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Hintergrund der Erfindung
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Die Erfindung betrifft einen Handrührer oder -mixer gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Stand der Technik
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Es ist üblich, dass die Gehäuse von Handrührern oder -mixern aus zwei an ihren Rändern aufeinanderstoßenden Gehäuseschalen aufgebaut sind.
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So offenbaren die europäischen Patentschriften
EP 1 211 972 B1 und
EP 1 221 884 B1 Handrührer, die ein Gehäuse und eine in dem Gehäuse angeordnete Antriebseinheit umfassen. Das Gehäuse hat im Wesentlichen zwei Seitenflächen, die im oberen und vorderen Bereich des Gehäuses zusammenlaufen, eine flache Rückseite und einen flachen Gehäuseboden. Im oberen Bereich des Gehäuses ist ein Griffabschnitt mit einer Durchgriffsöffnung ausgebildet, sodass ein Anwender das Gerät bequem halten kann. In seinem Gehäuseboden weist der Handrührer zwei Öffnungen auf, durch die zwei hülsenförmige Antriebsmittel der Antriebseinheit zugänglich sind. In die Antriebsmittel kann ein Paar Mixwerkzeuge eingesetzt werden, um es rotierend anzutreiben. Das Gehäuse ist im Wesentlichen aus zwei flachen, spiegelsymmetrisch zueinander ausgebildeten Gehäuseschalen zusammengefügt, die jede eine Seitenfläche und eine Hälfte des Griffabschnitts, der Rückseite und des Gehäusebodens bilden. Die Halbschalen sind an ihren Rändern in der Mitte des Griffs, der Rückseite und des Gehäusebodens zusammengefügt, um ein im Wesentlichen geschlossenes Gehäuse zu bilden.
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Aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 196 16 805 A1 ist ebenfalls ein Handrührer mit einem Gehäuse aus zwei im Wesentlichen symmetrisch zueinander ausgebildeten Schalen bekannt, die an ihren Rändern zusammengefügt sind, um ein im Wesentlichen geschlossenes Gehäuse zu bilden. Die Schrift befasst sich mit einem Mittel, um die Gehäuseteile für Unbefugte unlösbar zusammenzuhalten.
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Die deutsche Gebrauchsmusterschrift
DE 17 99 371 U offenbart einen Handmixer mit einem dreiteiligen Kunststoffgehäuse, das so ausgebildet ist, dass der darin eingeschlossene Motor schutzisoliert ist, d.h. spannungsführende Teile des Motors nicht mit den Fingern berührt werden können. Es besteht aus einem in der Längsrichtung eines Handgriffs symmetrisch geteilten Oberteil und einem Bodenteil, das den Motor auf der Unterseite abdeckt.
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Aus der US-Patentschrift
US 2 605 085 A ist ein Standrührer mit drei Spindelabtrieben in der Bodenplatte bekannt.
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Aus der britischen Patentschrift ein Standrührer bekannt, welcher ein Paar Werkzeuge, z.B. zwei Rührbesen, aufnimmt, mittels welcher in der zugehörigen Schüssel Nahrungsmittel vermischbar sind. Die Aufnahme für das lösbar mit der Antriebseinheit verbundene Werkzeugpaar ist hierbei mittels einer Auswurfklappe verdeckt, welche zum Auswerfen des Werkzeugpaars eingerichtet ist.
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Die europäische Patentschrift
EP 0 809 457 B1 und ihre deutsche Übersetzung
DE 696 02 426 T2 offenbaren einen elektrisch betriebenen Handschläger und -rührer. In der Rückwand seines Gehäuses ist eine Kupplungsöffnung eines Mixzusatzes ausgebildet. Sie ist von einem verschiebbaren Verschluss verschlossen, der auf der Innenfläche der Rückwand des Gehäuses geführt wird, wobei er in vertikaler Richtung gleiten kann, und der mittels einer nach hinten durch die Öffnung herausragenden Griffleiste verschlossen werden kann.
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Der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe
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Beim Zusammenbau eines Handrührers mit zwei Gehäuseschalen wird üblicherweise die Antriebseinheit in eine Gehäuseschale eingelegt und dann die zweite Gehäuseschale auf die erste Gehäuseschale aufgesetzt, sodass die Ränder der beiden Gehäuseschalen aufeinanderstoßen, um das Gehäuse zu schließen. Damit die Antriebseinheit beim Betrieb sicher im Gehäuse sitzt und nicht verrutscht, muss sie gewöhnlich an beiden Gehäuseschalen verankert werden. Deshalb müssen an der zweiten Gehäuseschale und an der Antriebseinheit Mittel vorgesehen werden, die sicherstellen, dass die Antriebseinheit beim Aufsetzen der Gehäuseschale passgenau in die vorgesehenen Verankerungspunkte eingreift. Diese Vorkehrungen verkomplizieren und verteuern die Konstruktion des Handrührers. Es ist außerdem schwierig, nach dem Einbau der Antriebseinheit im Rahmen der Fertigungskontrolle nachzuprüfen, ob die Antriebseinheit tatsächlich korrekt sitzt.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Handrührer oder -mixer zu schaffen, der einfacher konstruiert sein kann und bei dem dennoch sichergestellt werden kann, dass Antriebseinheit und Gehäuseschalen ordnungsgemäß ineinander eingreifen. Der Erfindung liegt außerdem die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Zusammenbau eines Handrührers oder -mixers zu schaffen, bei dem der Handrührer oder -mixer einfacher konstruiert werden kann, und bei dem dennoch sicherstellt werden kann, dass Antriebseinheit und Gehäuse ordnungsgemäß ineinander eingreifen.
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Erfindungsgemäße Lösung
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Zur Lösung der Aufgabe lehrt die Erfindung einen Handrührer oder -mixer mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Weil das Gehäuse mindestens eine dritte Gehäuseschale aufweist, wird es noch nicht beim Zusammensetzen der beiden ersten Gehäuseschalen geschlossen. Durch die Erfindung kann deshalb der Innenraum des Gehäuses für den Monteur zugänglich bleiben, wenn er die zweite Gehäuseschale auf die erste Gehäuseschale aufsetzt. Er kann dadurch unter anderem die Antriebseinheit oder ihre Teile in die richtige Position manövrieren, kontrollieren, ob die Antriebseinheit an der vorgesehenen Stelle der zweiten Gehäuseschale eingreift, und gegebenenfalls die Lage der Antriebseinheit oder die Lage einzelner Komponenten der Antriebseinheit beim Aufsetzen korrigieren. Erst danach schießt er das Gehäuse mit der oder den weiteren Gehäuseschalen.
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Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung
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Vorzugsweise umfasst das Gehäuse genau drei Gehäuseschalen, die sich so ergänzen, dass sie ein im Wesentlichen geschlossenes Gehäuse um die Antriebseinheit herum bilden. Diese Ausführung der Erfindung kann dazu beitragen, dass das Gehäuse aus möglichst wenigen Teilen und folglich mit möglichst wenigen Schritten montiert werden kann.
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Die Gehäuseschalen treffen vorzugsweise mit ihren Kanten so aufeinander, dass sie ein im Wesentlichen geschlossenes Gehäuse bilden, ohne sich wesentlich zu überlappen. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung weisen die Gehäuseschalen an ihren Kanten Pass- und/oder Befestigungselemente, z.B. Rastelemente, Vorsprünge, Haken, Kerben und verschraubbare Bereiche auf, um aufeinanderstoßende Kanten der Gehäuseschalen passgenau miteinander zu verbinden. Die Befestigungselemente sind vorzugsweise einteilig mit den Gehäuseschalen verbunden. Eine bevorzugte Gehäuseschale weist außerdem Aussparungen auf, um Funktionsöffnungen des Gehäuses zu bilden, z.B. für Bedienelemente, für ein Netzkabel zur Stromversorgung der Antriebseinheit, zur Lüftung der Antriebseinheit oder zum ankuppeln von Werkzeugen.
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In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung sind zwei der Gehäuseschalen Seitenschalen. Die Seitenschalen sind vorzugsweise im Wesentlichen zueinander spiegelsymmetrisch. Bevorzugte Seitenschalen weisen in ihrem oberen Bereich einen durch eine Durchgriffsöffnung begrenzten Griffabschnitt auf, sodass sie im zusammengefügten Zustand in ihrem oberen Bereich des Gehäuses einen Griff bilden. Der Griff kann dazu beitragen, dass der Benutzer den Handrührer oder -mixer im Betrieb bequem von oben halten kann. Im vorderen Bereich des Griffabschnitts jeder Gehäuseschalen befinden sind vorzugsweise Aussparungen, die nach dem Zusammenfügen der Seitenschalen Funktionsöffnungen für Bedienelemente bilden.
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In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist eine der Gehäuseschalen eine Bodenschale. Eine bevorzugte Bodenschale hat mindestens eine Öffnung, durch die mindestens ein Werkzeug an die Antriebseinheit ankuppelbar ist. Dazu ist mindestens eine Kupplungseinrichtung der Antriebseinheit im Gehäuse hinter der mindestens einen Öffnung angeordnet. In einer Ausführung der Erfindung sind zwei benachbarte Werkzeuge durch die Bodenschale an zwei benachbarte Kupplungseinrichtungen der Antriebseinheit ankuppelbar, vorzugsweise durch zwei benachbarte Öffnungen in der Bodenschale. Die Werkzeuge können zum Beispiel ein paar Knethaken oder ein Paar Rührbesen sein. In einer anderen Ausführung der Erfindung ist zusätzlich noch eine weitere Öffnung in der Bodenschale vorgesehen, durch die eine dritte Kupplungseinrichtung der Antriebseinheit zugänglich ist, an die ebenfalls ein Werkzeug ankuppelbar ist. Das an die dritte Kupplungseinrichtung ankuppelbare Werkzeug kann z.B. ein Mixstab, ein Schneebesen oder ein Universalzerkleinerer sein.
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Ein bevorzugter Handrüher hat ein Gehäuse bestehend aus zwei Seitenschalen und einer Bodenschale.
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Beim Zusammenbau des Handrührers oder -mixers wird vorzugsweise in einem ersten Schritt die Antriebseinheit zwischen mindestens zwei, vorzugsweise genau zwei, Gehäuseschalen montiert und in einem zweiten Schritt das Gehäuse durch Anbringen einer verbleibenden Schale oder verbleibender Schalen geschlossen. Der Innenraum des Gehäuses ist für den Monteur beim Montieren der Antriebseinheit zwischen den Gehäuseschalen zugänglich. Vorzugsweise wird im ersten Schritt die Antriebseinheit oder eine oder mehrere Komponenten der Antriebseinheit von außen in die Position manipuliert, in der sie an den vorgesehenen Stellen in die Gehäuseschalen greifen. Vorzugsweise wird im ersten Schritt kontrolliert, besonders vorzugsweise optisch, ob die Antriebseinheit an den vorgesehenen Stellen der Gehäuseschalen eingreift.
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Um die Antriebseinheit im ersten Schritt zwischen die Gehäuseschalen zu montieren, wird sie oder werden ihre Teile vorzugsweise zunächst in eine erste Gehäuseschale eingelegt und dann eine zweite Gehäuseschale auf die erste Gehäuseschale aufgesetzt. Dabei werden die beiden Gehäuseschalen durch Befestigungselemente fest miteinander verbunden, zum Beispiel durch Rastelemente nahe der Ränder der Gehäuseschalen. Beim Anbringen der verbleibenden Schale oder Schalen im zweiten Schritt wird/werden diese vorzugsweise ebenfalls durch Befestigungselemente mit einer oder mehreren, besonders vorzugsweise allen, Gehäuseschalen des ersten Schritts fest verbunden, zum Beispiel durch Rastelemente nahe der Ränder der Gehäuseschalen oder durch Verschrauben der Gehäuseschalen in verschraubbaren Bereichen.
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Vorzugsweise wird die Antriebseinheit im ersten Schritt zwischen zwei Seitenschalen montiert. Die Seitenschalen sind vorzugsweise im Wesentlichen spiegelsymmetrisch zueinander. Die Gehäuseschale, mit der das Gehäuse im zweiten Schritt geschlossen wird, ist vorzugsweise eine Bodenschale und weist vorzugsweise mindestens eine Öffnung, besonders vorzugsweise mindestens zwei Öffnungen, auf, durch die mindestens ein Werkzeug, vorzugsweise ein Werkzeugpaar, an die Antriebseinheit ankuppelbar ist.
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Bevorzugte Materialien für die Gehäuseschalen sind Kunststoffe, besonders vorzugsweise thermoplastische Kunststoffe. Die Gehäuseschalen werden vorzugsweise im Spritzgussverfahren hergestellt.
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Figurenliste
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel mit weiteren Einzelheiten näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1: Eine perspektivische Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Handrührers mit zwei Seitenschalen, einer Bodenschale und einer Antriebseinheit; und
- 2: Eine perspektivische Darstellung des Handrührers aus 1 bei dem die Antriebseinheit zwischen die zwei Seitenschalen montiert aber die Bodenschale noch nicht angebracht ist.
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Ausführliche Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
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Die Explosionsdarstellung des Handrührers 1 in 1 zeigt eine Antriebseinheit 2, zwei Seitenschalen 3, 4 und eine Bodenschale 5. Die Antriebseinheit 2 hat einen Motor 6, der drei Kupplungseinrichtungen 7, 8, 9 rotierend antreibt. Die beiden benachbarten, parallelen Kupplungseinrichtungen 7, 8 im vorderen Teil der Antriebseinheit 2 sind für das Anbringen zum Beispiel eines Paars Knethaken oder Rührbesen vorgesehen, an die hintere Kupplungseinrichtung 9 kann zum Beispiel ein Mixstab, ein Schneebesen oder ein Universalzerkleinerer angebracht werden.
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Die Seitenschalen 3, 4 und die Bodenschale 5 umschließen die Antriebseinseinrichtung 2 in zusammengebautem Zustand des Handrührers 1 von verschiedenen Seiten und ergänzen sich so, dass sie ein im Wesentlichen geschlossenes Gehäuse bilden. Dabei greifen die Gehäuseschalen 3, 4, 5 mit ihren Kanten ineinander, ohne sich wesentlich zu überlappen. Die Gehäuseschalen 3, 4, 5 werden durch Rastelemente 10, 11 und verschraubbare Bereiche 12 fest miteinander verbunden.
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Die beiden Seitenschalen 3, 4 sind im Wesentlichen spiegelsymmetrisch zueinander ausgebildet. Sie haben im oberen Bereich je einen Griffabschnitt 13, 14, der durch eine elliptische Durchgriffsöffnung 15, 16 nach unten begrenzt wird. Im vorderen Bereich der Griffabschnitte 13, 14 sind Aussparungen 17, 18 19, 20, die im zusammengesetzten Gehäuse Funktionsöffnungen für einen Schalter zum Ein-/Ausschalten und zum Einstellen der Rührgeschwindigkeit und einen Auswurfknopf für in die vorderen Kupplungseinrichtungen 7, 8 eingesetzte Werkzeuge bilden, vorgesehen. Im hinteren Bereich jeder Seitenschale 3, 4 ist eine weitere Aussparung (in der Figur nur bei Gehäuseschale 3 sichtbar) für eine Entriegelungstaste zum Lösen in die hintere Kupplungseinrichtung 9 eingesetzter Werkzeuge vorgesehen. Eine Aussparung 21 am oberen hinteren Ende des Gehäuses ist für ein Kabelgelenk zur Durchführung eines Netzkabels zur Stromversorgung der Antriebeseinheit 2 des Handrührers 1 vorgesehen (die verschiedenen Bedienelemente, das Kabelgelenk und das Netzkabel sind zur Vereinfachung der Darstellung in den Figuren weggelassen). Lüftungsschlitze 23 im vorderen unteren Teil der Seitenschalen 3, 4 erleichtern die Kühlung der Antriebseinheit 2 im Betrieb.
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Im Inneren der Seitenschalen 3, 4 sind jeweils Verankerungselemente 24 vorgesehen (in der Figur nur bei Gehäuseschale 3 sichtbar), in denen die Antriebseinheit 2 in zusammengebautem Zustand des Handrührers 1 verankert wird.
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Die Bodenschale 5 hat, wie in 2 gezeigt, im hinteren Bereich zwei Funktionsöffnungen 25, durch die hindurch die zwei benachbarten Kupplungseinrichtungen 7, 8 der Antriebseinheit 2 bei geschlossenem Gehäuse zum Einsetzen von Werkzeugen von außen zugänglich sind. Außerdem weist sie im hinteren Bereich eine nun wieder in 1 sichtbare Funktionsöffnung 26 auf, durch die die hintere Kupplungseinrichtung 9 der Antriebseinheit 2 bei geschlossenem Gehäuse zum Einsetzen von Werkzeugen von außen zugänglich ist. Diese hintere Funktionsöffnung 26 ist mit einer nicht dargestellten von außen durch Schieben beweglichen Blende in der Bodenschale 5 ausgestattet, sodass die Funktionsöffnung 26 bei Nichtgebrauch durch die Blende abgedeckt werden kann.
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Zum Zusammenbau des Handrührers 1 wird die Antriebseinheit 2 zunächst in eine Seitenschale 4 eingelegt und dann wird die zweite Seitenschale 3 aufgesetzt, wobei die Antriebseinheit 2 von der Seite aus, auf der später die Bodenschale 5 aufgesetzt wird, von außen in die Verankerungselemente 24 manipuliert wird. Die beiden Seitenschalen 3, 4 werden beim Aufsetzen der zweiten Seitenschale 3 durch die Rastelemente 24 fest miteinander verbunden. Anschließend wird die Bodenschale 5 aufgesetzt und durch weitere Rastelemente 11 sowie Schrauben in den verschraubbaren Bereichen 12 fest mit den anderen Schalen 3, 4 verbunden.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.