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Die
Erfindung betrifft eine Schließanlage
für Türen oder
Tore, umfassend einen Schlosskasten und einen Schließkasten.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Tür mit einem Schlosskasten.
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Türen und
Tore sind oftmals mit Türanlagenkomponenten
versehen. Hierbei kann es sich um Sprechanlagen oder auch Videoanlagen
handeln. Zur Übertragung
der erforderlichen elektrischen Energie sowie für den Datentransfer sind Systeme
bekannt, bei denen Energie und Daten über die Türscharniere über den
Türrahmen
und/oder die Türfüllung drahtgebunden
an die jeweiligen Komponenten im Türflügel geführt werden. Derartige Systeme
der Spannungszuführung
setzen eine entsprechende konstruktive Vorrüstung der Tür einschließlich der Zuführung über den
Türrahmen
voraus; die Verkabelung bis zu den jeweiligen Komponenten muss bereits
in der Tür
eingebracht sein. Eine Nachrüstung der
Verkabelung in eine Standardtür
ist, falls überhaupt
möglich,
aufwendig und in der Regel mit dem Ausbau der Tür verbunden.
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Aus
der
DE 197 38 938
A1 ist ein Einsteckschloss für Türen bekannt, dass mit einem
elektrisch betätigbaren
Riegel ausgestattet ist. Zur Steuerung der Regelbetätigung ist
eine elektronische Steuereinheit vorgesehen. Zutritt zu dem von
dem Schloss gesicherten Raum erhält
eine Person, die einen zuvor freigegebenen Transponder mit sich
führt.
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In
der
DE 36 12 761 C2 ist
eine Vorrichtung zur elektrischen Energieversorgung von auf Türflügeln angebrachten
Türschlössern offenbart.
Die Stromversorgung des Türschlosses
erfolgt über
einen türflügelseitig
angeordneten Akkumulator, der durch einen, in dem der Öffnungsseite
des Türflügels zugewandten
Türrahmenpfosten
untergebrachten, vom Stromnetz gespeisten elektromagnetischen Strahlungssender
und einen auf dem Türflügel im Türschlossbereich
angeordneten Strahlungsempfänger
drahtlos aufzuladen ist. In der
DE 295 02 019 U1 wird vorgeschlagen, zur
Energieversorgung für
elektronische Türschlösser wenigstens
ein Schlossschild mit Solarzellen zu versehen.
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In
der
DE 43 08 372 A1 ist
ein Schließsystem offenbart,
welches durch Funk, Licht oder Ultraschall fernsteuerbar ist und
bei dem zumindest eines der Schlösser
einen aus einer Energiequelle speisbaren Energiespender zur Aufladung
eine Sendeeinheit aufweist. In der
DE 203 03 780 U1 ist eine Schließanlage
mit einem elektromotorischen Antriebsaggregat und mit einer Strom-
und Datenübertragungseinheit zur Übertragung
von Leistungs- und Datenströmen von
dem Türrahmen
auf den Türflügel zur
Versorgung des Antriebsaggregates offenbart, wobei die Strom- und
Datenübertragungseinheit
als eine Federkontakteinheit mit Federkontakten am Türflügel und
Gegenkontakten am Türrahmen
ausgebildet ist. Weitere Übertragungsvorrichtungen
für elektrische Energie
werden in der
DE 38
81 637 T2 ,
US 5,339,662 und
DE 101 53 064 A1 vorgeschlagen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung
zur Aus- und/oder Nachrüstung
einer Tür-
oder Toranlage zur Verfügung
zu stellen, mit der eine Energie- und Datenübertragung unabhängig von
einer kabelgebundenen Einspeisung über Scharnierelemente und Türrahmen
oder Türblatt
ermöglicht
wird. Gemäß der Erfindung
wird diese Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils
des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Mit
der Erfindung ist eine Schließanlage
für Türen oder
Tore geschaffen, welche die Aus- und/oder Nachrüstung einer Tür- oder
Toranlage sowie die damit verbundene Energie- und/oder Datenübertragung
unabhängig
von der kabelgebundenen Einspeisung über Scharnierelemente und Türrahmen oder
Türblatt
ermöglicht.
Die Aus- und/oder Nachrüstung
erfolgt durch den einfachen Austausch von Schloss- und Schließkasten,
ohne dass ein Umbau der Türanlage
oder eine spezielle konstruktive Auslegung von Nöten ist. Die erfindungsgemäße Ausführung sieht
vor, dass die Energie und/oder Datenübertragungselemente auf der
Seite des Tür-
oder Torflügels
in dem austauschbaren Schlosskasten integriert sind und von dort
direkt mit den Komponenten im Türflügen, im
Türrahmen
(z. B. eine in einen Stoßgriff integrierte
Türstation)
oder in der Türfüllung (z.
B. ein großflächiger Touchscreen)
verbunden werden. Auf der Gegenseite im Schließblech befinden sich die dazu
korrespondierenden Energie- und/oder Datenübertragungselemente, welche
an die bereits vorhandene Klingelstromleitung und/oder an der Leitung
zur Elektrotüröffnung im
festen Teil der Tür-
oder Toranlage oder gegebenenfalls auch an eine separate Energie-
und/oder Datenleitung angeschlossen sind. Die miteinander korrespondie renden
Elemente sind nicht notwendigerweise in Energie- und Datenübertragungselemente
getrennt ausgeführt.
Auch eine gleichzeitige Energie- und Datenübertragung über dieselbe Leitung bzw. dasselbe
Element ist möglich.
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In
Weiterbildung der Erfindung sind die korrespondierenden Module zur Übertragung
von elektrischer Energie als elektrisch leitende Kontakte ausgeführt. Hierdurch
ist eine zuverlässige
Energieübertragung
ermöglicht.
Die Kontakte können
als Federkontakte ausgeführt
sein. Die Federkontakte können dabei
derart ausgeführt
sein, dass sie bei Öffnung der
Tür mit
der Schlossfalle zurückweichen.
Weiterhin kann eine Vorrichtung zum automatischen Verdecken der
Kontakte bei Öffnung
der Tür
vorgesehen sein.
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In
anderer Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Übertragung von elektrischer
Energie zwischen den korrespondierenden Modulen durch Induktion.
Durch dieses berührungslose
und damit verschleißlose
Verfahren ist die Lebensdauer der Module erhöht. Alternativ können die
korrespondierenden Module zur Übertragung
von elektrischer Energie auch als Optokoppler ausgeführt sein.
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In
Ausgestaltung der Erfindung sind die korrespondierenden Module zur
Datenübertragung
als Funk- oder Infrarot-Sende- und Empfangseinheiten ausgeführt. Hierdurch
ist eine verschleißfreie
Datenanbindung ermöglicht.
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Vorteilhaft
ist in dem Schlosskasten ein Energiespeicher eingebracht. Hierdurch
ist eine kontinuierliche Spannungsversorgung der Anlagenkomponenten
gewährleistet.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist in dem Schlosskasten ein zusätzliches
Modul zur berührungslosen
Datenübertragung
mit einer externen Sende-/Empfangseinheit versehen. Dabei kann es sich
beispielsweise um WLAN- oder Bluetooth-Module handeln. Hierdurch
ist eine einfache Adaption von externen Anlagenkomponenten ermöglicht.
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Die
vorgenannte Aufgabe wird weiterhin durch eine Tür mit integrierten Türanlagenkomponenten
gelöst,
welche mit einem Schlosskasten mit den Merkmalen gemäß Schutzanspruch
1 versehen ist.
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Bevorzugt
ist diese Tür
zur Stromversorgung der Türanlagenkomponenten
mit Solarzellen versehen. Hierdurch ist – bei Verwendung von Anlagenkomponenten
mit geringem Stromverbrauch – eine externe
Energieversorgung entbehrlich. Sowohl bei der Stromversorgung über Solarzellen
als auch bei der Energieversorgung über Schloss- und Schließkasten
kann die Tür
zur Erhöhung
der Funktionssicherheit mit einer Pufferbatterie ausgestattet sein.
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Andere
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben.
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend
im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
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1 ein
Türblatt
mit Türanlagenkomponenten
und integriertem Schlosskasten;
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2 die
schematische Darstellung eines Schlosskastens mit Kontakten zur
Strom-/Datenübertragung;
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3 die
schematische Darstellung eines Schließkastens mit Kontakten zur
Strom-/Datenübertragung
und
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4 die
schematische Darstellung einer Schließanlage, bestehend aus einen
Schlosskasten mit einem korrespondierenden Schließkasten
und induktiver Kopplung.
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Die
als Ausführungsbeispiel
gewählte Schließanlage
besteht im Wesentlichen aus einem in ein Türblatt 1 einsetzbaren
Schlosskasten 2 sowie einem mit diesem korrespondierenden,
in einen Türrahmen 3 einsetzbaren
Schließkasten 4.
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Der
Schlosskasten 2 entspricht im Wesentlichen einem Standard-Schlosskasten
mit standardisierten Abmaßen,
umfassend eine Falle 21 und einen Rie gel 22. Zusätzlich sind
an dem Schlosskasten 2 zwei Kontakte 23 zur Übertragung
von Energie- und/oder Datenströmen
vorgesehen. Es können auch
weitere Kontakte vorgesehen sein. Die Kontakte 23 sind über Leitungen 231 mit
einer rückseitig
angeordneten Buchse 232 verbunden, über welche der Anschluss an
ein Leitungsnetz mittels eines entsprechenden Steckers 233 ermöglicht ist.
Alternativ oder ergänzend
können
auch Sende- und/oder Empfangsmodule zur berührungslosen Energie- und/oder
Signalübertragung,
beispielsweise mittels Induktion bzw. per Infrarot-, Lichtleiter-,
Funk-, Ultraschall- oder Bluetooth-Technik, vorgesehen sein. Beispielsweise ist
in 4 als Übertragungsmodul
eine Induktionsspule 24 vorgesehen.
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Der
Schließkasten 4 entspricht
einem standardisierten Schließblechkasten
mit entsprechend standardisierten Abmaßen. Derartige Schließkästen sind
in Türrahmen 3 ohne
Weiteres austauschbar. Der Schließkasten 4 umfasst
eine Aufnahme 41 für die
Falle 21 eines Schlosskastens sowie eine weitere Aufnahme 42 für die Aufnahme
eines Riegels 22. Die Aufnahme 41 ist im Anwendungsbeispiel
mit einem elektrischen Öffner 411 ausgestattet,
der über
Leitungen 412 an eine Spannungsversorgung anschließbar ist.
Zur Energie- und/oder
Datenübertragung
sind in dem Schließkasten 4 Kontakte 43 vorgesehen,
welche im Ausführungsbeispiel über Leitungen 431 mit der
Spannungsversorgung 412 des elektrischen Öffners 411 verbunden
sind. Die Kontakte 43 sind derart angeordnet, dass sie
bei im Türrahmen 3 anliegenden
Türblatt 1 mit
den Kontakten 23 des Schlosskastens 2 korrespondieren.
Alternativ können
entsprechend der Ausgestaltung des Schlosskastens 2 Module
zur Signalübertragung
per Induktion, Infrarot-, Lichtleiter-, Funk-, Ultraschall- oder
Bluetooth-Technik
vorgesehen sein. Im Ausführungsbeispiel
gemäß 4 ist
in dem Schließkasten 4 eine
Induktionsspule 44 vorgesehen.
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Zur
Energie- und Datenanbindung von in einem Türblatt integrierten Anlagenkomponenten
ist lediglich der Austausch von Schloss- und Schließkasten
erforderlich. Der Schließkasten 4 wird
anschließend
innerhalb des Türrahmens 3 mit dem
Strom- und/oder Datennetz (z. B. EIB-BUS) verbunden. Die Verbindung
der auf oder in dem Türblatt 1 angeordneten
Anlagenkomponenten 12 erfolgt durch den Anschluss an die
Buchse 232 des Schlosskastens 2. Dabei kann die
Leitungsführung
entweder durch die für
den Vierkant der Türklinke
bereits im Türblatt
vorgesehene Öffnung,
durch die Türgriffbefestigung, beispielsweise
eine Hohlschraube, oder durch eine nachträglich einzubringende Bohrung
in das Türblatt 1 erfolgen.
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Im
Ausführungsbeispiel
gemäß 1 sind die
Anlagenkomponenten 12 in dem Türaußengriff 11 integriert,
der hierzu als Hohlkörper
ausgeführt
ist. Die Führung
der entsprechenden Anschlussleitung 111 erfolgt hier über eine
separat in das Türblatt 1 eingebrachte
Bohrung, welche von einem Befestigungssteg des Türaußengriffs 11 verdeckt
ist. Im Ausführungsbeispiel
ist die Leitung 111 über
eine – nicht
dargestellte – Hohlschraube,
die als Befestigungssteg eingesetzt ist, geführt. Zur Energieversorgung
der Anlagenkomponenten 12 während der Zeiten der Türöffnung ist
in dem Schlosskasten 2 eine – nicht dargestellte – Pufferbatterie
vorgesehen. Zur ergänzenden
Energieversorgung sind darüber
hinaus auf dem Türblatt 1 Solarzellen 13 angeordnet,
die mit der – nicht
dargestellten – Pufferbatterie
des Schlosskastens 2 verbunden sind. Die Solarzellen 13 sind über eine
Leitung 131 über
den Türaußengriff 11 an die
Anlagenkomponenten 12 angebunden. Auch eine direkte Anbindung
der Solarzellen 13 an die Anlagenkomponenten 12 ist
möglich.