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Die
Erfindung betrifft eine Sonnenblende für Fahrzeuge, die mit Halterungseinrichtungen
für flächige und/oder
stabförmige
Teile, wie Zettel, Karten, Tickets, Vignetten, Stifte, Parkscheibe
etc., versehen ist, insbesondere für Nutzfahrzeuge.
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Es
ist üblich,
Sonnenblenden für
Fahrzeuge mit Halterungseinrichtungen der o. g. Art auszurüsten. Dabei
sind auch in sich starre und formstabile Tickethalterungen in den
Kassetten für
Kosmetikspiegel bekannt. In der
DE 297 01 047 U1 ist eine Sonnenblende mit
einer Tickethalterung beschrieben, die zungenartig ausgebildet,
starr am Außenrand
des Rahmen eines Kosmetikspiegels oder der Spiegelkassette angeordnet
und als Klemmhalterung gegenüber
dem Sonnenblendenkörper
ausgebildet sind. Diese vom Kosmetikspiegel bzw. der Spiegelkassette
wegweisende Tickethalterung kann vorteilhaft in der Materialqualität des Rahmens
im Spritzgussverfahren an diesem angeformt und dadurch stoffschlüssig mit
diesem verbunden sein. Der Rahmen ist mit dem Sonnenblendenkörper (auf
eine nicht beschriebene Weise) verbunden.
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Bekannt
sind Sonnenblendenkörper,
die aus mit ihren Öffnungsrändern gegeneinander
gesetzten Schalen bestehen. In der Einleitung in der
DE 199 60 355 C1 ist angegeben,
dass ein aus zwei solchen Schalen gebildeter Sonnenblendenkörper bekannt ist,
der mit zwei an deren Rändern
umlaufend miteinander verbundenen Dekormaterialzuschnitten umhüllt ist
und einen auf einer Breitseite des Sonnenblendenkörpers aufliegend
angeordneten Tickethalter trägt.
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Zum
Verbinden der Schalen ist es üblich,
diese im Randbereich der einander zugewandten Innenseiten zu verkleben,
auch mittels eines Schmelzklebeverfahrens. Zur Erhöhung der
Passgenauigkeit der Formschalen zueinander ist es aber aus der
DE 298 02 559 U1 auch
bekannt, diese mit Elementen für eine
formschlüssige
Verbindung und Arretierung aneinander zu versehen und in etwa spiegelsymmetrischer
Ausrichtung zueinander, auf einem einstückigen Hüllmaterialabschnitt zu positionieren,
derart, dass zwei Längsseiten
gegenüberliegend
angeordnet sind und einen Abstand voneinander haben. Anschließend werden
die Schalen mit dem Hüllmaterialabschnitt
zu einem Verbund kaschiert, wobei das Hüllmaterial ein Filmscharnier
ausbildet, und danach zu einem Sonnenblendenkörper gefügt.
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Des
Weiteren beschreibt die
EP
0402 586 B1 eine Sonnenblende für Fahrzeuge mit einem Sonnenblendenkörper, der
einen aus einer ersten Halbschale aus gespritztem Kunststoff und
einer damit verbundenen zweiten Halbschale aus Kunststoffschaum
besteht. Die gespritzte Halbschale weist Versteifungsrippen und
ein Lager für
die Sonnenblendenbefestigung auf, das durch eine Abdeckplatte verschlossen
ist, die durch eine Klemm-, Klips- oder Schweißverbindung festgelegt ist.
Eine vergleichbare, jedoch durch die Anordnung eines zusätzlichen Funktionselementes
aufgewertete Sonnenblende ist Gegenstand der
EP 0 695 660 B1 . Das Funktionselement,
das eine Ticketklammer zum Halten von Parkscheinen, Spickzetteln
oder dgl. oder auch ein Spiegel sein kann, ist dabei in einer Aufnahmevertiefung in
einer Trägerplatte
(Trägerschale)
angeordnet, die von einer sog. Polsterplatte aufgenommen ist, die
mit ihren Rändern
die Trägerschale
formschlüssig
umschließt.
Dabei kann die Trägerschale
zur Erhöhung ihrer
Steifigkeit einen umlaufend angeformten Kragen aufweisen und mit
Zapfen versehen sein, die zur Herstellung einer zuverlässigen Verbindung
zwischen den beiden Schalen in das Polstermaterial eingreifen und
mit diesem bevorzugt vibrations- oder ultraschallverschweißt sind.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine Sonnenblende für Fahrzeuge nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 so zu gestalten, dass diese einen einfachen Aufbau
hat und mit Halterungen für
flächige und/oder
stabförmige
Teile, wie Zettel, Karte, Tickets, Stifte, Parkscheiben etc., versehen
ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Sonnenblende nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind in den Unteransprüchen
aufgeführt.
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Die
Erfindung besteht in einer Sonnenblende für Fahrzeuge, die aus einem
schalenförmigen
Sonnenblendenkörper
und rückseitig,
d.h. bei in Nichtgebrauchsposition befindlicher Sonnenblende auf
der dem Fahrzeuginsassen abgewandten und dem Fahrzeugdach zugewandten
und bei in Gebrauchsposition befindlicher Sonnenblende auf der dem
Fahrzeuginsassen zugewandten und der jeweiligen Fahrzeugscheibe
abgewandten Seite, an diesem angeordneten Halterungen für flächige und
stabförmige Teile
gebildet ist, der Sonnenblendenkörper
und die Halterungen aus Kunststoff bestehen und komplett spritzgegossen
sind. Der Vorteil liegt in einem reduzierten Fertigungsaufwand und
in einem einfachen Aufbau der Spritzwerkwerkzeuge. Zudem kann die Sonnenblende
robust und stabil ausgeführt
sein, und es sind große
Designfreiheiten bei deren Gestaltung gegeben.
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Die
Sonnenblende kann zweiteilig ausgeführt sein, indem diese aus dem
schalenartigen Sonnenblendenkörper
und einem an diesem angeordneten Rahmen besteht, an dem die für die flächigen Teile
vorgesehenen Halterungen als Klemmhalterungen einstückig angeformt
und vorzugsweise zungenartig ausgebildet sind, in den von dem Rahmen
umgebenen Bereich weisen und in diesem gegen den Sonnenblendenkörper vorgespannt
sind. Die wenigstens eine Klemmhalterung für ein stabförmiges Teil, z.B. einen Schreibstift,
ist zweckmäßigerweise
rahmen- bzw. rückseitig
am Sonnenblendenkörper
angeformt.
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Der
Rahmen ist mit dem Sonnenblendenkörper unlösbar verbunden, insbesondere
verschweißt, verklebt
oder rast- bzw. klipsverbunden. Dazu weist der Sonnenblendenkörper rück- bzw.
rahmenseitig einen umlaufenden Rand auf, der zu einem Kragen ausgebildet
ist und der für
die Verbindung mit dem Rahmen Schweiß- oder Klebeflächen oder
Rast- bzw. Klipselemente aufweist. Der Rahmen ist mit ebensolchen
Randflächen,
die mit den Klebeflächen des
Kragens korrespondieren, oder mit entsprechenden Gegenrast- bzw.
Klipselementen versehen.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. In
den zugehörigen
Zeichnungen zeigen:
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1:
eine perspektivische Rückansicht
eines schalenförmigen
Sonnenblendenkörpers,
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2:
einen Rahmen mit Klemmhalterungen und
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3:
die komplette Sonnenblende in einer perspektivischen Rückansicht.
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Der
in 1 gezeigte schalenförmige Sonnenblendenkörper 1 ist
als Spritzgussteil aus Polypropylen gefertigt und weist einen umlaufenden,
doppelwandigen Kragen 2 mit einem U-förmigen Querschnitt auf, der
zur Versteifung des Sonnenblendenkörpers 1 mit einer
Querrippe 3 ebenfalls U-förmigen Querschnitts versehen
ist. Zur schwenkbaren Anordnung der Sonnenblende ist ein Lagerbereich 4 für eine nicht
dargestellte Achse zur schwenkbaren Halterung der Sonnenblende mit
einer Vielzahl von Rippen 5 ausgebildet, die einen geringen
Abstand voneinander haben. Diesem Lagerbereich 4 gegenüber sind
Stifthalterungen 16 angeformt. Zudem sind zur Stabilisierung
des Kragens 2, insbesondere auch zur Erhöhung der
Torsionssteifigkeit des Sonnenblendenkörpers 1, umlaufend
und im Abstand Stabilisierungsrippen 6 quer zu den Kragenwänden angeordnet,
von denen nur einige dargestellt sind. Die beiden freien Ränder 7 des
Kragens 2 und die freien Ränder 8 der Querrippe 3 dienen
als Verbindungsflächen.
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In 2 ist
ein Rahmen 9 mit einem Quersteg 10 aus Polypropylen
gezeigt, der ebenfalls einen U-förmigen,
in der Darstellung nach unten offenen Querschnitt hat, dessen freie
(nicht sichtbare) Ränder
mit den Rändern 7 und 8 des
Sonnenblendenkörpers 1 korrespondieren.
In jedem der beiden durch den Quersteg 10 gebildeten und
vom Rahmen 9 umschlossenen Teilbereiche ist eine Klemmzunge 11 und 12 verschiedener
Ausführung
angeformt, derart, dass diese mit einer Biegung 13 bzw. 14 unter
der Auflageebene des Rahmens 9 vorstehen. Der Rahmen 9 ist,
wie der Sonnenblendenkörper 1,
mit im Abstand voneinander angeordneten Stabilisierungs rippen 15 versehen,
von denen nur zwei gezeigt sind, die mit dem U-förmigen Querschnitt des Sonnenblendenkörpers 1 korrespondieren.
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Zur
Bildung der Sonnenblende wird der Rahmen 9 mit dem Sonnenblendenkörper 1 verbunden. Dazu
wird der Rahmen 9 auf dem Sonnenblendenkörper 1 positioniert,
indem dieser mit seinen Stabilsierungsrippen 15 in Eingriff
mit dem Kragen 2 gebracht wird, wodurch dessen freie Ränder zur
Anlage an den Rändern 7 und 8 des
Sonnenblendenkörpers 1 gelangen.
Dabei gelangen die Klemmzungen 11 und 12 mit der
jeweiligen Biegung 13, 14 zur Anlage an diesen
(1) und werden dabei in Richtung der Auflageebene des Rahmens 9 gebogen
und dadurch vorgespannt. Anschließend werden der Rahmen 9 und
der Sonnenblendenkörper 1 an
den aneinander liegenden Rändern
miteinander ultraschallverschweißt. Die gebildete Sonnenblende
ist in 3 dargestellt.
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- 1
- Sonnenblendenkörper
- 2
- Kragen
- 3
- Querrippe
- 4
- Lagerbereich
- 5
- Rippe
- 6
- Stabilisierungsrippen
- 7
- Ränder
- 8
- Rand
- 9
- Rahmen
- 10
- Quersteg
- 11
- Klemmzunge
- 12
- Klemmzunge
- 13
- Biegung
- 14
- Biegung
- 15
- Stabilisierungsrippe
- 16
- Stifthalterung