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DE102006008255A1 - Röntgengerät - Google Patents

Röntgengerät Download PDF

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Carola Diebold
Jörg Dr. Freudenberger
Benjamin Hempe
Heiko Larsen
Joachim Rapp
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Sandra Schulz
Matthias Seufert
Florian Sickinger
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Abstract

Bei einem Röntgengerät ist an einem um eine Z-Achse (z) drehbaren Rotor (1) eine Gantry einer Röntgenquelle (2) mit einer um eine Anodenachse (a, a') drehbaren Anode (5, 5') angebracht. Die Anodenachse (a, a') ist mittels einer Kippeinrichtung (14, 15, 20) relativ zur Z-Achse (z) verstellbar. Zur Kompensation einer unerwünschten Änderung der Lage des Brennflecks (6, 6') in Z-Richtung (z) ist eine Bewegungseinrichtung (13, 14, 18) zum Bewegen der Anode (5, 5') in eine zur Z-Achse (z) parallele Richtung vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Röntgengerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein solches Röntgengerät ist aus der DE 196 39 918 C2 bekannt. Dabei wird auf dem Anodenteller einer Drehkolbenröhre ein quadratischer Brennfleck erzeugt, von dem aus ein Strahlenbündel in Richtung eines Röntgendetektors abgestrahlt wird. Um den Röntgendetektor in einer Z-Richtung vollständig auszuleuchten, wird vorgeschlagen, die Achse der Drehkolbenröhre und damit die Anodenachse relativ zu einer sich im Wesentlichen parallel zu einer Bildebene des Röntgendetektors sich erstreckenden Z-Achse zu verkippen. Es ergibt sich damit zunächst ein im Wesentlichen rechteckförmiger Brennfleck, von dem aus ein den Röntgendetektor in Z-Richtung vollständig ausleuchtendes Strahlenbündel abgestrahlt wird. Der rechteckige Brennfleck ist allerdings nicht besonders gut fokussiert. Um den Brennfleck wiederum in eine quadratische Form zu bringen, ist zusätzlich vorgesehen, den Elektronenstrahl bei einer Verkippung der Drehachse zusätzlich entsprechend abzulenken. – Das bekannte Röntgengerät hat den Nachteil, dass bei einer Verkippung der Drehkolbenröhre der Brennfleck seine Lage in Z-Richtung ändert. Das wirkt sich nachteilig auf die Bilderzeugung aus. Insbesondere bei Rotoren mit mehreren Röntgenquellen und Röntgendetektoren kann die Bilderzeugung zusätzlich dadurch gestört werden, dass die Brennflecke der Röntgenquellen nicht mehr exakt in derselben Ebene liegen.
  • Die US 4,928,297 beschreibt eine radiografische Diagnosevorrichtung, bei der eine Röntgenquelle und ein gegenüberliegender zeilenförmig ausgebildeter Röntgendetektor schwenkbar um eine gemeinsame Achse gehalten sind. Ferner ist vorgesehen, dass ein Abstand zwischen der Röntgenquelle und dem Röntgen detektor änderbar ist. Zur Vermeidung von Bildverzerrungen wird vorgeschlagen, eine zwischen der Röntgenquelle und dem Detektor vorgesehene Schlitzblende ebenfalls um die gemeinsame Schwenkachse zu verschwenken. – Zur Erzeugung eines sich in Z-Richtung erstreckenden Röntgenbilds ist es erforderlich, den Patienten durch eine Bewegung des zeilenförmigen Röntgendetektors in Z-Richtung sukzessive zu durchstrahlen. Das ist zeitaufwändig. Abgesehen davon können mit der bekannten radiografischen Diagnosevorrichtung keine Schnittbilder nach Art eines Röntgen-Computertomografen hergestellt werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Es soll insbesondere ein Röntgengerät mit einem einstellbaren Brennfleck angegeben werden, das eine verbesserte Ausleuchtung eines Röntgendetektors in Z-Richtung ermöglicht und gleichzeitig eine verbesserte Bildqualität liefert.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 12.
  • Nach Maßgabe der Erfindung ist vorgesehen, dass eine Bewegungseinrichtung zum Bewegen der Anode in eine zur Z-Achse parallele Richtung vorgesehen ist. – Das ermöglicht eine Justierung des Brennflecks in einer Richtung parallel zur Z-Achse. Eine solche Justierung kann infolge einer Änderung der Lage des Brennflecks in Z-Richtung bedingt durch eine Verkippung der Anodenachse oder durch thermische Einflüsse erforderlich sein. Mit der vorgeschlagenen Bewegungseinrichtung ist es also möglich, eine unerwünschte Änderung der Lage des Brennflecks in Z-Richtung zu kompensieren. Damit kann auch bei einer durch eine Verkippung der Anodenachse bedingten vergrößerten Ausleuchtung des Röntgendetektors in Z-Richtung eine hervorragende Bildqualität sichergestellt werden.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung handelt es sich bei der Röntgenquelle um eine Drehkolbenröhre. Derartige Drehkolbenröhren sind nach dem Stand der Technik allgemein bekannt. Sie zeichnen sich durch eine besonders hohe Leistung aus.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass eine durch die Kippeinrichtung gebildete Kippachse durch einen auf der Anode erzeugten Brennfleck verläuft. Damit kann bei einem Verkippen der Anodenachse eine unerwünschte Lageänderung des Brennflecks in Z-Richtung weitgehend vermieden werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass die Kippachse nicht durch den auf der Anode erzeugten Brennfleck verläuft. Das erlaubt u. U. eine konstruktiv einfachere Ausgestaltung der Kippeinrichtung.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Röntgenquelle mittels einer die Kippeinrichtung und die Bewegungseinrichtung umfassenden Aufnahme am Rotor angebracht. Mit der vorgeschlagenen Aufnahme ist es also möglich, sowohl die Anodenachse zu verschwenken, als auch in Z-Richtung zu bewegen. Damit lässt sich eine Lage des Brennflecks exakt einstellen.
  • Die Aufnahme kann eine parallel zur Z-Achse verfahrbare Linearbewegungseinrichtung aufweisen. Es kann sich dabei um einen gleitbar geführten Schlitten oder einen Wagen handeln. Die Röntgenquelle ist zweckmäßigerweise verschwenkbar um die Kippachse an der Linearbewegungseinrichtung angebracht. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, dass die Röntgenquelle zum Verschwenken in einer gebogenen Führung aufgenommen ist. Eine solche Aufnahme ist besonders stabil. Damit kann eine unkontrollierte Bewegung der Röntgenquelle infolge der bei einer Rotation des Rotors auf sie wirkenden Fliehkräfte vermieden werden.
  • Das erfindungsgemäße Röntgengerät kann als Computertomograf ausgebildet sein. Es kann aber auch sein, dass das erfin dungsgemäße Röntgengerät als Röntgen-Angiografie-Gerät mit einem C-Bogen ausgebildet ist, wobei am C-Bogen die Röntgenquelle und der Röntgendetektor angeordnet sind.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung sind am Rotor der Gantry in gegenüberliegender Anordnung eine weitere Röntgenquelle und ein weiterer Röntgendetektor versetzt um einen Drehwinkel γ in einer Abtastebene angebracht. Bei der vorgeschlagenen Mehrstrahleranordnung ist es grundsätzlich möglich, dass die weitere Röntgenquelle fest am Rotor angebracht ist. Ein weiterer Brennfleck der weiteren Röntgenquelle kann durch eine Einstellung des Brennflecks der Röntgenröhre mittels der daran vorgesehenen Kipp- und Bewegungseinrichtung in Übereinstimmung mit dem weiteren Brennfleck gebracht werden. Unter dem Begriff "Abtastebene" wird eine Ebene verstanden, welche im Wesentlichen senkrecht zur Z-Achse verläuft. Der Drehwinkel γ, mit dem die weitere Röntgenquelle gegenüber der Röntgenquelle versetzt angeordnet ist, beträgt üblicherweise etwa 90°. Mit einer derartigen Mehrstrahleranordnung ist es beispielsweise möglich, die Bewegung des Herzens zu beobachten.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die weitere Röntgenquelle eine um eine weitere Anodenachse drehbare weitere Anode auf, und zur Veränderung eines von der weiteren Anode abgestrahlten weiteren Strahlenfächers ist eine weitere Kippeinrichtung zum Verkippen der weiteren Achse relativ zur Z-Achse vorgesehen und es ist eine weitere Bewegungseinrichtung zum Bewegen der weiteren Anode in eine zur Z-Achse parallele Richtung vorgesehen. Die Kipp- und Bewegungseinrichtung können entsprechend den zur Röntgenquelle beschriebenen Merkmalen ausgeführt sein. Indem auch die weitere Röntgenquelle mit einer weiteren Kipp- und Bewegungseinrichtung verstellbar ist, können schnell und einfach durch thermische Einflüsse bedingte Änderungen des weiteren Brennflecks kompensiert werden.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Schnittansicht senkrecht zur Z-Achse durch einen schematisch dargestellten Rotor,
  • 2 eine Schnittansicht gemäß 1 parallel zur Z-Achse,
  • 3 eine schematische Schnittansicht durch einen Röntgenstrahler,
  • 4 eine schematische Schnittansicht durch einen Drehkolbenstrahler,
  • 5 den Drehkolbenstrahler gemäß 4 mit verschwenkter Anodenachse,
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer ersten Aufnahme,
  • 7 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Aufnahme und
  • 8 eine perspektivische Ansicht einer dritten Aufnahme.
  • 1 und 2 zeigen schematische Schnittansichten durch einen Rotor 1 einer Gantry. An dem um eine Z-Achse z drehbaren Rotor 1 sind in gegenüberliegender Anordnung eine Röntgenquelle 2 und ein Röntgendetektor 3 angebracht. Die Z-Achse z verläuft parallel zu einer Bildebene BE des Röntgendetektors 3. Die Bildebene BE kann – wie in 1 gezeigt – gekrümmt sein, sie kann aber auch plan sein. Ein von der Röntgenquelle 2 ausgehendes Strahlenbündel ist mit dem Bezugszeichen 4 bezeichnet. Das Strahlenbündel 4 weist eine fächerförmige Gestalt auf, welche mittels einer oder mehrerer Blenden (hier nicht gezeigt) erzeugt wird.
  • 3 zeigt schematische Schnittansichten durch die Röntgenquelle 2. Die Röntgenquelle 2 weist einen um eine Anodenachse a drehbaren Anodenteller 5 auf. Mit dem Bezugszeichen 6 ist ein auf dem Anodenteller 5 erzeugter Brennfleck bezeichnet. Mittels einer (hier nicht gezeigten) Aufnahme ist die Anodenachse a relativ zur Z-Achse z um einen Kippwinkel φ verschwenkbar. Eine Kipp- bzw. Schwenkachse s kann zweckmäßigerweise durch den Brennpunkt 6 verlaufen. Damit wird eine Änderung des radialen Abstands des Brennflecks 6 von der Z-Achse z vermieden. Das Bezugszeichen a' zeigt die Anodenachse a in einem um den Kippwinkel φ verschwenkten Zustand. Wie aus 3 ferner ersichtlich ist, kann der Brennfleck 6 mit einer (hier nicht gezeigten) Bewegungseinrichtung parallel zur Z-Richtung z verstellt werden. Das Bezugszeichen 6' bezeichnet einen um einen Abstand x in Z-Richtung z versetzten Brennfleck auf dem Anodenteller 5'.
  • Die 4 und 5 zeigen eine Drehkolbenröhre 7, bei welcher der Anodenteller 5, 5' fest an einem drehbar gelagerten Röhrengehäuse 8 angebracht ist. Die Anodenachse a bzw. a' entspricht hier einer Drehachse, um welche das Röhrengehäuse 8 drehbar ist. Mit dem Bezugszeichen 9 ist eine Kathode bezeichnet. Ein davon ausgehender Elektronenstrahl 10 wird durch eine Ablenkeinrichtung 11 abgelenkt und trifft im Brennfleck 6, 6' auf den Anodenteller 5, 5' auf. Der Anodenteller 5, 5' weist am Rand einen Tellerwinkel α auf. Ein vom Brennfleck 6, 6' abgestrahltes Strahlenbündel 4 ist in Z-Richtung z durch den Tellerwinkel α begrenzt. Es überdeckt den Röntgendetektor 3 nicht vollständig.
  • 5 zeigt die Drehkolbenröhre 7 gemäß 4, wobei hier die Anodenachse a' um den Kippwinkel φ gegenüber der Z-Achse z verschwenkt ist. Durch das Verkippen der Anodenachse a kann der konstruktiv bedingte Nachteil einer mangelnden Überdeckung des Röntgendetektors 3 in Z-Richtung z ausgeglichen werden. Wie insbesondere aus 5 ersichtlich ist, kann durch die Verkippung der Anodenachse a eine vollständige Überdeckung des Röntgendetektors 3 in Z-Richtung z mit dem Strahlenbündel 4 erreicht werden.
  • Bei dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel liegt die Schwenkachse s nicht im Brennfleck 6. Infolgedessen wird der Brennfleck 6 bei der Verkippung um den Kippwinkel φ insbesondere in Z-Richtung z bewegt. Zum Ausgleich des damit verursachten Versatzes x (hier nicht gezeigt) kann die Drehkolbenröhre 7 in Z-Richtung z um einen dem Versatz x entsprechenden Weg bewegt werden.
  • 6 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Aufnahme 12 zur Befestigung einer Röntgenröhre (hier nicht gezeigt) am Rotor 1 einer Gantry. Die Aufnahme 12 umfasst zwei in Z-Richtung z sich erstreckende und am Rotor 1 anbringbare Schienen 13, auf denen jeweils eine Stütze 14 linear bewegbar angebracht ist. Die Stützen 14 tragen schwenkbar um die Schwenkachse s eine Schaukel 15. Elektromotorische Verstelleinrichtungen 16 dienen der Bewegung der Stützen 14 in Z-Richtung z, zweite elektromotorische Verstelleinrichtungen 17 dienen dem Verschwenken der Schaukel 15. Die Schaukel 15 weist z. B. Durchbrüche, Gewindebohrungen oder dgl. zur Befestigung der Röntgenröhre auf.
  • Bei der in 7 gezeigten zweiten Aufnahme ist die Schaukel 15 in einer gebogenen Schiene 21 geführt. Die gebogene Schiene 21 kann eine Gleitführung, eine Rollenführung oder dgl. aufweisen. Die vorgeschlagene Ausgestaltung ermöglicht ein besonders exaktes Verschwenken der Röntgenquelle 2. Abgesehen davon ist es mit dieser Ausgestaltungsform möglich, den Anodenteller 5 um eine durch den Brennfleck 6 verlaufende Schwenkachse s zu verschwenken.
  • Bei der in 8 gezeigten dritten Ausgestaltungsform ist ein auf den Schienen 13 in Z-Richtung z verfahrbarer Wagen 18 vorgesehen. Auf dem Wagen 18 befinden sich Lagerböcke 19, um welche eine daran schwenkbar gehaltene Wippe 20 verschwenkbar ist. Die Wippe 20 ist wiederum mit Befestigungselementen, beispielsweise Durchbrüchen, Gewindebohrungen oder dgl., zum Befestigen einer (hier nicht gezeigten) Röntgenquelle 2 versehen.
  • Mit den gezeigten Aufnahmen ist eine besonders exakte Bewegung einer Röntgenröhre 2 in Z-Richtung z sowie ein gleichzeitiges Verkippen derselben um eine Schwenkachse s möglich. Dazu können an den Aufnahmen 12 vorgesehene elektromotorische Verstelleinrichtungen 16, 17 mit einer Steuervorrichtung oder mit einer Regeleinrichtung entsprechend angesteuert werden, so dass die gewünschte Überdeckung des Röntgendetektors 3 in Z-Richtung z durch das Strahlenbündel 4 erzielt wird. Im Falle einer Mehrstrahleranordnung kann zusätzlich mittels einer automatischen Regeleinrichtung dafür gesorgt werden, dass die Brennflecke 6 der Röntgenquellen 2 in einer gemeinsamen Abtastebene sich befinden, unabhängig davon, ob die Röntgenquellen 2 um den Kippwinkel φ verschwenkt sind oder nicht.

Claims (12)

  1. Röntgengerät, bei dem eine Röntgenquelle (2) und ein Röntgendetektor (3) gegenüberliegend angeordnet sind, wobei die Röntgenquelle (2) eine um eine Anodenachse (a, a') drehbare Anode (5, 5') aufweist, und wobei zur Veränderung eines von der Anode (5, 5') abgestrahlten Strahlenbündels (4) eine Kippeinrichtung (14, 15, 20) zum Verkippen der Anodenachse (a, a') relativ zu einer Z-Achse vorgesehen ist, welche sich im Wesentlichen parallel zu einer Bildebene (BE) des Röntgendetektors (3) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bewegungseinrichtung (13, 14, 18) zum Bewegen der Anode (5, 5') in eine zur Z-Achse (z) parallele Richtung vorgesehen ist.
  2. Röntgengerät nach Anspruch 1, wobei die Röntgenquelle (2) ein Drehkolbenröhre (7) ist.
  3. Röntgengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine durch die Kippeinrichtung (14, 15, 20) gebildete Kippachse (s, s') durch einen auf der Anode (5, 5') erzeugten Brennfleck (6, 6') verläuft.
  4. Röntgengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine durch die Kippeinrichtung (14, 15, 20) gebildete Kippachse (s, s') nicht durch den auf der Anode (5, 5') erzeugten Brennfleck (6, 6') verläuft.
  5. Röntgengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Röntgenquelle (2) mittels einer die Kippeinrichtung (14, 15, 20) und die Bewegungseinrichtung (13, 14, 18) umfassenden Aufnahme (12) am Rotor (1) angebracht ist.
  6. Röntgengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Aufnahme (12) einen parallel zur Z-Achse (z) verfahrbare Linearbewegungseinrichtung (14, 18) aufweist.
  7. Röntgengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Röntgenquelle (2) verschwenkbar um die Kippachse (s, s') an der Linearbewegungseinrichtung (14, 18) angebracht ist.
  8. Röntgengerät nach Anspruch 6, wobei die Röntgenquelle (2) zum Verschwenken in einer gebogenen Führung (21) aufgenommen ist.
  9. Röntgengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches als Röntgen-Computertomograf ausgebildet ist.
  10. Röntgengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches als Röntgen-Angiografiegerät mit einem C-Bogen ausgebildet ist, wobei bei C-Bogen die Röntgenquelle (2) und der Röntgendetektor (3) angeordnet sind.
  11. Röntgengerät nach Anspruch 9, wobei am Rotor (1) der Gantry in gegenüberliegender Anordnung eine weitere Röntgenquelle und ein weiterer Röntgendetektor versetzt um einen Drehwinkel γ in einer Abtastebene angebracht sind.
  12. Röntgengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die weitere Röntgenquelle eine um eine weitere Anodenachse drehbare weitere Anode aufweist, und wobei zur Veränderung eines von der weiteren Anode abgestrahlten weiteren Strahlenfächers eine weitere Kippeinrichtung zum Verkippen der weiteren Achse relativ zur Z-Achse (z) vorgesehen ist, und wobei eine weitere Bewegungseinrichtung zum Bewegen der weiteren Anode in eine zur Z-Achse (z) parallele Richtung vorgesehen ist.
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