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Die Erfindung betrifft einen Interdentalreiniger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Seit langem ist es bekannt, dass es für die Zahnhygiene vorteilhaft ist, die Zahnzwischenräume von Speiseresten zu reinigen. In vielen Fällen findet zu diesem Zweck die sogenannte Zahnseide Verwendung, jedoch sind auch alternative Interdentalreiniger in Form von Interdentalbürsten oder Interdentalstäbchen bzw. -sticks bekannt.
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Ein Interdentalstäbchen besteht üblicherweise aus Kunststoff und ist außenseitig abschnittsweise mit einem elastomeren Überzug übersehen, der eine strukturierte Außenoberfläche besitzt. Am einen Ende des Interdentalstäbchens ist ein Griffabschnitt ausgebildet, an dem ein Benutzer das Interdentalstäbchen erfassen und mit dem entgegengesetzten Ende in die Zahnzwischenräume einführen kann. Da das Interdentalstäbchen relativ kurz ist, muss der Benutzer den Griffabschnitt zwischen zwei ausgestreckten Fingern halten, wodurch die Handhabung erschwert ist. Nach Gebrauch des Interdentalstäbchens wird dieses weggeworfen.
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Eine Interdentalbürste besteht in bekannter Weise aus einer Vielzahl radial hervorstehenden Borsten, die zwischen einem verdrillten Metalldraht gehalten sind. Die Interdentalbürste kann an einem Griffteil angebracht werden, das der Benutzer besser als ein Interdentalstäbchen ergreifen kann. Jedoch ist das Auswechseln der Interdentalbürste mühsam und darüber hinaus unhygienisch, da der Benutzer die Interdentalbürste nach Gebrauch erfassen muss.
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Ein gattungsgemäßer Interdentalreiniger ist in der
DE 197 23 581 A1 gezeigt. Dieser weist mehrere relativ zueinander schwenkbare Arme auf, die mittels einer äußeren Hülse gegeneinander gespannt werden können, wobei zwischen den Armen ein Reinigungsteil oder ein Zahnstocher festgeklemmt werden kann. Die Aufnahme eines Reinigungsteils oder dessen Auswechslung ist auf diese Weise sehr mühsam und zeitaufwendig.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Interdentalreiniger der genannten Art zu schaffen, bei dem das Reinigungsteil in einfacher Weise auswechselbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Interdentalreiniger mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist vorgesehen, dass das Reinigungsteil einen Befestigungsabschnitt aufweist, an dem es mit dem Griffteil verrastbar ist. Um das Reinigungsteil von dem Griffteil zu lösen, muss der Benutzer lediglich den Rasteingriff lösen und ein neues Reinigungsteil in Rasteingriff bringen. Es hat sich gezeigt, dass diese Art der Auswechslung auch von Kindern in einfacher Weise ausgeführt werden kann. Dabei ist eine Auslöseeinrichtung vorgesehen, mit der der Rasteingriff zwischen dem Griffteil und dem Reinigungsteil aufgehoben werden kann, ohne dass es dazu notwendig ist, dass der Benutzer das Reinigungsteil ergreift. Dazu ist am Griffteil ein Zangenabschnitt mit zwei relativ zueinander schwenkbaren Zangenarmen vorzusehen, die durch Schwenkung der Zangenarme zwischen einer Eingriffsstellung, in der die Zangenarme den Befestigungsabschnitt des Reinigungsteils sicher umgreifen, und einer Freigabestellung verstellt werden können, in der die Zangenarme den Befestigungsabschnitt des Reinigungsteils freigeben, so dass dieses vom Griffteil abfällt. Die Zangenarme sollten dabei infolge innerer und/oder äußerer Federkräfte in die Eingriffsstellung vorgespannt sein.
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Die Zangenarme sind an ihrem dem freien Ende des Griffteils abgewandten hinteren Ende über einen Gelenkabschnitt miteinander verbunden. Die Zangenarme und der Gelenkabschnitt können einstückige Bestandteile des Griffteils sein, das vorzugsweise aus einem einheitlichen Kunststoff-Spritzgussteil besteht.
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Um ein Reinigungsteil mit dem Zangenabschnitt aufzunehmen, führt der Benutzer den Zangenabschnitt an den Befestigungsabschnitt des Befestigungsteils heran. Im Folgenden kann der Benutzer den Zangenabschnitt des Griffteils auf den Befestigungsabschnitt des Reinigungsteils drücken, bis die Zangenarme elastisch ausweichen und den Befestigungsabschnitt des Reinigungsteils bei weiterer Bewegung hintergreifen. Vorzugsweise ist jedoch vorgesehen, dass der Benutzer den Zangenabschnitt öffnet und den geöffneten Zangenabschnitt über den Befestigungsabschnitt des Reinigungsteils führt und anschließend den Zangenabschnitt wieder schließt, so dass der Eingriff zwischen dem Reinigungsteil und dem Griffteil hergestellt ist.
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Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass in dem Griffteil auf der den Zangenarmen abgewanden Seite des Gelenkabschnitts elastische Stege ausgebildet ist. Wenn der Benutzer auf die Stege, die an den Gelenkabschnitt angeschlossen sind, von der Außenseite einen Druck ausübt und dadurch die Stege aufeinander zu bewegt, führt dies dazu, dass die Zangenarme um den Gelenkabschnitt voneinander weg bewegt werden und dadurch das Maul der Zange öffnen. Sobald der Benutzer die Stege loslässt, kehren diese aufgrund ihrer inneren Rückstellkräfte in ihre Ausgangsstellung zurück, wodurch bewirkt wird, dass die Zangenarme wieder aufeinander zu bewegt werden und sich die Zange schließt. Zur Bildung der Stege kann in dem Griffteil auf der den Zangenarmen abgewandten Seite des Gelenkabschnitts eine Ausnehmung oder Durchbrechung ausgebildet sein, die von den Stegen begrenzt ist.
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Die Zangenarme befinden sich vorzugsweise in ihrem normalen, unverformten Zustand in ihrer Schließstellung, in der sie mit dem Befestigungsabschnitt des Reinigungsteils in Eingriff stehen können. Um die Zangenarme aus dieser geschlossenen Stellung zu verstellen, sind äußere Kräfte notwendig, die bei Betrieb des Interdentalreinigers üblicherweise nicht auftreten. Um zuverlässig zu verhindern, dass die Zangenarme sich bei Betrieb des Interdentalreinigers in unbeabsichtigter Weise öffnen, kann ein Verriegelungselement vorgesehen sein, das zunächst gelöst werden muss, bevor der Benutzer den Zangenabschnitt durch Verstellen der Zangenarme öffnen kann.
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In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Reinigungsteil im Befestigungsabschnitt eine nutartige Rastvertiefung aufweist, die mit der Rastaufnahme des Griffteils in Eingriff bringbar ist, die zwischen den zwei relativ zueinander schwenkbaren Zangenarmen des Zangenabschnittes des Griffteils gebildet ist.
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Das Griffteil kann im wesentlichen stiel- oder stabförmig ausgebildet sein, wie es der Benutzer von einer Zahnbürste gewohnt ist. Vorzugsweise am vorderen freien Ende des Griffteils ist der Zangenabschnitt ausgebildet, während sich am hinteren Ende des Griffteils ein Griffabschnitt befindet, an dem der Benutzer das Griffteil ergreifen und festhalten kann. Aufgrund des relativ großen Griffteils und aufgrund der Übung, die der Benutzer bereits mit einer in ähnlicher Weise geformten Zahnbürste hat, fällt die Benutzung des Interdentalreinigers sehr leicht.
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Das Reinigungsteil ist vorzugsweise stabförmig ausgebildet und besitzt eine sich zum vorderen Ende hin konisch verjüngende Querschnittsform, wodurch das Eindringen in die Zahnzwischenräume erleichtert ist.
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In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Reinigungsteil einen stabartigen Träger aufweist, der ausgehend von seinem vorderen Ende über einen Teil seiner Länge mit einem Überzug versehen ist, der vorzugsweise aus einem elastomeren Kunststoff besteht. Die Außenoberfläche des Überzugs ist vorzugsweise strukturiert, was beispielsweise dadurch erreicht werden kann, dass auf der Außenoberfläche des Überzugs eine Vielzahl von einstückig angeformten, radial nach außen in verschiedene Richtungen hervorstehenden Fingern angeordnet ist.
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An seinem hinteren, dem konisch zulaufenden Ende abgewanden Ende ist der Träger überzugsfrei ausgebildet und besitzt in diesem Bereich den Befestigungsabschnitt, der mit dem Griffteil in Eingriff treten kann. Der Befestigungsabschnitt umfasst einen endseitigen Kopf, an den sich auf der dem Ende des Trägers abgewandten Seite des Kopfes die nutartige Rastausnehmung anschließt, die vollständig um den Träger umläuft. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Träger und somit das Reinigungsteil im Bereich des Befestigungsabschnittes eine rotationssymmetrische Querschnittsform besitzt, so dass es keiner bestimmten Ausrichtung des Reinigungsteils relativ zu dem Griffteil bedarf, um das Reinigungsteil mit dem Griffteil aufzunehmen und an diesem festzulegen.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Interdentalreinigers
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2 eine Seitenansicht eines Reinigungsteils,
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3 eine Seitenansicht eines Griffteils,
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4 eine Aufsicht auf das vordere Ende des Griffteils in der Schließstellung,
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5 eine Aufsicht auf das vordere Ende des Griffteils in der geöffneten Stellung
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6 eine Seitenansicht auf das vordere Ende des Griffteils mit aufgenommenem Reinigungsteil und
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7 eine zweite Ausführungsform des Interdentalreinigers.
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Gemäß 1 besitzt ein Interdentalreingier 10 ein langgestrecktes Griffteil 11, das in seinem hinteren Bereich einen Griffabschnitt 11b aufweist, in dem ein Benutzer das Griffteil 11 erfassen kann. Am entgegengesetzten vorderen Ende ist ein Halteabschnitt 11a ausgebildet, an dem ein stabförmiges, zum freien Ende konisch zulaufendes Reinigungsteil 12 in lösbarer Weise angebracht werden kann.
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Das Reinigungsteil 12 ist in 2 näher dargestellt. Es besteht aus einem stab- oder stiftförmigen Träger 13 aus einem ersten Kunststoffmaterial, der sich zu seinem vorderen, gemäß 2 unteren Ende konisch verjüngt. Ausgehend vom vorderen bzw. unteren Ende ist der Träger 13 über mehr als die Hälfte seiner Länge mit einem Überzug 16 aus einem elastomeren Kunststoff überzogen. Auf der Außenoberfläche des Überzugs 16 sind eine Vielzahl von radial nach außen in verschiedene Richtungen weisenden Fingern 17 angeformt, die aus dem gleichen Material wie der Überzug 16 bestehen. Das Reinigungsteil 12 wird in einem Zwei-Komponenten-Spritzguss-Verfahren hergestellt, indem zunächst der Träger 13 aus einer ersten Kunststoffkomponente gespritzt und dann in einem zweiten Verfahrensschritt außenseitig mit dem Überzug 16 und den Fingern 17 versehen wird.
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An seinem hinteren, gemäß 2 oberen Ende besitzt das Reinigungsteil 12 einen Befestigungsabschnitt 12a, der überzugsfrei ist. Der Befestigungsabschnitt 12a umfasst einen am hinteren Ende ausgebildeten Kopf 14. Auf der zur Mitte der Längserstreckung des Reinigungsteils 12 anschließenden Seite des Kopfes 14 ist eine umlaufende nutartige Rastausnehmung 15 ausgebildet. Zumindest der Kopf 14 und die Rastausnehmung 15 und vorzugsweise der gesamte Befestigungsabschnitt 12a besitzen einen rotationssymmetrischen Querschnitt.
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In den 3 bis 5 ist das Griffteil 11 näher dargestellt. Insbesondere aus 4 ist ersichtlich, dass das Griffteil 11 in seinem vorderen Halteabschnitt 11a einen sich vom freien Ende um ein geringes Maß zur Mitte des Griffteils 11 in Längsrichtung erstreckenden Spalt 23 aufweist, der das vordere Ende des Griffteils 11 in zwei Zangenarme 18a und 18b unterteilt, die am inneren Ende des Spalts 24 über einen einstückig angeformten Gelenkabschnitt 20 miteinander verbunden sind. Mit Abstand zum vorderen Ende des Griffteils 11 ist in dem Spalt 23 eine als Rastaufnahme 19 dienende Verbreiterung oder Ausnehmung ausgeformt.
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Auf der dem vorderen Ende des Griffteils 11 abgewandten Seite des Gelenkabschnitts 20 ist in dem Griffteil 11 eine relativ große, langgestreckte Durchbrechung bzw. Ausnehmung 21 vorgesehen, die umfangsseitig vollständig geschlossen ist und von zwei in Längsrichtung des Griffteils 11 verlaufenden Stegen 22 begrenzt ist. Aufgrund der Durchbrechung oder Ausnehmung 21 ist das Griffteil 11 in diesem Abschnitt relativ leicht elastisch verformbar. Wenn ein Benutzer von der Außenseite der Stege 22 jeweils eine aufeinander zu gerichtete Druckkraft aufbringt, wie es in 5 durch die Pfeile P angedeutet ist, werden die beiden Stege 22 verformt und aufeinander zu bewegt. Da die Stege 22 jeweils eine Verlängerung der Zangenarme 18a bzw. 18b darstellen, führt die nach innen gerichtete Verformung der Stege 22 zu einer spreizenden relativen Schwenkbewegung der beiden Zangenarme 18a und 18b um den Gelenkabschnitt 20, wodurch der Spalt 23 an seinem vorderen Ende maulartig aufgeweitet wird. In dieser in 5 dargestellten geöffneten Stellung kann das Griffteil 11 so auf dem Befestigungsabschnitt 12a des Reinigungsteils 12 aufgeschoben werden, dass der Befestigungsabschnitt 12a im Bereich der nutartigen Rastvertiefung in den Spalt 23 eintritt und in der Rastaufnahme 19 angeordnet ist. Daraufhin lässt der Benutzer die Stege 22 los, die aufgrund ihrer Eigenelastizität in ihre Ausgangslage zurückkehren, wodurch die Zangenarme 18a und 18b eine relative Schwenkbewegung um den Gelenkabschnitt 20 ausführen und ebenfalls in ihre in 4 dargestellte Schließstellung gelangen. In dieser Position kann das Reinigungsteil 12, das sich mit der nutartigen Rastvertiefung 15 in der Rastaufnahme 19 befindet, nicht herausfallen, da die Zangenarme 18a und 18b in die Rastvertiefung 15 cm eingreifen und den Befestigungsabschnitt 12a des Reinigungsteils 12 annähernd vollständig umgreifen.
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6 zeigt das vordere Ende des Griffteils 11 mit aufgenommenem Reinigungsteil 12. Daraus ist auch ersichtlich, dass die Längsrichtung L1 des Reinigungsteils 12 senkrecht zu der Ebene E verläuft, in der die Haltekräfte der Zangenarme 18a und 18b wirken. Die Ebene E wiederum verläuft unter einem Winkel α von ca. 30° zu der Längsrichtung L2 des Griffteils 11.
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7 zeigt eine Abwandlung der vorher beschriebnen Ausgestaltung und unterscheidet sich von dieser im wesentlichen dadurch, dass die Zangenarme 18a und 18b den Befestigungsabschnitt 12a des Reinigungsteils 12 nicht vollständig umgreifen, sondern dass auf der vorderen, dem freien Ende des Griffteils 11 zugewandten Seite ein Bereich von zumindest 30% des Umfangs des Befestigungsabschnittes 12a des Reinigungsteils 12 freiliegt. Dies hat zur Folge, dass das Reinigungsteil 12 in einfacher Weise unter elastischer Verformung der Zangenarme 18a und 18b nach vorne aus dem Griffteil herausgezogen und anschließend ein neues Reinigungsteil in die Rastaufnahme 19 hineingedrückt werden kann, ohne dass der Benutzer vorher die Zangenarme in eine geöffnete Freigabestellung bringen muss.