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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung zur Befestigung eines ersten an
einen zweiten Wärmeübertrager
nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 sowie ein Verfahren
zur Herstellung einer aus dem ersten und zweiten Wärmeübertrager
bestehenden Baueinheit.
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Wärmeübertrager
für unterschiedliche
Medien werden insbesondere bei Kraftfahrzeugen als Baueinheiten,
insbesondere so genannte Kühlmodule
zusammengefasst. Da eine Vielzahl von heutigen Kraftfahrzeugen,
insbesondere des oberen Marksegmentes mit einer Klimaanlage ausgestattet
ist, benötigen
diese Fahrzeuge sowohl einen Kühlmittelkühler zur
Kühlung
der Brennkraftmaschine als auch einen Kondensator für den Kältemittelkreislauf
der Klimaanlage. Kühlmittelkühler und
Kondensator sind im vorderen Motorraum des Kraftfahrzeuges angeordnet
und werden beide von Umgebungsluft beaufschlagt. Für die Darstellung
einer Baueinheit, bestehend aus Kühlmittelkühler und Kältemittelkondensator sind unterschiedliche
Bauweisen bekannt. Durch die DE-A 197 31 999 wurde ein Kühlmodul
bekannt, bei welchem der Kühlmittelkühler und
der Kondensator durch zwei seitlich angeordnete Modulträger zusammengehalten
und im Fahrzeug befestigt werden. Diese Bauweise benötigt zusätzliche
Befestigungsmittel in Form der Modulträger, die teilweise kompliziert
ausgebildet sind, montiert werden müssen und daher die Herstellkosten
erhöhen.
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Durch
die DE-A 198 57 512 wurde eine weitere Bauweise für ein Kühlmodul
bekannt, wobei einerseits an einem Kunststoffkühlmittelkasten Befesti gungsmittel
angespritzt sind und andererseits am Kondensator Halter angelötet sind,
welche mit den als Gleitschienen ausgebildeten Befestigungsmitteln am
Kühlmittelkasten
in Eingriff stehen. Auch hier sind zusätzliche Befestigungsmittel,
die an den Wärmeübertragern
anzubringen sind, erforderlich.
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Eine
weiter vereinfachte Bauweise zur Befestigung eines Kondensators
an einem Kühlmittelkühler ist
in der älteren
Patentanmeldung der Anmelderin mit dem Aktenzeichen 103 48 701 beschrieben. Dabei
weist der Kondensator keine bzw. kaum zusätzliche Befestigungsmittel
auf, vielmehr sind entsprechende Haltemittel am Kühlmittelkühler bzw. dessen
Kühlmittelkasten
vorgesehen. Der Kondensator kann somit auf einfache Weise, beispielsweise durch
Schnappverbindungen mit dem Kühlmittelkühler zu
einer Baueinheit verbunden werden, die als solche im Kraftfahrzeug
montierbar ist.
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Eine
noch weitergehende Integration von Kühlmittelkühler und Kältemittelkondensator wurde durch
die DE-A 195 43 986 bzw. die DE-A 197 22 097 der Anmelderin bekannt.
Dabei sind beide Wärmeübertrager
in Ganzaluminiumbauweise ausgeführt
und über
gemeinsame, d. h. durchgehende Rippen durch Lötung zu einem Monoblock® (Monoblock
ist eine eingetragene Marke für
die Anmelderin) verbunden. Bei dieser gelöteten Kompaktbauweise sind
keine zusätzlichen
Befestigungsmittel erforderlich, da beide Wärmeübertrager in einem Arbeitsgang
im Lötofen
zu einem Block gelötet
werden. Diese Bauweise erfordert allerdings Kompromisse bei der
Gestaltung beider Wärmeübertrager,
insbesondere was die Ausbildung der Rohre und der Rippen, also der
beiden thermisch unterschiedlich beanspruchten Wärmeübertrageblöcke betrifft. Kühlmittelkühler und
Kondensator können
somit nicht optimal ausgelegt werden.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung zur Befestigung
eines ersten an einem zweiten Wärmeübertrager
dahingehend zu verbessern, dass einerseits keine zusätzlichen
Befestigungsmittel notwendig sind und dass andererseits eine individuelle
Auslegung beider Wärmeübertrager möglich ist.
Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein kostengünstiges Verfahren zur Herstellung
einer aus zwei Wärmeübertragern
bestehenden Baueinheit anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass beide Wärmeübertrager
durch direkte Lötverbindungen,
und zwar durch Verbindungen beider Seitenteile und/oder durch Verbindungen
mindestens eines Seitenteiles mit den Sammelrohren oder durch direkte
Verbindung der Sammelkästen und
Sammelrohre zu einer Baueinheit, einem so genannten Wärmeübertragermodul
verbunden werden. Durch die direkte Verlötung oder löttechnische Integration beider
Wärmeübertrager
werden einerseits zusätzliche
Befestigungsteile und andererseits der damit verbundene Zusammenbau
(Montage) beider Wärmeübertrager
eingespart. Es ergibt sich somit eine gelötete Baueinheit, die infolge
geringerer Teilzahl auch leichter und kompakter ist. Bei der erfindungsgemäßen Lösung sind
Sammelkästen
aus Kunststoff keineswegs ausgeschlossen, da diese nach der Lötung beider
Blöcke
nachträglich
aufgesetzt werden können.
Andererseits können
die Sammelkästen
auch aus einem metallischen Werkstoff, also insbesondere Aluminium
bestehen und gleichzeitig mit beiden Blöcken gelötet werden.
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Nach
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung werden die Lötverbindungen
zwischen einem Seitenteil des ersten und einem Seitenteil des zweiten
Wärmeübertragers
durch eine formschlüssige
Verbindung hergestellt, indem die Seitenteile entsprechend angepasst
werden. So kann ein Seitenteil eine Ausnehmung und das andere Seitenteil
eine Ausformung aufweisen, welche formschlüssig in die Ausnehmung eingreift.
Eine andere formschlüssige Verbindung
kann durch eine Laschenverbindung hergestellt werden, wobei Laschen
an einem Seitenteil vorgesehen sind und das andere U-förmig ausgebildete Seitenteil
umgreifen. Durch diese formschlüssigen
Verbindungen werden Lötspalte
zwischen den Seitenteilen gebildet, die eine Lötverbindung bewirken. Die formschlüssige Verbindung
der Seitenteile vor dem Löten
bewirkt eine Fixierung des einen Wärmeübertragers gegenüber dem
anderen und bildet somit ein Festlager während des Lötprozesses.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird die
andere Seite der Lötverbindung
als Loslager beim Löten
ausgebildet, d. h. der eine Wärmeübertrager
kann sich während
des Lötprozesses
gegenüber
dem anderen Wärmeübertrager
bewegen, wobei ein Lötspalt
erhalten bleibt, der als „gleitender" Lötspalt bezeichnet
wird. Ein abgekanteter Schenkel eines Seitenteiles weist im Wesentlichen
flache Auflageflächen
für die
Sammelrohre des zweiten Wärmeübertragers
auf, so dass zwischen beiden Wärmeübertragern
während
des Lötprozesses
Relativbewegungen in diesem Bereich möglich sind. Beide Wärmeübertrager
werden für das
Löten einzeln
gespannt und liegen während
des Lötprozesses
aufeinander. Dabei können
zwischen beiden Wärmeübertragern
unterschiedliche Dehnungen auftreten, welche durch die „gleitenden" Lötspalte
zwischen Sammelrohren und Seitenteilabkantungen zugelassen werden.
Am Ende des Lötprozesses besteht
an vorzugsweise vier oder mehr Punkten eine stoffschlüssige Verbindung
zwischen beiden Wärmeübertragern.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann eine
zu geringe Breite des zweiten Wärmeübertragers
gegenüber
dem ersten Wärmeübertrager
durch Verlängerung
der Sammelrohre über
das Blockmaß hinaus
ausgeglichen werden. Die stoffschlüssige Verbindung zwischen beiden Wärmeübertragern
bleibt die gleiche wie bei den vorherigen Ausführungsbeispielen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
erste Wärmeübertrager
als Kühlmittelkühler eines
Kühlkreislaufes
einer Brennkraftmaschine für
ein Kraftfahrzeug ausgebildet und der zweite Wärmeübertrager als Kondensator für eine Klimaanlage
eines Kraftfahrzeuges. Beide sind zu einer Baueinheit, einem so
genannten Kühlmodul verlötet, welches
im vorderen Motorraum des Kraftfahrzeuges befestigt wird. Durch
die fehlenden zusätzlichen
Befestigungsteile ergibt sich eine kompakte Baueinheit mit geringerem
Gewicht und geringeren Herstellkosten. Kühler und Kondensator sind vorzugsweise
als Querstromwärmeübertrager,
d. h. mit horizontal angeordneten Rohren ausgebildet. Die gesamte
Einheit, d. h. das Kühlmodul
kann durch geeignete Befestigungselemente an den Kühlmittelkästen, welche
aus Kunststoff herstellbar sind, im Fahrzeug befestigt werden.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Baueinheit bzw. das Wärmeübertragermodul
aus einem Kondensator und einem Ölkühler aufgebaut,
die direkt über
integrierte Halter verlötbar
sind.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind ein Haupt- und ein Niedertemperatur-Kühlmittelkühler eines
Kühlmittelkreislaufes
zu einem Wärmeübertragermodul
zusammengefasst und direkt verlötbar, vorzugsweise über integrierte
Halter an den Seitenteilen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind ein
Kondensator und ein Ganzaluminiumkühlmittelkühler ohne Halter direkt miteinander
verlötbar,
indem die Sammelrohre mit den Sammelkästen Lötverbindungen an Ausprägungen der
Sammelkästen
bilden. Dies hat den Vorteil einer weiteren Vereinfachung und Kostenreduzierung,
da die Halter entfallen.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird auch durch die Merkmale des Patentanspruches
19 gelöst,
d. h. durch ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Anordnung
bzw. Baueinheit. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass beide Wärmeübertrager bzw.
ihre Blöcke
jeweils für
sich kassettiert und für
die Lötung
gespannt werden. Danach werden die so vorbereiteten Wärmeübertrager
derart in einem Lötofen positioniert,
dass sie übereinander
liegen und über eine
Seitenteil/Seitenteilverbindung oder andere Verbindungen fixiert
sind. In dieser Lage, in welcher beide Wärmeübertrager einerseits durch
ein „Festlager" und andererseits
durch ein „Loslager" in Verbindung stehen,
werden beide Wärmeübertrager
gleichzeitig gelötet,
d. h. sowohl die Blöcke,
bestehend aus Rohren und Rippen, als auch die Seitenteilverbindungen bzw.
die Seitenteilsammelrohrverbindungen. Durch dieses „Direktlötverfahren" wird der Montageprozess für den Zusammenbau
von zwei Wärmeübertragern, vorzugsweise
einem Kühler
und einem Kondensator eingespart. Damit ergibt sich der Vorteil
geringerer Herstellkosten für
die Baueinheit bzw. das Kühlmodul.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigen
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1 ein
Kühlmodul,
bestehend aus Querstromkühler
und Querstromkondensator für
ein Kraftfahrzeug,
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2 einen
Teilschnitt des Kühlmoduls
gemäß 1,
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3a eine
erste Ausführung
für eine
Lötverbindung
zwischen beiden Wärmeübertragern
vor der Montage,
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3b die
Lötverbindung
gemäß 3a nach
der Montage,
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4a eine
zweite Ausführung
für eine
Lötverbindung
zwischen beiden Wärmeübertragern
vor der Montage,
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4b die
Lötverbindung
gemäß 4a nach
der Montage,
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5a eine
dritte Ausführung
für eine
Lötverbindung
zwischen beiden Wärmeübertragern
vor der Montage,
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5b die
Lötverbindung
gemäß 5a nach
der Montage,
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6 eine
weitere Ausführungsform
einer Lötverbindung
zwischen beiden Wärmeübertragern mit
verlängerten
Sammelrohren des Kondensators,
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7 ein
gelötetes
Wärmeübertragermodul, bestehend
aus einem Kältemittelkondensator
und einem Ölkühler,
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7a einen
Ausschnitt des Wärmeübertragermoduls
gemäß 7,
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8 ein
weiteres gelötetes
Wärmeübertragermodul,
bestehend aus einem Haupt-Kühlmittelkühler und
einem Niedertemperatur-Kühlmittelkühler,
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8a einen
Ausschnitt des Wärmeübertragermoduls
gemäß 8 (Vorderseite),
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8b einen
Ausschnitt des Wärmeübertragermoduls
gemäß 8 (Rückseite),
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9 ein
weiteres gelötetes
Wärmeübertragermodul,
bestehend aus einem Ganzaluminium-Kühlmittelkühler und einem Kondensator
und
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9a einen
Ausschnitt des Wärmeübertragermoduls
gemäß 9.
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1 zeigt
ein Kühlmodul 1,
bestehend aus einem Kühlmittelkühler 2 für einen
Kühlmittelkreislauf eines
Verbrennungsmotors eines Kraftfahrzeuges und einem Kondensator 3 für einen
Kältemittelkreislauf
einer Klimaanlage des Kraftfahrzeuges. Beide Wärmeübertrager 2, 3 sind – wie im
Folgenden genauer erläutert
wird – direkt
miteinander zu einem Block verlötet,
d. h. sie bilden eine direkte stoffschlüssige Verbindung miteinander.
Der Kondensator 3 besteht vollständig aus Aluminiumteilen bzw.
Teilen von Aluminiumlegierungen, nämlich einem aus nicht dargestellten
Flachrohren und Wellrippen bestehenden Kondensatorblock 4,
beiderseits angeordneten Sammelrohren 5, 6, einem
Sammler 7 sowie einem Seitenteil 8. Ein weiteres
hier nicht sichtbares Seitenteil ist auf der anderen Seite (optional)
angeordnet. Der Kondensator 3 ist auf nicht dargestellte
Weise an den nicht dargestellten Kältemittelkreislauf der Klimaanlage
angeschlossen. Der Kühler 2 besteht
aus einem Kühlerblock 9,
einem Seitenteil 10 (sowie aus einem weiteren nicht sichtbaren
Seitenteil), Rohrböden 11, 12 sowie
Kühlmittelkästen 13, 14 aus
Kunststoff. Der Kühler 2 ist
an den nicht dargestellten Kühlmittelkreislauf
angeschlossen. Die Befestigung des Kühlmoduls 1 im Kraftfahrzeug
erfolgt über
nicht näher bezeichnete
an die Kühlmittelkästen 13, 14 angespritzte
Befestigungsmittel, die sich gegenüber dem Kraftfahrzeugrahmen
abstützen.
Das Seitenteil 8 des Kondensators 3 und das Seitenteil
des Kühlers 2 sind durch
Lötverbindungen 15a, 15b, 15c, 15d,
also an vier Stellen stoffschlüssig
miteinander verbunden.
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2 zeigt
das Kühlmodul 1 gemäß 1 teilweise
im Schnitt, wobei für
gleiche Teile gleiche Bezugszahlen verwendet werden. Der Schnitt
durch den Kühler 2 zeigt
ein Flachrohr 16, dessen Ende in dem Rohrboden 12 aufgenommen
und mit dem Rohrboden 12 verlötet ist. Eine Vielzahl von
Flachrohren 16 sowie nicht dargestellte Wellrippen bilden den
Kühlerblock 9 (vgl. 1).
Auf den Rohrboden 12 wird der Kunststoffkasten 13 nach
dem Löten
aufgesetzt und mit dem Rohrboden durch eine Bördelverbindung dicht und fest
verbunden. Die Herstellung des Kühlers 2 erfolgt
also in der Weise, dass zunächst
der Block 9, bestehend aus Flachrohren und Wellrippen,
mit den beiden Seitenteilen kassettiert wird und dann die Rohrböden 11, 12 auf
die Enden der Flachrohre aufgesetzt werden. Diese Blockeinheit wird
mit einer geeigneten Vorrichtung gespannt und dann in einem Lötofen gelötet. Nach
dem Löten werden
die Kunststoffkästen 13, 14 aufgesetzt.
Der Schnitt durch den Kondensator 3 zeigt ein Flachrohr 17,
welches mit weiteren Flachrohren und nicht dargestellten Wellrippen
den Kondensatorblock 4 (vgl. 1) bildet.
Die Flachrohre 17 sind in dem Sammelrohr 5, bestehend
aus einem Boden 5a und einem Deckel 5b, aufgenommen.
Alle Teile des Kondensators, d. h. Flachrohre 17, Wellrippen,
Sammelrohre 5, 6, Seitenteil 8 und Sammler 7 sind
miteinander verlötet.
Im Gegensatz zum Kühler 2 weist
der Kondensator 3 also keine Kunststoffteile auf, kann
somit vollständig
gelötet
werden. Die Verbindung von Kühler 2 und
Kondensator 3 ist in 2 nicht
dargestellt, wird jedoch im Folgenden genauer beschrieben.
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3a zeigt
einen Eckausschnitt des Kühlers 2 und
des Kondensators 3 vor ihrer Montage, d. h. ihrer gegenseitigen
Verbindung durch die Lötverbindung 15a (vgl. 1).
Das Seitenteil 10 des Kühlers 2 weist
ein U-förmiges
Profil mit abgekanteten seitlichen Schenkeln 10a, 10b auf,
wobei in dem dem Kondensator 3 zugewandten Schenkel 10a eine fensterartige
Aussparung 18 angeordnet ist. Das Seitenteil 8 des
Kondensators 3 weist auf der dem Kühler 2 zugewandten
Seite einen rechtwinklig abgekanteten Schenkel 8a auf,
an welchem ein treppenartig ausgebildeter Vorsprung 19 ausgeformt
ist.
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3b zeigt
die Lötverbindung 15a gemäß 3a im
zusammengebauten bzw. gefügten
Zustand, wobei der treppenartige Vorsprung 19 formschlüssig in
die Aussparung 18 der Seitenteilabkantung 10a eingesetzt
ist. Das Seitenteil 8 und damit der Kondensator 3 sind
somit gegenüber
dem Seitenteil und damit gegenüber
dem Kühler 2 fixiert.
Die weiteren in 1 dargestellten Lötverbindungen 15b, 15c, 15d sind
gleich ausgebildet, allerdings hier nicht dargestellt.
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4a zeigt
eine weitere Ausführungsform für die Lötverbindungen 15a bis 15d,
wobei das Seitenteil 10 des Kühlers 2 ein U-Profil
mit abgekanteten seitlichen Schenkeln 10a, 10b aufweist,
hier ohne Ausklinkungen oder Aussparungen. Das Seitenteil 8 des
Kondensators weist auf der dem Kühler 2 zugewandten
Seite einen abgekanteten Schenkel 8b auf, aus dem ein Vorsprung
mit einer Lasche 20 ausgeformt ist.
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4b zeigt
die Verbindung gemäß 4a im
montierten, d. h. gefügten
Zustand, wobei die Lasche 20 über den abgekanteten Schenkel 10a gebogen
ist und diesen zwischen sich einklemmt. Weitere nicht dargestellte
Laschen 20 sind am Seitenteil 8 vorgesehen und
mit dem Seitenteil 10 ebenfalls durch einen Falz verbunden.
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5a zeigt
eine Lötverbindung
vor der Montage auf der anderen Seite des Kühlmoduls, wobei der Kühler 2 ein
zweites Seitenteil 21 und der Kondensator ein zweites Seifenteil 22 sowie
das Sammelrohr 5 aufweist. Das zweite Kühlerseitenteil 21 weist
im Wesentlichen ein U-Profil mit seitlichen Schenkeln 21a, 21b sowie
ein flaches Endteil 21c auf, welches unter den Rohrboden 12 geschoben
ist. Der dem Kondensator 3 bzw. dessen Sammelrohr 5 zugewandte
Schenkel 21a des Seitenteiles 21 weist eine ausgeformte
Auflagefläche 23 auf,
welche aus einem leicht konkaven Teil 23a und einer Rampe 23b besteht.
Die Auflagefläche 23 ist
an die Position und die Form des Sammelrohres 5 des Kondensators 3 angepasst.
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5b zeigt
die Lötverbindung
gemäß 5a im
gefügten
Zustand: das Sammelrohr 5 liegt mit seiner Unterseite auf
der konkav ausgebildeten Auflagefläche 23, 23a auf
und ist somit gegen Verschieben in Längsrichtung der Seitenteile 21, 22 gesichert.
Das nicht dargestellte, entgegengesetzte Ende des Seitenteiles 21 ist
mit einer ähnlichen
Auflagefläche
wie die dargestellte Auflagefläche 23 ausgebildet.
Hier liegt das zweite Sammelrohr (vgl. 1) auf dem
Seitenteil 21 auf. Die in den 5a, 5b dargestellte
horizontale Lage von Kühler 2 und
Kondensator 3 entspricht der Lage der beiden Wärmeübertrager
während
des Lötprozesses,
d. h. der Kühler 2 liegt
unten (auf einer nicht dargestellten Lötvorrichtung), und der Kondensator 3 liegt
auf den Seitenteilen 10, 21 des Kühlers 2 auf,
wobei er einerseits über
die in 3b oder in 4b dargestellten formschlüssigen Verbindungen
nach Art eines Festlagers fixiert und auf der anderen Seite, nämlich der des
Seitenteiles 21 lose wie ein „Loslager" aufliegt. Damit wird erreicht, dass
sich beide Wärmeübertrager,
die sich jeweils in einer eigenen Spannvorrichtung befinden, während des
Lötprozesses
relativ zueinander bewegen können,
um unterschiedliche Dehnungen auszugleichen. Wenn dieser Dehnungsausgleich
im Lötprozess
erreicht ist, findet eine spannungsfreie Verlötung statt, und beide Wärmeübertrager 2, 3 sind
an den vorgesehen Stellen stoffschlüssig miteinander zu einer festen
Baueinheit verbunden.
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6 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Verbindung
zwischen dem Kühler 2 und
einem abgewandelten Kondensator 24, dessen Blockbreite
geringer ist als die des Kühlers 2.
Der Kondensator 24 weist einen Block 25 mit einen
Seitenteil 26 auf, welches gegenüber dem Seitenteil 21 des
Kühlers 2 nach
innen versetzt ist. Der Kondensator 24 weist daher – um diese
Differenz in der Blockbreite auszugleichen – über das Seitenteil 26 hinaus
verlängerte
Sammelrohre 27, 28 auf, welche auf dem Seitenteil 21 aufliegen,
welches entsprechend der in 5a dargestellten
Ausführung
ausgebildet ist. Die Enden der verlängerten Sammelrohre 27, 28 bilden
somit mit dem Seitenteil 21 während des Lötprozesses ein Loslager („gleitende" Lötspalte),
während
die gegenüberliegenden
Seite des Kondensators 24 auf die gleiche Weise wie in 3b oder 4b dargestellt
verbunden ist.
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7 zeigt
ein gelötetes
Wärmeübertragermodul 30,
welches aus einem Kondensator 31 und einem Ölkühler 32 besteht,
wobei Kondensator 31 und Ölkühler 32 etwa die gleiche
Länge in
Richtung ihrer nicht näher
dargestellten Rohre aufweisen, jedoch eine unterschiedliche Blockbreite.
Der Kondensator 31 weist zwei Sammelrohre 33, 34 und
einen Sammler 35 auf. Der Ölkühler 32 weist zwei
Sammelkästen 36, 37 und
ein Seitenteil 38 auf (das gegenüber liegende zweite Seitenteil
ist hier nicht sichtbar). An beiden Seitenteilen sind integrierte
Halter 39, 40 angeordnet, welche mit dem Sammelrohr 33 verlötet sind.
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7a zeigt
einen Eckausschnitt des Wärmeübertragermoduls 30 gemäß 7,
wobei ein Eckbereich des Kondensators 31 zur Freilegung
des Ölkühlers 32 weggelassen
ist. Am Seitenteil 38 des Ölkühlers 32 ist ein integrierter
Halter 39 angeordnet, welcher einstückig mit dem aus einem Blech
hergestellten Seitenteil 38 ausgebildet und zu einer Lasche rechtwinklig
abgebogen ist. Letztere ist so angeordnet, dass sie am Sammelrohr 33 zur
Anlage kommt. Insgesamt sind am Ölkühler 32 vier
Halter vorgesehen, d. h. zwei an jedem Sammelrohr 36, 37,
so dass der Ölkühler 32 an
vier Punkten zur Anlage mit den Sammelrohren 33, 34 des
Kondensators 31 kommt und an diesen Punkten verlötbar ist.
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8 zeigt
ein weiteres gelötetes
Wärmeübertragermodul 41,
welches aus einem Haupt-Kühlmittelkühler 42 und
einem Niedertemperatur- Kühlmittelkühler 43 besteht.
Der Niedertemperatur-Kühler 43 ist
in Luftströmungsrichtung
vor dem Haupt-Kühlmittelkühler 42 angeordnet
und kühlmittelseitig
hinter den Haupt-Kühlmittelkühler 42 geschaltet,
so dass das Kühlmittel
im Niedertemperatur-Kühler 43 auf eine
niedrigere Kühlmitteltemperatur
abgesenkt werden kann. Der Hauptkühlmittel-Kühler 42 kann entweder
als Ganzaluminium-Kühlmittelkühler, d.
h. mit Aluminiumkästen 44, 45 ausgebildet
sein oder auch Kunststoffsammelkästen 44, 45 aufweisen.
Am Haupt-Kühlmittelkühler 42 sind
Seitenteile mit integrierten Haltern angeordnet, wobei nur das obere Seitenteil 46 erkennbar
ist. Der Niedertemperatur-Kühlmittelkühler 43 ist
als Ganzaluminium-Wärmeübertrager
ausgebildet und weist Aluminiumkästen 47, 48 auf,
welche innerhalb des Abstandes der Sammelkästen 44, 45 des
Haupt-Kühlmittelkühlers 42 angeordnet
sind. Beide Wärmeübertrager
sind über
die Seitenteile und integrierte Halter miteinander verlötet, was
im Folgenden dargestellt und erläutert
wird.
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8a zeigt
einen Eckausschnitt des Wärmeübertragermoduls 41 gemäß 8,
wobei ein Teil des Eckbereiches des Niedertemperatur-Kühlmittelkühlers 43 zur Freilegung
des Seitenteiles 46 des Kühlmittelkühlers 42 weggelassen
ist. Das Seitenteil 46 weist einen integrierten Halter 49 auf,
welcher der Befestigung mit dem Niedertemperatur-Kühler 43, insbesondere
mit dessen Kühlmittelkasten 47 dient, d.
h. zur Verlötung.
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8b zeigt
den gleichen Eckausschnitt wie in 8a, jedoch
von der entgegengesetzten Seite, d. h. der Rückseite des Kühlmittelkühlers 42.
Man erkennt, dass der integrierte Halter 49 mit dem metallischen
Kühlmittelkasten 47 verbunden
ist. Vorzugsweise ist der Niedertemperatur-Kühlmittelkühler 43 durch vier
derartige Verbindungsstellen mit dem Haupt-Kühlmittelkühler 42 verlötet.
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9 zeigt
ein weiteres verlötetes
Wärmeübertragermodul 50,
welches aus einem Ganzaluminium-Kühlmittelkühler 51 und einem
Kondensator 52 besteht. Der Kühlmittelkühler 51 weist Aluminiumkästen 53, 54 auf,
aus welchen auf der dem Kondensator 52 zugewandten Seite
erhabene Auflagestellen 55, 56 in Form von noppenartigen
Ausprägungen ausgeformt
sind. Der Kondensator 52 weist ein Sammelrohr 57 auf,
welches auf den Auflagestel len 55, 56 aufliegt
und mit diesen verlötet
ist. Eine ähnliche Verbindung
(nicht dargestellt) ist für
den zweiten Sammelkasten 54 vorgesehen.
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9a zeigt
einen Eckausschnitt des Wärmeübertragermoduls 50 gemäß 9,
wobei ein Eckabschnitt des Kondensators 52 weggelassen
ist, um die noppenartige Ausprägung 55,
welche als Auflagestelle für
das Sammelrohr 57 des Kondensators 52 dient, sichtbar
zu machen. Die Ausprägung 55 ist an
die Kontur des Sammelrohres 57 angepasst, so dass sich
einerseits eine Fixierung für
den Lötprozess
und andererseits eine dauerhafte Verlötung ergibt.
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Die
oben beschriebenen Wärmeübertragermodule
sind somit sämtlich
ohne zusätzliche
Halter durch Löten
miteinander verbunden. Sofern Halter vorgesehen sind, sind diese
vorzugsweise in die bzw. mit den Seitenteilen integriert. Im letzten
Ausführungsbeispiel
gemäß 9 sind
keine integrierte Halter vorgesehen. Diese sind durch funktionell
mit den Haltern gleichwertige Ausprägungen an den Metallkästen ersetzt.
Die Ausprägungen
sind lötgerecht gestaltet.
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Das
Verfahren zur Herstellung des Kühlmoduls 1 (vgl. 1)
wurde bereits teilweise erläutert. Es
besteht im Wesentlichen darin, dass beide Wärmeübertrager, nämlich der
Kühlmittelkühler 2 und
der Kondensator 3 jeweils separat kassettiert (Anordnen von
Flachrohren und Wellrippen zu einem Block) und gespannt werden,
danach in einer horizontalen Lage (horizontal ausgerichtete Stirnflächen) in
einem Lötofen übereinander
positioniert werden, wobei der Kondensator 3 mit seiner
Schwerkraft auf dem Kühler 2 aufliegt,
durch die oben erwähnten
Lötverbindungen durch
Fest- und Loslager fixiert wird und beide Wärmeübertrager gleichzeitig gelötet werden.
Das Ergebnis des Verfahrens sind zwei stoffschlüssig miteinander verbundene
Wärmeübertrager
bzw. Blöcke – sofern
Kunststoffkästen
zur Komplettierung des Kühlers
nach dem Löten
aufgesetzt werden.
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Die
Wärmeübertragermodule 30, 41, 50 gemäß den 7, 8 und 9 werden
analog hergestellt.