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DE102006014647A1 - Bearbeitungsmaschine, insbesondere Kreissäge - Google Patents

Bearbeitungsmaschine, insbesondere Kreissäge Download PDF

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DE102006014647A1
DE102006014647A1 DE200610014647 DE102006014647A DE102006014647A1 DE 102006014647 A1 DE102006014647 A1 DE 102006014647A1 DE 200610014647 DE200610014647 DE 200610014647 DE 102006014647 A DE102006014647 A DE 102006014647A DE 102006014647 A1 DE102006014647 A1 DE 102006014647A1
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DE200610014647
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Max Martin
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Otto Martin Maschinenbau GmbH and Co
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Otto Martin Maschinenbau GmbH and Co
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    • B27GACCESSORY MACHINES OR APPARATUS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; TOOLS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; SAFETY DEVICES FOR WOOD WORKING MACHINES OR TOOLS
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    • B27GACCESSORY MACHINES OR APPARATUS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; TOOLS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; SAFETY DEVICES FOR WOOD WORKING MACHINES OR TOOLS
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  • Wood Science & Technology (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Formatkreissäge, mit einem mittels einer Schwenkvorrichtung schwenkbar ausgebildeten Bearbeitungswerkzeug und einer Schutzhaube für das Bearbeitungswerkzeug. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Schutzhaube mit der Schwenkvorrichtung des Bearbeitungswerkzeuges gekoppelt ist, um der Bewegung des Bearbeitungswerkzeuges zu folgen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bearbeitungsmaschine, insbesondere Kreissäge, wie z. B. eine Formatkreissäge mit einem mittels einer Schwenkvorrichtung schwenkbar ausgebildetem Bearbeitungswerkzeug und einer Schutzhaube für das Bearbeitungswerkzeug.
  • Derartige Bearbeitungsmaschinen, insbesondere Kreissägen sind als Formatkreissägen bekannt. Derartige Formatkreissägen müssen für die Holzbearbeitung aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften das Sägeblatt, das oberhalb des Werkstückes austritt, vollständig gegen Berührung abdecken. Bei derartigen Maschinen wird üblicherweise die Schutzhaube über ein Gestell am Maschinenkörper befestigt. Die Schutzhaube ist dabei in der Höhe verstellbar, sodass sie auf die jeweilige Werkstückhöhe bzw. die Höhe, aus der das Sägeblatt aus dem Werkstück herausragt, eingestellt werden kann. Bei senkrechten Sägeschnitten ist es üblich, eine schmale Schutzhaube einzusetzen, um bei der Werkstückführung hinter dem Sägeblatt auch im Zusammenhang mit dem Führungslineal keine unnötige Behinderung zu verursachen. Die meisten Formatkreissägen, auch Bearbeitungsmaschinen, sind heute jedoch als schwenkbare Maschinen ausgebildet, mindestens in einem Bereich von 0° bis 45°. Bei schrägen Schnitten muss aus diesem Grund anstelle der schmalen, eine breite Schutzhaube eingesetzt werden. Diese muss so breit sein, dass auch bei größtem Sägeblatt und bei extremster Einstellung keine Kollision von Sägeblatt und Schutzhaubenrückwand entsteht. Die Breite bzw. Ausdehnung der Schutzhaube ist damit bezüglich der Schnittrichtung rechtwinklig bzw. nach hinten definiert. Aufgrund des Einsatzes von schmalen Schutzhauben kommt es häufig zur Beschädigung diese Schutzhauben oder aber des Bearbeitungswerkzeuges, da der rechtzeitige Austausch für einen Schrägschnitt beispielsweise übersehen wurde. Auch ist für viele Arbeiten die breite Haube eine Behinderung.
  • Ausgehend von dem zuvor beschriebenen Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung eine Bearbeitungsmaschine, insbesondere Kreissäge, wie z. B. eine Formatkreissäge vorzuschlagen, bei der die beschriebenen Nachteile des Standes der Technik nicht mehr auftreten.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch eine Bearbeitungs maschine, insbesondere Kreissäge, wie eine Formatkreissäge, mit einem mittels einer Schwenkvorrichtung schwenkbar ausgebildeten Bearbeitungswerkzeugs und einer Schutzhaube für das Bearbeitungswerkzeug, die sich dadurch auszeichnet, dass die Schutzhaube mit der Schwenkvorrichtung des Bearbeitungswerkzeuges gekoppelt ist, um der Bewegung des Bearbeitungswerkzeuges zu folgen. Mit dieser erfindungsgemäßen Lösung ist es jetzt gegeben, dass generell schmale Schutzhauben eingesetzt werden können, ohne befürchten zu müssen, dass aufgrund einer Verstellbewegung der Versteileinrichtung des Bearbeitungswerkzeuges die Schutzhaube beschädigt werden könnte. Vielmehr ist die Schutzhaube erfindungsgemäß mit der Schwenkvorrichtung des Bearbeitungswerkzeuges gekoppelt, sodass sie generell bei jeder Verstellbewegung dieser Verstellbewegung winkelgleich folgt. Damit ist ein ständiger Schutz des austretenden Sägeblattes, wie vorgeschrieben, gewährleistet. Eine Beschädigung der Schutzhaube, wie im Stand der Technik des Öfteren vorkommend, wird komplett vermieden. Des Weiteren werden durch die erfindungsgemäße Lösung Vorteile dahingehend erreicht, dass Umrüstarbeiten, von einer schmalen auf eine breitere Schutzhaube bei einem Schrägschnitt ebenfalls komplett vermieden werden können. Dadurch wird die gesamte Bearbeitungsmaschine selbstverständlich effizienter.
  • Eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass für die Kopplung ein Kopplungsmittel vorgesehen ist. Das Kopplungsmittel kann beispielsweise als Bowdenzug, Seilzug, als Zug-Druckmittel oder dergleichen ausgebildet sein. Es dient der Kopplung der Schutzhaube mit der Schwenkvorrichtung des Bearbeitungswerkzeuges. So ist es beispielsweise möglich, einen Teil des Kopplungsmittels als Bowdenzug auszubilden und einen anderen Teil des Kopplungsmittels als in einer Führung geführtes Schiebeelement oder ähnlich.
  • Eine Variante der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine schlägt demnach vor, dass das Kopplungsmittel die Schutzhaube mit der Schwenkvorrichtung des Bearbeitungswerkzeuges verbindet.
  • Wie bereits erwähnt, ist in einer Variante der Erfindung das Kopplungsmittel als Bowdenzug vorgesehen. Bowdenzüge eignen sich für derartige Kopplungen sehr gut, da sie zum einen flexibel auf der anderen Seite jedoch ausreichend steif ausgebildet sind, um die gewünschten Schwenkbewegungen sicher zu übertragen. Diese Übertragung muss dabei auch ohne Winkel- bzw. Zeitversatz erfolgen.
  • Das Kopplungsmittel ist nach einer Weiterbildung der Erfindung mit einem zylinderförmigen Körper, z. B. einer Ummantelung zumindest teilweise geführt. Ein anderer Teil des Kopplungsmittels kann dann in anderen Führungselementen geführt sein. Hierzu werden nur beispielhaft Bohrungen oder Nuten, in denen das Kopplungsmittel angeordnet werden kann, genannt.
  • Ein weiterer Aspekt der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine ist dadurch angegeben, dass wenigstens eine Führung für die Schutzhaube vorgesehen ist, innerhalb derer die Verschwenkbewegung der Schutzhaube geführt und/oder begrenzt ist. So wird eine stets winkelgleiche Bewegung von Schutzhaube und Schwenkvorrichtung erreicht und zudem die Verschwenkbewegung möglichst leichtgängig ermöglicht. Sie bietet neben der sehr genauen Führung auch die Möglichkeit diese Verschwenkbewegung in bestimmten Winkeln zu begrenzen. Hierzu sind nur beispielhaft die Winkel von 46° jeweils links und rechts bezogen von 0° aus angeführt. Selbstverständlich funktioniert die erfindungsgemäße Lösung auch, wenn größere Winkelbereiche abgedeckt werden sollen.
  • Die Führung ist entsprechend einer Variante der Erfindung an bzw. in einer vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff gebilde ten Trägerplatte vorgesehen. Dies bietet den Vorteil, dass man diese Trägerplatte zum einen sehr platzsparend an der Bearbeitungsmaschine vorsehen kann und zum anderen gleichzeitig die Möglichkeit, dass man innerhalb dieser Trägerplatte die Führung als gleitende Führung sehr leichtgängig ausbilden kann. Zudem ist es möglich, die Verschwenkbewegung innerhalb dieser Trägerplatte zu begrenzen.
  • Die Trägerplatte ist weiterhin bevorzugt an einem Gestell, beispielsweise in Schneidrichtung hinter einem Spaltkeil der Bearbeitungsmaschine angeordnet. Damit stört sie den Bearbeitungsprozess in keinster Weise und ist dennoch günstig zu erhalten. Die Trägerplatte ist dabei rechtwinklig zur Schneidlinie des Bearbeitungswerkzeuges angeordnet.
  • Die Erfindung zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass das Gestell am Maschinenkörper bzw. an einem Maschinentisch bevorzugt am hinteren Ende des Maschinenkörpers bzw. an einem Maschinentisch angeordnet ist. Auch dies dient einer günstigen Anordnung der gesamten Kopplungsvorrichtung für die Schutzhaube, um hier für die Bearbeitung optimale Bedingungen insgesamt zu gewährleisten.
  • Die Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, dass das Gestell vorkragend bzw. auskragend ausgeführt ist. Auch dies dient der optimalen Bereitstellung und ausreichendem Platz für die Bearbeitung bzw. dazu, den Bearbeitungsprozess durch dieses Gestell nicht zu behindern. Durch die Auskragung wird dies erreicht. Die Trägerplatte lässt sich zudem sehr platzsparend an diesem auskragenden Gestell anordnen.
  • Bevorzugt ist es weiterhin, wenn die Führung als Segmentführung ausgebildet ist. Eine Segmentführung lässt sich günstig fertigen und insbesondere günstig montieren. In den einzelnen Segmenten lässt sich auch das Kopplungsmittel entsprechend anord nen, sodass hier auch eine sehr praktische Lösung als Ausführungsform der Erfindung zur Verfügung gestellt wird.
  • Erfindungsgemäß ist es weiterhin vorgesehen, dass die Drehachse der Schutzhaube bzw. der Führung identisch mit der Sägelinie in der Tischebene des Maschinentisches bzw. der Drehachse der Schwenkvorrichtung ist. Damit ist gewährleistet, dass die Schutzhaube generell der Schwenkbewegung der Schwenkvorrichtung folgt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Führung als Segmentführung in der Trägerplatte eingearbeitet ist. Dabei ist es weiterhin bevorzugt, wenn die Trägerplatte nur geringfügig über die Sägelinie nach vorne ragt.
  • Die Erfindung zeichnet sich entsprechend einer Variante der Erfindung auch dadurch aus, dass in der als Segmentführung ausgebildeten Führung ein Führungselement zumindest teilweise als Metall- oder Kunststoffteil rollend oder gleitend gelagert ist. Die gleitende oder rollende Lagerung ist deshalb günstig, um eine Leichtgängigkeit der gesamten Verschwenkvorrichtung zu gewährleisten. Die Widerstände einer solchen rollenden oder gleitenden Lagerung ist vergleichsweise gering, das Verschwenken erfolgt mit geringem Kraftaufwand.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine ist es vorgesehen, dass eine zweite Führung für die Schutzhaube mit einem dort anordenbaren zweiten Führungselement in der Trägerplatte vorgesehen ist. Mit der zweiten Führung wird ein noch genaueres Führen der Schutzhaube ermöglicht. Selbstverständlich ist auch diese Führung als rollende oder gleitende Führung mit entsprechend dafür vorgesehenen korrespondierend zu dieser Führung angeordneten Führungselementen ausgebildet. Die beiden Führungen sind parallel.
  • Demzufolge schlägt eine Weiterbildung der zuvor beschriebenen Lösung vor, dass an der Linearführung eine Aufnahmenut, Bohrung oder dergleichen zur Aufnahme zumindest eines Teiles des Zug-Druckmittels vorgesehen ist. Erfindungsgemäß ist es weiterhin vorgesehen, dass zur Verbindung des Zug-Druckmittels mit der Linearführung ein Stift vorgesehen ist, der in einer Fixieröffnung befestigt ist. Dies ist nur eine günstige von verschiedenen Möglichkeiten der Verbindung des Zug-Druckmittels mit der Linearführung bzw. der Schutzhaube.
  • Die Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, dass die Anlege- bzw. Befestigungspunkte des Kopplungsmittels an der Schwenkvorrichtung und der Schutzhaube bzw. an der Linearführung gleich sind, derart, dass eine winkelgleiche Verschwenkbewegung von Schwenkvorrichtung und Schutzhaube gewährleistet ist.
  • Für eine winkelgleiche Verstellung von Schutzhaube und Verschwenkvorrichtung sieht eine Ausführung der Erfindung vor, dass die Stifte bzw. die Befestigungspunkte dafür in einem gleichen Abstand von der Drehachse bzw. der Auflageebene des Maschinentisches an der Schutzhaube bzw. der Schwenkvorrichtung angeordnet sind.
  • Es wurde weiterhin gefunden, dass es von Vorteil ist, wenn an einer erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine das als Zug-Druckmittel ausgebildete Kopplungsmittel Abstützungen aufweist, an denen sich dieses an dem Gestell einerseits und an dem Maschinenkörper andererseits, beispielsweise mit einer Ummantelung abstützt.
  • Des Weiteren ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Zug-Druckelement mit der Linearführung einerseits mittels des Stiftes und andererseits mit der Schwenkvorrichtung des Sägeaggregates durch einen weiteren Stift bzw. einen weiteren Befestigungspunkt unter Einhaltung des gleichen Befestigungs- bzw. Bewegungsradius verbunden ist.
  • Eine weitere Variante der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass an bzw. in der Linearführung ein verschiebbares Gegenstück vorgesehen ist, das vorzugsweise über eine Gewindespindel einstellbar ist. Es ist weiterhin von Vorteil, wenn die Schutzhaube an einem Gegenstück befestigt ist. Nunmehr ist es gegeben, dass man mit der Gewindespindel auch die Höhenlage der Schutzhaube verändern kann, wenn aufgrund eines entsprechenden Durchmessers des Schneidwerkzeuges dies erforderlich ist.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, dass an der Bearbeitungsmaschine Bearbeitungswerkzeuge mit einem Durchmesser größer als 315 mm einsetzbar sind. Gerade bei Bearbeitungswerkzeugen mit größerem Durchmesser eignet sich die erfindungsgemäße Bearbeitungsmaschine als besonder günstige Einsatzvariante aus.
  • Die Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, dass die Schwenkvorrichtung zumindest einseitig in einem Winkel von 0° bis 46° verschwenkbar ist. Eine weitere Variante sieht vor, dass der Verschwenkwinkel an der Verschwenkvorrichtung beidseitig jeweils von 0° bis 46° verschwenkbar ausgebildet ist, wobei die Schutzvorrichtung jeweils der Winkelstellung der Verschwenkvorrichtung folgt.
  • Die erfindungsgemäße Bearbeitungsmaschine ist entsprechend einer Weiterbildung als Holzbearbeitungsmaschine ausgebildet. Es ist weiterhin bevorzugt, wenn die Bearbeitungsmaschine eine Kreissäge, insbesondere eine Formatkreissäge ist.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, dass für die Verschwenkbewegung der Schutzhaube ein Stellantrieb vorgesehen ist, der mit dem Antrieb der Schwenkvorrichtung verbunden ist, derart, dass eine insbesondere synchrone Ver stellbewegung von Schwenkvorrichtung und Schutzhaube winkelgleich erfolgt. Damit sind die Schwenkvorrichtung und die Schutzhaube gemäß der vorhergehenden Ausführungsformen ebenfalls derart gekoppelt, dass die Schutzhaube der Bewegung des Bearbeitungswerkzeuges folgt. Ein separater Stellantrieb bietet sich immer dann an, wenn eine Steuerung beispielsweise an der Bearbeitungsmaschine vorgesehen ist, mittels derer dieser Stellantrieb ebenfalls ansteuerbar ist. Die Verstellbewegung ist vorteilhafterweise synchron um Kollisionen der Schutzhaube zu vermeiden. Die Bewegung kann asynchron erfolgen unter Ausnutzung des Spaltes zwischen Sägeblatt und Schutzhaube.
  • Demnach schlägt eine Weiterbildung der vorher beschriebenen Variante der Erfindung vor, dass der Stellantrieb von einer Steuerung, vorzugsweise der Steuerung der Bearbeitungsmaschine ansteuerbar ist. Es ist auch vorgesehen, für die Steuerung des Stellantriebes eine eigene Steuereinrichtung vorzusehen, die dann den Stellantrieb für die Verschwenkbewegung der Schutzhaube entsprechend steuert.
  • Selbstverständlich ist es nach der Erfindung auch vorgesehen, dass der Stellantrieb für die Schutzhaube direkt ansteuerbar ist und die Werte für die Verstellbewegung von einem an der Schwenkvorrichtung angeordneten Winkelgeber vorgegeben werden.
  • Alternativ ist auch eine direkte Ansteuerung des Stellantriebes der Schutzhaube genau mit den gleichen Werten wie für die Schwenkvorrichtung möglich. Die Steuerung versorgt dann beide Stellantriebe der Schutzhaube und der Schwenkvorrichtung.
  • Es ist weiterhin vorgesehen, dass die Winkelstellung der Schwenkvorrichtung in einer Variante der Erfindung von der Stellung des Spaltkeils der Bearbeitungsmaschine durch eine mechanische und/oder elektromechanische und/oder optische Abtastvorrichtung bestimmt und an den Stellantrieb für die Schutzhaube übertragen wird.
  • Die Abtastvorrichtung ist dabei vom Spaltkeil beabstandet angeordnet, wobei eine bevorzugte Variante der Erfindung vorsieht, die Abtastvorrichtung an der Linearführung anzuordnen.
  • Die Erfindung wird nachfolgende anhand von Ausführungsbeispielen weiter beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1a und 1b Seitenansichten einer als Kreissäge ausgebildeten Bearbeitungsmaschine nach der Erfindung
    und
  • 2a bis 2c Details der Ausführungsform der Erfindung nach 1 in einer Vorder-, Seitenansicht und einer Draufsicht
  • Die Figuren 1a bis 2c werden in dem nachfolgenden Ausführungsbeispiel gemeinsam beschrieben. Die Ausführungsform ist auf eine Kreissäge nicht beschränkt, obwohl sie anhand dieser beschrieben ist. Vielmehr lässt sich die Erfindung auf Bearbeitungsmaschinen mit zu verschwenkendem Bearbeitungswerkzeug und entsprechender Schutzvorrichtung übertragen.
  • 1a und 1b zeigen Ansichten einer als Formatkreissäge ausgebildeten Bearbeitungsmaschine nach der Erfindung. Mit dem Bezugszeichen 1 bzw. 1' ist die Schutzhaube in verschiedenen Stellungen bezeichnet. Das Sägeblatt 3 befindet sich einmal in einer senkrechten und einmal in einer um ca. 45° verschwenkten Stellung 3'. Die verschwenkte Stellung ist dabei an der Schwenkvorrichtung 2 in gestrichelter Linie bezeichnet. An der Verschwenkvorrichtung 2 ist unterhalb ein Kopplungsmittel 5 angeordnet, das so nach oben zur Schutzhaube 1 geführt wird, dass es diese beiden Elemente miteinander verbindet. Das Kopplungsmittel 5 ist zumindest teilweise als Zug-Druckmittel ausgebildet. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist es beispielsweise als Bowdenzug vorgesehen. Der Bowdenzug erstreckt sich von dem Befestigungspunkt oder Befestigungsmittel 15 an der Schwenkvorrichtung 2 bis zu der Schutzhaube 1 bzw. der Linearführung 10 (siehe 2a). Dort ist ein Stift 13 vorgesehen, der nutsteinartig in einer Nut 14 durch das Kopplungselement 5 bewegt und geführt ist. Das Kopplungsmittel ist in einem zylinderförmigen Körper, beispielsweise einer Ummantelung 5/3 zumindest teilweise geführt. Wie ersichtlich ist das Kopplungsmittel 5 hier zum einen an dem Maschinenkörper 9 über ein Gestell 7 bis zur Trägerplatte 6 und von dort bis zur Schutzhaube 1 bzw. zur Linearführung 10 geführt. Die Ummantelung 5/3 ist dabei an Abstützungen 5/1 bzw. 5/2 einmal am Gestell 7 und zum anderen Mal am Maschinenkörper 9 abgestützt. Dies dient dazu, dass das Kopplungsmittel 5 die Verschwenkbewegung der Schwenkvorrichtung 2 sicher überträgt. An dem Maschinenkörper 9 ist ein Maschinentisch 9/1 angeordnet. An diesem Maschinentisch 9/1 ist das Gestell 7 als auskragendes Gestell befestigt.
  • An dem Gestell 7 ist eine Trägerplatte 6 angeordnet, die die Führung 4, die bevorzugt als Segmentführung in der Trägerplatte 6 eingearbeitet ist, trägt. Die Trägerplatte 6 ist vorzugsweise aus Metall oder aus einem dafür geeigneten Kunststoffmaterial gebildet. Dazu ist es nach einer Variante der Erfindung vorgesehen, dass in der als Segmentführung ausgebildeten Führung 4 ein nicht dargestelltes Führungselement für die Führung der Schutzhaube vorgesehen, das als Metall- oder Kunststoffteil rollend oder gleitend gelagert ist. Dies dient einer einfachen und leichten Verschwenkbarkeit für die Schutzhaube 1. In den 2a und 2b ist auch die Führung 4 sehr klar ersichtlich, die in der Trägerplatte 6 angeordnet ist. In der dargestellten Version der Erfindung ist eine zweite Führung 4/1 für die Schutzhaube 1 vorgesehen. Diese ist ebenfalls in der Trägerplatte 6 angeordnet. In der Trägerplatte 6 befindet sich eine Nut 14, in der das Zug-Druckmittel 5 mittels eines Stiftes 13 fixiert wird. In der 2a ist sehr gut ersichtlich, dass das Zug-Druckmittel 5 mit dem Stift 13 in der verschwenkten Stellung 13'/14' befindet. In der senkrechten Stellung ist es neben der Schutzhaube 1 an der Linearführung 10 vorgesehen.
  • Durch die Verschwenkung der Schwenkvorrichtung 2 bewegt sich das Kopplungselement 5 und zieht bzw. drückt die Linearführung 10 derart, dass die daran gehaltene Schutzhaube 1 eine zur Schwenkvorrichtung 2 winkelgleiche Verschwenkbewegung ausführt. Die Nut 14 verläuft zumindest abschnittsweise parallel zur Führung 4, 4/1.
  • Die Trägerplatte 6 ist an dem Gestell 7 befestigt bzw. angeordnet, welches vorzugsweise in Schneidrichtung hinter dem Spaltkeil 8 der als Formatkreissäge ausgebildeten Bearbeitungsmaschine angeordnet ist. Dabei erstreckt sich die Trägerplatte 6 rechtwinklig zur Schneidlinie des Bearbeitungswerkzeuges 3. Das Bearbeitungswerkzeug ist im Ausführungsbeispiel ein Kreissägeblatt und trägt das Bezugszeichen 3. Das Gestell 7 ist bevorzugt im hinteren Ende des Maschinenkörpers 9, hier an dem Maschinentisch 9/1 angeordnet. Die Drehachse A bezeichnet die Drehachse der Schwenkvorrichtung 2 bzw. des Bearbeitungswerkzeuges 3. Wie aus den gestrichelten Darstellungen ersichtlich, folgt die Schutzhaube 1 aufgrund der Kopplung mit dem Kopplungsmittel 5 der Bewegung der Schwenkvorrichtung 2. Dies erfolgt insbesondere winkelgleich.
  • Die Führung 4 ist bevorzugt als Segmentführung ausgebildet. Damit lassen sich fertigungstechnisch insbesondere die geraden und die geschwungenen Elemente getrennt voneinander günstiger herstellen. Die Drehachse der Schutzhaube 1 bzw. der Segmentführung ist identisch mit der Sägelinie in der Tischebene des Maschinentisches 9/1, welche nicht näher bezeichnet ist bzw. der Drehachse A der Schwenkvorrichtung. Die Segmentführung kann entsprechend einer Ausführungsform der Erfindung auch in der Trägerplatte 6 eingearbeitet sein. Dabei ragt die Trägerplatte 6 nur geringfügig über die Sägelinie nach vorn. Das als Zug-Druckelement ausgebildete Kopplungselement 5 ist in der schematisch dargestellten Variante der Erfindung mit der Linearführung 10 bzw. einem Teil verbunden.
  • An der Linearführung 10 ist auch ein verschiebbares Gegenstück 12 vorgesehen, das über eine Gewindespindel 11 einstellbar ist. Die Schutzhaube 1 selbst ist an dem Gegenstück 12 befestigt. Damit lässt sich die Höhe der Schutzhaube 1 gegenüber der Sägelinie bzw. gegenüber dem Bearbeitungswerkzeug 3 verändern, derart, dass jeweils ein Eingreifen in den Rotationsbereich des Bearbeitungswerkzeuges 3 durch die Schutzhaube 1 sicher verhindert wird. Während die 1a eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine mit den Verschwenkmöglichkeiten des Bearbeitungswerkzeuges 3 in den Stellungen 3 und 3' zeigt, ist in der Figur 1b eine Seitenansicht gezeigt, aus der die Ausbildung der Schutzhaube 1 und deren Anordnung an der Bearbeitungsmaschine besser ersichtlich ist.
  • Die in den 2a bis 2c verwendeten Bezugszeichen entsprechen den in 1a und 1b bereits vorgestellten Bezugszeichen. Die 2a als Seitenansicht zeigt dabei ein Detail der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine mit der Schutzvorrichtung 1 in einer geschwenkten Stellung 1'. Das Bezugszeichen 3' bezeichnet das Bearbeitungswerkzeug, hier ein Sägeblatt, ebenfalls in der verschwenkten Stellung. Das Kopplungsmittel 5 ist an der Schutzhaube 1 bzw. an der Linearführung 10, wie bereits beschrieben, befestigt. Dabei ist hier der obere Teil gezeigt. Das Kopplungsmittel 5 ist außerdem teilweise an bzw. in der Führung 4 geführt. In der 2b ist ein Teil einer Vorderansicht zu sehen, in der lediglich die Befestigung der Schutzhaube 1 an dem Gegenstück 12 ersichtlich ist. Des Weiteren ist die Verstellmöglichkeit der Schutzhaube 1 über die Spindel 11 schematisch angedeutet. Dies zeigt auch die 2c, allerdings in einer Detailansicht im Schnitt von oben. Dabei wird auch gezeigt, dass das Gegenstück 12 mit einer schwalbenschwanzförmigen Verbindung 121 mit der Linearführung verbunden ist.
  • Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
  • Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
  • Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
  • Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
  • Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merk malen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.

Claims (36)

  1. Bearbeitungsmaschine, insbesondere Kreissäge, wie eine Formatkreissäge, mit einem mittels einer Schwenkvorrichtung schwenkbar ausgebildeten Bearbeitungswerkzeug und einer Schutzhaube für das Bearbeitungswerkzeug, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhaube (1) mit der Schwenkvorrichtung (2) des Bearbeitungswerkzeuges (3) gekoppelt ist, um der Bewegung des Bearbeitungswerkzeuges (3) zu folgen.
  2. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für die Kopplung ein Kopplungsmittel (5) vorgesehen ist.
  3. Bearbeitungsmaschine nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungsmittel (5) die Schutzhaube (1) mit der Schwenkvorrichtung (2) des Bearbeitungswerkzeuges (3) verbindet.
  4. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorher gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungsmittel (5) zumindest teilweise als Zug-Druckmittel ausgebildet ist.
  5. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungsmittel (5) als Bowdenzug vorgesehen ist.
  6. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehrern der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungsmittel (5) in einem zylinderförmigen Körper z. B. einer Ummantelung (5/3) zumindest teilweise geführt ist.
  7. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Führung (4) für die Schutzhaube (1) vorgesehen ist, innerhalb derer die Verschwenkbewegung der Schutzhaube (1) geführt und/oder begrenzt ist.
  8. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (4) an bzw. in einer vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff gebildeten Trägerplatte (6) vorgesehen ist.
  9. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (6) an einem Gestell (7), vorzugsweise in Schneidrichtung hinter einem Spaltkeil (8) der Bearbeitungsmaschine angeordnet ist.
  10. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (6) rechtwinklig zur Schneidlinie des Bear beitungswerkzeuges (3) angeordnet ist.
  11. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell (7) am Maschinenkörper (9) bzw. an einem Maschinentisch (9/1), bevorzugt am hinteren Ende des Maschinenkörpers bzw. -tisches angeordnet ist.
  12. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell (7) vorkragend bzw. auskragend ausgeführt ist.
  13. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (4) als Segmentführung ausgebildet ist.
  14. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (A) der Schutzhaube (1) bzw. der Führung (4) identisch mit der Sägelinie in der Tischebene des Maschinentisches (9/1) bzw. der Drehachse (A) der Schwenkvorrichtung ist.
  15. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (4) als Segmentführung in der Trägerplatte (6) eingearbeitet ist.
  16. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (6) nur geringfügig über die Sägelinie nach vorne ragt.
  17. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der als Segmentführung ausgebildeten Führung (4) ein Führungselement für die Schutzhaube (1) zumindest teilweise als Metall- oder Kunststoffteil rollend oder gleitend gelagert ist.
  18. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Führung (4/1) für die Schutzhaube (1) mit einem in der zweiten Führung (4/1) anordenbaren zweiten Führungselement in der Trägerplatte (6) vorgesehen ist.
  19. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungsmittel (5) z. B. als Zug-Druckmittel mit einer Linearführung (10) bzw. einem Teil davon verbunden ist und mit einem bestimmten Radius an bzw. in der Führung (4) für die Schutzhaube (1) geführt ist.
  20. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlege- bzw. Befestigungspunkte des Kopplungsmittels (5) und/oder eines Antriebs an der Schwenkvorrichtung (2) und der Schutzhaube (1) gleich sind, derart, dass eine winkelgleiche Verschwenkbewegung von Schwenkvorrichtung (2) und Schutzhaube (1) gewährleistet ist.
  21. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Linearführung (10) eine Aufnahmenut, Bohrung oder dergleichen zur Aufnahme zumindest eines Teiles des Zug-Druckmittels (5) vorgesehen ist.
  22. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verbindung des als Zug-Druckmittel ausgebildeten Kopp lungsmittels (5) mit der Linearführung (10) ein Stift (13) vorgesehen ist, der in einer Nut (14) beweglich gelagert ist.
  23. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das als Zug-Druckmittel ausgebildete Kopplungsmittel (5) Abstützungen (5/1, 5/2) aufweist, an denen sich dieses an dem Gestell (7) einerseits und an dem Maschinenkörper (9) andererseits mit einer Ummantelung (5/3) abstützt.
  24. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Zug-Druckelement mit der Linearführung (10) einerseits mittels des Stiftes (13) und andererseits mit der Schwenkvorrichtung (2) des Sägeaggregats mittels eines weiteren Stiftes (15) bzw. eines Befestigungspunktes unter Einhaltung des gleichen Befestigungs- bzw. Bewegungsradius verbunden ist.
  25. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stifte (13, 15) bzw. die Befestigungspunkte dafür in dem gleichen Abstand von der Drehachse (A) bzw. der Auflageebene des Maschinentisches (9/1) an der Schwenkvorrichtung (2) der Schutzhaube (1) angeordnet sind.
  26. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an bzw. in der Linearführung (10) ein verschiebbares Gegenstück (12) vorgesehen ist, dass vorzugsweise über eine Gewindespindel (11) einstellbar ist.
  27. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhaube (1) an dem Gegenstück (12) befestigt ist.
  28. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Bearbeitungsmaschine Bearbeitungswerkzeuge mit einem Durchmesser größer als 315 mm einsetzbar sind.
  29. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschwenkbereich von 0° bis 46°, bevorzugt beidseitig von 0° ausgehend, vorgesehen ist.
  30. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsmaschine als Holzbearbeitungsmaschine ausgebildet ist.
  31. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsmaschine eine Kreissäge, vorzugsweise eine Formatkreissäge ist.
  32. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Verschwenkbewegung der Schutzhaube (1) ein Stellantrieb vorgesehen ist, der mit dem Antrieb der Schwenkvorrichtung (2) verbunden ist, derart, dass insbesondere eine synchrone Verstellbewegung von Schwenkvorrichtung (2) und Schutzhaube (1) winkelgleich erfolgt.
  33. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellantrieb von einer Steuerung, vorzugsweise der Steuerung der Bearbeitungsmaschine ansteuerbar ist.
  34. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellantrieb für die Schutzhaube (1) direkt ansteuerbar ist und die Werte für die Verstellbewegung von einem an der Schwenkvorrichtung (2) angeordneten Winkelgeber vorgegeben werden oder die Werte, die von der Steuerung der Schwenkvorrichtung zugeleitet werden auch dem Stellantrieb zugeleitet werden.
  35. Bearbeitungsmaschinen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Winkelstellung der Schwenkvorrichtung (2) anhand der Stellung des Spaltkeils (8) von einer mechanischen, optischen oder elektromechanischen Abtastvorrichtung bestimmt und an den Stellantrieb für die Schutzhaube (1) übertragen wird.
  36. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtastvorrichtung an der Linearführung (10) angeordnet ist.
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