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DE102006047561A1 - Schwenklager für einen Abdrücker für eine Schließvorrichtung - Google Patents

Schwenklager für einen Abdrücker für eine Schließvorrichtung Download PDF

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DE102006047561A1
DE102006047561A1 DE200610047561 DE102006047561A DE102006047561A1 DE 102006047561 A1 DE102006047561 A1 DE 102006047561A1 DE 200610047561 DE200610047561 DE 200610047561 DE 102006047561 A DE102006047561 A DE 102006047561A DE 102006047561 A1 DE102006047561 A1 DE 102006047561A1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schwenklager (1) für einen Abdrücker für eine Schließvorrichtung (5). Um ein Schwenklager (1) bereitzustellen, welches sowohl einfach anzubringen als auch kostengünstig herzustellen ist, wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß die schwenkbare Einheit (6) mit der Grundplatte (3) über einen an der schwenkbaren Einheit (6) befindlichen Zapfen (21) verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schwenklager für einen Abdrücker für eine Schließvorrichtung, das aus einer an einer Schließvorrichtung befestigbaren Grundplatte und einer schwenkbaren Einheit besteht.
  • Schwenklager für Abdrücker sind bekannt, wobei die Abdrücker ein einfaches Öffnen und Schließen von Schließvorrichtungen ermöglichen. Ein solcher Abdrücker besteht aus einem Schwenklager und einem am Schwenklager befestigten Hebelarm, wobei das Schwenklager über eine Grundplatte an einer Schließvorrichtung befestigt ist. Bei Bedienung des Abdrückers für Schließvorrichtungen drückt sich der Lastarm des Hebelarms an einem an dem Rahmen der Schließvorrichtung befindlichen Widerlager oder an dem Rahmen selber ab. Dadurch kann eine Haltevorrichtung überwunden werden, die die Schließvorrichtung in der Schließstellung hält. Bei weiterer Verschwenkung des Abdrückers bekommt die Schließvorrichtung durch das Abdrücken einen Impuls, der ein Bewegen der Schließvorrichtung in die Offenstellung erleichtert. Nach Bedienung des Abdrückers kehrt dieser in seine Ruhestellung zurück.
  • Unter dem Begriff „Schließvorrichtung" sollen im Folgenden Vorrichtungen zum Schließen einer Öffnung verstanden werden, wie zum Beispiel Schiebetüren, Schotte und ähnliche verschiebbare Schließvorrichtungen.
  • In der Patentschrift EP 1 460 205 A1 wird ein Abdrücker für Schiebetüren beschrieben, bei dem das Schwenklager aus einer auf einer Grundplatte gelagerten Drehplatte, Befestigungselementen für den Hebelarm und einer Abdeckhaube besteht. Der Hebelarm ist mittels verschraubter Briden an der Drehplatte befestigt, und zusätzlich durch auf der Drehplatte befestigte Böcke gegen Verdrehung auf der Drehplatte gesichert. Zwischen Drehplatte und Grundplatte sind Gleitkörper vorgesehen, die eine Dämpfung der Bewegung des Schwenklagers erzeugen. Die Bewegung des Schwenklagers ist durch Führung eines an der Grundplatte angebrachten Bolzen in einem kreisringsektorförmigen Langloch in der Drehplatte begrenzt. Weiterhin ist ein Federmechanismus vorhanden, der den Abdrücker in seine Ausgangsposition nach Bedienung zurückholt.
  • Der Nachteil der oben beschriebenen Abdrücker für Schiebetüren besteht darin, daß Schwenklager verwendet werden, die aus vielen Bauteilen zusammengesetzt sind, wodurch hohe Herstellungskosten entstehen und die Montage erschwert wird.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Schwenklager für Abdrücker für Schließvorrichtungen bereitzustellen, das sowohl einfach anzubringen, als auch kostengünstig herzustellen ist.
  • Die Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 beschriebene Erfindung gelöst, indem ein Schwenklager mit wenigen Bauteilen bereitgestellt wird. Ausgestaltungen dieser Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Das erfindungsgemäße Schwenklager für Abdrücker für Schließvorrichtungen weist eine gegenüber der Grundplatte verschwenkbare Einheit auf, die über einen an der schwenkbaren Einheit befindlichen Zapfen mit der Grundplatte verbunden ist. Es ist keine Drehplatte oder ähnliches zwischen der an der Schließvorrichtung befestigten Grundplatte und der schwenkbaren Einheit vorgesehen, so daß weniger Bauteile als bei herkömmlichen Schwenklagern benötigt werden.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht eine Grundplatte vor, die mittig einen zylinderförmigen Zapfen aufweist, auf den der hülsenförmige Zapfen der schwenkbaren Einheit aufgesteckt wird, wobei der Innenradius des Zapfens der schwenkbaren Einheit größer als der Außenradius des Zapfens der Grundplatte ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß an dem Zapfen der Grundplatte eine zylinderförmige Führungsbuchse befestigt ist, auf die die schwenkbare Einheit aufgesteckt wird, und die formschlüssig die schwenkbare Einheit mit der Grundplatte verbindet. Die Führungsbuchse dient zudem der Verbesserung der Gleiteigenschaften bei Verschwenkung der schwenkbaren Einheit gegenüber der Grundplatte. Das Material aus dem die Führungsbuchse besteht ist vorzugsweise Kunststoff, es kann aber auch ein anderes Material wie Metall oder Keramik verwendet werden, welches die gewünschten Gleiteigenschaften unterstützt.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine weitere zylinderförmige Führungsbuchse an dem hülsenförmigen Zapfen der schwenkbaren Einheit angebracht, die vorzugsweise derart ausgebildet ist, daß sie vorzugsweise nach Aufstecken der schwenkbaren Einheit auf die erste Führungsbuchse innerhalb des hülsenförmigen Zapfens an die am Zapfen der Grundplatte befindliche Führungsbuchse angrenzt. Es kann aber auch vorgesehen sein, einen Zwischenraum zwischen den beiden Führungsbuchsen freizulassen. Die beiden Führungsbuchsen garantieren eine spielfreie Schwenkbarkeit des Schwenklagers.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß ein Befestigungselement an dem Schwenklager angebracht wird, wobei das Befestigungselement die schwenkbare Einheit derart mit der Grundplatte verbindet, daß die schwenkbare Einheit nur noch die beiden Freiheitsgrade der Rotation um den an der Grundplatte befindlichen Zapfen aufweist. Um dieses zu erreichen, wird das Befestigungselement an dem Zapfen der Grundplatte angebracht. Das Befestigungselement kann zum Beispiel eine Mutter, ein Sicherungsring, ein Stift oder ein anderes zweckdienliches Element sein. Auch kann vorgesehen sein, daß das Befestigungselement mit einer Unterlegscheibe unterlegt ist, welche zum Beispiel einer Lockerung der Mutter entgegen steht.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß ein Hebelarm an der schwenkbaren Einheit befestigbar ist. Dazu weist die schwenkbare Einheit ein Halteelement auf, welches bevorzugt mit der schwenkbaren Einheit verschraubt ist. Das Halteelement kann beispielsweise als längliches Element ausgebildet sein, das zur Aufnahme des Hebelarms eine zur Form des Hebelarms komplementäre Ausnehmung aufweist. Eine andere Ausgestaltungsform wäre eine aus mindestens einer verschraubbaren Klemme gebildete Haltevorrichtung. Auch wäre die Form einer verengbaren Muffe oder eine andere zweckdienliche Ausgestaltungsform für das Halteelement denkbar. Zudem könnte der Hebelarm Bohrungen zur Aufnahme von Schrauben aufweisen, um ein direktes Verschrauben des Hebelarms mit der schwenkbaren Einheit zu ermöglichen. Durch die Befestigung des Hebelarms direkt an der schwenkbaren Einheit ist zudem kein weiteres Bauteil wie etwa eine Drehplatte nötig, so daß die Anzahl der Bauteile reduzierbar ist.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an der schwenkbaren Einheit wenigstens ein Dämpfungselement vorgesehen, welches die Verschwenkung dämpft, und somit ein Pendeln des Hebelarms mit der schwenkbaren Einheit nach vorheriger Auslenkung verhindert. Dieses Dämpfungselement gewährleistet eine sichere Handhabung des Abdrückers, da es zum Beispiel durch ein freies Pendeln des Hebelarms zu Verletzungen von Personen oder zu Beschädigungen an dem Rahmen der Schließvorrichtung kommen könnte.
  • Das Dämpfungselement weist nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung die Form eines teleskopartig ein- und ausfahrbaren Dämpfungselementes auf, welches einen Widerstand gegen schnelle Schwenkbewegungen leistet. Es sind aber auch andere Ausgestaltungen denkbar, wie zum Beispiel eine Dämpfung durch Verwendung von Gummis, Federn oder ähnlichem. In vorteilhafter Weise ist das Dämpfungselement zum einen mit der schwenkbaren Einheit, und zum anderen mit der Grundplatte verbunden. Diese Verbindung kann mittels Verschraubung, Vernietung oder ähnlichem an Fortsätzen oder Stegen erfolgen.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die schwenkbare Einheit wenigstens ein Begrenzungselement auf, welches die Verschwenkbarkeit der schwenkbaren Einheit begrenzt. Dadurch wird eine unsachgemäße Handhabung des Abdrückers verhindert, indem eine Verschwenkbarkeit bereitgestellt wird, die die Überwindung der Haltevorrichtung der Schließvorrichtung und ein leichtes Anschieben der Schließvorrichtung ermöglicht aber nicht darüber hinausgeht. Dazu kann ebenfalls ein teleskopartig ein- und ausfahrbares Element oder Anschläge sowohl an der schwenkbaren Einheit, als auch an der Grundplatte vorgesehen sein.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das Dämpfungselement und das Begrenzungselement als eine Element ausgebildet sind. Dadurch wird die Anzahl der benötigten Bauteile reduziert, was im Sinne der Lösung der erfindungsgemäßen objektiven Aufgabe ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die schwenkbare Einheit in Form eines Gehäuses ausgebildet ist, welches die Bauteile des Schwenklagers, und gleichzeitig vor Verletzungen von Körperteilen von Personen schützt, die eventuell mit Gliedmaßen in den Bereich der Mechanik des Schwenklagers gelangen könnten. Die Form dieses Gehäuses kann auf verschiedene Weise ausgebildet sein, zum Beispiel eckig, rund oder einseitig abgerundet, so daß optischen und technischen Anforderungen Rechnung getragen wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Lastarm des Hebelarms kürzer als der Kraftarm ausgebildet ist, was eine Erleichterung der Handhabung des Abdrückers bedeutet. Der Kraftarm kann dabei auf unterschiedliche Weise in Form einer Handhabe ausgebildet sein. Zum Beispiel könnte der Kraftarm einen ovalen, elliptischen, kreisförmigen oder polygonalen Querschnitt aufweisen. Weiterhin kann der Kraftarm einen größeren Querschnitt als der Lastarm aufweisen oder mit einem Material ummantelt sein, wobei das Material vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Auch ist denkbar, daß der Kraftarm ein gesondertes Element ist, daß an dem restlichen Hebelarm befestigt, zum Beispiel aufgesteckt wird, so daß ein Auswechseln des Kraftarms ermöglicht wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Lastarm gegenüber dem Kraftarm abgebogen ist, so daß sich der Kraftarm in einer von einer Person gut ergreifbaren Position befindet, während der Lastarm in Richtung des Widerlagers oder des Rahmens der Schließvorrichtung, an der sich der Abdrücker abdrückt, abgebogen ist, damit keine langen Schwenkwege durchlaufen werden müssen.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein Teil des Lastarms des Hebelarms senkrecht zur Ebene der Schließvorrichtung in Richtung dieser abgebogen. Dadurch wird eine größere Abdrückfläche geschaffen, und der abgebogene Teil des Lastarms kann so in einem Spalt zwischen der Schließvorrichtung und dem Rahmen der Schließvorrichtung liegen.
  • Zur Verdeutlichung der Erfindung folgt ein sich auf die Figuren stützendes Ausführungsbeispiel, wobei in dieser Ausführung als Schließvorrichtung eine Schiebetür vorgesehen ist. Die Figuren zeigen dabei
  • 1 eine Darstellung eines Schwenklagers mit Hebelarm an einer Schiebetür in Ruhestellung,
  • 2 eine Darstellung eines Schwenklagers mit Hebelarm an einer Schiebetür in Abdrückstellung,
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Schwenklagers mit Hebelarm an einer Schiebetür in Ruhestellung,
  • 4 eine perspektivische Darstellung eines Schwenklagers mit Hebelarm an einer Schiebetür in Abdrückstellung,
  • 5 eine Zeichnung der Draufsicht auf ein Schwenklager mit Hebelarm,
  • 6 einen Querschnitt des Schwenklagers mit Hebelarm entlang der Linie VI-VI in 5,
  • 7 eine perspektivische Rückansicht der schwenkbaren Einheit mit Hebelarm,
  • 8 einen Querschnitt des Schwenklagers mit Hebelarm entlang der Linie I-I,
  • 9 eine Detailansicht der Bauteile des Schwenklagers mit Hebelarm und
  • 10 eine perspektivische Darstellung der Grundplatte.
  • 1 bis 4 zeigen eine mögliche Ausführungsform eines Schwenklagers (1) mit einem am Schwenklager (1) befestigten Hebelarm (2). Der aus einem Schwenklager (1) und einem Hebelarm (2) bestehenden Abdrücker ist in 1 und 3 in Ruhestellung und in 2 und 4 in Abdrückstellung dargestellt. In 2 und 4 ist zudem die Grundplatte (3) zu erkennen, die Bohrungen (4) aufweist, über die die Grundplatte (3) mittels Schrauben am Schiebetürblatt (5) befestigt werden kann. Weiterhin ist in 2 und 4 die schwenkbare Einheit (6) zu sehen, die in dieser Ausführungsform einen dem Umriß der Grundplatte (3) entsprechenden etwa quadratischen Umriß aufweist, wie besonders in den 1 und 3 zu sehen ist. An der Vorderseite der schwenkbaren Einheit (6) ist zum Schutz eine Abdeckung (28) angebracht, unter der sich ein Befestigungselement befindet. Der Hebelarm (2), wie er in den 1 bis 4 gezeigt ist, weist einen Lastarm (9) auf, der kürzer als der Kraftarm (10) ausgebildet ist und der gegenüber diesem abgebogen ist. Weiter ist in den 3 und 4 zu sehen, daß ein Teil des Lastarms (9) senkrecht zur Schiebetürebene abgebogen ist. Das abgebogene Teil des Lastarms (9) bildet somit eine größere Abdrückfläche und bietet durch seinen kreisförmigen Querschnitt eine gute Kontaktfläche beim Abdrücken von einem an der Türzarge befindlichen Widerlager oder der Türzarge selber (nicht gezeigt).
  • 5 zeigt das Schwenklager (1) und einen Hebelarm (2) in einer Draufsicht, wobei die Schnittlinie VI-VI als Querschnitt in der 6 dargestellt ist.
  • 6 zeigt einen etwa mittigen Querschnitt durch ein Schwenklager (1). Man sieht einen an der Grundplatte (3) befindlichen Zapfen (11), an dem zwei Führungsbuchsen (12, 13) zur Führung der schwenkbaren Einheit (6) angebracht sind. Die zylindrischen Führungsbuchsen (12, 13) weisen in dieser Ausführungsform an einem Ende eine umlaufende Wulst (14) auf, die im Fall der Führungsbuchse (12) die schwenkbare Einheit (6) und die Grundplatte (3) beabstandet. Weiterhin ist in 6 zu sehen, daß die Führungbuchse (13) in den hülsenförmigen Zapfen (21) der schwenkbaren Einheit (6) eingesteckt ist. Durch die mit einem Sicherungsring (7) unterlegte Mutter (8), welche auf ein Gewinde am Zapfen (11) der Grundplatte (3) geschraubt wird, werden die Führungsbuchsen (12, 13) in gegenseitigen Kontakt gebracht, so daß eine spielfreie Schwenkung der verschwenkbaren Einheit (6) gegeben ist. Die Mutter (8) und der Sicherungsring (7) sind dabei zum Schutz vor Verletzungen von der Abdeckung (28) abgedeckt. Weiterhin ist in 6 das Element (15) zu sehen, welches eine Kombination aus Dämpfungs- und Begrenzungselement ist. Das Element (15) ist über den Steg (16a) an der schwenkbaren Einheit (6) befestigt, und das andere Ende des Elementes (15) wird an der Grundplatte an dem Befestigungselement (25) befestigt.
  • 7 zeigt eine perspektivische Rückansicht der schwenkbaren Einheit (6) mit einem Hebelarm (2). Im Innenbereich der schwenkbaren Einheit (6) sind die beiden Stege (16a, 16b) ausgebildet, an denen das Element (15) mittels einer Schraube (26) befestigt werden kann. Des weiteren sind die Anschläge (23a, 23b) zu sehen, welche die Verschwenkung begrenzen und an den korrespondierenden Anschlag (22) der Grundplatte (3) anschlagen. Zudem ist ein Mittelanschlag (27) für die senkrechte Stellung der schwenkbaren Einheit (6) vorgesehen, welcher wahlweise auf einen der Stege (24a, 24b) geschraubt werden kann. Durch die Symmetrie der Anordnung der Stege (16a, 16b, 24a, 24b) und der beiden Anschläge (23a, 23b) wird die Verwendung der Bauteile des Schwenklagers (1) für rechts- und linksseitig öffnende Schiebetüren (5) ermöglicht.
  • 8 zeigt einen weiteren Querschnitt durch das Schwenklager (1) entlang der Linie I-I, bei dem das Halteelement (17) des Hebelarms (2) zu sehen ist, welches durch die Schrauben (18) an der schwenkbaren Einheit (6) befestigt ist. Das Halteelement (17) ist in dieser Ausführungsform einseitig mit der schwenkbaren Einheit (6) verschraubt und weist eine zur Form des Hebelarms (2) komplementäre Aufnahme (19) auf.
  • 9 zeigt eine Explosionszeichnung des Schwenklagers (1) mit einem Hebelarm (2). Man sieht die Grundplatte (3) mit dem Zapfen (11), auf den eine Führungsbuchse (12) gesetzt wird. Die schwenkbare Einheit (6) wird über das Halteelement (17) mit dem Hebelarm (2) verbunden. In diesem Ausführungsbeispiel ist das Halteelement (17) dazu länglich einstückig ausgebildet und weist zwei Flansche (20) zur Aufnahme der Schrauben (18) auf. Das Halteelement (17) weist eine Ausnehmung (19) auf, welche sich einseitig über die gesamte größere Fläche des Halteelementes (17) erstreckt, wobei die Ausnehmung komplementär zur Form des Hebelarms (2) ausgebildet ist. Die schwenkbare Einheit (6) weist weiterhin das Element (15) auf, welches an einer Seite mit der schwenkbaren Einheit (6) und an der anderen Seite mit der Grundplatte (3) zu verbinden ist. Sind die Bauteile der schwenkbaren Einheit (6) miteinander verbunden, wie in 7 gezeigt, so setzt man die schwenkbare Einheit (6) auf den mit einer Führungsbuchse (12) versehenen Zapfen (11) der Grundplatte (3) auf. Dann bringt man die zweite Führungsbuchse (13) in den hülsenförmigen Zapfen (21) der schwenkbaren Einheit (6) ein, und befestigt diese mittels eines in diesem Ausführungsbeispiel als eine mit einem Sicherungsring (7) unterlegte Mutter (8) ausgebildeten Befestigungselementes an der Grundplatte (3). Das gesamte Schwenklager (1) besteht somit aus einer sehr geringen Anzahl von Bauteilen.
  • 10 zeigt eine Grundplatte (3), welche mittig den Zapfen (11) aufweist, an dem die schwenkbare Einheit (6) befestigt wird. Zudem ist ein schraubenförmiges Befestigungselement (25) für das Element (15) gezeigt, welches auch an der Bohrung (29) angebracht werden kann, je nach dem, in welche Richtung die Schiebetür (5) öffnet. Weiter ist der zu den Anschlägen korrespondierende Anschlag (22) zu sehen, der kubisch ausgebildet ist und die Verschwenkbarkeit der schwenkbaren Einheit (6) begrenzt.
  • Die beschriebene Ausführung dient nur der Erläuterung und ist nicht beschränkend.
  • 1
    Schwenklager
    2
    Hebelarm
    3
    Grundplatte
    4
    Bohrung
    5
    Schiebetürblatt
    6
    Schwenkbare Einheit
    7
    Sicherungsring
    8
    Mutter
    9
    Lastarm
    10
    Kraftarm
    11
    Zapfen der Grundplatte
    12
    Erste Führungsbuchse
    13
    Zweite Führungsbuchse
    14
    Umlaufende Wulst
    15
    Element
    16a, b
    Steg
    17
    Halteelement
    18
    Schraube
    19
    Ausnehmung
    20
    Flansch
    21
    Zapfen der schwenkbaren Einheit
    22
    Anschlag der Grundplatte
    23a, b
    Anschläge
    24a, b
    Steg des Mittelanschlags
    25
    Befestigungselement
    26
    Schraube
    27
    Mittelanschlag
    28
    Abdeckung
    29
    Bohrung

Claims (18)

  1. Schwenklager (1) für einen Abdrücker für eine Schließvorrichtung (5), bestehend aus einer an der Schließvorrichtung (5) befestigbaren Grundplatte (3) und einer schwenkbaren Einheit (6), dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Einheit (6) mit der Grundplatte (3) über einen an der schwenkbaren Einheit (6) befindlichen Zapfen (21) verbunden ist.
  2. Schwenklager (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der an der schwenkbaren Einheit (6) befindliche Zapfen (21) die Form einer Hülse aufweist.
  3. Schwenklager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem an der schwenkbaren Einheit (6) befindlichen Zapfen (21) eine Führungsbuchse (13) befestigbar ist.
  4. Schwenklager (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (3) einen Zapfen (11) aufweist.
  5. Schwenklager (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (11) der Grundplatte (3) die Form eines Bolzens aufweist.
  6. Schwenklager (1) nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Zapfen (11) der Grundplatte (3) eine Führungsbuchse (12) befestigbar ist.
  7. Schwenklager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Einheit (6) an der Führungsbuchse (12) der Grundplatte (3) befestigbar ist.
  8. Schwenklager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Einheit (6) als Gehäuse ausgebildet ist.
  9. Schwenklager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der schwenkbaren Einheit (6) ein Hebelarm (2) festlegbar ist.
  10. Schwenklager (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Lastarm (9) des Hebelarms (2) länger als der Kraftarm (10) ausgebildet ist.
  11. Schwenklager (1) nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Lastarm (9) gegenüber dem Kraftarm (10) eine Abbiegung aufweist.
  12. Schwenklager (1) nach den Ansprüchen 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Lastarm (9) eine zweite Abbiegung senkrecht zur Ebene der Schließvorrichtung aufweist.
  13. Schwenklager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Einheit (6) zur Festlegung des Hebelarms (2) ein Halteelement (17) aufweist.
  14. Schwenklager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Einheit (6) mittels eines Befestigungselementes an der Grundplatte (3) befestigbar ist.
  15. Schwenklager (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Einheit (6) wenigstens ein Dämpfungselement aufweist.
  16. Schwenklager (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Dämpfungselement eine Verbindung mit der Grundplatte (3) aufweist.
  17. Schwenklager (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Einheit (6) wenigstens ein Begrenzungselement aufweist.
  18. Schwenklager (1) nach den Ansprüchen 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Dämpfungselement und das Begrenzungselement als ein Element (15) ausgebildet sind.
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