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DE102005044104B3 - Verfahren zum Kappen eines oberen Endes eines Gründungselementes - Google Patents

Verfahren zum Kappen eines oberen Endes eines Gründungselementes Download PDF

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DE102005044104B3 DE200510044104 DE102005044104A DE102005044104B3 DE 102005044104 B3 DE102005044104 B3 DE 102005044104B3 DE 200510044104 DE200510044104 DE 200510044104 DE 102005044104 A DE102005044104 A DE 102005044104A DE 102005044104 B3 DE102005044104 B3 DE 102005044104B3
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Abstract

Zur Lösung der Aufgabe, ein Verfahren zum Kappen eines oberen Endes eines Gründungselementes aus Ortbeton zur Verfügung zu stellen, durch welches insbesondere eine Verunreinigung des Gründungselementes auf Höhe des Kappungsniveaus vermieden wird, wird ein Verfahren vorgeschlagen, wobei nach zumindest teilweisem Abbinden des Ortbetons ausgehend von dem oberen Ende und/oder von einem vorgegebenen Kappungsniveau mittels eines Abtragmittels, umfassend eine Düsenanordnung, unter hohem Druck ein Spülmedium, insbesondere Wasser oder ein Wasser-Luft-Gemisch, über mindestens eine Düse in einer im Wesentlichen senkrecht oder leicht winklig zu einer Längsachse des Gründungselementes verlaufenden Ebene auf den Ortbeton geführt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kappen eines oberen Endes eines Gründungselementes aus Ortbeton.
  • Gründungselemente werden vielfältig im Grundbau verwendet. Der Begriff Gründungselemente im Sinne der vorliegenden Erfindung umfasst sowohl Gründungspfähle (mit und ohne Bewehrung), aber auch Schlitzwände, Dichtwände und Schlitzwandelemente sowie weitere übliche aus dem Grundbau bekannte Gründungselemente für Bauwerke. Der Begriff Gründungspfähle umfasst dabei sowohl Rammpfähle, Bohrpfähle, Düsenstrahlpfähle als auch Schraubpfähle. Rammpfähle sind beispielsweise die unter der Marke "FRANIKPFAHL®" ("FRANKIPFAHL®" ist eine eingetragene Marke der FRANKI Grundbau GmbH, Seevetal, Deutschland) bekannten Rammpfähle, weitere Beispiele sind so genannte Fußplattenpfähle oder Stahlrohrpfähle.
  • Bei Rammpfählen wird mittels einer Innen- oder Kopframmung ein Vortreibrohr in den Baugrund eingetrieben/gerammt. Mittels einer Kopframmung werden beispielsweise Fußplattenpfähle hergestellt, wobei zur Herstellung derselben Vortreibrohre Einsatz finden, welche an ihrem unteren Ende durch eine verlorengegangene Fußplatte verschlossen werden. Unter Zuhilfenahme eines Mäklers wird über einen Bären, welcher auf dem Kopf des Vortreibrohres erarbeitet, selbiges in den Baugrund gerammt. Dabei wird Erdreich verdrängt. Anschließend kann ein Bewehrungskorb eingestellt werden und der Pfahlschaft wird betoniert unter gleichzeitigem oder nachfolgendem, abschnittsweisem Ziehen des Vortreibrohres. Die Fußplatte geht dabei verloren.
  • Im Unterschied hierzu wird bei einem Frankipfahl® ein Vortreibrohr mittels Innenrammung in den Baugrund getrieben. Das Vortreibrohr wird dabei mittels eines Mäklers ausgerichtet und ist dabei über in aller Regel zwei Seile mit einer über einem im Kopfbereich des Mäklers angeordnete Umlenk mit einer ersten Winde verbunden. Mit einem weiteren Seil, welches ebenfalls über die Umlenkung im Kopfbereich des Mäklers geführt ist, ist ein Freifallbär gehalten, welcher im Vortreibrohr geführt ist beziehungsweise arbeitet (so genannte Innenrammung). In einem ersten Schritt wird dabei zunächst das Vortreibrohr unter Zuhilfenahme des Mäklers angesetzt und im Fußbereich des Rohrs ein Pfropfen gebildet durch Einfüllen von körnigem Material, beispielsweise einem Gemisch aus Sand, Kies, mit oder ohne Zugabe von Zement. Das Material wird mittels des Freifallbären angestampft. In einem zweiten Schritt wird dann mittels des Freifallbären durch Rammung auf den angestampften Pfropfen das Vortreibrohr in den Baugrund eingerammt. Hierbei rammt der Freifallbär im freien Fall das Vortreibrohr in den Boden unter Verdrängung des Erdreiches, wobei der im ersten Schritt angestampfte Pfropfen als Rammhaube dient und stets einen wasserdichten Abschluss ermöglicht. Anschließend wird in einem dritten Schritt durch Herausschlagen des Pfropfens und Verfüllung mit Beton ein Pfahlfuß mittels des Freifallbären ausgestampft, wobei dann anschließend gegebenenfalls ein Bewehrungskorb eingestellt wird, soweit dies statisch oder konstruktiv erforderlich ist, und durch Nachfüllen von Beton schließlich ein fertigbetonierter Pfahl erhalten wird.
  • Gründungselemente im Sinne der vorliegenden Erfindung, insbesondere Gründungspfähle, auch im Fall der vorstehend beschriebenen Fußplattenpfähle und Frankipfähle, müssen jedoch oftmals auf ein bestimmtes Niveau gekappt werden (Kappungsniveau), um nachfolgend hierauf Hochbauten zu errichten. Der Grund hierfür ist, dass das Niveau der Arbeitsebene, von dem aus die Gründungselemente hergestellt werden, und durch welches die Oberkante beziehungsweise das obere Ende der Gründungselemente festgelegt wird, vielfach über dem Niveau liegt, von welchem aus die eigentlichen Baumaßnahmen in Verbindung mit den Gründungselementen ausgehen. Wird der hierzu erforderliche Bodenaushub vorgenommen, ragen die Gründungselemente in unterschiedlicher Höhe aus dem abgetragenen Erdreich heraus, so dass eben die oberen Enden der Gründungselemente auf die erforderliche Höhe gekappt werden müssen. Da der Beton, aus welchem die Gründungselemente hergestellt sind, hierbei bereits aufgrund des längeren Zeitablaufes abgebunden ist, wenn mit dem Bodenaushub begonnen wird, wird das Kappen von Gründungselementen auf ein vorgegebenes Kappungsniveau nach dem Stand der Technik üblicherweise mit Pressluftgeräten vorgenommen, wobei das freiliegende, nicht benötigte überstehende Teil abgetragen und gegebenenfalls eine eingestellte Eisenbewehrung freigelegt wird. Dieses Abtragungsverfahren ist jedoch relativ kostenintensiv, und verzögert auch je nach Größe des Bauvorhabens den Baufortschritt.
  • Aus der EP 0 888 481 B1 ist ein Verfahren zum Kappen von Stahlbetonpfählen mit den folgenden Schritten bekannt: Behandeln der Armierung für den zu kappenden Pfahlabschnitt derart, dass die Armierung in diesem Fall von dem zwecks Bildung des Pfahls um sie herum gegossenen Betons isoliert wird; Ausbilden eines Lochs im Pfahl in einer Querebene, die im Wesentlichen rechtwinklig zur Hauptachse des Pfahls verläuft, und an einer Stelle, die der Höhe des unteren Endes des zu kappenden Pfahlteiles entspricht; und Einsetzen von gegeneinander wirkenden Keilen in das Loch und Auseinandertreiben der Keile, um den Beton des Pfahls aus dem Loch heraus mit Kräften zu beaufschlagen, die zu entgegengesetzten Enden des Pfahles hinwirken, um den Pfahl in beziehungsweise im Wesentlichen in der Querebene zu spalten. Dieses Verfahren ist ausgesprochen kostenintensiv, da hier gezielt zunächst ein Loch in den Pfahl eingebracht werden muss zur Einbringung der Keile.
  • DE 33 43 961 C2 offenbart ebenfalls ein Verfahren zum Abtrennen des oberen Teiles eines Ortbetonpfahles, wobei durch Verfüllen einer vertikalen Bodenöffnung bis zu einer insbesondere durch das Bodenniveau vorgebildeten Verfüllebene mit Frischbeton der Ortbetonpfahl erzeugt ist, und in den ein mechanisches Mittel in einer unterhalb der Verfüllebene liegenden, dem planmäßigen Kopfende des im Boden verbleibenden unteren Pfahlabschnitts entsprechenden Tiefe zur Bildung einer Bruchstelle eingebracht ist, durch Einwirken einer mechanischen Kraft nach dem Abbinden des Betons auf den oberhalb des mechanischen Mittels befindlichen abzutrennenden Teil des Ortbetonpfahles, wobei das mechanische Mittel vor dem Abbinden des Betons in die mit Frischbeton verfüllte Bodenöffnung eingebracht wird, wobei nach dem Abbinden des Betons eine Grube um den Pfahl bis in die Tiefe des Bereichs des mechanischen Mittels geschaffen wird, und wobei die mechanische Kraft zum Abtrennen des oberen Teiles des Pfahles senkrecht zur Pfahllängsachse ausgeübt wird. Als mechanische Mittel werden dabei insbesondere nach Art eines Tellerbohrers ausgebildete Körper eingebracht. Somit betrifft auch das Verfahren gemäß DE 33 43 961 C2 ein relativ aufwändiges mechanisches Abtragverfahren zur Kappung eines Ortbetonpfahles, wobei zur Erleichterung der Kappung eine Sollbruchstelle durch Einbringung eines mechanischen Mittels vorgesehen wird.
  • DE 38 41 523 A1 offenbart ein Verfahren zum Kappen insbesondere von Ortbetonpfählen, wobei nach dem Einbringen des Betons in die vorzugsweise mit einer Bewehrung ausgefüllte Ausnehmung im Erdreich aus dem noch nicht abgebundenen Beton mittels wenigstens eines strömungsfähigen Mediums zumindest die Zementanteile bis auf eine vorgegebene Tiefe aus der Ausnehmung ausgespült werden. Die Spülung erfolgt dabei vorzugsweise mit Wasser oder mit einem Wasser-Luft-Gemisch bei Leitungsdruck. Nachteilig an dem Verfahren gemäß der DE 38 41 523 A1 ist jedoch, dass durch das Ausspülen des noch nicht abgebundenen Betons dieses Verfahren unmittelbar nach der Herstellung eines Ortbetonpfahles durchgeführt werden muss, und dass zudem die Oberkante des Pfahles entsprechend dem Kappungsniveau nicht genau definiert ist, da durch die Ausspülung auch tieferliegende Teile des Ortbetonpfahles entfernt werden können. Zudem wird durch die Spülung, auch wenn diese bei Leitungsdruck durchgeführt wird, umliegender Boden mit aufgeweicht, so dass dieser durch die erzeugten Strömungen sich mit dem Ortbeton vermischt und sich im oberen Ende des fertigen Pfahles einlagert.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren zum Kappen eines oberen Endes eines Gründungselementes aus Ortbeton zur Verfügung zu stellen, welches die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile nicht aufweist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst. Das erfindungsgemäße Verfahren kann dabei zum Kappen eines oberen Endes von Gründungselementen vorgesehen werden, welche aus dem Bodenreich herausragen, so dass das Spülmedium, insbesondere Wasser oder das Wasser-Luft-Gemisch, von außen auf den Ortbeton des Gründungselementes geführt wird. Die Kappung des Gründungselementes kann dabei entweder ausgehend von dem oberen Ende des zunächst hergestellten Gründungselementes bis auf das Kappungsniveau herunter erfolgen, es kann jedoch auch umgekehrt von dem vorgegebenen Kappungsniveau ausgehend in Richtung auf das obere Ende des Gründungselementes hin der Ortbeton durch das unter hohem Druck aufgegebene Spülmedium abgetragen werden. Aber auch eine Kombination der beiden vorstehend genannten Vorgehensweisen ist möglich. Das erfindungsgemäße Verfahren ist jedoch auch vorteilhafterweise durchführbar bei zu kappenden Gründungselementen, bei welchen das obere zu kappende Ende im Bodenbereich unterhalb des Arbeitsplanums liegt.
  • "Zumindest teilweises Abbinden" des Ortbetons im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet, dass dieser noch eine Beschaffenheit aufweist, welche die Einbringung zumindest eines Leerrohres in diesem ermöglicht. Die Abtragung des zu kappenden oberen Endes des Gründungselementes mittels des Abtragmittels erfolgt vorzugsweise nach Abbindung des Ortbetons. Hierdurch wird insbesondere auch eine mögliche Verschmutzung des oberen Endes des Gründungselementes nach Kappung bis auf Kappungsniveau desselben, beispielsweise durch Eintrag umliegenden Erdreiches et cetera, sicher vermieden. Insbesondere bei Gründungselementen wie Schlitz- oder Dichtwänden kann auch mehr als ein Leerrohr eingebracht werden, was aber je nach Dimensionierung eines Gründungspfahles auch bei einem solchem möglich ist. Durch die Erfindung ist es ermöglicht, ausgehend vom Inneren des Gründungselementes eine sichere Kappung auf das Kappungsniveau durchzuführen. Insbesondere wird hierdurch vermieden, dass sich durch die Anwendung des hohen Druckes des Spülmediums lösende, abgebundene Ortbetonteile lösen und Dritte oder die mit der Kappung des Gründungselementes Befassten verletzen.
  • Durch die Rotation des Abtragungsmittels um seine Längsachse wird eine gleichmäßige Abtragung und Kappung des oberen Endes des Gründungselementes erzielt, wobei über die mindestens eine Düse der an der Spitze des lanzenförmig ausgebildeten Abtragmittels das Spülmedium unter hohem Druck verdüst wird. Die Bewegung muss dabei nicht als eine fortlaufende Rotation um 360 Grad in nur einer Richtung erfolgen, die rotierende Be wegung kann vielmehr auch in wechselnden Richtungen erfolgen als auch nur Kreisabschnitte umfassen.
  • Die im Wesentlichen senkrecht oder leicht winklig zu der Längsachse des Gründungselementes verlaufende Ebene, in welcher das Spülmedium aufgegeben wird, ist dabei dahingehend zu verstehen, dass hier das Spülmedium auch mit einer leichten Schrägung aufgegeben werden kann. Daher fallen im Sinne der vorliegenden Erfindung auch solche Ausführungsformen unter den Gegenstand derselben, bei welchen die Ebene in einem Winkel von etwa +/– 20 Grad im Verhältnis zur Längsachse des Gründungselementes verläuft. Wesentlich dabei ist, dass mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eine Kappung des oberen, nicht benötigten Endes eines Gründungselementes erzielt wird, durch welche ein zur Errichtung eines Bauwerkes geeignetes Gründungselement erhalten wird. Sollten dabei im Hinblick auf das zu errichtende Bauwerk auch größere Abweichungen möglich sein, können die vorgegebenen Winkelangaben entsprechend weiter gewählt werden. Die gewählte Aufgabenebene des Spülmediums legt dabei die Oberflächenkontur des Endes des Gründungselementes nach Kappung fest. So kann bei einem negativen Winkel, ausgehend von einer zu der Längsachse des Gründungselementes senkrecht verlaufenden Ebene eine kegelförmige Außenkontur erhalten werden, wohingegen bei einer positiven Winkelabweichung der genannten Ebene, eine eher trichterförmige Außenkontur des Endes erzielbar ist. Das Spülmedium kann dabei kontinuierlich, aber auch im Intervall aufgegeben werden, wobei hier die einzustellenden Intervallfolgen frei wählbar sind und sich nach der Art des eingesetzten Ortbetons und der Beschaffenheit des umgebenden Bodenreiches als auch dem eingesetzten Druck des Spülmediums richten. "Unter hohem Druck" im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet, dass hier nicht lediglich mit Leitungsdruck gearbeitet wird, sondern eine Druckbeaufschlagung des Spülmediums von mindestens 10 bar, bevorzugt mindestens 100 bar erfolgt. Bevorzugt wird die Abtragung bei einem Druck des Spülmediums in einem Bereich von etwa 100 bis etwa 1500 bar, weiter bevorzugt etwa 400 bar bis etwa 1500 bar, vorgenommen.
  • Das Einbringen des Leerrohres erfolgt dabei bevorzugt bis auf Höhe des Kappungsniveaus des Gründungselementes. Bevorzugt ist dabei das Leerrohr aus einem Material gebildet, welches durch das Spülmedium unter hohem Druck abtragbar ist. Beispiele für derartige Leerrohrmaterialen sind speziell hierfür geeignete Pappen oder Kunststoffe, aber auch sonstige denkbare Materialen, welche durch einen hohen Druck des Spülmediums, insbesondere einem Druck in einem Bereich von etwa 100 bar bzw. etwa 400 bar bis etwa 1500 bar, abtragbar beziehungsweise zerstörbar sind. Bevorzugt weist das Leerrohr einen Innendurchmesser in einem Bereich von etwa 10 Zentimeter bis etwa 50 Zentimeter auf, wobei sich der Durchmesser des Leerrohres nach dem Durchmesser des Gründungselementes beziehungsweise dessen Breite richtet und nach den Abmessungen des Abtragmittels.
  • Das Leerrohr kann im Sinne des erfindungsgemäßen Verfahrens vorteilhafterweise einfach nach erfolgter Erstellung des Gründungselementes aus Ortbeton in dieses eingestellt werden, ohne dass hierdurch der Baufortschritt verzögert wird. Insbesondere muss auch nicht gewartet werden, bis der Ortbeton abgebunden ist. Üblicherweise dürfte die einbringende Tiefe des Leerrohres in das Gründungselement in einem Bereich von etwa 50 Zentimeter bis etwa 3 Meter betragen. Auch größere Tiefen sind möglich. Nach Abbindung des Ortbetons ist das Leerrohr in aller Regel fest mit diesem verbunden. Der Druck des Spülmediums wird gewählt je nach Betonfestigkeit, Material des Leerrohres oder im Hinblick auf die eingebrachten Bewehrungselemente sowie auch im Hinblick auf das umgebende Bodenmaterial, soweit dieses vorliegt.
  • Das Abtragmittel wird vorzugsweise lanzenförmig ausgebildet. Hierdurch ist es einfach in das Leerrohr einzubringen, so wie auch gut von einem mit der Kappung des Gründungselementes Befassten zu handhaben. Die Abtragung erfolgt vorteilhafterweise zumindest soweit, bis ein im Gründungselement vorhandenes Bewehrungselement freigelegt wird. Das Bewehrungselement dient dann als Anschluss der auf dem Gründungselement zu errichtenden Bauwerke.
  • Die Abtragung mittels eines in das Leerrohr eingebrachten Abtragungsmittels kann sowohl ausgehend vom Kappungsniveau in Richtung auf das obere Ende des Gründungselementes hin als auch vom oberen Ende auf das Kappungsniveau hin erfolgen. Dabei wird das Abtragmittel während der Abtragung vorzugsweise schrittweise und/oder kontinuierlich nach oben bzw. nach unten bewegt.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird im Gründungselement mindestens eine Sollbruchstelle auf Höhe des Kappungsniveaus eingebracht. Dabei kann die Einbringung der Sollbruchstelle im Sinne der DE 33 43 961 C2 erfolgen, es können jedoch auch beispielsweise bei der Erstellung des Gründungselementes aus Ortbeton auf Höhe des Kappungsniveaus sonstige Trennmittel wie beispielsweise Sand- oder Zementsäcke beziehungsweise Holzscheite oder -keile eingebracht werden. Hierdurch ist die nachfolgende Abtragung mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Kappung des Gründungselementes auf dem Kappungsniveau erleichtert.
  • Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: ein als Ortbetonpfahl ausgebildetes Gründungselement im Vertikalschnitt zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens; sowie
  • 2: eine Auftragvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
  • 1 zeigt in einem Vertikalschnitt einen Frankipfahl, also einen Rammpfahl, welcher mittels Innenrammung hergestellt wurde, als Gründungselement 1. Der Pfahl 1 weist einen ausgestampften Fuß 3 als auch ein in dieses eingestellte Bewehrungselement 2 auf. Durch Punkte angedeutet ist die Füllung aus Ortbeton im Pfahl 1. Der Pfahl 1 ist mit Beton gefüllt worden bis in Höhe eines Arbeitsplanums I, welches oberhalb eines Kappungsniveaus II liegt. Somit muss das obere Ende 20 des Pfahles 1 über eine Distanz a' abgetragen werden.
  • Nach den aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren wird hierfür Erdreich 4 nach dem Abbinden des Ortbetons bis auf das durch die Baukonstruktion vorgegebene Kappungsniveau II abgetragen, so dass das obere Ende 20 des Falles 1 frei lag. Dieses wurde dann nach Beendigung der Erdbewegungsarbeiten mühsam mit Hilfe von Pressluftgeräten abgetragen, wobei der anfallende Betonschutt gesondert gelagert und abtransportiert werden muss.
  • Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ausgehend vom oberen Ende 20 des Pfahles 1 ein Leerrohr 5 aus einem beispielsweise Kunststoffmaterial noch vor dem vollständigen Abbinden des Ortbetons des Pfahles 1 derart eingebracht, dass ein verschlossenes Ende 22 des Leerrohrs 5 auf Höhe des Kappungsniveaus II zu liegen kommt. Nach Abbindung des Ortbetons wird anschließend ein lanzenförmig ausgebildetes Abtragmittel 10 in das Leerrohr 5 in Richtung eines Pfeiles 18 bevorzugt bis zur Tiefe des Kappungsniveaus II eingebracht. Das Abtragmittel 10 weist dabei eine Spitze 7 auf, in welcher eine Düsenanordnung 11 mit einer oder mehren Düsen 12 (siehe hierzu 2) angeordnet ist.
  • Über eine Zuleitung 6 wird ein Spülmedium, beispielsweise Wasser, dem Abtragmittel 10 unter hohem Druck zugeführt und über die Düsen 12 in einer zu einer Längsachse 21 des Pfahles 1 senkrechten Ebene, entsprechend etwa der Kappungsniveauebene II, verdüst. Durch die Verdüsung des Spülmediums mittels des Abtragmittels 10 wird das Leerrohrmaterial als auch der abgebundene Ortbeton abgetragen. Der Durchmesser des Leerrohres 5 ist dabei so gewählt, dass ein Spülfluss mit dem abgetragenen Ortbeton und dem Leerrohrmaterial bei eingebrachtem Abtragmittel 10 entsteht, der in Richtung eines Pfahles 25 verläuft, auch nachdem bereits Teile des Ortbetons des Pfahles 1 abgetragen sind. Bevorzugt kann dabei vorgesehen sein, dass mindestens eine Sollbruchstelle 26 auf Höhe des Kappungsniveaus II im Fall 1 vorgesehen ist, wobei die Sollbruchstelle 26 beispielsweise durch Einbringung einer Sandsackes, bevorzugt Einbringung mehrer Sandsäcke, insbesondere an sich gegenüberliegenden Stellen des Pfahles 1, erzeugt wird.
  • Das Abtragmittel 10 wird gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren in Richtung des Pfeiles 25 kontinuierlich oder schrittweise gezogen, es kann dabei auch vorgesehen sein, dass zunächst ein größerer ringförmiger Hohlraum innerhalb des Pfahles 1 über die gesamte Länge des oberen Endes 20 geschaffen wird, und nachfolgend wiederum das Abtragmittel 10 bis auf die Kappungsniveauebene II geführt und dann erneut Spülmedium verdüst wird. Dieses schrittartige Vorgehen kann mehrfach wiederholt werden. Alternativ kann aber auch sogleich eine vollständige Abtragung des Ortbetonmateriales des Pfahles 1 auf Höhe des Kappungsniveaus II erfolgen, wobei dann schrittweise oder kontinuierlich das Abtragmittel 10 Richtung des Pfeiles 25 gezogen wird, so dass quasi scheibenförmige Teilbereiche des Ortbetons des Pfahles 1 abgetragen werden.
  • 2 zeigt nun eine beispielsweise zur Abtragung des Ortbetonmateriales einsetzbares Abtragmittel 10, welches ein zentrales Rohr 9 aufweist, das in seinem oberen Ende mit einem Anschluss 17 für eine unter Druck stehende Spülmediumzuleitung, beispielsweise eine Druckwasserzuleitung, versehen ist. Die Düsenspitze 7 ist mit einer vorzugsweise auswechselbaren Düsenanordnung 11 versehen, welche mehrere Düsen beziehungsweise Düsenöffnungen 12 aufweist. Durch diese Düsenöffnungen 12 ist in Richtung einer durch Pfeile 19 angedeuteten Ebene das Spülmedium verdüsbar. Dabei können die Düsenöffnungen beziehungsweise die Düse 12 derart ausgebildet sein, dass hier von einer durch die Pfeile 19 exakt senkrecht ausgerichteten Ebene nach oben oder unten abgewichen werden kann, insbesondere bis zu einem Winkel von etwa +/– 20 Grad, je nach den an die Kappung des Gründungselementes zu stellenden Anforderungen.
  • Das Abtragmittel 10 ist bei Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens um eine Längsachse 23 rotierend bewegbar, wobei diese Bewegung durch einen Pfeil 24 verdeutlich ist.
  • Dem Zentralrohr 9 ist ein Parallelrohr 13 zugeführt, das entweder koaxial im Zentralrohr 9 geführt sein kann oder aber, wie für das Ausführungsbeispiel dargestellt, seitlich am Zentralrohr 9 über Stützstege 12 befestigt sein kann. Das Parallelrohr 13 ist an seinem oberen Ende mit einem Anschluss 15 für die Zuleitung von Druckluft versehen, wobei der Anschluss 15 außerdem ein Sperrventil 16 aufweist. Das Parallelrohr 13 ist nahe der Düsenspitze 7 in das Zentralrohr 9 eingeführt, so dass durch die Düsenöffnungen 12 wahlweise zum Beispiel Wasser oder ein Wasser-Luft-Gemisch geführt werden kann. Die Luftmenge kann dabei insbesondere über das Sperrventil 16 reguliert werden. Dabei kann anstelle eines kontinuierlichen Spülstromes insbesondere auch die Luft in kurzen Intervallen zugeführt werden, so dass aus den Düsen 12 abwechselnd nur Wasser oder ein Wasser-Luft-Gemisch austritt.

Claims (8)

  1. Verfahren zum Kappen eines oberen Endes eines Gründungselementes (1) aus Ortbeton, wobei nach zumindest teilweisem Abbinden des Ortbeton ausgehend von dem oberen Ende (20) und/oder von einem vorgegebenen Kappungsniveau (II) mittels eines Abtragmittels (10), umfassend eine Düsenanordnung (11), unter hohem Druck ein Spülmedium, insbesondere Wasser oder ein Wasser-Luft-Gemisch, über mindestens eine Düse (12) in einer im Wesentlichen senkrecht oder leicht winklig zu einer Längsachse (21) des Gründungselementes (1) verlaufenden Ebene auf den Ortbeton geführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem zumindest teilweisen Abbinden des Ortbetons mindestens ein unterseitig verschlossenes Leerrohr (5) in das Gründungselement (1) eingebracht wird, in welches das Abtragmittel (10) eingeführt wird, wobei das Abtragmittel (10) während der Abtragung um seine Längsachse (23) rotierend bewegt wird.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leerrohr (5) aus einem Material gebildet ist, welches durch das Spülmedium unter hohem Druck abtragbar ist.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Leerrohr (5) einen Innendurchmesser in einem Bereich von etwa 10 Zentimeter bis etwa 50 Zentimeter aufweist.
  4. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtragung bei einem Druck des Spülmediums in einem Bereich von etwa 100 bar bis etwa 1500 bar vorgenommen wird.
  5. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abtragmittel (10) lanzenförmig ausgebildet wird.
  6. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtragung zumindest soweit erfolgt, bis ein im Gründungselement (1) vorhandenes Bewehrungselement (2) freigelegt wird.
  7. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abtragmittel (10) während der Abtragung schrittweise und/oder kontinuierlich gezogen wird.
  8. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Gründungselement (1) mindestens eine Sollbruchstelle (26) auf Höhe des Kappungsniveaus (II) eingebracht wird.
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