DE102005054797B4 - Kfz-Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung - Google Patents
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Abstract
ein Kfz-Kennzeichen (1) mit einer folienartigen amtlichen Plakette (2) oder einem Hologramm, wobei das Kfz-Kennzeichen (1) im Bereich der Plakette (2) oder des Hologramms mindestens ein Durchgangsloch (4) aufweist, einer Kennzeichenhalterung (3), in der das Kfz-Kennzeichen (1) arretiert wird,
dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin vorgesehen sind:
• ein Treibgasplättchen (5), welches im Bereich des mindestens einen Durchgangslochs (4) auf der Rückseite des Kfz-Kennzeichens (1) angebracht ist,
• ein an der Kennzeichenhalterung (3) vorgesehener Blechnapf (8), welcher nach Einsetzen des Kfz-Kennzeichens (1) in die Kennzeichenhalterung (3) mit der Rückseite des Kennzeichens (1) eine Kammer (11) bildet,
• ein in der Kammer angeordneter, die Entzündung des Treibgasplättchens (5) auslösender Mechanismus (7), wobei eine Entfernung des Kfz-Kennzeichens (1) aus der Halterung (3) zu einer Auslösung des Mechanismus (7) und damit zu einer Entzündung des Treibgasplättchens (5) führt,
• und wobei der Abbrand des...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Aus dem Stand der Technik sind bereits Halterungen von Kraftfahrzeugkennzeichen mit integrierter Diebstahlsicherung in verschiedenen Ausführungen bekannt.
- In der gattungsbildenden
DE 30 09 440 A1 ist ein Sicherheitsnummernschild beschrieben, welches einen Mechanismus umfasst, der bei unbefugtem Entfernen des Kennzeichenschildes amtliche Plaketten wie beispielsweise die TÜV-Plakette zerstört. Hierzu ist ein federgespannter Schlagbolzen an der Nummernschildhalterung vorgesehen, welcher bei Entfernen des Nummernschildes einen mit einer Chemikalie gefüllten Behälter zerstört, wobei die Chemikalie nach Freisetzen in der Lage ist, die aus Folie bestehenden Plaketten zu zerstören. - Die
DE 24 60 349 A1 beschreibt eine Sicherheitsvorrichtung, die mit einem federbelasteten Druckbolzen arbeitet, welcher bei Manipulationsversuchen am Kennzeichen nach vorne schnellt und eine auf dem Kennzeichen befindliche amtliche Plakette zerstört. - Eine Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung, die ebenfalls mit einer Chemikalie arbeitet, kann der
DE 28 31 665 A1 entnommen werden. Bei der dort gezeigten Vorrichtung sind die zur Befestigung des Kennzeichens vorgesehenen Schrauben mit einer Chemikalie gefüllt und am Schaft mit einer Sollbruchstelle versehen. Bei Überschreiten eines vorgegebenen Drehmomentes am Schaft zerbricht die Schraube und die austretende Chemikalie zerstört das Kennzeichen. - Die
DE 27 32 310 A1 zeigt eine mit fluoreszierender Flüssigkeit gefüllte Plakette, die sich bei einem versuchten Diebstahl selbst zerstört und durch die dabei austretende Flüssigkeit unbrauchbar wird. - All diesen Vorrichtungen ist gemeinsam, dass sie einen relativ komplizierten Aufbau aufweisen und erhöhte Anforderungen an die Montage stellen, was eine Serienfertigung erschwert.
- Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kfz-Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung zu schaffen, welche einen einfachen Aufbau aufweist und somit eine kostengünstige Fertigung sowie eine einfache Montage ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Kfz-Kennzeichenhalterung mit den in Anspruch 1 enthaltenen Merkmalen gelöst.
- Durch die Verwendung eines auf der Rückseite des Kennzeichens angebrachten Treibgasplättchens sowie eines Mechanismus, welcher das Treibgasplättchen entzündet und eines am Kennzeichenträger vorgesehenen Blechnapfes, der zusammen mit der Rückseite des Kennzeichens eine Druckkammer bildet, wobei der dort entstehende Druck durch Löcher im Kennzeichen nach vorne entweicht und dabei die aus Folien bestehenden amtlichen Plaketten zerstört, wird ein Aufbau geschaffen, der einfach und kostengünstig herzustellen ist und leicht montiert werden kann.
- Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung können den Unteransprüchen entnommen werden.
- Nachfolgend wird die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispieles beschrieben.
- Die einzige Figur zeigt einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung.
- Dabei befinden sich unter einer aus einer Folie bestehenden amtlichen Plakette oder länderspezifisch unter einem auf einer Folie aufgebrachten Hologramm (
2 ) eine Anzahl von Durchgangslöchern (4 ) im Blechkörper (1 ) des Nummernschildes. Auf der Rückseite des Nummernschildes, unmittelbar vor den Durchgangslöchern (4 ) ist ein Treibgasplättchen (5 ) platziert. Das Treibgasplättchen (5 ) ist seinerseits in einem flachen Blechnapf (8 ) aufgenommen. Zwischen dem Boden dieses Blechnapfes (8 ) und dem Treibgasplättchen (5 ) ist eine Blattfeder (7 ) mit "Knackfrosch-Effekt" vorhanden. - Durch Einlegen und Arretieren des Schildes in der Kennzeichenhalterung (
3 ) wird das Schild gegen die Blattfeder (7 ) gedrückt und spannt diese vor. Weiterhin bilden Schild und Blechnapf (8 ) nach der Montage des Schildes eine Kammer (11 ), welche zusätzlich durch eine Dichtlippe abgeschlossen ist. - Wird das Schild bei einem Diebstahlversuch nur wenige Millimeter nach vorne bewegt, schnappt die Blattfeder (
7 ) zurück, eine auf ihr befestigte Zündnadel (6 ) trifft auf das Treibgasplättchen (5 ) und entzündet es. Der in der Kammer (11 ) entstehende Gasdruck kann nur durch die Durchgangslöcher (4 ) auf die Vorderseite des Schildes entweichen. Folglich steigt der Druck in der Kammer (11 ) solange an, bis die Hologramm-/Plakettenfolie (2 ) aufplatzt. - Die Plakette/das Hologramm (
2 ) ist irreversibel zerstört, die Zerstörung ist gut sichtbar, das Kfz-Kennzeichen (1 ) ist wertlos. - Soll das Kfz-Kennzeichen (
1 ) im Rahmen einer regulären Werkstattreparatur vom Fahrzeug demontiert werden, so kann die zerstörte Plakette (2 ) gegen geringes Entgelt erneuert werden. Den Behörden wird dadurch angezeigt, dass das Fahrzeug von seinem Kennzeichen getrennt war. - Die zur Zündung des Treibgasplättchens erforderliche Energie kann auch über einen elektrischen Schaltkreis oder eine chemische Reaktion bereitgestellt werden.
Claims (7)
- Kfz-Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung umfassend: ein Kfz-Kennzeichen (
1 ) mit einer folienartigen amtlichen Plakette (2 ) oder einem Hologramm, wobei das Kfz-Kennzeichen (1 ) im Bereich der Plakette (2 ) oder des Hologramms mindestens ein Durchgangsloch (4 ) aufweist, einer Kennzeichenhalterung (3 ), in der das Kfz-Kennzeichen (1 ) arretiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin vorgesehen sind: • ein Treibgasplättchen (5 ), welches im Bereich des mindestens einen Durchgangslochs (4 ) auf der Rückseite des Kfz-Kennzeichens (1 ) angebracht ist, • ein an der Kennzeichenhalterung (3 ) vorgesehener Blechnapf (8 ), welcher nach Einsetzen des Kfz-Kennzeichens (1 ) in die Kennzeichenhalterung (3 ) mit der Rückseite des Kennzeichens (1 ) eine Kammer (11 ) bildet, • ein in der Kammer angeordneter, die Entzündung des Treibgasplättchens (5 ) auslösender Mechanismus (7 ), wobei eine Entfernung des Kfz-Kennzeichens (1 ) aus der Halterung (3 ) zu einer Auslösung des Mechanismus (7 ) und damit zu einer Entzündung des Treibgasplättchens (5 ) führt, • und wobei der Abbrand des Treibgasplättchens (5 ) einen Druck in der Kammer (11 ) erzeugt, der nur unter Zerstörung der Plakette oder des Hologramms (2 ) durch das mindestens eine Durchgangsloch (4 ) zur Vorderseite des Kfz-Kennzeichens (1 ) entweichen kann. - Kfz-Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mechanismus (
7 ) durch Montage des Kfz-Kennzeichens (1 ) in der Kennzeichenhalterung (3 ) vorspannbar ist. - Kfz-Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der vorspannbare Mechanismus (
7 ) eine Blattfeder mit "Knackfrosch-Effekt" ist. - Kfz-Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder eine Zündnadel (
6 ) aufweist. - Kfz-Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Kfz-Kennzeichen (
1 ) und Blechnapf (8 ) eine Dichtlippe vorgesehen ist. - Kfz-Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der die Entzündung des Treibgasplättchens (
5 ) auslösende Mechanismus (7 ) aus einem elektrischen Schaltkreis, einer Mechanik oder aus einer Kombination von beiden besteht. - Kfz-Kennzeichenhalterung mit Diebstahlsicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der die Entzündung des Treibgasplättchens (
5 ) auslösende Mechanismus (7 ) eine chemische Reaktion umfasst
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