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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auftragen eines flüssigen oder
gelartigen Produkts nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie auch
ein Kosmetikgerät
nach Anspruch 8.
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Vorrichtungen
der oben genannten Art sind aus
US 2,847,975 A als nachfüllbare Kugelschreiber bekannt.
Der in
US 2,847,975
A beschriebene Kugelschreiber enthält eine wiederaufladbare Patrone, welche
kapillare Speicherräume
aufweist. Das Nachfüllen
der Patrone erfolgt, indem ein Patronenende in ein Reservoir getaucht
wird, wonach sich die kapillaren Speicherräume der Patrone durch Kapillarwirkung
füllen.
Durch eine nicht kapillare Ausgestaltung eines mittleren Bereichs
der Patrone kann verdrängte
Luft entgegen der Flüssigkeitsbewegung
durch die Mitte des eingetauchten Öffnungsendes der Patrone entweichen.
Ansonsten kann die Patrone auch vollkommen aus dem Kugelschreiber
ausgebaut werden und wieder aufgefüllt werden. Wiederum wird dabei die
Tinte in die kapillaren Räume
innerhalb der Patrone durch Kapillarwirkung hineingezogen.
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EP 1 541 371 A1 offenbart
eine vom Verbraucher nicht nachfüllbare
Auftragvorrichtung mit einer äußeren und
einer inneren Speicherkammer, die miteinander kommunizieren. Die
innere Speicherkammer weist eine Entlüftungsöffnung auf, die vom Auftragelement
her gesehen vor dem Kanal liegt, der die beiden Kammern kommunizieren
läßt.
DE 33 38 227 C2 offenbart
einen ebenfalls nicht vom Verbraucher nachfüllbaren Tintenleiter mit einer
Speicherkammer an der hinteren Seite des Tintenleiters sowie einer
Anzahl von Auffangräumen,
die bei Temperatur- oder Luftdruckschwankungen gefüllt werden.
Jeder der Auffangräume
hat im wesentlichen die Form einer halben Kreisscheibe und besitzt
auf gleicher Höhe
eine Zuführöffnung für einströmende Tinte
und einen Zugang zu einer Entlüftung.
DE 100 41 246 A1 offenbart
einen mehrfach befüllbaren
Roll-on-Spender. Bei einigen offenbarten Varianten kann durch Entfernen
des Rollers selbst oder durch dessen Wegschwenken eine dahinterliegende
Speicherkammer freigelegt werden, so daß durch die entstehende Öffnung ohne
weiteres Nachfüllprodukt
in die Speicherkammer eingefüllt
werden kann. In einer weiteren Ausführungsform ist eine wiederverschließbare seitliche Öffnung an
der Speicherkammer geschaffen. In diese Öffnung kann eine Nachfülldose einer
Nachfüllpackung
gesteckt werden, welche ggf. einen Entlüftungskanal aufweisen kann.
WO 00/63208 A1 offenbart
ein Auftraggerät
mit einer ebenfalls vom Verbraucher nicht nachfüllbaren Speicherkammer, welche
eine durch eine semipermeable Membran gebildete Entlüftungsöffnung aufweist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Auftragvorrichtung der
eingangs genannten Art anzugeben, die nicht im Falle der Erschöpfung der Speicherkammer
ausgetauscht werden muß,
und einfach nachzufüllen
ist, sowie ein entsprechend verbessertes Kosmetikgerät anzugeben.
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Erfindungsgemäß wird die
gestellte Aufgabe hinsichtlich der Auftragvorrichtung durch eine
Weiterbildung der eingangs genannten Vorrichtung gelöst, bei
der die Lüftungsöffnung von
der Kugel her gesehen hinter der Zuführöffnung liegt, so daß beim Speisen
der Speicherkammer das Produkt nach dem Gesetz der kommunizierenden
Röhren
durch die Zuführöffnung in
die Speicherkammer einfließt,
sobald die Zuführöffnung,
jedoch nicht die Lüftungsöffnung in
das Produkt eingetaucht ist.
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Dadurch
kann die Speicherkammer im Falle ihrer Erschöpfung durch einfaches Eintauchen
in ein Reservoir für
das aufzutragende Produkt wieder mit dem Produkt gespeist werden,
nämlich
einfach indem das Produkt durch die Zuführöffnung in die Speicherkammer
einströmt,
wobei zur Entlüftung
die Lüftungsöffnung dient.
Dazu wird die Auftragvorrichtung so weit in das aufzutragende Produkt
eingetaucht, bis zwar die Zuführöffnung,
jedoch nicht die Lüftungsöffnung in
das Produkt eintaucht. Das Produkt wird dann nach dem Gesetz der
kommunizierenden Röhren
in die Speicherkammer einfließen,
bis der Pegelstand in der Speicherkammer dem Pegelstand in dem Reservoir
entspricht.
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Das
oben beschriebene Tauchsystem hat darüber hinaus den Vorteil, daß mit ein
und derselben Auftragvorrichtung beispielsweise unterschiedlichfarbige
Produkte aufgetragen werden können,
einfach indem in dem Reservoir die gewünschte Farbe angerührt wird.
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Das
kugelförmige
Auftragelement nach Art eines Kugelschreibers hat bei Tauchsystemen
gegenüber
einem walzen- oder radförmigen
Auftragelement, wie es beispielsweise in der
EP 1 498 045 A1 beschrieben
ist, insbesondere den Vorteil der Rotationssymmetrie. Dadurch muß beim Auftragen
keine vorgegebene Drehachse quer zur Auftragsrichtung gestellt werden.
Außerdem
muß ein
eventuell vorgesehener Abstreifer keine speziell auf die Form des Auftragelements
abgestimmte Geometrie aufweisen. Vielmehr kann er einfacher gestaltet
und aus weniger flexiblem Material hergestellt sein.
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Gegenüber Tauchsystemen
mit einem Auftragelement in Form eines Pinsels oder einer Faserspitze
lassen sich mit dem kugelförmigen
Auftragelement gleichmäßigere und
genauer definierte Strichstärken
erreichen. Dies gilt auch, wenn beim Auftragen der Anpreßdruck variieren
sollte. Da die Tauchsysteme mit Pinseln und Faserspitzen üblicherweise darüber hinaus über keinen
eigenen Speicher verfügen,
ist bei der erfindungsgemäßen Lösung auch
die erzeugbare Strichlänge
erheblich größer.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
dient eine Halteeinrichtung zum (drehbaren) Halten der Kugel.
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Hierbei
handelt es sich wiederum um eine Lösung, die von Kugelschreibern
her bekannt ist.
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Dabei
ist mindestens ein von der Halteeinrichtung einerseits und der Kugel
andererseits begrenzter Kanal für
einen Durchtritt des aufzutragenden Produkts auf dem Wege von der
Speicherkammer zu der Auftragseite der Kugel vorgesehen.
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Durch
Einstellung der wirksamen Querschnittsfläche dieses Kanals wird die
Menge des pro Auftragstrichlänge
aufgetragenen Produkts bestimmt.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Auftragvorrichtung länglich und weist einen Hohlraum
auf, der als Speicherkammer dient.
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Mit
anderen Worten hat die Auftrageinrichtung nach dieser Ausgestaltung
eine stiftartige Form, wobei als Speicherkammer ein etwa nach Art
eines Stieles ausgebildeter (hohler) Schaft dient.
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Dabei
kann eine Begrenzungswand des Hohlraumes einstückig mit der Halteeinrichtung
ausgeführt
sein.
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Mit
anderen Worten ist nach dieser Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen,
daß die
Kugel unmittelbar an dem Arbeitsende des Stiftes bzw. Stieles gehalten
ist.
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Es
kann aber auch vorgesehen sein, daß die Halteeinrichtung lösbar an
der Speicherkammer befestigt ist. Dadurch kann die Halteeinrichtung
(mit der daran gehaltenen Kugel) als Einzelteil ausgetauscht werden,
beispielsweise wenn unterschiedliche Strichdicken gewünscht werden.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist eine mit dem aufzutragenden Produkt tränkbare Einrichtung in der Speicherkammer
vorgesehen.
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Mit
anderen Worten ist nach dieser Einrichtung ein Pufferspeicher aus
saugfähigem
Material innerhalb der Speicherkammer vorgesehen. Dadurch werden
die Speichereigenschaften der Gesamtvorrichtung verbessert.
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Neben
der oben im einzelnen beschriebenen Auftragvorrichtung schafft die
Erfindung auch ein Kosmetikgerät
mit
einer Auftragvorrichtung der oben im einzelnen beschriebenen
Art und
einem Behältnis
für das
aufzutragende Produkt,
wobei ein Eintauchen der Auftragvorrichtung
in das in dem Behältnis
befindliche aufzutragende Produkt zu einem Zuführen des Produkts zu der Speicherkammer
durch die Zuführöffnung führt.
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Mit
anderen Worten schafft die Erfindung auch das komplette Tauchsystem,
zu dem einerseits das Behältnis
und andererseits die zum Befüllen
der Speicherkammer in das Behältnis
einzutauchende Auftragvorrichtung gehören.
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Im
folgenden ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten
näher erläutert.
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Dabei
zeigt
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die
einzige Figur eine Längsschnittansicht
eines Kosmetikgerätes
nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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Zu
dem in der Zeichnung dargestellten Kosmetikgerät gehören eine Auftrageinrichtung 10 und ein
Behältnis 12.
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Die
Auftragvorrichtung weist ein Halteteil 14 auf, in dem ein
innen hohler Stiel 16 steckt. Der Stiel 16 weist
zwei Zuführöffnungen 18, 20 und
zwei Entlüftungsöffnungen 22, 24 auf.
Die genannten Öffnungen 18 bis 24 verbinden
einen Innenraum 26 des Stieles 16 mit der Umgebung
des Stiels. Im in der Zeichnung unteren Bereich des Innenraums 26 befindet
sich ein Pufferspeicher 28 aus einem saugfähigen Material,
beispielsweise Filz.
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Ein
Arbeitsende des Stiels 16 bzw. der Auftragvorrichtung 10 ist
als eine in der Zeichnung nur schematisch dargestellte Halteeinrichtung 30 für eine von
der Halteeinrichtung 30 frei drehbar gehaltene Kugel 32 ausgebildet.
In der Zeichnung ebenfalls nur schematisch angedeutet sind zwischen
der Halteeinrichtung 30 einerseits und der Kugel 32 andererseits zwei
Kanäle 34, 36 ausgebildet,
die den Innenraum 26 des Stieles 16 mit der Außenseite
der Kugel 32 verbinden. Die beiden Kanäle 34, 36 stellen
Abschnitte eines Ringkanals dar, der einen ununterbrochenen Strich
bei allen Richtungen der Auftragsbewegung sicherstellt.
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An
dem Behältnis 12 ist
ein Abstreifer 38 vorgesehen, der in der Zeichnung ebenfalls
nur schematisch dargestellt ist. Dieser Abstreifer 38 kann – im Gegensatz
zu denjenigen Fällen,
in denen rad- oder walzenförmige
Auftragelemente verwendet werden – rotationssymmetrisch ausgeführt sein
und ist es in diesem Ausführungsbeispiel
auch, weil die Kugel 32 im Gegensatz zu einem Rad und einer üblicherweise quer
zu einer Längsachse
des Behältnisses 12 liegenden
Walze auch rotationssymmetrisch ist.
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In
dem Behältnis 12 befindet
sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
flüssiges
Lippenrot 40.
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Die
Funktion des in der Zeichnung dargestellten Kosmetikgeräts ist wie
folgt: Die Zeichnung zeigt einen Zustand kurz nach dem Eintauchen
der Auftragvorrichtung 10 in das Behältnis 12. Der Stiel 16 hat
in diesem Zustand entsprechend seinem Volumen Produkt 40 verdrängt. Unmittelbar
nach dem Eintauchen des Stieles 16 in das Produkt 40 wird
das Produkt 40 durch die Zuführöffnungen 18 und 20 in den
Innenraum 26 des Stieles 16 einströmen. Dabei erfolgt
ein Druckausgleich durch die Lüftungsöffnungen 22 und 24.
Das durch die Zuführöffnungen 18 und 20 eingeströmte Produkt 40 wird
von dem Pufferspeicher 28 aufgesogen. Es strömt so lange
Produkt 40 durch die Zuführöffnungen 18 und 20,
bis der Pegel des Produkts 40 innerhalb des Innenraums 26 dem
Pegel in dem Behältnis 12 außerhalb
des Stieles 16 entspricht. Im Auslieferungszustand liegt
der Pegel des Produkts 40 außerhalb des Stieles 16 zwischen
den Zuführöffnungen 18, 20 und
den Lüftungsöffnungen 22, 24.
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Danach
wird die Auftragvorrichtung aus dem Behältnis 12 entnommen.
Das Auftragen des Produkts 40 erfolgt dann durch Abrollen
der Kugel 32 – im
Falle eines Lipliners auf den Lippenrand. Wie bei einem Kugelschreiber
transportiert die Kugel 32 bei ihrer Drehung das Produkt 40 von
dem Innenraum 26 durch die Kanäle 34 und 36 auf
die Außenseite,
wo es durch Haftung an die Lippen abgegeben wird.
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Die
in der obigen Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung offenbarten
Merkmale der Erfindung können
sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung
der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.