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Die
Erfindung betrifft einen Stecker oder einen Kuppler, ausgebildet
zum Anschluss an eine Koaxialleitung gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes
des Patentanspruches 1.
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Solche
Stecker oder Kuppler zum Anschluss an Koaxialleitungen, über die
hochfrequente Signale übertragen
werden, sind grundsätzlich
bekannt. Die Koaxialleitung selber weist einen Innenleiter (Signalleitung)
auf, die von einer Isolierung umgeben ist, auf der wiederum eine
Abschirmung (z.B. in Form eines Abschirmgeflechtes) angeordnet ist.
Diese Abschirmung ist von einem Außenmantel der Koaxialleitung umgeben.
Stecker oder Kuppler weisen ein Innenleiterelement auf, das an der
Signalleitung angeschlossen wird, sowie ein Außenleiterelement, welches an der
Abschirmung der Koaxialleitung angeschlossen wird. Dabei befindet
sich das Innenleiterelement koaxial innerhalb des Außenleiterelementes,
wobei zwischen diesen beiden Elementen ein isolierender Tragkörper (z.B.
aus Kunststoff) angeordnet ist. Diese gesamte Anordnung aus Innenleiter- und Außenleiterelement
sowie Tragkörper
wird im Regelfall noch von einem Außengehäuse aus einem elektrisch nicht
leitfähigen
Material umgeben.
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Innenleiter-
und Außenleiterelement
weisen einen Anschlussbereich und einen Kontaktbereich auf, wobei
die Koaxialleitung im Anschlussbereich des Innenleiter- bzw. Außenleiterelementes
in geeigneter Form angeschlossen wird. Der Kontaktbereich ist beim
Stecker als Steckkontakt und beim Kuppler als Buchsenkontakt ausgebildet,
so dass der fertige Stecker mit dem fertigen Kuppler zu einer gesamten Steckverbindung
zusammengesteckt werden kann.
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Es
ist bekannt, dass das Innenleiterelement, meistens auch das Außenleiterelement,
aus einem Vollmaterial herausgedreht wird. Das bedeutet, dass diese
Elemente als Drehteil hergestellt werden, was zum einen eine lange
Bearbeitungszeit erforderlich macht und kostennachteilig ist, da
diese Teile aus Vollmaterial gedreht werden müssen. Dieser Nachteil ist gerade
dann besonders groß,
wenn diese Elemente als Massenware hergestellt werden. Ein weiterer
Nachteil können
auch die Dimensionen des Innenleiter- oder des Außenleiterelementes
sein. Gerade bei der Anwendung von Steckern oder Kupplern in Automobilen
ist es erforderlich, diese Teile besonders klein, damit kompakt
und Platz sparend auszugestalten. Denn aus Platzgründen müssen diese
Teile kompakt gebaut sein und können
es auch, da hierüber
hochfrequente Signale übertragen
werden und keine hohen Ströme,
die größere Elemente
erforderlich machen würden.
Ein Erfordernis ist daher eine Miniaturisierung, die fordert, dass
beispielsweise der Außendurchmesser
des Innenleiterelementes unterhalb von 5 mm liegt. Die erforderliche
geometrische Gestaltung eines Innenleiterelementes mit Kontaktbereich,
Anschlussbereich und Zwischenteil ist mittels eines Drehvorganges
entweder überhaupt
nicht möglich,
oder nur mit einem weiter gesteigerten Nachteil.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen Stecker oder
einen Kuppler mit einem Innenleiter- und einem Außenleiterelement
bereitzustellen, der als Massenware kostengünstig und schnell herstellbar
ist und bei der Anwendung bei Fahrzeugen die erforderliche Kompaktheit
bietet.
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Diese
Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass das aus einem elektrisch leitfähigen Material bestehende Innenleiterelement
aus einem flachen Blechstreifen durch eine plastische Verformung
in seine endgültige Form
bringbar ist. Diese plastische Verformung kann einen Rollvorgang
umfassen, wenn das Innenleiterelement eine runde Form aufweist.
Im Regelfall bietet es sich an, dass die plastische Verformung ein
Stanzbiegeverfahren ist, mit dem die erforderlichen Stauchungen, Prägungen,
Anschlag- und Rastelemente in einem oder mehreren Arbeitsschritten
herstellbar sind. Dieses Stanzbiegeverfahren hat den besonderen
Vorteil, dass es sich für
die Massenherstellung von solchen Elementen eignet und damit auch
die erforderlichen Geometrien, insbesondere kleinste Teile mit einem
Durchmesser unterhalb von etwa 10 mm, vorzugsweise unterhalb von
5 mm Durchmesser, herzustellen.
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Das
erfindungsgemäß hergestellte
Innenleiterelement hat also den Vorteil, dass es kostengünstiger
gegenüber
Drehteilen herstellbar ist, sowohl manuell als auch automatisch
montierbar ist und dazu auch servicefreundlich in Bezug auf die
Austauschbarkeit bei Beschädigung
des Steckers oder des Kupplers ist.
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Außerdem bietet
in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung der in seinem Verlauf
sich ändernde
Querschnitt der Crimpflügel
(insbesondere die Aufdopplung) den Vorteil, dass die bei Anwendung
im Fahrzeugbereich gebräuchlichen
Kabeltypen von Koaxialleitungen angeschlagen werden können. Daraus
ergeben sich deutliche Kosteneinsparungen gegenüber einem als Drehteil ausgebildeten Innenleiterelement
bei identischer oder sogar gesteigerter Qualität.
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Weitere
Ausgestaltungen der Erfindungen, insbesondere Anschlagkanten sowie
Rastmittel, sind in den Unteransprüchen angegeben, wobei diese
Anschlagkanten sowie Rastmittel der Lagepositionierung des Innenleiterelementes
innerhalb des isolierenden Tragkörpers
und seiner definierten Festlegung (Verriegelung) betreffen.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass Innenleiterelement
einen im Stanzbiegeverfahren geformten Crimpbereich aufweist und
der Crimpbereich einen Auflagebereich für die Signalleitung sowie parallel
zueinander verlaufende und verformbare Crimpflügel aufweist, die einen sich
in ihrem Verlauf ändernde
Querschnittsform aufweisen. Die sich in ihrem Verlauf ändernde
Querschnittsform hat den Vorteil, dass dadurch der an sich bekannte und
gut funktionierende Crimpvorgang zum gasdichten Festlegen des elektrischen
Leiters an dem Crimpbereich beibehalten wird, gleichzeitig aber
auch beliebige Querschnittsfor men bzw. Durchmesser von Signalleitungen
eingesetzt werden können.
Denn bisher war es erforderlich, den Crimpbereich eines Innenleiterelementes
in seinen geometrischen Abmessungen auf die jeweils verwendete Signalleitung abzustimmen,
so dass unterschiedliche Durchmesser bzw. Querschnittsformen der
Signalleitungen auch unterschiedliche Geometrien des Crimpbereichs
des Innenleiterelementes zur Folge hatten. Diese Teilevielfalt wird
nun in der erfindungsgemäßen Weise
dadurch reduziert, dass der Crimpbereich, genauer dessen Crimpflügel, einen
sich in ihrem Verlauf ändernde
Querschnittsform aufweisen. Dadurch können sich die Crimpflügel dem
jeweils eingesetzten Ende der Signalleitung anpassen, was bei bisher
bekannten Innenleiterelementen nicht der Fall war, da hier der Auflagebereich
für die
Signalleitung und die sich daran anschließenden Crimpflügel immer
den gleichen Querschnitt bzw. die gleiche Dicke aufweisen. Die sich
in ihrem Verlauf ändernde Querschnittsform
gewährleistet
also, dass der Crimpbereich nach Ausführung des Crimpvorganges unabhängig von
dem Durchmesser der dort eingesetzten Signalleitung nach wie vor
gasdicht verschlossen wird. Weiterhin ist denkbar, dass sich der
Verlauf der Querschnittsform der Crimpflügel sprunghaft und/oder kontinuierlich ändert. Ebenso
ist es denkbar, dass sich die Dicke des Auflagebereiches und die
Dicke der Crimpflügel
im Übergangsbereich sprunghaft
und/oder kontinuierlich ändern,
genauso wie sich die Dicke der Crimpflügel und die Dicke ihres Endbereiches
sprunghaft und/oder kontinuierlich ändern können.
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Ein
Ausführungsbeispiel
jeweils eines Steckers und eines Kupplers für die Anwendung in Fahrzeugen
ist in den Figuren gezeigt und im Folgenden beschrieben, wobei die
Erfindung nicht auf diese Ausgestaltungen beschränkt ist, insbesondere hinsichtlich
der geometrischen Form veränderbar
ist, ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen.
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Es
zeigen:
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1 und 2:
ein Innenleiterelement eines Steckers innerhalb des isolierenden
Tragkörpers und
alleine dargestellt,
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3 und 4:
ein Innenleiterelement eines Kupplers innerhalb des isolierenden
Tragkörpers und
alleine dargestellt.
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1 zeigt,
soweit im Einzelnen dargestellt, zumindest teilweise einen Stecker 1,
der einen isolierenden Tragkörper 2 aus
einem Kunststoffmaterial aufweist. Dieser Tragkörper 2 kann in einem
Kunststoffspritzgussverfahren hergestellt werden. Der Tragkörper 2 ist
ausgebildet zur koaxialen Aufnahme eines Innenleiterelementes 3,
das mittels einer plastischen Verformung in seine endgültige Form,
wie sie in 1 gezeigt ist, bringbar ist.
Das Innenleiterelement 3 weist einen Kontaktstift 4 auf,
der in Wirkverbindung mit einer hier nicht dargestellten Buchse bringbar
ist, wenn Stecker und Kuppler zusammengesteckt werden. Auf der dem
Kontaktstift 4 abgewandten Seite ist ein Crimpbereich 5 vorhanden.
an der der Signalleitung der hier nicht dargestellten Koaxialleitung
angeschlagen wird. Zwischen Kontaktstift 4 und Crimpbereich 5 ist
ein Verbindungsteil 6 vorgesehen, welches eine Anschlagkante 7 aufweist. Mittels
dieser Anschlagkante 7 wird die Bewegung bei der Einführung des
Innenleiterelementes 3 in den Tragkörper 2 gestoppt, so
dass insbesondere bei einer automatischen Montage das Innenleiterelement 3 eine
definierte Lage innerhalb des Tragkörpers 2 aufnimmt.
Der Tragkörper 2 weist
einen Aufnahmebereich 8 für ein hier einzusetzendes Buchsenelement
auf. Zur vereinfachten Einführung
des Innenleiterelementes 3 in den Tragkörper 2 weist dieser
auf der dem Aufnahmebereich 8 abgewandten Ende einen Einführungstrichter 9 auf.
Mit der Bezugsziffer 10 sind Rastmittel des Innenleiterelementes 3 bezeichnet,
die beispielsweise als federnde abstehende Laschen ausgebildet sind,
die ebenfalls im Stanzbiegeverfahren herstellbar sind. Diese Rastmittel 10 greifen
in eine entsprechende Form innerhalb des Tragkörpers 2 ein.
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2 zeigt
das Innenleiterelement 3 alleine, bevor es in den Tragkörper 2 eingesetzt
wird und nachdem es im Stanzbiegeverfahren hergestellt worden ist.
In 2 ist erkennbar, dass sich ausgehend von einem
Auflagebereich 11 Crimpflügel 12 erstrecken
und im dargestellten offenen Zustand eine in etwa U-Querschnittsform
aufweisen. Im Inneren können
mehrere Einzellitzen eingelegt und gasdicht vercrimpt werden, wenn
es sich bei der Signalleitung um einen Litzenleiter handelt. Genauso
gut kann hier aber auch ein elektrischer Rundleiter eingesetzt werden.
Durch das Stanzbiegeverfahren mit anschließendem Rollvorgang entsteht ein Schlitz 13,
der offen bleiben kann oder auch verschließbar ist (zum Beispiel durch
einen Löt-
oder Schweißvorgang
entlang des Schitzes 13).
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3 zeigt,
analog zu dem Stecker 1 der 1, einen
zugehörigen
Kuppler 14, der hier ebenfalls nur teilweise dargestellt
ist. Der Kuppler 14 weist ebenfalls einen Tragkörper 15 zur
Aufnahme eines Innenleiterelementes 16 auf. Im Steckbereich
hat das Innenleiterelement 16 eine Buchse, insbesondere eine
federnde Buchse 17, die in Wirkverbindung mit dem Kontaktstift 4 des
Steckers 1 bringbar ist. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ebenfalls
ein Crimpbereich 18 und dazwischen ein Verbindungsteil 19 vorhanden.
Auch das Innenleiterelement 16 weist zur definierten Positionierung
innerhalb des Tragkörpers 15 eine
Anschlagkante 20 auf. Der Tragkörper 15 ist mit einem
Aufnahmebereich 21 zur Aufnahme des Kontaktstiftes 4 und
auf der gegenüberliegenden Seite
mit einem Einführungstrichter 22 versehen,
um das Einführen
des Innenleiterelementes 16 in den Tragkörper 15 zu
erleichtern. Verriegelt wird das Innenleiterelement 16 innerhalb
des Tragkörpers 15 mit
Rastmitteln 23, analog zu den Rastmitteln 10 bei dem
Stecker 1. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Anschlagkanten 7, 20 und/oder
die Rastmittel 10, 23 auch andersartig, z.B. an
einer anderen Stelle, vorhanden sein können, oder auch ganz entfallen
können,
wenn z.B. durch die automatische Montage sichergestellt ist, dass
das Innenleiterelement 3, 16 in einer definierten
Position in seinem zugehörigen Tragkörper 2, 15,
festlegbar ist und dort dauerhaft verriegelt wird. Anstelle von
Rastmitteln für
die Verriegelung kommen beispielsweise auch Verschraubungen, Verklebungen
oder dergleichen in Frage.
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Der
Tragkörper 15 des
Kupplers 14, genauso wie der Tragkörper 2 des Steckers 1,
kann einen Vorsprung 24 und/oder eine Einschnürung 25 aufweisen,
die es ermöglichen,
dass der Tragkörper 2, 15 koaxial
innerhalb des hier nicht dargestellten Außenleiterelementes des Steckers 1 oder
des Kupplers 14 festlegbar ist.
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4 zeigt
das Innenleiterelement 16 des Kupplers 14 alleine,
bevor es in den Tragkörper 2 eingesetzt
wird und nachdem es im Stanzbiegeverfahren hergestellt und einem
Rollvorgang unterzogen worden ist. In 4 ist erkennbar,
dass sich ausgehend von einem Auflagebereich 26 Crimpflügel 27 mit
eine vorzugsweise trapezfärmigen
Endbereich 29 erstrecken und im dargestellten offenen Zustand
eine in etwa U-Querschnittsform aufweisen. Im Inneren können mehrere
Einzellitzen eingelegt und gasdicht vercrimpt werden, wenn es sich
bei der Signalleitung um einen Litzenleiter handelt. Genauso gut
kann hier aber auch ein elektrischer Rundleiter eingesetzt werden.
Durch das Stanzbiegeverfahren mit anschließendem Rollvorgang entsteht
ein Schlitz 28, der offen bleiben kann oder auch verschließbar ist
(zum Beispiel durch einen Löt-
oder Schweißvorgang
entlang des Schitzes 28). Die Crimpflügel 27 haben einen
vorzugsweise trapezförmigen
Endbereich 29, können
aber auch anders geformt sein.
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Insgesamt
bietet die sich in ihrem Verlauf ändernde Querschnittsform der
Crimpflügel 12, 27 also den
Vorteil, dass Signalleitungen mit beliebiger Dicke in ein und dasselbe
Innenleiterelement 3, 16 festlegbar und vercrimpbar
sind. Die Materialverdickung (insbesondere eine Aufdoppelung der
Dicke) der Crimpflügel 12, 27 bewirkt
also, dass unabhängig
von dem Querschnitt bzw. dem Durchmesser der eingesetzten Signalleitung
der Crimpvorgang gasdicht ausgeführt
werden kann. Dabei versteht es sich von selbst, dass auf Grund der
geometrischen Abmessung der Innenleiterelemente 3, 16 und
vor allen Dingen dessen Crimpbereiche 5, 18 und
die Querschnitte der dort eingesetzten Signalleitungen aufeinander abgestimmt
werden müssen,
dies aber im Gegensatz zu bisher bekannten Innenleiterelementen
mit Crimpbereich in einem sehr viel weiteren Bereich erfolgen kann.
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- 1
- Stecker
- 2
- Tragkörper
- 3
- Innenleiterelement
- 4
- Kontaktstift
- 5
- Crimpbereich
- 6
- Verbindungsteil
- 7
- Anschlagkante
- 8
- Aufnahmebereich
- 9
- Einführungstrichter
- 10
- Rastmittel
- 11
- Auflagebereich
- 12
- Crimpflügel
- 13.
- Schlitz
- 14
- Kuppler
- 15
- Tragkörper
- 16
- Innenleiterelement
- 17
- federnde
Buchse
- 18
- Crimpbereich
- 19
- Verbindungsteil
- 20
- Anschlagkante
- 21
- Aufnahmebereich
- 22
- Einführungstrichter
- 23
- Rastmittel
- 24
- Vorsprung
- 25
- Einschnürung
- 26
- Auflagebereich
- 27
- Crimpflügel
- 28
- Schlitz
- 29
- Endbereich