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Die
Erfindung betrifft eine Schublade der im Oberbegriff des Anspruchs
1 genannten Art.
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Eine
derartige Schublade ist beispielsweise aus der
DE 37 30 342 C3 bereits
bekannt. Die bekannte Schublade weist einen Schubladenboden, eine
Vorderwand und eine Rückwand
auf, wobei sich die Vorderwand und die Rückwand im Wesentlichen senkrecht
zu dem Schubladenboden erstrecken. Ferner weist die bekannte Schublade
eine als Trog ausgebildete Ablage mit einer als innere Führungsschiene
ausgebildeten Führungsvorrichtung
auf, wobei die Ablage mittels der Führungsvorrichtung an einer
an der Schublade angeordneten und als äußere Führungsschiene ausgebildeten
Ablagen-Längsführung beweglich
gehalten ist. Die Ablagen-Längsführung erstreckt
sich hierbei im Wesentlichen parallel zur Einschubrichtung der Schublade
und die Ablagen-Längsführung und
die Ablage sind relativ zur Schublade derart angeordnet, dass die
Ablage parallel zur Einschubrichtung der Schublade und über deren
Rückwand
hin und her bewegbar ist.
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Der
Erfindung stellt sich somit das Problem eine Schublade anzugeben,
bei der die Zugänglichkeit
der Abstellfläche
des Schubladenbodens bei gleichzeitig erhöhter Tragfähigkeit der Ablage verbessert
ist.
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Erfindungsgemäß wird dieses
Problem durch eine Schublade mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
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Die
mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere in
einer verbesserten Zugänglichkeit
der Abstellfläche
des Schubladenbodens bei gleichzeitig erhöhter Tragfähigkeit der Ablage.
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Eine
besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre
sieht vor, dass die Führungsvorrichtung
der Ablage einen in der Einbaulage der Ablage entgegengesetzt zur
Einschubrichtung der Schublade verlaufenden Vorsprung aufweist und
an dessen freiem Ende mit der Ablagen-Längsführung kraftübertragend zusammenwirkt. Auf
diese Weise ist ein nahezu ungehinderter Zugriff auf die Abstellfläche des
Schubladenbodens von oben ermöglicht,
da die Ablage hierdurch bis auf den an der Führungsvorrichtung angeordneten
Vorsprung aus dem über
dem freien Schubladenboden, also der Abstellfläche des Schubladenbodens befindlichen Raum
entfernbar ist.
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Eine
weitere besonders vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die
Ablagen-Längsführung einen
in der Einbaulage der Ablagen-Längsführung in Einschubrichtung
der Schublade verlaufenden weiteren Vorsprung aufweist und an dessen
freiem Ende mit der Ablage kraftübertragend
zusammenwirkt. Hierdurch ist eine tragfähige Stützung der Ablage bei deren Überführung hin
zu der zweiten Auszugsbegrenzung gewährleistet, ohne dass der Zugriff
auf die Abstellfläche
des Schubladenbodens durch in dem Raum über dem freien Schubladenboden
angeordneten Haltemitteln, beispielsweise an etwaigen Seitenwänden befestigten
Laschen zur Halterung der Ablage, erschwert ist.
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Grundsätzlich ist
die Halterung der Ablagen-Längsführung nach
Art, Lage und Material in weiten geeigneten Grenzen wählbar. Zweckmäßigerweise
ist die Ablagen-Längsführung an
der Vorderwand und an der Rückwand
der Schublade gehalten. Auf diese Weise ist die Schublade selbst
durch die Ablagen-Längsführung stabilisiert,
so dass zusätzliche
Versteifungselemente, wie beispielsweise Blechwinkel oder Seitenwände, nicht
zwingend erforderlich sind.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Ablagen-Längsführung allein
an der Rückwand
gehalten ist. Hierdurch ist der Zugriff auf die Abstellfläche des
Schubladenbodens weiter verbessert.
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Eine
besonders vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform
sieht vor, dass die Ablagen-Längsführung und
die Ablage derart ausgebildet sind, dass ein Teil der Ablagen-Längsführung bei der Überführung der
Ablage hin zu der zweiten Auszugsbegrenzung selbsttätig in Einschubrichtung
der Schublade über
die der Schublade abgewandte Seite der Rückwand bewegt wird. Auf diese Weise
ist das an der der Schublade abgewandten Seite der Rückwand befindliche
Auflager ohne zusätzliche
Bauteile realisiert. Darüber
hinaus ist es hierdurch ermöglicht,
die Ausdehnung der Schublade parallel zu deren Einschubrichtung
in das Schubfach zu maximieren.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Abstellfläche der
Ablage kleiner als oder etwa gleich zwei Drittel der Abstellfläche des
Schubladenbodens ist. Auf diese Weise ist der teilweise Zugriff
auf die Abstellfläche
des Schubladenbodens auch bei an der ersten Auszugsbegrenzung anliegender
Ablage ermöglicht.
Beispielsweise kann die Ablage des vorliegenden Ausführungsbeispiels
derart angeordnet sein, dass in den Freiraum an einer der in Einschubrichtung
verlaufenden Seiten der Ablage Gegenständen, wie beispielsweise Flaschen, auf
den Schubladenboden abgestellt werden können, deren Höhe größer ist
als der Abstand zwischen Schubladenboden und Ablage.
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Grundsätzlich ist
es möglich,
eine einzige Ablagen-Längsführung zur
Halterung der Ablage zu verwenden. Zweckmäßigerweise ist an beiden parallel
zur Einschubrichtung verlaufenden Seiten der Ablage jeweils eine
Ablagen-Längsführung an
der Schublade angeordnet, wobei die Ablage mit beiden Ablagen-Längsführungen
kraftübertragend
zusammenwirkt. Hierdurch können
Ablagen-Längsführungen
mit einer geringeren Tragfähigkeit
und Verwindungssteifigkeit verwendet werden.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Ablagen-Längsführung und
die Führungsvorrichtung
in der Einbaulage der Ablage einen geringeren Abstand zu dem Schubladenboden
aufweisen als die Unterseite der Ablage. Hierdurch ist der Abstand
zwischen der Unterseite der Ablage und dem Schubladenboden vergrößert, so
dass auf dem Schubladenboden höhere
Gegenstände
abgestellt werden können.
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Eine
besonders vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform
sieht vor, dass die Abstellfläche
bei der Anlage der Ablage an die erste Auszugsbegrenzung die Ablagen-Längsführung und die Führungsvorrichtung überdeckt.
Auf diese Weise ist der optische Gesamteindruck der Schublade verbessert.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt
und wird nachfolgend näher
beschrieben. Es zeigt
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1 eine
perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Schublade
mit demontierter Ablage,
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2 die
Schublade mit montierter Ablage in gleicher Ansicht wie in 1,
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3 eine
perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels, ohne Ablage,
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4 eine
Detailansicht im Bereich der rückwandseitigen
Halterung einer Ablagen-Längsführung gemäß 3,
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5 ein
Beschlag für
eine rückwandseitige Halterung
einer Ablagen-Längsführung gemäß 1 und 2,
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6 eine
Detailansicht im Bereich der vorderwandseitigen Halterung einer
Ablagen-Längsführung,
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7 eine
perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungsbeispiels mit Blick auf
die Innenseite der Vorderwand,
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8 eine
perspektivische Ansicht eines vierten Ausführungsbeispiels,
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9 eine
Seitenansicht der Schublade aus 8 und
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10 eine
perspektivische Ansicht der Schublade aus 8 mit Blick
auf die Innenseite der Rückwand.
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In 1 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Schublade
dargestellt. Die erfindungsgemäße Schublade
weist einen Schubladenboden 2, eine Vorderwand 4,
eine Rückwand 6 und
zwei Seitenwände 8 auf.
Die Wände 4, 6 und 8 erstrecken
sich im Wesentlichen senkrecht zu dem Schubladenboden 2.
Die Schublade ist auf dem Fachmann bekannte Weise für den Einschub
in ein in 1 nicht dargestelltes Schubfach,
beispielsweise eines Küchenmöbels, ausgebildet.
Die Vorderwand 4 und die Rückwand 6 überragen
die Seitenwände 8 und
sind über
jeweils eine an den parallel zur Einschubrichtung verlaufenden Seiten
der Schublade angeordnete Reeling 10 kraftübertragend
miteinander verbunden, so dass die Stabilität der Schublade trotz der niedrigen
Höhe der
Seitenwände 8 gewährleistet
ist.
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In
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist die in der Blattebene links angeordnete Reeling 10 gleichzeitig
als eine Ablagen-Längsführung 12 ausgebildet.
Eine weitere Ablagen-Längsführung 12 ist etwa
mittig zwischen den beiden Reelings 10 angeordnet. Die
Reelings 10 und die Ablagen-Längsführungen 12 erstrecken
sich im Wesentlichen parallel zur Einschubrichtung der Schublade
und sind in Einbaulage der Schublade oberhalb der Rückwand 6 an der
Schublade angeordnet. Die Ablagen-Längsführungen 12 sind jeweils
als ein einen Längsschlitz
aufweisendes Hohlprofil ausgebildet.
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Eine
in 1 ebenfalls dargestellte Ablage 14 weist
an beiden parallel zur Einschubrichtung verlaufenden Seiten einen
in der Einbaulage der Schublade entgegengesetzt zur Einschubrichtung
der Schublade verlaufenden Vorsprung 14.1 auf. An dessen
freiem Ende ist ein als Walze ausgebildeter Rollkörper 14.2 um
eine Horizontale drehbar angeordnet. Mit dem Rollkörper 14.2 greift
die Ablage 14 in dem in 1 nicht
dargestellten zusammengebauten Zustand der Schublade jeweils in
die damit korrespondierende Ablagen-Längsführung 12, was für die in der
Bildebene rechts dargestellte Anordnung durch einen Pfeil 16 symbolisiert
ist. Die Vorsprünge 14.1 und
die daran angeordneten Rollkörper 14.2 bilden hier
die Führungsvorrichtung
der Ablage 14, mittels der die Ablage 14 an den
Ablagen-Längsführungen 12 beweglich
gehalten ist. An deren rückwandseitigen
Ende weisen die Ablagen-Längsführungen 12 jeweils
einen in Einschubrichtung der Schublade verlaufenden weiteren Vorsprung 12.1 auf,
an dessen freiem Ende ein als Walze ausgebildeter weiterer Rollkörper 12.2 um
eine Vertikale drehbar angeordnet ist. In dem zusammengebauten Zustand
der Schublade ist die Ablage 14 mittels der in den Ablagen-Längsführungen 12 beweglich
geführten
Rollkörper 14.2 und
den an der Unterseite der Ablage 14 anliegenden weiteren
Rollkörpern 12.2,
was durch einen Pfeil 18 symbolisiert ist, über die
Rückwand 6 parallel
zur Einschubrichtung der Schublade hin und her bewegbar.
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Damit
sich die Ablage 14 nicht in ungewünschter Weise von den Ablagen-Längsführungen 12 und
damit von der Schublade löst,
sind an den Ablagen-Längsführungen 12 im
Bereich der Vorderwand 4 und im Bereich der Rückwand 6 jeweils
eine erste und eine zweite Auszugsbegrenzung vorgesehen, wobei in
der 1 lediglich die zweite Auszugsbegrenzung 12.3 an
der in der Bildebene rechts dargestellten Ablagen-Längsführung 12 gezeigt
ist. Die zweite Auszugsbegrenzung 12.3 ist bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
durch eine Blechlasche der Ablagen-Längsführung 12 gebildet,
die den Längsschlitz
in dem Hohlprofil einseitig begrenzt. Analog ist auch die an der
in der Bildebene links dargestellten Ablagen-Längsführung 12 angeordnete zweite
Auszugsbegrenzung 12.3 ausgebildet. Die Bewegung der Ablage 14 in
Einschubrichtung der Schublade wird durch die zweiten Auszugsbegrenzungen 12.3 begrenzt.
Da die Rollkörper 14.2 an
den freien Enden der Vorsprünge 14.1 angeordnet
sind, ist die Ablage 14 im Wesentlichen aus dem Raum oberhalb
des freien Schubladenbodens entfernt, sobald die Rollkörper 14.2 der
Ablage 14 mit deren Drehachsen an den zweiten Auszugsbegrenzungen 12.3 anliegen.
Das Auflager 12.2 verhindert, dass sich die Ablage 14 in
dieser Lage nicht in ungewünschter
Weise nach unten durchbiegen kann. Dabei ist das Auflager 12.2 nach
Art, Material und Größe sowie
dessen räumlicher
Anordnung derart gewählt,
dass dies auch bei darauf abgestellten Gegenständen wirksam verhindert ist.
Die Ausbildung der ersten Auszugsbegrenzung ist anhand der 3 näher erläutert.
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2 zeigt
die Schublade mit der Ablage 14 in zusammengebauten Zustand,
wobei ein Doppelpfeil 20 die Bewegungsrichtungen der Ablage 14 symbolisiert.
Deutlicher als bei 1 geht aus 2 hervor,
dass die Abstellfläche 14.3 der
Ablage 14 bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa gleich zwei
Drittel der Abstellfläche
des Schubladenbodens 2 ist.
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Bei
der Erläuterung
der nachfolgenden Ausführungsbeispiele
wird lediglich auf die Unterschiede zu dem ersten Ausführungsbeispiel
eingegangen.
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3 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Schublade,
wobei die Ablage 14 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt
worden ist. Im Gegensatz zu dem ersten Ausführungsbeispiel sind beide Ablagen-Längsführungen 12 außerhalb
des Raums oberhalb des freien Schubladenbodens, also oberhalb der
Abstellfläche des
Schubladenbodens 2, an den parallel zu der Einschubrichtung
der Schublade verlaufenden Seiten der Schublade angeordnet. Aus 3 sind
Halterungen für
die beiden Ablagen-Längsführungen 12 deutlich
erkennbar. Die an der Rückwand 6 angeordneten Halterungen 22 weisen
einen in 4 und 5 im Detail
gezeigten hakenartigen Vorsprung auf, der in dem zusammengebauten
Zustand der Schublade in eine an der Unterseite der jeweiligen Ablagen-Längsführung 12 angeordnete
korrespondierende Öffnung in
das Hohlprofil eingreift. Die an der Vorderwand 4 angeordneten
Halterungen 24, von denen in 3 lediglich
eine im demontierten Zustand dargestellt ist, greifen jeweils an
einer korrespondierenden stirnseitigen Öffnung 12.4 der zugeordneten
Ablagen-Längsführung 12 ein.
Beide Montageschritte sind durch Pfeile 26 und 28 symbolisiert.
Die Halterungen 22 und 24 sind bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
durch nicht dargestellte Schrauben an der Vorderwand 4 und
der Rückwand 6 befestigt.
Die Bewegung der Ablage 14 entgegengesetzt zur Einschubrichtung
der Schublade wird durch die gleichzeitig als erste Auszugsbegrenzung
ausgebildete Halterung 24 begrenzt. Die Ausdehnung der
Ablage 14 parallel zur Einschubrichtung ist derart bemessen, dass
die Ablage 14 vollständig
in dem Raum oberhalb des freien Schubladenbodens aufgenommen ist,
sobald die Rollkörper 14.2 der
Ablage 14 mit deren Drehachsen an den zweiten Auszugsbegrenzungen 24 anliegen.
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Die 4 zeigt
den bereits in 3 durch Pfeil 26 angedeuteten
Montageschritt sowie den Bereich der Halterung 22 im Detail.
In 4 ist der hakenartige Vorsprung der Halterung 22 deutlich
erkennbar, wobei die Kanten der Öffnung
an der Unterseite jeder Ablagen-Längsführung 12 als
gestrichelte Linien dargestellt sind.
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Die
in 4 gezeigte Ausführung der Halterung 22 ist
für die
zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schublade
ausgebildet und ist für
die in dem Raum oberhalb des freien Schubladenbodens angeordnete
Ablagen-Längsführung 12 der
ersten Ausführungsform
auf dem Fachmann bekannte Weise abzuwandeln. Eine mögliche Abwandlung
ist beispielsweise in 5 gezeigt.
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Die
erläuterten
Halterungen 22 und 24 ermöglichen eine einfache und schnelle
Montage der Ablagen-Längsführungen 12.
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6 zeigt
eine Möglichkeit,
die Ablage 14 aus den Ablagen-Längsführungen 12 entnehmbar auszubilden,
ohne dass dabei die Ablagen-Längsführungen 12 demontiert
werden müssen.
Hierzu weisen die beiden Ablagen-Längsführungen 12, von denen
in 6 lediglich eine gezeigt ist, an deren Oberseite
jeweils eine Öffnung 30 auf.
Die mittels der beiden in den Ablagen-Längsführungen 12 geführten Rollkörper 14.2 an
den Ablagen-Längsführungen 12 gehaltene
Ablage 14 kann hierdurch auf einfache Weise von den Ablagen-Längsführungen 12 und
damit von dem Rest der Schublade entfernt werden. Ein ungewünschtes
Herausspringen des jeweiligen Rollkörpers 14.2 aus der
zugeordneten Öffnung 30 ist
in dem zusammengebauten Zustand der Schublade durch eine federnd
ausgebildete Abdeckung 32 verhindert, die in dem Bereich
der Öffnung 30 clipsartig auf
die Ablagen-Längsführung 12 aufgesteckt
wird und in dem aufgesteckten Zustand die Öffnung 30 abdeckt.
Die beiden erläuterten
Montage- bzw. Demontageschritte
sind durch Pfeile 34 und 36 symbolisiert.
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In 7 ist
eine dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schublade
dargestellt, bei der die Vorderwand 4 als Rahmen 4.1 mit
einer Füllung 4.2 ausgebildet
ist. Wie in 7 erkennbar, springt die Füllung 4.2 relativ
zu der dem Schubladeninneren zugewandten Fläche des Rahmens 4.1 zurück. Bei ansonsten
analoger Ausbildung zu dem ersten Ausführungsbeispiel wäre es erforderlich,
dass die in dem Raum oberhalb des freien Schubladenbodens angeordnete
Ablagen-Längsführung 12,
die in der Bildebene oben dargestellt ist, um den gleichen Abstand
wie zwischen den dem Schubladeninneren zugewandten Flächen von
Rahmen 4.1 und Füllung 4.2 länger als
die andere Ablagen-Längsführung 12 ausgebildet
ist. Um in diesem Fall gleich lange Ablagen-Längsführungen 12 verwenden
zu können,
ist eine Montagestange 38 an der dem Schubladeninneren
zugewandten Seite der Vorderwand 4 auf dem Fachmann bekannte
Weise angeordnet, an der die Halterungen 24 beider Ablagen-Längsführungen 12 befestigt
sind. Um die Steifigkeit der Montagstange 38 zu erhöhen, ist
bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
ein Abstandsstück 40 zwischen
der Montagestange 38 und der Füllung 4.2 angeordnet.
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8 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Schublade
in ähnlicher
Darstellung wie in 2, wobei die Bewegungsrichtungen
der Ablage 14 durch einen Doppelpfeil 39 symbolisiert
sind. Im Unterschied zu den vorgenannten Ausführungsbeispielen ist die Ablage 14 hier
lediglich durch eine einzige Ablagen-Längsführung 12 an dem Rest
der Schublade beweglich gehalten, wobei die Ablagen-Längsführung 12 allein
an der Rückwand 6 gehalten
ist. Abweichend hiervon wäre
es auch denkbar, dass die einzige Ablagen-Längsführung 12 an
einer parallel zur Einschubrichtung der Schublade verlaufenden Seite
oder an der Vorderwand 4 der Schublade angeordnet ist.
Beispielsweise könnte
die Ablagen-Längsführung 12,
wie in den vorgenannten Ausführungsbeispielen,
gleichzeitig als eine Reeling 10 ausgebildet sein. Die
Ablagen-Längsführung 12 ist
mittels einer als Blechwinkel ausgebildeten Halterung 22 an
der Rückwand 6 gehalten.
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Ein
Teil der Ablagen-Längsführung 12 ist
parallel zur Einschubrichtung beweglich ausgebildet und wirkt mit
der Ablage 14 derart auf dem Fachmann bekannte Weise zusammen,
dass der bewegliche Teil der Ablagen-Längsführung 12 bei der Überführung der
Ablage 14 hin zu der in 8 nicht
dargestellten zweiten Auszugsbegrenzung selbsttätig in Einschubrichtung der
Schublade über
die der Schublade abgewandte Seite der Rückwand 6 bewegt wird, so
dass hier ein zusätzliches
Auflager, wie in den anderen Ausführungsbeispielen erforderlich,
entfallen kann. Wie aus 8 und 9 deutlich
erkennbar ist, weist die Ablagen-Längsführung 12 und die als nach
unten geöffnetes
Hohlprofil 42 ausgebildete Führungsvorrichtung in der Einbaulage
der Ablage 14 einen geringeren Abstand zu dem Schubladenboden 2 auf
als die Unterseite der Ablage 14. Hierdurch ist der Abstand
zwischen der Unterseite der Ablage 14 und der Abstellfläche des
Schubladenbodens 2 vergrößert und somit unterhalb der
Ablage 14 mehr Stauraum geschaffen.
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Die
erste Auszugsbegrenzung ist bei diesem Ausführungsbeispiel als an der Ablagen-Längsführung 12 angeordnete
und in den Fig. nicht dargestellte Vorsprünge ausgebildet, die mit zwei
in dem Inneren der als Hohlprofil 42 ausgebildeten Führungsvorrichtung
um die Vertikale drehbar gelagerten walzenartigen Anschlägen 44 auf
dem Fachmann bekannte Weise zusammenwirken. Darüber hinaus sind die Ablage 14 und
deren Abstellfläche 14.3 sowie
die Ablagen-Längsführung 12 und
die Führungsvorrichtung derart
bemessen, dass die Ablagen-Längsführung 12 und
die Führungsvorrichtung
bei der Anlage der Ablage 14 mittels den an der Führungsvorrichtung 42 angeordneten
Anschlägen 44 an
der ersten Auszugsbegrenzung von der Abstellfläche der Ablage 14 überdeckt
sind.
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In 9 und 10 ist
eine weitere mögliche
Ausbildung der Ablage 14 gezeigt, bei der die senkrecht
zu der Abstellfläche
der Ablage 14 verlaufenden Wände durch zwei Stäbe 45 ersetzt
sind. Auch hier sind die Bewegungsrichtungen wieder durch Pfeile 46 symbolisiert.
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Abweichend
von den vorgenannten Ausführungsbeispielen
sind auch weitere dem Fachmann bekannte und geeignete Verbindungstechniken,
wie beispielsweise Kleben und Heften denkbar. Darüber hinaus
ist die erfindungsgemäße Lehre
nicht auf die genannten Auszugsarten beschränkt.