-
Die
Erfindung betrifft eine Ablagevorrichtung im Innenraum eines Kraftfahrzeugs
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
-
Aus
der
DE 197 52 386
A1 ist eine Ablagevorrichtung im Innenraum eines Kraftfahrzeugs
bekannt, die zwei im Abstand voneinander an einer vertikalen Seitenfläche anbringbare
Befestigungseinrichtungen und mindestens ein die beiden Befestigungseinrichtungen
verbindendes Halteelement für aufzunehmende
Gegenstände
aufweist. Das Halteelement ist ein elastisches nachgiebiges dehnbares Spannband,
durch das die zu haltenden Gegenstände gegen die vertikale Seitenfläche gepresst
werden.
-
Des
Weiteren ist es aus der Baureihe 211 der Anmelderin (E-Klasse Kombi) bekannt,
eine Mulde in einer Seitenwand des Kofferraums durch ein als Netz ausgebildetes
Abdeckmittel teilweise zu begrenzen. Dadurch kann die Mulde in der
Seitenwand des Kofferraums auch als Ablagevorrichtung für kleine
Gegenstände
verwendet werden. Das Netz ist dabei unlösbar mit der Seitenwand des
Kofferraums verbunden.
-
Die
DE 201 22 091 U1 zeigt
die Anordnung eines sperrigen Gegenstands im Innenraum eines Fahrzeuges,
wobei dieser sperrige Gegenstand bis in einen Hohlraum im Seitenverkleidungsteil
des Kraftfahrzeugs reicht. Um den Hohlraum in den Seitenverkleidungsteilen
zumindest teilweise abzudecken, werden ein Netz oder ein Schließrollo vorgeschlagen.
Des Weiteren ist die Anordnung eines Bodenabdeckelements, das an
verschiedenen Funktionsspuren angeordnet und/oder geführt ist,
gezeigt.
-
Vor
diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Ablagevorrichtung im Innenraum eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung zu
stellen, bei der das Abdeckmittel nicht beschädigt wird, wenn sperrige Gegenstände teilweise
in der Aufnahmeöffnung
transportiert werden.
-
Diese
Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Ablagevorrichtung mit den
Merkmalen des Kennzeichens des Patentanspruchs 1 gelöst.
-
Die
erfindungsgemäße Ablagevorrichtung zeichnet
sich durch ein Abdeckmittel aus, das von einer Gebrauchsstellung
in eine Wendestellung verlagerbar ist. In der Wendestellung ist
das Abdeckmittel so verlagert, dass die Rückseite des Abdeckmittels zur
Vorderseite wird. Das Abdeckmittel überdeckt in der Gebrauchsstellung
teilweise eine Aufnahmeöffnung
in einem Verkleidungsteil eines Kraftfahrzeugs und ist mit mindestens
einem seiner Randbereiche an einer Befestigungseinrichtung des Verkleidungsteils
befestigt. Beim Transport von sperrigen Gegenständen, die teilweise in die
Aufnahmeöffnung
hineinragen, kann das Abdeckmittel von der Gebrauchsstellung in
die Wendestellung verlagert werden. Dadurch wird die Aufnahmeöffnung des
Verkleidungsteils nicht mehr von dem Abdeckmittel überdeckt
und der sperrige Gegenstand kann zumindest teilweise in die Aufnahmeöffnung des
Verkleidungsteils eingeführt
werden. Das nutzbare Transportvolumen vergrößert sich durch die Verlagerung
des Abdeckmittels um die Aufnahmeöffnung. Bei der Verlagerung des
Abdeckmittels von der Gebrauchsstellung in die Wendestellung wird
das gesamte Abdeckmittel um eine durch die Befestigungseinrichtung
verlaufende geometrische Achse verlagert. Die geometrische Achse
ist eine virtuelle Achse und kein Bauteil. Dabei ist das Abdeckmittel
mit wenigstens einer Außenkante
an dem Verkleidungsteil befestigt. Der Befestigungsort des Abdeckmittels
entspricht der geometrischen Achse, um die das Abdeckmittel in die
Wendestellung verlagert wird. Ist das Abdeckmittel mit einer der
ersten Außenkante
entgegengesetzt angeordneten zweiten Außenkante über eine am Verkleidungsteil
angeordnete zweite Befestigungseinrichtung lösbar an dem Verkleidungsteil
zu befestigen. Das Abdeckmittel kann dadurch in der Gebrauchsstellung
mit zwei entgegengesetzt angeordneten Außenkanten stabiler an dem Verkleidungsteil
angeordnet werden, als wenn es nur mit einer Außenkante an dem Verkleidungsteil
befestigt wird. Das Abdeckmittel hält somit größeren Kräften stand als wenn es nur einseitig
befestigt wäre.
Durch die lösbare
Befestigung des Abdeckmittels an der zweiten Befestigungseinrichtung
wird das Verlagern des Abdeckmittels in die Wendestellung auf einfache
Weise gewährleistet.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
sind die erste und die zweite Befestigungseinrichtung beidseitig
zur Aufnahmeöffnung
des Verkleidungsteils angeordnet. Das Abdeckmittel, das an den Befestigungseinrichtungen
des Verkleidungsteils befestigt ist, überdeckt nur die Aufnahmeöffnung des
Verkleidungsteils. Die Ablagevorrichtung ist durch die beidseitige
Anordnung symmetrisch ausgebildet, wodurch die Optik der Ablagevorrichtung
verbessert wird.
-
In
vorteilhafter Weiterbildung ist eine dritte Befestigungseinrichtung
im flächigen
Bereich des Verkleidungsteils vorgesehen, an der die zweite Außenkante
des Abdeckmittels lösbar
zu befestigen ist. Dadurch kann das Abdeckmittel in der Wendestellung über die
dritte Befestigungseinrichtung an dem Verkleidungsteil befestigt
werden und liegt nicht lose im Kraftfahrzeug herum. Es ist auch
denkbar die dritte Befestigungseinrichtung an einem an das Verkleidungsteil
angrenzenden Bauteil zu befestigen. Des Weiteren sind beliebig viele
weitere Befestigungseinrichtungen für beliebig viele weitere lösbare Befestigungen
des Abdeckmittels denkbar.
-
In
sinnvoller Ausgestaltung weist die zumindest eine der Befestigungseinrichtungen
eine Ausnehmung auf. An dem Abdeckmittel sind Befestigungsmittel
angeordnet, die die Ausnehmung durchgreifen und formschlüssig mit
der Befestigungseinrichtung zusammenwirken. Das Befestigungsmittel kann
beispielsweise ein Haken sein, der in die Ausnehmung der Befestigungseinrichtung
eingehakt wird. Es ist aber auch ein sich zum freien Ende hin verdickender
Stift als Befestigungsmittel denkbar, der in eine schlüssellochförmige Ausnehmung
geführt wird
oder eine Rastverbindung.
-
Von
Vorteil ist, dass zumindest eine der Befestigungseinrichtungen eine
Leiste mit der zumindest einen Ausnehmung ist. Die Leiste kann beispielsweise
nachträglich
als ein vollständig
vormontiertes Bauteil einfach an dem Verkleidungsteil befestigt
werden, ohne dass das Verkleidungsteil Befestigungseinrichtungen
aufweisen muss. Dadurch kann die Leiste auch als Nachrüstsatz verwendet
werden.
-
Weiterhin
ist es günstig,
wenn die zweite Befestigungseinrichtung und die dritte Befestigungseinrichtung
baugleich ausgebildet sind. Dadurch kann das Abdeckmittel mit seinen
an der Außenkante
angeordneten Befestigungsmitteln sowohl an der zweiten als auch
an der dritten Befestigungseinrichtung befestigt werden.
-
In
sinnvoller Ausgestaltung ist die Wendestellung eine zweite Gebrauchsstellung
der Ablagevorrichtung. Dies hat den Vorteil, dass in der Wendestellung
sowohl die Aufnahmeöffnung
zum Transport von sperrigen Gegenständen verwendet werden kann
als auch hinter dem in der Wendestellung angeordneten Abdeckmittel
Gegenstände
angeordnet werden können.
-
Von
Vorteil ist, wenn das Abdeckmittel weitgehend rechteckförmig ist.
Da das Seitenteil des Fahrzeugkofferraums im Grundsatz ebenfalls
rechteckförmig
ausgebildet ist, bietet es sich an, die Form des Abdeckmittels an
das Seitenteil anzupassen, um Bauraum zu sparen. Das Abdeckmittel
kann beispielsweise eine starre rechteckförmige Platte sein, die entweder
um eine ihrer Längsseitenkanten
oder eine ihrer Stirnseitenkanten geklappt werden kann. Die gesamte
Platte wird in die Wendestellung verlagert und dabei die Aufnahmeöffnung zum
Transport von sperrigen Gegenständen
freigegeben.
-
Weiterhin
ist es günstig,
das Abdeckmittel als Netz auszubilden. In vorteilhafter Weiterbildung
ist das Netz dehnbar. Durch die Dehnbarkeit des Netzes kann das
Netz in der Wendestellung vor einem flächigen Bereich des Verkleidungsteils
oder einer anderen im Fahrzeuginnenraum befindlichen Begrenzungsfläche angeordnet
sein und die aufzunehmenden Gegenstände können zwischen dem Verkleidungsteil
beziehungsweise der Begrenzungsfläche und dem dehnbaren Netz
aufgenommen werden.
-
Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung können der nachfolgenden Beschreibung
zu dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel sowie den einzelnen
Patentansprüchen
entnommen werden.
-
Die
Figuren werden zusammenhängend
und übergreifend
beschrieben. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Bauteile.
-
In
der Zeichnung zeigt:
-
1 eine
Frontalansicht eines seitlichen Verkleidungsteils eines Fahrzeugkofferraums
mit einer erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung
in einer ersten Gebrauchsstellung,
-
2 eine
Frontalansicht des seitlichen Verkleidungsteils gemäß 1 mit
der Ablagevorrichtung in einer zweiten Gebrauchsstellung.
-
Die
in der Zeichnung dargestellte, an einem Verkleidungsteil eines Fahrzeugkofferraums
realisierte Ablagevorrichtung 1 dient dazu, Gegenstände gut
zugänglich
im Kofferraum festzuhalten, um einerseits ein ungeordnetes Herumliegen
dieser Gegenstände
im Innenraum des Kraftfahrzeugs zu verhindern und andererseits das
Umherfliegen der Gegenstände
bei einem Unfall oder einer scharfen Bremsung zu verhindern.
-
Die
in 1 dargestellte in einem Kofferraum angeordnete
Ablagevorrichtung 1 weist ein aufrecht stehendes, seitliches
Verkleidungsteil 2 des Kofferraums mit einem muldenförmigen Bereich 12 und
einem flächigen
Bereich 13 auf. Der muldenförmige Bereich 12 weist
eine Aufnahmeöffnung 3 auf, die
von einem flächigen,
rechteckförmigen
Abdeckmittel 4 in einer ersten Gebrauchsstellung im unteren Bereich
teilweise überdeckt
ist. Das Abdeckmittel ist als dehnbares Netz 4 ausgebildet
und mit seinen beiden stirnseitigen Randbereichen, im gezeigten
Ausführungsbeispiel
mit seinen Außenkanten 6a, 6b, beidseits
der Aufnahmeöffnung 3 mittels
einer ersten und einer zweiten Befestigungseinrichtung 5a, 5b an dem
Verkleidungsteil 2 befestigt. Das Netz 4 ist mit der
ersten Außenkante 6a fest über die
erste Befestigungseinrichtung 5a an dem Verkleidungsteil 2 verankert
und mit der zweiten Außenkante 6b,
die der ersten Außenkante 6a entgegengesetzt
angeordnet ist, lösbar über die
zweite Befestigungseinrichtung 5b mit dem Verkleidungsteil 2 verbunden.
Es ist auch denkbar, das Netz 4 mit beiden Außenkanten 6a, 6b lösbar an
dem Verkleidungsteil 2 zu befestigen, so dass das Netz 4 bei
Bedarf vollständig
vom Verkleidungsteil 2 entfernt werden kann.
-
Die
Befestigungseinrichtungen 5a, 5b sind jeweils
als Leisten 10a, 10b ausgebildet. Die Maschen
des Netzes 4 sind mit der weitgehend mittig am Verkleidungsteil 2 angeordneten
Leiste 10a fest verbunden. Hierzu weist die Leiste 10a Ausnehmungen 8a auf,
in denen die Maschen des Netzes 4 befestigt sind. Das Netz 4 weist
an seiner zweiten Außenkante 6b als
Befestigungsmittel Haken auf, die in Ausnehmungen 8b, die
in der Leiste 10b angeordnet sind, eingehakt sind und dabei
formschlüssig
mit der Leiste 10b zusammenwirken.
-
Die
Haken können
aus den Ausnehmungen 8b der Leiste 10b ausgehakt
werden und in einer dritten Befestigungseinrichtung 5c,
die im Zusammenhang mit 2 näher erläutert ist, eingehakt werden.
-
2 zeigt
die Ablagevorrichtung 1 in einer Wendestellung. Hierzu
werden die Haken des in der ersten Gebrauchsstellung befindlichen
Netzes 4 aus den Ausnehmungen 8b der Leiste 10b gelöst und in einer
dritten Befestigungseinrichtung 5c, die ebenfalls als Leiste 10c ausgebildet
ist, eingehakt. Dies ist dann die Wendestellung, die bei dieser
Ausführungsform
gleichzeitig eine zweite Gebrauchsstellung des Netzes 4 darstellt.
Die Leiste 10c ist im flächigen Bereich 13 des
Verkleidungsteils 2 angeordnet. Der Abstand zwischen der
Leiste 10c und der Leiste 10a entspricht dem Abstand
zwischen der Leiste 10b und der Leiste 10a. Die
beiden Leisten 10b, 10c sind baugleich ausgebildet,
so dass die Haken des Netzes 4 in beiden Leisten 10b, 10c lösbar befestigbar
sind. Das Netz 4 erstreckt sich in dieser Wendestellung ausschließlich über den
flächigen
Bereich 13 des Verkleidungsteils 2 zwischen den
beiden Leisten 10a, 10c. In dieser Wendestellung
können
kleine, flache Gegenstände
zwischen dem Netz 4 und dem Verkleidungsteil 2 aufgenommen
werden und gleichzeitig kann die nicht von dem Netz 4 überdeckte
Aufnahmeöffnung 3 als
zusätzliches
Kofferraumvolumen für
den Transport von sperrigen Gegenständen genutzt werden. Die Verlagerung
des Netzes 4 von der ersten Gebrauchsstellung in die Wendestellung
als zweite Gebrauchsstellung erfolgt um eine geometrische Achse
A, die durch die Leiste 10a parallel zu dessen Längsachse
und parallel zur Außenkante 6a des
Netzes 4 verläuft.
In der Wendestellung ist das Netz 4 um 180° gegenüber der
ersten Gebrauchsstellung verlagert. Die in der ersten Gebrauchsstellung
dem Verkleidungsteil 2 zugewandte Seite (Rückseite)
des Netzes 4 ist in der Wendestellung dem Verkleidungsteil
abgewandt und damit zur neuen Vorderseite des Netzes 4 geworden.
Daher wird diese zweite Gebrauchsstellung auch als Wendestellung
bezeichnet.