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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abdeckanordnung zum Abdecken
einer Öffnung
eines Behältnisses,
insbesondere einer Mittelkonsole im Innenraum eines Fahrzeuges,
mit einer rolloartigen Abdeckung, die mit ihren seitlichen Endabschnitten jeweils
in einer zugeordneten Führungsschiene
geführt
ist, und mit einem Aufnahmeraum zum Aufnehmen der Abdeckung in einer
geöffneten
Position, sowie ein Verfahren zum Öffnen der rolloartigen Abdeckung.
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Eine
derartige Abdeckanordnung ist beispielsweise aus der Druckschrift
DE 196 46 809 A1 bekannt.
Die Abdeckanordnung dient zum Abdecken einer Öffnung einer Mittelkonsole
im Innenraum eines Fahrzeuges. Dazu weist die Abdeckanordnung ein
Rollo auf, welches aus einer Vielzahl von miteinander verbundenen
Lamellen bzw. Querstegen gebildet ist. Die Verbindung wird durch
Streifen geringerer Materialstärke
erreicht. Zum Öffnen
oder Verschließen
der Öffnung
der Mittelkonsole kann das Rollo an einer Griffleiste in den Führungsschienen
vor- oder zurückbewegt
werden. Beim Öffnen
der Abdeckung werden die Lamellen in einem Aufnahmeraum aufgenommen.
Eine ähnliche
Abdeckung für
einen verschließbaren
Behälter
ist aus der Druckschrift
DE
42 20 670 C2 und der Druckschrift
DE 199 23 512 A1 bekannt.
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Eine
andere Art der Abdeckung ist aus der Druckschrift
DE 198 24 248 C2 bekannt.
Bei dieser Art der Abdeckung einer Ablage ist eine Vielzahl von Flächenelementen
vorgesehen, die über
Scharnierverbindungen gelenkig miteinander verbunden sind. Die Flächenelemente
sind verschiebbar in einer Führung
geführt.
Wenn die Abdeckung geöffnet
werden soll, werden die gelenkig miteinander verbundenen Flächenelemente
zusammengeschoben und an einem Ende nebeneinander aufgereiht. Auf
diese Weise wird die Ablage freigegeben. Allerdings wird durch die
nebeneinander angeordneten Flächenelemente aufgrund
des erforderlichen Platzbedarfes ein bestimmter Bereich der Öffnung belegt.
Eine derartige Abdeckung ist auch aus der Druckschrift
DE 103 01 816 B3 bekannt.
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Darüber hinaus
ist es bekannt, dass bei den Abdeckanordnungen mit rolloartigen
Abdeckungen der Aufnahmeraum zum Aufnehmen der Abdeckung bei geöffneter
Stellung derart bemessen ist, dass die rolloartige Abdeckung in
Art einer Schnecke aufgerollt ist. Bei dieser Art des Verstauens
der vollständig in
dem Aufnahmeraum geführten
Abdeckung sind neben anderen Nachteilen auch bestimmte Mindestdurchmesser
des Aufnahmeraumes erforderlich, um die Abdeckung in dem Aufnahmeraum
auch mit gleichmäßiger Kraft
aufrollen zu können.
Somit wird bei den bekannten Abdeckanordnungen ein erheblicher Bauraum
belegt, der den Einsatz der bekannten Abdeckanordnung erheblich
einschränkt.
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Demnach
liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckanordnung
der eingangs genannten Gattung vorzuschlagen, welche einen möglichst
geringeren Bauraumbedarf und gleichzeitig eine gleichmäßige Kraft
zum Verschieben der Abdeckung erfordert, sowie ein Verfahren zum Öffnen der
Abdeckung.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Patentanspruches 1 und bezüglich des Verfahrens durch
die Merkmale des Anspruchs 13 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
ergeben sich insbesondere aus den Unteransprüchen.
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Bei
der erfindungsgemäßen Abdeckanordnung
ist die rolloartige Abdeckung nur abschnittsweise in dem Aufnahmeraum
geführt.
Somit kann die rolloartige Abdeckung besonders Platz sparend ohne zusätzlichen
Kraftaufwand verstaut werden. Durch diese Art der begrenzten Führung der
Abdeckung kann eine bauraumoptimierte Aufnahme der Abdeckung und
somit eine bessere Bauraumausnutzung mit der erfindungsgemäßen Abdeckanordnung
realisiert werden.
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Konkret
wird dies gelöst,
indem der Aufnahmeraum jeweils eine Führungsnut zur Führung von seitlichen
Endabschnitten eines Endteils der Abdeckung aufweist, wobei seitliche
Endabschnitte eines Mittelteils der Abdeckung im Aufnahmeraum nicht geführt sind.
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Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann vorsehen, dass die Abdeckung aus
einer Vielzahl von Querstegen oder dergleichen gebildet ist, wobei
zumindest ein in einer geschlossenen Position der Abdeckung dem
Aufnahmeraum zugewandter Quersteg in der Führungsnut des Aufnahmeraumes
geführt
ist. Es ist auch möglich,
dass mehrere im Bereich des dem Aufnahmeraumes zugewandten Endes
der Abdeckung vorgesehene Querstege in korrespondierenden Führungsnuten
geführt werden.
Durch das Führen
des letzten Quersteges kann lediglich das Endteil der Abdeckung
in den Aufnahmeraum geführt
werden, wobei die anderen Querstege und somit das Mittelteil der
Abdeckung ungeführt
in den Aufnahmeraum gelangen kann, so dass sich die Abdeckung beispielsweise
in Bahnen übereinander
Platz sparend in dem Aufnahmeraum verstauen lässt.
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Somit
kann der Aufnahmeraum bei Bedarf auch relativ schmal mit entsprechend
geringen Abmessungen ausgeführt
werden. Demzufolge ist die erfindungsgemäße Abdeckanordnung bezüglich ihrer
Abmessungen an vorbestimmte Einbaupositionen anpassbar. Folglich
ergibt sich ein sehr flexibler Einsatzbereich der erfindungsgemäßen Abdeckanordnung.
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Um
die Abdeckung zum Abdecken der Öffnung
des Behältnisses
zu verwenden, sind an den gegenüberliegenden
Seitenwänden
des Behältnisses
korrespondierende Führungsschienen
oder dergleichen vorgesehen, an die sich dann in Bewegungsrichtung
der Abdeckung bzw. in Schieberichtung die korrespondierenden Führungsnuten
anschließen.
Vorzugsweise können
sich die Führungsschienen
bis zu dem Aufnahmeraum erstrecken, wobei dann in dem Aufnahmeraum
die Führungsnut weitergeführt wird.
Auf diese Weise können
die nicht in den Führungsnuten
geführten
Querstege am Ende der Führungsschienen
ohne weitere Führung
in den Aufnahmeraum abgelegt werden.
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Gemäß einer
möglichen
Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann jede Führungsnut
eine in Längsrichtung
der Querstege zumindest geringfügige
größere Tiefe
als die Führungsschienen
aufweisen. Somit kann sichergestellt werden, dass die in den Führungsnuten
geführten
Querstege mit einer geringfügig
größeren Länge als
die übrigen
Querstege optimal in den Führungsnuten
geführt
werden. Auf diese Weise wird das Ende der Abdeckung in den Führungsnuten
des Aufnahmeraumes gehalten und nur der übrige Bereich der rolloartigen
Abdeckung führungslos
in dem Aufnahmeraum verstaut. Durch die größere Länge des letzten Quersteges
kann dieser nicht in den Führungsschienen
geführt
werden, sodass dadurch ein Anschlag beim Schließen der Abdeckung realisiert
wird. Es sind auch andere Führungsarten
zwischen der Abdeckung und dem Behältnis denkbar.
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Eine
mögliche
Ausführungsform
der Erfindung kann vorsehen, dass die Querstege der Abdeckung beispielsweise
zum Behältnis
hin abgewinkelte Endabschnitte aufweisen. Durch diese Art der Ausgestaltung
der Querstege kann die Führungsschiene und
auch die Führungsnut
durch die Querstege selbst verdeckt werden. Es sind auch andere
Ausgestaltungen denkbar.
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Gemäß einer
Weiterbildung können
die Querstege vorzugsweise einen zweischichtigen Aufbau aufweisen.
Die Querstege weisen einen Grundkörper als untere stabile Schicht
und eine obere elastische Verbindungsschicht auf. Somit wird zum
einen eine ausreichende Stabilität
der Abdeckung im geschlossenen Zustand erreicht und zum anderen durch
die elastische Verbindungsschicht eine ausreichende Flexibilität zum Verstauen
der Abdeckung in dem Aufnahmeraum realisiert.
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Zum
Führen
des bzw. der Querstege in den korrespondierenden Führungsnuten
des Aufnahmeraumes sind an den Endabschnitten der Querstege jeweils
ein Führungsstift
oder dergleichen angeformt. Mit dem Führungsstift an dem Endbereich
kann vorzugsweise der letzte Quersteg der Abdeckung in den beiden
Führungsnuten
geführt
werden und in dem Aufnahmeraum arretiert werden. Beispielsweise kann
der Führungsstift
einen geringeren Durchmesser als der Endabschnitt des Quersteges
aufweisen, wobei die Führungsnuten
an den Durchmesser des Führungsstiftes
angepasst sind, um eine optimale Führung beim Verschieben der
Abdeckung zu realisieren.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann vorsehen, dass sich die beiden korrespondierenden
Führungsnuten
in einem Bogen von etwa 270° erstrecken.
Auf diese Anordnung kann die üblicherweise
in der Horizontalen ausgerichtete Abdeckung oberhalb der Öffnung des
Behältnisses
zum Öffnen
derart geführt
werden, dass die Abdeckung etwa senkrecht in dem Aufnahmeraum verstaut
werden kann. Es sind auch andere Verläufe der Führungsnuten möglich.
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Gemäß dem Verfahrensanspruch
13 wird bei dem mit einer rolloartigen Abdeckung verschlossenen
Behältnis
die rolloartige Abdeckung zum Öffnen des
Behältnisses
aus einem Sichtbereich in einen nicht einsehbaren Aufnahmeraum überführt, wobei das
in geschlossener Stellung der Abdeckung dem Aufnahmeraum zugewandte
Endteil der Abdeckung beim Öffnen
des Behältnisses
bis zu einer maximalen Offenstellung seine Endstellung in dem Aufnahmeraum
zeitlich vor dem Mittelteil der Abdeckung erreicht.
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Das
Endteil der Abdeckung wird beim Öffnen in
den Führungsnuten
des Aufnahmeraumes geführt und
wird am Ende der Führungsnuten
gegen einen Anschlag verschoben. Dabei sind die Führungsnuten sehr
kurz gehalten, da ihre Aufgabe nur darin besteht, das Endteil in
eine seitliche Endposition umzulenken, so dass der überwiegende
Teil des nicht geführten
Mittelteils von der Einschuböffnung
des Aufnahmeraums aus gesehen hinter das Endteil in den Aufnahmeraum
hinein verschoben werden kann. Die Unterbringung des Mittelteils
wird dabei durch die Ausgestaltung des Aufnahmeraums bestimmt, da das
Mittelteil nicht starr in den Führungsnuten
geführt wird,
sondern frei beweglich an den Wänden
des Aufnahmeraumes entlang gleitet.
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Nachfolgend
wird die vorliegende Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische, dreidimensionale Ansicht einer möglichen Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckanordnung
zum Abdecken eines Behältnisses;
und
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2 eine
vergrößerte Schnittdarstellung
eines in einer Führungsnut
geführten
Quersteges der erfindungsgemäßen Abdeckanordnung.
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In 1 ist
eine dreidimensionale Ansicht einer möglichen Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckanordnung
dargestellt. Die Abdeckanordnung umfasst eine rolloartige Abdeckung 2 zum Abdecken
eines lediglich schematisch angedeuteten Behältnisses 1, welches
z. B. als Mittelkonsole im Innenraum eines Fahrzeuges ausgebildet
sein kann. Die erfindungsgemäße Abdeckanordnung
ist in 1 in einer geschlossenen Position gezeigt.
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Die
rolloartige Abdeckung 2 umfasst eine Vielzahl von etwa
parallel zueinander angeordneten und miteinander verbundenen Querstreben 3; 3'. Zum Öffnen und
Schließen
der Abdeckung 2 ist eine Handhabe 13 vorgesehen.
Die Querstreben 3, 3' sind, wie insbesondere aus 2 ersichtlich,
zweischichtig aufgebaut. Sie umfassen einem Grundkörper 4,
welcher aus einem steifen bzw. harten Werkstoff, wie z. B. ABS oder
dergleichen, gefertigt ist, und eine elastische Verbindungsschicht 5 zum
Verbinden der einzelnen Grundkörper 4 der
Querstreben 3, 3',
welche vorzugsweise aus einem. Elästomer gefertigt sind. Die
einzelnen Querstreben 3 weisen jeweils Endabschnitte 6 auf,
die jeweils in zugeordneten Führungsschienen 7, 7' geführt sind.
Die Führungsschienen 7, 7' sind jeweils
an gegenüberliegenden
Seitenwänden 8, 8' des Behältnisses 1 angeordnet
und weisen Befestigungsmittel 12 auf, mit denen die Führungsschienen 7, 7' an dem Behältnis 1 befestigt
werden können.
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Schematisch
ist die rolloartige Abdeckung 2 in ein End-, Mittel- und
Vorderteil aufgeteilt, wobei das Vorderteil die Handhabe 13 und
eventuell weitere, von dem Mittelteil abgewandte sich der Handhabe 13 anschließende Querstreben 3 umfasst.
Die Handhabe 13 dient in dem in 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel
bei maximaler Öffnung
des Behältnisses 1 als
Anschlag, der ein weiteres Öffnen
unterbindet.
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Wie
in 1 dargestellt, ist an einem Ende des Behältnisses 1 ein
Aufnahmeraum 9 zum Aufnehmen der Abdeckung 2 in
einer geöffneten
Position vorgesehen. Beim Öffnen
des Behältnisses 1 wird die
Abdeckung 2 aus dem Sichtbereich, in dem sie sich in geschlossener
Stellung des Behältnisses 1 befindet, über eine
Einschuböffnung
in den Aufnahmeraum 9 verschoben. Erfindungsgemäß ist bei
der Abdeckanordnung vorgesehen, dass das Endteil, das in einer geschlossenen
Position der Abdeckung 2 dem Aufnahmeraum 9 zugewandt
ist, in entsprechenden Führungsnuten 10, 10' des Aufnahmeraums 9 geführt. Im
Ausführungsbeispiel
ist das Endteil als einzelner bzw. letzter Quersteg 3' ausgeführt. Das
Endteil kann aber auch aus mehreren Querstegen bestehen, die in
entsprechenden Führungsnuten 10, 10' des Aufnahmeraums 9 geführt sind.
Die korrespondierenden Führungsnuten 10, 10' sind in gegenüberliegenden
Seitenwänden 14, 14' des Aufnahmeraums 9 vorgesehen
und erstrecken sich in einem Bogen von etwa 270°, welches insbesondere aus 1 ersichtlich
ist. Auf diese Weise kann bei einer vollständig geöffneten Abdeckung das Endteil
bzw. die letzte Querstrebe 3' in
dem Aufnahmeraum 9 am Ende der Führungsnuten 10, 10' gehalten werden.
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Die übrigen,
zwischen dem Vorder- und Endteil angeordneten Querstreben 3 bilden
das Mittelteil der Abdeckung, wobei die Querstreben 3 des
Mittelteils in nicht dargestellter Weise ohne Führung, z. B. in übereinander
liegenden Bahnen, in dem Aufnahmeraum 9 Platz sparend verstaut
werden können.
Mit anderen Worten werden nur die Endabschnitte des Endteils in
den Führungsnuten 10, 10' geführt, die
Endabschnitte des Mittelteils werden nicht in diesen Führungsnuten 10, 10' geführt und werden
von der Einschuböffnung
des Aufnahmeraums 9 aus gesehen hinter das Endteil und
weiter in den Aufnahmeraum 9 hinein verschoben. Dabei erfolgt
eine Verstauung des Mittelteils allein aufgrund der vorgegebenen
Geometrie des Aufnahmeraums 9. Das End- und Mittelteil
werden somit bei vollständiger Öffnung des
Behältnisses 1 aus
dem Sichtbereich in den nicht einsehbaren Aufnahmeraum 9 verschoben.
Der durch die Handhabe 13 gebildete Anschlag verhindert
ein Verschieben des Vorderteils in den Aufnahmeraum 9.
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In 2 ist
eine vergrößerte Teilansicht
der Führung
der Abdeckung 2 in den Führungsschienen 7 bzw.
in den Führungsnuten 10, 10' gezeigt. Dazu
ist die letzte Querstrebe 3' dargestellt.
Die Querstrebe 3' weist
an ihren Endabschnitten 6 jeweils einen angeformten Führungsstift 11 auf,
der in den korrespondierenden Führungsnuten 10, 10' geführt ist.
Mit gestrichelter Linie ist das Ende des Endabschnittes 6 der
anderen Querstreben 3 angedeutet, die nur in den Führungsschienen 7, 7' geführt sind.
Das Ende der Führungsschienen 7, 7' ist durch eine
strichpunktierte Linie in 2 angedeutet.
Daraus ist ersichtlich, dass den übrigen Querstreben 3 ein
Führungsstift 11,
wie er an der Querstrebe 3' vorgesehen
ist, fehlt. Somit werden die Querstreben 3 nur in den Führungsschienen 7, 7' geführt. Am
Ende der Führungsschienen 7, 7' können diese
führungslos
in dem Aufnahmeraum 9 verstaut werden.
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Um
eine optimale Führung
der Führungsstifte 11 der
letzten Querstrebe 3' zu
realisieren, sind die Abmessungen der Führungsnuten 10, 10' an den Durchmesser
der Führungsstifte 11 der
letzten Querstrebe 3' angepasst.
Die Führungsnuten 10, 10' weisen eine
größere Tiefe
als die Führungsschienen 7, 7' auf, sodass
nur die letzte Querstrebe 3' in
den Führungsnuten 10, 10' geführt werden
kann.
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- 1
- Behältnis
- 2
- Abdeckung
- 3
- Querstreben
- 3'
- letzte
Querstrebe
- 4
- Grundkörper
- 5
- Verbindungsschicht
- 6
- Endabschnitt
- 7,
7'
- Führungsschiene
- 8,
8'
- Seitenwände
- 9
- Aufnahmeraum
- 10,
10'
- Führungsnut
- 11
- Führungsstift
- 12
- Befestigungsmittel
- 13
- Handhabe
- 14,
14'
- Seitenwand
des Aufnahmeraumes