[go: up one dir, main page]
More Web Proxy on the site http://driver.im/

DE102006016042A1 - Verfahren zum Betreiben einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung - Google Patents

Verfahren zum Betreiben einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung Download PDF

Info

Publication number
DE102006016042A1
DE102006016042A1 DE102006016042A DE102006016042A DE102006016042A1 DE 102006016042 A1 DE102006016042 A1 DE 102006016042A1 DE 102006016042 A DE102006016042 A DE 102006016042A DE 102006016042 A DE102006016042 A DE 102006016042A DE 102006016042 A1 DE102006016042 A1 DE 102006016042A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
data
transmission power
data transmission
transmission
power
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102006016042A
Other languages
English (en)
Inventor
Julius Petroczi
Kurt Rauscher
Christian Dr. Robl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Vodafone Holding GmbH
Original Assignee
Siemens AG
Vodafone Holding GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG, Vodafone Holding GmbH filed Critical Siemens AG
Priority to DE102006016042A priority Critical patent/DE102006016042A1/de
Publication of DE102006016042A1 publication Critical patent/DE102006016042A1/de
Ceased legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W52/00Power management, e.g. TPC [Transmission Power Control], power saving or power classes
    • H04W52/04TPC
    • H04W52/30TPC using constraints in the total amount of available transmission power
    • H04W52/36TPC using constraints in the total amount of available transmission power with a discrete range or set of values, e.g. step size, ramping or offsets
    • H04W52/367Power values between minimum and maximum limits, e.g. dynamic range
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W52/00Power management, e.g. TPC [Transmission Power Control], power saving or power classes
    • H04W52/04TPC
    • H04W52/18TPC being performed according to specific parameters
    • H04W52/28TPC being performed according to specific parameters using user profile, e.g. mobile speed, priority or network state, e.g. standby, idle or non transmission
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B17/00Monitoring; Testing
    • H04B17/30Monitoring; Testing of propagation channels
    • H04B17/309Measuring or estimating channel quality parameters
    • H04B17/318Received signal strength
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W52/00Power management, e.g. TPC [Transmission Power Control], power saving or power classes
    • H04W52/04TPC
    • H04W52/18TPC being performed according to specific parameters
    • H04W52/28TPC being performed according to specific parameters using user profile, e.g. mobile speed, priority or network state, e.g. standby, idle or non transmission
    • H04W52/281TPC being performed according to specific parameters using user profile, e.g. mobile speed, priority or network state, e.g. standby, idle or non transmission taking into account user or data type priority
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W52/00Power management, e.g. TPC [Transmission Power Control], power saving or power classes
    • H04W52/04TPC
    • H04W52/18TPC being performed according to specific parameters
    • H04W52/28TPC being performed according to specific parameters using user profile, e.g. mobile speed, priority or network state, e.g. standby, idle or non transmission
    • H04W52/283Power depending on the position of the mobile

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)

Abstract

Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zum Betreiben einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung in einem Datenkommunikationssystem vorgeschlagen, bei welchem vor einer Übertragung von Daten durch eine Sendeeinheit die für die erfolgreiche Datenübertragung erforderliche Sendeleistung ermittelt wird. Die erforderliche Sendeleistung ist mit einer vorgegebenen maximal zulässigen Sendeleistung vergleichbar, wobei für den Fall, dass die erforderliche Sendeleistung größer ist als die vorgegebene maximal zulässige Sendeleistung, die Datenübertragung verzögert wird. Dadurch kann der Energieverbrauch der mobilen Datenübertragungsvorrichtung stark reduziert werden und die mögliche Einsatzdauer gegenüber bekannten mobilen Datenübertragungsvorrichtungen deutlich verlängert werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betreiben einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung, insbesondere in einem elektronischen Mauterfassungssystem, welche zumindest eine Sendeeinheit sowie vorzugsweise auch eine Empfangseinheit umfasst, in einem Datenkommunikationssystem, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine mobile Datenübertragungsvorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9.
  • Eine drahtlose Übertragung von Daten innerhalb eines Datenkommunikationssystems mittels elektromagnetischer Wellen findet bereits in den vielfältigsten Anwendungsgebieten Einsatz, wobei insbesondere Kommunikationsstandards bzw. -protokolle wie GSM, UMTS oder Bluetooth eingesetzt werden.
  • Das GSM-Mobilfunknetz ist hierbei mit einem Marktanteil von annähernd 80% aller Mobilfunkkunden der wohl verbreitetste Kommunikationsstandard, welcher in den Bereichen Telefonie, aber auch zur allgemeinen Datenübertragung von größeren Datenpaketen oder von Kurzmitteilungen (SMS) Anwendung findet. Unabhängig vom konkreten Kommunikationsstandard findet die Datenübertragung zumeist in zellularen Netzwerken statt, wobei von Übertragungsstationen eines Netzwerkbetreibers eine Vielzahl sich überlagernder geographischer Areale (sogenannte „Zellen") mit Funkwellen versorgt und dadurch eine unterbrechungsfreie Übertragung der Daten an und von mobilen Datenübertragungsvorrichtungen ermöglicht wird.
  • Eine mobile Datenübertragungsvorrichtung umfasst dabei zumindest eine Sendeeinheit, ist jedoch zumeist auch mit einer Empfangseinheit ausgestattet, um mit anderen mobilen oder nicht mobilen Datenübertragungsvorrichtungen oder einer übergeordneten Instanz wie etwa einer zentralen Recheneinheit oder einer Kontrolleinrichtung kommunizieren zu können.
  • Gemäß dem Stand der Technik wird die Sendeleistung der in einem Datenkommunikationssystem bzw. in einem zellularen Netz aktivgeschalteten mobilen Datenübertragungsvorrichtungen mittels einer Leistungsregelung vorgegeben.
  • Die Datenübertragung innerhalb des Datenkommunikationssystems unterliegt jedoch wechselnden Einflüssen und schwer zu kontrollierenden Parametern wie etwa geographisch bedingten Interferenzen, Brechungen und Reflexionen der Datensignale sowie atmosphärischen Schwankungen und netzbedingten Kapazitätsfaktoren. Im Folgenden werden der Einfachkeit halber sämtliche die Qualität und/oder Quantität der Datenübertragung herabmindernde Faktoren als Streckendämpfung bezeichnet. Konkret stellt die Größe der Streckendämpfung das logarithmische Verhältnis von abgestrahlter Leistung zu empfangener Leistung innerhalb des Datenkommunikationssystems dar. Anders ausgedrückt könnte man die Streckendämpfung auch als die Abnahme der Strahlungsdichte vom Sendeort bis zum Empfangsort der übertragenen Daten definieren.
  • Praktisch unterliegt die Datenübertragung an jedem geographischen Ort innerhalb eines zellularen Netzes einer anderen Streckendämpfung, welche durch zusätzliche temporär bedingte Störfaktoren noch verstärkt werden kann.
  • Um trotzdem eine erfolgreiche Datenübertragung zu gewährleisten, muss die mobile Datenübertragungsvorrichtung ihre Sendeleistung entsprechend der aktuell vorliegenden Streckendämpfung anpassen, also nötigenfalls entsprechend erhöhen.
  • Unter „erfolgreicher Datenübertragung" wird in diesem Zusammenhang eine für den jeweiligen Zweck der Datenübertragung und -weiterverwertung hinreichende und für die Einhaltung festgesetzter Kommunikationsstandards geeignete, idealerweise aber nicht notwendigerweise sogar fehlerfreie Übertragung der Daten verstanden.
  • Ein Regelkreis der Sendeeinheit veranlasst dabei anhand vorgegebener Schwellwerte, ob die Sendeleistung verringert, erhöht oder beibehalten werden soll. In der Praxis werden zur Leistungsregelung komplexe Algorithmen verwendet, welche neben der aktuellen Empfangsfeldstärke auch die Qualität der Datenübertragung z.B. anhand der Bitfehlerrate zur Errechnung einer zur erfolgreichen Datenübertragung notwendigen Sendeleistung heranzieht. Die Regelung kann dabei zwischen mobiler Datenübertragungsvorrichtung und Zentrale aufgeteilt werden.
  • Es existieren weiters verschiedene Verfahren zur Egalisierung der Sendeleistung, um ein unnötiges Hoch- und Niederregeln der Sendeleistung durch kurzfristige Pegeländerungen der Empfangsfeldstärke bzw. der Streckendämpfung zu vermeiden.
  • Der Umstand, dass die Sendeleistung der mobilen Datenübertragungsvorrichtung bei Vorliegen einer hohen Streckendämpfung und dementsprechend schlechter Kommunikationsbedingungen drastisch, mitunter exponentiell erhöht werden muss, bedingt einen stark erhöhten Stromverbrauch der Datenübertragungsvorrichtung. Sollte die mobile Datenübertragungsvorrichtung also versuchen, einer hohen Streckendämpfung zum Trotz gemäß der rechnerinternen oder netzbedingten Vorgaben eine erfolgreiche Datenübertragung vorzunehmen, so kann dies zu einer raschen Erschöpfung einer die mobile Datenübertragungsvorrichtung speisenden Energiequelle, beispielsweise einer Batterie, führen.
  • Selbst im Anwendungsfalle einer nicht batteriebetriebenen, sondern einer stationären und netzgespeisten Datenübertragungsvorrichtung erweist sich ein unnötig erhöhter Stromverbrauch möglicherweise als unerwünscht, zumal dieser einer ökonomischen Betriebsweise widerspricht und zu einem unerwünschten Temperaturanstieg in der mobilen Datenübertragungs vorrichtung beiträgt sowie eine erhöhte Verlustleistung bewirkt.
  • Von besonderer Bedeutung erweist sich das Problem des erhöhten Stromverbrauchs jedoch bei mobilen Datenübertragungsvorrichtungen, beispielsweise Mobiltelefonen oder insbesondere solchen, welche mit Positionsbestimmungsvorrichtungen in elektronischen Mautsystemen gekoppelt sind, da die Betriebsdauer solcher Vorrichtungen dadurch stark eingeschränkt werden kann.
  • Solche Positionsbestimmungsvorrichtungen sind an und für sich hinlänglich bekannt, insbesondere auch deren Einsatz in elektronischen Mautsystemen. Die Positionsbestimmungsvorrichtungen sind in der Lage mit Positionsinformationen ausstrahlenden Einheiten, beispielsweise Satelliten oder straßenseitig angeordneter Mautinfrastruktur zu kommunizieren und daraus aktuellen Positionsdaten errechnen bzw. bestimmen zu können.
  • Bei den bekannten Positionsbestimmungsvorrichtungen sind unterschiedliche Ausführungsvarianten bekannt. Eine grobe Einteilung kann in mobile und fix montierte Positionsbestimmungsvorrichtungen getroffen werden. Unter mobilen Positionsbestimmungsvorrichtungen werden im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung jene Vorrichtungen verstanden, welche batteriebetrieben sind und jederzeit ohne Ausbauarbeit transportiert werden können, wohingegen unter fix montierten Positionsbestimmungsvorrichtungen jene verstanden werden, die fix verbaut sind und an eine fixe Stromversorgung angeschlossen sind.
  • Der Einsatz von fix montierten Positionsbestimmungsvorrichtungen ist jedoch nur dort möglich, wo auch die Möglichkeit eines fixen Stromanschlusses gegeben ist, beispielsweise an das Bordnetz eines Fahrzeuges, eines Flugzeugs oder eines Schiffs.
  • Bei Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, können jedoch ausschließlich mobile Positionsbestimmungsvorrichtungen eingesetzt werden.
  • Aber selbst in jenen Fällen, wo ein fixer Stromanschluss prinzipiell vorhanden wäre, können Randbedingungen dafür sorgen, dass der fixe Stromanschluss nicht verwendet werden kann, beispielsweise wenn der Anschluss einer Positionsbestimmungsvorrichtung schnell erfolgen muss. Zu diesem Zweck muss der Stromanschluss nämlich auch frei zugänglich sein und über eine allgemein gebräuchliche Anschlussmöglichkeit beispielsweise einen genormten Stecker verfügen, was nicht immer der Fall ist. Solche Randbedingungen, die das Verwenden eines vorhandenen fixen Stromanschlusses, der nur schwer zugänglich ist, unmöglich machen, sind beispielsweise durch die Forderung der Europäischen Union nach diskriminierungsfreiem Zugang zur Straßeninfrastruktur für die Bürger der einzelnen Mitgliedsstaaten gegeben, was unter anderem auch bedeutet, dass um Fahrten auf der Straße eines einzelnen Mitgliedsstaates durchführen zu können, die bemautet sind, schnell und in nicht behindernder Weise, dem Benutzer aus einem anderen Mitgliedsstaat die Möglichkeit gegeben werden muss, eine entsprechende Mautberechnungsvorrichtung im Kraftfahrzeug zu installieren.
  • Am einfachsten geschieht dies durch den Einsatz einer mobilen Positionsbestimmungsvorrichtung, welche die für die Berechnung der anfallenden Mautgebühr erforderlichen aktuellen Positionsdaten liefert. Eine solche mobile Positionsbestimmungsvorrichtung kann auf einfache Art und Weise zur Bestimmung der aktuellen Positionsdaten im Kraftfahrzeug befestigt werden.
  • Die aktuellen Positionsdaten können dann an eine Mautberechnungsvorrichtung übergeben werden, wobei diese entweder bereits in die Positionsbestimmungsvorrichtung integriert ist oder aber zentral angeordnet sein kann. In diesem Fall werden die aktuellen Positionsdaten über die Sendeeinheit der Daten übertragungsvorrichtung an eine zentrale Recheneinheit bzw. einen zentralen Rechnerverbund zur Ermittlung der angefallenen Mautgebühren übermittelt. Die Mautobjekterkennung, also die Bestimmung, ob bemautete Straßen oder Gebiete befahren wurden, erfolgt in beiden Fällen durch Vergleich der aktuellen Positionsdaten mit den gespeicherten Geodaten, welche die Mautobjekte in Form von Geoobjekten beinhalten. Jedes Mautobjekt, beispielsweise eine Straße oder ein Stadtgebiet, ist dabei als Geoobjekt definiert. Nicht jedes Geoobjekt muss jedoch auch ein Mautobjekt sein.
  • Unabhängig davon, ob es sich um ein zentral arbeitendes System oder ein dezentral arbeitendes System handelt, ist eine Datenübertragung an eine zentrale Recheneinheit oder einen zentralen Rechnerverbund erforderlich, entweder zwecks Mautobjekterkennung und Verrechnung oder nur zwecks Verrechnung. Die Positionsbestimmungsvorrichtung ist zu diesem Zweck mit einer Sende- und Empfangseinheit versehen, arbeitet somit auch als Datenübertragungsvorrichtung. Mit der Verwendung des Begriffes Positionsbestimmungsvorrichtung ist im vorliegenden Fall daher gleichzeitig auch eine Datenübertragungsvorrichtung gemeint. In der Praxis wird die beide Vorrichtungen vereinende Vorrichtung als OBU (On Board Unit) bezeichnet.
  • Eine Datenübertragungsvorrichtung kann aber nicht nur in eine Maut OBU integriert sein, sondern ebenso auch in anderen Datenkommunikationssystemen, bei welchen eine Übermittlung von beliebigen Daten bzw. Informationen, beispielsweise zu logistischen oder statistischen Zwecken innerhalb von Telematiksystemen, vorgesehen ist.
  • Bei sämtlichen Anwendungsfällen wirft sich jedoch das bereits geschilderte Problem des erhöhten Stromverbrauchs der Datenübertragungsvorrichtung bei erhöhter Streckendämpfung auf. Das schlimmste Szenario wäre beispielsweise dann gegeben, wenn trotz hoher Streckendämpfung die mobile Datenübertragungsvorrichtung mit hoher Sendeleistung versucht, Daten zu übertragen und dabei die Energiereserven ihrer Batterie vollkommen aufzehrt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betrieb einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung zu schaffen, welches den Stromverbrauch gegenüber bekannten mobilen Datenübertragungsvorrichtungen reduziert. Gleichfalls soll eine Datenübertragungsvorrichtung bereitgestellt werden, welche nach einem solchen Verfahren betrieben wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde eine mobile Datenübertragungsvorrichtung für den Einsatz in einem elektronischen Mautsystem zu schaffen, dass sich durch eine verlängerte Einsatzdauer gegenüber herkömmlichen mobilen Datenübertragungsvorrichtungen auszeichnet.
  • Erfindungsgemäß werden diese Ziele gemäß Anspruch 1 bei einem Verfahren zum Betreiben einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung, insbesondere in einem elektronischen Mauterfassungssystem, welche zumindest eine Sendeeinheit sowie vorzugsweise auch eine Empfangseinheit umfasst, in einem Datenkommunikationssystem dadurch erreicht, dass vor der Übertragung von Daten durch die Sendeeinheit die für die erfolgreiche Datenübertragung erforderliche Sendeleistung ermittelt wird.
  • Anhand der Höhe der erforderlichen Sendeleistung kann eine Entscheidung, unter Berücksichtigung diverser Parameter, über die Vornahme einer Übertragung der Daten getroffen werden. Unter Vermeidung von Datenübertragungen mit signifikant hoher Sendeleistung kann somit Energie eingespart und der Stromverbrauch der Datenübertragungsvorrichtung stark reduziert werden, wodurch deren mögliche Einsatzdauer gegenüber bekannten Datenübertragungsvorrichtung stark verlängert werden kann.
  • Um in Abhängigkeit der aktuellen Streckendämpfung zuverlässig beurteilen zu können, ob eine Datenübertragung innerhalb des Datenkommunikationssystems momentan ökonomisch und sinnvoll ist oder nicht, können geeignete Referenzwerte herangezogen werden. Hierbei wird die für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderliche Sendeleistung in der Folge mit einer vorgegebenen maximal zulässigen Sendeleistung verglichen und für den Fall, dass die erforderliche Sendeleistung größer ist als die vorgegebene maximal zulässige Sendeleistung, die Datenübertragung verzögert. Dadurch, dass als Referenzwert eine maximal zulässige Sendeleistung zum Vergleich herangezogen wird, kann also eine der Energieeinsparung dienliche Entscheidung über die Vornahme oder Verzögerung einer Datenübertragung getroffen werden und der durchschnittliche Stromverbrauch der mobilen Datenübertragungsvorrichtung deutlich reduziert werden.
  • Die maximal zulässige Sendeleistung kann dabei ein intern der Datenübertragungsvorrichtung bereitgehaltener Wert sein oder auch ein von einer externen Stelle bereitgestellter und empfangener Wert, weiters kann es sich bei der maximal zulässigen Sendeleistung um einen fixen oder um einen variablen und gegebenenfalls anhand definierter Parameter aktuell errechneten Wert handeln.
  • Sofern nicht durch die Vorgabe von Prioritätskriterien eine Notwendigkeit einer sofortigen Vornahme der Datenübertragung angezeigt ist, wird eine solche also hintangehalten und erst unter günstigeren Übertragungskonditionen, sprich einer geringeren erforderlichen Sendeleistung, vorgenommen. Eine Notwendigkeit der Vornahme der Datenübertragung allen ungünstigen Übertragungsbedingungen bzw. einer hohen Streckendämpfung und dadurch bedingten Überschreitung der an sich als Grenzwert vorgesehenen maximal zulässigen Sendeleistung zum Trotz ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Speicherkapazität zur Ablage gesammelter Daten bereits ausgelastet ist und ein weiteres Zuwarten der Datenübertragung zu einem Verlust wichtiger Informationen führen würde. Eine andere Notwendigkeit unbedingter Datenübertragungs-Vornahme zufolge übergeordneter Prioritätskriterien könnte vorliegen, wenn die Datenübertra gung einer festgesetzten Zeitvorgabe unterliegt, beispielsweise für den Fall, dass die Datenübertragungsvorrichtung ein Mal pro Tag oder ein mal pro Stunde einen Datensatz an eine zentrale Recheneinheit oder einen zentralen Rechnerverbund übertragen muss und das Zeitintervall einer vorgeschriebenen Datenübertragung im Falle einer weiteren Verzögerung der Datenübertragung ungenützt verstreichen würde. Aus diesen Gründen sehen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 2 vor, dass die maximal zulässige Sendeleistung anhand variabler Parameter, insbesondere der Speicherplatzressourcen von mit der Datenübertragungsvorrichtung verbundenen Speichermedien oder einer definierten Frist, innerhalb welcher die Daten zu übertragen sind, festgesetzt wird. Ein Vorliegen solcher Prioritätskriterien kann also zur Erhöhung der maximal zulässigen Sendeleistung führen, sodass die erforderliche Sendeleistung gegebenenfalls größer sein kann als die ursprünglich festgesetzte maximal zulässige Sendeleistung und trotzdem eine Datenübertragung erfolgen darf. Das Überschreiten der ursprünglich festgesetzten maximal zulässigen Sendeleistung wird jedoch in diesem Fall in Kauf genommen und ein erhöhter Stromverbrauch der Sendeeinheit akzeptiert, um eine Datenübertragung durchzuführen und den begleitenden Prioritätskriterien Rechnung zu tragen. Abhängig von den erwähnten Prioritätskriterien können auch mehrere maximal zulässige Sendeleistungen vorgesehen sein.
  • Um die erforderliche Sendeleistung unabhängig von einer durch das Netz des Datenkommunikationssystems vorgegebenen Sendeleistung ermitteln zu können, ist es gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 3 vorgesehen, dass die Ermittlung der für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderlichen Sendeleistung aufgrund der aktuell vorherrschenden Empfangsfeldstärke im Datenkommunikationssystem erfolgt. Durch ein Abstellen auf die aktuell vorherrschende Empfangsfeldstärke lässt sich die aktuell gegebene Streckendämpfung ermitteln, da z.B. eine hohe Empfangsleistung auf eine geringe Streckendämpfung und damit auf eine geringe erforderliche Sendeleis tung zur Bewerkstelligung einer erfolgreichen Datenübertragung rückschließen lässt.
  • Ebenso ist es zufolge der kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 4 jedoch auch möglich, dass die Ermittlung der für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderlichen Sendeleistung aufgrund vom Datenkommunikationssystem ausgestrahlter Informationen erfolgt. In diesem Falle wird die erforderliche Sendeleistung also anhand externer Informationen ermittelt, welche eine dafür vorgesehene Sendeeinrichtung innerhalb des Datenkommunikationssystems, beispielsweise eine zentrale Recheneinheit, bereitstellt.
  • Unter Heranziehung der kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 5 wird eine weitere Ökonomisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgeschlagen, indem die Ermittlung der für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderlichen Sendeleistung aufgrund von in der Vergangenheit gespeicherter Sendeleistungswerte erfolgt, bei welchen an geographisch im wesentlichen identischer Position eine erfolgreiche Datenübertragung stattgefunden hat. Für den Fall, dass temporär bedingte äußere Störfaktoren wie etwa atmosphärische Schwankungen vernachlässigt werden können, kann es also ausreichend sein, wenn die Ermittlung der erforderlichen Sendeleistung auf Informationen basiert, welche im Zuge der Zurücklegung einer zur aktuell frequentierten Wegstrecke geographisch identischen Wegstrecke zu einem früheren Zeitpunkt bereits elektronisch „mitprotokolliert" wurden.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 6 ist es vorgesehen, dass die Sendeeinheit die Datenübertragung bei Überschreiten der vorgegebenen maximalen Sendeleistung unterbricht. Ein solches Unterbrechen der Datenübertragung wird selbstverständlich nur unter der Voraussetzung durchgeführt, dass keines der weiter oben beschriebenen Prioritätskriterien zur unbedingten Durchführung der Datenübertragung zutrifft und somit kein Prioritätskonflikt vorliegt.
  • Auf diese Weise kann ein zunächst unter günstigen Voraussetzungen, also einer geringen Streckendämpfung bzw. einer hohen Empfangsfeldstärke gestarteter Datenübertragungsvorgang, welcher in weiterer Folge jedoch aufgrund zunehmender Streckendämpfung in einen derart ungünstigen Wirkungsbereich gerät, dass schließlich die vorgegebene maximal zulässige Sendeleistung zur Aufrechterhaltung der erfolgreichen Datenübertragung überschritten werden und ein untolerierbar hoher Stromverbrauch in Kauf genommen werden müsste, gestoppt werden.
  • Es obliegt der individuellen Ausgestaltung des Regelkreises der Datenübertragungsvorrichtung, ob der begonnene Datenübertragungsvorgang in einem solchen Fall gänzlich abgebrochen und unter Nicht-Berücksichtigung des bereits übertragenen Kontingents der Daten zu einem späteren Zeitpunkt in vollem Umfang erneut gestartet wird oder ob die Sendeeinheit die abgebrochene Datenübertragung gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 8 zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzt. In letzterem Falle wird wiederum eine Ökonomisierung des Stromverbrauchs erzielt, indem das bereits übertragene Kontingent der Daten nicht noch einmal gesendet werden muss, sondern die Datenübertragung an exakt jener Stelle der Unterbrechung wieder aufgenommen wird. Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 7 kann die Unterbrechung der Datenübertragung in Abhängigkeit von den noch zu übertragenen Daten erfolgen. Ist das verbleibende Restdatenvolumen klein im Vergleich der Gesamtmenge an zu übertragenden Daten, so kann unter Umständen die Datenübertragung trotz hoher Streckendämpfung und damit einhergehenden Stromverbrauch fortgesetzt werden.
  • Anspruch 9 richtet sich auf eine Datenübertragungsvorrichtung, welche nach einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8 arbeitet.
  • Ein besonders bevorzugtes Anwendungsgebiet der gegenständlichen Erfindung sind, wie bereits erwähnt, elektronische Mauterfassungssysteme, in welchen die Identifikation der mit einem Kraftfahrzeug zurückgelegten Wegstrecke mithilfe von mo bilen Positionsbestimmungs- und Datenübertragungsvorrichtungen (sogenannten OBUs), erfolgt.
  • Im Anschluss erfolgt nun eine detaillierte Beschreibung der Erfindung anhand des Einsatzes einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung in einem elektronischen Mauterfassungssystem. Dabei zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens in Form eines Flussdiagramms
  • Eine erfindungsgemäße Datenübertragungsvorrichtung umfasst als Hauptkomponenten eine Sendeeinheit, vorzugsweise eine Empfangseinheit sowie eine beliebige Anzahl an assoziierten Speicher- und Prozessoreinheiten und kann in einem beliebigen Datenkommunikationssystem, insbesondere einem zellularen Netz wie etwa dem GSM- oder UMTS-Mobilfunknetz zum Einsatz kommen.
  • Das vereinfachte Flussdiagramm gemäß 1 zeigt den Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betreiben einer erfindungsgemäßen Datenübertragungsvorrichtung.
  • Wie hierbei dargestellt, wird erfindungsgemäß eine erforderliche Sendeleistung der Sendeeinheit ermittelt, welche in der Folge mit einer vorgegebenen maximal zulässigen Sendeleistung zu einem Zeitpunkt t verglichen wird und in Abhängigkeit dieses Vergleichs eine vorgesehene Datenübertragung durch die Sendeeinheit durchgeführt oder verzögert.
  • Die Größe der erforderlichen Sendeleistung der Sendeeinheit bemisst sich dabei an mehreren die Datenübertragung störenden Faktoren, insbesondere einer bereits eingangs beschriebenen Streckendämpfung, unter welcher das logarithmische Verhältnis von abgestrahlter Leistung zu empfangener Leistung innerhalb des Datenkommunikationssystems verstanden wird.
  • Die maximal zulässige Sendeleistung kann dabei ein intern der Datenübertragungsvorrichtung in einem flüchtigen oder nicht- flüchtigen Speicher bereitgehaltener Wert sein oder auch ein von einer externen Stelle wie etwa einer zentralen Recheneinheit bereitgestellter und von der Empfangseinheit empfangener Wert sein. Des Weiteren kann es sich bei der maximal zulässigen Sendeleistung um einen fixen oder um einen variablen und gegebenenfalls anhand definierter Parameter aktuell errechneten Wert handeln. Abhängig von den erwähnten Prioritätskriterien können auch mehrere maximal zulässige Sendeleistungen vorgesehen sein.
  • Für den Fall, dass sich im Zuge des Vergleichs herausstellt, dass die erforderliche Sendeleistung größer ist als die vorgegebene maximal zulässige Sendeleistung, wird die Datenübertragung erfindungsgemäß verzögert. Durch eine selektive Initiierung des Datenübertragungsvorgangs kann die Datenübertragung somit auf einen Zeitpunkt verschoben werden, zu welchem die Kommunikationsverhältnisse günstiger sind bzw. eine geringere Streckendämpfung vorhanden ist. Auf diese Weise kann der durchschnittliche Stromverbrauch der mobilen Datenübertragungsvorrichtung deutlich reduziert werden.
  • Insbesondere soll dieses Verfahren anhand eines Einsatzes zur Mautgebührenermittlung innerhalb eines elektronischen Mauterfassungssystems geschildert werden, wobei es jedoch ebenso auch in anderen Datenkommunikationssystemen, bei welchen eine Übermittlung von Daten zu Zwecken beliebiger informationstechnologischer Auswertung, beispielsweise innerhalb von Telematiksystemen wie Flottenmanagement von Fuhrparks oder anderen logistischen Applikationen, Anwendung finden kann.
  • Unabhängig vom konkreten Einsatzgebiet der vorliegenden Erfindung ist es das zentrale Ziel der erfindungsgemäßen Maßnahmen, den Stromverbrauch von mobilen Datenübertragungsvorrichtungen gegenüber bekannten mobilen Datenübertragungsvorrichtungen zu reduzieren.
  • Für mobile Datenübertragungsvorrichtungen, welche zufolge einer Batteriespeisung über begrenzte und daher für die mögli che Betriebsdauer der Datenübertragungsvorrichtungen bedeutsame Energieressourcen verfügen, stellt sich jedenfalls stets das bereits eingangs beschriebene Problem des erhöhten Stromverbrauchs der Datenübertragungsvorrichtung bei einer erhöhten Streckendämpfung.
  • Mit Bezug auf den speziellen Einsatz von mobilen Datenübertragungsvorrichtungen als Positionsbestimmungsvorrichtungen in Mauterfassungssystemen können die erfindungsgemäßen Maßnahmen beispielsweise dazu führen, dass die zum Einsatz kommenden Datenübertragungsvorrichtungen bzw. Positionsbestimmungsvorrichtungen eine längere Betriebsdauer aufweisen als dies bei bekannten Mauterfassungssystemen der Fall ist und sich der Benutzer somit länger auf bemauteten Straßen bzw. in bemauteten Gebieten des vom Mauterfassungssystem abgedeckten Gebietes bewegen kann, ohne dabei die Flexibilität von mobilen Positionsbestimmungsvorrichtungen zu verlieren.
  • Da die Datenübertragung an jedem geographischen Ort innerhalb des Datenkommunikationssystems bzw. zellularen Netzes einer anderen Streckendämpfung unterliegt, kann dies unter ungünstigen Umständen dazu führen, dass eine für den jeweiligen Zweck erfolgreiche und möglichst fehlerfreie Datenübertragung einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung eine dermaßen hohe Sendeleistung erfordert, dass zur Generierung dieser erforderlichen Sendeleistung die Energiereserven der Batterie unnötig verringert oder sogar vollkommen aufgezehrt werden.
  • Um dieses Szenario zu verhindern, erfolgt durch die Ermittlung der aktuell zur Durchführung einer erfolgreichen Datenübertragung erforderlichen Sendeleistung und Vergleich mit einem vorgeschriebenen Referenzwert eine optimierte Auswahl des Zeitpunktes, an welchem die Übertragung der Daten gestartet wird. Als solcher Referenzwert dient eben die maximal zulässige Sendeleistung.
  • Die Einhaltung des Standards der erfolgreichen Datenübertragung kann es im extremsten Fall bedingen, dass die erforder liche Sendeleistung eine Größe annimmt, welche der maximal möglichen Sendeleistung der Datenübertragungsvorrichtung entspricht.
  • Zum Einsatz in einem elektronischen Mauterfassungssystem ist die erfindungsgemäße Datenübertragungsvorrichtung mit einer in einem Kraftfahrzeug anbringbaren Positionsbestimmungsvorrichtung verknüpft, welche in der Lage ist, mit Positionsinformationen ausstrahlenden Einheiten, beispielsweise Satelliten oder straßenseitig angeordneter Mautinfrastruktur zu kommunizieren und daraus aktuelle Positionsdaten zu ermitteln.
  • Diese aktuellen Positionsdaten werden mit elektronisch hinterlegten Geodaten verglichen, um anhand der sich daraus ergebenden mautpflichtigen Wegeinheiten eine Berechnung der angefallenen Mautgebühren vornehmen zu können. Der Vergleich selbst kann dabei entweder dezentral in der Positionsbestimmungsvorrichtung vorgenommen werden kann oder aber zentral, von einer zentralen Recheneinheit oder einem zentralen Rechnerverbund.
  • Im ersten Fall werden nur die mautpflichtigen Wegeinheiten an eine zentrale Recheneinheit oder einen zentralen Rechnerverbund zwecks Abrechnung übertragen, im zweiten Fall werden alle aktuellen Positionsdaten an die zentrale Recheneinheit bzw. den zentralen Rechnerverbund übertragen. Der Vergleich und die Verrechnung erfolgt dann zentral.
  • Den beiden Verfahren gemein ist es jedenfalls, dass eine zuverlässige, korrekte und in zeitlich definierten Intervallen durchgeführte Übertragung von die aktuellen Positionsdaten oder die errechnete Mautgebühr umfassenden Daten an eine dafür vorgesehene Mautverrechnungseinrichtung, zumeist ein Verbund zentraler Recheneinheiten, erfolgt.
  • Gesetzt den Umstand, dass ein die Positionsbestimmungsvorrichtung bzw. die mit dieser verknüpfte erfindungsgemäße Datenübertragungsvorrichtung an Bord führendes Kraftfahrzeug in einen geographischen Bereich erhöhter Streckendämpfung einfährt und dieses Ereignis mit jenem Zeitpunkt zusammenfällt, an welchem aufgrund einer Vorgabe durch zeitlich definierte Intervalle an sich eine Übertragung von der Mautvergebührung dienlichen Daten erfolgen sollte, muss nun eine Entscheidung getroffen werden, ob die geplante Datenübertragung tatsächlich durchgeführt werden soll oder nicht.
  • Erfindungsgemäß orientiert sich die Initiierung der Datenübertragung am Vorliegen mehrerer Kriterien. Ist aufgrund determinierender Prioritätskriterien kein Spielraum zur zeitlichen Disposition der Datenübermittlung gegeben, so muss die Datenübertragung in jedem Fall durchgeführt werden, selbst entgegen der stärksten externen Widerstände bzw. der höchsten auftretenden Streckendämpfung. Als solche Prioritätskriterien können beispielweise die Auslastung bzw. Begrenzung der Ressourcen der Speichereinheit oder die Notwendigkeit einer Datenübertragungs-Vornahme aufgrund einer festgesetzten Zeitvorgabe, wie etwa für den Fall, dass die Datenübertragungsvorrichtung ein Mal pro Stunde/Tag/Woche die die Mautvergebührung umfassenden Daten an eine zentrale Recheneinheit oder einen zentralen Rechnerverbund übertragen muss und das Zeitintervall der vorgeschriebenen Datenübertragung im Falle einer weiteren Verzögerung der Datenübertragung ungenützt bliebe. Jedenfalls darf ein Zuwarten der Datenübertragung keinesfalls zu einem Verlust wichtiger Informationen oder zu Verzögerungen oder anderweitigen Schwierigkeiten in der Mautverrechnung führen.
  • Die erfindungsgemäße Maßnahme einer Verzögerung der Datenübertragung kommt somit nur dann zum Tragen, wenn es sich bei den innerhalb des Datenkommunikationssystems zu übertragenden Daten um nicht sofort zu übertragende Daten handelt, andernfalls das erfindungsgemäße Verfahren nicht durchgeführt wird. Dies kann beispielsweise dadurch bewerkstelligt werden, dass die maximal zulässige Sendeleistung mit der maximal möglichen Sendeleistung der Datenübertragungsvorrichtung gleichgesetzt wird oder eine erforderliche Sendeleistung vor dem Senden der Daten erst gar nicht ermittelt wird oder die maximal zulässige Sendeleistung ignoriert wird.
  • Je nach Auslegung der Prioritätsabstufung der Datenübertragungsvorrichtung kann im Falle des Vorliegens solcher Prioritätskriterien entweder die maximal zulässige Sendeleistung erhöht werden, oder es wird zugelassen, dass, obwohl die für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderliche Sendeleistung oberhalb der maximal zulässigen Sendeleistung liegt, eine Datenübertragung erfolgt.
  • Kommt hingegen keine Begrenzung durch die vorhin genannten Prioritätskriterien zum Tragen, so hat die Verlängerung der möglichen Betriebszeit der Datenübertragungsvorrichtung höhere Priorität und das erfindungsgemäße Verfahren kommt zum Einsatz.
  • Bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird gemäß der Darstellung in 1 für den Fall, dass ein Vergleich zum Zeitpunkt t ergibt, dass die erforderliche Sendeleistung größer ist als die vorgegebene maximal zulässige Sendeleistung, eine Verzögerung der Datenübertragung vorgenommen, diese also auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Die Intervalle zur Durchführung eines neuerlichen Vergleichs können dabei beliebig festgesetzt sein und gegebenenfalls eine kontinuierliche Überwachung der durch die aktuell vorherrschende Streckendämpfung bedingten Sendekonditionen ermöglichen.
  • Ergibt der Vergleich zum Zeitpunkt t hingegen, dass die erforderliche Sendeleistung kleiner ist als die vorgegebene maximal zulässige Sendeleistung, so wird die vorgesehene Datenübertragung sofort initiiert und durchgeführt und die zentrale Recheneinheit bzw. der zentrale Rechnerverbund des Mautbetreibers erhält zum planmäßig festgesetzten Zeitpunkt die für die Mautverrechnung notwendigen Daten. Der Mautbetreiber kann aus den in diesen Daten enthaltenen mautrelevanten Informationen eine Abbuchung eines der Mautgebühr entsprechenden Geldbetrages von einem Konto des Benutzers durchführen oder den Versand einer Rechnung bzw. eines Erlagscheines an die Adresse des Benutzers veranlassen.
  • Im Falle einer bereits vorgenommenen Verzögerung der Datenübertragung zum Zeitpunkt t wird zu einem späteren Zeitpunkt t', zu welchem sich die mobile Datenübertragungseinrichtung bzw. das diese an Bord führende Kraftfahrzeug an einem anderen geographischen Ort als zum Zeitpunkt t befindet, ein erneuter Vergleich durchgeführt und überprüft, ob die erforderliche Sendeleistung nunmehr kleiner ist als die vorgegebene maximal zulässige Sendeleistung. In solchem Falle, also wenn die aktuell vorherrschende Streckendämpfung zufolge der Fortbewegung des Kraftfahrzeuges einen bei der Generierung der Sendeleistung in Kauf zu nehmenden und tolerierbaren Wert angenommen hat, wird die Datenübertragung schließlich durchgeführt.
  • Stellt sich jedoch heraus, dass die erforderliche Sendeleistung selbst zum Zeitpunkt t' immer noch größer ist als die vorgegebene maximal zulässige Sendeleistung, so wird eine weitere Verzögerung der Datenübertragung vorgenommen. Dieser Vorgang kann in einer Endlosschleife fortwährend wiederholt werden, bis schließlich der Umstand eintritt, dass die erforderliche Sendeleistung kleiner wird als die vorgegebene maximal zulässige Sendeleistung und die Datenübertragung schließlich unter Schonung des Stromverbrauchs der Datenübertragungsvorrichtung durchgeführt werden kann oder aber eine bereits erwähnte Notwendigkeit zur unbedingten Datenübertragungs-Vornahme zufolge übergeordneter Prioritätskriterien eintritt.
  • Um die erforderliche Sendeleistung unabhängig von der durch das Netz des Datenkommunikationssystems vorgegebenen Sendeleistung ermitteln zu können, wird die Ermittlung der für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderlichen Sendeleistung beispielsweise unter Bezugnahme auf die aktuell vorherrschende Empfangsfeldstärke im Datenkommunikationssystem vorgenommen.
  • Die aktuell vorherrschende Empfangsfeldstärke bietet sich deshalb als ideale Bezugsgröße an, da diese einen Rückschluss auf die aktuell gegebene Streckendämpfung zulässt. So geht eine hohe Empfangsleistung mit einer analog dazu geringen Streckendämpfung und folglich mit einer geringen erforderlichen Sendeleistung zur Durchführung der erfolgreichen Datenübertragung einher und umgekehrt.
  • Hinsichtlich einer Leistungsregelung der aus der aktuell vorherrschenden Empfangsfeldstärke und/oder Bitfehlerrate oder anderen Parametern ermittelten erforderlichen Sendeleistung ist es beispielsweise im Falle eines GSM-Netzes möglich, die Sendeleistung innerhalb einer Bandbreite von 5 bis 33 dBm in Stufenintervallen von +/–2 dBm zu variieren und somit exakt jenen Leistungspegel zu setzen, welcher zur Gewährleistung einer erfolgreichen Datenübertragung erforderlich ist.
  • Anstelle einer Orientierung an der aktuell vorherrschenden Empfangsfeldstärke ist es jedoch erfindungsgemäß ebenfalls möglich, die für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderliche Sendeleistung aufgrund extern vom „Netz" ausgestrahlter und mittels der Empfangseinheit empfangener Informationen zu ermitteln. Eine eigens dafür vorgesehene Sendestation innerhalb des Datenkommunikationssystems, beispielsweise eine zentrale Recheneinheit oder eine Basisstation als Infrastrukturbestandteil des Datenkommunikationsnetzwerkes, muss in solchem Falle also geeignete Informationsdaten bereitstellen.
  • Als vorteilhaft erweist sich auch die Möglichkeit, die Ermittlung der für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderlichen Sendeleistung aufgrund von in der Vergangenheit gespeicherter Sendeleistungswerte vorzunehmen, bei welchen an geographisch im wesentlichen identischer Position eine erfolgreiche Datenübertragung stattgefunden hat. Die jeweils erforderliche Sendeleistung kann somit aus gespeicherten Informationen abgefragt werden, welche während der Zurücklegung einer zur aktuell befahrenen Wegstrecke geographisch identischen Wegstrecke zu einem früheren Zeitpunkt bereits ermit telt und fortan als Positionsdaten zugeordnete Absolutwerte in einer Speichereinheit verfügbar gehalten werden. Eine solche Möglichkeit bietet sich etwa im Falle eines LKWs an, der ständig dieselbe Route befährt.
  • Diese die erforderliche Sendeleistung betreffende Informationen können entweder nur jene vom Benutzer der Datenübertragungsvorrichtung bzw. des Kraftfahrzeugs individuell zurückgelegten Wegstrecken umfassen oder auch von externer Stelle, beispielsweise über einen über das Datenkommunikationssystem übermittelten Datensatz oder über die Auswertung eines physischen Datenträgers bereitgestellt werden, wobei durch selbige Informationen ein beliebig großes Areal einer Landkarte in Hinblick auf die geographisch bedingte Streckendämpfung bzw. die erforderliche Sendeleistung repräsentiert werden kann. Ein solcher Informationsdatensatz hinsichtlich der erforderlichen Sendeleistung entlang relevanter Verkehrswege kann etwa im Zuge von eigens zu diesem Zweck durchgeführten Auswertefahrten gewonnen werden.
  • Als erweitertes Charakteristikum des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es vorgesehen, dass die Sendeeinheit die Datenübertragung eines bereits initiierten Datenübertragungsvorgangs bei registriertem Überschreiten der vorgegebenen maximalen Sendeleistung unterbricht. Diese Maßnahme ist für den Fall vorgesehen, dass ein zunächst unter günstigen Voraussetzungen, also einer geringen Streckendämpfung bzw. einer hohen Empfangsfeldstärke eingeleiteter Datenübertragungsvorgang in weiterer Folge aufgrund zunehmender Streckendämpfung in einen untolerierbar schlechten Wirkungsbereich gerät, unter welchem ein entsprechend hoher Stromverbrauch zur weiteren Durchführung einer zur erfolgreichen Datenübertragung notwendigen Sendeleistung erforderlich wäre. Auch in solchem Fall wird die Unterbrechung wiederum nur unter der Voraussetzung durchgeführt, dass keine Notwendigkeit zur unbedingten Datenübertragungs-Vornahme zufolge übergeordneter Prioritätskriterien vorliegt.
  • Die Unterbrechung des eingeleiteten Datenübertragungsvorgangs unter diesen Umständen ist deshalb sinnvoll, zumal nicht abgeschätzt werden kann, wann die Datenübertragungsvorrichtung zufolge der Vorwärtsbewegung des Kraftfahrzeugs wieder in einen Bereich geringerer Streckendämpfung und somit günstigerer Bedingungen zur Durchführung einer Datenübertragung eintritt.
  • Es obliegt der konkreten Ausgestaltung des Regelkreises der Datenübertragungsvorrichtung, ob der begonnene Datenübertragungsvorgang in einem solchen Fall gänzlich abgebrochen und unter Nicht-Berücksichtigung des bereits übertragenen Kontingents der Daten zu einem späteren Zeitpunkt in vollem Umfang erneut gestartet wird oder ob die Sendeeinheit die abgebrochene Datenübertragung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnimmt und exakt an jenem Punkt der Datenübertragung fortsetzt, an welchem die Datenübertragung zuletzt abgebrochen wurde. Es wird also (unter einer Verifizierung, dass die bereits übertragenen Daten unter der Bedingung einer erfolgreichen Datenübertragung gesendet wurden) in einem Übertragungsprotokoll zur Datenübertragung genau festgehalten, welches Kontingent der zu übertragenden Daten bereits gesendet wurde und welches Kontingent der zu übertragenden Daten noch für eine zu einem späteren Zeitpunkt anberaumte Fortsetzung des Datenübertragungsvorgangs in Evidenz gehalten werden muss, sodass die Sendeeinheit die aktuelle Datenübertragung jederzeit lückenlos fortsetzen kann. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass eine Entscheidung, ob die Datenübertragung abgebrochen werden soll oder nicht, vom restlichen, noch zu übertragenden Datenvolumen abhängig ist. Handelt es sich dabei um ein lediglich geringes Volumen, im Vergleich zum gesamt zu übertragenden Datenvolumen, so kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Datenübertragung trotz einer erforderlichen Sendeleistung die oberhalb der maximal zulässigen Sendeleistung am Beginn der Datenübertragung liegt, fortgesetzt wird.
  • Das bereits übertragene Kontingent der zu übertragenden Daten kann hierbei gegebenenfalls von der Speichereinheit gelöscht werden, um einer aktuellen Datensammlung wieder mehr Speicherplatzressourcen zur Verfügung stellen zu können.
  • Eine Fortbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann weiters darin bestehen, dass der Benutzer der Datenübertragungsvorrichtung über visuelle oder akustische Datenauswertung über die aktuell vorherrschende Streckendämpfung bzw. über den Umstand, ob die erforderliche Sendeleistung aktuell kleiner oder größer ist als die vorgegebene maximal zulässige Sendeleistung, informiert wird. Der Benutzer der Datenübertragungsvorrichtung kann solcherart etwa auf einem Display oder an der Farbe einer Leuchtdiode erkennen, ob der Zeitpunkt für die Vornahme einer Datenübertragung gerade günstig ist oder nicht und in ersterem Fall die Datenübertragung auch manuell initiieren.
  • Es sei angemerkt, dass das erfindungsgemäße Verfahren zusätzlich zu bekannten und in der Praxis angewandten Verfahren zur Leistungs- und Sendeoptimierung von Datenübertragungsvorrichtungen anwendbar ist, also diese nicht notwendigerweise ersetzt, sondern durch die vorgeschlagenen Maßnahmen lediglich ergänzt werden.
  • Sämtliche erfindungsgemäß vorgeschlagenen Maßnahmen können selbstverständlich auch unter Heranziehung branchenüblicher Datenkomprimierungs- und Verschlüsselungsverfahren durchgeführt werden.

Claims (9)

  1. Verfahren zum Betreiben einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung, insbesondere in einem elektronischen Mauterfassungssystem, welche zumindest eine Sendeeinheit sowie vorzugsweise auch eine Empfangseinheit umfasst, in einem Datenkommunikationssystem dadurch gekennzeichnet, dass vor der Übertragung von Daten durch die Sendeeinheit die für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderliche Sendeleistung ermittelt wird und mit einer vorgegebenen maximal zulässigen Sendeleistung verglichen wird und für den Fall, dass die erforderliche Sendeleistung größer ist als die vorgegebene maximal zulässige Sendeleistung die Datenübertragung nicht vorgenommen bzw. verzögert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die maximal zulässige Sendeleistung anhand variabler Parameter, insbesondere der Speicherplatzressourcen von mit der Datenübertragungsvorrichtung verbundenen Speichermedien oder einer definierten Frist, innerhalb welcher die Daten zu übertragen sind, festgesetzt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ermittlung der für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderlichen Sendeleistung aufgrund der aktuell vorherrschenden Empfangsfeldstärke im Datenkommunikationssystem erfolgt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ermittlung der für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderlichen Sendeleistung aufgrund vom Datenkommunikationssystem ausgestrahlter Informationen erfolgt.
  5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ermittlung der für eine erfolgreiche Datenübertragung erforderlichen Sendeleistung aufgrund von in der Vergangenheit gespeicherter Sendeleistungs werte erfolgt, bei welchen an geographisch im wesentlichen identischer Position eine erfolgreiche Datenübertragung stattgefunden hat.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeeinheit die Datenübertragung bei Überschreiten der vorgegebenen maximal zulässigen Sendeleistung unterbricht.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterbrechung der Datenübertragung in Abhängigkeit von den noch zu übertragenden Daten erfolgt.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeeinheit die abgebrochene Datenübertragung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzt, insbesondere dann, wenn die erforderliche Sendeleistung wieder geringer als die maximal zulässige Sendeleistung ist.
  9. Mobile Datenübertragungsvorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
DE102006016042A 2006-04-05 2006-04-05 Verfahren zum Betreiben einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung Ceased DE102006016042A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102006016042A DE102006016042A1 (de) 2006-04-05 2006-04-05 Verfahren zum Betreiben einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102006016042A DE102006016042A1 (de) 2006-04-05 2006-04-05 Verfahren zum Betreiben einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102006016042A1 true DE102006016042A1 (de) 2007-10-18

Family

ID=38514397

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102006016042A Ceased DE102006016042A1 (de) 2006-04-05 2006-04-05 Verfahren zum Betreiben einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102006016042A1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2941838A1 (fr) * 2009-01-30 2010-08-06 Wavecom Procede de transmission de donnees, par un terminal de radiocommunication, sur un reseau de communication, produit programme d'ordinateur, moyen de stockage et terminal de communication correspondants.

Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19548363A1 (de) * 1994-12-22 1996-06-27 Nippon Denso Co Kommunikationssystem für Fahrzeuge
GB2339113A (en) * 1998-06-30 2000-01-12 Nokia Mobile Phones Ltd Transmitter Power Control in a TDMA Communications System
DE10228342A1 (de) * 2002-06-25 2003-09-04 Siemens Ag Verfahren, Funksystem und mobile Station zur Einstellung der Sendeleistung der mobilen Station

Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19548363A1 (de) * 1994-12-22 1996-06-27 Nippon Denso Co Kommunikationssystem für Fahrzeuge
GB2339113A (en) * 1998-06-30 2000-01-12 Nokia Mobile Phones Ltd Transmitter Power Control in a TDMA Communications System
DE10228342A1 (de) * 2002-06-25 2003-09-04 Siemens Ag Verfahren, Funksystem und mobile Station zur Einstellung der Sendeleistung der mobilen Station

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2941838A1 (fr) * 2009-01-30 2010-08-06 Wavecom Procede de transmission de donnees, par un terminal de radiocommunication, sur un reseau de communication, produit programme d'ordinateur, moyen de stockage et terminal de communication correspondants.

Similar Documents

Publication Publication Date Title
EP2431946B1 (de) Verfahren und Funkbake zur Übertragung von Nachrichten in einem Strassenkommunikationssystem
CN105489001A (zh) 一种出租车调度优化方法及系统
DE102004013807A1 (de) Elektronisches Mautsystem für Verkehrswege und Verfahren zu dessen Betrieb
US20200339025A1 (en) Unmanned vending vehicle system and method of use thereof
EP0802509B1 (de) Verfahren zur automatischen Erhebung von Strassenbenutzungsgebühren
EP3755591B1 (de) System und verfahren zur automatischen einstellung von fahrzeugfunktionen
CN111915896A (zh) 一种基于物联网的智能交通系统及方法
CN107293149A (zh) 一种基于物联网的停车方法及系统
WO2015185405A1 (de) Verfahren und vorrichtungen zum betrieb eines fahrzeugflottensystems
CN108550264A (zh) 一种道路监控方法、装置、设备和存储介质
EP2325807B2 (de) Verfahren und Vorrichtungen zum Erzeugen von Mautinformationen in einem Strassenmautsystem
CN108777077A (zh) 一种路内停车管理系统、服务器及方法
CN105205873A (zh) 停车场管理装置、系统及方法
CN111986337A (zh) 基于机器人的路侧停车收费管理系统及方法
CN110213727B (zh) 一种充电桩信息管理的方法以及相关装置
EP2690601B1 (de) Mautkontrollverfahren und Mautkontrolleinrichtungen sowie Mautsystem mit derartigen Mautkontrolleinrichtungen
DE112016000584B4 (de) Fahrzeugkommunikationseinrichtung
WO2001019108A1 (de) Verfahren zur ermittlung der versorgungsqualität in einem telekommunikationsnetz und entsprechendes mobiltelekommunikationsendgerät
DE102006016042A1 (de) Verfahren zum Betreiben einer mobilen Datenübertragungsvorrichtung
CN106327917B (zh) 停车场预约停车的管理方法和系统
DE10015069A1 (de) Straßenbenutzungsgebühren-Abrechnungssystem
EP3370461B1 (de) Vorrichtung, verfahren und computerprogramm für ein mobilgerät
DE102005058033A1 (de) Verfahren zur Überprüfung einer Benutzungsberechtigung
DE102022101597A1 (de) Verfahren und einrichtung zum übertragen per broadcast und bearbeiten einer adaptiven routenführung
DE102005027765A1 (de) Verfahren zur Aktualisierung von Software in einem Fahrzeuggerät eines elektronischen Mautsystem sowie Mautsystem zur Durchführung des Verfahrens

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
R002 Refusal decision in examination/registration proceedings
R003 Refusal decision now final