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DE102006010785B3 - Verfahren zum Anbringen einer Kennzeichnung auf einem vulkanisierbaren Gegenstand und zum Herstellen eines Substrats für die Kennzeichnung eines vulkanisierbaren Gegenstands sowie ein solches Substrat - Google Patents

Verfahren zum Anbringen einer Kennzeichnung auf einem vulkanisierbaren Gegenstand und zum Herstellen eines Substrats für die Kennzeichnung eines vulkanisierbaren Gegenstands sowie ein solches Substrat Download PDF

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DE102006010785B3
DE102006010785B3 DE200610010785 DE102006010785A DE102006010785B3 DE 102006010785 B3 DE102006010785 B3 DE 102006010785B3 DE 200610010785 DE200610010785 DE 200610010785 DE 102006010785 A DE102006010785 A DE 102006010785A DE 102006010785 B3 DE102006010785 B3 DE 102006010785B3
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Helmut Gaertner
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Abstract

Ein Verfahren zum Anbringen einer Kennzeichnung (21) auf einem vulkanisierbaren Gegenstand (30) weist folgende Verfahrensschritte auf: a) ein Substrat (10), das eine Oberseite (11) und eine Unterseite (12) hat, wird auf der Oberseite (11) mit einem Aufdruck (20), der spiegelverkehrt zu der anzubringenden Kennzeichnung (21) ist, bedruckt; b) das Substrat (10) wird auf die Oberfläche (31) des zu kennzeichnenden Gegenstands (30) derart gelegt, dass die Oberseite (11) dem zu kennzeichnenden Gegenstand (30) zugewandt ist; c) das Substrat (10) und der zu kennzeichnende Gegenstand (30) werden gemeinsam derart vulkanisiert, dass sich die Druckfarbe, aus welcher der Aufdruck (20) besteht, mit dem Gegenstand (30) verbindet, und d) das Substrat (10) wird zum Freilegen der Kennzeichnung (21) von dem Gegenstand (30) abgezogen. Das Substrat (10) umfasst eine Trägerfolie (13), die aus Polyamid besteht und zumindest auf der Oberseite (11) mit einem wärmebeständigen Mattlack (14, 15) beschichtet wird. Auf dem Mattlack (14) wird ein Trennmittel (16) aufgetragen, auf das der Aufdruck (20) gedruckt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anbringen einer Kennzeichnung auf einem vulkanisierbaren Gegenstand. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen eines Substrats für die Kennzeichnung eines vulkanisierbaren Gegenstands sowie ein solches Substrat.
  • Vulkanisierbare Gegenstände, wie zum Beispiel aus im Allgemeinen aus einem Elastomer oder synthetischem Kautschuk bestehende Schläuche, Fahrzeugreifen oder Riemen, werden häufig mit einer Kennzeichnung versehen, die Informationen, wie zum Beispiel eine Herstellerangabe, eine Typenbezeichnung oder eine Seriennummer, enthält, oder lediglich optischen Zwecken dient.
  • Für die Kennzeichnung der vulkanisierbaren Gegenstände findet häufig ein sogenanntes Transferverfahren Anwendung, bei dem ein Substrat mit einer Druckfarbe bedruckt, anschließend mit dem zu kennzeichnenden Gegenstand in eine Vulkanisierform eingelegt und gemeinsam mit dem zu kennzeichnenden Gegenstand vulkanisiert wird. Während der Vulkanisation verbindet sich die Druckfarbe unter dem Einfluss von Wärme und Druck mit dem zu kennzeichnenden Gegenstand. Nach der Vulkanisation wird das nicht länger benötigte Substrat abgezogen, um die infolge des Transfers der Druckfarbe auf dem vulkanisierten Gegenstand erzeugte Kennzeichnung freizulegen. Ein solches Transferverfahren wird in der DE 195 24 014 C2 und DE 38 20 111 A1 beschrieben. Ein Verfahren zum Bedrucken von Riemen nach der Transferdruck-Technik ist darüber hinaus aus der DE 691 18 502 T2 bekannt.
  • Voraussetzung für eine einwandfreie Kennzeichnung ist zum einen eine gute Verbindung von Druckfarbe und Oberfläche des zu kennzeichnenden Gegenstands. Zum anderen ist ein zerstörungsfreies Abziehen des Substrats entscheidend. Denn reißt das Substrat ein und lässt sich demzufolge nur bruchstückhaft entfernen, besteht die Gefahr, dass die Oberfläche des mit der Kennzeichnung versehenen Gegenstands beschädigt und der Gegenstand zu seinem Verwendungszweck unbrauchbar wird. Eine wesentliche Anforderung, die das Substrat zu erfüllen hat, ist deshalb eine vergleichsweise hohe Wärmebeständigkeit, um den während der Vulkanisation auftretenden Temperaturen von in der Regel bis zu 200 °C standzuhalten.
  • Eine weitere Anforderung, die an das Substrat gestellt wird, ist ein angemessenes Haftvermögen. Das Haftvermögen des Substrats muss einerseits ausreichend hoch sein, um sicherzustellen, dass sich das Substrat nach der Vulkanisation nicht von selbst ablöst. Denn ein unkontrolliert abgelöstes Substrat müßte mit einem in fertigungstechnischer Hinsicht erheblichen Aufwand aus der Vulkanisierform hervorgeholt werden. Das Haftvermögen des Substrats darf andererseits nicht so hoch sein, dass sich das Substrat verstärkt durch den in der Vulkanisierform herrschenden Druck, fest mit dem zu kennzeichnenden Gegenstand verbindet und damit nach der Vulkanisation nicht mehr von diesem abgelöst werden kann. Ein zu hohes Haftvermögen würde daher zu unerwünschtem Ausschuss führen.
  • Das Substrat hinterlässt unvermeidbar einen Abdruck auf der Oberfläche des mit der Kennzeichnung versehenen Gegenstands. Eine weitere Anforderung, die das Substrat daher zu erfüllen hat, besteht darin, einen möglichst gerin gen Abdruck zu hinterlassen. Denn ein sich beispielsweise in Form einer Vertiefung, Einkerbung oder Kanten zeigende Abdruck beeinträchtigt nicht nur das optische Erscheinungsbild, sondern oftmals auch die funktionelle Eignung des mit der Kennzeichnung versehenen Gegenstands. Wird zum Beispiel ein als Antriebselement eingesetzter Riemen auf dem Rücken mit einer Kennzeichnung versehen und über eine an dem Rücken angreifende Rolle angetrieben, dann regt der Abdruck, den das zur Kennzeichnung verwendete Substrat in Form einer Vertiefung oder einer Einkerbung hinterlässt, den Riemen zu Schwingungen an, die zu einer unerwünschten Geräuschbildung oder sogar zum Versagen des Antriebselements führen können.
  • Ein vulkanisierter Gegenstand hat aufgrund der Vulkanisierform in der Regel eine matte Oberfläche. Eine weitere Anforderung, die das Substrat daher zu erfüllen hat, ist, einen möglichst matten Abdruck zu hinterlassen. Die Forderung nach einem matten Abdruck resultiert folglich daraus, dem Abdruck eine Oberflächenbeschaffenheit zu verleihen, die idealerweise der Beschaffenheit der restlichen Oberfläche des vulkanisierten Gegenstands entspricht. Ein matter Abdruck ist zum einen aus ästhetischen Gründen wünschenswert. Zum anderen ist ein matter Abdruck in funktioneller Hinsicht unerlässlich. So stellt beispielsweise ein stark glänzender Abdruck auf einem als Antriebselement eingesetzten Riemen eine glatte Stelle dar, die im Vergleich zu der restlichen Oberfläche des Riemens über einen anderen Reibungskoeffizienten verfügt und aus diesem Grund Störgeräusche hervorrufende Schwingungen oder sogar wechselnde Übertragungskräfte, welche die Funktion des Antriebselements beeinträchtigen, verursachen kann.
  • Herkömmliche Substrate weisen häufig eine Trägerfolie auf, die aus Polyester besteht. Eine solche Trägerfolie lässt sich mit einer vergleichsweise geringen Dicke fertigen und erzeugt daher einen nur geringen Abdruck. Nachteilig hierbei ist jedoch, dass der Abdruck stark glänzend ist. Im Stand der Technik ist allerdings auch ein Substrat bekannt, das einen geringen und zugleich matten Abdruck hinterlässt. Dieses Substrat weist eine Trägerfolie auf, die aus Polyvinylfluorid besteht und unter dem Handelsnamen TED-LAR® hergestellt wird. Um die Forderungen nach einem geringen und matten Abdruck zu erfüllen, muss die Trägerfolie eine Dicke von weniger als 25 μm haben. Eine Polyvinylfluorid-Trägerfolie lässt sich im Allgemeinen nur mit einem vergleichsweise hohen Aufwand herstellen und ist zudem nur zu einem relativ hohen Preis erhältlich. Darüber hinaus ist die Herstellung der Polyvinylfluorid-Trägerfolie umweltbelastend.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Anbringen einer Kennzeichnung auf einen vulkanisierbaren Gegenstand mit Hilfe von einem Substrat, ein Verfahren zum Herstellen eines Substrats für die Kennzeichnung eines vulkanisierbaren Gegenstands sowie ein solches Substrat zu schaffen, bei dem das Substrat auf den vulkanisierten Gegenstand einen geringen und matten Abdruck hinterlässt und sich einfach, kostengünstig und umweltschonend herstellen lässt.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Anbringen einer Kennzeichnung auf einen vulkanisierbaren Gegenstand gemäß Anspruch 1, ein Verfahren zum Herstellen eines Substrats für die Kennzeichnung eines vulkanisierbaren Gegenstands gemäß Anspruch 2 und ein Substrat gemäß Anspruch 12 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Verfahren und des Substrats für die Kennzeichnung eines vulkanisierbaren Gegenstands werden in den Ansprüchen 3 bis 11 und 13 bis 16 definiert.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Anbringen einer Kennzeichnung auf einen vulkanisierbaren Gegenstand weist in Übereinstimmung mit Anspruch 1 folgende Verfahrensschritte auf:
    • a) ein Substrat, das eine Oberseite und eine Unterseite hat, wird auf der Oberseite mit einem Aufdruck, der spiegelverkehrt zu der anzubringenden Kennzeichnung ist, bedruckt;
    • b) das Substrat wird auf die Oberfläche des zu kennzeichnenden Gegenstands derart gelegt, dass die Oberseite dem zu kennzeichnenden Gegenstand zugewandt ist;
    • c) das Substrat und der zu kennzeichnende Gegenstand werden gemeinsam derart vulkanisiert, dass sich die Druckfarbe, aus welcher der Aufdruck besteht, mit dem Gegenstand verbindet, und
    • d) das Substrat wird zum Freilegen der Kennzeichnung von dem Gegenstand abgezogen.
  • Das Substrat weist eine Trägerfolie auf, die aus Polyamid besteht und zumindest auf der Oberseite mit einem wärmebeständigen Mattlack beschichtet wird. Auf dem Mattlack wird ein Trennmittel aufgetragen, bevor anschließend der Aufdruck auf das sich aus der Trägerfolie, einer Schicht aus dem Mattlack und einer Schicht aus dem Trennmittel zusammensetzenden Substrat der Aufdruck gedruckt wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen eines Substrats für die Kennzeichnung eines vulkanisierbaren Gegenstands weist in Übereinstimmung mit Anspruch 2 folgende Verfahrensschritte auf:
    • a) eine Trägerfolie, die aus Polyamid besteht und eine Oberseite und eine Unterseite hat, wird zumindest auf der Oberseite mit einem wärmebeständigen Mattlack beschichtet und
    • b) auf den Mattlack wird ein Trennmittel, auf das ein aus einer Druckfarbe bestehender Aufdruck druckbar ist, aufgetragen.
  • Das erfindungsgemäße Substrat für die Kennzeichnung eines vulkanisierbaren Gegenstands umfasst in Übereinstimmung mit Anspruch 12 eine Trägerfolie, einen wärmebeständigen Mattlack und ein Trennmittel. Die Trägerfolie besteht aus Polyamid und hat eine Oberseite und eine Unterseite. Die Termini Oberseite und Unterseite dienen lediglich zur Kennzeichnung der unter schiedlichen Seiten der Trägerfolie beziehungsweise des Substrats und haben für die Zwecke der vorliegenden Erfindung keinen räumlichen Bezug. Der wärmebeständige Mattlack ist zumindest auf der Oberseite aufgetragen. Auf das auf den Mattlack aufgetragene Trennmittel ist ein aus einer Druckfarbe bestehender Aufdruck druckbar.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass ein Substrat, das sich aus einer aus Polyamid bestehenden Trägerfolie, einem wärmebeständigen Mattlack und einem Trennmittel zusammensetzt, nach der Vulkanisation auf der Oberfläche des mit der Kennzeichnung versehenen Gegenstands einen Abdruck von vernachlässigbarer Tiefe und matter Oberflächenbeschaffenheit hinterlässt. Das Substrat lässt sich darüber hinaus einfach und kostengünstig herstellen. Die Verwendung von Polyamid als Werkstoff für die Trägerfolie trägt nicht nur zur vergleichsweise geringen Materialkosten bei, sondern ermöglicht zudem eine umweltschonende Herstellung.
  • Der geringe und matte Abdruck, den das erfindungsgemäße Substrat bei der Kennzeichnung eines vulkanisierbaren Gegenstands hinterlässt, ist auf die Kombination von Trägerfolie, Mattlack und Trennmittel zurückzuführen. Die aus Polyamid bestehende Trägerfolie ist überaus biegsam und stellt demzufolge sicher, dass sich das Substrat auch an einer Stelle des zu kennzeichnenden Gegenstands anbringen lässt, die nicht eben, sondern gekrümmt ist. Darüber hinaus lässt sich die aus Polyamid bestehende Trägerfolie vergleichsweise dünn herstellen und gewährleistet damit, dass der auf dem gekennzeichneten Gegenstand hinterlassene Abdruck eine verschwindend geringe Tiefe hat. Verantwortlich für einen matten Abdruck ist der wärmebeständige Mattlack, mit dem die Trägerfolie beschichtet ist. Denn ohne die Mattierung durch den Mattlack würde eine Trägerfolie, die aus Polyamid besteht, einen stark glänzenden Abdruck auf dem mit der Kennzeichnung versehenen Gegenstand hinterlassen. Bei dem Mattlack kann es sich beispielsweise um einen Zwei-Komponenten-Lack handeln, wie er an sich für die Be druckung von Kunststofffolien bekannt ist und der mit einem Mattierungszusatz versehen ist und in Hinsicht auf die bei der Vulkanisation auftretenden Temperaturen über eine ausreichende thermische Beständigkeit verfügt. Ein zerstörungsfreies Abziehen des Substrats nach der Vulkanisation gewährleistet das auf den Mattlack aufgetragene Trennmittel. Es hat sich herausgestellt, dass schon eine relativ dünne Schicht von dem Trennmittel für die gängigsten Elastomere ausreichend ist, um ein zerstörungsfreies Ablösen des Substrats sicherzustellen.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird die Trägerfolie nicht nur auf der Oberseite, sondern auch auf der Unterseite mit einem wärmebeständigen Lack beschichtet. Diese doppelseitige Beschichtung der Trägerfolie bietet den Vorteil, dass das Auftreten von Spannungen; die zu einem Einrollen der Trägerfolie führen können, vermieden wird. Zweckmäßigerweise wird die Trägerfolie auf der Unterseite mit demselben Mattlack beschichtet wie auf der Oberseite, um zum einen eine einfache Handhabung der Trägerfolie und zum anderen eine kostengünstige Herstellung sicherzustellen. Eine kostengünstige Herstellung ergibt sich ferner, wenn vorteilhafterweise der Mattlack mittels eines Druckverfahrens, vorzugsweise Flexodruck, Tiefdruck oder Siebdruck, oder eines Beschichtungsverfahrens, vorzugsweise Düse-Rollrakelverfahren, auf die Trägerfolie aufgetragen wird. Es hat sich herausgestellt, dass der von dem Substrat auf dem gekennzeichneten Gegenstand hinterlassene Abdruck ausreichend matt ist, wenn der Mattlack mit einem Flächengewicht zwischen ca. 1 g/m2 und 5 g/m2, vorzugsweise von ca. 2 g/m2, auf die Trägerfolie aufgetragen wird.
  • Bevorzugt wird die Trägerfolie vor der Beschichtung mit dem Mattlack zumindest auf der Oberseite einer Bestrahlung, vorzugsweise einer so genannten Koronabestrahlung, unterworfen, um eine Haftung des Mattlacks auf der Trägerfolie zu erreichen, die einer Massenfertigung des Substrats als Rollware Rechnung trägt.
  • Von besonderem Vorteil ist es, wenn die zweckmäßigerweise biaxial gereckte Trägerfolie aus Polyamid 6 oder Polyamid 6.6 besteht und damit nicht nur stoßbelastbar und abriebfest ist, sondern auch über eine relativ hohe Wärmebeständigkeit verfügt. Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Trägerfolie eine Dicke hat, die zwischen ca. 10 μm und 50 μm, vorzugsweise zwischen ca. 20 μm und 25 μm, beträgt. Bei einer solchen Dicke verfügt die Trägerfolie über eine ausreichende Biegsamkeit und Festigkeit und ist zugleich hinreichend dünn, um zu gewährleisten, dass das Substrat auf der Oberfläche des mit der Kennzeichnung versehenen Gegenstands keinen signifikanten Abdruck hinterlässt.
  • Bevorzugt wird als Trennmittel vernetzendes Silikon oder ein Hydrophobiermittel eingesetzt. Die Verwendung eines Hydrophobiermittels, das heißt eines Mittels, das üblicherweise zum Hydrophobieren eingesetzt wird, bietet zudem den Vorteil, dass die Oberfläche des mit der Kennzeichnung versehenen Gegenstands nach dem Abziehen des Substrats grundsätzlich keiner Reinigung bedarf.
  • Der Aufdruck wird zweckmäßigerweise mittels eines Durchdruckverfahrens, vorzugsweise Siebdruck, auf das Substrat gedruckt. Die hierbei verwendete Druckfarbe ist zweckmäßigerweise eine Kontrastfarbe zu der Oberfläche des zu kennzeichnenden Gegenstands und enthält vorteilhafterweise ein Bindemittel auf Basis eines Elastomers, so dass sich nach der Vulkanisation ein inniger Verbund zwischen der Kennzeichnung und dem vulkanisierten Gegenstand ergibt.
  • Einzelheiten und weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels. In den das Ausführungsbeispiel lediglich schematisch darstellenden Zeichnungen veranschaulichen im Einzelnen:
  • 1 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Substrat;
  • 2 einen Querschnitt gemäß 1, der das mit einem Aufdruck bedruckte Substrat zeigt;
  • 3 einen Querschnitt durch einen Riemen, auf dem das Substrat gemäß 2 gelegt ist, vor der Vulkanisation;
  • 4 einen Querschnitt durch den Reimen gemäß 3 nach der Vulkanisation;
  • 5 einen Querschnitt durch den Riemen gemäß 4 nach abgezogenem Substrat und
  • 6 einen Draufsicht auf den Riemen gemäß 5.
  • Das in 1 dargestellte Substrat 10 dient für die Kennzeichnung eines vulkanisierbaren, aus einem elastomeren Werkstoff bestehenden Gegenstands, beispielsweise ein als Antriebselement verwendbarer Keilriemen 30. Das Substrat 10 hat eine Oberseite 11 und eine Unterseite 12 und weist eine Trägerfolie 13 auf. Die biaxial gereckte Trägerfolie 13 besteht zum Beispiel aus Polyamid 6 und hat eine Dicke d von beispielsweise ca. 25 μm. Die Trägerfolie 13 ist auf beiden Seiten mit einem wärmebeständigen Mattlack 14, 15 beschichtet. Der beispielsweise mittels eines Siebdruckverfahrens oder eines Düse-Rollrakelverfahrens auf die Trägerfolie 13 aufgetragene Mattlack 14, 15 hat ein Flächengewicht von vorzugsweise ca. 2 g/m2 und ist beispielsweise ein mit einem Mattierungszusatz versehener Zwei-Komponenten-Lack. Um eine zuverlässige Haftung des Mattlacks 14, 15 auf der Trägerfolie 13 sicherzustellen, ist die Trägerfolie 13 auf beiden Seiten vor dem Auftragen des Mattlacks 14, 15 einer Bestrahlung, beispielsweise einer Koronabestrahlung, unterworfen worden. Auf den Mattlack 14 an der Oberseite 11 des Substrats 10 ist zudem ein Trennmittel 16 aufgetragen, das vorzugsweise aus einem Hydrophobiermittel besteht.
  • Wie 2 ferner zu erkennen gibt, ist das sich aus der Trägerfolie 13, den Mattlackschichten 14, 15 und der Trennmittelschicht 16 zusammensetzende Substrat 10 mit einem Aufdruck 20 bedruckbar. Der beispielsweise mittels eines Siebdruckverfahrens auf die Trennmittelschicht 16 gedruckte Aufdruck 20 besteht aus einer Druckfarbe, die vorzugsweise ein Bindemittel auf Basis eines Elastomers enthält, um eine innige Verbindung mit dem vulkanisierbaren Werkstoff, aus dem der mit einer Kennzeichnung 21 zu versehene Riemen 30 besteht, während der Vulkanisation einzugehen. Der Aufdruck 20 ist spiegelverkehrt zu der an dem Riemen 30 anzubringenden Kennzeichnung auf das Substrat 10 gedruckt. Je nach Anwendungsfall kann der Aufdruck 20 im Wesentlichen denselben Farbton wie der zu kennzeichnende Riemen 30 haben oder eine Kontrastfarbe sein.
  • Das Substrat 10 wird zweckmäßigerweise als Rollware hergestellt und bevorratet. Vor dem Anbringen der Kennzeichnung 21 wird das Substrat 10 auf die für die vorzunehmende Kennzeichnung erforderliche Größe zurechtgeschnitten, wie es beispielsweise in der DE 195 24 014 C2 beschrieben ist. Um die Kennzeichnung 21 auf dem Riemen 30 anzubringen, wird, wie 3 zu erkennen gibt, das mit dem Aufdruck 20 bedruckte und zurechtgeschnittene Substrat 10 auf die Oberfläche 31 des Riemens 30 gelegt, und zwar derart, dass die Oberseite 11 des Substrats 10 der Oberfläche 31 des Riemens 30 zugewandt ist, das heißt der Aufdruck 20 auf der Oberfläche 31 aufliegt. Anschließend wird das Substrat 10 und der Riemen 30 gemeinsam in einer Vulkanisierform vulkanisiert. Wie in 4 übertrieben dargestellt ist, dringt das Substrat 10 unter dem Einfluss der während der Vulkanisation in der Vulkanisierform herrschenden Wärme und Druck ein Stück weit in den Riemen 30 ein. Die Druckfarbe, aus welcher der Aufdruck 20 besteht, verbindet sich dabei mit dem Riemen 30.
  • Nach der Vulkanisation wird das Substrat 10 von dem Riemen 30 abgezogen, um die durch die während der Vulkanisation transferierte Druckfarbe erzeugte Kennzeichnung 21 freizulegen. Ein zerstörungsfreies und damit die Kennzeichnung 21 nicht beschädigendes Abziehen des Substrats 10 wird durch das Trennmittel 16 sichergestellt. Wie die 5 und 6 zu erkennen geben, schließt die Kennzeichnung 21 nahezu bündig mit der Oberfläche 31 des Riemens 30 ab. Dies ist auf das Substrat 10 zurückzuführen, das auf Grund der Dicke d der Trägerfolie 13 relativ dünn ist und daher einen Abdruck mit vernachlässigbarer Tiefe auf der Oberfläche 31 des Riemens 30 hinterlässt. Auf Grund des auf die Trägerfolie 13 aufgetragenen Mattlacks 14 ist der hinterlassene Abdruck zudem matt und daher von der restlichen Oberfläche 31 des Riemens 30 kaum zu unterscheiden.
  • Das zuvor geschilderte Verfahren zum Anbringen der Kennzeichnung 21 auf dem Riemen 30 zeichnet sich durch das Substrat 10 aus, das einen matten Abdruck mit vernachlässigbarer Tiefe hinterlässt und damit die Oberfläche 31 des Riemens 30 weder in ästhetischer, noch in funktioneller Hinsicht beeinträchtigt. Darüber hinaus lässt sich das Substrat 10 einfach und kostengünstig herstellen. Nicht zuletzt trägt die aus Polyamid 6 bestehende Trägerfolie 13 zu einer umweltschonenden Herstellung bei.
  • 10
    Substrat
    11
    Oberseite
    12
    Unterseite
    13
    Trägerfolie
    14
    Mattlack
    15
    Mattlack
    16
    Trennmittel
    20
    Aufdruck
    21
    Kennzeichnung
    30
    Riemen
    31
    Oberfläche
    d
    Dicke der Trägerfolie

Claims (16)

  1. Verfahren zum Anbringen einer Kennzeichnung (21) auf einem vulkanisierbaren Gegenstand (30) mit folgenden Verfahrensschritten: a) ein Substrat (10), das eine Oberseite (11) und eine Unterseite (12) hat, wird auf der Oberseite (11) mit einem Aufdruck (20), der spiegelverkehrt zu der anzubringenden Kennzeichnung (21) ist, bedruckt; b) das Substrat (10) wird auf die Oberfläche (31) des zu kennzeichnenden Gegenstands (30) derart gelegt, dass die Oberseite (11) dem zu kennzeichnenden Gegenstand (30) zugewandt ist; c) das Substrat (10) und der zu kennzeichnende Gegenstand (30) werden gemeinsam derart vulkanisiert, dass sich die Druckfarbe, aus welcher der Aufdruck (20) besteht, mit dem Gegenstand (30) verbindet, und d) das Substrat (10) wird zum Freilegen der Kennzeichnung (21) von dem Gegenstand (30) abgezogen; dadurch gekennzeichnet, dass ein Substrat (10) mit einer Trägerfolie (13) aus Polyamid verwendet wird, die zumindest auf der Oberseite (11) mit einem wärmebeständigen Mattlack (14, 15) beschichtet ist, auf den ein Trennmittel (16) aufgetragen ist, und dass auf das Trennmittel (16) der Aufdruck (20) gedruckt wird.
  2. Verfahren zum Herstellen eines Substrats (10) für die Kennzeichnung (21) eines vulkanisierbaren Gegenstands (30) mit folgenden Verfahrensschritten: eine Trägerfolie (13), die aus Polyamid besteht und eine Oberseite (11) und eine Unterseite (12) hat, wird zumindest auf der Oberseite (11) mit einem wärmebeständigen Mattlack (14, 15) beschichtet und auf den Mattlack (14) der Oberseite wird ein Trennmittel (16), auf das ein aus einer Druckfarbe bestehender Aufdruck (20) druckbar ist, aufgetragen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolie (13) auf der Unterseite (12) mit einem wärmebeständigen Lack, vorzugsweise einem Mattlack (15), beschichtet wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Mattlack (14, 15) mittels eines Druckverfahrens, vorzugsweise Flexodruck, Tiefdruck oder Siebdruck, oder eines Beschichtungsverfahrens, vorzugsweise Düse-Rollrakelverfahren, auf die Trägerfolie (13) aufgetragen wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Mattlack (14, 15) mit einem Flächengewicht zwischen ca. 1 g/m2 und 5 g/m2, vorzugsweise von ca. 2 g/m2, auf die Trägerfolie (13) aufgetragen wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolie (13) vor der Beschichtung mit dem Mattlack (14, 15) zumindest auf der Oberseite (11) einer Bestrahlung, vorzugsweise einer Koronabestrahlung, unterworfen wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Trägerfolie (13) aus Polyamid 6 oder Polyamid 6.6 verwendet wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Trägerfolie (13), die eine Dicke (d) hat, die zwischen ca. 10 μm und 50 μm, vorzugsweise zwischen ca. 20 μm und 25 μm, beträgt, verwendet wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Trennmittel (16) vernetzender Silikon oder ein Hydrophobiermittel auf den Mattlack (14) aufgetragen wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufdruck (20) mittels eines Durchdruckverfahrens, vorzugsweise Siebdruck, auf das Substrat (10) gedruckt wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Druckfarbe, die ein Bindemittel auf Basis eines Elastomers enthält, verwendet wird.
  12. Substrat für die Kennzeichnung eines vulkanisierbaren Gegenstands (30) umfassend: eine Trägerfolie (13), die aus Polyamid besteht, einen wärmebeständigen Mattlack (14, 15), der zumindest auf einer Seite der Trägerfolie (13) aufgetragen ist, und ein Trennmittel (16), das auf den Mattlack (14) aufgetragen ist und auf das ein aus einer Druckfarbe bestehender Aufdruck (20) druckbar ist.
  13. Substrat nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolie (13) aus Polyamid 6 oder Polyamid 6.6 besteht.
  14. Substrat nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolie (13) eine Dicke (d) hat, die zwischen ca. 10 μm und 50 μm, vorzugsweise zwischen ca. 20 μm und 25 μm, beträgt.
  15. Substrat nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Mattlack (14, 15) ein Flächengewicht zwischen ca. 1 g/m2 und 5 g/m2, vorzugsweise von ca. 2 g/m2, hat.
  16. Substrat nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennmittel (16) aus vernetzendem Silikon besteht oder ein Hydrophobiermittel ist.
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