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DE29910342U1 - Vorrichtung zum Spannungsabgriff von einer elektrischen Leitung - Google Patents

Vorrichtung zum Spannungsabgriff von einer elektrischen Leitung

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DE29910342U1
DE29910342U1 DE29910342U DE29910342U DE29910342U1 DE 29910342 U1 DE29910342 U1 DE 29910342U1 DE 29910342 U DE29910342 U DE 29910342U DE 29910342 U DE29910342 U DE 29910342U DE 29910342 U1 DE29910342 U1 DE 29910342U1
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Gira Giersiepen GmbH and Co KG
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R25/00Coupling parts adapted for simultaneous co-operation with two or more identical counterparts, e.g. for distributing energy to two or more circuits
    • H01R25/14Rails or bus-bars constructed so that the counterparts can be connected thereto at any point along their length
    • H01R25/142Their counterparts
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/24Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands
    • H01R4/2416Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands the contact members having insulation-cutting edges, e.g. of tuning fork type
    • H01R4/242Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands the contact members having insulation-cutting edges, e.g. of tuning fork type the contact members being plates having a single slot

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  • Details Of Indoor Wiring (AREA)
  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Description

9397/VIII
GIRA Giersiepen GmbH & Co. KG
Dahlienstr 12, D-42477 Radevormwald
Vorrichtung zum Spannungsabgriff
von einer elektrischen Leitung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spannungsabgriff von einer, insbesondere frei oder in einer Stromschiene verlegten, elektrischen Leitung mit einem Gehäuse und mit im Gehäuse angeordneten elektrischen Schneidkontakten. Des weiteren betrifft die Erfindung einen Kabelkanal mit einer solchen Vorrichtung.
Derartige Vorrichtungen sind bekannt, wobei es sich dabei um Vorrichtungen zur Kontaktierung handelt, wie sie beispielsweise im Automobilbau zur Herstellung einer Brücke zwischen verschiedenen Leitern eingesetzt werden. Z. B. können zwei verschiedene Leiterenden mittels einer solchen Vorrichtung miteinander verbunden werden.
Es sind auch Adapter für Stromschienen bekannt, die ein Gehäuse aufweisen und mit denen an bestimmten Stellen einer Stromschiene mittels Schneidkontakten eine Spannung abgegriffen werden kann.
In jedem Fall ist der Spannungsabgriff dabei an eine bestimmte Stelle der Leitung und/oder an eine bestimmte Art und Weise gebunden, wie die elektrische Leitung verlegt oder ausgebildet ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, mit der ein Spannungsabgriff an einer beliebigen Stelle einer elektrischen Leitung bzw. in einem gemäß der Erfindung ausgestalteten Kabelkanal erfolgen kann, wobei die abgegriffene Spannung unmittelbar zur Speisung haushaltüblicher Verbrauchsgeräte genutzt werden soll.
Erfindungsgemäß wird dies mit einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art erreicht, bei der jeweils an einem freien Ende der elektrischen Schneidkontakte ein elektrisches Steckverbindungsteil befestigt ist. Der erfindungsgemäße Kabelkanal weist eine derartige Vorrichtung auf.
Durch das erfindungsgemäß mit den elektrischen Schneidkontakten jeweils verbundene Steckverbindungsteil ist es vorteilhafterweise möglich, für haushaltübliche Verbraucher auf denkbar einfache und universell angepaßte Weise an einer beliebigen Stelle einer elektrischen Leitung eine Spannung abzugreifen. Bei der elektrischen Leitung kann es sich dabei beispielsweise um Einzeladern, ein Flachkabel oder ein von der äußeren Isolierung befreites NYM-Kabel handeln.
Dabei kann das Steckverbindungsteil vorzugsweise als Buchsenteil ausgebildet sein, weil solchermaßen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie diese bei einem Steckerteil erforderlich wären (z.B. Notwendigkeit einer Schutzkappe oder dergleichen) ein wirksamer Berührungsschutz gewährleistet ist.
Das Gehäuse kann dabei bevorzugtermaßen als flacher, im wesentlichen quaderförmiger, kleinformatiger Kasten ausge-
bildet sein, so daß es mit Vorteil auch einfach in einen erfindungsgemäßen Kabelkanal für eine Stromschiene eingepaßt und somit als Adapter verwendet werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen und in der folgenden Figurenbeschreibung enthalten.
Anhand eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels soll nun die Erfindung näher erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Spannungsabgriff von einer elektrischen Leitung,
Fig. 2 eine Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus Fig. 1 im Zusammenbau mit geöffneten Gehäuse,
Fig. 3 eine Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus Fig. 1 und 2 im Zusammenbau mit geschlossenenm Gehäuse und kontaktierter elektrischer Leitung,
Fig. 4 und 5
in perspektivischer Rück- und Vorderansicht, Darstellungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, eingebaut in einen erfindungsgemäßen Kabelkanal mit einem als Schuko-Steckdose ausbildeten elektrischen Anschlußteil,
Fig. 6 ebenfalls in perspektivischer Ansicht, eine Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, ein-
gebaut in einen erfindungsgemäßen Kabelkanal mit einem als Euro-Stecker ausbildeten elektrischen Anschlußteil,
Fig. 7 in gleicher Ansicht wie in Fig. 6, eine Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, eingebaut in einen erfindungsgemäßen Kabelkanal mit einem als Spezial-Stecker ausbildeten elektrischen Anschlußteil .
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche und sich funktionell entsprechende Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen, so daß sie in der Regel auch nur einmal beschrieben werden.
Wie Fig. 1 zeigt, weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Spannungsabgriff von einer elektrischen Leitung 1 ein Gehäuse 2 und im Gehäuse 2 angeordnete elektrische Schneidkontakte 3 auf. Bei letzteren kann es sich - wie dargestellt - um als Schneidklemme 3a oder als Spitze 3b ausgebildeten Kontakte handeln. Ein als Spitze 3b ausgebildeter Schneidkontakt 3 ist jedoch nur dann einsetzbar, wenn die elektrische Leitung 1 aus flexiblen Leitern besteht.
Bei der in Fig. 1 dargestellten elektrischen Leitung 1 handelt es sich um ein Flachkabel. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist jedoch universell verwendbar, d.h. es kann sich bei der elektrischen Leitung 1 um Einzeladern (vergleiche Fig. 3) oder auch - wie bereits erwähnt - um ein von der äußeren Isolierung befreites NYM-Kabel handeln. Die elektrische Leitung 1 kann frei oder in einer Stromschiene bzw. in einem Kabelkanal verlegt sein.
Jeweils an einem freien Ende der elektrischen Schneidkontakte 3 ist ein elektrisches Steckverbindungsteil 4, und zwar vornehmlich ein Buchsenteil, befestigt.
Das Gehäuse 2 besteht vorteilhafterweise aus einem elektrisch isolierenden Material und weist, wie neben Fig. 1 auch Fig. 2 und 3 verdeutlichen, an seinen Stirnseiten austretende Kanäle 5 zur Aufnahme der elektrischen Leitung 1 auf, wobei - wie Fig. 2 zeigt - im Montagezustand in jeden Kanal 5 umfangsseitig durch eine entsprechende Wandöffnung ein elektrischer Schneidkontakt 3 eingreift. In Fig. 1 bis 3 sind jeweils drei solcher Kanäle 5 dargestellt. Durch diese Kanalführung bzw. Lagerung der elektrischen Leitung 1 kann die Leistung 1 sicher im Gehäuse 2 gehalten und die Abgrifforte der elektrischen Spannung können zuverlässig geschützt werden.
Neben den Kanälen 5 zur Aufnahme der elektrischen Leitung
1 sind im Gehäuse 2 weitere Kanäle 6 vorgesehen, die zur Aufnahme der elektrischen Schneidkontakte 3 einschließlich der elektrischen Steckverbindungsteile 4 bestimmt sind und an einer Seite des Gehäuses 2 austreten, die die beiden Stirnseiten verbindet, an denen die elektrische Leitung 1 austritt. Durch diese zweite Kanalführung bzw. Lagerung können die elektrischen Schneidkontakte 3 und Steckverbindungsteile 4 sicher und berührungsgeschützt im Gehäuse
2 gehalten werden. Dabei ist es auch von Vorteil - wie in Fig. 1 und 3 dargestellt - eine Abdeckung 7 für die Kanäle 6 zur Aufnahme der elektrischen Schneidkontakte 3 vorzusehen, die beispielsweise mit dem Gehäuse 2 verrastet werden kann. Zu diesem Zweck können an der Abdeckung 7 Rasthaken 7a vorgesehen sein (Fig. 1) . Diese Abdeckung 7 kann mit Vorteil einen Kinderschutz aufweisen.
Das Gehäuse 2 kann bevorzugt, wie insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht, als flacher, im wesentlichen quaderförmiger kleinformatiger Kasten ausgebildet sein, so daß. das Gehäuse 2 mit Vorteil auch an beliebiger Stelle in einen erfindungsgemäßen Kabelkanal für eine Stromschiene eingepaßt werden kann. Derartige Einbaubeispiele zeigen Fig. 4 bis 7.
Das Gehäuse 2 kann ein insbesondere mit einem Gehausegrundkorper 2a über ein Filmscharnier 8 verbundenes Deckelteil 2b aufweisen, das die Kanäle 5 zur Aufnahme der elektrischen Leitung 1 verschließt. Durch das Filmscharnier 8 wird dabei das Deckelteil 2b vorteilhafterweise unverlierbar am Gehäusegrundkörper 2b gehalten. Vorzugsweise können dabei die Kanäle 5 in ihrer Längsrichtung jeweils in einen im Gehausegrundkorper 2a und in einen im Deckelteil 2b liegenden nicht näher bezeichneten Teilkanal aufgeteilt sein. Nachdem die elektrische Leitung 1 in den im Gehausegrundkorper 2a liegenden Teilkanal (über die Schneidkontakte 3 verlaufend) eingelegt wurde, kann das Deckelteil 2b verschlossen werden, wodurch die elektrische Leitung einerseits im wesentlichen kraftformschlüssig im Gehäuse 2 gehalten wird und andererseits durch die Schneidkontakte 3 ohne die Notwendigkeit, die die elektrische Leitung 1 speziell abisolieren zu müssen - eine Kontaktierung für den Spannungsabgriff entsteht. Diese Kontaktierung entsteht dabei durch ein festes Andrücken des Deckelteils 2b an den Gehausegrundkorper 2a.
Der Spannungsabgriff, z.B. für ein haushaltübliches elektrisches Gerät, kann dann in einfacher Weise über die elektrischen Steckverbindungsteile 4 erfolgen. Wie bereits erwähnt, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung, wie Fig. 4 bis 7 veranschaulichen, in einen Kabelkanal für eine Strom-
schiene eingepaßt werden kann. In diesen Figuren ist die erfindungsgemäße Vorrichtung mit dem Bezugszeichen 10 und der Kabelkanal mit dem Bezugszeichen 11 bezeichnet.
Fig. 4 und 5 zeigen in zwei verschiedenen Ansichten die Integration der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 in einen erfindungsgemäßen Kabelkanal 11. Der Kabelkanal 11 besitzt eine rinnenförmige Wandung 11a, die im Querschnitt einseitig - z.B. in Richtung auf eine Wand, eine Decke oder dgl. hin - offen oder - wie dargestellt - allseitig geschlossen sein kann. Das Gehäuse 2 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zum Spannungsabgriff ist in eine nicht näher bezeichnete Einsatzöffnung, insbesondere an einer längs des Kanals 11 verlaufenden Schmalseite 11b der rinnenförmigen Kanalwandung 11a eingesetzt und schließt insbesondere bündig mit dieser Kanalwandung 11a ab. Auf den Kabelkanal 11 kann ein an dessen äußere Form angepaßtes, als Schuko-Steckdose 12 (im dargestellten Fall - als Doppelsteckdose) ausbildetes elektrisches Anschlußteil aufgesetzt werden, welches mittels dreier Steckerstifte 12a mit den elektrischen Steckverbindungsteilen 4 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 kontaktiert werden kann. In die Steckdose 12 können z.B. haushaltübliche elektrische Geräte eingesteckt werden.
Fig. 6 zeigt, daß das elektrischen Anschlußteil auch als Euro-Stecker 13 ausbildet sein kann, durch den ein direkter Anschluß eines elektrischen Gerätes an die in den erfindungsgemäßen Kabelkanal 11 integrierte erfindungsgemäße Vorrichtung 10 vorgenommen werden kann, insofern eine entsprechende normgerechte Beabstandung der elektrischen Buchsenteile voneinander im Gehäuse 2 vorgesehen ist.
Ebenso ist es vorteilhafterweise des weiteren möglich (Fig.
I)1 mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10, einen elektrischen Kontakt einer elektrischen Leitung 1 (z.B. einer Stromschiene, in Fig. 4 bis 7 nicht dargestellt) mit einem als Spezial-Stecker 14 ausbildeten elektrischen Anschlußteil herzustellen.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Beispielsweise muß das das Gehäuse 2 der erfindungsgemäßen Vorrichtung verschließende Deckelteil 2b nicht mit dem Gehäusegrundkörper 2a über das Filmscharnier 8 verbunden sein, sondern es kann sich auch um ein separates Teil handeln. Auch die Anzahl der Schneidkontakte 3 und der Steckverbindungsteile 4 ist nicht auf drei, wie im dargestellten Fall beschränkt, sondern kann bedarfsweise, z.B. zum gleichzeitigen Anschluß mehrerer elektrischer Leitungen 1, variieren. Für eine zuverlässige Integration der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einen erfindungsgemäßen Kabelkanal 11 kann der Fachmann entsprechend gestaltete Befestigungsmöglichkeiten, z.B. eine Verrastung, vorsehen.
Ferner ist die Erfindung nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein. D.h., daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des, Anspruchs 1 weggelassen.bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Merkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
BezucTszeichen
1 elektrische Leitung 4 bis 7)
2 Gehäuse
3 Schneidkontakt
3a Schneidklemme
3b Spitze
4 Steckverbindungsteil
5 Kanal für 1
6 Kanal für 3/4
7 Abdeckung für 6
7a Rasthaken an 7
CX) Filmscharnier
10 Vorrichtung zum Spannungsabgriff (Fig.
11 Kabelkanal
11a Wandung von 11
lib Schmalseite von 11
12 Schuko-Steckdosen-Anschlußteil
12a Steckerstifte von 12
13 Euro-Stecker
14 Spezial-Stecker

Claims (12)

1. Vorrichtung zum Spannungsabgriff von einer, insbesondere frei oder in einer Stromschiene verlegten, elektrischen Leitung (1) mit einem Gehäuse (2) und mit im Gehäuse (2) angeordneten elektrischen Schneidkontakten (3), dadurch gekennzeichnet, daß jeweils an einem freien Ende der elektrischen Schneidkontakte (3) ein elektrisches Steckverbindungsteil (4) befestigt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckverbindungsteil (4) als Buchsenteil ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) an seinen Stirnseiten austretende Kanäle (5) zur Aufnahme der elektrischen Leitung (1) aufweist, wobei in jeden Kanal (5) umfangsseitig ein elektrischer Schneidkontakt (3) eingreift.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Schneidkontakt (3) als Schneidklemme (3a) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Schneidkontakt (3) als Spitze (3b) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) Kanäle (6) zur Aufnahme der elektrischen Schneidkontakte (3) einschließlich der elektrischen Steckverbindungsteile (4) aufweist, die an einer, zwei Stirnseiten verbindenden Seite austreten.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine, insbesondere mit dem Gehäuse (2) verrastbare Abdeckung (7) für die Kanäle (6) zur Aufnahme der elektrischen Schneidkontakte (3).
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) als flacher, im wesentlichen quaderförmiger kleinformatiger Kasten ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) ein insbesondere mit einem Gehäusegrundkörper (2a) über ein Filmscharnier (8) verbundenes Deckelteil (2b) aufweist, das insbesondere die Kanäle (5) zur Aufnahme der elektrischen Leitung (1) in ihrer Längsrichtung teilt.
10. Kabelkanal, gekennzeichnet durch eine darin integrierte Vorrichtung (10) zum Spannungsabgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 9.
11. Kabelkanal nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) der Vorrichtung (10) zum Spannungsabgriff in eine Einsatzöffnung, insbesondere an einer Schmalseite einer rinnenförmigen Kanalwandung (11a) eingesetzt ist und insbesondere bündig mit der Kanalwandung (11a) abschließt.
12. Kabelkanal nach Anspruch 10 oder 11, gekennzeichnet durch ein aufgesetztes, als Steckdose (12) ausbildetes elektrisches Anschlußteil, das mit Hilfe von Steckerstiften (12a) mit den elektrischen Steckverbindungsteilen (4) der Vorrichtung (10) zum Spannungsabgriff kontaktiert ist.
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