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DE102006009995B3 - Feuerzeug zum Aufheizen einer rauchfreien Zigarette - Google Patents

Feuerzeug zum Aufheizen einer rauchfreien Zigarette Download PDF

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DE102006009995B3
DE102006009995B3 DE102006009995A DE102006009995A DE102006009995B3 DE 102006009995 B3 DE102006009995 B3 DE 102006009995B3 DE 102006009995 A DE102006009995 A DE 102006009995A DE 102006009995 A DE102006009995 A DE 102006009995A DE 102006009995 B3 DE102006009995 B3 DE 102006009995B3
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Christian Wengert
Thomas Dr.-Ing. Philipp
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NICCULTO AG, CHAM, CH
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    • F23QIGNITION; EXTINGUISHING-DEVICES
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Abstract

Ein Feuerzeug zum Aufheizen einer rauchfreien Zigarette enthält einen Brennstoffvorratsbehälter (92), der über ein Ventil (90) mit einer Brennerdüse (86) verbunden ist, eine im Bereich der Brennerdüse ausgebildete Zündeinrichtung (97), eine Handhabe (72), bei deren Betätigung das Ventil öffnet und die Zündeinrichtung zündet, und ein Aufnahmefach (76) zum Einführen des von einem Mundstück abgewandten Endes eines Zigarettenkörpers der rauchfreien Zigarette, durch den ein Wärmerohr (26) führt, derart, dass das der Brennerdüse zugewandete Ende des Wärmerohrs von der Flamme erwärmt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Feuerzeug zum Aufheizen einer rauchfreien Zigarette.
  • In der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE 2005 034 169 A1 ist eine rauchfreie Zigarette beschrieben, wie sie in folgend 6 im Querschnitt und auseinandergezogen dargestellt ist:
    Ein insgesamt zylindrisches Mundstück 10 besteht aus an sich bekanntem Filtermaterial, wie es beispielsweise für Filtermundstücke konventioneller Zigaretten verwendet wird. Eine Strinseite des Mundstücks 10 ist als Ansaugöffnung 18 ausgebildet. Die von der Ansaugöffnung 18 abgewandte Stirnseite des Mundstücks 10 ist mit einer hohlzylindrischen Aussparung 20 ausgebildet. Die Oberfläche 22 des Mundstücks 10 ist mit Ausnahme der Oberfläche der Aussparung sowie der gemäß 6 linken Stirnseite geschlossenporig ausgebildet.
  • Der Zigarettenkörper 12 weist einen zylindrischen Mantel 24 aus thermisch isolierendem Material, beispielsweise einem Keramikwerkstoff, auf, der ein Wärmerohr 26 aus thermisch gut leitendem Material, beispielsweise Kupfer, enthält. Das gemäß 1 linke Ende des Wärmerohrs 26 steht aus dem Mantel 24 vor, wobei die Außenkontur des vorstehenden Bereiches 28 etwa der Kontur der Aussparung 20 entspricht. Die Stirnseite des vorstehenden Bereiches sowie die zylindrische Wandung des vorstehenden Bereiches sind mit Durchgangsöffnungen 30 ausgebildet. Die Stirnseite des vorstehenden Bereiches kann auch vollständig offen sein. An seinem rechtsseitigen Ende ist der Mantel 24 mit einer Aussparung 32 ausgebildet, an deren Boden das rechte Ende des Wärmerohrs 26 frei liegt.
  • Das rechtsseitige Ende des Mantels 24 bildet zusammen mit der Öffnung des Wärmerohrs 26 eine Lufteintrittsöffnung, die mit einer durch das linksseitige Ende des Wärmerohrs 26 bzw. das Ende des Mantels 24 gebildeten Luftaustrittsöffnung mittels eines durch das Innere des Wärmerohrs 26 gebildeten Luftdurchlasskanals verbunden ist.
  • Das Mundstück 10 wird auf der Innenseite der Aussparung 20 mit einem flüchtigen Genussmittel 33, beispielsweise mit Duft- und/oder Geschmacksstoffen versetztem Nikotin, beschichtet. Im Anlieferzustand ist das Mundstück 10 beispielsweise von einer Kunststofffolie umschlossen, so dass das Genussmittel 33 nicht abdampfen kann. Nach Entfernen der Kunststofffolie wird das Mundstück auf den vorspringenden Bereich 28 des Zigarettenkörpers 12 aufgesteckt, so dass eine Baugruppe entsteht, die das Aussehen einer herkömmlichen Zigarette (Mundstück mit Zigarettenkörper) hat.
  • Zum Aufheizen bzw. „Anzünden" wird das gemäß 6 rechte Ende des Zigarettenkörpers 12 in einen Adapter eingeschoben, über den es mit einem Feuerzeug verbunden wird, so dass das Wärmerohr 26 durch die Flamme des Feuerzeugs erwärmt wird und das Genussmittel 33, das in intensiver Berührung mit dem Wärmerohr ist, auf seine oder geringfügig über seine Lösungs- bzw. Verdampfungstemperatur von beispielsweise 50 Grad bis 60 Grad aufgeheizt wird. Die Wärmekapazität des Wärmerohrs 26 ist ausreichend dafür, dass auch nach Abziehen der Zigarette vom Adapter beim Einsaugen von Luft durch die Ansaugöffnung 18 hindurch die verdampften Bestandteile und sonstigen flüchtigen Bestandteile des Genussmittels 33 über einen genügend langen Zeitraum aufgenommen werden, so dass das Genussmittel bis zu zumindest annähernd seinem vollständigen Verbrauch im Mund oder durch Inhalation genossen werden kann.
  • Aus der DD 285 926 A5 ist eine Zigarette bekannt, die innerhalb einer Hülse ein entzündbares kohlenstoffhaltiges Brennelement enthält, das in wärmeleitender Beziehung mit einem ein Aerosol erzeugenden Substrat steht. Die Hülse besteht aus einer Metallfolie, die mit Papier umwickelt ist. Zur Anreicherung des Aerosols kann zusätzlich eine Tabakfüllung vorgesehen sein, die vom Aerosol durchströmt wird. Ein aus der Hülse vorstehendes Ende des Brennelements ist anzündbar. Das vom Brennelement abgewandte Ende der Hülse, in das ein Filterkörper eingesetzt sein kann, bildet ein Mundstück.
  • Die DE 68 04 373 U beschreibt ein Feuerzeug für Kraftfahrzeuge, bei dem ein Trichter so am Feuerzeug befestigt ist, das beim Einschieben der Zigarette das eine Ende des Trichters gegen die Feuerzeugflamme gerichtet ist.
  • Aus der GB 20 99 122 A ist ein insbesondere zur Verwendung in Motorfahrzeugen geeigneter Zigarrenanzünder bekannt, dessen Gehäuse in einen Stromversorgungssockel einsetzbar ist und der ein elektrisch beheiztes Anzündelement aufweist, mit dem eine Stirnseite einer anzuzündenden Zigarre in Berührung bringbar ist.
  • In der US 54 72 001 A ist eine insgesamt rohrförmige Vorrichtung beschrieben, mittels der eine herkömmliche Zigarette derart genossen werden kann, dass kein Rauch in die Umgebung gelangt. Dazu weist die rohrförmige Vorrichtung an einem Ende einen Ansatz auf, der Mund und Nase eines Rauchers überdeckt. An ihrem anderen Ende weist die Vorrichtung eine Filtereinrichtung auf, die schädliche Bestandteile des in die Umgebung austretenden Rauches herausfiltert.
  • Die US 53 96 907 A beschreibt ebenfalls eine Vorrichtung, die gestattet, eine innerhalb der Vorrichtung aufgenommene herkömmliche Zigarette derart zu rauchen, dass nur gefilterter Rauch in die Umgebung gelangt.
  • Die US 47 74 970 beschreibt ebenfalls eine Vorrichtung, mittels der eine herkömmliche Zigarette derart genossen werden kann, dass Tabakrauch vor dem Inhalieren isomerisiert, oxydiert und katalysiert wird und bei der die Menge von in die Umgebung austretendem Rauch vermindert wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, mit der das Aufheizen der rauchfreien Zigarette möglichst sicher und komfortabel erfolgen kann.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Feuerzeug gemäß dem Anspruch 1 gelöst.
  • Das erfindungsgemäße Feuerzeug wird mit den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 5 in vorteilhafter Weise weiter gebildet.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer schematischer Zeichnung beispielhaft mit weiteren Einzelheiten erläutert.
  • In den Figuren stellen dar:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Feuerzeugs,
  • 2 einen Längsschnitt durch das Feuerzeug gemäß 1,
  • 3 eine Ansicht ähnlich der 2 ausgewählter Teile des Feuerzeugs in dessen noch kaltem aber bereits gezündeten Zustand,
  • 4 eine Ansicht ähnlich der 3 in einem Zustand, in dem sich das Feuerzeug selbsttätig abschaltet,
  • 5 die Teile des Feuerzeugs gemäß den 3 und 4 im Ruhezustand und
  • 6 einen Längsschnitt durch eine rauchfreie Zigarette in auseinandergezogenem Zustand.
  • Gemäß 1 ragt aus der Oberseite eines Gehäuses 70 eines Feuerzeugs eine Handhabe 72 zum Betätigen des Feuerzeugs vor. Weiter ist in der Oberseite ein Loch 74 ausgebildet, das in ein im Inneren des Gehäuses 70 ausgebildetes Aufnahmefach 76 führt. Ein Bereich 78 der Wandung des Gehäuses 70 ist durchsichtig und mit Löchern 79 ausgebildet.
  • 2 zeigt einen Längsschnitt durch das Feuerzeug gemäß 1:
    In dem Aufnahmefach 76 befindet sich eine an ihrem unteren Ende mit einem Anschlag 80 ausgebildete Hülse 82. Eine Brennerdüse 86 der Brennerbaugruppe 84 ist über eine Leitung 88 mit einer Ventilbaugruppe 90 verbunden, die an einem Auslassrohr eines Brennstoffvorratsbehältnis 92 ausgebildet ist, der beispielsweise übliches Flüssiggas enthält und in an sich bekannter Weise nachfüllbar ist.
  • Die Handhabe 72 ist über einen Kipphebel 94 mit der Ventilbaugruppe 90 lose verbunden.
  • Gemäß 2 ist unterhalb der Handhabe 72 eine Zündeinrichtung, beispielsweise eine Piezozündeinrichtung 96 angeordnet, deren Zündelektroden 97 sich im Bereich neben der Brennerdüse 86 befinden.
  • Die Funktion des bisher beschriebenen Feuerzeugs ist an sich bekannt und wird daher nicht im Einzelnen erläutert. Beim Abwärtsbewegen der Handhabe 72 wird die Ventilbaugruppe 90 geöffnet, so dass Brenngas aus der Brennerdüse 86 strömt und dort von den Zündelektroden 97 der Zündeinrichtung 96 gezündet wird.
  • Die Hülse 82 ist derart bemessen, dass der Zigarettenkörper 12 (6) bis zum Anschlag 80 in die Hülse 82 einschiebbar ist. An der Außenseite der Hülse 82 ist im unteren Bereich des Zigarettenkörpers 12 ein Bimetallstreifen 98 beispielsweise an seinen beiden Enden intensiv wärmeleitend befestigt, der mit einem Distanzdraht 100 zur Ventilbaugruppe 90 reicht.
  • 3 zeigt die Anordnung bei gedrückter Handhabe 72 und damit offenem Ventil der Ventilbaugruppe 90 und somit brennender Flamme 102 jedoch noch kalter Hülse 82. Bei der Darstellung gemäß 4 ist die Hülse 82 soweit erwärmt, dass der Bimetallstreifen 98 gemäß 4 nach links ausgewölbt ist und über den Distanzdraht 100 das Ventil der Ventilbaugruppe 90 schließt.
  • Der durchsichtige Bereich 78 des Gehäuses 70 mit den darin ausgebildeten Löchern 79 befindet sich, wie aus 2 ersichtlich, in dem Bereich neben der Brennerdüse 86. Es versteht sich, dass die Löcher 79, die auch schlitzförmig ausgebildet sein können, derart ausgebildet sind und gegebenenfalls mit Kanälen in der Brennerbaugruppe 84 derart verbunden sind, dass der Flamme ausreichend Frischluft zugeführt wird.
  • Die Funktion der beschriebenen Anordnung ist wie folgt:
    Der Zigarettenkörper 12 einer „anzuzündenen" bzw. aufzuheizenden Zigarette wird in das Aufnahmenfach 76 bis zum Anschlag 80 eingeschoben. Mittels der Handhabe 72 wird das Feuerzeug dann in Betrieb gesetzt, so dass das Wärmerohr 26 von der Flamme 102 erwärmt wird. Die Wärmeleitfähigkeit des schlecht wärmeleitenden Mantels 24 und die Temperaturempfindlichkeit des Bimetallstriefens 98 sind derart aufeinander abgestimmt, dass der Bimetallstreifen 98 das Ventil der Ventilbaugruppe 90 schließt, wenn das Wärmerohr 26, insbesondere dessen aus dem Mantel 24 vorstehender Bereich 28, eine vorbestimmte Temperatur erreicht hat, die zum Verdampfen des Genussmittels 33 (6) genügt. Dabei ist die Außenseite des Mantels 24 noch so wenig erwärmt, dass ihre Berührung als angenehm empfunden wird. Der Zigarettenkörper 12 wird anschließend aus dem Feuerzeug herausgenommen. Ein frisches Mundstück 10 wird aufgesteckt und steht für einen Genuss des Genussmittels 33 zur Verfügung, indem, wie bei herkömmlichen Zigaretten, durch das Mundstück 10 hindurch Luft ange saugt wird. Der Genuss des Genussmittels ist auf diese Weise für den „Raucher" intensiv, ohne dass die Umwelt durch irgendwelchen Rauch belästigt wird.
  • Mit der Erfindung ist eine sichere und komfortable Möglichkeit zum Aufheizen von Zigaretten der beschriebenen Art geschaffen. Es versteht sich, dass die Zigarette erneut aufgeheizt werden kann, wenn sie vor dem vollständigen Aufbrauchen des Genussmittels abkühlt.
  • Durch entsprechende Dimensionierung des Aufnahmefaches 76 mit der Hülse 82 sowie erforderlichenfalls Einsetzen einer zusätzlichen, temperaturisolierenden Hülse kann das Feuerzeug in an sich bekannter Weise benutzt werden, indem die Flamme, gegebenenfalls nach Verstellen mittels einer aus dem Gehäuse vorstehenden Rändelschraube (nicht dargestellt) so eingestellt wird, dass sie bis nach außerhalb des Gehäuses brennt. Weiterhin ist möglich, dass die Ventilbaugruppe 90 schließt, wenn die Handhabe 72 nicht mehr betätigt wird und bei gedrückter Handhabe 72 zusätzlich schließt, wenn sie durch den Bimetallstreifen 98 zum Schließen freigegeben wird. Diese Freigabe kann beispielsweise dadurch geschehen, dass der Bimetallstreifen den Distanzdraht unter einem Kopf eines Ventilschaftes herausschiebt und dadurch das Ventil von einer in Schließstellung vorgespannten Feder geschlossen wird.
  • Der Zigarettenkörper 12 wird vorteilhafterweise mit aufgesetztem Mundstück 10 vom Feuerzeug erwärmt, da die erhitzte Luft einschließlich Nikotin und Aromastoffen durch das Wärmerohr hindurch dann unter leichtem Zug wie bei einer herkömmlichen Zigarette sofort inhaliert werden kann.
  • 10
    Mundstück
    12
    Zigarettenkörper
    14
    Adapter
    16
    Filtermaterial
    18
    Ansaugöffnung
    20
    Aussparung
    22
    Oberfläche
    24
    Mantel
    26
    Wärmerohr
    28
    Bereich
    30
    Durchgangsöffnungen
    32
    Aussparung
    33
    Genussmittel
    70
    Gehäuse
    72
    Handhabe
    74
    Loch
    76
    Aufnahmefach
    78
    durchsichtiger Bereich
    79
    Löcher
    80
    Anschlag
    82
    Hülse
    84
    Brennerbaugruppe
    86
    Brennerdüse
    88
    Leitung
    90
    Ventilbaugruppen
    92
    Brennstoffvorratsbehältnis
    94
    Kipphebel
    96
    Zündeinheit
    97
    Zündelektroden
    98
    Bimetallstreifen
    100
    Distanzdraht
    102
    Flamme

Claims (5)

  1. Feuerzeug zum Aufheizen einer rauchfreien Zigarette, wobei die Zigarette einen Zigarettenkörper (12) mit einem äußeren Mantel (24) aus einem thermisch isolierenden Material und ein von dem Mantel (24) umgebenes Wärmerohr (26) aus einem wärmeleitendem Material enthält, wobei an einem Ende des Zigarettenkörpers (12) ein Mundstück (10) derart anbringbar ist, dass ein zwischen dem Mundstück (10) und dem ihm zugewandten Ende des Wärmerohres (26) anordenbares Genussmittel (33) in Berührung mit dem Mundstück (10) ist, welches Genussmittel (33) durch Erhitzen des vom Mundstück (10) abgewandten Endes des Wärmerohrs (26) auf eine zum Verdampfen des Genussmittels (33) ausreichende Temperatur aufheizbar ist, wobei das Feuerzeug ein Gehäuse (70) aufweist; das enthält einen Brennstoffvorratsbehälter (92), der über ein Ventil (90) mit einer Brennerdüse (86) verbunden ist, eine im Bereich der Brennerdüse (86) ausgebildete Zündeinrichtung (97), wobei mittels einer am Gehäuse (70) vorgesehenen Handhabe (72) das Ventil (90) öffenbar und mittels der Zündeinrichtung (97) eine Flamme (102) zündbar ist, sowie ein an die Brennerdüse (86) und die Zündeinrichtung (97) angrenzendes, durch ein Loch (74) im Gehäuse hindurch zugängliches, im Inneren des Gehäuses (70) ausgebildetes Aufnahmefach (76), in das das vom Mundstück (10) abgewandte Ende des Zigarettenkörpers einschiebbar ist, so dass das zugehörige, der Brennerdüse (86) zugewandte Ende des Wärmerohrs (26) mit der Flamme (102) zum Verdampfen des Genussmittels erhitzbar ist und der Zigarettenkörper (12) bei verdampfendem Genussmittel aus dem Aufnahmefach (76) herausnehmbar ist.
  2. Feuerzeug nach Anspruch 1, wobei in dem Gehäuse (70) Öffnungen (79) für einen Zutritt von Frischluft in den Bereich der Brennerdüse (86) ausgebildet sind.
  3. Feuerzeug nach Anspruch 1 oder 2, wobei ein Bereich (78) des Gehäuses (7) durchsichtig ist, so dass die von der Brennerdüse (86) ausgehende Flamme (102) von außerhalb des Gehäuses (70) sichtbar ist.
  4. Feuerzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei ein Thermosensor (98) vorgesehen ist, der die Temperatur des Zigarettenkörpers (12) an dessen der Brennerdüse (86) zugewandten Endbereich erfasst und bei Überschreiten einer Schwellentemperatur das Ventil (90) schließt.
  5. Feuerzeug nach Anspruch 4, wobei der Thermosensor einen die Temperatur einer den Endbereich des Zigarettenkörpers (12) aufnehmenden Hülse (82) erfassenden Bimetallstreifen (98) enthält, durch dessen Verformung das Ventil (90) geschlossen wird.
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