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DE102005059454A1 - Abdeckanordnung - Google Patents

Abdeckanordnung Download PDF

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DE102005059454A1
DE102005059454A1 DE200510059454 DE102005059454A DE102005059454A1 DE 102005059454 A1 DE102005059454 A1 DE 102005059454A1 DE 200510059454 DE200510059454 DE 200510059454 DE 102005059454 A DE102005059454 A DE 102005059454A DE 102005059454 A1 DE102005059454 A1 DE 102005059454A1
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Germany
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DE200510059454
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Jörn Kessler
Peter Rehling
Ralf Bollmann
Bert Junige
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Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/04Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in driver or passenger space, e.g. using racks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Es wird eine Abdeckanordnung zum Abdecken einer Öffnung eines Behältnisses, insbesondere einer Mittelkonsole im Innenraum eines Fahrzeuges, mit einer rolloartigen Abdeckung, die mit ihren seitlichen Endabschnitten jeweils in einer zugeordneten Führungsschiene geführt ist, und mit einem Aufnahmeraum zum Aufnehmen der Abdeckung in einer geöffneten Position, vorgeschlagen, wobei die Abdeckung (2) nur abschnittsweise in dem Aufnahmeraum (9) geführt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abdeckanordnung zum Abdecken einer Öffnung eines Behältnisses, insbesondere einer Mittelkonsole im Innenraum eines Fahrzeuges, mit einer rolloartigen Abdeckung, die mit ihren seitlichen Endabschnitten jeweils in einer zugeordneten Führungsschiene geführt ist, und mit einem Aufnahmeraum zum Aufnehmen der Abdeckung in einer geöffneten Position, sowie ein Verfahren zum Öffnen der rolloartigen Abdeckung.
  • Eine derartige Abdeckanordnung ist beispielsweise aus der Druckschrift DE 196 46 809 A1 bekannt. Die Abdeckanordnung dient zum Abdecken einer Öffnung einer Mittelkonsole im Innenraum eines Fahrzeuges. Dazu weist die Abdeckanordnung ein Rollo auf, welches aus einer Vielzahl von miteinander verbundenen Lamellen bzw. Querstegen gebildet ist. Die Verbindung wird durch Streifen geringerer Materialstärke erreicht. Zum Öffnen oder Verschließen der Öffnung der Mittelkonsole kann das Rollo an einer Griffleiste in den Führungsschienen vor- oder zurückbewegt werden. Beim Öffnen der Abdeckung werden die Lamellen in einem Aufnahmeraum aufgenommen. Eine ähnliche Abdeckung für einen verschließbaren Behälter ist aus der Druckschrift DE 42 20 670 C2 und der Druckschrift DE 199 23 512 A1 bekannt.
  • Eine andere Art der Abdeckung ist aus der Druckschrift DE 198 24 248 C2 bekannt. Bei dieser Art der Abdeckung einer Ablage ist eine Vielzahl von Flächenelementen vorgesehen, die über Scharnierverbindungen gelenkig miteinander verbunden sind. Die Flächenelemente sind verschiebbar in einer Führung geführt. Wenn die Abdeckung geöffnet werden soll, werden die gelenkig miteinander verbundenen Flächenelemente zusammengeschoben und an einem Ende nebeneinander aufgereiht. Auf diese Weise wird die Ablage freigegeben. Allerdings wird durch die nebeneinander angeordneten Flächenelemente aufgrund des erforderlichen Platzbedarfes ein bestimmter Bereich der Öffnung belegt. Eine derartige Abdeckung ist auch aus der Druckschrift DE 103 01 816 B3 bekannt.
  • Darüber hinaus ist es bekannt, dass bei den Abdeckanordnungen mit rolloartigen Abdeckungen der Aufnahmeraum zum Aufnehmen der Abdeckung bei geöffneter Stellung derart bemessen ist, dass die rolloartige Abdeckung in Art einer Schnecke aufgerollt ist. Bei dieser Art des Verstauens der vollständig in dem Aufnahmeraum geführten Abdeckung sind neben anderen Nachteilen auch bestimmte Mindestdurchmesser des Aufnahmeraumes erforderlich, um die Abdeckung in dem Aufnahmeraum auch mit gleichmäßiger Kraft aufrollen zu können. Somit wird bei den bekannten Abdeckanordnungen ein erheblicher Bauraum belegt, der den Einsatz der bekannten Abdeckanordnung erheblich einschränkt.
  • Demnach liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckanordnung der eingangs genannten Gattung vorzuschlagen, welche einen möglichst geringeren Bauraumbedarf und gleichzeitig eine gleichmäßige Kraft zum Verschieben der Abdeckung erfordert, sowie ein Verfahren zum Öffnen der Abdeckung.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruches 1 und bezüglich des Verfahrens durch die Merkmale des Anspruchs 13 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich insbesondere aus den Unteransprüchen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Abdeckanordnung ist die rolloartige Abdeckung nur abschnittsweise in dem Aufnahmeraum geführt. Somit kann die rolloartige Abdeckung besonders Platz sparend ohne zusätzlichen Kraftaufwand verstaut werden. Durch diese Art der begrenzten Führung der Abdeckung kann eine bauraumoptimierte Aufnahme der Abdeckung und somit eine bessere Bauraumausnutzung mit der erfindungsgemäßen Abdeckanordnung realisiert werden.
  • Konkret wird dies gelöst, indem der Aufnahmeraum jeweils eine Führungsnut zur Führung von seitlichen Endabschnitten eines Endteils der Abdeckung aufweist, wobei seitliche Endabschnitte eines Mittelteils der Abdeckung im Aufnahmeraum nicht geführt sind.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann vorsehen, dass die Abdeckung aus einer Vielzahl von Querstegen oder dergleichen gebildet ist, wobei zumindest ein in einer geschlossenen Position der Abdeckung dem Aufnahmeraum zugewandter Quersteg in der Führungsnut des Aufnahmeraumes geführt ist. Es ist auch möglich, dass mehrere im Bereich des dem Aufnahmeraumes zugewandten Endes der Abdeckung vorgesehene Querstege in korrespondierenden Führungsnuten geführt werden. Durch das Führen des letzten Quersteges kann lediglich das Endteil der Abdeckung in den Aufnahmeraum geführt werden, wobei die anderen Querstege und somit das Mittelteil der Abdeckung ungeführt in den Aufnahmeraum gelangen kann, so dass sich die Abdeckung beispielsweise in Bahnen übereinander Platz sparend in dem Aufnahmeraum verstauen lässt.
  • Somit kann der Aufnahmeraum bei Bedarf auch relativ schmal mit entsprechend geringen Abmessungen ausgeführt werden. Demzufolge ist die erfindungsgemäße Abdeckanordnung bezüglich ihrer Abmessungen an vorbestimmte Einbaupositionen anpassbar. Folglich ergibt sich ein sehr flexibler Einsatzbereich der erfindungsgemäßen Abdeckanordnung.
  • Um die Abdeckung zum Abdecken der Öffnung des Behältnisses zu verwenden, sind an den gegenüberliegenden Seitenwänden des Behältnisses korrespondierende Führungsschienen oder dergleichen vorgesehen, an die sich dann in Bewegungsrichtung der Abdeckung bzw. in Schieberichtung die korrespondierenden Führungsnuten anschließen. Vorzugsweise können sich die Führungsschienen bis zu dem Aufnahmeraum erstrecken, wobei dann in dem Aufnahmeraum die Führungsnut weitergeführt wird. Auf diese Weise können die nicht in den Führungsnuten geführten Querstege am Ende der Führungsschienen ohne weitere Führung in den Aufnahmeraum abgelegt werden.
  • Gemäß einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann jede Führungsnut eine in Längsrichtung der Querstege zumindest geringfügige größere Tiefe als die Führungsschienen aufweisen. Somit kann sichergestellt werden, dass die in den Führungsnuten geführten Querstege mit einer geringfügig größeren Länge als die übrigen Querstege optimal in den Führungsnuten geführt werden. Auf diese Weise wird das Ende der Abdeckung in den Führungsnuten des Aufnahmeraumes gehalten und nur der übrige Bereich der rolloartigen Abdeckung führungslos in dem Aufnahmeraum verstaut. Durch die größere Länge des letzten Quersteges kann dieser nicht in den Führungsschienen geführt werden, sodass dadurch ein Anschlag beim Schließen der Abdeckung realisiert wird. Es sind auch andere Führungsarten zwischen der Abdeckung und dem Behältnis denkbar.
  • Eine mögliche Ausführungsform der Erfindung kann vorsehen, dass die Querstege der Abdeckung beispielsweise zum Behältnis hin abgewinkelte Endabschnitte aufweisen. Durch diese Art der Ausgestaltung der Querstege kann die Führungsschiene und auch die Führungsnut durch die Querstege selbst verdeckt werden. Es sind auch andere Ausgestaltungen denkbar.
  • Gemäß einer Weiterbildung können die Querstege vorzugsweise einen zweischichtigen Aufbau aufweisen. Die Querstege weisen einen Grundkörper als untere stabile Schicht und eine obere elastische Verbindungsschicht auf. Somit wird zum einen eine ausreichende Stabilität der Abdeckung im geschlossenen Zustand erreicht und zum anderen durch die elastische Verbindungsschicht eine ausreichende Flexibilität zum Verstauen der Abdeckung in dem Aufnahmeraum realisiert.
  • Zum Führen des bzw. der Querstege in den korrespondierenden Führungsnuten des Aufnahmeraumes sind an den Endabschnitten der Querstege jeweils ein Führungsstift oder dergleichen angeformt. Mit dem Führungsstift an dem Endbereich kann vorzugsweise der letzte Quersteg der Abdeckung in den beiden Führungsnuten geführt werden und in dem Aufnahmeraum arretiert werden. Beispielsweise kann der Führungsstift einen geringeren Durchmesser als der Endabschnitt des Quersteges aufweisen, wobei die Führungsnuten an den Durchmesser des Führungsstiftes angepasst sind, um eine optimale Führung beim Verschieben der Abdeckung zu realisieren.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann vorsehen, dass sich die beiden korrespondierenden Führungsnuten in einem Bogen von etwa 270° erstrecken. Auf diese Anordnung kann die üblicherweise in der Horizontalen ausgerichtete Abdeckung oberhalb der Öffnung des Behältnisses zum Öffnen derart geführt werden, dass die Abdeckung etwa senkrecht in dem Aufnahmeraum verstaut werden kann. Es sind auch andere Verläufe der Führungsnuten möglich.
  • Gemäß dem Verfahrensanspruch 13 wird bei dem mit einer rolloartigen Abdeckung verschlossenen Behältnis die rolloartige Abdeckung zum Öffnen des Behältnisses aus einem Sichtbereich in einen nicht einsehbaren Aufnahmeraum überführt, wobei das in geschlossener Stellung der Abdeckung dem Aufnahmeraum zugewandte Endteil der Abdeckung beim Öffnen des Behältnisses bis zu einer maximalen Offenstellung seine Endstellung in dem Aufnahmeraum zeitlich vor dem Mittelteil der Abdeckung erreicht.
  • Das Endteil der Abdeckung wird beim Öffnen in den Führungsnuten des Aufnahmeraumes geführt und wird am Ende der Führungsnuten gegen einen Anschlag verschoben. Dabei sind die Führungsnuten sehr kurz gehalten, da ihre Aufgabe nur darin besteht, das Endteil in eine seitliche Endposition umzulenken, so dass der überwiegende Teil des nicht geführten Mittelteils von der Einschuböffnung des Aufnahmeraums aus gesehen hinter das Endteil in den Aufnahmeraum hinein verschoben werden kann. Die Unterbringung des Mittelteils wird dabei durch die Ausgestaltung des Aufnahmeraums bestimmt, da das Mittelteil nicht starr in den Führungsnuten geführt wird, sondern frei beweglich an den Wänden des Aufnahmeraumes entlang gleitet.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische, dreidimensionale Ansicht einer möglichen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abdeckanordnung zum Abdecken eines Behältnisses; und
  • 2 eine vergrößerte Schnittdarstellung eines in einer Führungsnut geführten Quersteges der erfindungsgemäßen Abdeckanordnung.
  • In 1 ist eine dreidimensionale Ansicht einer möglichen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abdeckanordnung dargestellt. Die Abdeckanordnung umfasst eine rolloartige Abdeckung 2 zum Abdecken eines lediglich schematisch angedeuteten Behältnisses 1, welches z. B. als Mittelkonsole im Innenraum eines Fahrzeuges ausgebildet sein kann. Die erfindungsgemäße Abdeckanordnung ist in 1 in einer geschlossenen Position gezeigt.
  • Die rolloartige Abdeckung 2 umfasst eine Vielzahl von etwa parallel zueinander angeordneten und miteinander verbundenen Querstreben 3; 3'. Zum Öffnen und Schließen der Abdeckung 2 ist eine Handhabe 13 vorgesehen. Die Querstreben 3, 3' sind, wie insbesondere aus 2 ersichtlich, zweischichtig aufgebaut. Sie umfassen einem Grundkörper 4, welcher aus einem steifen bzw. harten Werkstoff, wie z. B. ABS oder dergleichen, gefertigt ist, und eine elastische Verbindungsschicht 5 zum Verbinden der einzelnen Grundkörper 4 der Querstreben 3, 3', welche vorzugsweise aus einem. Elästomer gefertigt sind. Die einzelnen Querstreben 3 weisen jeweils Endabschnitte 6 auf, die jeweils in zugeordneten Führungsschienen 7, 7' geführt sind. Die Führungsschienen 7, 7' sind jeweils an gegenüberliegenden Seitenwänden 8, 8' des Behältnisses 1 angeordnet und weisen Befestigungsmittel 12 auf, mit denen die Führungsschienen 7, 7' an dem Behältnis 1 befestigt werden können.
  • Schematisch ist die rolloartige Abdeckung 2 in ein End-, Mittel- und Vorderteil aufgeteilt, wobei das Vorderteil die Handhabe 13 und eventuell weitere, von dem Mittelteil abgewandte sich der Handhabe 13 anschließende Querstreben 3 umfasst. Die Handhabe 13 dient in dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel bei maximaler Öffnung des Behältnisses 1 als Anschlag, der ein weiteres Öffnen unterbindet.
  • Wie in 1 dargestellt, ist an einem Ende des Behältnisses 1 ein Aufnahmeraum 9 zum Aufnehmen der Abdeckung 2 in einer geöffneten Position vorgesehen. Beim Öffnen des Behältnisses 1 wird die Abdeckung 2 aus dem Sichtbereich, in dem sie sich in geschlossener Stellung des Behältnisses 1 befindet, über eine Einschuböffnung in den Aufnahmeraum 9 verschoben. Erfindungsgemäß ist bei der Abdeckanordnung vorgesehen, dass das Endteil, das in einer geschlossenen Position der Abdeckung 2 dem Aufnahmeraum 9 zugewandt ist, in entsprechenden Führungsnuten 10, 10' des Aufnahmeraums 9 geführt. Im Ausführungsbeispiel ist das Endteil als einzelner bzw. letzter Quersteg 3' ausgeführt. Das Endteil kann aber auch aus mehreren Querstegen bestehen, die in entsprechenden Führungsnuten 10, 10' des Aufnahmeraums 9 geführt sind. Die korrespondierenden Führungsnuten 10, 10' sind in gegenüberliegenden Seitenwänden 14, 14' des Aufnahmeraums 9 vorgesehen und erstrecken sich in einem Bogen von etwa 270°, welches insbesondere aus 1 ersichtlich ist. Auf diese Weise kann bei einer vollständig geöffneten Abdeckung das Endteil bzw. die letzte Querstrebe 3' in dem Aufnahmeraum 9 am Ende der Führungsnuten 10, 10' gehalten werden.
  • Die übrigen, zwischen dem Vorder- und Endteil angeordneten Querstreben 3 bilden das Mittelteil der Abdeckung, wobei die Querstreben 3 des Mittelteils in nicht dargestellter Weise ohne Führung, z. B. in übereinander liegenden Bahnen, in dem Aufnahmeraum 9 Platz sparend verstaut werden können. Mit anderen Worten werden nur die Endabschnitte des Endteils in den Führungsnuten 10, 10' geführt, die Endabschnitte des Mittelteils werden nicht in diesen Führungsnuten 10, 10' geführt und werden von der Einschuböffnung des Aufnahmeraums 9 aus gesehen hinter das Endteil und weiter in den Aufnahmeraum 9 hinein verschoben. Dabei erfolgt eine Verstauung des Mittelteils allein aufgrund der vorgegebenen Geometrie des Aufnahmeraums 9. Das End- und Mittelteil werden somit bei vollständiger Öffnung des Behältnisses 1 aus dem Sichtbereich in den nicht einsehbaren Aufnahmeraum 9 verschoben. Der durch die Handhabe 13 gebildete Anschlag verhindert ein Verschieben des Vorderteils in den Aufnahmeraum 9.
  • In 2 ist eine vergrößerte Teilansicht der Führung der Abdeckung 2 in den Führungsschienen 7 bzw. in den Führungsnuten 10, 10' gezeigt. Dazu ist die letzte Querstrebe 3' dargestellt. Die Querstrebe 3' weist an ihren Endabschnitten 6 jeweils einen angeformten Führungsstift 11 auf, der in den korrespondierenden Führungsnuten 10, 10' geführt ist. Mit gestrichelter Linie ist das Ende des Endabschnittes 6 der anderen Querstreben 3 angedeutet, die nur in den Führungsschienen 7, 7' geführt sind. Das Ende der Führungsschienen 7, 7' ist durch eine strichpunktierte Linie in 2 angedeutet. Daraus ist ersichtlich, dass den übrigen Querstreben 3 ein Führungsstift 11, wie er an der Querstrebe 3' vorgesehen ist, fehlt. Somit werden die Querstreben 3 nur in den Führungsschienen 7, 7' geführt. Am Ende der Führungsschienen 7, 7' können diese führungslos in dem Aufnahmeraum 9 verstaut werden.
  • Um eine optimale Führung der Führungsstifte 11 der letzten Querstrebe 3' zu realisieren, sind die Abmessungen der Führungsnuten 10, 10' an den Durchmesser der Führungsstifte 11 der letzten Querstrebe 3' angepasst. Die Führungsnuten 10, 10' weisen eine größere Tiefe als die Führungsschienen 7, 7' auf, sodass nur die letzte Querstrebe 3' in den Führungsnuten 10, 10' geführt werden kann.
  • 1
    Behältnis
    2
    Abdeckung
    3
    Querstreben
    3'
    letzte Querstrebe
    4
    Grundkörper
    5
    Verbindungsschicht
    6
    Endabschnitt
    7, 7'
    Führungsschiene
    8, 8'
    Seitenwände
    9
    Aufnahmeraum
    10, 10'
    Führungsnut
    11
    Führungsstift
    12
    Befestigungsmittel
    13
    Handhabe
    14, 14'
    Seitenwand des Aufnahmeraumes

Claims (14)

  1. Abdeckanordnung zum Abdecken einer Öffnung eines Behältnisses, insbesondere einer Mittelkonsole im Innenraum eines Fahrzeuges, mit einer rolloartigen Abdeckung und mit einem Aufnahmeraum zum Aufnehmen der Abdeckung in einer geöffneten Position, wobei die Abdeckung in ein End- Mittel- und Vorderteil unterteilbar ist und mit ihren seitlichen Endabschnitten außerhalb des Aufnahmeraumes jeweils in einer zugeordneten Führungsschiene geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (9) jeweils eine Führungsnut (10, 10') zur Führung der seitlichen Endabschnitte (6) des Endteils der Abdeckung (2) aufweist und dass die seitlichen Endabschnitte (6) des Mittelteils der Abdeckung (2) im Aufnahmeraum (9) außerhalb der Führungsnut (10, 10') geführt sind.
  2. Abdeckanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsnuten (10, 10') von einer Einschuböffnung des Aufnahmeraums (9) aus gesehen maximal bis zur Hälfte des Aufnahmeraums (9) in den Aufnahmeraum (9) hineinreichen.
  3. Abdeckanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (2) aus einer Vielzahl von Querstegen (3, 3') gebildet ist, wobei zumindest ein in einer geschlossenen Position der Abdeckung dem Aufnahmeraum (9) zugewandter Quersteg (3') in den korrespondierenden Führungsnuten (10, 10') des Aufnahmeraums (9) geführt ist.
  4. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Führungsnuten (10, 10') in Bewegungsrichtung der Abdeckung (2) jeweils an die Führungsschienen (7, 7') anschließen.
  5. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede Führungsnut (10, 10') eine in Längsrichtung der Querstege (3, 3') zumindest geringfügig größere Tiefe als die zugeordnete Führungsschiene (7, 7') aufweist.
  6. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der in den Führungsnuten (10, 10') geführte Quersteg (3') eine zumindest geringfügig größere Länge als die nicht in den Führungsnuten (10, 10') geführten Querstege (3) aufweist.
  7. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Querstege (3, 3') abgewinkelte Endabschnitte (6) aufweisen.
  8. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Querstege (3, 3') einen Grundkörper (4) mit einer elastischen Verbindungsschicht (5) aufweisen.
  9. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der in den Führungsnuten (10, 10') geführte Quersteg (3') an seinem Endabschnitt (6) einen angeformten Führungsstift (11) aufweist.
  10. Abdeckanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsstift (11) einen geringeren Durchmesser als der Endabschnitt (6) des Quersteges (3') aufweist.
  11. Abdeckanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsnut (10) zum Aufnehmen des Führungsstiftes (11) an den Durchmesser des Führungsstiftes (11) angepasst ist.
  12. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die korrespondierenden Führungsnuten (10, 10') jeweils einen Bogen von etwa 270 ° beschreiben.
  13. Verfahren zum Öffnen eines mit einer rolloartigen Abdeckung (2) verschlossenen Behältnisses (1), bei dem die rolloartige Abdeckung (2) beim Öffnen des Behältnisses (1) aus einem Sichtbereich in einen nicht einsehbaren Aufnahmeraum (9) überführt wird, wobei die rolloartige Abdeckung (2) in geschlossener Stellung in ein Mittel und Vorderteil und ein dem Aufnahmeraum zugewandtes Endteil unterteilbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Endteil beim Öffnen des Behältnisses (1) bis zu einer maximalen Offenstellung seine Endstellung in dem Aufnahmeraum (9) zeitlich vor dem Mittelteil erreicht.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der überwiegende Teil des Mittelteils von der Einschuböffnung des Aufnahmeraums (9) aus gesehen hinter das Endteil in den Aufnahmeraum (9) hinein verschoben wird.
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