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Stand der
Technik
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Die
Erfindung geht von einem Verfahren zum Betreiben einer Brennkraftmaschine,
einem Computerprogramm-Produkt, einem Computerprogramm und einer
Steuer- und/oder Regeleinrichtung für eine Brennkraftmaschine nach
der Gattung der unabhängigen
Ansprüche
aus.
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Es
sind bereits Verfahren zum Betreiben einer Brennkraftmaschine bekannt,
bei denen in mindestens einem Betriebszustand der Brennkraftmaschine
ein Sollwert für
eine das Luft-/Kraftstoffgemisch charakterisierende Größe vorgegeben
wird.
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Dies
ist insbesondere bei der hinlänglich
bekannten Lambda-Regelung der Fall, bei der ein Istwert für eine das
Luft-/Kraftstoffgemisch im Brennraum charakterisierende Sauerstoffkonzentration
im Abgas, also ein Ist-Lambdawert, einem Soll-Lambdawert als Sollwert
für die
das Luft-/Kraftstoffgemisch charakterisierende Sauerstoffkonzentration
im Abgas nachgeführt
wird.
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Ferner
ist aus der
DE 44 15
994 A1 ein Steuersystem für eine Brennkraftmaschine bekannt,
das das der Brennkraftmaschine zugeführte Luft-/Kraftstoff-Gemisch
anfettet, wenn ein Schwellwert eines den Wirkungsgrad der Brennkraftmaschine
mittelbar oder unmittelbar angebenden Signals unterschritten wird.
Durch die Anfettung wird vermieden, dass die mit sinkendem Wirkungsgrad
der Brennkraftmaschine steigende Abgastemperatur so hohe Werte annimmt,
das es zu einer Schädigung
der Auslassventile oder des Abgassystems, insbesondere des Abgaskatalysators,
kommt.
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Vorteile der Erfindung
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Offenbarung der Erfindung
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Betreiben einer Brennkraftmaschine, das erfindungsgemäße Computerprogramm-Produkt,
das erfindungsgemäße Computerprogramm
und die erfindungsgemäße Steuer-
und/oder Regeleinrichtung für
eine Brennkraftmaschine mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche haben
demgegenüber
den Vorteil, dass ein Wert mindestens einer die Qualität der Verbrennung
charakterisierenden Größe ermittelt wird,
das der ermittelte Wert für
die mindestens eine die Qualität
der Verbrennung charakterisierenden Größe mit einem ersten vorgegebenen
Schwellwert verglichen wird und dass bei einer Abweichung des ermittelten
Wertes für
die mindestens eine die Qualität
der Verbrennung charakterisierende Größe vom ersten vorgegebenen
Schwellwert, die betragsmäßig einen
zweiten vorgegebenen Schwellwert überschreitet, der Sollwert
korrigiert wird. Auf diese Weise wird eine Adaption des Sollwertes
bewirkt, die sicherstellt, dass bei einer Nachführung des Istwertes für die das
Luft-/Kraftstoffgemisch charakterisierende Größe auf den Sollwert die Qualität der Verbrennung bei
geeigneter Vorgabe des ersten vorgegebenen Schwellwertes nicht in
unerwünschter
Weise verschlechtert wird. So kann beispielsweise im Falle eines
zur Anfettung des Luft-/Kraftstoffgemisches vorgegebener Sollwert
derart adaptiert werden, dass in keinem Fall eine Fettbrenngrenze
der Brennkraftmaschine überschritten
wird. Unerwünschte
Verbrennungsaussetzer und Störungen
der Laufunruhe der Brennkraftmaschine können somit vermieden werden.
Dies auch dann, wenn ein Sauerstoffgehalt im Abgas der Brennkraftmaschine
als für
das Luft-/Kraftstoffgemisch charakterisierende Größe nicht
mit einer stetigen Lambdasonde im Abgasstrang der Brennkraftmaschine
sondern mit einer Zweipunkt-Lambdasonde erfasst wird, die nur zwischen einem
mageren und einem fetten Luft-/Kraftstoffgemisch unterscheiden aber
keine quantitative Aussage über
den Anfettungs- oder Abmagerungsgrad liefern kann.
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Durch
die in den Unteransprüchen
aufgeführten
Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Hauptanspruch
angegebenen Verfahrens möglich.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Sollwert schrittweise korrigiert wird,
wenn nach jedem Korrekturschritt ein Wert der mindestens einen die Qualität der Verbrennung
charakterisierenden Größe ermittelt
wird, wenn nach jedem Korrekturschritt geprüft wird, ob die Abweichung
des ermittelten Wertes für
die mindestens eine die Qualität
der Verbrennung charakterisierende Größe vom ersten vorgegebenen Schwellwert
betragsmäßig den
zweiten vorgegebenen Schwellwert überschreitet, wenn in diesem
Fall der Sollwert in einem weiteren Korrekturschritt korrigiert
wird und wenn andernfalls die Korrektur des Sollwertes abgebrochen
und der nach dem zuletzt erfolgten Korrekturschritt vorliegende
korrigierte Sollwert als neuer Sollwert vorgegeben wird. Auf diese Weise
lässt sich
der Sollwert besonders einfach iterativ korrigieren bzw. adaptieren.
Dabei kann mit Hilfe der Wahl des Betrages der Korrekturschritte
ein Kompromiss zwischen möglichst
schneller Sollwertadaption auf der einen Seite und möglichst
genauer Sollwertadaption auf der anderen Seite realisiert werden.
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Vorteilhaft
ist weiterhin, wenn der korrigierte Sollwert nur dann als neuer
Sollwert vorgegeben wird, wenn der korrigierte Sollwert nach Abbruch
der Korrektur betragsmäßig um höchstens
einen dritten vorgegebenen Schwellwert vom unkorrigierten Sollwert
abweicht. Auf diese Weise wird bei geeigneter Wahl des dritten vorgegebenen
Schwellwertes verhindert, das Fehler bei der Verbrennung, die beispielsweise
nicht durch Alterung oder Herstellungs- oder Einbautoleranzen von
Komponenten der Brennkraftmaschine herrühren, durch Adaption des Sollwertes
kompensiert werden, obwohl sie eigentlich durch Reparatur behoben
werden müssten,
weil sie die Leistungsfähigkeit
der Brennkraftmaschine in ungewollter Weise beeinträchtigen.
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In
diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, dass wenn der
korrigierte Sollwert nach Abbruch der Korrektur betragsmäßig um mehr
als den dritten vorgegebenen Schwellwert vom unkorrigierten Sollwert
abweicht, ein Fehler detektiert wird.
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Ein
weiterer Vorteil ergibt sich, wenn der Sollwert zylinderindividuell
vorgegeben wird, wenn der Wert der mindestens einen die Qualität der Verbrennung
charakterisierenden Größe zylinderindividuell ermittelt
wird, wenn der ermittelte Wert für
die mindestens eine die Qualität
der Verbrennung charakterisierende Größe für mindestens einen Zylinder
der Brennkraftmaschine mit dem ersten vorgegebenen Schwellwert verglichen
wird und wenn für
mindestens einen Zylinder der Brennkraftmaschine, bei dem eine Abweichung
des ermittelten Wertes für
die mindestens eine die Qualität
der Verbrennung charakterisierende Größe vom ersten vorgegebenen
Schwellwert betragsmäßig den
zweiten vorgegebenen Schwellwert überschreitet, der Sollwert
korrigiert wird. Auf diese Weise lässt sich die Adaption des Sollwertes
zylinderindividuell realisieren und damit die Brenn kraftmaschine
beim Anfetten des Luft-/Kraftstoffgemisches noch näher an der
Fettbrenngrenze bzw. bei Abmagerung des Luft-/Kraftstoffgemisches
noch näher
an der Magerbrenngrenze der Brennkraftmaschine betreiben als dies
bei einer Adaption des Sollwertes für alle Zylinder, also ohne
zylinderindividuelle Differenzierung, möglich wäre.
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In
vorteilhafter Weise kann der Sollwert für eine Anfettung des Luft-/Kraftstoffgemisches
vorgegeben und in Richtung einer Abmagerung korrigiert werden. Entsprechend
kann der Sollwert in vorteilhafter Weise für eine Abmagerung des Luft-/Kraftstoffgemisches
vorgegeben und in Richtung einer Anfettung korrigiert werden. Als
besonders geeignete die Qualität
der Verbrennung charakterisierende Größen kann eine Anzahl von Verbrennungsaussetzern in
einer vorgegebenen Zeit oder eine Laufunruhe bzw. Laufunruhe der
Brennkraftmaschine gewählt werden.
Als das Luft-/Kraftstoffgemisch charakterisierende Größe eignet
sich besonders die Wahl eines Lambdawertes bzw. eines Sauerstoffgehaltes des
Abgases.
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Zeichnung
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein
Blockschaltbild einer Brennkraftmaschine und
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2 einen
Ablaufplan für
einen beispielhaften Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Beschreibung
des Ausführungsbeispiels
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In 1 kennzeichnet 1 eine
Brennkraftmaschine, die beispielsweise ein Fahrzeug antreibt. Die Brennkraftmaschine 1 ist
beispielsweise als Ottomotor oder als Dieselmotor ausgebildet. Im
Folgenden soll beispielhaft angenommen werden, dass die Brennkraftmaschine 1 als
Ottomotor ausgebildet ist. Die Brennkraftmaschine 1 umfasst
einen oder mehrere Zylinder 10, von denen in 1 beispielhaft
einer dargestellt ist. Über
eine Luftzufuhr 15 wird dem oder den Zylindern 10 der
Brennkraftmaschine Frischluft zugeführt. Die Strömungsrichtung
der Frischluft in der Luftzufuhr 15 ist in 1 durch
Pfeile gekennzeichnet. In der Luftzufuhr 15 ist eine Drosselklappe 20 angeordnet,
deren Posi tion von einer Motorsteuerung 5 eingestellt wird,
beispielsweise in Abhängigkeit
eines Betätigungsgrades
eines in 1 nicht dargestellten Fahrpedals.
Ferner kann die Drosselklappe 20 beispielsweise in Form
eines Drosselklappenpotentiometers eine Lagerückmeldung aufweisen, die die
Position der Drosselklappe 20 erfasst und ein entsprechendes
Messsignal an die Motorsteuerung 5 überträgt. Dem oder den Zylindern 10 wird über jeweils
ein Einspritzventil 25 Kraftstoff direkt eingespritzt.
Alternativ kann stromauf oder stromab der Drosselklappe 20 in
der Luftzufuhr 15 ein allen Zylindern 10 zugeordnetes
Einspritzventil angeordnet sein, das Kraftstoff in die Luftzufuhr 15 einspritzt, über die
es zu den einzelnen Zylindern 10 gelangt. Das oder die
Einspritzventile 25 werden von der Motorsteuerung 5 angesteuert,
um eine vorgegebene Kraftstoffmenge während einer vorgegebenen Zeit
einzuspritzen, beispielsweise um einen vorgegebenen Sollwert für eine Sauerstoffkonzentration
im Abgas einzustellen. Ferner ist jedem Zylinder 10 eine Zündkerze 30 zugeordnet,
um das dem Brennraum des jeweiligen Zylinders 10 zugeführte Luft-/Kraftstoffgemisch
zu zünden.
Die jeweilige Zündkerze 30 wird
dabei von der Motorsteuerung 5 zur Einstellung eines gewünschten
Zündzeitpunktes
angesteuert, beispielsweise im Hinblick auf eine einzustellende Drehmomentenreserve
der Brennkraftmaschine oder im Hinblick auf eine gewünschte Aufheizung
eines im Abgasstrang 45 der Brennkraftmaschine 1 angeordneten
Katalysators 50. Ein Drehzahlsensor 40 im Bereich
der Zylinder 10 erfasst die Motordrehzahl und leitet ein
entsprechendes Messsignal an die Motorsteuerung 5 weiter.
Jedem Zylinder 10 kann zusätzlich oder alternativ zum
Drehzahlsensor 40 jeweils ein Zylinderdrucksensor 35 zugeordnet
sein, der den Zylinderinnendruck, also den Druck im Brennraum des
jeweils zugeordneten Zylinders misst und ein entsprechendes Messsignal
an die Motorsteuerung 5 weiterleitet. Das bei der Verbrennung
des Luft-/Kraftstoffgemisches in den Zylindern 10 bzw.
deren Brennraum gebildete Abgas wird in den Abgasstrang 45 ausgestoßen. Die
Strömungsrichtung
des Abgases im Abgasstrang 45 ist in 1 durch
Pfeile gekennzeichnet. Optional und wie in 1 dargestellt kann
im Abgasstrang 45 ein Katalysator 50 angeordnet
sein. Stromauf des Katalysators 50 ist im Abgasstrang 45 gemäß 1 ein
Abgastemperatursensor 60 angeordnet, der die Temperatur
im Abgasstrang misst und ein entsprechendes Messsignal an die Motorsteuerung 5 weiterleitet.
Ferner ist gemäß 1 stromauf
des Katalysators 50 auch eine Lambdasonde 55 angeordnet,
die die Sauerstoffkonzentration im Abgas misst und ein entsprechendes
Messsignal an die Motorsteuerung 5 weiterleitet. Bei der
Lambdasonde 55 kann es sich beispielsweise um eine stetige Lambdasonde
oder um eine Zweipunkt-Lambdasonde handeln. Letztere kann nur zwischen
einem fetten und einem mageren Abgas unterscheiden, jedoch keine
quantitative Aussage über
die Abgaszu sammensetzung, also insbesondere über den Anfettungs- oder Abmagerungsgrad
machen. Das nachfolgend beschriebene erfindungsgemäße Verfahren
erfordert keine stetige Lambdasonde, sondern lässt sich auch mit einer Zweipunkt-Lambdasonde
durchführen.
Das Vorhandensein einer Lambdasonde ist letztlich für die Funktionsweise
des nachfolgend beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens gar nicht erforderlich.
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Ferner
kann stromauf der Drosselklappe 20 in der Luftzufuhr 15 ein
Luftmassenmesser, beispielsweise in Form eines Heißfilmluftmassenmessers
oder eines Ultraschallluftmassenmessers angeordnet sein, der den
den Zylindern 10 zugeführten Luftmassenstrom
misst und ein entsprechendes Messsignal an die Motorsteuerung 5 weiterleitet.
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Im
Falle einer als Dieselmotor ausgebildeten Brennkraftmaschine 1 sind
die Zündkerzen 30 und
ist in der Regel auch die Drosselklappe 20 nicht vorhanden
und das Einspritzventil 25 wird beispielsweise auch abhängig von
der Fahrpedalstellung hinsichtlich der Einspritzmenge und der Einspritzzeit
von der Motorsteuerung 5 angesteuert.
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Optional
könnte
auch ein Abgasturbolader mit einem Verdichter in der Luftzufuhr 15 stromauf der
Drosselklappe 20 und einer Turbine im Abgasstrang 45 stromauf
des Katalysators 50 und stromab der Lambdasonde 55 und
des Temperatursensors 60 vorgesehen sein.
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Aus
Bauteilschutzgründen
wird bei Erreichen von kritischen Abgastemperaturen für Komponenten im
Abgasstrang 45, wie beispielsweise den Katalysator 50 oder
eine Abgasturbine oder einen Abgaskrümmer, üblicher Weise eine Anfettung
des Luft-/Kraftstoffgemisches in den Zylindern 10 realisiert.
Dabei führt
beispielsweise zusätzlich
eingebrachter Kraftstoff zur Anfettung des Luft-/Kraftstoffgemisches.
Dadurch werden aufgrund von thermodynamischen Prozessen die gefährdeten
genannten Bauteile im Abgasstrang 45 gekühlt. Der
erforderliche Anfettungsgrad und damit der Sollwert für eine das
Luft-/Kraftstoffgemisch charakterisierende Größe wird maßgeblich von der benötigten Kühlwirkung bestimmt
und darf in keinem Fall die so genannte Fettbrenngrenze des Verbrennungsmotors überschreiten.
Wird diese Fettbrenngrenze vom Luft-/Kraftstoffgemischverhältnis in
einem oder mehreren der Zylinder 10 überschritten, so können Verbrennungsaussetzer
und unerwünschte
Laufruhestörungen
auftreten. Diese werden durch das nachfolgend beschriebene erfindungsgemäße Verfahren vermieden.
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Als
eine das Luft-/Kraftstoffgemisch charakterisierende Größe kann
beispielsweise das Luft-/Kraftstoffgemischverhältnis in Form eines Lambdawertes
oder eines Sauerstoffgehaltes des Abgases gewählt werden. Im Folgenden wird
beispielhaft angenommen, dass die das Luft-/Kraftstoffgemisch charakterisierende
Größe als Sauerstoffgehalt
des Abgases gewählt
wird. Motorsteuerungssysteme, die nur mit einer Zweipunkt-Lambdasonde bzw.
-regelung ausgerüstet
sind, können
keine direkte bzw. quantitative Bestimmung bzw. Messung des Sauerstoffgehaltes
im Abgas und damit eines eingestellten Anfettungsgrades vornehmen.
Dabei kann die Motorsteuerung 5 einen Sollwert für die Sauerstoffkonzentration
im Abgas vorgeben, der mittels einer Vorsteuerung und/oder einer
Regelung umgesetzt werden soll. Bei Verwendung der Zweipunkt-Lambdasonde
lässt sich
jedoch ein Istwert für die
Sauerstoffkonzentration im Abgas nicht quantitativ bestimmen. Der
Sollwert für
die Sauerstoffkonzentration im Abgas wird somit im wesentlichen
durch eine Vorsteuerung beispielsweise mit Hilfe einer Kennlinie
oder eines Kennfeldes umgesetzt. Dabei ist verschiedenen Sollwerten
für den
Sauerstoffgehalt im Abgas für
bestimmte Betriebspunkte der Brennkraftmaschine jeweils eine einzuspritzende Kraftstoffmenge
zugeordnet. Kennlinien bzw. Kennfelder können beispielsweise auf einem
Prüfstand und/oder
in Fahrversuchen geeignet appliziert werden. Mit Hilfe der Zweipunkt-Lambdasonde 55 im
Abgasstrang 45 wird dann lediglich überwacht, ob im Fall einer
gewünschten
Anfettung des Luft-/Kraftstoffgemisches auch tatsächlich eine
Anfettung erfolgt und im Falle einer gewünschten Abmagerung des Luft-/Kraftstoffgemisches
auch tatsächlich
eine Abmagerung erfolgt.
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Aufgrund
von Vorsteuerungstoleranzen und aufgrund der Alterung von Komponenten
wie beispielsweise dem Einspritzventil 25 sowie von Herstellungstoleranzen
von Komponenten wie beispielsweise dem Einspritzventil 25 kann
nicht ausgeschlossen werden dass es bei der Umsetzung eines vorgegebenen
Sollwertes für
die Sauerstoffkonzentration im Abgas zum Überschreiten der Fettbrenngrenze
kommt, wenn ein applizierter Sollwert für die Sauerstoffkonzentration
im Abgas zur Anfettung des Luft-/Kraftstoffgemisches keinen ausreichenden
Abstand zur Fettbrenngrenze aufweist. Die Folge sind sporadische
Verbrennungsaussetzer und unerwünschte Laufruhestörungen.
Je nach Motorkonzept und Betriebszustand der Brennkraftmaschine 1 ist
jedoch eine Anfettung des Luft-/Kraftstoffgemisches
bis möglichst
nahe an die Fettbrenngrenze notwendig, beispielsweise um eine ausreichende
und schnelle Kühlung
der Komponenten im Abgasstrang 45 wie beispielsweise Katalysators 50 und
Turbine eines Abgasturboladers sowie Abgaskrüm mer sicherzustellen. Mit Hilfe
der Zweipunkt-Lambdasonde 55 lässt sich das Überschreiten
der Fettbrenngrenze nicht detektieren.
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Erfindungsgemäß ist es
deshalb vorgesehen, dass ein Wert mindestens einer die Qualität der Verbrennung
charakterisierenden Größe ermittelt wird,
dass der ermittelte Wert für
die mindestens eine die Qualität
der Verbrennung charakterisierende Größe mit einem ersten vorgegebenen
Schwellwert verglichen wird und dass bei einer Abweichung des ermittelten
Wertes für
die mindestens eine die Qualität der
Verbrennung charakterisierende Größe vom ersten vorgegebenen
Schwellwert, die betragsmäßig einen
zweiten vorgegebenen Schwellwert überschreitet, der Sollwert
für die
das Luft-/Kraftstoffgemisch charakterisierende Größe, im vorliegenden
Beispiel die Sauerstoffkonzentration im Abgas, korrigiert wird. Als
eine die Qualität
der Verbrennung charakterisierende Größe kann beispielsweise die
zuvor beschriebene Laufunruhe der Brennkraftmaschine 1 gewählt werden.
Diese wird in dem Fachmann bekannter Weise aus dem Drehzahlsignal
des Drehzahlsensors 40 von der Motorsteuerung 5 abgeleitet.
Dabei werden Unregelmäßigkeiten
im Drehzahlverlauf ausgewertet. Zusätzlich oder alternativ kann
als eine die Qualität
der Verbrennung charakterisierende Größe auch die Anzahl der Verbrennungsaussetzer
gewählt werden,
die während
einer vorgegebenen Zeit detektiert werden. Auch die Detektion solcher
Verbrennungsaussetzer kann in dem Fachmann bekannter Weise beispielsweise
durch Auswertung des Zylinderinnendrucks mittels des oder der Drucksensoren 35 erfolgen.
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Erfindungsgemäß wird also
bei der Umsetzung eines Sollwertes für eine das Luft-/Kraftstoffgemisch
charakterisierenden Größe, in diesem
Beispiel die Sauerstoffkonzentration im Abgas, geprüft, ob beispielsweise
die Abweichung der Anzahl der Verbrennungsaussetzer während der
vorgegebenen Zeit von einem ersten dafür vorgegebenen Schwellwert betragsmäßig um mehr
als einen zweiten dafür
vorgegebenen Schwellwert abweicht. Der erste vorgegebene Schwellwert
kann dabei als Erfahrungswert appliziert sein, der die während der
vorgegebenen Zeit erwartete Anzahl an Verbrennungsaussetzern beschreibt,
die nicht aufgrund eines Überschreitens der
Fettbrenngrenze sich ergeben. Dies hängt natürlich auch von der vorgegebenen
Zeit ab, in der die Anzahl der Verbrennungsaussetzer ermittelt wird. Diese
sollte mindestens so groß appliziert
werden, dass eine ausreichende Anzahl von Verbrennungsaussetzern
im Falle der Überschreitung
der Fettbrenngrenze detektiert werden kann, um eine zuverlässige Korrektur
des Sollwertes durchführen
zu können.
Sie sollte andererseits nicht zu groß appliziert werden, um die
Adaptionsdauer möglichst
kurz zu halten. Im einfachsten Fall wird der erste vorgegebene Schwellwert
auf Null gesetzt. Der zweite vorgegebene Schwellwert dient der Berücksichtigung
von Toleranzen die für
die Abweichung der Anzahl der Verbrennungsaussetzer während der
vorgegebenen Zeit vom ersten vorgegebenen Schwellwert zugelassen werden
sollen, ohne gleich auf ein Überschreiten
der Fettbrenngrenze zu schließen.
Im einfachsten Fall kann der zweite vorgegebene Schwellwert auch
auf Null gesetzt werden.
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Entsprechend
kann im Falle der Wahl der Laufunruhe als die Qualität der Verbrennung
charakterisierende Größe verfahren
werden. Dabei wird dann der ermittelte Wert für die Laufunruhe mit einem ersten
dafür vorgegebenen
Schwellwert verglichen und bei einer Abweichung des ermittelten
Wertes für die
Laufunruhe vom ersten dafür
vorgegebenen Schwellwert, die betragsmäßig einen zweiten dafür vorgegebenen
Schwellwert überschreitet,
wird der Sollwert korrigiert. Dabei kann die Laufunruhe alternativ
zur Anzahl der Verbrennungsaussetzer während der vorgegebenen Zeit
als die Qualität
der Verbrennung charakterisierende Größe verwendet werden. Es können aber
auch sowohl die Anzahl der Verbrennungsaussetzer während der
vorgegebenen Zeit als auch die Laufunruhe für die beschriebene Adaption
des Sollwertes überwacht
werden. In diesem Fall wird der Sollwert nur dann korrigiert, wenn
sowohl die Anzahl der Verbrennungsaussetzer während der vorgegebenen Zeit
betragsmäßig um mehr
als den zweiten dafür
vorgegebenen Schwellwert vom ersten dafür vorgegebenen Schwellwert
abweicht und auch die Abweichung der Laufunruhe vom ersten dafür vorgegebenen
Schwellwert betragsmäßig größer als der
zweite dafür
vorgegebene Schwellwert ist.
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Im
vorliegenden Beispiel wird ein Sollwert für eine Anfettung des Luft-/Kraftstoffgemisches
betrachtet, der in unerwünschter
Weise zur Überschreitung
der Fettbrenngrenze führen
kann. Die Korrektur des Sollwertes besteht deshalb in einer Abmagerung,
also in einer Erhöhung
des Sollwertes für
die Sauerstoffkonzentration im Abgas.
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Die
Korrektur des Sollwertes kann dabei in einem oder in mehreren Schritten
erfolgen. Entsprechend kann ein solcher Korrekturschritt beispielsweise
auf einem Prüfstand
und/oder in Fahrversuchen appliziert werden. Dabei kann es also
vorgesehen sein, dass nur ein Korrekturschritt oder aber auch mehrere
Korrekturschritte für
den Sollwert zugelassen werden. Im Falle des Zulassens mehrerer
Korrekturschritte wird nach jedem Korrekturschritt ein Wert der
die Qualität
der Verbrennung charakterisierenden Größe bzw. jeweils ein Wert der
die Qualität der
Verbrennung charakterisierenden Größen ermittelt. Nach jedem Korrekturschritt
wird dann geprüft, ob
die Abweichung des ermittelten Wertes für die die Qualität der Verbrennung
charakterisierende Größe vom ersten
dafür vorgegebenen
Schwellwert betragsmäßig den
zweiten dafür
vorgegebenen Schwellwert überschreitet
bzw. ob die Abweichung des jeweils ermittelten Wertes für die die
Qualität
der Verbrennung charakterisierenden Größen vom jeweils dafür vorgegebenen
Schwellwert betragsmäßig den
jeweils zweiten dafür
vorgegebenen Schwellwert überschreiten,
wobei in diesem Fall der Sollwert in einem weiteren Korrekturschritt
korrigiert und andernfalls die Korrektur des Sollwertes abgebrochen
und der nach dem zuletzt erfolgten Korrekturschritt vorliegende
korrigierte Sollwert als neuer Sollwert vorgegeben und umgesetzt
wird. Dabei kann der Korrekturbetrag für den Sollwert für jeden
Korrekturschritt gleich groß vorgegebenen
werden. Er kann aber auch für
jeden Korrekturschritt individuell vorgegeben werden, beispielsweise
umso größer oder
umso kleiner, je größer die
Anzahl der Korrekturschritte wird. Im Falle eines einzigen zugelassenen
Korrekturschritts wird dessen Größe beispielsweise
auf einem Prüfstand
und/oder in Fahrversuchen derart geeignet appliziert, dass sichergestellt
werden kann, dass nach der Korrektur des Sollwertes die Fettbrenngrenze
nicht mehr überschritten
werden kann. Im Falle der zugelassenen schrittweisen Korrektur des
Sollwertes kann die Größe des Korrekturschritts oder
der verschiedenen Korrekturschritte beispielsweise derart auf einem
Prüfstand
und/oder in Fahrversuchen appliziert werden, dass einerseits der nach
Abschluss bzw. Abbruch der Korrektur des Sollwertes vorliegende
korrigierte Sollwert einen Betrieb der Brennkraftmaschine 1 möglichst
nahe an der Fettbrenngrenze ermöglicht
und andererseits sichergestellt wird, dass die Fettbrenngrenze nicht überschritten
wird und drittens die Anzahl der dazu erforderlichen Korrekturschritte
möglichst
gering gehalten werden kann.
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In
vorteilhafter Weise und optional kann nach Abbruch bzw. Abschluss
der Korrektur des Sollwertes geprüft werden, wie stark der dann
vorliegende korrigierte Sollwert vom ursprünglich vorgegebenen unkorrigierten
Sollwert abweicht. Nur dann, wenn diese Abweichung betragsmäßig nicht
größer als
ein dritter vorgegebener Schwellwert ist, wird der korrigierte Sollwert
als neuer Sollwert vorgegeben und umgesetzt. Andernfalls wird ein
Fehler detektiert und der korrigierte Sollwert nicht vorgegeben
und umgesetzt. Der dritte vorgegebene Schwellwert kann dabei beispielsweise
auf einem Prüfstand
und/oder in Fahrversuchen derart geeignet appliziert werden, dass
Korrekturbeträge,
die aufgrund von Vorsteuerungstoleranzen oder Komponentenalterung
oder -herstellungstoleranzen herrühren, durch den korrigierten
Sollwert kompensiert werden sollen, wohingegen Kor rekturbeträge, die
sich aufgrund von fehlerhaften Vorsteuerungen oder Fehlfunktionen
der Komponenten, wie beispielsweise des Einspritzventils 25,
der Zündkerze 30 und/oder
der Drosselklappe 20 ergeben nicht durch den korrigierten
Sollwert kompensiert werden sollen, um eine Schädigung der Brennkraftmaschine 1 zu
vermeiden und durch die Fehleranzeige eine Reparatur zu ermöglichen.
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Der
Sollwert für
die das Luft-/Kraftstoffgemisch charakterisierende Größe, in diesem
Beispiel die Sauerstoffkonzentration im Abgas, kann zylinderindividuell
vorgegeben werden. In diesem Fall wird der Wert der die Qualität der Verbrennung
charakterisierenden Größe bzw.
wird der jeweilige Wert der die Qualität der Verbrennung charakterisierenden Größen zylinderindividuell
ermittelt. Im vorliegenden Beispiel würde also der Wert für die Laufunruhe und/oder
der Wert für
die Anzahl der Verbrennungsaussetzer während der vorgegebenen Zeit
zylinderindividuell aus dem Verlauf der Motordrehzahl und der bekannten
Zündreihenfolge
der Zylinder im Falle der Laufunruhe bzw. aus dem Verlauf des Zylinderinnendrucks
im Falle der Anzahl der Verbrennungsaussetzer während der vorgegebenen Zeit
in dem Fachmann bekannter Weise zylinderindividuell ermittelt. Der
ermittelte Wert für
die die Qualität
der Verbrennung charakterisierende Größe wird für mindestens einen einzelnen
Zylinder 10 der Brennkraftmaschine 1 mit dem ersten
dafür vorgegebenen
Schwellwert verglichen. Alternativ wird der jeweils ermittelte Wert für die die
Qualität
der Verbrennung charakterisierenden Größen für mindestens einen einzelnen
der Zylinder 10 der Brennkraftmaschine 1 mit dem
jeweiligen ersten dafür
vorgegebenen Schwellwert verglichen. Für mindestens einen einzelnen
der Zylinder 10 der Brennkraftmaschine 1, bei
dem eine Abweichung des ermittelten Wertes für die die Qualität der Verbrennung
charakterisierenden Größe vom ersten dafür vorgegebenen
Schwellwert betragsmäßig den zweiten
dafür vorgegebenen
Schwellwert überschreitet,
wird der Sollwert korrigiert. Alternativ wird für mindestens einen einzelnen
der Zylinder 10 der Brennkraftmaschine 1, bei
dem eine Abweichung des jeweils ermittelten Wertes für die die
Qualität
der Verbrennung charakterisierenden Größen vom jeweils ersten dafür vorgegebenen
Schwellwert betragsmäßig den
jeweils zweiten dafür
vorgegebenen Schwellwert überschreitet,
der Sollwert korrigiert.
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Alternativ
wird der Sollwert für
mehrere, insbesondere für
alle Zylinder 10 der Brennkraftmaschine 1 als
gemeinsamer Sollwert vorgegeben und der Wert der die Qualität der Verbrennung
charakterisierenden Größe bzw.
der jeweilige Wert der die Qualität der Verbrennung charakterisierenden
Größen für diese
Mehrzahl der Zylinder 10 gemeinsam ermittelt. Der ermittelte
Wert für
die die Qualität
der Verbrennung charakterisierende Größe wird dann für diese Mehrzahl
der Zylinder 10 der Brennkraftmaschine mit dem ersten dafür vorgegebenen
Schwellwert verglichen. Alternativ wird der jeweils ermittelte Wert
für die
die Qualität
der Verbrennung charakterisierenden Größen für diese Mehrzahl der Zylinder 10 der Brennkraftmaschine 1 mit
dem jeweils ersten dafür vorgegebenen
Schwellwert verglichen. Anschließend wird für diese Mehrzahl der Zylinder 10 der
Brennkraftmaschine 1, bei der eine Abweichung des ermittelten
Wertes für
die die Qualität
der Verbrennung charakterisierenden Größe vom ersten dafür vorgegebenen
Schwellwert betragsmäßig den
zweiten dafür
vorgegebenen Schwellwert überschreitet,
der Sollwert korrigiert. Alternativ wird für diese Mehrzahl der Zylinder 10 der
Brennkraftmaschine 1, bei der die Abweichung des jeweils
ermittelten Wertes für
die die Qualität
der Verbrennung charakterisierenden Größen vom jeweiligen ersten dafür vorgegebenen Schwellwert
betragsmäßig den
jeweiligen zweiten dafür
vorgegebenen Schwellwert überschreitet
der Sollwert für
diese Mehrzahl der Zylinder 10 der Brennkraftmaschine 1 korrigiert.
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Wie
bereits beschrieben wird im Falle der Verwendung mehrerer die Qualität der Verbrennung charakterisierender
Größen der
Sollwert nur dann korrigiert, wenn für sämtliche verwendeten die Qualität der Verbrennung
charakterisierenden Größen die Abweichung
des jeweils ermittelten Wertes vom jeweiligen ersten dafür vorgegebenen
Schwellwert betragsmäßig den
jeweiligen zweiten dafür
vorgegebenen Schwellwert überschreitet.
Alternativ kann es aber auch vorgesehen sein, im Falle der Verwendung mehrerer
die Qualität
der Verbrennung charakterisierender Größen die Korrektur des Sollwertes
zuzulassen, sobald für
eine der gewählten
die Qualität
der Verbrennung charakterisierenden Größen die Abweichung des ermittelten
Wertes vom ersten dafür
vorgegebenen Schwellwert betragsmäßig dem zweiten dafür vorgegebenen
Schwellwert überschreitet.
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Im
zuvor beschriebenen Beispiel wurde die Vorgabe eines Sollwertes
für die
Sauerstoffkonzentration im Abgas beschrieben, die zu einer Anfettung des
Luft-/Kraftstoffgemisches führt
und die bei Überschreiten
der Fettbrenngrenze in Richtung einer Abmagerung korrigiert wird.
Analog zur oben beschriebenen Ausführungsform kann umgekehrt ein
Sollwert für
eine Abmagerung des Luft-/Kraftstoffgemisches vorgegeben werden
und bei Unterschreiten einer Magerbrenngrenze, die sich ebenfalls
durch Verbrennungsaussetzer und unerwünschte Laufruhestörungen äußert der
Sollwert in Richtung einer Anfettung korrigiert werden.
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In 2 ist
ein Ablaufplan für
einen beispielhaften Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt.
Nach dem Start des Programms ermittelt die Motorsteuerung 5 bei
einem Programmpunkt 100 aus dem vom Abgastemperatursensor 60 empfangenen
Messsignal die aktuelle Abgastemperatur. Ferner setzt die Motorsteuerung 5 bei
Programmpunkt 100 einen Gesamtkorrekturbetrag Δ auf den
Wert Null. Anschließend
wird zu einem Programmpunkt 105 verzweigt.
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Bei
Programmpunkt 105 prüft
die Motorsteuerung 5, ob die Abgastemperatur größer als
ein vorgegebener Schwellwert ist. Ist dies der Fall, so wird zu
einem Programmpunkt 110 verzweigt, andernfalls wird zu
Programmpunkt 100 zurück
verzweigt. Der Schwellwert für
die Abgastemperatur wird dabei beispielsweise auf einem Prüfstand und/oder
in Fahrversuchen derart geeignet appliziert, dass er die Abgastemperatur
darstellt, bis zu der eine Schädigung von
Komponenten im Abgasstrang 45 wie beispielsweise dem Katalysator 50 oder
einer Turbine eines Abgasturboladers oder dem Abgaskrümmer sicher ausgeschlossen
werden können,
bei deren Überschreiten
eine Schädigung
dieser Komponenten jedoch nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
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Bei
Programmpunkt 110 veranlasst die Motorsteuerung 5 die
Vorgabe des Sollwertes für
die Sauerstoffkonzentration im Abgas im Hinblick auf eine Anfettung
des Luft-/Kraftstoffgemisches und zwar zylinderindividuell oder
für mehrere
Zylinder oder alle Zylinder gemeinsam. Dieser Sollwert wird durch
die beschriebene Vorsteuerung umgesetzt, insbesondere durch Erhöhung der
Kraftstoffeinspritzmenge bei gleich bleibendem Luftmassenstrom zu den
Zylindern 10. Im Folgenden soll beispielhaft eine zylinderindividuelle
Vorgabe des Sollwertes angenommen werden. Anschließend wird
zu einem Programmpunkt 115 verzweigt.
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Bei
Programmpunkt 115 ermittelt die Motorsteuerung 5 für jeden
Zylinder aus dem Signal des jeweiligen Zylinderinnendrucksensors 35 in
dem Fachmann bekannter Weise die Anzahl der Verbrennungsaussetzer
während
der vorgegebenen Zeit als Beispiel für eine die Qualität der Verbrennung
charakterisierende Größe. Anschließend wird
zu einem Programmpunkt 120 verzweigt.
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Bei
Programmpunkt 120 prüft
die Motorsteuerung 5, ob für einen der Zylinder 10 die
Abweichung der Anzahl der Verbrennungsaussetzer während der vorgegebenen
Zeit vom ersten dafür
vorgegebenen Schwellwert betragsmäßig den zweiten dafür vorgegebenen
Schwellwert überschreitet.
Ist dies der Fall, so wird zu einem Programmpunkt 125 verzweigt,
andernfalls wird zu einem Programmpunkt 130 verzweigt.
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Bei
Programmpunkt 125 veranlasst die Motorsteuerung 5 für den oder
die Zylinder 10 der Brennkraftmaschine 1, bei
denen die Abweichung der Anzahl der Verbrennungsaussetzer während der vorgegebenen
Zeit vom ersten dafür
vorgegebenen Schwellwert betragsmäßig den zweiten dafür vorgegebenen
Schwellwert überschreitet,
jeweils einen neuen Gesamtkorrekturwert Δ als Summe des zuletzt geltenden
Gesamtkorrekturwertes und eines für diesen Korrekturschritt vorgegebenen
Korrekturwertes δ zu
bilden. Jedem Zylinder, bei dem die Abweichung der Anzahl der Verbrennungsaussetzer
während
der vorgegebenen Zeit vom ersten dafür vorgegebenen Schwellwert
betragsmäßig den
zweiten vorgegebenen Schwellwer überschreitet,
wird somit bei Programmpunkt 125 ein neuer Gesamtkorrekturwert Δ = δ + Δ zugeordnet.
Anschließend
wird zu Programmpunkt 120 zurück verzweigt. Wenn bei Programmpunkt 120 kein
Zylinder mehr detektiert wurde, bei dem die Abweichung der Anzahl
der Verbrennungsaussetzer während
der vorgegebenen Zeit vom ersten dafür vorgegebenen Schwellwert
betragsmäßig den
zweiten dafür
vorgegebenen Schwellwert überschreitet,
so wird zu Programmpunkt 130 verzweigt.
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Bei
Programmpunkt 130 prüft
die Motorsteuerung 5 für
jeden der Zylinder 10 der Brennkraftmaschine 1 ob
der zugeordnete ermittelte Gesamtkorrekturwert Δ den dritten vorgegebenen Schwellwert betragsmäßig überschreitet.
Für die
Zylinder, für
die dies der Fall ist, wird zu einem Programmpunkt 140 verzweigt.
Für die übrigen Zylinder
wird zu einem Programmpunkt 135 verzweigt.
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Diejenigen
Zylinder, bei denen während
des beschriebenen Verfahrensablaufs nie eine Abweichung der Anzahl
der Verbrennungsaussetzer während
der vorgegebenen Zeit vom ersten dafür vorgegebenen Schwellwert
detektiert wurde, die betragsmäßig den
zweiten dafür
vorgegebenen Schwellwert überschreitet,
weisen als Gesamtkorrekturwert Δ nach
wie vor den Initialwert Null auf.
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Bei
Programmpunkt 140 wird für die Zylinder, bei denen der
Gesamtkorrekturwert Δ betragsmäßig größer als
der dritte vorgegebene Schwellwert ist, ein Fehler detektiert und
ggf. angezeigt. Die Fehlerdetektion kann außerdem optional einen Notlauf
der Brennkraftmaschine 1 insbesondere durch Ausblenden
der Kraftstoffeinspritzung zu den betrof fenen Zylindern zur Folge
haben, deren Gesamtkorrekturwert Δ betragsmäßig größer als
der dritte vorgegebene Schwellwert ist. In letzter Konsequenz kann
die Brennkraftmaschine 1 auch ganz abgeschaltet werden.
Anschließend
wird das Programm verlassen.
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Bei
Programmpunkt 135 wird für diejenigen Zylinder, bei
denen der Gesamtkorrekturwert Δ betragsmäßig kleiner
oder gleich dem dritten vorgegebenen Schwellwert ist, der neue Sollwert
für die
Sauerstoffkonzentration im Abgas aus der Summe des unkorrigierten
Sollwertes, wie er bei Programmpunkt 100 vorlag, und dem
dem jeweiligen Zylinder zugeordneten Gesamtkorrekturwert Δ gebildet.
Anschließend
wird der neue Sollwert vorgegeben und umgesetzt, insbesondere bei
gleichem Luftmassenstrom zu den Zylindern 10 durch entsprechende
Absenkung der Kraftstoffeinspritzung in diese Zylinder. Anschließend wird
das Programm verlassen.
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Im
zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel,
in dem durch den vorgegebenen Sollwert eine Anfettung des Luft-/Kraftstoffgemisches
erreicht werden soll und der Sollwert ein Sollwert für die Sauerstoffkonzentration
im Abgas ist, ist der Korrekturwert δ größer als Null und der sich ergebende
Gesamtkorrekturwert Δ größer oder
gleich Null. Auf diese Weise wird der Sollwert durch den Gesamtkorrekturwert
erhöht
oder bleibt gleich, was mit einer Erhöhung und Konstanthaltung der
erforderlichen Sauerstoffkonzentration im Abgas und damit mit einer
Abmagerung oder Konstanthaltung des Luft-/Kraftstoffgemisches verbunden ist.
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Wird
der Sollwert für
die Sauerstoffkonzentration im Abgas für sämtliche Zylinder der Brennkraftmaschine 1 gemeinsam
vorgegeben, so ist der Ablauf bis einschließlich Programmpunkt 120 gleich dem
zuvor beschriebenen Ablauf. Bei Programmpunkt 125 wird
dann jedoch der allen Zylindern gemeinsame Sollwert betrachtet und
dessen zugeordneter Gesamtkorrekturwert Δ um den Korrekturwert δ erhöht. Bei
Programmpunkt 130 wird der gemeinsame Gesamtkorrekturwert Δ mit dem
dritten vorgegebenen Schwellwert betragsmäßig verglichen und bei betragsmäßigem Überschreiten
des dritten vorgegebenen Schwellwerts durch den gemeinsamen Gesamtkorrekturwert Δ wird zu
Programmpunkt 140 verzweigt und der Fehler angezeigt, ggf.
ein Notlauf der Brennkraftmaschine 1 eingeleitet. Bei Programmpunkt 135 wird
dann für
alle Zylinder 10 gemeinsam der neue Sollwert für die Sauerstoffkonzentration
im Abgas durch Addition des gemeinsamen Gesamtkorrekturwertes Δ mit dem
unkorrigierten Sollwert, wie er bei Programmpunkt 100 vorlag,
gebildet. Zur Einstellung des neuen Sollwerts wird dann die Einspritzung in
sämt liche
Zylinder der Brennkraftmaschine reduziert, wenn der Gesamtkorrekturwert Δ größer als Null
ist. Dies kann sowohl bei gemeinsamer Einspritzung in die Luftzufuhr 15 als
auch bei Direkteinspritzung in die einzelnen Zylinder 10 realisiert
werden. Wird hingegen der Sollwert für die Sauerstoffkonzentration
im Abgas zylinderindividuell vorgegeben, dann macht eine gemeinsame
Einspritzung von Kraftstoff in die Luftzufuhr 15 im Vergleich
zu einer Direkteinspritzung weniger Sinn, denn nur eine Direkteinspritzung
lässt in
diesem Fall eine individuelle Umsetzung der zylinderindividuellen
Sollwerte gelingen.
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Durch
das erfindungsgemäße Verfahren
wird also ein unerwünschter
Betrieb der Brennkraftmaschine 1 jenseits der Fettbrenngrenze
wirksam vermieden, auch wenn die Lambdasonde 55 als Zweipunkt-
und nicht als stetige Lambdasonde ausgebildet ist. Eine Schädigung von
Komponenten im Abgasstrang, wie beispielsweise dem Katalysator 50, einer
Turbine eines Abgasturboladers und/oder einem Abgaskrümmer werden
somit vermieden und die Fahrbarkeit der Brennkraftmaschine 1 bzw.
des von ihr angetriebenen Fahrzeugs wird aufgrund der erreichten
Kühlung
der genannten Komponenten im Abgasstrang 45 durch die möglichst
nahe an der Fettbrenngrenze realisierte Anfettung des in dem oder
in den Zylindern 10 der Brennkraftmaschine 1 zu
verbrennenden Luft-/Kraftstoffgemisches verbessert.
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Der
Ablaufplan nach 2 kann beispielsweise als Computerprogramm
in einem Mikrorechner der Motorsteuerung 5 ausgeführt werden.
Dazu kann das Computerprogramm auf einem maschinenlesbaren Träger, beispielsweise
auf einem Speichermedium gespeichert sein, so dass der maschinenlesbare Träger mit
dem Programmcode des Computerprogramms ein Computerprogramm-Produkt
bildet. Das Speichermedium kann dabei fest in der Motorsteuerung 5 implementiert
oder über
ein Laufwerk der Motorsteuerung 5 zugeführt sein. Die Motorsteuerung 5 stellt
eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung für die Brennkraftmaschine 1 dar.
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Somit
stellt das Überschreiten
des Schwellwertes für
die Abgastemperatur einen Betriebszustand der Brennkraftmaschine
1 dar,
in dem ein Sollwert für
die das Luft-/Kraftstoffgemisch
charakterisierende Größe beispielsweise
in Form eines vorgegebenen Anfettungsgrades vorgegeben wird. Alternativ und
wie aus der
DE 44 15
994 A1 bekannt, kann ein solcher Betriebszustand der Brennkraftmaschine
1 auch
dann erreicht werden, wenn ein Schwellwert eines den Wirkungsgrad
der Brennkraftmaschine mittelbar oder unmittelbar angebenden Signals
unterschritten wird.
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Im
Falle der Wahl der Laufunruhe als die Qualität der Verbrennung charakterisierende
Größe kann
in Form des ersten vorgegebenen Schwellwertes ein Wert für die Laufunruhe
vorgegeben sein. Wenn sich dieser vorgegebene Wert für die Laufunruhe
auch tatsächlich
einstellt, so ist eine Korrektur des Sollwertes für die das
Luft-/Kraftstoffgemisch charakterisierende Größe nicht erforderlich. Mit
Hilfe des zweiten vorgegebenen Schwellwertes wird dann um den ersten
vorgegebenen Schwellwert als vorgegebenen Wert für die Laufunruhe ein Toleranzband gelegt,
innerhalb dessen die Laufunruhe variieren darf, ohne dass dies auf
ein Überschreiten
der Fettbrenngrenze zurückzuführen ist
und damit ohne dass dies zu einer Korrektur des Sollwertes für die das Luft-/Kraftstoffgemisch
charakterisierende Größe führen soll.
Der erste vorgegebene Schwellwert und der zweite vorgegebene Schwellwert
für die
Laufunruhe können
dabei ebenfalls geeignet auf einem Prüfstand und/oder in Fahrversuchen
appliziert werden.
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Im
Falle der Wahl der Anzahl der Verbrennungsaussetzer während der
vorgegebenen Zeit als die Qualität
der Verbrennung charakterisierenden Größe können der erste vorgegebene
Schwellwert und/oder der zweite vorgegebene Schwellwert auch gleich
Null gewählt
werden. Andererseits kann auch für
diesen Fall auch der erste vorgegebene Schwellwert als ein vorgegebener
Wert für
die Anzahl der Verbrennungsaussetzer während der vorgegebenen Zeit
gewählt
werden, die nicht durch Betrieb der Brennkraftmaschine 1 jenseits
der Fettbrenngrenze bewirkt werden. Der zweite vorgegebene Schwellwert
kann dann wiederum ein Toleranzband um den ersten vorgegebenen Schwellwert
legen, innerhalb dem eine Variation der Anzahl der Verbrennungsaussetzer
zu beiden Seiten des ersten vorgegebenen Schwellwertes zugelassen
wird, die noch nicht zu einem Überschreiten
der Fettbrenngrenze führt.
Auch hier können
der erste vorgegebene Schwellwert und der zweite vorgegebene Schwellwert
geeignet auf einem Prüfstand
und/oder in Fahrversuchen appliziert werden.