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Die
Erfindung betrifft ein Airbagmodul mit einem Gehäuse zur Aufnahme eines mit
einem Druckmedium befüllbaren
Airbags sowie einer Entlüftungsöffnung,
um das gesamte oder einen Teil des Druckmediums, insbesondere ein
Verbrennungsgas, welches zum Aufblasen des Airbags dient, an die
Umgebung abzuleiten, um so das Aufblasverhalten des Airbags zu modifizieren.
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Airbags,
im deutschen auch Luftsack oder Gassack genannt, sind dem Fachmann
in einer Vielzahl von Ausführungsformen
bekannt. Solche Airbags werden heutzutage an verschiedenen Positionen
in Kraftfahrzeugen oder dergleichen eingebaut, um den oder die Kraftfahrzeuginsassen
bei einem Verkehrsunfall vor dem Aufprall auf harte Bauteile der Fahrzeuginnenverkleidung
zu schützen
und mit einem Luftpolster abzufangen. Der Airbag wird in der Regel
mit speziellen Falttechniken zusammengefaltet in einem sogenannten
Airbagmodul aufgenommen, das heißt einer Baueinheit, die ein
Gehäuse
zur Aufnahme des mit Druckmedium befüllbaren Airbags und insbesondere
zugleich eines sogenannten Gasgenerators umfasst. Das Airbagmodul
kann beispielsweise in der Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs
oder in anderen Bereichen der Innenverkleidung montiert und durch
eine Klappe oder eine Haut überdeckt
werden. Bei einem Verkehrsunfall wird die Treibladung des Gasgenerators
gezündet,
so dass ein druckbeaufschlagtes Verbrennungsgas freigesetzt oder
erzeugt wird, welches in das Innere des Airbags hineinströmt und diesen
aufbläst.
Der sich aufblasende Airbag bricht unter der Abdeckung oder der
Haut hervor und entfaltet sich vor oder neben dem Fahrzeuginsassen,
den er auffangen soll.
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Um
das Entfaltungsverhalten des Airbags an die konkrete Situation bei
einem Verkehrsunfall, beispielsweise in Abhängigkeit des Körpergewichts
des Fahrzeuginsassen, der Intensität des Zusammenstoßes und
des Zeitverlaufs des Aufpralls, einzustellen, ist es bekannt, im
Airbag oder im Airbagmodul eine Entlüftungsöffnung zu öffnen, um eine vorbestimmte Menge
von Druckmedium, in der Regel Druckgas zum Aufblasen des Airbags,
in die Umgebung auszutragen, so dass der Airbag weniger befüllt wird
und daher für
den eintauchenden Fahrzeuginsassen weicher ist. Besonders bei leichten
Fahrzeuginsassen ist ein solcher weicherer Airbag häufig ausreichend,
um den Insassen sicher aufzufangen, wobei zugleich die Gefahr einer
Verletzung des Insassen durch eine zu harte Airbagoberfläche vermindert
wird.
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Ein
anderer wichtiger Anwendungsfall für einen solchen weicheren Airbag
durch Austragen von Druckgas aus dem Airbagmodul beziehungsweise dem
Airbag hinaus, ist die Situation, in welcher der Fahrzeuginsasse
sich vor beziehungsweise bei dem Aufprall nicht in einer optimaler
Position relativ zu dem Airbag befindet sondern in einer sogenannten OoP-Position
(Out of Position-Position),
insbesondere zu dicht am Airbag.
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Die
internationale Veröffentlichung
WO 98/31570 beschreibt beispielsweise ein Airbagmodul zum variablen
Einstellen der Airbagentfaltung. Das Airbagmodul weist eine Vielzahl
von Entlüftungsöffnungen
auf, die durch einen Absperrschieber im Gehäuse des Airbagmoduls gezielt
verschlossen beziehungsweise geöffnet
werden können.
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Die
Offenlegungsschrift
DE
101 30 311 A1 beschreibt eine Türe als Verschlusskörper für eine Entlüftungsöffnung in
dem Gehäuse
eines Airbagmoduls, welche zwischen einem geschlossen Zustand, der
die Öffnung
schließt,
und einem offenen Zustand, der ein Strömen von Druckmedium aus dem
Gehäuse
durch die Öffnung
freigibt, bewegbar ist. Erregbare Mittel wie ein Elektromagnet halten
die Türe
im geschlossenen Zustand zurück
und geben erregt eine Bewegung der Türe vom geschlossenen Zustand zum
offenen Zustand ansprechend auf den Strömungsmitteldruck im Gehäuse frei.
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Die
Patentschrift
DE 109
58 572 C1 beschreibt eine schaltbare Ventilklappe für ein Airbagmodul,
welche mittels eines Stegelementes verschlossen gehalten wird, wobei
das Stegelement durch einen Druckerzeuger, beispielsweise ein pyrotechnisches
System, derart bewegbar ist, dass es die Ventilklappe freigibt,
so das die Ventilklappe entlang eines an ihrem äußeren Ende vorgesehenen Scharniergelenkes
aufklappt und eine Entlüftungsöffnung großflächig freigibt.
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Die
Gebrauchsmusterschrift
DE
20 2004 014 615 U1 beschreibt ein Airbagmodul mit einem
plattenförmigen
Absperrkörper,
der eine Entlüftungsöffnung im
Gehäuse
des Airbagmoduls verschließt.
Der Absperrkörper
wird über
einen sogenannten Sprengbolzen am Modulgehäuse gehalten. Nach einer Zündung der
Treibladung im Sprengbolzen fliegt der Absperrkörper vollständig von dem Airbaggehäuse weg und
wird entweder durch ein Fangband oder über zwei Fangstifte beziehungsweise
zwei Winkelstücke an
einem Eindringen in den Fahrzeuginnenraum gehindert.
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Schließlich zeigt
die Patentschrift
DE
109 52 967 C1 , von welcher die vorliegende Erfindung insbesondere
ausgeht, ein Airbagmodul mir einer gelenkig am Gehäuse des
Airbagmoduls angeschlossenen Klappe, die durch einen pyrotechnisch
betätigbaren Verriegelungsschieber
in ihrem geschlossenen Zustand gehalten wird. Durch Zündung der
Treibladung der pyrotechnischen Einrichtung wird der Verriegelungsschieber
derart verschoben, dass er die Klappe freigibt, welche entlang ihres
seitlichen Randes scharnierartig aufschwenkt und eine großflächige Entlüftungsöffnung freigibt.
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Um
das Entfaltungsverhalten des Airbags gezielt und exakt kontrolliert
beeinflussen zu können, ist
es wichtig, einen großen
Entlüftungsquerschnitt
im Airbaggehäuse
möglichst
schnell freigeben zu können.
Hierbei haben sich in der Praxis die dargestellten Lösungen mit
einer gelenkig am Gehäuse
des Airbagmoduls angeschlossenen Klappe gegenüber den Ausführungen
mit Schiebern als überlegen
erwiesen, da sie schneller und sicherer eine Entlüftungsöffnung mit
einem sehr großen
Querschnitt freigeben können.
Die bekannten Ausführungen
mit einer gelenkig am Gehäuse
des Airbagmoduls angeschlossenen Klappe weisen jedoch den Nachteil
auf, dass für
die Schwenkbewegung der Klappe aufgrund deren großen Abmaße ein entsprechend
großer Raum
zur Verfügung
gestellt werden muss, wobei die Gefahr besteht, dass bei einer Verformung
des Fahrzeugs während
des Verkehrsunfalls dieser Raum eingeschränkt wird und die Klappe nicht
vollständig öffnen kann.
Ein weiterer Nachteil bei der Anbindung der Klappe mit einem Scharnier
entlang einer äußeren Längsseite
derselben liegt darin, dass bei einer Verformung des Scharniers
ein Öffnen
der Klappe behindert werden kann.
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Auch
die in der Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2004 014 615 U1 beschriebene
Ausführung,
welche auf einen gelenkigen Anschluss der Klappe am Modulgehäuse verzichtet,
hat sich in der Praxis als noch nicht befriedigend herausgestellt,
da entweder der Absperrkörper,
wenn er nur mit einem Band am Gehäuse nach Sprengung des Sprengbolzens
befestigt ist, sehr unkontrolliert wegfliegt und die Gefahr besteht,
dass er sich umgrenzenden Raum verkantet, oder dass der Riemen,
mit dem er angeschlossen ist, reist. Die alternativ vorgeschlagene
Ausführung mit
zwei Fangstiften oder Winkelstücken
als Fangmittel führte
in der Praxis immer wieder zu einem Verkanten des Absperrkörpers und
damit zu einem nicht vollständigen Öffnen des
Strömungsquerschnitts
der Entlüftungsöffnung.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Airbagmodul mit einer
durch einen Absperrkörper verschlossenen
Entlüftungsöffnung anzugeben,
welches gegenüber
dem Stand der Technik hinsichtlich der Öffnungsbewegung des Absperrkörpers derart verbessert
ist, dass mit Sicherheit ein vollständiges und rasches Freigeben
des gesamten Strömungsquerschnittes
der Entlüftungsöffnung erfolgt.
Insbesondere soll die erfindungsgemäße Lösung sich durch einen besonders
einfachen und kostengünstig herstellbaren
konstruktiven Aufbau auszeichnen.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird durch ein Airbagmodul mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Die
abhängigen
Ansprüche
beschreiben vorteilhafte und besonders zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung.
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Die
Erfinder haben eine konstruktive Möglichkeit erkannt, bei welcher
der plattenförmige
Absperrkörper
eine optimale Schwenkbewegung hinsichtlich einer schnellen und sicheren,
vollständigen Freigabe
der Entlüftungsöffnung im
Gehäuse
eines Airbagmoduls ausführt.
Da der plattenförmige
Absperrkörper
dabei gleichzeitig gelenkig an dem Gehäuse angeschlossen ist, wird
er während
der gesamten Bewegung sicher am Gehäuse gehalten, ohne dass die
Gefahr eines unkontrollierten Wegfliegens besteht. Zugleich ist
bei einer Freigabe eines maximalen Strömungsquerschnittes für Druckmedium
ein vergleichsweise kleiner Schwenkraum für die Bewegung des Absperrkörpers erforderlich.
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So
weist das erfindungsgemäße Airbagmodul
(auch Luftsack- oder Gassackmodul) ein Gehäuse zur Aufnahme eines mit
einem Druckmedium befüllbaren,
in der Regel gefalteten, Airbags auf. Das Gehäuse weist wenigstens eine Entlüftungsöffnung zur
gezielten Entlüftung
von Druckmedium auf, wenn der Airbag nicht oder im Vergleich zu
einem vollständigen
Aufblasen nur teilweise beziehungsweise weniger stark mit dem Druckmedium
aufgeblasen werden soll. Bei einer gewünschten Entlüftung wird
somit insbesondere das von einem Gaserzeuger in der Regel mittels
einer Treibladung erzeugte oder freigegebene Druckgas wenigstens
teilweise oder vollständig in
die Umgebung des Airbagmodulgehäuses,
insbesondere mit atmosphärischem
Luftdruck, ausgetragen.
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Um
den Airbag im „Normalfall" vollständig aufzublasen,
das heißt
sämtliches
von einem Gasgenerator, der vorteilhaft innerhalb des Gehäuses des Airbagmoduls
angeordnet oder an dieses angeschlossen ist, erzeugtes oder freigesetztes
Druckgas in das Innere des Airbags einzuleiten, ist die Entlüftungsöffnung zumindest
vor der Zündung
des Gasgenerators durch einen plattenförmigen Absperrkörper, in
der Regel druckdicht oder im wesentlichen druckdicht, verschlossen.
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Der
plattenförmige
Absperrkörper
ist erfindungsgemäß gelenkig
an dem Gehäuse
befestigt, im Gegensatz beispielsweise zu jenem Absperrkörper, der
in dem Dokument
DE
20 2004 014 615 U1 beschrieben wird, und der nach Zündung der
Treibladung des Sprengbolzens bis auf ein Band oder einer starr
am Gehäuse
angeschlossenen Fangvorrichtung unkontrolliert wegfliegt.
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Der
plattenförmige
Absperrkörper
wird gemäß der Erfindung
ebenfalls durch eine pyrotechnische Einrichtung betätigt beziehungsweise
freigegeben, das heißt
nach Zündung
des Treibsatzes der pyrotechnischen Einrichtung wird die Verriegelung
des plattenförmigen
Absperrkörpers
am Gehäuse
des Airbagmoduls aufgehoben, so dass der plattenförmige Absperrkörper sich
aus seiner absperrenden Position, in welcher er die Entlüftungsöffnung in
der Regel vollständig
verschließt,
in seine geöffnete
Position bewegt, in welcher er die Entlüftungsöffnung freigibt, so dass Druckmedium
aus dem Airbagmodul durch die Entlüftungsöffnung ausströmen kann.
Nach Aufheben der Verriegelung des plattenförmigen Absperrkörpers am
Gehäuse
wird die Bewegung des Absperrkörpers
vorteilhaft durch den Druck des Druckmediums im Inneren des Airbagmodulgehäuses angetrieben,
mit welchem der Absperrkörper
auf seiner dem Inneren des Gehäuses
zugewandten Seite beaufschlagt wird.
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Die
gelenkige Verbindung des plattenförmigen Absperrkörpers an
dem Airbagmodulgehäuse
ist erfindungsgemäß derart
ausgeführt,
dass der Absperrkörper
bei seiner Bewegung aus seiner geschlossenen in seine geöffnete Position
im wesentlichen oder vollständig
parallel zu seiner Lage in seiner Ausgangsposition, das heißt zu seiner
geschlossenen Position, bleibt und gleichzeitig in dieser parallelen
Stellung von dem Gehäuse
wegschwenkt und die Entlüftungsöffnung über ihrem
gesamten Umfang freigibt. Hierzu weist die gelenkige Verbindung
zwischen dem Absperrkörper
und dem Gehäuse
wenigstens zwei Drehachsen auf, die entgegengesetzt zueinander angeordnet
sind, beispielsweise eine Drehachse unmittelbar am plattenförmigen Absperrkörper, insbesondere
an einem Scharnier auf der dem Innenraum des Gehäuses zugewandten Oberseite
desselben, und eine Drehachse unmittelbar am Gehäuse, beispielsweise an einem
Scharnier, das durch zwei auf entgegengesetzten Seiten der Entlüftungsöffnung angeordneten,
miteinander fluchtenden Drehgelenkstellen gebildet wird.
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Die
Treibladung der pyrotechnischen Einrichtung zur Freigabe der Öffnungsbewegung
des Absperrkörpers
ist vorteilhaft zusätzlich
zu einer Treibladung in einem Gasgenerator, beispielsweise Rohrgasgenerator,
vorgesehen und wird insbesondere zeitlich später als die letztere gezündet. Beispielsweise
erfolgt die Zündung
der Treibladung der pyrotechnischen Einrichtung zur Freigabe beziehungsweise
Betätigung
des Absperrkörpers
bis zu 40 oder 30 Millisekunden nach der Zündung der Treibladung des Gaserzeugers,
insbesondere 28 Millisekunden oder bis zu 28 Millisekunden beziehungsweise
15 Millisekunden oder bis zu 15 Millisekunden später.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführung
ist die gelenkige Verbindung zwischen dem Absperrkörper und
dem Gehäuse
als sogenanntes Viergelenk ausgebildet, das heißt die gelenkige Verbindung
weist zwei Paare aus jeweils zwei Drehachsen auf, welche entgegengesetzt
zueinander angeordnet sind. Eine solche Ausführung wird mit Bezug auf die
Figuren noch näher
erläutert
werden.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand zweier Ausführungsbeispiele und der Figuren
exemplarisch erläutert
werden.
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Es
zeigen:
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1 einen
Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Airbagmodul gemäß einer
ersten Ausführung;
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2 eine
Draufsicht von dem Innenraum des Airbagmodulgehäuses aus nach unten auf den Absperrkörper;
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3 eine
schematische Darstellung der Schwenkbewegung des Absperrkörpers der
Ausführung
aus den 1 und 2;
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4 eine
alternative Ausgestaltung einer gelenkigen Verbindung zwischen dem
Absperrkörper und
dem Gehäuse
mit genau zwei Drehachsen.
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In
den 1 und 2 erkennt man das Gehäuse 1,
welches eine Generatorwanne 1.1 umfasst, in die vorliegend
ein Rohrgasgenerator (ein zylinderförmiger Gaserzeuger) eingelegt
und an dem Gehäuse 1 befestigt
werden kann. Hierzu ist insbesondere, wie in der 2 angedeutet
ist, ein halbzylinderförmiger
beziehungsweise im wesentlichen halbzylinderförmiger Aufnahmeraum (der Umfangswinkel
der Mulde kann auch weniger als 180° betragen) in der Generatorwanne 1.1 vorgesehen,
welcher in Richtung der Längsachse
der Generatorwanne verläuft. Die
beiden axialen Enden des Aufnahmeraumes weisen einen kleineren Durchmesser
als der mittlere Bereich desselben auf, so dass die beiden axialen
Enden des Rohrgasgenerators formschlüssig in diesen Endbereichen
des Aufnahmeraumes in der Generatorwanne 1.1 aufgenommen
werden kann, wohingegen im mittleren Bereich des Rohrgasgenerators
ein ringspaltförmiger
Freiraum zwischen der Generatorwanne 1.1 und dem Rohrgasgenerator
verbleibt.
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Am
unteren Ende, und zwar vorliegend in der axialen Mitte der Generatorwanne 1.1 beziehungsweise
allgemein des Gehäuses 1,
ist der plattenförmige
Absperrkörper 4 am
Gehäuse 1,
hier unten an der Generatorwanne 1.1, gelenkig angeschlossen. Unter
plattenförmig
ist im Sinne der Erfindung jede Form eines Absperrkörpers zu
verstehen, die geeignet ist, die Entlüftungsöffnung flächig abzudecken. Vorzugsweise
sind die obere und untere Oberfläche des
Absperrkörpers
jedoch komplanar beziehungsweise äquidistant zueinander, und/oder
der Absperrkörper
ist in seiner Dicke und/oder Breite spiegelsymmetrisch über seiner
Mittelachse ausgebildet.
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Der
plattenförmige
Absperrkörper 4 weist
in der gezeigten Ausführungsform
in einer Draufsicht einen rechteckigen Querschnitt auf, und in einem
Axialschnitt, wie in der 1 ersichtlich ist, einen im
wesentlichen rechteckigen, ebenen Querschnitt mit einem verdickten
Ende 4.1. Mit diesem verdickten Ende 4.1 ist der
Absperrkörper 4 in
einen Aufnahmeraum 1.2 des Gehäuses 1 eingesetzt,
wobei der Aufnahmeraum 1.2 eine Austrittsöffnung aufweist,
die mit dem Absperrkörper 4,
wenigstens dem Ende 4.1 desselben, fluchtet. Der Aufnahmeraum 1.2 wird durch
zwei Wände 1.3, 1.4 des
Gehäuses 1 begrenzt,
nämlich
auf seiner Oberseite durch die Wand 1.4 und auf seiner
Unterseite durch die Wand 1.3. Wie man in der 1 erkennen
kann, weist der Aufnahmeraum 1.2 eine Höhe auf, die größer ist
als die Dicke des Endes 4.1 des Absperrkörpers 4,
so dass ein Freiraum zwischen der Oberfläche des Absperrkörpers 4 und
der ersten Wand 1.3 und/oder der zweiten Wand 1.4 verbleibt.
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Dieser
Freiraum ermöglicht,
dass, wenn der Absperrkörper 4 in
seiner Axialrichtung verschoben wird, er zugleich eine vorgegebene
Bewegung senkrecht zu der Verschieberichtung ausführen kann,
um sich entsprechend seines Verschwenkweges, der durch die gelenkige
Lagerung des Absperrkörpers 4 vorgegeben
wird, zu bewegen.
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Um
im geschlossenen Zustand des Absperrkörpers 4 zugleich den
Innenraum des Gehäuses 1 druckdicht
abzudichten, ist an die obere Wand 1.4 ein Vorsprung 1.5 angeschlossen,
welcher bündig
an der Oberfläche
des Absperrkörpers 4 anliegt.
Dieser Vorsprung 1.5 ist in Richtung des Verschiebeweges
des Absperrkörpers 4 neben
der oberen Wand 1.4 angeordnet und ragt weiter nach unten
als die obere Wand 1.4.
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Das
Ende 4.1 des Absperrkörpers 4 ragt
in einen Druckraum 5.1 einer pyrotechnischen Einrichtung 5 hinein.
Die pyrotechnische Einrichtung 5 weist eine elektrisch
zündbare
Treibladung auf, welche über
eine zusätzlich
vorgesehene Zündladung
gezündet
werden kann, so dass sie ein Abgas mit einem hohen Druck erzeugt,
welches in den Druckraum 5.1 einströmt und entsprechend einen Druck auf
das Ende 4.1 des Absperrkörpers ausübt, welcher derart groß ist, dass
er den Absperrkörper 4 in Richtung
weg von dem Druckraum 5.1 axial verschiebt, so dass das
Ende 4.1 des Absperrkörpers 4 aus
dem Aufnahmeraum 1.2 heraus rutscht und aufgrund des Druckes
im Innenraum des Gehäuses 1, welcher
durch den Rohrgasgenerator 11 erzeugt worden ist, nach
unten weggeklappt wird, wobei er im wesentlichen oder vollständig dieselbe
axiale Ausrichtung beibehält.
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In
der 1 ist der elektrische Anschluss der pyrotechnischen
Einrichtung 5 mit dem Bezugszeichen 5.2 bezeichnet,
eine Zündpille,
welche die Treibladung und die Zündladung
beinhaltet, mit 5.3, und ein unteres Ende der pyrotechnischen
Einrichtung 5, welches eine Auslassöffnung für das Abgas der Zündpille 5 umfasst,
die vorteilhaft mit einem Filter verschlossen ist, mit 5.4.
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In
das Gehäuse 1 ist
ein Airbag 2 derart eingelegt, dass seine Öffnung zum
Zuführen
von Druckmedium, hier von Verbrennungsgas aus dem zylinderförmigen Gaserzeuger 11,
fluchtend mit jenem unteren Bereich der Generatorwanne 1.1 angeordnet ist
und diesen umschließt,
in welchem die Entlüftungsöffnung 3 mit
dem Absperrkörper 4 sowie
darüber
der Gaserzeuger 11 positioniert ist. Der Airbag 2 wird
in der Generatorwanne 1 durch eine geeignete Stützstruktur
formschlüssig
gehalten, vorliegend durch Einspannen und ein Durchgreifen von entlang des
Umfangs der Öffnung
des Airbags 2 vorgesehenen Durchbrüchen.
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Wenn
der Gaserzeuger 11 gezündet
wird, so strömt
Druckgas durch die Öffnungen 11.1 des Gaserzeugers 11,
füllt zunächst den
Raum in dem Gehäuse 1,
welcher den Gaserzeuger 11 umschließt und strömt anschließend durch die Öffnung des
Airbags 2 in diesen hinein, um den Airbag aufzublasen und
zu entfalten. Das Ganze findet innerhalb von Millisekunden statt.
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Gleichzeitig
oder einige Millisekunden später kann
die Treibladung der pyrotechnischen Einrichtung 5 gezündet werden,
um den Absperrkörper 4 wie
beschrieben aus seiner verriegelten Stellung, in welcher er in den
Hohlraum 1.2 des Gehäuses 1 eingreift,
zu verschieben, so dass er sich vollständig von dem Gehäuse 1 abhebt
und die Entlüftungsöffnung 3 über ihrem
gesamten Umfang freigibt. Selbstverständlich ist es auch denkbar,
die pyrotechnische Einrichtung 5 vor dem Gaserzeuger 11 zu
zünden. Um
jedoch ein rasches Aufblasen des Airbags 2 zu ermöglichen
und den Airbag 2 nur für
den eintauchenden Fahrzeuginsassen weicher zu machen, erfolgt die
Zündung
der pyrotechnischen Einrichtung 5 vorteilhaft einige Millisekunden
nach der Zündung des
Gaserzeugers 11.
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Wenn
der Druck des Druckgases im Druckraum 5.1 der pyrotechnischen
Einrichtung 5 unmittelbar auf das Ende 4.1 des
Absperrkörpers 4 wirkt
und den Absperrkörper 4 somit
aus seiner verriegelten Position verschiebt, verschwenkt der Absperrkörper 4 gelenkig
an seinem Viergelenk mit den vier Drehachsen I, II, III und IV.
Jeweils zwei Drehachsen II, IV sind am Gehäuse 1 vorgesehen,
siehe insbesondere die 2 und 3, und zwei
Drehachsen I, III sind am Absperrkörper 4 vorgesehen.
Zwischen den beiden Drehachsen eines Drehachsenpaares erstreckt sich
jeweils ein starrer Hebelarm 8, so dass der Absperrkörper 4 eine
Schwenkbewegung erfährt,
aus einer geschlossenen Position, in welcher er vollständig am
Gehäuse 1 anliegt,
in Richtung des Pfeiles in der 3, bis zu
einer vollständig
geöffneten
Position, wie sie in gestrichelten Linien in der 3 gezeigt ist,
und in welcher die Drehachsen am Absperrkörper 4 senkrecht unterhalb
der Drehachsen am Gehäuse 1 positioniert
sind.
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Die
Drehachsen I, II, III und IV können
beispielsweise durch ein Paar von U-förmigen
Bügeln 10 zusammen
mit entsprechenden Scharnieren 6.1, 7.1 am Gehäuse 1 und 6.2, 7.2 am
Absperrkörper 4 ausgebildet
werden, wie in der 2 gezeigt ist. Die U-förmigen Bügel 10 weisen
einen Nutgrund 10.3, das heißt einen unteren waagerechten
Abschnitt, auf, welcher durch Vorsprünge 9 mit Axialbohrungen auf
der Oberseite des Absperrkörpers 4 hindurchgeführt ist,
das heißt
auf jener Oberfläche
des Absperrkörpers 4,
die dem Innenraum des Gehäuses 1 zugewandt
ist.
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Die
beiden axialen äußeren Enden 10.1, 10.2 der
Bügel 10 sind
gegenüber
zwei senkrechten Bereichen, welche den Profilgrund 10.3 mit
den Enden 10.1, 10.2 verbinden, rechtwinklig oder
im wesentlichen rechtwinklig umgebogen, so dass sie ebenfalls waagerecht
und parallel zu dem Profilgrund 10.3 verlaufen. Die beiden
Enden 10.1, 10.2 der Bügel 10 sind in entsprechende
Drehöffnungen
beziehungsweise Scharniere 6.1, 7.1 im Gehäuse 1 eingesteckt.
Da auch der Profilgrund 10.3 der Bügel 10 jeweils drehbar
an dem Absperrkörper 4 angeschlossen
ist, kann der Absperrkörper 4 die
in der 3 gezeigte Abschwenkbewegung durchführen, bei
welcher er seine axiale Ausrichtung stets beibehält und den Umfang der Entlüftungsöffnung 3 vollständig freigibt.
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Wie
man leicht erkennen kann, ist der Freiraum, welcher zum vollständigen Abschwenken
des Absperrkörpers 4 notwenig
ist, gegenüber
einer abklappenden Bewegung über
ein Scharniergelenk an einem axialen Ende des Absperrkörpers 4 deutlich vermindert,
bei einem großflächigen Absperrkörper 4 auf
beispielsweise weniger als die Hälfte,
ein Drittel oder sogar ein Viertel.
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In
der 4 ist eine alternative Ausführung einer gelenkigen Verbindung
zwischen dem Absperrkörper 4 und
dem Gehäuse 1 dargestellt,
welche nur zwei Drehachsen I, II aufweist. Wiederum sind die Drehachsen
I, II durch einen starren Hebel beziehungsweise einen Hebel auf
jeder Seite der Entlüftungsöffnung 3 verbunden,
entsprechend der beiden Drehachsenpaare in der 3,
so dass der Absperrkörper 4 grundsätzlich dieselbe
Schwenkbewegung wie bei der Ausführung
gemäß der 3 ausführen kann.
Um ein zusätzliches
gelenkiges Wegklappen des Absperrkörpers 4 in seiner
vollständig
geöffneten Position
zu vermeiden, so dass der Absperrkörper 4 in seiner vollständig geöffneten
Position parallel zu seiner Ausgangsposition verläuft, sind
ein oder zwei Haltebänder 12 im
Bereich der axialen Enden des Absperrkörpers 4 vorgesehen,
welche den Absperrkörper 4 mit
dem Gehäuse 1 verbinden
und den maximalen Abstand des entsprechenden Endbereiches des Absperrkörpers 4 gegenüber dem
Gehäuse 1 durch
ihre Länge
begrenzen. Beispielsweise werden, wie in der 4 angedeutet
ist, zwei Haltebänder 12 vorgesehen,
nämlich
eines an jedem axialen Ende des Absperrkörpers 4. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
mehrere Haltebänder
pro Ende vorzusehen. Ausreichend kann jedoch auch sein, nur ein
einziges oder eine Vielzahl von Haltebändern 12 an nur einem axialen
Ende des Absperrkörpers 4 beziehungsweise im
Bereich dieses Ende vorzusehen.