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DE102006054462B4 - Auftragvorrichtung und Kosmetikgerät mit Auftragvorrichtung - Google Patents

Auftragvorrichtung und Kosmetikgerät mit Auftragvorrichtung Download PDF

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DE102006054462B4
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Schwan Stabilo Cosmetics GmbH and Co KG
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Abstract

Vorrichtung zum Auftragen eines flüssigen oder gelartigen Produkts (40), insbesondere eines Kosmetikprodukts, mit
einer als Auftragelement dienenden drehbar gehaltenen Kugel (32) und
einer Speicherkammer (26) für das aufzutragende Produkt auf einer einer Auftragseite der Kugel entgegengesetzten Seite der Kugel zum Beladen der Kugel auf deren ihrer Auftragseite entgegengesetzter Seite, wobei
die Speicherkammer eine Zuführöffnung (18, 20) für das aufzutragende Produkt und eine Lüftungsöffnung (22, 24) zum Lüften der Speicherkammer aufweist, und durch Eintauchen in ein Reservoir für das aufzutragende Produkt mit dem Produkt gespeist werden kann,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Lüftungsöffnung von der Kugel her gesehen hinter der Zuführöffnung liegt, so daß beim Speisen der Speicherkammer das Produkt nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren durch die Zuführöffnung in die Speicherkammer einfließt, sobald die Zuführöffnung, jedoch nicht die Lüftungsöffnung in das Produkt eingetaucht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auftragen eines flüssigen oder gelartigen Produkts nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie auch ein Kosmetikgerät nach Anspruch 8.
  • Vorrichtungen der oben genannten Art sind aus US 2,847,975 A als nachfüllbare Kugelschreiber bekannt. Der in US 2,847,975 A beschriebene Kugelschreiber enthält eine wiederaufladbare Patrone, welche kapillare Speicherräume aufweist. Das Nachfüllen der Patrone erfolgt, indem ein Patronenende in ein Reservoir getaucht wird, wonach sich die kapillaren Speicherräume der Patrone durch Kapillarwirkung füllen. Durch eine nicht kapillare Ausgestaltung eines mittleren Bereichs der Patrone kann verdrängte Luft entgegen der Flüssigkeitsbewegung durch die Mitte des eingetauchten Öffnungsendes der Patrone entweichen. Ansonsten kann die Patrone auch vollkommen aus dem Kugelschreiber ausgebaut werden und wieder aufgefüllt werden. Wiederum wird dabei die Tinte in die kapillaren Räume innerhalb der Patrone durch Kapillarwirkung hineingezogen.
  • EP 1 541 371 A1 offenbart eine vom Verbraucher nicht nachfüllbare Auftragvorrichtung mit einer äußeren und einer inneren Speicherkammer, die miteinander kommunizieren. Die innere Speicherkammer weist eine Entlüftungsöffnung auf, die vom Auftragelement her gesehen vor dem Kanal liegt, der die beiden Kammern kommunizieren läßt. DE 33 38 227 C2 offenbart einen ebenfalls nicht vom Verbraucher nachfüllbaren Tintenleiter mit einer Speicherkammer an der hinteren Seite des Tintenleiters sowie einer Anzahl von Auffangräumen, die bei Temperatur- oder Luftdruckschwankungen gefüllt werden. Jeder der Auffangräume hat im wesentlichen die Form einer halben Kreisscheibe und besitzt auf gleicher Höhe eine Zuführöffnung für einströmende Tinte und einen Zugang zu einer Entlüftung. DE 100 41 246 A1 offenbart einen mehrfach befüllbaren Roll-on-Spender. Bei einigen offenbarten Varianten kann durch Entfernen des Rollers selbst oder durch dessen Wegschwenken eine dahinterliegende Speicherkammer freigelegt werden, so daß durch die entstehende Öffnung ohne weiteres Nachfüllprodukt in die Speicherkammer eingefüllt werden kann. In einer weiteren Ausführungsform ist eine wiederverschließbare seitliche Öffnung an der Speicherkammer geschaffen. In diese Öffnung kann eine Nachfülldose einer Nachfüllpackung gesteckt werden, welche ggf. einen Entlüftungskanal aufweisen kann. WO 00/63208 A1 offenbart ein Auftraggerät mit einer ebenfalls vom Verbraucher nicht nachfüllbaren Speicherkammer, welche eine durch eine semipermeable Membran gebildete Entlüftungsöffnung aufweist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Auftragvorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die nicht im Falle der Erschöpfung der Speicherkammer ausgetauscht werden muß, und einfach nachzufüllen ist, sowie ein entsprechend verbessertes Kosmetikgerät anzugeben.
  • Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe hinsichtlich der Auftragvorrichtung durch eine Weiterbildung der eingangs genannten Vorrichtung gelöst, bei der die Lüftungsöffnung von der Kugel her gesehen hinter der Zuführöffnung liegt, so daß beim Speisen der Speicherkammer das Produkt nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren durch die Zuführöffnung in die Speicherkammer einfließt, sobald die Zuführöffnung, jedoch nicht die Lüftungsöffnung in das Produkt eingetaucht ist.
  • Dadurch kann die Speicherkammer im Falle ihrer Erschöpfung durch einfaches Eintauchen in ein Reservoir für das aufzutragende Produkt wieder mit dem Produkt gespeist werden, nämlich einfach indem das Produkt durch die Zuführöffnung in die Speicherkammer einströmt, wobei zur Entlüftung die Lüftungsöffnung dient. Dazu wird die Auftragvorrichtung so weit in das aufzutragende Produkt eingetaucht, bis zwar die Zuführöffnung, jedoch nicht die Lüftungsöffnung in das Produkt eintaucht. Das Produkt wird dann nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren in die Speicherkammer einfließen, bis der Pegelstand in der Speicherkammer dem Pegelstand in dem Reservoir entspricht.
  • Das oben beschriebene Tauchsystem hat darüber hinaus den Vorteil, daß mit ein und derselben Auftragvorrichtung beispielsweise unterschiedlichfarbige Produkte aufgetragen werden können, einfach indem in dem Reservoir die gewünschte Farbe angerührt wird.
  • Das kugelförmige Auftragelement nach Art eines Kugelschreibers hat bei Tauchsystemen gegenüber einem walzen- oder radförmigen Auftragelement, wie es beispielsweise in der EP 1 498 045 A1 beschrieben ist, insbesondere den Vorteil der Rotationssymmetrie. Dadurch muß beim Auftragen keine vorgegebene Drehachse quer zur Auftragsrichtung gestellt werden. Außerdem muß ein eventuell vorgesehener Abstreifer keine speziell auf die Form des Auftragelements abgestimmte Geometrie aufweisen. Vielmehr kann er einfacher gestaltet und aus weniger flexiblem Material hergestellt sein.
  • Gegenüber Tauchsystemen mit einem Auftragelement in Form eines Pinsels oder einer Faserspitze lassen sich mit dem kugelförmigen Auftragelement gleichmäßigere und genauer definierte Strichstärken erreichen. Dies gilt auch, wenn beim Auftragen der Anpreßdruck variieren sollte. Da die Tauchsysteme mit Pinseln und Faserspitzen üblicherweise darüber hinaus über keinen eigenen Speicher verfügen, ist bei der erfindungsgemäßen Lösung auch die erzeugbare Strichlänge erheblich größer.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt dient eine Halteeinrichtung zum (drehbaren) Halten der Kugel.
  • Hierbei handelt es sich wiederum um eine Lösung, die von Kugelschreibern her bekannt ist.
  • Dabei ist mindestens ein von der Halteeinrichtung einerseits und der Kugel andererseits begrenzter Kanal für einen Durchtritt des aufzutragenden Produkts auf dem Wege von der Speicherkammer zu der Auftragseite der Kugel vorgesehen.
  • Durch Einstellung der wirksamen Querschnittsfläche dieses Kanals wird die Menge des pro Auftragstrichlänge aufgetragenen Produkts bestimmt.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Auftragvorrichtung länglich und weist einen Hohlraum auf, der als Speicherkammer dient.
  • Mit anderen Worten hat die Auftrageinrichtung nach dieser Ausgestaltung eine stiftartige Form, wobei als Speicherkammer ein etwa nach Art eines Stieles ausgebildeter (hohler) Schaft dient.
  • Dabei kann eine Begrenzungswand des Hohlraumes einstückig mit der Halteeinrichtung ausgeführt sein.
  • Mit anderen Worten ist nach dieser Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß die Kugel unmittelbar an dem Arbeitsende des Stiftes bzw. Stieles gehalten ist.
  • Es kann aber auch vorgesehen sein, daß die Halteeinrichtung lösbar an der Speicherkammer befestigt ist. Dadurch kann die Halteeinrichtung (mit der daran gehaltenen Kugel) als Einzelteil ausgetauscht werden, beispielsweise wenn unterschiedliche Strichdicken gewünscht werden.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist eine mit dem aufzutragenden Produkt tränkbare Einrichtung in der Speicherkammer vorgesehen.
  • Mit anderen Worten ist nach dieser Einrichtung ein Pufferspeicher aus saugfähigem Material innerhalb der Speicherkammer vorgesehen. Dadurch werden die Speichereigenschaften der Gesamtvorrichtung verbessert.
  • Neben der oben im einzelnen beschriebenen Auftragvorrichtung schafft die Erfindung auch ein Kosmetikgerät mit
    einer Auftragvorrichtung der oben im einzelnen beschriebenen Art und
    einem Behältnis für das aufzutragende Produkt,
    wobei ein Eintauchen der Auftragvorrichtung in das in dem Behältnis befindliche aufzutragende Produkt zu einem Zuführen des Produkts zu der Speicherkammer durch die Zuführöffnung führt.
  • Mit anderen Worten schafft die Erfindung auch das komplette Tauchsystem, zu dem einerseits das Behältnis und andererseits die zum Befüllen der Speicherkammer in das Behältnis einzutauchende Auftragvorrichtung gehören.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten näher erläutert.
  • Dabei zeigt
  • die einzige Figur eine Längsschnittansicht eines Kosmetikgerätes nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Zu dem in der Zeichnung dargestellten Kosmetikgerät gehören eine Auftrageinrichtung 10 und ein Behältnis 12.
  • Die Auftragvorrichtung weist ein Halteteil 14 auf, in dem ein innen hohler Stiel 16 steckt. Der Stiel 16 weist zwei Zuführöffnungen 18, 20 und zwei Entlüftungsöffnungen 22, 24 auf. Die genannten Öffnungen 18 bis 24 verbinden einen Innenraum 26 des Stieles 16 mit der Umgebung des Stiels. Im in der Zeichnung unteren Bereich des Innenraums 26 befindet sich ein Pufferspeicher 28 aus einem saugfähigen Material, beispielsweise Filz.
  • Ein Arbeitsende des Stiels 16 bzw. der Auftragvorrichtung 10 ist als eine in der Zeichnung nur schematisch dargestellte Halteeinrichtung 30 für eine von der Halteeinrichtung 30 frei drehbar gehaltene Kugel 32 ausgebildet. In der Zeichnung ebenfalls nur schematisch angedeutet sind zwischen der Halteeinrichtung 30 einerseits und der Kugel 32 andererseits zwei Kanäle 34, 36 ausgebildet, die den Innenraum 26 des Stieles 16 mit der Außenseite der Kugel 32 verbinden. Die beiden Kanäle 34, 36 stellen Abschnitte eines Ringkanals dar, der einen ununterbrochenen Strich bei allen Richtungen der Auftragsbewegung sicherstellt.
  • An dem Behältnis 12 ist ein Abstreifer 38 vorgesehen, der in der Zeichnung ebenfalls nur schematisch dargestellt ist. Dieser Abstreifer 38 kann – im Gegensatz zu denjenigen Fällen, in denen rad- oder walzenförmige Auftragelemente verwendet werden – rotationssymmetrisch ausgeführt sein und ist es in diesem Ausführungsbeispiel auch, weil die Kugel 32 im Gegensatz zu einem Rad und einer üblicherweise quer zu einer Längsachse des Behältnisses 12 liegenden Walze auch rotationssymmetrisch ist.
  • In dem Behältnis 12 befindet sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel flüssiges Lippenrot 40.
  • Die Funktion des in der Zeichnung dargestellten Kosmetikgeräts ist wie folgt: Die Zeichnung zeigt einen Zustand kurz nach dem Eintauchen der Auftragvorrichtung 10 in das Behältnis 12. Der Stiel 16 hat in diesem Zustand entsprechend seinem Volumen Produkt 40 verdrängt. Unmittelbar nach dem Eintauchen des Stieles 16 in das Produkt 40 wird das Produkt 40 durch die Zuführöffnungen 18 und 20 in den Innenraum 26 des Stieles 16 einströmen. Dabei erfolgt ein Druckausgleich durch die Lüftungsöffnungen 22 und 24. Das durch die Zuführöffnungen 18 und 20 eingeströmte Produkt 40 wird von dem Pufferspeicher 28 aufgesogen. Es strömt so lange Produkt 40 durch die Zuführöffnungen 18 und 20, bis der Pegel des Produkts 40 innerhalb des Innenraums 26 dem Pegel in dem Behältnis 12 außerhalb des Stieles 16 entspricht. Im Auslieferungszustand liegt der Pegel des Produkts 40 außerhalb des Stieles 16 zwischen den Zuführöffnungen 18, 20 und den Lüftungsöffnungen 22, 24.
  • Danach wird die Auftragvorrichtung aus dem Behältnis 12 entnommen. Das Auftragen des Produkts 40 erfolgt dann durch Abrollen der Kugel 32 – im Falle eines Lipliners auf den Lippenrand. Wie bei einem Kugelschreiber transportiert die Kugel 32 bei ihrer Drehung das Produkt 40 von dem Innenraum 26 durch die Kanäle 34 und 36 auf die Außenseite, wo es durch Haftung an die Lippen abgegeben wird.
  • Die in der obigen Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (8)

  1. Vorrichtung zum Auftragen eines flüssigen oder gelartigen Produkts (40), insbesondere eines Kosmetikprodukts, mit einer als Auftragelement dienenden drehbar gehaltenen Kugel (32) und einer Speicherkammer (26) für das aufzutragende Produkt auf einer einer Auftragseite der Kugel entgegengesetzten Seite der Kugel zum Beladen der Kugel auf deren ihrer Auftragseite entgegengesetzter Seite, wobei die Speicherkammer eine Zuführöffnung (18, 20) für das aufzutragende Produkt und eine Lüftungsöffnung (22, 24) zum Lüften der Speicherkammer aufweist, und durch Eintauchen in ein Reservoir für das aufzutragende Produkt mit dem Produkt gespeist werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftungsöffnung von der Kugel her gesehen hinter der Zuführöffnung liegt, so daß beim Speisen der Speicherkammer das Produkt nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren durch die Zuführöffnung in die Speicherkammer einfließt, sobald die Zuführöffnung, jedoch nicht die Lüftungsöffnung in das Produkt eingetaucht ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Halteeinrichtung (30) zum Halten der Kugel (32).
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch mindestens einen von der Halteeinrichtung (30) einerseits und der Kugel (32) andererseits begrenzten Kanal (34, 36) für einen Durchtritt des aufzutragenden Produkts (40) auf dem Weg von der Speicherkammer (26) zu der Auftragseite der Kugel.
  4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie länglich ist und einen Hohlraum aufweist, der als Speicherkammer (26) dient.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Begrenzungswand des Hohlraums einstückig mit der Halteeinrichtung (30) ausgeführt ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (30) lösbar an der Speicherkammer (26) befestigt ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine mit dem aufzutragenden Produkt (40) tränkbare Einrichtung (28) in der Speicherkammer (26).
  8. Kosmetikgerät mit einer Auftragvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche und einem Behältnis (12) für das aufzutragende Produkt (40), wobei ein Eintauchen der Auftragvorrichtung in das in dem Behältnis befindliche aufzutragende Produkt zu einem Zuführen des Produkts zu der Speicherkammer (26) durch die Zuführöffnung (20) führt.
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