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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Schwenklager für einen
Abdrücker
für eine
Schließvorrichtung,
das aus einer an einer Schließvorrichtung
befestigbaren Grundplatte und einer schwenkbaren Einheit besteht.
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Schwenklager
für Abdrücker sind
bekannt, wobei die Abdrücker
ein einfaches Öffnen
und Schließen
von Schließvorrichtungen
ermöglichen. Ein
solcher Abdrücker
besteht aus einem Schwenklager und einem am Schwenklager befestigten
Hebelarm, wobei das Schwenklager über eine Grundplatte an einer
Schließvorrichtung
befestigt ist. Bei Bedienung des Abdrückers für Schließvorrichtungen drückt sich
der Lastarm des Hebelarms an einem an dem Rahmen der Schließvorrichtung
befindlichen Widerlager oder an dem Rahmen selber ab. Dadurch kann
eine Haltevorrichtung überwunden
werden, die die Schließvorrichtung
in der Schließstellung
hält. Bei weiterer
Verschwenkung des Abdrückers
bekommt die Schließvorrichtung
durch das Abdrücken
einen Impuls, der ein Bewegen der Schließvorrichtung in die Offenstellung
erleichtert. Nach Bedienung des Abdrückers kehrt dieser in seine
Ruhestellung zurück.
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Unter
dem Begriff „Schließvorrichtung" sollen im Folgenden
Vorrichtungen zum Schließen
einer Öffnung
verstanden werden, wie zum Beispiel Schiebetüren, Schotte und ähnliche
verschiebbare Schließvorrichtungen.
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In
der Patentschrift
EP
1 460 205 A1 wird ein Abdrücker für Schiebetüren beschrieben, bei dem das
Schwenklager aus einer auf einer Grundplatte gelagerten Drehplatte,
Befestigungselementen für den
Hebelarm und einer Abdeckhaube besteht. Der Hebelarm ist mittels
verschraubter Briden an der Drehplatte befestigt, und zusätzlich durch
auf der Drehplatte befestigte Böcke
gegen Verdrehung auf der Drehplatte gesichert. Zwischen Drehplatte
und Grundplatte sind Gleitkörper
vorgesehen, die eine Dämpfung
der Bewegung des Schwenklagers erzeugen. Die Bewegung des Schwenklagers
ist durch Führung
eines an der Grundplatte angebrachten Bolzen in einem kreisringsektorförmigen Langloch
in der Drehplatte begrenzt. Weiterhin ist ein Federmechanismus vorhanden,
der den Abdrücker
in seine Ausgangsposition nach Bedienung zurückholt.
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Der
Nachteil der oben beschriebenen Abdrücker für Schiebetüren besteht darin, daß Schwenklager
verwendet werden, die aus vielen Bauteilen zusammengesetzt sind,
wodurch hohe Herstellungskosten entstehen und die Montage erschwert
wird.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Schwenklager
für Abdrücker für Schließvorrichtungen
bereitzustellen, das sowohl einfach anzubringen, als auch kostengünstig herzustellen
ist.
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Die
Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 beschriebene Erfindung gelöst, indem
ein Schwenklager mit wenigen Bauteilen bereitgestellt wird. Ausgestaltungen
dieser Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Das
erfindungsgemäße Schwenklager
für Abdrücker für Schließvorrichtungen
weist eine gegenüber
der Grundplatte verschwenkbare Einheit auf, die über einen an der schwenkbaren
Einheit befindlichen Zapfen mit der Grundplatte verbunden ist. Es
ist keine Drehplatte oder ähnliches
zwischen der an der Schließvorrichtung
befestigten Grundplatte und der schwenkbaren Einheit vorgesehen,
so daß weniger
Bauteile als bei herkömmlichen
Schwenklagern benötigt
werden.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht eine Grundplatte
vor, die mittig einen zylinderförmigen
Zapfen aufweist, auf den der hülsenförmige Zapfen
der schwenkbaren Einheit aufgesteckt wird, wobei der Innenradius
des Zapfens der schwenkbaren Einheit größer als der Außenradius des
Zapfens der Grundplatte ist.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß an dem
Zapfen der Grundplatte eine zylinderförmige Führungsbuchse befestigt ist,
auf die die schwenkbare Einheit aufgesteckt wird, und die formschlüssig die
schwenkbare Einheit mit der Grundplatte verbindet. Die Führungsbuchse
dient zudem der Verbesserung der Gleiteigenschaften bei Verschwenkung
der schwenkbaren Einheit gegenüber
der Grundplatte. Das Material aus dem die Führungsbuchse besteht ist vorzugsweise
Kunststoff, es kann aber auch ein anderes Material wie Metall oder Keramik
verwendet werden, welches die gewünschten Gleiteigenschaften
unterstützt.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine
weitere zylinderförmige Führungsbuchse
an dem hülsenförmigen Zapfen
der schwenkbaren Einheit angebracht, die vorzugsweise derart ausgebildet
ist, daß sie
vorzugsweise nach Aufstecken der schwenkbaren Einheit auf die erste Führungsbuchse
innerhalb des hülsenförmigen Zapfens
an die am Zapfen der Grundplatte befindliche Führungsbuchse angrenzt. Es kann
aber auch vorgesehen sein, einen Zwischenraum zwischen den beiden
Führungsbuchsen
freizulassen. Die beiden Führungsbuchsen
garantieren eine spielfreie Schwenkbarkeit des Schwenklagers.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß ein Befestigungselement
an dem Schwenklager angebracht wird, wobei das Befestigungselement
die schwenkbare Einheit derart mit der Grundplatte verbindet, daß die schwenkbare Einheit
nur noch die beiden Freiheitsgrade der Rotation um den an der Grundplatte
befindlichen Zapfen aufweist. Um dieses zu erreichen, wird das Befestigungselement
an dem Zapfen der Grundplatte angebracht. Das Befestigungselement
kann zum Beispiel eine Mutter, ein Sicherungsring, ein Stift oder
ein anderes zweckdienliches Element sein. Auch kann vorgesehen sein,
daß das
Befestigungselement mit einer Unterlegscheibe unterlegt ist, welche
zum Beispiel einer Lockerung der Mutter entgegen steht.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß ein Hebelarm
an der schwenkbaren Einheit befestigbar ist. Dazu weist die schwenkbare
Einheit ein Halteelement auf, welches bevorzugt mit der schwenkbaren
Einheit verschraubt ist. Das Halteelement kann beispielsweise als
längliches
Element ausgebildet sein, das zur Aufnahme des Hebelarms eine zur
Form des Hebelarms komplementäre
Ausnehmung aufweist. Eine andere Ausgestaltungsform wäre eine
aus mindestens einer verschraubbaren Klemme gebildete Haltevorrichtung. Auch
wäre die
Form einer verengbaren Muffe oder eine andere zweckdienliche Ausgestaltungsform
für das
Halteelement denkbar. Zudem könnte
der Hebelarm Bohrungen zur Aufnahme von Schrauben aufweisen, um
ein direktes Verschrauben des Hebelarms mit der schwenkbaren Einheit
zu ermöglichen. Durch
die Befestigung des Hebelarms direkt an der schwenkbaren Einheit
ist zudem kein weiteres Bauteil wie etwa eine Drehplatte nötig, so
daß die
Anzahl der Bauteile reduzierbar ist.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an
der schwenkbaren Einheit wenigstens ein Dämpfungselement vorgesehen,
welches die Verschwenkung dämpft,
und somit ein Pendeln des Hebelarms mit der schwenkbaren Einheit nach
vorheriger Auslenkung verhindert. Dieses Dämpfungselement gewährleistet
eine sichere Handhabung des Abdrückers,
da es zum Beispiel durch ein freies Pendeln des Hebelarms zu Verletzungen von
Personen oder zu Beschädigungen
an dem Rahmen der Schließvorrichtung
kommen könnte.
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Das
Dämpfungselement
weist nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung die Form
eines teleskopartig ein- und ausfahrbaren Dämpfungselementes auf, welches
einen Widerstand gegen schnelle Schwenkbewegungen leistet. Es sind
aber auch andere Ausgestaltungen denkbar, wie zum Beispiel eine
Dämpfung
durch Verwendung von Gummis, Federn oder ähnlichem. In vorteilhafter
Weise ist das Dämpfungselement
zum einen mit der schwenkbaren Einheit, und zum anderen mit der
Grundplatte verbunden. Diese Verbindung kann mittels Verschraubung,
Vernietung oder ähnlichem
an Fortsätzen
oder Stegen erfolgen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die
schwenkbare Einheit wenigstens ein Begrenzungselement auf, welches die
Verschwenkbarkeit der schwenkbaren Einheit begrenzt. Dadurch wird
eine unsachgemäße Handhabung
des Abdrückers
verhindert, indem eine Verschwenkbarkeit bereitgestellt wird, die
die Überwindung
der Haltevorrichtung der Schließvorrichtung und
ein leichtes Anschieben der Schließvorrichtung ermöglicht aber
nicht darüber
hinausgeht. Dazu kann ebenfalls ein teleskopartig ein- und ausfahrbares
Element oder Anschläge
sowohl an der schwenkbaren Einheit, als auch an der Grundplatte
vorgesehen sein.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das Dämpfungselement
und das Begrenzungselement als eine Element ausgebildet sind. Dadurch
wird die Anzahl der benötigten Bauteile
reduziert, was im Sinne der Lösung
der erfindungsgemäßen objektiven
Aufgabe ist.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die schwenkbare
Einheit in Form eines Gehäuses
ausgebildet ist, welches die Bauteile des Schwenklagers, und gleichzeitig
vor Verletzungen von Körperteilen
von Personen schützt, die
eventuell mit Gliedmaßen
in den Bereich der Mechanik des Schwenklagers gelangen könnten. Die Form
dieses Gehäuses
kann auf verschiedene Weise ausgebildet sein, zum Beispiel eckig,
rund oder einseitig abgerundet, so daß optischen und technischen
Anforderungen Rechnung getragen wird.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Lastarm
des Hebelarms kürzer
als der Kraftarm ausgebildet ist, was eine Erleichterung der Handhabung
des Abdrückers
bedeutet. Der Kraftarm kann dabei auf unterschiedliche Weise in
Form einer Handhabe ausgebildet sein. Zum Beispiel könnte der
Kraftarm einen ovalen, elliptischen, kreisförmigen oder polygonalen Querschnitt aufweisen.
Weiterhin kann der Kraftarm einen größeren Querschnitt als der Lastarm
aufweisen oder mit einem Material ummantelt sein, wobei das Material vorzugsweise
aus Kunststoff besteht. Auch ist denkbar, daß der Kraftarm ein gesondertes
Element ist, daß an
dem restlichen Hebelarm befestigt, zum Beispiel aufgesteckt wird,
so daß ein
Auswechseln des Kraftarms ermöglicht
wird.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Lastarm
gegenüber
dem Kraftarm abgebogen ist, so daß sich der Kraftarm in einer
von einer Person gut ergreifbaren Position befindet, während der
Lastarm in Richtung des Widerlagers oder des Rahmens der Schließvorrichtung,
an der sich der Abdrücker
abdrückt,
abgebogen ist, damit keine langen Schwenkwege durchlaufen werden müssen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein
Teil des Lastarms des Hebelarms senkrecht zur Ebene der Schließvorrichtung in
Richtung dieser abgebogen. Dadurch wird eine größere Abdrückfläche geschaffen, und der abgebogene
Teil des Lastarms kann so in einem Spalt zwischen der Schließvorrichtung
und dem Rahmen der Schließvorrichtung
liegen.
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Zur
Verdeutlichung der Erfindung folgt ein sich auf die Figuren stützendes
Ausführungsbeispiel, wobei
in dieser Ausführung
als Schließvorrichtung eine
Schiebetür
vorgesehen ist. Die Figuren zeigen dabei
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1 eine
Darstellung eines Schwenklagers mit Hebelarm an einer Schiebetür in Ruhestellung,
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2 eine
Darstellung eines Schwenklagers mit Hebelarm an einer Schiebetür in Abdrückstellung,
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3 eine
perspektivische Darstellung eines Schwenklagers mit Hebelarm an
einer Schiebetür
in Ruhestellung,
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4 eine
perspektivische Darstellung eines Schwenklagers mit Hebelarm an
einer Schiebetür
in Abdrückstellung,
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5 eine
Zeichnung der Draufsicht auf ein Schwenklager mit Hebelarm,
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6 einen
Querschnitt des Schwenklagers mit Hebelarm entlang der Linie VI-VI
in 5,
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7 eine
perspektivische Rückansicht
der schwenkbaren Einheit mit Hebelarm,
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8 einen
Querschnitt des Schwenklagers mit Hebelarm entlang der Linie I-I,
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9 eine
Detailansicht der Bauteile des Schwenklagers mit Hebelarm und
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10 eine
perspektivische Darstellung der Grundplatte.
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1 bis 4 zeigen
eine mögliche
Ausführungsform
eines Schwenklagers (1) mit einem am Schwenklager (1)
befestigten Hebelarm (2). Der aus einem Schwenklager (1)
und einem Hebelarm (2) bestehenden Abdrücker ist in 1 und 3 in
Ruhestellung und in 2 und 4 in Abdrückstellung dargestellt.
In 2 und 4 ist zudem die Grundplatte
(3) zu erkennen, die Bohrungen (4) aufweist, über die
die Grundplatte (3) mittels Schrauben am Schiebetürblatt (5)
befestigt werden kann. Weiterhin ist in 2 und 4 die
schwenkbare Einheit (6) zu sehen, die in dieser Ausführungsform
einen dem Umriß der
Grundplatte (3) entsprechenden etwa quadratischen Umriß aufweist,
wie besonders in den 1 und 3 zu sehen
ist. An der Vorderseite der schwenkbaren Einheit (6) ist
zum Schutz eine Abdeckung (28) angebracht, unter der sich
ein Befestigungselement befindet. Der Hebelarm (2), wie
er in den 1 bis 4 gezeigt
ist, weist einen Lastarm (9) auf, der kürzer als der Kraftarm (10)
ausgebildet ist und der gegenüber
diesem abgebogen ist. Weiter ist in den 3 und 4 zu
sehen, daß ein
Teil des Lastarms (9) senkrecht zur Schiebetürebene abgebogen
ist. Das abgebogene Teil des Lastarms (9) bildet somit
eine größere Abdrückfläche und
bietet durch seinen kreisförmigen
Querschnitt eine gute Kontaktfläche
beim Abdrücken
von einem an der Türzarge
befindlichen Widerlager oder der Türzarge selber (nicht gezeigt).
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5 zeigt
das Schwenklager (1) und einen Hebelarm (2) in
einer Draufsicht, wobei die Schnittlinie VI-VI als Querschnitt in
der 6 dargestellt ist.
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6 zeigt
einen etwa mittigen Querschnitt durch ein Schwenklager (1).
Man sieht einen an der Grundplatte (3) befindlichen Zapfen
(11), an dem zwei Führungsbuchsen
(12, 13) zur Führung
der schwenkbaren Einheit (6) angebracht sind. Die zylindrischen
Führungsbuchsen
(12, 13) weisen in dieser Ausführungsform an einem Ende eine
umlaufende Wulst (14) auf, die im Fall der Führungsbuchse
(12) die schwenkbare Einheit (6) und die Grundplatte
(3) beabstandet. Weiterhin ist in 6 zu sehen,
daß die Führungbuchse
(13) in den hülsenförmigen Zapfen (21)
der schwenkbaren Einheit (6) eingesteckt ist. Durch die
mit einem Sicherungsring (7) unterlegte Mutter (8),
welche auf ein Gewinde am Zapfen (11) der Grundplatte (3)
geschraubt wird, werden die Führungsbuchsen
(12, 13) in gegenseitigen Kontakt gebracht, so
daß eine
spielfreie Schwenkung der verschwenkbaren Einheit (6) gegeben
ist. Die Mutter (8) und der Sicherungsring (7)
sind dabei zum Schutz vor Verletzungen von der Abdeckung (28)
abgedeckt. Weiterhin ist in 6 das Element
(15) zu sehen, welches eine Kombination aus Dämpfungs-
und Begrenzungselement ist. Das Element (15) ist über den Steg
(16a) an der schwenkbaren Einheit (6) befestigt, und
das andere Ende des Elementes (15) wird an der Grundplatte
an dem Befestigungselement (25) befestigt.
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7 zeigt
eine perspektivische Rückansicht
der schwenkbaren Einheit (6) mit einem Hebelarm (2).
Im Innenbereich der schwenkbaren Einheit (6) sind die beiden
Stege (16a, 16b) ausgebildet, an denen das Element
(15) mittels einer Schraube (26) befestigt werden
kann. Des weiteren sind die Anschläge (23a, 23b)
zu sehen, welche die Verschwenkung begrenzen und an den korrespondierenden
Anschlag (22) der Grundplatte (3) anschlagen.
Zudem ist ein Mittelanschlag (27) für die senkrechte Stellung der
schwenkbaren Einheit (6) vorgesehen, welcher wahlweise
auf einen der Stege (24a, 24b) geschraubt werden
kann. Durch die Symmetrie der Anordnung der Stege (16a, 16b, 24a, 24b)
und der beiden Anschläge
(23a, 23b) wird die Verwendung der Bauteile des
Schwenklagers (1) für
rechts- und linksseitig öffnende
Schiebetüren
(5) ermöglicht.
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8 zeigt
einen weiteren Querschnitt durch das Schwenklager (1) entlang
der Linie I-I, bei dem das Halteelement (17) des Hebelarms
(2) zu sehen ist, welches durch die Schrauben (18)
an der schwenkbaren Einheit (6) befestigt ist. Das Halteelement
(17) ist in dieser Ausführungsform
einseitig mit der schwenkbaren Einheit (6) verschraubt
und weist eine zur Form des Hebelarms (2) komplementäre Aufnahme
(19) auf.
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9 zeigt
eine Explosionszeichnung des Schwenklagers (1) mit einem
Hebelarm (2). Man sieht die Grundplatte (3) mit
dem Zapfen (11), auf den eine Führungsbuchse (12)
gesetzt wird. Die schwenkbare Einheit (6) wird über das
Halteelement (17) mit dem Hebelarm (2) verbunden.
In diesem Ausführungsbeispiel
ist das Halteelement (17) dazu länglich einstückig ausgebildet
und weist zwei Flansche (20) zur Aufnahme der Schrauben
(18) auf. Das Halteelement (17) weist eine Ausnehmung
(19) auf, welche sich einseitig über die gesamte größere Fläche des
Halteelementes (17) erstreckt, wobei die Ausnehmung komplementär zur Form
des Hebelarms (2) ausgebildet ist. Die schwenkbare Einheit
(6) weist weiterhin das Element (15) auf, welches
an einer Seite mit der schwenkbaren Einheit (6) und an der
anderen Seite mit der Grundplatte (3) zu verbinden ist.
Sind die Bauteile der schwenkbaren Einheit (6) miteinander
verbunden, wie in 7 gezeigt, so setzt man die
schwenkbare Einheit (6) auf den mit einer Führungsbuchse
(12) versehenen Zapfen (11) der Grundplatte (3)
auf. Dann bringt man die zweite Führungsbuchse (13)
in den hülsenförmigen Zapfen (21)
der schwenkbaren Einheit (6) ein, und befestigt diese mittels
eines in diesem Ausführungsbeispiel
als eine mit einem Sicherungsring (7) unterlegte Mutter (8)
ausgebildeten Befestigungselementes an der Grundplatte (3).
Das gesamte Schwenklager (1) besteht somit aus einer sehr
geringen Anzahl von Bauteilen.
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10 zeigt
eine Grundplatte (3), welche mittig den Zapfen (11)
aufweist, an dem die schwenkbare Einheit (6) befestigt
wird. Zudem ist ein schraubenförmiges
Befestigungselement (25) für das Element (15)
gezeigt, welches auch an der Bohrung (29) angebracht werden
kann, je nach dem, in welche Richtung die Schiebetür (5) öffnet. Weiter
ist der zu den Anschlägen
korrespondierende Anschlag (22) zu sehen, der kubisch ausgebildet
ist und die Verschwenkbarkeit der schwenkbaren Einheit (6)
begrenzt.
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Die
beschriebene Ausführung
dient nur der Erläuterung
und ist nicht beschränkend.
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- 1
- Schwenklager
- 2
- Hebelarm
- 3
- Grundplatte
- 4
- Bohrung
- 5
- Schiebetürblatt
- 6
- Schwenkbare
Einheit
- 7
- Sicherungsring
- 8
- Mutter
- 9
- Lastarm
- 10
- Kraftarm
- 11
- Zapfen
der Grundplatte
- 12
- Erste
Führungsbuchse
- 13
- Zweite
Führungsbuchse
- 14
- Umlaufende
Wulst
- 15
- Element
- 16a,
b
- Steg
- 17
- Halteelement
- 18
- Schraube
- 19
- Ausnehmung
- 20
- Flansch
- 21
- Zapfen
der schwenkbaren Einheit
- 22
- Anschlag
der Grundplatte
- 23a,
b
- Anschläge
- 24a,
b
- Steg
des Mittelanschlags
- 25
- Befestigungselement
- 26
- Schraube
- 27
- Mittelanschlag
- 28
- Abdeckung
- 29
- Bohrung