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DE102006018143A1 - Injektionsspritze mit Dosiervorrichtung - Google Patents

Injektionsspritze mit Dosiervorrichtung Download PDF

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
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Abstract

Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung,
gekennzeichnet durch
– eine zumindest ein Leuchtmittel umfassende Lichtquelle (2),
– die in oder an der Injektionsspritze (1) angeordnet ist,
– wobei die Strahlungsachse der Lichtquelle (2) parallel zur Längsachse der Injektionsspritze (1) und zur Injektionsnadel (3) verläuft.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Injektionsspritze mit Dosiervorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1. Dsweiteren betrifft die Erfindung eine Lichtquelle zur Anordnung an einer Injektionsspritze.
  • Injektionsspritzen mit Dosiervorrichtungen sind im medizinischen Bereich weit verbreitet, insbesondere in Form sogenannter Medikamenten-Verabreichungsstifte oder auch Patronen- oder Kartuschenhalter, die beispielsweise im Bereich der Zahnmedizin häufigen Einsatz finden und zur Verabreichung von Medikamentendosen, beispielsweise Narkotika, verwendet werden.
  • Der Stand der Technik weist hierbei eine Vielzahl von Bauformen auf, die in wesentlichen Merkmalen übereinstimmen, nämlich im Aufbau aus einem die Ampulle, Patrone oder Kartusche aufnehmenden Zylinder, der an seinem einen offenen distalen Ende eine doppelendige Nadelkanüle aufweist, welche in die eingesetzte Ampulle eingreift. Am gegenüberliegenden proximalen Ende ist ein Mittel zum Eingriff und zur Dosierung angeordnet, welches während des Injektions-Vorgangs um eine definierte Länge in Richtung des distalen Endes verschoben wird. Es wird hierfür in der Regel ein Taucherkolben verwendet, der in die zylindrische Wand der Ampullen fluiddicht eingreift.
  • Die verwendeten Ampullen oder Ähnliches sind Einwegprodukte, die in der Regel an ihrem distalen Ende eine Elastomer-Dichtung aufweisen, die durch das innenliegende Ende der Nadelkanüle durchstochen wird.
  • Nach dem Stand der Technik wird erst eine Kontrolle in den Halter eingesetzt, um anschließend mittels der Dosierungsvorrichtung eine gewünschte Medikamenten-Dosis durch Bewegung des Taucherkolbens in distaler Richtung durch die Nadelkanüle subkutan zu injizieren, wobei verschiedene Treibervorrichtungen für die Bewegung des Taucherkolbens bekannt sind.
  • Gerade bei der Verwendung in der Zahnmedizin besteht das grundsätzliche Problem, dass hier die Injektion im Bereich der Mundhöhle verabreicht werden muss. Hierbei ist die Sicht des ausführenden Arztes auf den Bereich des Mundraumes, in den die Injektion erfolgen soll, eingeschränkt. Sie ist eingeschränkt zum einen durch die schlechten Lichtverhältnisse im Mundraum eines Patienten, denen durch die Verwendung starker Behandlungsleuchten abgeholfen werden soll. Sie ist aber auch zum anderen eingeschränkt durch die bei der Behandlung tätigen Hände des Arztes, die zwischen Behandlungsleuchten und Mundraum agieren und somit einer angemessenen Ausleuchtung des Mundraumes entgegenwirken.
  • Dieser Sachverhalt ist insbesondere in der Zahnmedizin sehr problematisch, da hier gezielte örtliche Betäubungen eingesetzt werden, um die mitunter äußerst schmerzhaften Eingriffe des behandelnden Arztes für den Patienten erträglich zu machen. Durch die schlechten Sichtverhältnisse bei der Injektion kommt es aber regelmäßig zu Medikamentengaben, die nicht exakt den Ort des Mundraumes betäuben, an dem der Eingriff erfolgen soll. Dies führt zu einer Verzögerung der Behandlung, da der behandelnde Arzt nach Ablauf einer für die betäubende Wirkung erforderlichen Zeitspanne nochmals eine Injektion vornehmen muss, wenn der Patient weitere Schmerzen anzeigt. Oder der Patient wird bei nur unzureichender Narkotisierung behandelt, worunter der Patient zu leiden hat.
  • Vor diesem Hintergrund ist eine ideale Beleuchtung des Mundraumes nicht nur bei der eigentlichen Behandlung sondern bereits bei der Injektion des Narkosemittels zwingend erforderlich.
  • Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Injektionsspritze mit Dosiervorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 zu schaffen, die eine zusätzliche Beleuchtung des Bereiches, in den injiziert werden soll, bewirkt. Desweiteren soll eine Lichtquelle zur Anordnung an einer Injektionsspritze geschaffen werden, die flexibel einsetzbar an einer Injektionsspritze zu befestigen ist.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1.
  • Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Gegenstand.
  • Der Nebenanspruch 15 hat eine separate Lichtquelle zum Gegenstand, die an einer Injektionsspritze angeordnet werden kann.
  • Die erfindungsgemäße Injektionsspritze weist hierfür Lichtquellen auf, die am distalen Ende der Injektionsspritze angeordnet sind. Diese Lichtquelle strahlt in achsialer Richtung der Injektionsspritze in Richtung des freien Nadelkanülenendes der Injektionsspritze und beleuchtet somit im Einsatz der Injektionsspritze genau den Körperbereich des zu behandelnden Patienten, in den eine Injektion vorgenommen werden soll.
  • Es bestehen hierbei grundsätzlich verschiedende Lösungen, wie die Lichtquelle mit dem eigentlichen Injektionsspritzenkörper verbunden ist. Es ist hierbei zum einen die Bauform vorteilhaft, bei der eine Lichtquelle an der Aussenseite des Injektionsspritzengehäuses als zusätzliches Bauteil angeordnet ist. Diese Lichtquelle kann hierbei zweckmäßigerweise in einem festen, mit dem eigentlichen Injektionsspritzengehäuse fest verbundenen Lichtquellengehäuse angeordnet sein, welches auch die Energiequelle, in der Regel eine Batterie, für die Lichtquelle aufnimmt.
  • Es ist aber zudem eine vorteilhafte Bauform, die Lichtquelle als vom eigentlichen Injektionsspritzengehäuse lösbaren Körper an diesem zu befestigen. Hierbei ist zweckmäßigerweise an leicht lösbare Klemmverbindungen zu denken, die ein leichtes Ansetzen und Abnehmen der Lichtquelle an den Injektionsspritzenkörper ermöglichen. Es sind aber auch beliebige andere lösbare Befestigungsmittel verwendbar.
  • Der Lichtquellenkörper selbst kann bei der Ausführungsform eines vom Injektionsspritzengehäuse abnehmbaren Lichtquellengehäuses als Einwegprodukt ausgeführt sein. Das heisst, dass nach Aufbrauch der Energiequelle eine neue Lichtquelle an die Injektionsspritze angeklemmt werden muß. Dies ist insbesondere vorteilhaft, da so eine Lichtquelle geschaffen werden kann, die feuchtigkeits- und dampfdicht gekapselt ist und daher den üblichen Desinfektionsvorgängen medizinischer Geräte mühelos Stand hält.
  • Eine andere zweckmäßige Bauform stellt an dem Injektionsspritzengehäuse befestigbare Lichtquellengehäuse dar, die austauschbare Energiequellen in Form von Batterien aufweisen und somit immer wieder neu als Lichtquelle eingesetzt werden können. Bei dieser Bauform ist ein feuchtigkeits- und dampfdichter Verschluß des Batteriefachs vorgesehen.
  • Als Leuchtmittel der Lichtquelle sind vorteilhafterweise Leuchtdioden einzusetzen, da diese eine hohe Strahlungs kraft bei geringem Energieverbrauch aufweisen. Eine vorteilhafte Bauform der erfindungsgemäßen Injektionsspritze weist hierbei Leuchtdioden auf, die integraler Bestandteil des Injektionsspritzengehäuses sind. Diese Leuchtdioden sind am distalen Ende des Injektionsspritzengehäuses zweckmäßigerweise Ringförmig um die Nadelkanüle angeordnet und strahlen daher in achsparalleler Richtung der Nadelkanüle auf den zu injizierenden Bereich.
  • Bei dieser Bauform ist eine Energiequelle im oder am Injektionsspritzengehäuse angeordnet, wobei bei einer externen Anordnung der Energiequelle entsprechende Anschlussstellen am Injektionsspritzengehäuse mit stromführenden Kontakten zu den Leuchtmitteln anzuordnen sind.
  • Es ist hierbei sowohl ein zusätzliches Gehäuse zur Aufnahme einer Energiequelle am Injektionsspritzengehäuse denkbar, als auch eine externe Energiequelle, die lediglich über eine entsprechende Verbindung, beispielsweise ein Kabel, mit der Injektionsspritze verbunden wird. Dies hat den Vorteil, dass die Injektionsspritze selbst keine Energiequelle trägt und somit leicht und handlich gestaltet ist und nur im Falle des Einsatzes mit der Energiequelle verbunden wird und somit beleuchtet ist.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen
  • 1 eine Injektionsspritze mit aussenseitig angeordneter Lichtquelle;
  • 2 eine frontale Ansicht des distalen Endes der Injektionsspritze mit integrierten Leuchtdioden.
  • Die in 1 dargestellte Bauform der Injektionsspritze 1 mit Lichtquelle 2 zeigt eine besonders kostengünstige und ohne aufwendige zusätzliche Konstruktionen erreichbare Lösung. Hierbei ist an einer herkömmlich gebaute Injektionsspritze 1 lediglich aussenseitig eine Lichtquelle 2 angebracht, die in ihrer Längsachse parallel zur Längsachse und somit auch zur Injektionsnadel 3 der Injektionsspritze 1 angeordnet ist. Es handelt sich hierbei in der dargestellten Bauform um eine Injektionsspritze 1 in Form eines Patronenhalters, der einen seitlichen Dosierhebel 4 aufweist, durch dessen Betätigung eine definierte Dosis des Medikaments über die Injektionsnadel 3 injiziert werden kann.
  • Das Leuchtmittel der Lichtquelle 2 ist hierbei wie auch die Injektionsnadel 3 distal an der Injektionsspritze angeordnet, wobei das Leuchtmittel der Lichtquelle 2 in etwa auf Höhe des distalen Endes angeordnet ist und somit möglichst nahe am zu injizierenden Körperbereich des Patienten. Auf diese Weise ist eine gute Beleuchtung dieser Körperregion gewährleistet.
  • Die Lichtquelle 2 ist hierbei mittels Klemmhalterungen 5 an der Injektionsspritze 1 angeklemmt. Es handelt sich somit um eine lösbare Verbindung, die einen leichten Austausch der Lichtquelle 2 durch ein Ablösen von der Injektionsspritze 1 ermöglicht.
  • An einer seitlichen Wandung des Lichtquellengehäuses 6 ist ein Schalterknopf 7 angeordnet, mit welchem die Lichtquelle 2 an und ausgeschaltet werden kann. Am proximalen Ende der Lichtquelle 2 ist eine Verschlusskappe 8 angeordnet, über welche der Austausch einer Energiequelle möglich ist.
  • 2 hingegen zeigt eine frontale Ansicht auf das distale Ende einer Injektionsspritze 1, wobei in einem Ring um den Austritt der Injektionsnadel 3 kleine Leuchtdioden 9 angeordnet sind. Diese Leuchtdioden 9 werden über eine in der Zeichnung nicht näher dargestellte Energiequelle mit Strom versorgt und strahlen somit in achsparalleler Richtung der Injektionsnadel 3 auf den zu injizierenden Körperbereich eines Patienten.
  • Durch diese Integration der Leuchtmittel in die Injektionsspritze 1 ist kein hinderlicher zusätzlicher Anbau an der Injektionsspritze erforderlich. Es handelt sich dadurch allerdings um eine technisch aufwendigere Lösung, da neue Injektionsspritzen 1 mit integrierten Leuchtdioden hergestellt und vertrieben werden müssen, wobei die in 1 dargestellte Lösung den wesentlichen Vorteil aufweist, mit einer Vielzahl von handelsüblichen Patronenhaltern bzw. Injektionsspritzen 1 kombinierbar zu sein.

Claims (15)

  1. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung, gekennzeichnet durch – eine zumindest ein Leuchtmittel umfassende Lichtquelle (2), – die in oder an der Injektionsspritze (1) angeordnet ist, – wobei die Strahlungsachse der Lichtquelle (2) parallel zur Längsachse der Injektionsspritze (1) und zur Injektionsnadel (3) verläuft.
  2. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die Lichtquelle (2) in einem am Injektionsspritzengehäuse (10) außenseitig angeordneten Lichtquellengehäuse (6) plaziert ist, – wobei die Längsachse des Lichtquellengehäuses (6) parallel zur Längsachse des Injektionsspritzengehäuses (10) verläuft.
  3. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtquellengehäuse (6) unlösbar am Injektionsspritzengehäuse (10) befestigt ist.
  4. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtquellengehäuse (6) lösbar am Injektionsspritzengehäuse (10) befestigt ist.
  5. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtquellengehäuse (6) mittels einer Klemmverbindung lösbar am Injektionsspritzengehäuse (10) befestigt ist.
  6. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtquellengehäuse (6) mittels einer Rastverbindung lösbar am Injektionsspritzengehäuse (10) befestigt ist.
  7. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass – das Lichtquellengehäuse (6) fluid- und dampfdicht gekapselt ist, – wobei die Energiequelle der Lichtquelle (2) nicht austauschbar im Lichtquellengehäuse angeordnet ist.
  8. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Energiequelle der Lichtquelle (2) in einer fluid- und dampfdicht verschließbaren Aufnahme austauschbar angeordnet ist.
  9. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Leuchtmittel Leuchtdioden in der Lichtquelle (2) angeordnet sind.
  10. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle im Injektionsspritzengehäuse (1) im distalen Ende (11) angeordnet ist.
  11. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle aus ringförmig um die distal austretende Injektionsnadel (3) angeordneten Leuchtdioden besteht.
  12. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Energiequelle der Lichtquelle (2) ebenfalls im Injektionsspritzengehäuse (10) austauschbar angeordnet ist.
  13. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Energiequelle der Lichtquelle (2) außerhalb des Injektionsspritzengehäuses (10) austauschbar angeordnet ist und über geeignete Kontaktstellen mit den Leuchtmitteln verbunden ist.
  14. Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Energiequelle mittels einer Verkabelung mit der Injektionsspritze verbunden ist.
  15. Lichtquelle (2) zur Anordnung an einer Injektionsspritze (1) mit Dosiervorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Lichtquelle (2) als separates Bauteil lösbare Verbindungsmittel zum Injektionsspritzengehäuse aufweist, – wobei die Lichtquelle (2) so angeordnet ist, dass die Strahlungsachse der Lichtquelle (2) parallel zur Längsachse der Injektionsspritze (1) und zur Injektionsnadel (3) verläuft.
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