DE102005035838B4 - Käfig eines Rollenlagers - Google Patents
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Abstract
Käfig eines Rollenlagers mit Rollen, die an wenigstens einer ihrer Stirnseiten mit einer Mulde ausgebildet sind, beinhaltend folgende Merkmale:
– Der Käfig umfasst je Rolle eine Aufnahmeöffnung für die Rolle,
– ein die Aufnahmeöffnung an besagter Stirnseite der Rolle begrenzender Abschnitt des Käfigs umfasst eine Öffnung, die den Abschnitt im wesentlichen senkrecht zur Rollenhauptachse durchdringt und sich in Umfangsrichtung des Käfigs ausschließlich in einem mittleren Bereich des Abschnitts erstreckt,
– der zwischen der Öffnung und der Aufnahmeöffnung liegende Teil des Käfigs ist wenigstens teilweise in die Mulde hinein verformbar, und
– der zwischen der Öffnung und der Aufnahmeöffnung liegende Teil des Käfigs ist in wenigstens einem auf die Umfangsrichtung bezogenen Endbereich der Öffnung in Richtung der Rollenhauptachse von der Aufnahmeöffnung aus nach außen hin eingebaucht ausgebildet.
– Der Käfig umfasst je Rolle eine Aufnahmeöffnung für die Rolle,
– ein die Aufnahmeöffnung an besagter Stirnseite der Rolle begrenzender Abschnitt des Käfigs umfasst eine Öffnung, die den Abschnitt im wesentlichen senkrecht zur Rollenhauptachse durchdringt und sich in Umfangsrichtung des Käfigs ausschließlich in einem mittleren Bereich des Abschnitts erstreckt,
– der zwischen der Öffnung und der Aufnahmeöffnung liegende Teil des Käfigs ist wenigstens teilweise in die Mulde hinein verformbar, und
– der zwischen der Öffnung und der Aufnahmeöffnung liegende Teil des Käfigs ist in wenigstens einem auf die Umfangsrichtung bezogenen Endbereich der Öffnung in Richtung der Rollenhauptachse von der Aufnahmeöffnung aus nach außen hin eingebaucht ausgebildet.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Käfig eines Rollenlagers mit Rollen, die an wenigstens einer ihrer Stirnseiten mit einer Mulde ausgebildet sind.
- Aus der
DE 36 08 184 A1 ist beispielsweise ein Rollenkäfig für Rollen mit stirnseitigen Mulden und darin eingeformten Haltevorsprüngen bekannt, der speziell vorgeformte Seitenringabschnitte im Bereich der Taschen aufweist, um beim Einformen der Haltevorsprünge eine Durchmesserveränderung des Rollenkäfigs und eine Veränderung der Taschenform zu vermeiden. Dabei wird nach dem Einlegen der Rollen mittels eines entsprechend geformten Stempelwerkzeugs ein Teil des Seitenringabschnitts im Bereich einer Tasche in die Mulde der betreffenden Rolle hinein gepresst und bildet dadurch besagten Haltevorsprung für die Rolle. Die dabei während der Montage mittels des Stempelwerkzeugs aufzubringenden Kräfte sind teilweise erheblich. - Aus der
US 3,552,814 A ist ein Käfig eines Rollenlagers mit Rollen bekannt, die an ihren Stirnseiten mit Mulden ausgebildet sind. Dabei umfasst der Käfig je Rolle eine Aufnahmeöffnung für die Rollen, ein die Aufnahmeöffnung an besagter Stirnseite der Rolle begrenzender Abschnitt des Käfigs umfasst eine Öffnung, die den Abschnitt im Wesentlichen senkrecht zur Rollenhauptachse durchdringt und sich in Umfangsrichtung des Käfigs über die volle Länge dieses Abschnitts erstreckt, und der zwischen der Öffnung und der Aufnahmeöffnung liegende Teil des Käfigs ist wenigstens teilweise in die Mulden hinein verformbar. - Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Käfig eines Rollenlagers mit Rollen, die an wenigstens einer ihrer Stirnseiten mit einer Mulde ausgebildet sind, derart zu schaffen, dass der Käfig zum Erzielen eines verliersicheren, auch bei Nichtvorhandensein von weiteren Bauelemente des Rollenlagers sichergestellten Haltens der Rollen im Käfig eine einfache und insbesondere kraftextensive Vorgehensweise erlaubt.
- Die Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
- Gemäß Anspruch 1 beinhaltet ein Käfig eines Rollenlagers mit Rollen, die an wenigstens einer ihrer Stirnseiten mit einer Mulde ausgebildet sind, folgende Merkmale:
- – Der Käfig umfasst je Rolle eine Aufnahmeöffnung für die Rolle,
- – ein die Aufnahmeöffnung an besagter Stirnseite der Rolle begrenzender Abschnitt des Käfigs umfasst eine Öffnung, die den Abschnitt im wesentlichen senkrecht zur Rollenhauptachse durchdringt und sich in Umfangsrichtung des Käfigs ausschließlich in einem mittleren Bereich des Abschnitts erstreckt,
- – der zwischen der Öffnung und der Aufnahmeöffnung liegende Teil des Käfigs ist wenigstens teilweise in die Mulde hinein verformbar, und
- – der zwischen der Öffnung und der Aufnahmeöffnung liegende Teil des Käfigs ist in wenigstens einem auf die Umfangsrichtung bezogenen Endbereich der Öffnung in Richtung der Rollenhauptachse von der Aufnahmeöffnung aus nach außen hin eingebaucht ausgebildet.
- Dadurch, dass lediglich ein zwischen der Öffnung und der Aufnahmeöffnung liegender Teil des Käfigs in Richtung der Mulde zu verformen ist, sind bei einer Montage zum Halten der Rollen im Käfig vergleichsweise geringe Kräfte aufzuwenden, so dass besagte Montage mit Vorteil auch manuell ohne maschinelle Hilfskraft durchführbar ist. Gleichzeitig wird durch die Ausbildung der Öffnung, die sich in Umfangsrichtung ausschließlich in einem Mittenbereich besagten Abschnitts erstreckt, mit Vorteil eine an sich unerwünschte Veränderung der übrigen Käfiggeometrie im Zusammenhang mit besagtem Verformen verhindert. Dies wird weiterhin mit Vorteil durch die Ausgestaltungen entsprechend der Unteransprüche 2 bis 11 zusätzlich unterstützt. Insbesondere wird durch das Verformen ein Seitenringdurchmesser des Käfigs mit Vorteil so gut wie nicht verändert, wohingegen bei einem Vorgehen gemäß der eingangs zitierten
DE 36 08 184 A1 eine Durchmesseränderung bereits beim Design des Käfigs berücksichtigt werden muss, was mit aufwendigen Erprobungen und langwierigen Werkzeuganpassungen einhergehen kann, um beispielsweise ein Klemmen der Rollen sicher auszuschließen. - Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Figuren. Dabei zeigen:
-
1 eine Begrenzung einer Aufnahmeöffnung für eine Zylinderrolle, die in den Abschnitten, die zum Gegenüberliegen der mit je einer Mulde ausgebildeten Stirnseiten der Zylinderrolle vorgesehen sind, mit je einer Öffnung ausgebildet ist, -
2 bis4 alternative Ausführungsformen der Öffnungen der1 , -
5 eine Begrenzung einer Aufnahmeöffnung für eine Zylinderrolle, die in den Abschnitten, die zum Gegenüberliegen der mit je einer Mulde ausgebildeten Stirnseiten der Zylinderrolle vorgesehen sind, mit je einer zur Aufnahmeöffnung hin durchtrennten Öffnung ausgebildet ist, -
6 ein in die Öffnungen der5 einführbares Werkzeug und -
7 und8 alternative Ausführungsformen der Öffnungen der5 . - Die
1 zeigt als ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in perspektivischer Ansicht bei Betrachtung von außen einen Käfig eines Radialzylinderrollenlagers ausschnittsweise im Bereich einer Aufnahmeöffnung2 zum Aufnehmen einer aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellten Zylinderrolle, die an ihren beiden Stirnseiten mit je einer Mulde ausgebildet ist. Die Aufnahmeöffnung2 ist dabei an den besagten Stirnseiten der Zylinderrolle durch je einen kreisbogenartigen Abschnitt4 und6 des Käfigs begrenzt, wobei jeder der beiden Abschnitte4 und6 mit Öffnungen10 und20 ausgebildet ist, die den jeweiligen Abschnitt4 und6 in einer Richtung senkrecht zur Zylinderrollenhauptachse durchdringenden. Im Folgenden wird die genaue geometrische Ausbildung der Öffnung10 und20 exemplarisch anhand der Öffnung10 beschrieben, wobei Entsprechendes für die Öffnung20 gilt. - Die Öffnung
10 ist beispielsweise durch ein Laserschneidverfahren sich in Umfangsrichtung des insbesondere aus einem Stahlblech hergestellten Käfigs länglich erstreckend ausgebildet. Dabei erstreckt sich die Öffnung10 in Umfangsrichtung ausschließlich in einem Mittenbereich des Abschnitts4 über eine Länge, die kleiner gleich in etwa 70% des Rollendurchmessers bzw. der Erstreckung des Abschnitts4 in Umfangsrichtung ist. Dabei ist die Öffnung10 in Richtung der Zylinderrollenhauptachse näher zur Aufnahmeöffnung2 hin als zu einem Käfigäußeren angeordnet. Insbesondere ist die Öffnung10 in Richtung der Zylinderrollenhauptachse in einem Bereich des Abschnitts4 angeordnet, der sich in etwa ausgehend von einer auf die Richtung der Zylinderrollenhauptachse bezogenen Mitte des Abschnitts4 in Richtung zur Aufnahmeöffnung2 hin erstreckt. - Weiterhin ist die Öffnung
10 in beiden ihrer auf die Umfangsrichtung bezogenen Endbereichen zur Aufnahmeöffnung2 hin mit Abwinkelungen12 und13 und in ihrem Mittenbereich in Richtung der Zylinderrollenhauptachse zur Aufnahmeöffnung2 hin mit einer Ausbauchung15 ausgebildet. Weiterhin ist der zwischen der Öffnung10 und der Aufnahmeöffnung2 liegende Teil des Abschnitts4 im Bereich besagter Endbereiche der Öffnung10 in Richtung der Zylinderrollenhauptachse von der Aufnahmeöffnung2 aus nach außen hin mit Einbauchungen17 und18 ausgebildet. - Um nun die Zylinderrolle ausschließlich im demontierten Zustand des Radialzylinderrollenlagers gegen ein Herausfallen gesichert im Käfig zu halten, wird die Zylinderrolle in die Aufnahmeöffnung
2 eingesetzt und durch eine Drehbewegung eines in die Öffnung10 eingesetzten Werkzeugs30 ein Verformen des zwischen der Öffnung10 und der Aufnahmeöffnung2 angeordneten Teils des Abschnitts4 bewirkt, so dass dann die Zylinderrolle verliersicher im Käfig gehalten ist. Durch die vorausgehende beschriebene Ausbildung der Öffnungen10 und20 ist dabei sichergestellt, dass das besagte Verformen manuell durchführbar ist, dass abgesehen von dem zu verformenden Teil des Abschnitts4 der übrige Abschnitt4 weitgehend unverformt bleibt und dass mit Vorteil das Verformen aus einer Dehn-Biegung und nicht aus einer reinen Dehnung resultiert. Weiterhin wird mit Vorteil eine Verwindung des Käfigs minimal gehalten. Ansonsten ist das betriebsbereit montierte Radialzylinderrollenlager derart ausgebildet, dass der in die Mulde hinein verformte Teil des Käfigs frei von einem Berühren der Rolle ist, wodurch mit Vorteil Verschleiß, aber auch Ermüdungserscheinungen, beispielsweise ein Brechen des verformten Teils verhindert werden. - Die
2 bis4 zeigen hinsichtlich den Öffnungen10 und20 der1 als weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung alternative Ausführungen, wobei ausschnittsweise lediglich eine Öffnung22 ,24 und26 einer Aufnahmeöffnung dargestellt ist. Dabei sind die Öffnungen22 ,24 und26 der2 bis4 gegenüber den Öffnungen10 und20 der1 mit einer einfacheren geometrischen Form und damit einfacher herstellbar ausgebildet, wobei es aber andererseits schwieriger ist, besagtes Werkzeug30 für besagtes Verformen exakt in den Öffnungen22 ,24 und26 zu positionieren, eine größere Kraft auf das Werkzeug30 aufzubringen ist und insbesondere bei der Ausbildung gemäß den2 und3 das zu verformende Material im wesentlichen nur gedehnt wird. Dabei ist im Vergleich der Ausführungen gemäß den2 und3 bei der2 ein größeres Drehmoment aufzuwenden. Ansonsten gilt das vorausgehend zu der1 Beschriebene für die2 bis4 entsprechend. - Die
5 zeigt als ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Aufnahmeöffnung2' in ähnlicher Betrachtungsweise wie bei der1 , wobei im Gegensatz zu den Öffnungen10 und20 der1 die Öffnungen10' und20' der5 frei von besagten Abwinkelungen12 und13 sind und die zwischen den Öffnungen10' und20' und der Aufnahmeöffnung2' liegenden Teile des Käfigs bezüglich einer Ausdehnung der Öffnungen10' und20' in Umfangsrichtung in etwa mittig in Richtung der Zylinderrollenhauptachse hin zur Aufnahmeöffnung2' durchtrennt sind, so dass je Öffnung10' und20' sozusagen zwei Nasen entstehen. Weiterhin werden gegenüber der1 nach einem Einsetzen einer Zylinderrolle mit stirnseitigen Mulden in die Aufnahmeöffnung2' die zwischen den Öffnungen10' und20' und der Aufnahmeöffnung2' liegenden Teile des Käfigs nicht durch ein Verdrehen eines Werkzeugs verformt, sondern ein in der6 ausschnittsweise in perspektivischer Ansicht dargestelltes stabähnliches Werkzeug30' wird mehr oder wenig senkrecht zur Zylinderrollenhauptachse in die Öffnungen10' und20' bis zu einem am Werkzeug30' ausgebildeten Anschlag32' eingeführt und danach durch ein Drücken des anderen Endes des stabähnlichen Werkzeugs30' in Richtung zur Zylinderrollenhauptachse hin ein Verstemmen der beiden Nasen in die Mulde der Zylinderrolle hinein erzielt. Die Verstemmung resultiert dabei mit Vorteil aus einer reinen Biegung nahezu ohne Dehnungsanteil, so dass eine Verwindung des Käfigs mit Vorteil praktisch nicht auftritt. Ein Vorteil einer derartigen Hebelmethode gegenüber der vorausgehend beschriebenen Verdrehmethode besteht insbesondere bei der Ausbildung gemäß der5 darin, dass beide Nasen gleichmäßig, sozusagen symmetrisch aufgebogen werden, was mit der Verdrehmethode bei besagter Ausbildung mit zwei Nasen nicht sichergestellt werden könnte. - Die
7 und8 zeigen hinsichtlich den Öffnungen10' und20' der5 als weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung alternative Ausführungen, wobei ausschnittsweise lediglich eine Öffnung22' und24' für eine Aufnahmeöffnung dargestellt ist. Gegenüber der5 zeigen die7 und8 einen Zustand nach dem Verstemmen. Gegenüber den Öffnungen10' und20' der5 unterscheidet sich die Öffnung24' der8 im wesentlichen dadurch, dass die auf die Umfangsrichtung bezogenen Endbereiche der Öffnung24' mit Abwinkelungen ähnlich den Abwinkelungen12 und13 der Öffnung10 der1 ausgebildet sind. Gegenüber den Öffnungen10' und20' der5 unterscheidet sich die Öffnung22' der7 im wesentlichen dadurch, dass die Öffnung22' nicht wie die Öffnungen10' und20' bezüglich der Umfangsrichtung in ihrem Mittenbereich, sondern im Bereich einer ihrer auf die Umfangsrichtung bezogenen Endbereiche zur Aufnahmeöffnung2' hin durchtrennt ausgebildet ist. Ansonsten gilt das vorausgehend zu der5 Erläuterte für die7 und8 entsprechend. - Die vorausgehend beschriebenen, insbesondere manuell durchzuführenden Verformungen eignen sich dabei insbesondere zum Einsatz bei Käfigen mit größerem Außendurchmesser beginnend bei in etwa einem Drittel Meter bis hinauf zu mehreren Meter, beispielsweise für Lager in Windkraftanlagen, da für derartige Größen in Verbindung mit kleinen Stückzahlen ein maschinelles Verformen oftmals nicht wirtschaftlich wäre. Bei derartig großen Außendurchmessern ist es ferner von Vorteil, gegebenenfalls auf eine Schulterführung des Käfigs an einer Schulter bzw. einem Bord eines der Lagerringe zurückzugreifen, weil ansonsten aufgrund des großen Außendurchmessers und der relativ geringen Blechstärken des Käfigs allein wegen der Rollenmassen der Käfig so stark verformt werden könnte, dass beispielsweise eine Montage des Lagerinnenrings wegen eines zu großen Durchhängens der Zylinderrollen nicht mehr möglich wäre. Um bei besagter Schulterführung weiterhin mit Vorteil ein Verformen in etwa in das Zentrum der Mulde hinein zu erreichen, kann die den Käfigseitenring führende Schulter bzw. Bord des Lagerrings radial in Richtung des Rollenteilkreises hin verlängert ausgebildet sein. Dadurch kann unter anderem mit Vorteil die Mulde der Rolle weiterhin mit einem vergleichsweise kleinen Durchmesser und braucht nicht vergrößert ausgebildet sein.
- Weiterhin haben die Öffnungen
10 bis26 , insbesondere bei vorgenannter Schulterführung im Zusammenhang mit einer Fettschmierung des Radialzylinderrollenlagers den Vorteil, dass Öl, das aus dem Fett ausblutet und sich aufgrund von Zentrifugalkräften außerhalb einer Außenmantelseite des Käfigs ablagert, durch besagte Öffnungen10 bis26 hindurch auf eine Schulter des Lagerinnenrings gelangen kann und dort eine Mangelschmierung verhindert. -
- 2, 2'
- Aufnahmeöffnung
- 4, 6
- Abschnitt
- 10, 10', 20, 20', 22, 22', 24, 24', 26
- Öffnung
- 12, 13
- Abwinkelung
- 15
- Ausbauchung
- 17, 18
- Einbauchung
- 30, 30'
- Werkzeug
- 32'
- Anschlag
Claims (17)
- Käfig eines Rollenlagers mit Rollen, die an wenigstens einer ihrer Stirnseiten mit einer Mulde ausgebildet sind, beinhaltend folgende Merkmale: – Der Käfig umfasst je Rolle eine Aufnahmeöffnung für die Rolle, – ein die Aufnahmeöffnung an besagter Stirnseite der Rolle begrenzender Abschnitt des Käfigs umfasst eine Öffnung, die den Abschnitt im wesentlichen senkrecht zur Rollenhauptachse durchdringt und sich in Umfangsrichtung des Käfigs ausschließlich in einem mittleren Bereich des Abschnitts erstreckt, – der zwischen der Öffnung und der Aufnahmeöffnung liegende Teil des Käfigs ist wenigstens teilweise in die Mulde hinein verformbar, und – der zwischen der Öffnung und der Aufnahmeöffnung liegende Teil des Käfigs ist in wenigstens einem auf die Umfangsrichtung bezogenen Endbereich der Öffnung in Richtung der Rollenhauptachse von der Aufnahmeöffnung aus nach außen hin eingebaucht ausgebildet.
- Käfig nach Anspruch 1, wobei die Öffnung in Umfangsrichtung länglich ausgebildet ist.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei eine Erstreckung der Öffnung in Umfangsrichtung in etwa kleiner gleich 70% des Rollendurchmessers an besagter Stirnseite oder der Erstreckung besagten Abschnitts in der Umfangsrichtung ist.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Öffnung in Richtung der Rollenhauptachse näher zur Aufnahmeöffnung hin als zum Käfigäußeren hin angeordnet ist.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Öffnung in Richtung der Rollenhauptachse in einem Bereich des Abschnitts angeordnet ist, der sich in etwa ausgehend von einer auf die Richtung der Rollenhauptachse bezogenen Mitte des Abschnitts in Richtung zur Aufnahmeöffnung hin erstreckt.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Öffnung in wenigstens einem ihrer auf die Umfangsrichtung bezogenen Endbereiche zur Aufnahmeöffnung hin abgewinkelt ausgebildet ist.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Öffnung in ihrem bezogen auf die Umfangsrichtung mittleren Bereich in Richtung der Rollenhauptachse zur Aufnahmeöffnung hin ausgebaucht ausgebildet ist.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der zwischen der Öffnung und der Aufnahmeöffnung liegende Teil des Käfigs in Richtung der Rollenhauptachse zur Aufnahmeöffnung hin durchtrennt ist.
- Käfig nach Anspruch 8, wobei die Durchtrennung bezüglich einer Ausdehnung der Öffnung in Umfangsichtung in etwa mittig ausgebildet ist.
- Käfig nach Anspruch 8, wobei die Durchtrennung bezüglich einer Ausdehnung der Öffnung in Umfangsrichtung in einem ihrer Endbereiche ausgebildet ist.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Rollen an beiden Stirnseiten mit Mulden ausgebildet sind und der Käfig für beide Stirnseiten entsprechend ausgebildet ist.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei der Käfig aus einem Blech hergestellt ist.
- Käfig nach Anspruch 12, wobei das Blech ein Stahlblech ist.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Käfig wenigstens teilweise mittels einer Laserschneidtechnik hergestellt ist.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei das Rollenlager ein Zylinderrollenlager ist.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei das Rollenlager ein Radiallager ist.
- Käfig nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei wenigstens ein Lagerring des Rollenlagers, die Rollen und der Käfig derart aufeinander abgestimmt ausgebildet sind, dass bei Betrieb des Rollenlagers der in die Mulde hinein verformte Teil frei von einem Berühren der Rolle ist.
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