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DE102006006773A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Wiedergeben von Musik - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Wiedergeben von Musik Download PDF

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DE102006006773A1
DE102006006773A1 DE200610006773 DE102006006773A DE102006006773A1 DE 102006006773 A1 DE102006006773 A1 DE 102006006773A1 DE 200610006773 DE200610006773 DE 200610006773 DE 102006006773 A DE102006006773 A DE 102006006773A DE 102006006773 A1 DE102006006773 A1 DE 102006006773A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Wiedergeben von aufgezeichneten Musikstücken und insbesondere ein mobiles Musikwiedergabegerät bzw. ein Verfahren zum Betreiben desselben. Es wird ein Verfahren und eine Vorrichtung vorgeschlagen, bei der aufgezeichnete Musikstücke in ihrer Geschwindigkeit automatisch an den Bewegungsrhythmus des Hörers angepasst werden. Es passt sich also die Musik an den Bewegungsrhythmus an und nicht, wie beim Stand der Technik üblich, der Bewegungsrhythmus an die Musik.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Wiedergeben von aufgezeichneten Musikstücken und insbesondere ein mobiles Musikwiedergabegerät bzw. ein Verfahren zum Betreiben desselben.
  • Musikwiedergabevorrichtungen, nachfolgend „Player" genannt, erfreuen sich schon lange großer Beliebtheit zum Abspielen von Musik während als langweilig oder monoton empfundenen Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Heimarbeit und sportlichen Aktivitäten, beispielsweise Jogging, Radfahren, Laufbandtraining, etc. Dabei kommen häufig mobile Player zum Einsatz, wie zum Beispiel Walkman, Diskman oder in jüngster Zeit Player mit Permanentspeicher (Speicherchip oder Festplatte), Bei rhythmisch sich wiederholenden monotonen Tätigkeiten weist in der Regel die abgespielte Musik einen anderen Rhythmus als die durchgeführte Tätigkeit auf. Beim Hörer kommt es dann zu einem als Unbehagen empfundenen Konflikt zwischen Hören und Handeln, da der unterbewusst vom Gehirn verarbeitete Musikrhythmus im Widerspruch zu dem vom Körper erlebten Bewegungsrhythmus kommt. Der Hörer erlebt daher keinen optimalen Musikgenuss oder er wird sich daher unterbewusst mit seinem Bewegungsrhythmus an die Musik anpassen. Dies ist wiederum nachteilig, da er dann entweder über- oder unterfordert ist. Die leistungssteigernde und motivierende Wirkung rhythmischer Musik kann somit nicht optimal genutzt werden.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Verfahren bzw. Vorrichtung zum Abspielen von Musik zu schaffen, welches die zuvor genannten Nachteile des gattungsbildenden Standes der Technik vermeidet.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren bzw. eine Vorrichtung nach den Hauptansprüchen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß wird ein Verfahren und eine Vorrichtung vorgeschlagen, bei der aufgezeichnete Musikstücke in ihrer Geschwindigkeit automatisch an den Bewegungsrhythmus des Hörers angepasst werden. Es passt sich also die Musik an den Bewegungsrhythmus an und nicht, wie beim Stand der Technik üblich, der Bewegungsrhythmus an die Musik. Dies wird durch folgende Merkmale erreicht:
    • – Es werden Musikstücke auf dem Player bereitgestellt, wobei zusammen mit jedem Musikstück der natürliche Rhythmusgeschwindigkeitswert, nachfolgend kurz als „Rhythmuswert" bezeichnet, desselben abgelegt wird. Derartige Rhythmuswerte werden als „Beats per Minute" oder BPM bezeichnet und ist ein Maß für das Tempo eines Musikstücks. Gemeint ist damit in der Regel die Anzahl der Viertel-Noten oder betonten Beats pro Minute. Ein BPM entspricht 1/60 Hz. Die Bezeichnung „beats per minute" wurde vor allem in der Disco-Zeit populär und hat heute vor allem in der Dance- bzw. der elektronischen Tanzmusik allgemein Bedeutung. Ein natürlicher BPM-Wert eines Musikstückes ist der Wert, der sich bei unveränderter Wiedergabe des Originalmusikstück ergibt. Es ist dabei sinnvoll, aber nicht zwingend nötig, den jeweiligen natürlichen BPM-Wert des Musikstückes nur einmal zu ermitteln und den Wert dem Musikstück dauerhaft zuzuordnen. Andernfalls müsste bei jedem erneuten Abspielen des Musikstückes der BPM-Wert aufwendig erneut ermittelt werden. Die dazu benötigte Speicher- und Rechenleistung erhöht die Kosten für das verwendete Abspielgerät und/oder die Warte- und Rechenzeiten desselben. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Vielzahl von Musikstücken mit BPM-Werten auf dem Player bereitgehalten werden können und zum Abspielen das Musikstück mit dem geeignetsten BPM-Wert, also dem am Nähesten am Bewegungsrhythmus liegenden Wert, sehr schnell und einfach ausgewählt werden kann. Dadurch ist nur eine kleine Geschwindigkeitsveränderung und Verfremdung der Musik nötig. Es kann auch eine Auswahl von in diesem Sinne geeigneten Musikstücken, die in einem definierten Bereich, beispielsweise +/– 5 %, um den ermittelten Bewegungsrhythmus liegen, verwendet werden, wobei nach Zufall oder nach Präferenzen des Nutzers Stücke abgespielt werden. Dadurch wird erreicht, dass das gehörte Musikstück nicht lediglich von der Laufgeschwindigkeit bestimmt wird.
    • – Ferner muss der Bewegungsrhythmus der hörenden Person ermittelt werden. Im einfachsten Fall erfolgt dies manuell durch Drücken einer Taste im gewünschten oder tatsächlichen Bewegungsrhythmus über eine gewisse Zeit, was hier auch als Bewegungssensor gilt. Dies kann aber auch beispielsweise über externe Sensoren geschehen, die nicht mit dem Körper der Person verbunden sind, wie zum Beispiel bei einem Fahrrad-Trainingsgerät, bei welchem die Anzahl der Pedalumdrehungen pro Zeiteinheit gemessen werden kann. Alternativ können die Bewegungssensoren mit dem Körper der Person verbunden sein, wie zum Beispiel bei einem Schrittzähler. Grundsätzlich sind alle Sensoren geeignet, auch die mechanischen. Bevorzugt sind natürlich elektronische Beschleunigungssensoren, die elektronisch kalibriert werden können. Dies kann von Vorteil sein, da je nach Bewegungsart eine Vielzahl von Beschleunigungen auftreten, die bei einem elektronischen Beschleunigungsmesser besser analysiert werden können, um zum Beispiel zu definieren, welches Beschleunigungsprofil einen Schritt darstellt. Beim Jogging wäre z. B. ein Schritt ein Beat.
    • – In einem weiteren Schritt wird der zum jeweiligen Musikstück dazugehörige und hinterlegte natürliche BPM-Wert mit dem ermittelten Bewegungsrhythmus der Person verglichen. Damit erhält man eine Aussage, wie stark Bewegungsrhythmus und Musikrhythmus voneinander abweichen. Abhängig von dieser Abweichung wird nun die Abspielgeschwindigkeit des aufgezeichneten Musikstücks so angepasst, dass sich der wahre, d. h. von der Person tatsächlich gehörte BPM-Wert des Musikstücks mit dem Bewegungsrhythmus der Person deckt. Das Musikerlebnis ist für den Hörer daher ungleich intensiver, da der Rhythmus der Musik exakt zum eigenen Bewegungsrhythmus passt.
  • Entscheidend ist, dass ein Verhältnis zwischen abgespielten BPM-Wert und Bewegungsrhythmus hergestellt wird, bei welchem die abgespielte Musik vom Hörer als „im Rhythmus" mit der Bewegung empfunden wird. Daher ist gegebenenfalls ein geeignetes Verhältnis auszuwählen, Z. B. kann bei einem BPM von 120 mit jedem Beat beim Laufen ein Schritt oder nur bei jedem zweiten oder dritten Beat ein Schritt gesetzt werden. Bei langsamen Stücken können pro Beat auch mehrere Schritte gesetzt werden. In jedem Fall entsteht das Gefühl „im Rhythmus" zu sein. Entscheidend ist ein ganzzahliges dem Rhythmusgefühl der Person entsprechendes Verhältnis zwischen BPM und Bewegungsrhytmus.
  • Die Abspielgeschwindigkeit der Musik kann auf zweierlei Weise beeinflusst werden:
    • a) „Pitching" bedeutet, dass die Musik einfach schneller oder langsamer abgespielt wird. Sofern die Geschwindigkeitsveränderung weniger als 10, insbesondere 5 % beträgt, empfindet das menschliche Ohr die Musik als normal. In diesen Fällen kann das technisch wenig aufwendige Pitching verwendet werden. Pitching ist dann geeignet, wenn eine Vielzahl von Musiktiteln mit unterschiedlichen BPM Werten bereitstehen, so dass zu jedem Bewegungsrhythmus mit großer Wahrscheinlichkeit ein Titel gefunden werden kann, dessen BPM Wert dicht am Bewegungsrhythmus liegt. Die Musikstücke müssen dann nicht extrem zeitlich verändert und verfremdet werden. Bei einer stärkeren Veränderung der Abspielgeschwindigkeit wird die Musik als befremdlich empfunden (Micky Mouse Effekt), da mit der Abspielgeschwindigkeit auch die Frequenz steigt.
    • b) „Stretching" bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Abspielgeschwindigkeit der Musik verändert wird unter Beibehaltung der Originaltonfrequenzen. Stretching ist nur mit im Vergleich zum Pitching sehr hohem Rechenaufwand möglich. Stretching verändern nicht die Stimm – und Klangcharakteristik von Menschen bzw. Instrumenten. Das Stück klingt nach dem Stretching nicht verfremdet, sondern eher so, als ob die Band einfach etwas schneller bzw. langsamer gespielt hat. Es handelt sich um eine Geschwindigkeitsveränderung ohne Frequenzveränderung. Daher ist Stretching erfindungsgemäß klar zu bevorzugen, auch weil mehr Orginalmusikstücke ausgewählt werden können.
  • Das oben skizzierte erfindungsgemäße Verfahren bzw. die entsprechende Vorrichtung ermöglichen daher erstmals das automatische Hören natürlicher aufgezeichneter Musikstücke exakt im Bewegungsrhythmus der Person. Es kann also jedes beliebige Musikstück von einer CD, DVD aus dem Radio oder dem Internet, etc verwendet werden.
  • Aus dem Stand der Technik sind dagegen lediglich Trainingsgeräte bekannt, bei denen ein künstlich erzeugtes akustisches Signal, beispielsweise ein Piepton oder synthetische Musik (MIDI-Klänge) einen bestimmten Bewegungsrhythmus vorgibt oder in dem Rhythmus des an der Person gemessenen Herzschlages ertönt. Aus dem Stand der Technik sind ferner mp3-Abspielgeräte bekannt, bei denen umständlich in einem Unter-Menu die Abspielgeschwindigkeit unter Beibehaltung der natürlichen Frequenzen verändert werden kann (stretchen). Beim Radfahren müsste daher die Person, nachdem sie ihren natürlichen Bewegungsrhythmus gefunden hat, solange die Geschwindigkeit variieren, bis das abgespielte BPM-Wert identisch mit dem Bewegungsrhythmus ist. Gegebenenfalls ist sogar vorher ein geeignetes Musikstück manuell auszuwählen. Dieser Vorgang geht zu Lasten der Konzentration und Verkehrssicherheit.
  • Das Bereitstellen des aufgezeichneten Musikstücks zusammen mit Informationen über den natürlichen BPM-Wert kann natürlich auch manuell erfolgen, d. h. die Person pflegt von Hand den selbst gemessenen BPM-Wert ein. Bevorzugt ist natürlich, dass ein Analyseprogramm zum automatischen Ermitteln des natürlichen BPM-Wertes eingesetzt wird, was bequemer ist.
  • In einer Ausgestaltung wird das Musikstück zunächst auf den Player überspielt, dann ermittelt auf dem Player ein Analyseprogramm automatisch und vom Nutzer weitgehend unbemerkt den natürlichen BPM-Wert des aufgespielten Musikstückes und speichert zugeordnet zum analysierten Musikstück den ermittelten BPM-Wert. Dies hat den Vorteil einfacher Bedienung, d. h. der Nutzer muss lediglich das Musikstück auf gewohnte Weise auf den Player übertragen, während der Player selbständig die Schritte durchführt. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass das Analysieren des natürlichen BPM-Wertes und Zuordnen desselben zum Musikstück unabhängig vom Player geschieht, der dadurch weniger Rechenleistung, Programme und Speicherplatz benötigt. Die automatische Analyse kann beispielsweise auf einem externen PC, Speichermedium, Internet oder anderem Netzwerk stattfinden oder bereits vom Vertreiber der Musik ermittelt und hinterlegt sein. Es wird dann lediglich das Musikstück zusammen mit dem natürlichen BPM-Wert auf den Player übertragen.
  • Die automatische Analyse des natürlichen BPM-Wertes untersucht ein Musikstück auf zeitlich stetige, wiederkehrende tiefe regelmäßige Frequenzimpulse. Diese können aus für rhythmische modernere Musik typische Schlagzeug Basstrommel oder Bassnoten bestehen. Aus diesen wiederkehrend auftretenden Klangimpulsen kann ein Tempo eines zugrunde liegenden Rhythmus erkannt werden.
  • Wenn das Analysieren des natürlichen BPM-Wertes und Zuordnen desselben zum Musikstück erst beim Abspielen oder unmittelbar davor erfolgt, können neu geladene Musikstücke direkt ohne Vorbereitung erfindungsgemäß abgespielt werden. Das mobile Abspielgerät kann beispielsweise mit einem Netzwerk, zum Beispiel GSM verbunden sein und von dort die neuen Musikstücke erhalten.
  • Vorzugsweise ist der Player Bestandteil eines Mobiltelefons, PDA oder vergleichbaren Medien-Players, da dort zahlreiche Bauteile bereits vorhanden sind und genutzt werden können, wie z. B. Akku, Mikroprozessor, Speicher, mp3-Software, Kommunikationsschnittstellen, Lautsprecher/Headphone-Anschluss, etc. Bei den oben genannten Geräten kann es zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens daher ausreichend sein, lediglich eine entsprechende Software aufzuspielen. Der Bewegungsrhythmus kann mittels an die Schnittstelle angeschlossenen Bewegungssensoren oder über eine Tastatur (z. B. Drücken eines Knopfes im Bewegungsrhythmus oder konkrete Ein- und Vorgabe eines gewünschten BPM-Wertes) vorgegeben werden.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass nicht der Bewegungsrhythmus der Person ermittelt wird, sondern die Person selber einen Bewegungsrhythmus vorgeben kann. Dazu werden am besten einfache Tasten (schneller, langsamer) oder vergleichbare Bedienelemente, die mit einer Hand ohne vorhergehende Schritte direkt bedient werden können und die Abspielgeschwindigkeit beeinflussen können, verwendet (z. B. Drehrad, Kippschalter).
  • Auch kann, wie oben beschrieben, der Bewegungsrhythmus der Person ermittelt werden und anschließend kann der Nutzer den derart ermittelten Soll-BPM-Wert herauf- oder herabsetzen, zum Beispiel durch Betätigen entsprechender Tasten oder den oben genannten Bedienmitteln. Durch die Bewegungssensoren erfolgt also eine Voreinstellung des BPM-Wertes auf den tatsächlichen Bewegungsrhythmus, der dann sehr einfach und bequem vom Nutzer geringfügig nach oben oder unten korrigiert werden kann. Entsprechend kann auch eine Taste zum Festhalten des BPM-Wertes vorgesehen sein. Durch die Bewegungssensoren erfolgt also eine Voreinstellung des BPM-Wertes auf den tatsächlichen Bewegungsrhythmus, der dann konstant gehalten wird.
  • Vorteilhafterweise ist der Bewegungssensor direkt in dem Player integriert, Zur Benutzung muss dann lediglich der Player in einer geeigneten Stelle des Körpers, gegebenenfalls mit der richtigen Ausrichtung, befestigt werden. Alternativ kann der Bewegungssensor auch an anderen Orten, zum Beispiel Fahrradpedale befestigt sein, wobei eine drahtlose Verbindung zwischen Bewegungssensor und Wiedergabegerät bevorzugt ist. Dies gilt besonders für Bluetooth, da dies eine in Zusammenhang mit mp3-Playern standardmäßig vorgesehene Technologie ist.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung und der beigefügten Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsbeispiele sind nicht abschließend zu verstehen und haben beispielhaften Charakter.
  • 1 zeigt eine Prinzipskizze des erfindungsgemäßen Players 1. Dieser weist einen Speicher 2 auf, in den Musikdaten 21, also alle Daten, die zum Wiedergeben des Musikstücks notwendig sind, aufweist. Zu jedem Musikstück 21 ist außerdem der BPM-Wert 22 hinterlegt. Im Speicher 2 ist somit eine Tabelle von Musikdaten 21 und BPM-Werten 22 gespeichert. Die Musikdaten 21 werden hier über USB-Kabel von einem PC 8 in den Speicher 2 übertragen.
  • Der Speicher 2 ist mit einer Einheit 3 zum Analysieren des natürlichen BPM-Wertes verbunden. Die Einrichtung 3 ermittelt bei neu in den Speicher 2 aufgespielten Musikdaten 21 den natürlichen BPM-Wert des Stückes. Es ist dabei nicht immer nötig, das gesamte Stück zu analysieren, sondern z. B. lediglich die ersten 60 Sekunden. Der von der Einrichtung 3 ermittelte BPM Wert wird an den Speicher 2 übertragen und dort dem analysierten Musikstück zugeordnet. Somit vervollständigt sich im Speicher 2 die Tabelle mit Musikdaten 21 und BPM Werten 22.
  • Der Player 1 weist ferner eine Einrichtung 4 zum Analysieren des Bewegungsrhythmus einer Person auf. Diese ist mit einem Bewegungssensor 41 verbunden, der im gezeigten Ausführungsbeispiel außerhalb des Gehäuses des Players 1 untergebracht ist und zum Beispiel über Bluetooth Bewegungswerte, beispielsweise Beschleunigungswerte, an die Einrichtung 4 zum Analysieren des Bewegungsrhythmus 4 überträgt. Bei der Ermittlung des Bewegungsrhythmus ist eine Mittelung über angemessene Zeit bevorzugt, damit nicht zufällige Änderungen des Bewegungsrhythmus, wie zum Beispiel beim Joggen beim Ausweichen einer Pfütze, zu einer als störend empfundenen kurzfristigen Veränderung der Abspielgeschwindigkeit des Musikstückes führen.
  • Im Komperator 5 findet ein Vergleich statt der aus dem Speicher 2 abgerufnen und zum abgespielten Musikstück gehörigen BPM-Werte 22 mit dem ermittelten Bewegungsrhythmus aus der Einrichtung 4 zum Ermitteln des Bewegungsrhythmus 4. Der Quotient aus Bewegungsrhythmus und natürlichem BPM-Wert 22 des Musikstückes ist ein Maß dafür, mit welchem Faktor das abgespielte Musikstück zeitlich gestaucht oder gedehnt werden muss. Der Komperator 5 ist daher mit der Abspieleinheit 6, die das Musikstück zeitlich gestaucht oder gedehnt wiedergeben kann, verbunden.
  • Wenn der natürliche BPM-Wert eines Musikstückes beispielsweise 115 l/s beträgt und der Bewegungsrhythmus der Person den Wert 100 l/s hat, ist der Quotient aus Bewegungsrhythmus und BPM Wert gleich 100/115 = 0,87. Die Abspieleinheit 6 spielt daher das aus dem Speicher 2 bereitgestellte Musikstück 21 mit dem Faktor 0,87, d. h. verlangsamt, ab. Das Musikstück hat daher beim Abspielen den gewünschten BPM-Wert von 100 l/s, der dem Bewegungsrhythmus entspricht. Die Abspieleinheit 6 ist mit einem Kopfhöreranschluss 7 verbunden, der der Musikausgabe dient.

Claims (19)

  1. Verfahren zum Wiedergeben von aufgezeichneten Musikstücken auf einer Wiedergabevorrichtung zum Wiedergeben von Musik mit folgenden Schritten; a) Bereitstellen eines aufgezeichneten Musikstückes zusammen mit Informationen über den natürlichen BPM-Wert des Musikstückes auf der Wiedergabevorrichtung, b) Feststellen des Bewegungsrhythmus einer Person mittels eines mit der Wiedergabevorrichtung verbundenen Bewegungssensors; c) Vergleichen durch einen Komparator des zum dazugehörigen aufgezeichneten Musikstück hinterlegten natürlichen BPM-Wertes mit dem festgestellten Bewegungsrhythmus der Person; d) Abspielen des aufgezeichneten Musikstücks unter automatischer Veränderung der Abspielgeschwindigkeit, in der Abspieleinheit derart, dass ein sich beim Abspielen ergebender wahrnehmbarer BPM-Wert an den Bewegungsrhythmus der Person angepasst wird.
  2. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt a) die folgenden Schritte umfasst: a1) Aufspielen eines aufgezeichneten Musikstückes auf die Wiedergabevorrichtung; a2) Feststellen des natürlichen BPM-Wertes des aufgezeichneten Musikstückes; a3) Zuordnen des festgestellten natürlichen BPM-Wertes zum dazugehörigen aufgezeichneten Musikstückes, so dass zu dem auf der Wiedergabevorrichtung aufgespielten Musikstück der festgestellte natürlichen BPM-Wert hinterlegt ist.
  3. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte a2) und a3) unabhängig von der Wiedergabevorrichtung, beispielsweise auf einem PC, erfolgen und im Schritt a1) das Musikstück zusammen mit dem festgestellten natürlichen BPM-Wert auf die Wiedergabevorrichtung gespielt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte a2) und a3) in der Wiedergabevorrichtung erfolgen.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte a2) und a3) beim Abspielen oder unmittelbar vor dem Abspielen des aufgezeichneten Musikstücks erfolgen.
  6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt a2) durch ein Analyseprogramm erfolgt.
  7. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt d) das Verändern der Abspielgeschwindigkeit durch Pitchen oder Streichen erfolgt.
  8. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt a) eine Vielzahl von aufgezeichneten Musikstücken mit einer Vielzahl der jeweiligen zugeordneten natürlichen BPM-Werten bereitgestellt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt c) ein Vergleich der Vielzahl von BPM-Werten mit dem Bewegungsrhythmus der Person erfolgt, und aus der Vielzahl der aufgezeichneten Musikstücken eine Auswahl solcher Stücke ausgewählt werden, deren zugeordnete natürlichen BPM-Werte innerhalb eines zuvor bestimmten Bereichs um den Bewegungsrhythmus der Person liegen, wobei in Schritt d) dann keine Veränderung der Abspielgeschwindigkeit erfolgt, wenn der zugeordnete natürliche BPM-Wert ausreichend nahe am Bewegungsrhythmus liegt.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Auswahl über eine Random-Funktion oder eine von der Person vorgegebenen Abspielauswahllogik das wiederzugebende Musikstück ausgewählt wird.
  11. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt c) nicht der Bewegungsrhythmus aus Schritt b), sondern ein von der Person oder ein von einer Software nach einem Trainingsplan auf dem Abspielgerät ermittelter vorgegebener Soll-Bewegungsrhythmus verwendet wird und in Schritt d) der wahrnehmbare BPM-Wert an den Soll-Bewegungsrhythmus angepasst wird-
  12. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der vorherigen Ansprüche, insbesondere Mobiltelefon, MP3-Player oder PDA.
  13. Wiedergabevorrichtung zum Wiedergeben von Musik, insbesondere Mobiltelefon, PDA oder MP3-Player, mit – einem Speicher, der aufgezeichnete Musikstücken zusammen mit Informationen über den natürlichen BPM-Wert des jeweiligen Musikstückes speichert und zum Abspielen bereitstellt, – einem Bewegungssensor, der mit der Wiedergabevorrichtung verbunden ist und den Bewegungsrhythmus einer Person feststellt und an die Wiedergabevorrichtung weitergibt, – ein Komparator, der mit dem Speicher und dem Bewegungssensor verbunden ist und der den zum dazugehörigen aufgezeichneten Musikstück hinterlegten natürlichen BPM-Wert mit dem Bewegungsrhythmus der Person vergleicht, und – eine Abspieleinheit, die ein aufgezeichnetes Musikstück unter automatischer Veränderung der Abspielgeschwindigkeit wiedergibt, wobei die Abspieleinheit den sich beim Abspielen ergebenden wahrnehmbaren BPM-Wert an den Bewegungsrhythmus der Person angepasst wird.
  14. Vorrichtung nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Wiedergabevorrichtung eine mobile Vorrichtung ist, insbesondere nach Art eines mp3- oder wma-Players.
  15. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungssensor ein Schrittzähler oder Beschleunigungsmesser ist.
  16. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungssensor außerhalb des Wiedergabegeräts betrieben werden kann und z. B. über ein Kabel, drahtlos, Bluetooth, WLAN, IR, Funk mit dem Wiedergabegerät kommuniziert.
  17. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Tasten für Bedienereingaben zum manuellen Verändern der Abspielgeschwindigkeit vorgesehen sind, insbesondere so, dass für den Dialog die Angabe „BPM" verwendet wird.
  18. Vorrichtung nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasten derart angeordnet und geschaltet sind, dass ein Tastendruck direkt und ohne Zwischenmenus zur Erhöhung bzw. Reduzierung des abgespielten BPM-Wertes führen.
  19. Vorrichtung nach den beiden vorherigen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass eine Taste zum Erhöhen und eine weitere Taste zum Reduzieren der BPM-Wertes vorgesehen sind, wobei vorzugsweise die Tasten an gegenüberliegenden Seiten der Wiedergabevorrichtung angeordnet sind.
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