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DE102006003128A1 - Bedrohungserkennungssystem und Verriegelungseinrichtung - Google Patents

Bedrohungserkennungssystem und Verriegelungseinrichtung Download PDF

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DE102006003128A1
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Ralf Friedrich
Andreas Herzig
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Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B45/00Alarm locks
    • E05B45/06Electric alarm locks
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05GSAFES OR STRONG-ROOMS FOR VALUABLES; BANK PROTECTION DEVICES; SAFETY TRANSACTION PARTITIONS
    • E05G5/00Bank protection devices
    • E05G5/02Trapping or confining mechanisms, e.g. transaction security booths
    • GPHYSICS
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    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
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Abstract

Bei atypischen Banküberfällen, bei denen Mitarbeitern während des Betretens der Bank aufgelauert wird, kann es passieren, dass nachfolgende Mitarbeiter die Bank ebenfalls betreten und sich so in Gefahr begeben. Erfindungsgemäß wird ein Bedrohungserkennungssystem (1) vorgeschlagen, welches bei Eingabe eines Überfallcodes in eine Eingabevorrichtung (7) zwar den Zugang zunächst freigibt, für nachfolgende Mitarbeiter, die den Zugangscode eingeben, aber eine Gefahrensituation signalisiert.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Bedrohungserkennungssystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Verriegelungseinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 9.
  • Beim Betreten eines Kundencenters einer Bank oder eines anderen zu überwachenden Raums werden häufig Kontrolleinrichtungen eingesetzt, die die Eingabe eines Autorisierungscodes erfordern.
  • Aus US 6445281 ist beispielsweise ein dynamisch kontrolliertes elektronisches Verriegelungssystem bekannt, welches nach dem Eingeben eines Autorisierungscodes diesen mit vorgegebenen Codes vergleicht und im Falle einer Übereinstimmung eine Tür öffnet.
  • In letzter Zeit ist es trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen zu so genannten atypischen Banküberfällen gekommen. Dabei bedroht ein Bankräuber einen Mitarbeiter der Bank und erzwingt sich so den Zugang zum Kundencenter durch die Personaleingangstür. Nachfolgende Mitarbeiter betreten ahnungslos ebenfalls das Kundencenter und begeben sich dadurch in Gefahr. Bisher wurde dieses Problem technisch durch eine Einbruchmeldeanlage mit Fallensicherung (Überwachung mit Bewegungsmeldern) gelöst, welche im Falle eines unberechtigten Eindringens auch für die Alarmierung einer hilfeleistenden Stelle, beispielsweise der Polizei, sorgte. Organisatorische Maßnahmen sahen beispielsweise vor, bestimmte vorab vereinbarte Zeichen zu setzen, beispielsweise Blumenvasen im Fenster, Jalousie halb hochgezogen usw. Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen konnten allerdings nicht sicher verhindern, dass nachfolgende Mitarbeiter den Bankraum betraten.
  • Es ist daher die Aufgabe der Erfindung ein Bedrohungserkennungssystem und eine Verriegelungseinrichtung anzugeben, wel ches die Gefahr für die Bankmitarbeiter bei einem atypischen Banküberfall reduziert.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Bedrohungserkennungssystem bzw. eine Verriegelungseinrichtung der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen der Ansprüche 1 bzw. 9. Zur Nutzung des Systems wird von dem bedrohten Mitarbeiter statt des eigentlichen Zutrittscodes ein Überfallcode in eine Eingabevorrichtung eingegeben. Die Steuereinrichtung merkt dadurch, dass eine Überfallsituation vorliegt und gibt für nachfolgende Mitarbeiter eine Warnung aus, damit diese den zu überwachenden Raum nicht mehr betreten und somit nicht auch noch diese Mitarbeiter einer Gefahr ausgesetzt werden. Die Warnung ist dabei für den Bankräuber nicht erkennbar, da im Raum keine Warnung angezeigt wird.
  • Eine besonders einfache Ausgestaltung des Systems ergibt sich durch das Anzeigen der Zutrittsinformation an einer Anzeigeeinrichtung gemäß Anspruch 2, da eine optische Anzeige besonders gut von Mitarbeitern wahrgenommen wird.
  • In der bevorzugten Ausgestaltung des Bedrohungserkennungssystems nach Anspruch 3 ist vorgesehen, dass die Tür nach Eingabe des Überfallcodes entsperrt wird, um den überfallenen Mitarbeiter nicht in Gefahr zu bringen, die Tür aber bei nachfolgenden Mitarbeitern versperrt bleibt, damit diese aktiv daran gehindert werden, den zu überwachenden Raum zu betreten.
  • Auf besonders geeignete Weise erfolgt die Signalisierung der Gefahrensituation gemäß Anspruch 4 durch in unterschiedlichen Farben leuchtende Leuchtdioden eines Leuchtdiodenfelds, welche einfach wahrgenommen werden.
  • In der vorteilhaften Ausgestaltung des Systems nach Anspruch 5 besteht der Überfallcode aus dem Zutrittscode und einer weiteren Eingabe. Damit lässt sich der Überfallcode leicht merken.
  • Auf bekannte Systeme mit Zahleneingaben aufsetzend, lässt sich das System gemäß Anspruch 6 dahingehend weiterbilden, dass für den Überfallcode eine zusätzliche, vorher den Mitarbeitern bekannt gegebene Ziffer vorgesehen ist.
  • Das System lässt sich gemäß der vorteilhaften Ausgestaltungen der Ansprüche 7 und 8 mit zusätzlichen Taster im zu überwachenden Raum für Quittierzwecke bzw. mit zusätzlichen Bewegungsmeldern als so genannte Fallenmelder ergänzen, um einen höheren Sicherheitsstandard zu erzielen.
  • Anhand eines in der einzigen Figur der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung näher erläutert.
  • Die Figur zeigt dabei den schematischen Aufbau eines erfindungsgemäßen Bedrohungserkennungssystems.
  • Das erfindungsgemäße Bedrohungserkennungssystem 1 weist dabei eine an einer Tür 2 eines zu überwachenden Raums, beispielsweise eines Kundencenters einer Bank, angebrachte Eingabeeinrichtung auf, die bei dem gezeigten Beispiel einen Riegelkontakt 3, einen Drehknauf 4, einen Türgriff 5, einen Chipleseeinrichtung 6 und eine Zifferntastatur 7 umfasst. Im Türbereich 9 sind zusätzlich noch eine Steuereinrichtung 10, eine Anzeigevorrichtung 11 aus Leuchtdioden 12, ein Magnetkontakt 13 und ein Taster 14 angeordnet. Die Steuereinrichtung 10 ist darüber hinaus über eine weitere Steuereinrichtung 15 mit Bewegungsmeldern 16 verbunden (hier ist exemplarisch nur ein Bewegungsmelder 16 dargestellt, allerdings werden in der Regel mehrere Bewegungsmelder eingesetzt werden). Die Steuereinrichtung 10 ist darüber hinaus mit einer Überfallmeldezentrale 17 verbunden, die im Falle eines Überfalls von der Steuereinrichtung 10 informiert wird.
  • Beim Zugang eines Mitarbeiters gibt dieser in die Zahlentastatur 7 einen Zifferncode (in der Regel vierstellig) ein und steckt einen Chipschlüssel in die Chipleseeinrichtung 6.
  • Der Zustand des Bedrohungserkennungssystems 1 wird durch die Anzeigevorrichtung 11 an der Tür 2 signalisiert. Die Signalisierung erfolgt nach der Türbedienung und schaltet sich nach ca. 4 s wieder ab.
  • Dabei weist beispielsweise eine grün leuchtende Leuchtdiode 12 darauf hin, dass keine Bedrohung erkennbar ist. Der Drehknauf 4 wird bei Türbedienung für zehn Sekunden freigegeben. Ist keine Gefahr im überwachten Raum erkennbar, so wird nach dem Betreten des zu überwachenden Raumes der Taster 14 betätigt. Wird der Mitarbeiter beim Betreten des zu überwachenden Raumes bedroht und in den zu überwachenden Raum gedrängt, so darf der Taster 14 nicht betätigt werden. In diesem Fall signalisiert das Bedrohungserkennungssystem für die nachfolgenden Mitarbeiter dann (beispielsweise über eine gelbe Leuchtdiode) die Bedrohungssituation und sperrt den Zugang in den zu überwachenden Raum.
  • Die gelb leuchtende Leuchtdiode 12 weist somit auf einen Zustand hin, bei dem die Situation überprüft wird. Der Drehknauf 4 wird bei Versuch der Türbedienung nicht freigegeben. Die Anzeige bleibt gelb, bis der vorhergehende Mitarbeiter den Taster 14 betätigt hat. Bis dahin ist der Zugang gesperrt.
  • Bei dunkel bleibender Anzeigevorrichtung 11 liegt eine Störung vor, die Tür bleibt gesperrt und es muss ein Sicherheitsrundgang durchgeführt werden.
  • Bei einem Überfall gibt der überfallenen Mitarbeiter statt des Zutrittscodes einen Überfallcode ein, der beispielsweise durch die Eingabe einer zusätzlichen Ziffer in die Zahlentastatur 7 gebildet wird. Dadurch erfährt die Steuereinrichtung 10 von dem Überfall und kann die Unterstützung anfordern. Außerdem wird für die nachfolgenden Mitarbeiter die Bedrohungssituation angezeigt.
  • Eine rote leuchtende Leuchtdiode 12 an der Anzeigeeinrichtung weist auf eine solche Bedrohungssituation hin. Der Drehknauf 4 wird bei Türbedienung nicht freigegeben. Der Zugang ist gesperrt. In so einem Fall soll gewartet werden, bis die Unterstützung herankommt.
  • Der erste Mitarbeiter, der morgens den zu überwachenden Raum betritt, schaltet durch dieses vorgenannte Verfahren automatisch eine im Raum befindliche Fallen-/Raumsicherung unscharf.
  • Ein Dienstleister (Putzpersonal, Boten, Wachschutz) schaltet durch einmaliges Stecken des Chipschlüssels die Fallen-/Raumsicherung unscharf und erhält gleichzeitig die Türfreigabe. Eine Eingabe eines Zutrittscodes ist für den Dienstleister nicht erforderlich. Die Anzeigevorrichtung bleibt dunkel. Der Taster 14 muss nicht betätigt werden.
  • Am Abend vor dem Verlassen des zu überwachenden Raumes ist vom letzten Mitarbeiter der Taster 14 zu drücken, nach dem Verlassen des zu überwachenden Raumes der Zutrittscode einzugeben und danach der Chipschlüssel einmal zu stecken. Anschließend wird der Drehknauf 4 verdreht, bis die Tür 2 verriegelt ist. Bei nochmaligem Stecken des Chipschlüssels wird die Fallen-/Raumsicherung scharf geschaltet. Die Scharfschaltung wird dabei vom Bedrohungserkennungssystem zurückgewiesen (negativer Quittungston), wenn das System nicht scharfschaltbereit ist, weil zum Beispiel ein Sicherungsbereich (Tresor, Technikraum usw.) bzw. eine Tür oder ein Fenster nicht scharf geschaltet oder verriegelt ist oder der Taster 14 nicht betätigt wurde.
  • Ein Dienstleister steckt zum Verriegeln der Tür den Chipschlüssel ohne Eingabe eines Zutrittscodes einmal und verdreht anschließend den Drehknauf 4, bis die Tür 2 verriegelt ist. Nun wird der Chipschlüssel noch einmal gesteckt, um das Bedrohungserkennungssystem scharf zu schalten. Wurde das Bedrohungserkennungssystem nicht ordnungsgemäß scharf geschal tet, ertönt ein negativer Quittungston. In diesem Fall lässt sich die Tür 2 mittels eines Notöffnungsverfahrens wieder öffnen.
  • Durch das erfindungsgemäße Bedrohungserkennungssystem und die erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung lässt sich eine mögliche Bedrohungssituation an der Anzeigevorrichtung anzeigen, wenn entweder die Fallensicherung (Bewegungsmelder) ausgelöst wurde, der Überfallalarm ausgelöst wurde oder die Quittierung am Taster 14 nicht erfolgte. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass kein Mitarbeiter einen zu überwachenden Raum betritt, wenn in dem zu überwachenden Raum eine Gefahrensituation vorliegt.

Claims (9)

  1. Bedrohungserkennungssystem (1) für zu überwachende Räume mit einer Eingabeeinrichtung (7) zum Eingeben von Autorisierungscodes, mit einer Steuereinrichtung (10) zum Bearbeiten der Autorisierungscodes und zum Ermitteln von Zutrittsinformationen, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) derartig ausgebildet ist, dass nach Eingabe eines Überfallcodes als Autorisierungscode in die Eingabeeinrichtung (7) zunächst eine Freigabe wie beim Eingeben eines Zutrittscodes als Autorisierungscode gegeben wird und für nachfolgende Eingaben des Zutrittscodes die Gefahrensituation signalisiert wird.
  2. Bedrohungserkennungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeigeeinrichtung (11) zum Anzeigen der Zutrittsinformationen vorgesehen ist, die nach Eingabe des Überfallcodes zunächst eine Freigabe anzeigt und für nachfolgende Eingaben des Zutrittscodes die Gefahrensituation signalisiert.
  3. Bedrohungserkennungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zu überwachende Raum eine Tür (2) mit einer Verriegelungseinrichtung (3, 4, 5) aufweist, die Verriegelungseinrichtung (3, 4, 5) derartig ausgestaltet ist, dass diese nach Eingabe des Zutrittscodes entsperrt wird, wenn vorher kein Überfallcode eingegeben wurde und nach Schließen der Tür (2) wieder versperrt wird, und die Verriegelungseinrichtung (3, 4, 5) nach der Eingabe des Überfallcodes entsperrt wird, nach Schließen der Tür (2) wieder versperrt wird und bei anschließender Eingabe des Zutrittscodes versperrt bleibt.
  4. Bedrohungserkennungssystem (1) nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (11) als Feld aus Leuchtdioden (12) ausgebildet ist und die unterschiedlichen Zutrittsinformationen als unterschiedlichen Farben angezeigt werden.
  5. Bedrohungserkennungssystem (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Überfallcode aus dem Zutrittscode und einer weiteren Eingabe gebildet ist.
  6. Bedrohungserkennungssystem (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeeinrichtung (7) eine Zahlentastatur (7) aufweist und der Überfallcode aus dem Zutrittscode durch eine zusätzlich Ziffer gebildet ist.
  7. Bedrohungserkennungssystem (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich Taster (14) im Raum zur Bestätigung des Zutritts vorhanden sind und die Betätigung der Taster (14) durch die Steuereinrichtung (10) ausgewertet und bei der Ermittlung der Zutrittsinformationen berücksichtigt wird.
  8. Bedrohungserkennungssystem (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich Bewegungsmelder (16) im Raum vorhanden sind und Signale der Bewegungsmelder (16) von der Steuereinrichtung (10, 15) ausgewertet und bei der Ermittlung der Zutrittsinformationen berücksichtigt werden.
  9. Verriegelungseinrichtung (3) für eine Tür (2) eines zu überwachenden Raumes mit einer Steuereinrichtung (10) zum Bearbeiten von Autorisierungscodes und zum Ermitteln von Zutrittsinformationen, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (3, 4, 5) derartig ausgestaltet ist, dass diese nach Eingabe des Zutrittscodes entsperrt wird, wenn vorher kein Überfallcode eingegeben wurde und nach Schließen der Tür (2) wieder versperrt wird, die Verriegelungseinrichtung (3, 4, 5) nach der Eingabe des Überfallcodes entsperrt wird, nach Schließen der Tür (2) wieder versperrt wird und bei anschließender Eingabe des Zutrittscodes versperrt bleibt.
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