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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Zahnbürstenkopf mit einem Borstenträger, auf
dem ein Borstenfeld angeordnet ist, das eine Vielzahl von Filamenten
aufweist, wobei zumindest ein Filament zu seinem freien Ende hin
eine Verjüngung
aufweist, sowie eine Zahnbürste
mit einem solchen Zahnbürstenkopf.
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Es
wurde für
Zahnbürsten
bereits eine Beborstung vorgeschlagen, deren Filamente am freien Ende
einen kleineren Durchmesser aufweisen als an der Basis. Diese zumeist
konisch oder raketenspitzenförmig
ausgebildete Zuspitzung soll das Eindringen der Filamente in die
Zahnzwischenräume
erleichtern, um die genannten Zahnzwischenräume besser zu reinigen. Allerdings
führt die
Zuspitzung der Filamente zu einer geringen Biegesteifigkeit, die das
Eindringen verhindert bzw. erschwert. Durch die Verjüngung wird
das Flächenträgheitsmoment
der Filamente reduziert, so dass die Filamente in Richtung des Interdentalraums
zu weich sind und nicht mehr in den Zahnzwischenraum eindringen
können.
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Die
JP 11-075939 zeigt eine Zahnbürstenbeborstung,
bei der solche Filamente mit Verjüngungen zu ihrer Spitze hin
versehen sind, wobei jedoch letztlich kein wirklich verbessertes
Eindringen in die Zahnzwischenräume
gewährleistet
ist. In der US 2005/0172436 wird überdies vorgeschlagen, die
aus einer Vielzahl von Elementen bestehenden Borstenbüschel mit
einem angeschrägten
Kopf zu versehen, indem die einzelnen Filamente eine abgestufte
Länge haben.
Dies erleichtert aber nicht wirklich das Eindringen in den Zahnzwischenraum,
solange nicht die einzelnen Filamente selbst eine ausreichende Zuspitzung
oder Verjüngung
an ihren freien Enden haben.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten
Zahnbürstenkopf
der genannten Art zu schaffen, der Nachteile des Standes der Technik
vermeidet und letzteren in vorteilhafter Weise weiterbildet. Insbesondere
soll ein verbessertes Eindringen der Filamente in die Zahnzwischenräume erreicht
werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Zahnbürstenkopf
gemäß Anspruch
1 gelöst. Bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Es
wird also vorgeschlagen, der Verjüngung an der Spitze des zumindest
einen Filaments eine von einer rotationssymmetrischen Form abweichende
Gestalt zu geben, um in einer Richtung eine hohe Biegesteifigkeit
des Filaments aufrecht zu erhalten. Erfindungsgemäß ist die
Verjüngung
in Form einer flachgedrückten
Anschärfung
ausgebildet, so dass das Filament im Bereich der Verjüngung bezüglich einer
ersten Querachse eine größere Biegesteifigkeit als
bezüglich
einer dazu rechtwinkligen zweiten Querachse aufweist. Der Filamentquerschnitt
im Bereich der flachgedrückten
Anschärfung
besitzt eine Längsachse
bzw. lange Hauptachse sowie eine kürzere Querachse bzw. kurze
Hauptachse, wodurch das Filament im Bereich der Anschärfung unterschiedliche
Flächenträgheitsmomente
bezüglich
der beiden genannten Achsen erhält.
Die flachgedrückte Anschärfung an
der Spitze des Filaments erleichtert das Eindringen in die Zahnzwischenräume, wobei das
höhere
Flächenträgheitsmoment
der breiten (nicht zugespitzten) Seite(n) das Verbiegen hierbei vermindert.
Die flachgedrückte
Anschärfung
bzw. Zuspitzung des Filaments ist demnach auf eine Seite oder auf
zwei gegenüberliegende
Seiten des Filamentendes beschränkt.
Mit flachgedrückt
soll hierbei kein Bezug auf eine Herstellung sondern auf eine geometrische
Form des Filaments (wie oben beschrieben) bezug genommen werden.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist das Filament an seinem
freien Ende keilförmig
angeschärft.
Die Anschärfung
kann dabei von nur einer Schrägfläche gebildet
sein, die zur Filamentlängsachse
spitzwinklig geneigt verläuft.
Alternativ kann die keilförmige
Anschärtung
von zwei gegenüberliegenden,
gegeneinander spitzwinklig geneigten Schrägflächen gebildet sein, so dass
das freie Ende des Filaments eine im wesentlichen satteldachförmige Kontur
besitzt.
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Die
zumindest eine Schrägfläche, die
die keilförmige
Anschärtung
des Filaments bildet, kann in Weiterbildung der Erfindung eben ausgebildet sein.
Alternativ hierzu kann die Schrägfläche jedoch auch
eine Wölbung
besitzen, die vorzugsweise einachsig ausgebildet ist. Nach einer
vorteilhaften Ausführung
der Erfindung besitzt die zumindest eine Schrägfläche eine konvexe Wölbung, wobei
die Wölbungsachse
quer zur Filamentlängsachse
verlaufen kann. Alternativ oder zusätzlich kann die Schrägfläche auch
um eine Achse, die in einer die Filamentlängsachse enthaltenden Ebene
liegt, konvex gewölbt
sein.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann die zumindest eine Schrägfläche auch
eine konkave Wölbung
besitzen, wobei die Wölbungsachse
in der zuvor genannten Weise sich quer zur Filamentlängsachse
erstrecken kann und/oder in einer Ebene liegen kann, die die Filamentlängsachse
enthält.
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Vorteilhafterweise
besitzt die flachgedrückte Anschärfung am
Filamentende an ihrem Rand eine Verrundung. Hierdurch kann trotz
des leichten Eindringens in Zwischenräume eine sanfte Zahnreinigung
und eine Vermeidung von Zahnfleischverletzungen erreicht werden.
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Insbesondere
kann die Verrundung der Anschärfung
stirnseitig am Ende des Filaments und/oder zu den Seitenflanken
hin vorgesehen sein. Nach einer vorteilhaften Ausführung der
Erfindung kann das Filament an seinem freien Ende eine stumpfe Kopffläche bzw.
Restfläche
aufweisen, die über
die genannte Verrundung in die Schrägfläche der Anschärfung übergeht.
Die Dicke der stumpfen Kopffläche,
die von der Anschärfung
stehengelassen ist, kann dabei grundsätzlich unterschiedlich bemessen
sein, je nachdem, welche Schärfe
für den
konkreten Anwendungsfall erforderlich und angemessen ist. Nach einer
vorteilhaften Ausführung
der Erfindung kann die genannte stumpfe Kopffläche eine Dicke von etwa 1/5
bis 2/5 des Filamentdurchmessers besitzen.
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Die
Neigung der vorgenannten Schrägflächen zueinander
bzw. zur Längsachse
des Filaments kann grundsätzlich
ebenfalls verschieden gewählt sein.
Ein günstiger
Kompromiss zwischen einerseits einer ausreichenden Ausdünnung, die
das Eindringen in die Zahnzwischenräume ermöglicht, und andererseits einer
ausreichenden verbleibenden Festigkeit wird in Weiterbildung der
Erfindung durch einen Keilwinkel der Anschärfung von weniger als 40°, vorzugsweise
weniger als 30°,
erreicht. Nach einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung kann eine
Anschärfung
mit einem Keilwinkel im Bereich von 15° bis 25° vorgesehen sein.
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In
seinem nicht angeschärften
Bereich kann das zumindest eine Filament grundsätzlich verschiedene Querschnittsformen
besitzen. Nach einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung besitzt
das Filament in dem nicht angeschärften Bereich einen kreisförmigen Querschnitt.
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Um
das Filament insgesamt nicht zu stark zu schwächen, nichtsdestotrotz jedoch
eine ausreichende Verjüngung
vorzusehen, die das Eindringen in die Interdentalräume erleichtert,
kann in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass sich die
Anschärfung über etwa
1/8 bis 4/8, vorzugsweise etwa 3/8, der freien Länge des Filaments erstreckt.
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Vorteilhafterweise
ist das zumindest eine Filament in spezieller Weise auf dem Borstenträger ausgerichtet,
und zwar derart, dass die flachgedrückte Anschärfung leicht in die Interdentalräume eindringen
kann und das Filament seine höhere
Biegesteifigkeit bei Wischbewegungen in den Zahnzwischenräumen, d.h.
parallel zur Zahnachse, besitzt. Insbesondere kann das zumindest
eine Filament derart auf dem Borstenträger angeordnet sein, dass bei bestimmungsgemäßem Anlegen
des Bürstenkopfs
auf eine Zahnreihe mit im wesentlichen tangentialer Ausrichtung
der Borstenträger-
bzw. Zahnbürstenlängsachse
zum Zahnbogen sich die längere
Querschnittshauptachse der Anschärfung
parallel zum Zahnzwischenraum erstreckt.
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Je
nach Ausbildung der Zahnbürste
bzw. des Zahnbürstenkopfs
kann das Filament hierbei verschieden auf dem Borstenträger ausgerichtet
sein.
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Ist
der Zahnbürstenkopf
Teil einer Handzahnbürste,
ist das Filament vorteilhafterweise derart ausgerichtet, dass sich
die genannte längere
Querschnittshauptachse der Anschärfung
quer zur Zahnbürstenlängsachse
erstreckt. Wird die Anschärfung in
der zuvor genannten Weise durch zwei zueinander geneigte Schrägflächen gebildet,
erstreckt sich der hierdurch gebildete First zwischen den beiden Schrägflächen quer
zur Zahnbürstenlängsachse.
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Alternativ
kann der Zahnbürstenkopf
auch bestimmungsgemäß für eine elektrische
Zahnbürste vorgesehen
sein. Je nach dabei realisierter Bewegungsachse können die
angeschärften
Filamente unterschiedlich angeordnet bzw. ausgerichtet sein. Gemäß einer
vorteilhaften Ausführung
der Erfindung kann der Zahnbürstenkopf
mit seinem Borstenträger rotatorisch
oszillierend um eine Antriebsachse angetrieben werden, die sich
parallel zur Zahnbürstenlängsachse
erstreckt. In diesem Fall ist das zumindest eine Filament mit der
flachgedrückten
Anschärfung ähnlich der
vorgenannten Handzahnbürste
ausgerichtet. Die längere
Querschnittshauptachse erstreckt sich quer zur Zahnbürstenlängsachse.
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Alternativ
kann der Zahnbürstenkopf
auch einen Borstenträger
aufweisen, der sich rotatorisch oszillierend um eine Querachse antreiben
lässt,
die etwa senkrecht zur Zahnbürstenlängsachse
steht. In diesem Fall ist das zumindest eine Filament mit der flachgedrückten Anschärfung vorteilhafterweise
in einem Sektor der Beborstung angeordnet, der sich in der rotatorischen
Mittelstellung des Borstenträgers etwa
auf der Zahnbürstenlängsachse
befindet, wobei der genannte Sektor verschiedene Winkelbereiche einschließen kann,
vorteilhafterweise jedoch weniger als 45°, insbesondere weniger als 30°, betragen kann.
Die in diesen beiden Sektoren bzw. Winkelsektoren angeordneten Filamente
führen
bei bestimmungsgemäßem Anlegen
des Bürstenkopfs
mit etwa tangentialer Ausrichtung des Borstenträgers an den Zahnbogen eine
Bewegung aus, die sich zumindest näherungsweise in Richtung des
schlitzförmigen Zahnzwischenraums
erstreckt. Vorteilhafterweise ist das Filament dabei mit der längeren Querschnittshauptachse
seiner Anschärfung
quer zur Zahnbürstenlängsachse
ausgerichtet.
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Die
Beborstung des Zahnbürstenkopfs
kann grundsätzlich
in an sich bekannter Weise aus mehreren Filamentbüscheln oder
Borstenbüscheln
bestehen, wobei ggf. weitere Putzelemente wie Wischstreifen, Kunststoffwischer
oder Elastomerwischer vorgesehen sein können. Dabei ist zumindest ein
Filament zumindest eines Borstenbüschels in der vorgenannten
Weise ausgebildet. Vorteilhafterweise umfasst die Beborstung zumindest
ein Borstenbüschel,
in dem die Mehrzahl der Filamente in der vorgenannten Weise ausgebildet
sind. Vorzugsweise sind die Filamente innerhalb eines Borstenbüschels zumindest
näherungsweise
gleich ausgerichtet, d.h. die längere
Querschnittshauptachse der Anschärfung
erstreckt sich bei allen Filamenten des Borstenbüschels in dieselbe Richtung.
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Grundsätzlich sind
verschiedene Verfahren zur Ausbildung der Anschärfung des zumindest einen Filaments
möglich.
Nach einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung wird die Anschärfung,
insbesondere die zumindest eine Schrägfläche und/oder die diese begrenzende
Verrundung, durch Schleifen des fertig beborsteten Borstenträgers erzeugt.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus
den Ansprüchen
auch aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
und den zugehörigen
Zeichnungen hervor, wobei die Merkmale unabhängig von ihrer Zusammenfassung in
den Ansprüchen
für sich
oder in Unterkombination miteinander Gegenstand der Erfindung bilden
können.
In den Zeichnungen zeigen:
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1:
eine Seitenansicht eines keilförmig angeschärften Filaments
einer Zahnbürste
nach einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung,
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2:
eine gegenüber 1 um
90° gedrehte
Seitenansicht des Filaments aus 1, das eine
Schrägfläche der
Anschärfung
in Draufsicht zeigt,
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3:
eine Seitenansicht eines Filaments mit einer keilförmigen Anschärfung nach
einer weiteren bevorzugten Ausführung
der Erfindung,
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4:
eine gegenüber 3 um
90° gedrehte
Seitenansicht des Filaments aus 3, das die
eine Schrägfläche der
Anschärfung
in Draufsicht zeigt,
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5:
eine Seitenansicht eines Filaments mit einer keilförmigen Anschärfung nach
einer weiteren bevorzugten Ausführung
der Erfindung,
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6:
eine gegenüber 5 um
90° gedrehte
Seitenansicht des Filaments aus 5, das die
eine Schrägfläche der
Anschärfung
in Draufsicht zeigt,
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7:
eine Seitenansicht eines Filaments mit einer keilförmigen Anschärfung nach
einer weiteren bevorzugten Ausführung
der Erfindung,
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8:
eine gegenüber 7 um
90° gedrehte
Seitenansicht des Filaments aus 7, das die
eine Schrägfläche der
Anschärfung
in Draufsicht zeigt,
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9:
einen Querschnitt durch ein beidseitig angeschärftes Filament nach einer vorteilhaften
Ausführung
der Erfindung, bei dem die Schrägflächen der
Anschärfung
konvex gewölbt
sind,
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10:
einen Querschnitt durch ein beidseitig angeschärftes Filament nach einer vorteilhaften Ausführung der
Erfindung, bei dem die Schrägflächen der
Anschärfung
konkav gewölbt
sind,
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11:
eine Draufsicht auf eine Handzahnbürste mit einem Zahnbürstenkopf
nach einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung,
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12:
eine Draufsicht auf eine elektrische Zahnbürste mit einem Zahnbürstenkopf
nach einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung, der um eine Längsachse
der Zahnbürste
rotatorisch oszillierend antreibbar ist, und
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13:
eine Draufsicht auf eine elektrische Zahnbürste mit einem Zahnbürstenkopf
nach einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung, dessen Borstenfeld rotatorisch oszillierend um eine
Querachse antreibbar ist.
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Die 1 und 2 zeigen
ein Filament bzw. Zahnbürstenfilament 1,
das in einen Borstenträger 2 eines
im übrigen
in den 1 und 2 nicht näher dargestellten Zahnbürstenkopfs
eingesetzt ist. Das Filament 1 besitzt an seiner Basis
eine im wesentlichen kreiszylindrische Gestalt, die zum freien Ende 3 des
Filaments 1 hin doppelseitig angeschärft ist. Bei der Ausführung nach
den 1 und 2 besteht eine Anschärfung 4 des
freien Endes 3 des Filaments 1 aus zwei gegenüberliegenden,
gegeneinander spitzwinklig geneigten Schrägflächen 5 und 6,
die in der gezeichneten Ausführung
eben ausgebildet sind. Die beiden Schrägflä chen 5 und 6 schließen dabei
in der gezeichneten Ausführung
zwischen sich einen Keilwinkel 7 von etwa 20° bis 25° ein, wobei
die beiden Schrägflächen 5 und 6 derart
angeordnet sind, dass sich am freien Ende 3 ein gerade
verlaufender First bildet.
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Die
Anschärfung 4 ist
dabei in der gezeichneten Ausführung
an ihrem Kopf abgestumpft. Die Schrägflächen 5 und 6 sind
am freien Ende 3 nicht gänzlich zu einer mathematischen
Linie zusammengeführt,
sondern noch leicht voneinander beabstandet, so dass sich eine stumpfe,
ungefähr
rechteckige Kopffläche 8 bildet.
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Wie 1 zeigt,
ist dabei am stirnseitigen Rand der Schrägflächen 5 und 6 eine
Verrundung 12 vorgesehen, über die die Schrägflächen 5 und 6 in die
stumpfe Kopffläche 8 übergehen.
Die Verrundung 12 folgt der gesamten Außenkontur der Schrägflächen 5, 6.
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Die
Anschärfung 4 ist
dabei insgesamt derart ausgebildet, dass sie sich über eine
Länge 10 erstreckt,
die in der gezeichneten Ausführung
etwa 3/8 der Gesamtlänge 11 des
Filaments 1 beträgt.
Eine Dicke 9 der stumpfen Kopffläche 8 beträgt etwa ¼ des Filamentdurchmessers
in der gezeichneten Ausführung.
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Alternativ
zu der in den 1 und 2 gezeigten
Ausführung
kann die Anschärfung 4 des
Filaments 1 auch von einer einzigen Schrägfläche 5 gebildet
werden, die sich ebenfalls spitzwinklig zur Längsachse des jeweiligen Filaments 1 erstreckt,
wie dies die 3 und 4 zeigen.
Die Schrägfläche 5 ist
in diesem Fall vorteilhafterweise gegenüber der Filamentlängsachse
weniger spitz geneigt als bei einer doppelseitigen Anschärfung. Der
Neigungswinkel der Schrägfläche 5 beträgt in der
in 3 gezeichneten Ausführung etwa 25°, so dass
die Anschärfung 4 insgesamt
wiederum einen Keilwinkel 7 von etwa 25° besitzt. Auch bei der in den 3 und 4 gezeichneten
Ausführung
ist die Schrägfläche 5 eben
ausgebildet, so dass sich zusammen mit der kreiszylindrischen Grundgestalt
des Filaments 1 eine elliptische Form der Schrägfläche 5 ergibt,
wie dies 4 zeigt.
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Vorteilhafterweise
ist auch bei der Ausführung
nach den 3 und 4 der stirnseitige
Rand der Schrägfläche 5 verrundet. Über die
Verrundung 12 geht die Schrägfläche 5 auch bei der
Ausführung nach
den 3 und 4 in die stumpfe Kopffläche 8 über. Die
Anordnung der Schrägfläche 5 ist
dabei auch hier derart getroffen, dass sich die Anschärfung 4 insgesamt über die
Länge 10 erstreckt,
die etwa 3/8 der Gesamtlänge 11 des
Filaments 1 beträgt,
und dass die Dicke 9 der stumpfen Kopffläche 8 etwa ¼ der Gesamtdicke
des Filaments 1 beträgt.
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Die
in den 5 und 6 gezeigte Ausführung entspricht
im wesentlichen der in 1 und 2 gezeigten
Ausführung,
wobei die Schrägflächen 5 und 6 hier
jedoch nicht eben ausgebildet sind, sondern eine konkave Wölbung um
eine Achse quer zur Filamentlängsachse
besitzen. Wie 5 zeigt, nimmt der Keilwinkel 7 somit
zwischen den Schrägflächen 5 und 6 zum
freien Ende 3 des Filaments 1 hin ab. Er liegt
jedoch ebenfalls vorteilhafterweise im Bereich von weniger als 40°, vorzugsweise
zwischen 15° und
35°.
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Die
Ausführung
nach den 7 und 8 entspricht
ebenfalls grundsätzlich
der doppelseitigen Anschärfung
gemäß der Ausführung nach
den 1 und 2, wobei die Schrägflächen 5 und 6 hier
jedoch eine konvexe Wölbung
besitzen, und zwar um eine Wölbungsachse
quer zur Filamentlängsachse, so
dass der Keilwinkel 7 zwischen den Schrägflächen 5 und 6 graduell
zum freien Ende 3 des Filaments hin zunimmt. Er beträgt vorteilhafterweise
ebenfalls zwischen 15° und
35°.
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Alternativ
oder zusätzlich
können
die Schrägflächen 5 und 6 auch
eine konvexe oder konkave Wölbung
um eine Wölbungsachse
besitzen, die sich in einer die Filamentlängsachse enthaltenden Ebene
erstreckt. 9 zeigt eine solche konvexe Wölbung, während 10 eine
entsprechende konkave Wölbung
der Schrägflächen 5 und 6 zeigt.
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Die
Anschärfung 4 und
die Verrundung 12 können
durch Schleifen der Filamente des fertig beborsteten Borstenträgers 2 erzeugt
werden.
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Den
in den 1 bis 10 gezeigten Filamenten 1 ist
gemeinsam, dass die Anschärfung 4 im wesentlichen
keilförmig
ausgebildet ist und die Filamente 1 im Bereich der Anschärfung 4 bezüglich zueinander
rechtwinkliger bzw. senkrechter Achsen unterschiedliche Flächenträgheitsmomente
besitzen. Die Biegesteifigkeit des Filaments 1 ist in einer
Richtung 13 der längeren
Querschnittshauptachse (vgl. 2, 4, 6 und 8)
größer als
in der Richtung der kürzeren
Querschnittshauptachse der Anschärfung 4.
Mit anderen Worten ausgedrückt meint
dies, dass das Filament 1 steifer ist, wenn man es parallel
zu den Schrägflächen 5 und 6 der
Anschärfung
biegt, während
es weniger steif ist, wenn man es rechtwinklig zu den Schrägflächen 5 und 6 biegt.
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Vorteilhafterweise
sind die Filamente 1 derart ausgerichtet, dass sich die
Richtung 13 der längeren
Querschnittshauptachse parallel zu den schlitzförmigen Interdentalräumen erstreckt,
wenn die Zahnbürste
bestimmungsgemäß auf den
Zahnbogen gesetzt wird. Wie 11 zeigt,
können
die Filamente 1 zu Borstenbüscheln 14 zusammengefasst
sein, die zusammen ein Borstenfeld 15 bilden, das auf dem Borstenträger 12 eines
Zahnbürstenkopfs 17 angeordnet
ist. Ist der Zahnbürstenkopf 17 dabei
Teil einer Handzahnbürste,
wie sie 11 zeigt, sind die Filamente 1 mit
ihrer längeren
Querschnittshauptachse, die sich in Richtung 13 erstreckt,
quer zur Zahnbürstenlängsachse
ausgerichtet.
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Ähnliches
gilt, wenn der Zahnbürstenkopf 17 für eine elektrische
Zahnbürste
bestimmt ist, bei der der Borstenträger 2 um eine Antriebsachse 18 rotatorisch
oszillierend angetrieben wird, die sich parallel zur Zahnbürstenlängsachse
erstreckt, wie dies 12 zeigt. Die rotatorisch oszillierende
Bewegung um die Antriebsachse 18 verdeutlicht dabei ein
Pfeil 19. Vorteilhafterweise sind dabei die Filamente 1 mit ihrer
längeren
Querschnittshauptachse in Richtung 13 quer zur Zahnbürstenlängsachse
und damit quer zur Antriebsachse 18 ausgerichtet.
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Bei
der in 13 gezeigten elektrischen Zahnbürste ist
der Borstenträger 2 im
wesentlichen scheibenförmig
oder oval ausgebildet und um die Antriebsachse 18 rotatorisch
oszillierend antreibbar. Die Antriebsachse 18 liegt hierbei
ungefähr
rechtwinklig zur Zahnbürstenlängsachse.
In diesem Fall sind vorteilhafterweise nur die Filamente 1 einiger
Borstenbüschel
in der vorgenannten Weise angeschärft. Insbesondere können dies
Borstenbüschel 20 und 21 sein,
die in Winkelsektoren bzw. Sektoren 22 und 23 des
ungefähr
insgesamt zylindrischen oder z.B. ovalen Borstenfeldes 15 liegen,
die in der rotatorischen Mittelstellung des Borstenträgers 2 auf
der Zahnbürstenlängsachse
liegen und zu dieser symmetrisch angeordnet sind. Die genannten
Sektoren 22 und 23 können verschiedene Winkelbereiche
abdecken, in der gezeichneten Ausführung etwa je 30°. Die am Rand
des Borstenfeldes 15 in den Sektoren 22 und 23 liegenden
Borstenbüschel 20 und 21 führen eine Bewegung
aus, die sich näherungsweise
parallel zu den schlitzförmigen
Zahnzwischenräumen
erstreckt. Vorteilhafterweise sind die Filamente 1 mit
ihren längeren
Querschnittshauptachsen in Richtung des Pfeils 13 ebenfalls
quer zur Zahnbürstenlängsachse ausgerichtet,
wenn der Borstenträger 2 in
seiner rotatorischen Mittelstellung ist.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung betrifft die einander gegenüberliegend
angeordneten Sektoren 24 und 25, die die wahlweise
zusätzlich
in besonderer Ausbildung neben den Sektoren 22 und 23 das Borstenfeld 15 bilden.
In den Sektoren 24 und 25 sind die Filamente 1 in
Borstenbüscheln 26 und 27 so
angeordnet, dass die längere
Querschnittshauptachse der Anschärfung 4 in
Richtung des Pfeils 13 quer zur Zahnbürstenlängsachse steht. Damit sind
alle Filamente 1 im Borstenfeld 15 mit ihrer Anschärfung 4 parallel
ausgerichtet. Führt
das Borstenfeld 15 die rotatorisch oszillierende Antriebsbewgung
entsprechend Pfeil 19 aus, so liegt die Bewegungsrichtung der
Filamente 1 der Borstenbüschel 26 und 27 in
den Sektoren 24 und 25 näherungsweise quer zur kürzeren Querschnittshauptachse
der Anschärfung 4.
Dies bedeutet, das die Filamente 1 der Borstenbüschel 26 und 27 im
Bereich der Anschärfung 4 einer
Verbiegung nur wenig Widerstand entgegensetzen. Die Filamente 1 sind
somit biegeweich in den Sektoren 24 und 25, in
denen sie beim Putzen das Zahnfleisch berühren. Dies behindert Verletzungen
des Zahnfleischs.
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Ein
Vorteil der parallelen Ausrichtung der Anschärfung 4 bei allen
Filamenten 1 eines Borstenfelds 15 besteht in
der vereinfachten Herstellung, beispielsweise wenn bei allen Filamenten 1 die
Anschärfung 4 gleichzeitig
geschliffen wird.