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DE102006041809B4 - Nadelschutzvorrichtung mit Blockiereinrichtung - Google Patents

Nadelschutzvorrichtung mit Blockiereinrichtung Download PDF

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DE102006041809B4
DE102006041809B4 DE102006041809A DE102006041809A DE102006041809B4 DE 102006041809 B4 DE102006041809 B4 DE 102006041809B4 DE 102006041809 A DE102006041809 A DE 102006041809A DE 102006041809 A DE102006041809 A DE 102006041809A DE 102006041809 B4 DE102006041809 B4 DE 102006041809B4
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Abstract

Nadeleinheit für eine Injektionsvorrichtung, mit a) einer Injektionsnadel (1; 201), zum Einstechen in ein menschliches oder tierisches Gewebe, b) einem Nadelhalter (2; 202); c) einem Nadelschutz (3, 4; 203, 204), der eine Nadelschutzhülle (3; 203) und ein Führungsteil (4; 204) aufweist, wobei das Führungsteil (4; 204) fest mit dem Nadelhalter (2; 202) verbunden oder verbindbar ist, und das Führungsteil (4; 204) die Nadelschutzhülle (3; 203) axial beweglich lagert; d) wenigstens einem Federelement (5; 205), das die Nadelschutzhülle (3; 203) mit einer Federkraft beaufschlagt und dadurch die Nadelschutzhülle (3; 203) in einer distalen Position hält; e) wenigstens einer Blockiereinrichtung, die nach einer Injektion die Nadelschutzhülle (3; 203) in der distalen Position gegen eine weitere Bewegung in Axialrichtung (A) blockiert, wobei die Blockiereinrichtung formelastisch ist und unter der Einwirkung einer Kraft verformbar ist und nach Wegfall dieser Kraft wieder ihre ursprüngliche Form annimmt, wobei f) die...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Nadeleinheit für eine Spritze oder Injektionsvorrichtung, insbesondere für einen Pen zur Selbstmedikation durch den Patienten, mit einem axial beweglichen Nadelschutz, wobei der Nadelschutz vor und nach der Benutzung der Nadeleinheit die Injektionsnadel sicher umhüllt, und nach der Benutzung in einer sicheren Schutzstellung einrastet, so dass eine weitere Bewegung des Nadelschutzes in Axialrichtung nicht mehr möglich ist oder zu einer Zerstörung der Nadeleinheit führt. Die Axialrichtung ist dabei die Richtung, in die sich die Längsachse der Injektionsnadel erstreckt. Eine Nadeleinheit gemäß dem Oberbegriff ist aus der EP 1 267 966 B1 der Anmelderin bekannt.
  • Nadeleinheiten, die die Injektionsnadel im Auslieferzustand zum Schutz des Nutzers gegen Verletzung vollständig umgeben und nach der Nutzung in einer sicheren Position, in der sie wiederum die Injektionsnadel über ihre gesamte Länge umgeben, einrasten, sind im Stand der Technik bekannt. Aus dem eingerasteten Zustand kann der Nadelschutz nur mit Gewalt bewegt werden, was dann zur Zerstörung der Nadeleinheit führt. Mit dieser sicheren Verbindung nach der Nutzung soll einmal eine Verletzung des Nutzers nach der Injektion und des Entsorgungspersonals bei der Entsorgung der Nadeleinheiten geschützt werden, zum anderen ist dadurch garantiert, dass die Nadeleinheit bestimmungsgemäß nur einmal benutzt wird und somit die Sterilität der Nadeleinheit bei der Nutzung gewährleistet ist.
  • Aus der EP 1 267 966 B1 ist eine Injektorenkappe für einen Ampullenträger bekannt, die eine auf diesem verschieblich gelagerte Schiebehülse aufweist, wobei die Schiebehülse über eine Vorspanneinrichtung in eine erste vordere Position gedrückt wird, in der sie ein Kanüle verdeckt. Gegen die Vorspannung kann die Schiebehülse in eine zweite Position verschoben werden, in der die Kanüle aus dem vorderen Stirnende austritt. In der Schiebehülse ist eine Sperrvorrichtung vorgesehen, die von der Schiebehülse bei deren Weg in die zweite Position mitgenommen wird. Nach erfolgter Injektion wird die Schiebehülse von der Vorspanneinrichtung wieder in die Ausgangsposition, wo sie die Kanüle sicher umgibt, gedrückt. Die Sperrvorrichtung macht diese Rückbewegung nicht mit, sondern rastet auf dem Kanülenträger ein. In der Endstellung der Schiebehülse stellt die Sperrvorrichtung über eine Sperreinrichtung eine sichere Verbindung her, die die Schiebehülse gegen eine weitere Verschiebung sperrt.
  • Ein Nachteil dieser Injektorenkappe ist, dass die Sperrvorrichtung erst mit dem Kanülenträger verbunden werden muss, bevor es die Schiebehülse gegen eine weitere Verschiebung sperren kann. Das heißt aber auch, dass wenn die Schiebhülse vom Nutzer nicht weit genug zurückgeschoben wird, z. B. durch den Einsatz einer zu geringen Kraft, die Verbindung zwischen Kanülenträger und Schiebehülse nicht hergestellt wird, dadurch die Sperreinrichtung wieder mit der Schiebehülse in die Ausgangsstellung zurück gedrückt wird und so eine weitere Nutzung der Injektorenkappe möglich ist.
  • Aus der DE 102 03 597 A1 ist ein Injektionsgerät bekannt mit einem rohrförmigen Gehäuse 12 für ein Reservoir, mit einer Injektionsnadel 16 und mit einer Nadelschutzhülse 20, die auf dem Gehäuse 12 axial verschieblich gelagert ist. Dabei befindet sich die Nadelschutzhülse 20 vor und nach jeder Injektion in einer Schutzstellung, in der sie vorzugsweise mittels einer Feder gehalten wird bzw. in die sie nach einer Medikamentenabgabe mittels der Feder zurückbewegt wird. Zur Lösung der Schutzstellung muss die Nadelschutzhülse 20 gegen die Federkraft von Hand zunächst verdreht und dann zur Freigabe der Injektionsnadel in proximale Richtung geschoben werden. Die DE 20 2004 016 791 U1 beschreibt einen Autoinjektor mit verriegelbarem Nadelschutz. Der Autoinjektor weist ein Gehäuse 1, eine Injektionsnadel 10 und einen relativ zum Gehäuse 1 verschiebbaren Behälter 7 für die abzugebende Flüssigkeit auf. Weiterhin einen relativ zum Gehäuse 1 verschiebbaren Nadelschutz 4, der in der Bereitstellungsposition die Injektionsnadel vollständig umgibt, und Sperrmittel 13, die verhindern, dass der Nadelschutz 4 nach durchgeführter Injektion und Rückkehr in die Bereitstellungsposition ein weiteres Mal in Richtung des Gehäuses 1 verschoben werden kann.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Nadelschutzvorrichtung zu schaffen, die einfach herstellbar ist und dem Verwender nach einer Injektion sicher vor Kontakt mit der Injektionsnadel schützt. Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine zuverlässige und sichere Blockiereinrichtung für die Nadelschutzvorrichtung bereitzustellen, die ein Wiederverwenden der Nadeleinheit unmöglich macht.
  • Diese Aufgaben werden durch eine Nadeleinheit gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Die Erfindung geht von einer Nadelschutzeinheit aus, die an einem Injektionsgerät oder einer Ampulle befestigt oder für eine Befestigung vorgesehen ist, und für die Befestigung einen Nadelhalter mit einer in eine distale Richtung vorragenden Injektionsnadel aufweist. Distal in dieser Schrift bedeutet immer zur Hautoberfläche des Patienten gerichtet oder in Richtung der Hautoberfläche weisend, proximal dementsprechend von der Hautoberfläche wegweisend.
  • Die Nadeleinheit besteht aus einem Nadelschutz mit einem Führungsteil und einer Blockiereinrichtung. In einer bevorzugten Ausführung hat das Führungsteil im Wesentlichen die Form eines zylindrischen Körpers, der an seinem proximalen Ende ausgebildet ist, um mit einem Nadelhalter verbunden zu werden. Das Führungsteil ist fest, das heißt nicht abnehmbar, wie zum Beispiel geklebt oder geschweißt, mit dem Nadelhalter verbunden. Es kann aber auch auf den Nadelhalter lösbar aufgeschraubt oder aufgesteckt sein, solange nur sicher gestellt ist, dass das Führungsteil sich, wenn auf dem Nadelhalter präsent, weder in distale noch in proximale Richtung bewegen kann. Das Führungsteil hat bevorzugt einen ähnlichen Durchmesser, noch bevorzugter nahezu den gleichen Durchmesser, wie der Nadelhalter, die Rotationsachsen der beiden Teile sind identisch. Es ist aber auch möglich, dass das Führungsteil eine andere Form oder einen vom Durchmesser des Nadelhalters wesentlich abweichenden, größeren oder kleineren Durchmesser aufweist, wobei in diesem Fall die beiden Rotationsachsen parallel zueinander versetzt sein können. Entscheidend ist, dass eine sichere Verbindung zwischen Nadelhalter und Führungsteil besteht.
  • Der Nadelschutz hat die Aufgabe, eine Verletzung eines Patienten oder des medizinischen Fachpersonals an der oder durch die vorstehende Injektionsnadel vor und nach der Medikamentenabgabe sicher zu verhindern. Dies kann zum Beispiel durch über die Spitze der Injektionsnadel vorstehende stabförmige Elemente gewährleistet sein, wobei je nach der örtlichen Anordnung der stabförmigen Elemente bereits zwei solcher Elemente genügen können. Weitere Möglichkeiten sind zum Beispiel eine Spirale, halbschalenförmige Elemente, die einander berühren können oder von einander beabstandet sind, ein dreieckiger, rechteckiger oder vieleckiger Schutzmantel oder in einer bevorzugten Ausführung ein zylinderförmige Hülle. Grundsätzlich ist jede Ausgestaltungsform des Nadelschutzes denkbar, solange gewährleistet ist, dass der Nutzer vor einer ungewollten Berührung mit der Injektionsnadelspitze geschützt ist. Der Nadelschutz weist eine Nadelschutzhülle auf, besonders bevorzugt ein im Wesentlichen zylindrischer Körper, bzw. ein Körper, dessen umlaufende Form ähnlich oder gleich der umlaufenden Form des Führungsteils ist. Diese ist an ihrem proximalen Ende bevorzugt offen oder weist an ihrem distalen Ende eine vorzugsweise zentrale Öffnung für die Injektionsnadel auf. Mittels eines elastischen Elements, zum Beispiel einer Feder oder einem durch eine Federkraft beaufschlagtes Schiebeteil, ist die Nadelschutzvorrichtung in die distale Richtung vorgespannt, das heißt, der Nadelschutz wird vor und nach der Medikamentenabgabe von dem elastischen Element in einer sicheren Position gehalten bzw. in diese zurückgeführt. Als sichere Position wird in diesem Zusammenhang die Position bezeichnet, in der der Nadelschutz die Injektionsnadel über deren gesamte Länge umgibt, so dass eine Verletzung des Nutzers der Injektionseinrichtung durch die Spitze der Injektionsnadel verhindert wird. Der Nadelschutz ist gegen die Kraft des elastischen Elements in die proximale Richtung verschiebbar, wodurch die Injektionsnadel zur Medikamentenabgabe frei gegeben wird.
  • Schließlich weist die Nadeleinheit eine Blockiereinrichtung auf, die vorzugsweise auf dem Nadelhalter sitzt, insbesondere auf diesem befestigt oder an diesen angeformt sein kann, und diesen, sowie die Injektionsnadel vorzugsweise zumindest teilweise radial umgibt oder insbesondere radial um diesen angeordnet ist. Die Angabe radial bezieht sich dabei auf die Achse distal-proximal. Die Blockiereinrichtung kann einteilig oder mehrteilig ausgeführt sein. Sie weist bevorzugt Kopplungselemente oder Schaltelemente auf, die mit Gegenkopplungselementen bzw. Gegenschaltelementen zum Beispiel des Nadelschutzes zusammenwirken können. Durch das Zusammenwirken der Elemente mit den Gegenelementen, das durch eine Bewegung des Nadelschutzes in die proximale Richtung eingeleitet wird, wird die Blockiereinrichtung zum Beispiel aus ihrer Ruhestellung in eine Zwischenstellung geführt, aus der sie dann, bei der Bewegung des Nadelschutzes zurück in seine Ausgangsposition, in eine Blockierstellung gelangt. Dabei können in einem ersten Schritt die Blockiereinrichtung oder Teile der Blockiereinrichtung elastisch verformt werden, zum Beispiel verbogen oder verdreht. Ebenso gut können die Blockiereinrichtung oder Teile der Blockiereinrichtung bleibend aus ihrer Ruheposition bewegt werden. Auch eine Kombination aus reversibeler und irreversibeler Verstellung ist denkbar und ergibt im Ergebnis eine Änderung der Position der Blockiereinrichtung bzw. von einem Teil oder Teilen der Blockiereinrichtung. In dieser neuen Anordnung ist die Blockiereinrichtung jetzt „scharf”, das heißt, aus dieser Zwischenposition kann sie sich nur mehr in die Blockierposition bewegen. Kurz bevor der Nadelschutz nach der Medikamentenabgabe seine Schutzposition erreicht, können elastisch verformte Teile wieder in ihre Ursprungsposition zurückfedern, während irreversibel verformte oder verstellte Teile ihre neue Position einnehmen. Die Blockiereinrichtung nimmt jetzt eine Position ein, in der sie ein nochmaliges proximales Verschieben des Nadelschutzes sicher verhindert.
  • Alle Teile der Nadeleinheit sind vorzugsweise aus dem gleichen Material gefertigt, was vorteilhaft für ein Recycling ist und kostenaufwendige Mülltrennung verhindern hilft.
  • Vorteilhafte Merkmale werden auch in den Unteransprüchen und deren Kombinationen beschrieben.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. An dem Ausführungsbeispiel offenbar werdende Merkmale bilden je einzeln und in jeder Merkmalskombination die Gegenstände der Ansprüche und auch die vorstehend beschriebenen Ausgestaltungen vorteilhaft weiter. Es zeigen:
  • 1: Nadeleinheit eines ersten Ausführungsbeispiels im Querschnitt vor der Abgabe eines Medikaments,
  • 2: Nadeleinheit eines ersten Ausführungsbeispiels im Querschnitt bei vollständig in proximale Richtung geschobenem Nadelschutz, Blockiereinrichtung ist mit dem Nadelschutz gekoppelt,
  • 3a: vergrößerte Ansicht der Blockiereinrichtung des ersten Ausführungsbeispiels, Ausgangsstellung
  • 3b: wie 3a, aber Nadelschutz in gedrückter Position
  • 3c: wie 3a, aber Endposition, das heißt, Blockierposition
  • 4: Nadeleinheit eines zweiten Ausführungsbeispiels im Querschnitt vor der Abgabe eines Medikaments,
  • 5: Nadeleinheit eines zweiten Ausführungsbeispiels im Querschnitt bei vollständig in proximale Richtung geschobenem Nadelspitzenschutz, Blockiereinrichtung ist mit dem Nadelschutz gekoppelt,
  • 6: Nadeleinheit eines zweiten Ausführungsbeispiels im Querschnitt nach erfolgter Medikamentenabgabe, Blockiereinrichtung in Blockierposition,
  • 7: Explosionszeichnung einer Nadeleinheit eines zweiten Ausführungsbeispiels,
  • 8: Nadelschutzhülle einer Nadeleinheit eines zweiten Ausführungsbeispiels.
  • In 1 wird eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Nadeleinheit gezeigt. Die Nadeleinheit weist einen Nadelträger 2 auf, aus dem heraus sich in distale Richtung eine Injektionsnadel 1 erstreckt. Der Nadelhalter 2 ist so gebildet, dass er mit seiner proximalen, das heißt, von der zum Einstechen in die Haut gedachten Nadelspitze wegweisenden Seite, an ein Injektionsgerät oder eine Ampulle anschließbar ist. Anschließbar umfasst sowohl ein Aufschrauben mittels eines Gewindes und eines Gegengewindes, aber auch das Aufstecken, Aufspannen oder Aufklemmen, sowie jede andere Befestigungsart, die einen sicheren Halt des Nadelhalters auf dem Injektionsgerät bzw. auf der Ampulle gewährt. Soweit es die Befestigung auf einer Ampulle oder einem Einmal-Injektionsgerät betrifft, sind auch nicht zerstörungsfrei zu lösende Verbindungen umfasst, während bei Injektionsgeräten, die zum vielfachen Gebrauch gedacht sind, eine lösbare Verbindung bevorzugt wird.
  • Auf dem Nadelhalter 2 sitzt ein Führungsteil 4. Dieses Führungsteil 4 ist vorzugsweise mit dem Nadelhalter 2 fest verbunden, zum Beispiel aufgeklebt oder angeschweißt. Es kann daher relativ zum Nadelhalter 2 weder in axialer Richtung bewegt werden, noch kann es auf dem Nadelhalter 2 verdreht werden, noch relativ zu dem Nadelhalter 2 zur Seite verkippen. Das Führungsteil 4 kann aber auch lösbar, zum Beispiel durch eine Schraub- und/oder Klemmverbindung, auf dem Nadelhalter 2 befestigt sein, solange gewährleistet ist, dass eine Bewegung relativ zum Nadelhalter 2 bei der Benutzung sicher ausgeschlossen ist. Das Führungsteil 4 ist ein im Wesentlichen ringförmiger Körper mit einem Außendurchmesser, der im Wesentlichen dem Außendurchmesser des Nadelhalters 2 entspricht. Das Führungsteil 4 ist koaxial zur Injektionsnadel 1 und zum Nadelhalter 2 angeordnet. Das Führungsteil 4 weist eine angeformte, senkrecht von der Innenwand des Führungsteils 4 abstehende, in Richtung der Rotationsachse sich erstreckende Scheibe 7 auf. In diese Scheibe 7 sind schlitzförmige Öffnungen 8 eingebracht. Das Führungsteil 4 ist an seinem distalen Ende als Zentrierring 11 ausgebildet. Die Ausbildung und Funktion des Zentrierrings 11 sind deutlich in den 3a bis 3c zu sehen und werden im Zusammenhang mit diesen Figuren später ausführlich beschrieben.
  • Über Verbindungselemente 9, die an ihrem proximalen Ende Haken aufweisen, ist ein Spannrad 10 axial unbeweglich aber drehbar mit dem Führungsteil 4 verbunden. Das Spannrad 10 ist im Wesentlichen eine Scheibe mit in Umfangrichtung wiederkehrenden Ausnehmungen. An einer der flachen Seiten des Spannrades 10 sind senkrecht abstehende Verbindungselemente 9 angebracht oder angeformt. Diese Verbindungselemente 9 weisen an ihrem von dem Spannrad 10 wegweisenden Ende hakenförmige Verdickungen auf, mit denen sie sich in den Schlitzen 8 des Führungsteils 4 verhaken können. Dazu wird das Spannrad 10 von oben, das heißt von der, der Nadelspitze zugewandten distalen Seite, in das Führungsteil 4 eingeführt. Dabei kommen die Verbindungselemente 9 in Eingriff mit den Schlitzen 8 und das untere Ende des scheibenförmigen Spannrads 10 liegt an einer im Führungsteil 4 am Übergang zum Zentrierring 11 bebildeten Schulter an. Da die Verbindungselemente 9 so geformt sind, dass sie durch die Schlitze 8 nur in eine Richtung bewegt werden können, die Bewegung in die Gegenrichtung aber verhindert wird, und die Unterseite des scheibenförmigen Körpers des Spannrades 10 fest auf der am Führungsteil 4 gebildeten Schulter aufliegt, kann sich jetzt das Spannrad 10 nicht mehr axial zu dem Führungsteil 4 bewegen. Die Schlitze 8 weisen eine Länge auf, die größer ist als die Breite der Verbindungselemente 9. Dadurch können die Verbindungselemente 9 sich in den Schlitzen 8 seitlich, das heißt in Umfangsrichtung bewegen. Somit kann sich das Spannrad 10 in den Schlitzen um maximal ein der Länge der Schlitzen 8 entsprechendes Kreissegment relativ zum Führungsteil 4 verdrehen.
  • Die Nadeleinheit weist zusätzlich eine Nadelschutzhülle 3 auf, die sowohl vor der Medikamentenabgabe als auch danach die Injektionsnadel 1 über ihre gesamte Länge umgibt. Dadurch wird sichergestellt, dass sich weder der Patient im Falle der Selbstmedikation, noch das medizinische Fachpersonal an der Nadelspitze verletzten können. Die Nadelschutzhülle 3 ist im Wesentlichen ein Zylinderhohlkörper, der an einer der flachen Seiten offen und an der gegenüberliegenden Seite nahezu geschlossen ist. Die Außenseite der Nadelschutzhülle 3 weist keine Besonderheiten auf, die Kanten an beiden Enden des Zylinderhohlkörpers sind abgeschrägt. Auf der nahezu geschlossenen Seite weist die Nadelschutzhülle 3 eine zentrale Öffnung auf, durch die die Injektionsnadel 1 zur Medikamentenabgabe aus der Nadelschutzhülle 3 geführt wird. Um tatsächlich diese Führungsfunktion der Injektionsnadel herzustellen, weist die Nadelschutzhülle 3 innen eine in proximale Richtung von der Innenseite des distalen Endes der Nadelschutzhülle 3 abstehende, die zentrale Öffnung umlaufende Hülse auf. Ebenfalls an der Innenseite der weitestgehend geschlossenen Seite der Nadelschutzhülle 3, ebenfalls in proximale Richtung von dieser abstehend, sind Schaltrampen 12 angebracht oder angeformt. Aufgabe dieser Schaltrampen 12 ist ein Umschalten der Blockiereinrichtung von der Ruhestellung in die Blockierstellung. Dies wird noch ausführlich weiter unten, bei der Behandlung der 3a bis 3c beschrieben. Im Inneren der Nadelschutzhülle 3 sind des Weiteren an der radialen Außenseite Führungsrippen 13, 14 ausgebildet, wobei die Führungsrippen 14 länger sind als die Führungsrippen 13. Die längeren Führungsrippen 14 erstrecken sich im Wesentlichen über die gesamte Innenlänge der Nadelschutzhülle 3, während die kürzeren Rippen 13 sich von dem distalen inneren Ende der Nadelschutzhülse 3 bis in etwa in Höhe der distalen Flachseite des Spannrades erstrecken. Diese kürzeren Führungsrippen 13 sind Bestandteil der Blockiereinrichtung 6, wie weiter unten noch deutlich werden wird.
  • In 2 ist die Nadelschutzhülle 3 in der Position zu sehen, die sie bei der Medikamentenabgabe einnimmt. Dazu wird das Injektionsgerät oder die Spritze mit dem distalen Ende auf die Haut des Patienten aufgesetzt. Wird nun auf die Spritze Druck in Richtung der Haut ausgeübt, wird die Nadelschutzhülle 3, gegen die Kraft eines Federelements 5 aus ihrer Ruheposition, in der sie die Injektionsnadel 1 vollständig überdeckt, in die proximale Richtung verschoben. Gleichzeitig tritt die Injektionsnadel 1 durch die Öffnung am distalen Ende der Nadelschutzhülle 3 heraus und kann in die Haut des Patienten einstechen. Bei dieser Bewegung wird die Nadelschutzhülle 3 auf dem Führungsteil 4 geführt, wodurch eine weitestgehend lineare Bewegung der Nadelschutzhülle 3 sicher gestellt ist, das heißt kein seitliches Wegkippen der Nadelschutzhülle 3 während der Medikamentenabgabe. Die Bewegung der Nadelschutzhülle 3 in die proximale Richtung wird solange fortgesetzt, bis die Nadelschutzhülle 3 mit der distalen Innenseite auf dem Führungsteil 4 aufsitzt. Zur Begrenzung der Bewegung der Nadelschutzhülle 3 in die proximale Richtung können auch spezielle Stoppelemente im Inneren der Nadelschutzhülle 3 oder an dem Führungsteil 4 angeformt sein. Schließlich können auch auf dem Ampullenkörper oder an der Injektionsvorrichtung Elemente vorgesehen sein, die die Bewegung der Nadelschutzhülle 3 bei der Medikamentenabgabe in die proximale Richtung begrenzen.
  • Gegen Ende der Bewegung der Nadelschutzhülle 3 in die proximale Richtung kommen die Schaltrampen 12 mit dem Spannrad 10 in Eingriff. In 3a ist die Ausgangstellung des Spannrades 10 in seiner Einbausituation in dem Führungselement 4, genauer in dem am Führungselement 4 ausgebildeten Zentrierring 11, zu sehen. Der Zentrierring 11 ist in drei identische Teile unterteilt, wobei jeder der drei Teile an seiner Innenseite zwei Rastelemente 15, 16 in Form von sägezahnähnlichen Ausnehmungen aufweist. Das Spannrad 10 weist ebenfalls drei identische Teilbereiche auf, wobei jeder der Teilbereiche eine nach radial außen weisende Nase 17 aufweist, die das Gegenrastelement zu den Rastelementen 15, 16 bildet. Die Rastelemente 15, 16 und die Nase 17 sind so geformt, dass die Nase 17 in eine Richtung aus den Rastelementen 15, 16 herausbewegt kann, während eine Bewegung in die Gegenrichtung sicher verhindert wird. Des Weiteren weist das Spannrad 10 pro Teilbereich ein kellenförmiges Blockierelement 18 auf, das im Ruhezustand der Nadelschutzhülle 3 zwischen zwei auf der Nadelschutzhülle 3 innen angeformten Führungsrippen 13, 14 liegt. Das Spannrad weist Ausnehmungen im Bereich des Blockierelements 18 und der Nase 17 auf, die es diesen beiden Elementen ermöglichen, sich elastisch in Umlauf- bzw. Radialrichtung zu verformen. Jeder der Teilbereiche des Spannrades 10 weist an seiner radial auswärtigen Seite zwei höckerförmige Anformungen 19 auf, die sicherstellen, dass das Spannrad 10 im Zentrierring 11 zentriert ist, gleichzeitig aber die Reibungskräfte, die bei einer Drehbewegung des Spannrads 10 im Zentrierung 11 überwunden werden müssen, relativ klein sind. Gut zu erkennen ist in 3a auch das Federelement 5, das die Nadelschutzhülle 3 in der distalen Position hält, bzw. sie dorthin zurückführt. Das Spannrad 10 weist weiterhin als gebogene Langlöcher geformte Ausnehmungen 20 auf, in die die Schaltrampen 12 eingreifen können.
  • In 3b sind das Spannrad 10 und der Zentrierring 11 in der Position gezeigt, die sie einnehmen, wenn die Nadelschutzhülle 3 sich in ihrer proximalsten Stellung befindet. Die Schaltrampen 12 (nicht gezeigt) sind in Eingriff mit den Ausnehmungen 20 auf dem Spannrad. Aufgrund ihrer Form und der Anordnung in der Nadelschutzhülle 3 haben die Schaltrampen 12 das Spannrad im Beispiel gegen den Uhrzeigersinn verdreht. Dabei wurde die Nase 17 von dem ersten Rastelement 15 zu dem zweiten Rastelement 16 verschoben, wodurch ein Zurückdrehen des Spannrads 10 verhindert wird. Bei der Bewegung der Nadelschutzhülle 3 in die proximale Richtung wurde eine der kürzeren Führungsrippen 13, die in der Ausgangslage in Umlaufrichtung neben dem Blockierelement 18, im Beispiel auf der Seite in Richtung gegen den Uhrzeigersinn, liegt, mit nach unten geführt. Diese Führungsrippe 13 verhindert, dass das Blockierelement 18 die erzwungene Drehbewegung des Spannrads 10 mitmachen kann. Stattdessen wird das Blockierelement gegen die Führungsrippe 13 gepresst und elastisch gegen die Drehrichtung des Spannrads 10 verformt. Nach Beendigung der Medikamentenabgabe wird die Injektionsnadel aus der Haut des Patienten gezogen, der auf das Federelement 5 wirkende Druck ist aufgehoben und das Federelement 5 führt die Nadelschutzhülle 3 zurück in ihre Ruheposition. Dabei gleitet die Führungsrippe 13 entlang des Blockierelements 18. Da die Führungsrippe 13 eine kurze Führungsrippe ist und sich, wie bereits weiter oben beschrieben, nur über eine Teillänge der Innenwand der Nadelschutzhülle 3 erstreckt, kann das elastisch verformte Blockierelement 18, sobald die Führungsrippe 13 endet, in ihre ursprüngliche Position am Spannrad zurückschnappen. Wie 3c zeigt, liegt das Blockierelement 18 jetzt im Bereich der kurzen Führungsrippe 13, genauer gesagt kurz unterhalb der Führungsrippe 13, das heißt die Nadelschutzhülle 3 kann nicht mehr in die proximale Richtung verschoben werden.
  • Das Funktionieren der Blockiereinrichtung 6, die in diesem Beispiel aus den Blockierelementen 18 und den kurzen Führungsrippen 13 besteht, wurde anhand der 3a bis 3c beschrieben. Ausdrücklich sein betont, dass nicht die expliziten Ausformungen der einzelnen Teile beansprucht wird, sondern eine allgemeine Lehre, deren Ziel auch mit gänzlich anders geformten oder angeordneten Teilen zu erreichen ist. Ein zweites Ausführungsbeispiel soll dies verdeutlichen.
  • Eine erfindungsgemäße Nadeleinheit einer zweiten Ausführungsform wird in den 4 bis 8 gezeigt. 4 zeigt die Nadeleinheit in ihrer Ruheposition, das heißt vor der Benutzung. Die Nadeleinheit weist einen Nadelhalter 202 auf, der mit einer Ampulle oder einer Injektionseinrichtung verbindbar ist. Der Nadelhalter 202 weist eine zentral angeordnete, sich in distale Richtung erstreckende Hülse 214 auf, in der die Injektionsnadel geführt wird und zwei, ebenfalls in distale Richtung von dem Nadelhalter 202 abstehende Blockierelemente 207. Die beiden Blockierelemente 207 liegen einander in Bezug auf die Längsachse der Nadeleinheit gegenüber. Das heißt die Rotationsachsen der Hülse 214 und der Blockierelemente 207 liegen in einer Ebene. Die Blockierelemente 207, im Beispiel elastische Rundstäbe, sind kürzer als die Hülse 214, das heißt sie stehen weniger in distale Richtung von dem Nadelhalter 202 vor. Anstatt der Rundstäbe können auch andere Formen, zum Beispiel rechteckige oder hohle Stäbe, am Nadelhalter 202 angeformt oder befestigt sein.
  • Auf dem Nadelhalter 202 sitzt ein scheibenförmiges Element 215, auf dessen flacher distalen Seite in distale Richtung weisende Haken 208 angeformt sind. Das Element 215 ist im Wesentlichen kreisrund, mit einer zentralen Öffnung, durch die die Hülse 214 vorsteht und zwei seitlichen, im Wesentlichen halbrunden Ausnehmungen 209, die einen Durchlass für die Blockierelemente 207 bilden (siehe hierzu auch 7 und 8).
  • Auf oder seitlich an dem Nadelhalter 2 sitzt weiterhin ein Führungsteil 204, das mit dem Nadelhalter 2 axial unbeweglich, sowie verdreh- und verkippsicher verbunden ist. Das Führungsteil 204 ist ein zylindrischer Körper, mit in Längsrichtung zwei Abschnitten unterschiedlicher Durchmesser. Der proximale Teil weist einen Innendurchmesser auf, der nur geringfügig kleiner ist, als der Außendurchmesser des Nadelhalters 202. Der distale Teil des Führungsteils 204 hat einen kleineren Durchmesser als der proximale Teil und an seinem proximalsten Ende sind zwei, nach radial innen weisende Nasen 211 angeformt.
  • Eine Nadelschutzhülle 203 komplettiert die Nadeleinheit. Die Nadelschutzhülle 203 besteht im Wesentlichen, wie besonders gut der 8 zu entnehmen ist, aus einem zylindrischen Körper, an dessen proximaler Seite Kopplungselemente 212 angeformt oder ausgebildet sind, mit den Haken 208 des Elements 215 koppeln können. Am zylindrischen Teil der Nadelschutzhülle sind Keilbahnen 210 ausgebildet, die mit den Nasen 211 des Führungsteils 204 zusammenwirken, wodurch die Nadelschutzhülle 203 bei einer Bewegung in die proximale Richtung relativ zum Führungsteil 204 verdreht wird.
  • In 5 ist die Situation bei vollständig zurückgeschobener Nadelschutzhülle 203 gezeigt. Das Zurückschieben der Nadelschutzhülle 203 wird dadurch bewirkt, dass die Nadeleinheit mit ihrem distalen Ende auf die Haut des Patienten aufgesetzt wird und Druck in Richtung auf die Haut auf das Injektionsgerät oder die Ampulle ausgeübt wird. Gegen die Rückstellkraft eines Federelements 205, wird die Nadelschutzhülle 203 in proximale Richtung verschoben. Beim Zurückschieben der Nadelschutzhülle 203 in die proximale Richtung wird die Nadelschutzhülle 203 zunächst, entsprechend der Form der Keilbahnen 210 linear in Richtung Nadelhalter 202 geführt, dann um einen vorgegebenen Winkel verdreht und schließlich wieder gerade geführt. Im letzten Bewegungsabschnitt gelangen die Kopplungselemente 212 in einen Koppeleingriff mit den Haken 208 und stellen eine sichere und unlösbare Verbindung zwischen Nadelschutzhülle 203 und Element 215 her.
  • Nach Beendigung der Medikamentenabgabe wird die Injektionsnadel 201 aus der Haut des Patienten gezogen und das Federelement 205 drückt die Nadelschutzhülle 203 in ihre Ruheposition zurück. Bei dieser Bewegung nimmt die Nadelschutzhülle 203 das angekoppelte Element 215 mit. Aufgrund der Form der Keilbahnen 210, verläuft der erste Teil der Bewegung linear, wodurch das Element 215 angehoben und ein Stück in die distale Richtung geführt wird. Beim Erreichen des Teils der Keilbahnen 210, die zu einer relativen Verdrehung der Nadelschutzhülle 203 zu dem Führungsteil 204 führt, werden die in den Ausnehmungen 209 geführten Blockierelemente 207 elastisch verformt, zum Beispiel verbogen. Beim Erreichen, bzw. kurz vor dem Erreichen der Ruheposition entlassen die Ausnehmungen 209 des Elements 215 die Blockierelemente 207 aus ihrer Führung. Die elastisch verformten Blockierelemente 207 können in ihre Ausgangsposition zurückfedern und kommen, aufgrund der Verdrehung des Elements 215 jetzt in einem Bereich unterhalb des Elements 215 zu liegen, das keine Ausnehmungen 209 aufweist. Dadurch wird ein nochmaliges Verschieben der Nadelschutzhülle 203 in die proximale Richtung sicher verhindert. Das Element 215 und die Blockierelemente 207 bilden zusammen die Blockiereinrichtung 206.
  • Bezugszeichenliste
  • Erstes Ausführungsbeispiel
  • 1
    Injektionsnadel
    2
    Nadelhalter
    3
    Nadelschutzhülle
    4
    Führungsteil
    5
    Federelement
    6
    Blockiereinrichtung
    7
    Scheibe
    8
    Öffnung
    9
    Verbindungselement
    10
    Spannrad
    11
    Zentrierring
    12
    Schaltrampe
    13
    Führungsrippe, kurz
    14
    Führungsrippe, lang
    15
    Rastelement
    16
    Rastelement
    17
    Nase
    18
    Blockierelement
    19
    Anformung
    20
    Ausnehmung
    A
    Längsachse
    Zweites Ausführungsbeispiel
    201
    Injektionsnadel
    202
    Nadelhalter
    203
    Nadelschutzhülle
    204
    Führungsteil
    205
    Federelement
    206
    Blockiereinrichtung
    207
    Blockierelement
    208
    Haken
    209
    Ausnehmung
    210
    Keilbahn
    211
    Nase
    212
    Kopplungselement
    213
    Durchbruch
    214
    Hülse
    215
    Element

Claims (16)

  1. Nadeleinheit für eine Injektionsvorrichtung, mit a) einer Injektionsnadel (1; 201), zum Einstechen in ein menschliches oder tierisches Gewebe, b) einem Nadelhalter (2; 202); c) einem Nadelschutz (3, 4; 203, 204), der eine Nadelschutzhülle (3; 203) und ein Führungsteil (4; 204) aufweist, wobei das Führungsteil (4; 204) fest mit dem Nadelhalter (2; 202) verbunden oder verbindbar ist, und das Führungsteil (4; 204) die Nadelschutzhülle (3; 203) axial beweglich lagert; d) wenigstens einem Federelement (5; 205), das die Nadelschutzhülle (3; 203) mit einer Federkraft beaufschlagt und dadurch die Nadelschutzhülle (3; 203) in einer distalen Position hält; e) wenigstens einer Blockiereinrichtung, die nach einer Injektion die Nadelschutzhülle (3; 203) in der distalen Position gegen eine weitere Bewegung in Axialrichtung (A) blockiert, wobei die Blockiereinrichtung formelastisch ist und unter der Einwirkung einer Kraft verformbar ist und nach Wegfall dieser Kraft wieder ihre ursprüngliche Form annimmt, wobei f) die Nadelschutzhülle (3; 203) bei einer die Injektion begleitenden Axialbewegung die wenigstens eine Blockiereinrichtung in eine Richtung quer zur Axialrichtung (A) spannt, und g) bei der Bewegung der Nadelschutzhülle (3; 203) in die distale Position die wenigstens eine Blockiereinrichtung in eine Blockierposition einfedert.
  2. Nadeleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Blockiereinrichtungen (6; 206) aus mehr als einem Teil besteht.
  3. Nadeleinheit nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Blockiereinrichtung (6; 206) auf dem Nadelhalter (2; 202) angeordnet, befestigt oder angeformt ist.
  4. Nadeleinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Blockiereinrichtung (6) Teil eines Spannrads (10) ist, das mit dem Führungsteil (4) verbunden ist.
  5. Nadeleinheit nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am distalen Ende des Führungsteils (4) ein Zentrierring (11) angebaut oder angeformt ist.
  6. Nadeleinheit nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, das das Spannrad (10) den Zentrierring (11) zentriert lagert.
  7. Nadeleinheit nach einem der zwei vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Zentrierring (11) Rastelemente (15, 16) angeformt sind, die mit Nasen (17) des Spannrads (10) zusammenwirken.
  8. Nadeleinheit nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastelelemente (15, 16) im Zusammenwirken mit den Nasen (17) ein Verdrehen des Spannrads (10) in eine Richtung zulassen, ein Verdrehen des Spannrads (10) in die Gegenrichtung aber sicher verhindern.
  9. Nadeleinheit nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannrad (10) neben den Nasen (17) Ausnehmungen (20) und Blockierelemente (18) aufweist.
  10. Nadeleinheit nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannrad radial umlaufend aus mehreren identischen Anordnungen von je einem Blockierelement (18), einer Nase (17) und einer Ausnehmung (20) besteht.
  11. Nadeleinheit nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Blockierelemente (18) im Ruhezustand der Nadeleinheit zwischen kurzen Führungsrippen (13) und langen Führungsrippen (14), die im Inneren des Nadelschutzes (3, 4) an einer umlaufenden Seitenwand geformt sind, liegen und die Blockierelemente (18) bei einer Drehung des Spannrads (10) durch die Führungsrippen (13) am Mitdrehen gehindert und dadurch gegen die Richtung der Drehung elastisch vorgespannt werden.
  12. Nadeleinheit nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Nadelschutzes (3, 4) Schaltrampen (12) vorhanden sind, die durch ein Eingreifen in die Ausnehmungen (20) die Drehbewegung des Spannrads (10) bewirken.
  13. Nadeleinheit nach einen der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Nadelhalter (202) ein Element (215) angeordnet ist, das am radialen Außenrand Ausnehmungen (209) aufweist, durch die die Blockierelemente (206) vom Nadelhalter (202) in distale Richtung vorstehen.
  14. Nadeleinheit nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Element (215) Haken (208) angeformt sind, die in distale Richtung vorstehen und die, bei einer Bewegung des Nadelschutzes (203, 204) in die proximale Richtung mit Kopplungselementen (212), die am proximalen Ende des Nadelschutzes (203) ausgebildet sind, eine nicht wieder lösbare Verbindung eingehen.
  15. Nadeleinheit nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Nadelschutz (203, 204) zur Kopplung mit den Haken (208) eine Drehbewegung um die Achse (A) ausführt.
  16. Nadeleinheit nach den drei vorgehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Nadelschutz (203, 204) wenigstens eine Keilbahn (210) aufweist, in die wenigstens eine Nase (211), die am distalen Ende des Führungsteils (204) gebildet ist, eingreift und die Form der Keilbahn (210) die Bewegung des Nadelschutzes (203, 204) um die Achse (A) vorgibt.
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