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DE102005036464B3 - Geruchsverschluss - Google Patents

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DE102005036464B3 DE102005036464A DE102005036464A DE102005036464B3 DE 102005036464 B3 DE102005036464 B3 DE 102005036464B3 DE 102005036464 A DE102005036464 A DE 102005036464A DE 102005036464 A DE102005036464 A DE 102005036464A DE 102005036464 B3 DE102005036464 B3 DE 102005036464B3
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Abstract

Vorgeschlagen wird ein Geruchsverschluss zum Einsatz in oder an den Ablaufstrang von sanitären Anlagen oder dergleichen oder an deren Ablauf, bestehend aus einem mit einem Einlauf ausgestatteten Gehäuse 101 und einer daran mit Wandabstand angeordneten spiralförmigen Innenwand 114, die mit der Gehäuseinnenwand 113 einen Ringraum 106 bildet und dieser Ringraum 106 mit einem durch die Innenwand 114 gebildeten oberen Überlauf 115 in einen Ablaufraum 106 mit einem nach außen geführten Ablaufstutzen 103 in Verbindung steht, wobei das Gehäuse 101 ein an beiden Seiten endseitig geschlossenes langgestrecktes Kanalstück ist, in dem die spiralförmige Innenwand 114 in Längsrichtung mit Wandabstand unter Bildung des Ringraumes 105 angeordnet ist, der mit dem Einlauf 102 bzw. einer Einlaufkammer 104 in Verbindung steht.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Geruchsverschluss nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Solche Geruchsverschlüsse werden im bzw. vor einem Ablaufstrang hinter sanitären Anlagen, wie beispielsweise Duschbecken, Badewannen, Spülbecken, Waschbecken oder auch als Bodenabläufe angeordnet. Aufgrund ihrer entsprechenden Konstruktion verbleibt in solchen Vorrichtungen ein Wasserstand, der die angeschlossenen Anlagen gegenüber vom Abwasserkanal herrührenden Gasen verschließt.
  • Bekannt ist aus der FR 2 791 372 A1 ein als Siphon bezeichneter Geruchsverschluss, der ausschließlich direkt unter der entsprechenden sanitären Anlage, beispielsweise am Ablauf eines Waschbeckens anzuordnen ist. Er besteht aus einem topfartigen Gehäuse, an dessen oberen offenen Seite ein Befestigungsflansch vorgesehen ist, mit dem ein solcher Geruchsverschluss unterhalb der entsprechenden sanitären Anlage direkt befestigt werden kann. In diesem topfartigen Gehäuse ist eine spiralförmige Innenwand mit Wandabstand angeordnet, die eine nach oben offene Einlaufkammer von einer im Inneren der Innenwand gebildeten Ablaufkammer trennt, die mit einem Ablaufstutzen in Verbindung steht, der mit dem Ablaufstrang des Abwassersystems zu verbinden ist. Diese Innenwand bildet dabei einen Ringraum mit einem oberen Überlauf von der Eintrittskammer zur Ablaufkammer. Mit diesem konstruktiven Aufbau wird erreicht, dass bei ablaufendem Wasser aus einer sanitären Anlage immer ein als Geruchsverschluss dienender Wasserstand im Gehäuse bis zur Höhe des Überlaufes aufrechterhalten ist. Gegenüber U-förmigen Siphons hat dieser Geruchsverschluss die Möglichkeit geringerer Aufbauhöhen bei gleichen Ablauflaufquerschnitten. Ein solcher Vorteil ist besonders dann von Bedeutung, wenn ein solcher Geruchsverschluss in einem Bodenaufbau z. B. unter einer Duschwanne unterzubringen ist und nur eine geringe Aufbauhöhe zur Verfügung steht.
  • Die Verringerungsmöglichkeiten bezüglich der Aufbauhöhe eines solchermaßen gebildeten Geruchsverschlusses sind jedoch wegen der notwendigen Ringraumes in einem Gehäuse und der Eintrittskammer nur beschränkt, um ausreichende Durchflussquerschnitte zu gewährleisten. Außerdem besteht bei minimierten entsprechenden Querschnittsverhältnissen die Gefahr, dass der den Geruchsverschluss mit seinem Wasserstand bildende Ringraum in einem solchen Geruchsverschluss wegen der nur geringen Wassermenge bei Unterdruck im Ablaufstrang leer gesaugt wird, so dass ein Geruchsverschluss nicht mehr wirksam ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Geruchsverschluss der eingangs genannten Art vorzuschlagen, der unter Berücksichtigung erforderlicher Mindestdurchtrittsquerschnitte eine geringere Aufbauhöhe zulässt und der zusätzlich eine erhöhte Sicherheit gegenüber einer Gefahr von Leersaugung infolge Unterdrucks im Ablaufstrang bieten kann.
  • Gelöst wird die Aufgabe mit einem Geruchsverschluss mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Im Gegensatz zum bekannten Stand der Technik nutzt ein solcher erfindungsgemäßer Geruchsverschluss die Möglichkeit der in der Regel im Bodenaufbau zur Verfügung stehenden Breiten- und Längendimension, so dass die Höhendimension auf ein Mindestmaß beschränkt werden kann. Anstatt eines topfartigen Gehäuses verwendet der erfindungsgemäße Geruchsverschluss ein langgestrecktes Kanalstück, welches beispielsweise einen ovalen Querschnitt oder einen rechteckigen Querschnitt haben kann.
  • Ein solcher erfindungsgemäßer Geruchsverschluss kann sowohl einen stirnseitigen Anschluss haben, der mit einem entsprechenden Formstück in nächster Nähe zur sanitären Anlage oder einem Bodeneinlauf eingebaut werden kann. Er ist aber auch direkt als rinnenartiges Kanalstück gemäß Anspruch 7 und den nachfolgenden Ansprüchen ausführbar und an den Ablaufstrang montierbar ist. Ein solcher Geruchsverschluss kann somit auch als langgestreckte Ablaufrinne z. B. als Bodenablauf oder auch an einem Sanitärobjekt mit einer schlitzartigen Ablauföffnung eingesetzt werden.
  • Zur Aufnahme eines Bodeneinlaufrostes oder zur Befestigung an einem Sanitärobjekt dienen Befestigungsflansche, an denen auch Abdichtungsmaterialien aufgebracht werden können. Der Befestigungsflansch kann mit Löchern oder sonstigen Befestigungsmitteln ausgestattet sein.
  • Zur Vergrößerung des dem Geruchsverschluss dienenden Restwasservolumens in der Vorrichtung gemäß Anspruch 5 und der Reduzierung der Saugwirkung bei einem Unterdruck wird gemäß Anspruch 4 vorgeschlagen, den Ringraum vom tiefsten Punkt zum Überlauf hin zu erweitern, um ein Leersaugen bei Unterdruck zu verhindern. Auch diese Vergrößerung nutzt die Breitendimension, wobei die Aufbauhöhe eines solchen Geruchsverschlusses nicht verändert wird.
  • Durch einen Barrieresteg kann ein Mindestwasserstauraum des Ringraums gebildet werden.
  • Anhand abgebildeter Ausführungsbeispiele wird die Erfindung im Folgenden näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine Ansicht der anströmseitigen Stirnseite eines kanalartigen Geruchsverschluss,
  • 2: eine Draufsicht auf einen Geruchsverschluss mit einem im Querschnitt etwa ovalen Gehäuse im Schnitt gemäß der Linie II-II 1,
  • 3: die Stirnansicht der abströmseitigen Gehäuseseite,
  • 4: einen Schnitt nach der Linie I-I in 2,
  • 5: eine Draufsicht auf einen rinnenartigen Geruchsverschluss und
  • 6: eine perspektivische Schnittdarstellung gemäß der Linie III-III in 5 durch den Geruchsverschluss in 5.
  • Mit den 1 bis 4 wird ein Geruchsverschluss dargestellt, der entweder an einem Ablaufstrang z. B. als Bodenablauf oder direkt mit einem Winkelstück an einer sanitären Anlage, wie Waschbecken, Badewanne, Duschwanne, Bodeneinlauf oder dergleichen angeschlossen werden kann, wobei die Aufbauhöhe nur geringfügig größer sein muss als der Durchmesser des Ablaufstranges, so dass sich solche Geruchsverschlüsse besonders eignen für den Einbau in einem Boden, bei dem nur eine geringe Aufbauhöhe zur Verfügung steht oder auch z. B. unter Waschtischen, um möglichst viel Platz für Unterschränke oder dergleichen zu schaffen. Er besteht aus einem in der Art eines Kanalstückes ausgebildeten Gehäuse 1 mit etwa ovalem Außenquerschnitt. Die das Gehäuse anströmseitig abschließende Stirnwand 11 wird durchdrungen von dem Einlaufstutzen 2, der mit der sanitären Anlage oder einen Bodeneinlauf zu verbinden ist. Die abströmseitige Stirnwand 12 weist seitlich achsversetzt den Ablaufstutzen 3 auf. Mit Abstand zu der Gehäuseinnenwand bzw. der Kanalwand 13 ist in ihrem Inneren eine spiralförmige Innenwand 14 vorgesehen, mit der ein Ringraum 5 gebildet ist. Diese nach oben offene spiralförmige Innenwand 14 bildet einen Überlauf 15 zum Innenraum der Innenwand 14 und damit zu einer Ablaufkammer 6, die mit dem Ablaufstutzen 3 verbunden ist. Das über den Einlaufstutzen 2 zwei eintretende Abwasser gelangt über die Einlaufkammer 4 zum Ringraum 5 und nach Erreichen des Überlaufes 15 in die Ablaufkammer 6 und wird von dort über den Ablaufstutzen 3 in den Anschlussablaufstrang abgeführt. Im Ringraum 5 verbleibt nach entsprechendem Zulauf ein als Geruchsverschluss dienender Wasserstand, der durch die Höhe des Überlaufes 15 bestimmt ist. Um bei eventuellem Unterdruck im anschließenden Ablaufstrang einen ausreichenden Restwasserstand zu gewährleisten, ist parallel mit Abstand zur spiralförmigen Innenwand 14 ein den Ringraum 5 begrenzender durchlaufender Steg 16 in Längsrichtung angeordnet mit einer Höhe H, die größer ist als die Höhe h des Ringraumes am tiefsten Punkt.
  • Die 5 und 6 zeigen einen Geruchsverschluss in der Art eines rinnenartigen Kanalstückes 101 mit den Stirnwänden 111 und 112. In diesem Kanalstück 101, welches mit zusätzlichen äußeren Seitenwänden und einer Aufstandsbodenfläche versehen sein kann, ist ebenfalls im In neren mit Wandabstand eine spiralförmige Innenwand 114 angeordnet, die einen Ringraum 105 bildet. Dieses rinnenartige Kanalstück kann direkt im Boden einer sanitären Anlage, beispielsweise einer bodengleichen Dusche als Bodenablaufrinne eingesetzt werden oder unter einem Sanitärteil mit schlitzförmigen Ablauf. Das ablaufende Wasser tritt über den Schlitz 102 in die Einlaufkammer 104 ein, die in der Breite erweitert sein kann, und gelangt von dort über den Ringraum 105 und den Überlauf 115 zur Ablaufkammer 106. Befestigt werden kann dieses Kanalstück 101 mit oben angeformten seitlichen Befestigungsflanschen 116 unter ein Sanitärteil durch entsprechende Befestigungsmittel. Bei Einsatz als Bodenablauf kann der Befestigungsflansch 116 als Auflagefläche für einen Einlaufrost und zur Einbettung in Dünnbettmörtel dienen, wozu der Befestigungsflansch mit Lochungen in regelmäßigen Abständen ausgestattet sein kann, so dass die überstehenden Schenkel auch unter Fliesen im Dünnbettverfahren verankert werden können. Der Befestigungsflansch dient auch der Aufnahme von Abdichtungsmitteln.
  • Auch bei dieser Konstruktion kann der zwischen Kanalwand 113 und Innenwand 114 gebildete Ringraum 105 sich vom tiefsten Punkt zum Überlauf 115 stetig erweitern, um das Wasservolumen, welches dem Geruchsverschluss dient, zu vergrößern.

Claims (11)

  1. Geruchsverschluss zum Einsatz in oder an den Ablaufstrang von sanitären Anlagen oder dergleichen oder an deren Ablauf, bestehend aus einem mit einem Einlauf ausgestatteten Gehäuse und einer darin mit Wandabstand angeordneten spiralförmigen Innenwand, die mit der Gehäuseinnenwand einen Ringraum bildet und dieser Ringraum mit einem durch die Innenwand gebildeten oberen Überlauf in einen Ablaufraum innerhalb der Innenwand mündet, wobei dieser Ablaufraum mit einem nach außen führenden Ablaufstutzen in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse ein an beiden Seiten endseitig geschlossenes, langgestrecktes Kanalstück (1, 101) ist, in dem die spiralförmige Innenwand (14, 114) in Längsrichtung mit Wandabstand unter Bildung des Ringraumes (5, 105) angeordnet ist, der mit dem Einlauf (2, 102) bzw. einer Einlaufkammer (4, 104) in Verbindung steht.
  2. Geruchsverschluss nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein rohrartiges, am Umfang durchgehend geschlossenes Kanalstück (1) mit einer anströmseitigen Einlaufkammer (4), die in den Ringraum (5) zwischen spiralförmiger Innenwand (14) und Kanalwand (13) mündet, wobei die spiralförmige Innenwand (14) anströmseitig mindestens bis zur Höhe des Überlaufes (15) stirnseitig geschlossen ist.
  3. Geruchsverschluss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das rohrförmige Kanalstück (1) einen etwa ovalen oder etwa rechteckigen Querschnitt aufweist, wobei die Achsen des Einlaufstutzens (2) und des Auslaufstutzens (3) seitlich versetzt angeordnet sind.
  4. Geruchsverschluss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Ringraum (5) vom tiefsten Punkt zum Überlauf (15) hin erweitert.
  5. Geruchsverschluss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass parallel mit Abstand zur spiralförmigen Innenwand (14) ein den Ringraum (5) begrenzender durchlaufender Steg (16) oder dergleichen in Längsrichtung angeordnet ist mit einer Höhe (H), die größer ist als die Höhe (h) des Ringraumes am tiefsten Punkt.
  6. Geruchsverschluss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die spiralförmig gebogene Innenwand (14) innen von der Oberseite an der Kanalwand (13) angeformt ist.
  7. Geruchsverschluss nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein rinnenartiges Kanalstück (101) mit einer oder mehreren oberen Eintrittsöffnungen (102) die in den beidseitig stirnseitig geschlossenen Ringraum (105) münden und der ebenfalls stirnseitig verschlossene Ablaufraum (106) mit einem Ablaufstutzen (103) in Verbindung steht.
  8. Geruchsverschluss nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittsöffnung ein durchgehender Schlitz (102) ist.
  9. Geruchsverschluss nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass im oberen Bereich des Kanalstückes (101) seitliche Befestigungsflansche (116) angeordnet sind.
  10. Geruchsverschluss nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsflansche (116) mit Lochungen in regelmäßigen Abständen versehen sind.
  11. Geruchsverschluss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsflansche (116) in Richtung der Eintrittsöffnungen (102) ein Gefälle aufweisen.
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