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DE102005035088A1 - Scheibenwischvorrichtung, insbesondere für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Scheibenwischvorrichtung, insbesondere für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102005035088A1
DE102005035088A1 DE102005035088A DE102005035088A DE102005035088A1 DE 102005035088 A1 DE102005035088 A1 DE 102005035088A1 DE 102005035088 A DE102005035088 A DE 102005035088A DE 102005035088 A DE102005035088 A DE 102005035088A DE 102005035088 A1 DE102005035088 A1 DE 102005035088A1
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windscreen wiper
bearing
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Robert Bosch GmbH
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    • B60S1/3493Means for mounting the wiper shaft in the wiper bearing

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Es wird eine Scheibenwischvorrichtung (10), insbesondere für ein Kraftfahrzeug, vorgeschlagen. Diese umfasst ein Wischerlager (14), in dem eine Wischerwelle (16) angeordnet ist, die durch eine Sicherung (28) gegen axiales Verschieben arretiert ist. Die Wischerwelle (16) ist durch die Sicherung (28) daher nur durch eine axiale Krafteinwirkung F im Wischerlager (14) verschiebbar, so dass die Wischerwelle (16) beim Aufprall eines Gegenstandes oder einer Person auf das freie Ende der Wischerwelle (16) in das Wischerlager (14) abtauchen kann. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass ein Arretierungselement (40) in der Wischerwelle (16) mit der Sicherung (28) zusammenwirkt, wobei die Sicherung (28) Fortsätze (42) aufweist, die bei einer axialen Krafteinwirkung verbiegen oder brechen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Scheibenwischvorrichtung, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, nach Gattung des unabhängigen Anspruchs.
  • Es sind schon zahlreiche Scheibenwischvorrichtungen für Kraftfahrzeuge bekannt, die ein Wischerlager aufweisen, in dem die aus der Fahrzeugkarosserie herausragende Wischerwelle durch eine axiale Krafteinwirkung gegenüber dem Wischerlager verschiebbar ist. So zeigt beispielsweise die EP -A- 0 806 329 eine Scheibenwischvorrichtung mit einem Wischerlager und einer Wischerwelle, bei der die Wischerwelle eine umlaufende Nut aufweist, in der eine ringförmige Sicherung angeordnet ist, die die Wischerwelle gegen axiales Verschieben sichert. Prallt bei einem Verkehrsunfall ein Gegenstand oder eine Person auf die Wischerwelle oder auf einen an der Wischerwelle befestigten Wischerarm auf, so verbiegt sich die Sicherung und ermöglicht der Wischerwelle ein axiales Verschieben, so dass diese in das Wischerlager, mithin ins Innere der Fahrzeugkarosserie, abzutauchen vermag.
  • Entscheidend bei derartigen Systemen ist, dass die axial wirkende Kraft genau definiert werden kann, so dass die Verletzungen einer aufprallenden Person weitgehend vermieden werden und darüber hinaus die Vorgaben des Gesetzgebers über die gesamte Lebensdauer der Scheibenwischvorrichtung hinweg erfüllt werden.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Scheibenwischvorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs hat den Vorteil, dass die Sicherung mindestens einen Fortsatz aufweist, der sich bei einer axialen Krafteinwirkung verbiegt oder bricht. Durch den Fortsatz lässt sich vorteilhafterweise die Krafteinwirkung, die zum Abtauchen der Wischerwelle notwendig ist, genauer einstellen und bleibt ebenfalls über die Lebensdauer der Scheibenwischvorrichtung konstant erhalten. Besonders vorteilhaft ist darüber hinaus, dass nach einem Aufprall lediglich die Sicherung ersetzt werden und nicht die gesamte Scheibenwischvorrichtung ersetzt werden muss. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, dass die Wischerlager beim Aufprall in ihrer Position bleiben und lediglich die Wischerwellen abtauchen, so dass nur wenig zusätzlicher Bauraum im Kraftfahrzeug benötigt wird, da dieser lediglich die abtauchenden Wischerwellen aufnehmen muß.
  • Durch die in der Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen ergeben sich vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen Merkmale.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Sicherung als teilkreisförmiger Ring ausgebildet ist und sich mithin einfach auf der Wischerwelle befestigen lässt.
  • Eine stabile Konstruktion wird vorteilhafterweise dadurch erzielt, dass sich der Fortsatz zum Zentrum der Wischerwelle hin erstreckt.
  • Die Stabilität der Konstruktion kann weiterhin dadurch verbessert werden, dass mehrere, insbesondere zwei, drei oder vier Fortsätze vorgesehen sind.
  • Erstrecken sich die Fortsätze in regelmäßigen Abständen entlang einer der Ringform folgenden Kreisbahn der Sicherung, so ergibt sich ein stabiler Sitz der Wischerwelle im Betriebszustand.
  • Eine besonders gute Lösung wird vorteilhafterweise dadurch erzielt, dass die Fortsätze entlang einer der Ringform folgenden Kreisbahn eine Länge aufweisen, die kleiner der Länge der Teilkreisbahn, insbesondere kleiner oder gleich der halben Länge der Teilkreisbahn, der gesamten Sicherung ist.
  • Einfach und kostengünstig lässt sich die Sicherung dann ausbilden, wenn sie ringförmig und in zumindest einem, vorzugsweise im gesamten Querschnitt quaderförmig ausgebildet ist. Auf diese Weise ist sie beispielsweise in einem Stanzverfahren besonders kostengünstig herstellbar.
  • Eine gute radiale Beweglichkeit der Wischerwelle wird dadurch erzielt, dass die Sicherung am Wischerlager direkt oder mittelbar, insbesondere an einer Anlaufscheibe, anliegt.
  • Durch die Ausbildung der Sicherung aus Kunststoff, Metall oder Keramik wird eine hohe Lebensdauer der Sicherung erzielt und darüber hinaus kann für die jeweiligen Anforderungen jeweils das optimale Material mit den optimalen Eigenschaften bezüglich des Bruch- und Biegeverhaltens gewählt werden.
  • Zeichnungen
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Scheibenwischvorrichtung in einer Seitenansicht,
  • 2 ein Wischerlager einer erfindungsgemäßen Scheibenwischvorrichtung in einer Seitenansicht,
  • 3 der Bereich der Sicherung der erfindungsgemäßen Scheibenwischvorrichtung in einem Querschnitt,
  • 4 ein Bereich aus 3 im Detail,
  • 5 das Detail aus 4 nach einem Aufprall und
  • 6 eine Sicherung einer erfindungsgemäßen Scheibenwischvorrichtung in einer Draufsicht.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Scheibenwischvorrichtung 10 in einer Seitenansicht gezeigt. Die erfindungsgemäße Scheibenwischvorrichtung 10 umfasst im Wesentlichen ein Trägerrohr 12, das zwei Enden aufweist, an denen jeweils ein Wischerlager 14 befestigt ist. Im Wischerlager 14 ist eine Wischerwelle 16 gelagert, an deren freien, ersten Ende ein Wischerarm befestigbar ist. Am zweiten Ende der Wischerwelle 16 ist eine Kurbel 18 drehfest mit der Wischerwelle 16 verbunden, die dazu dient, die Wischerwelle 16 im Betrieb in eine pendelnde Bewegung zu versetzen. Am Trägerrohr 12 ist darüber hinaus ein Motor 20 befestigt, der zum Antrieb der Scheibenwischvorrichtung dient. Motor 20 und Kurbel 18 sind über hier nicht gezeichnete Schubstangen miteinander verbunden.
  • Ist die Scheibenwischvorrichtung 10 in ein Kraftfahrzeug eingebaut, so ragen die ersten Enden der Wischerwellen 16 aus der Karosserie des Kraftfahrzeugs heraus und tragen die hier nicht gezeichneten Wischerarme. Bei einem Aufprall auf die Wischerarme oder direkt auf die Wischerwelle 16, können sich Personen bzw. sonstige Aufprallkörper unter Umständen verletzen. Um dies zu verhindern, ist die Wischerwelle 16 im Wischerlager 14 in axialer Richtung in der Weise befestigt, dass die Wischerwelle 16 bei einer axialen Krafteinwirkung F in das Wischerlager 14, mithin ins Innere der Fahrzeugkarosserie abzutauchen vermag.
  • In 2 ist das Wischerlager 14 einer erfindungsgemäßen Scheibenwischvorrichtung 10 in einer Seitenansicht gezeigt. Das Wischerlager 14 weist einen rohrförmigen Lagerabschnitt 22 auf, in dessen Längserstreckung koaxial die Wischerwelle 16 angeordnet ist. Quer zum Lagerabschnitt 22 ist ein Befestigungsabschnitt 24 vorgesehen, der zur Befestigung des Wischerlagers 14 am Trägerrohr 12 dient. Die Kurbel 18 ist drehfest mit der Wischerwelle 16 an der dem freien Ende abgewandten Seite der Wischerwelle 16 befestigt. Darüber hinaus weist das Wischerlager 14 noch einen Halteabschnitt 26 auf, der dazu dient, die Scheibenwischvorrichtung 10 an der Karosserie des Kraftfahrzeugs zu befestigen. Damit die Wischerwelle 16 bei Einwirkung einer axialen Kraft F zurückweichen kann, ist an der Stirnseite des Lagerabschnitts 22 an der Wischerwelle eine Sicherung 28 angeordnet, so dass die Wischerwelle 16 im Lagerabschnitt 22 des Wischerlagers 14 axial arretiert ist und somit nicht verschoben werden kann. Damit ist die Wischerwelle 16 zwischen der Sicherung 28 und der Kurbel 18 in axialer Richtung vollständig fixiert.
  • In 3 ist ein Querschnitt durch den Bereich der Sicherung 28 des Lagerabschnitts 22 des Wischerlagers 14 sowie die Wischerwelle 16 in diesem Bereich im Detail gezeigt.
  • Der Lagerabschnitt 22 besteht im Wesentlichen aus einem Kunststoff- oder Metallrohr, in welches Lagerbuchsen 30 eingesetzt sind, die im Wesentlichen hohlzylinderförmig ausgebildet sind und aus einem Lagermetall, beispielsweise Messing, gefertigt. Im Bereich der Stirnseite des Lagerabschnitts 22 ist darüber hinaus an der Innenwandung ein Dichtring 32 angeordnet, der sich zwischen Wischerwelle 16 und der Innenwand des Lagerabschnitts 22 derart erstreckt, dass Eindringen von Feuchtigkeit in das Wischerlager 14 verhindert wird. Auf der Stirnseite des Lagerabschnitts 22 liegt eine Anlaufscheibe 34 auf. Die Sicherung 28 ist aus Stahlblech ausgestanzt und daher im Querschnitt von quaderförmiger Gestalt. Sie ist an der Wischerwelle 16 befestigt und liegt auf der dem Lagerabschnitt 22 abgewandten Seite der Anlaufscheibe 34 auf.
  • Die Wischerwelle 16 verfügt an ihrem, der Sicherung 28 zugewandten Ende darüber hinaus über einen Konus 36, der von einem Gewindeabschnitt 38 abgeschlossen wird. Bei der Montage wird der Wischerarm auf den Konus 36 aufgesetzt und durch eine Schraubenmutter an Gewindeabschnitt 38 fixiert und ist mithin drehfest mit der Wischerwelle 16 verbunden.
  • In 4 ist der Bereich der Sicherung 28 des Wischerlagers aus 3 vergrößert dargestellt. Die Lagerbuchse 30 ist ins Innere des rohrförmigen Lagerabschnitts 22 eingesetzt und lagert die Wischerwelle 16. An der der Sicherung 28 zugewandten Seite des Lagerabschnitts 22 ist der Dichtring 32 im Innern des Lagerabschnitts 22 eingesetzt. Die Stirnseite des Lagerabschnitts 22 ist durch die Anlaufscheibe 34 abgeschlossen.
  • Die Wischerwelle 16 weist ein Arretierungselement 40 auf, die als umlaufende Nut ausgebildet ist. In dieses Arretierungselement 40 greift ein Fortsatz 42 der Sicherung 28 ein, so dass die Wischerwelle 16 gegen axiales Verschieben in Richtung des Dichtrings 32 und der Lagerbuchse 22 gesichert ist. Das Arretierungselement 40 bzw. die Nut 40 weist hierbei eine Kante 44 auf, an der der Fortsatz 42 anliegt. Die Kante 44 wird durch eine Seitenwand der Nut 40 und der äußeren Begrenzung der Wischerwelle 16 gebildet und schließt einen Winkel von 90° gegenüber der äußeren Begrenzung der Wischerwelle 16 im Bereich des freien, ersten Endes auf.
  • In 5 ist dieselbe Vergrößerung aus 4 jedoch nach einer axialen Krafteinwirkung F gezeigt. Durch das Eindringen der Wischerwelle 16 in den Lagerabschnitt 22 ist der Fortsatz 42 verbogen worden und ragt nun zwischen Wischerwelle 16 und Anlaufscheibe 34 in Richtung des Lagerabschnitts 22. Das Arretierungselement 40 mit der Kante 44 ist nun in den Bereich der Lagerbuchse 30 verschoben.
  • Die Sicherung 28 ist als teilkreisförmige Scheibe ausgebildet, deren Innendurchmesser etwa dem Außendurchmesser der Wischerwelle 16 entspricht. In Richtung des Zentrums der Wischerwelle 16 ragen die Fortsätze 42 in die Wischwelle 16 hinein. Die Anlaufscheibe 34 ist hierbei derart dimensioniert, dass der Innendurchmesser der Anlaufscheibe 34, addiert mit der Dicke des Fortsatzes 42, etwa dem Außendurchmesser der Wischerwelle entspricht, so daß beim Verbiegendes Fortsatzes 42 die Wischerwelle 16 in den Lagerabschnitt 22 des Wischerlagers 14 abtauchen kann. Ist vorgesehen, daß der Fortsatz 42 im Falle einer axialen Krafteinwirkung F brechen soll, so kann der Innendurchmesser der Anlaufscheibe 34 auch etwa gleich groß wie der Aussendurchmesser der Wischerwelle 16 sein.
  • In 6 ist die Sicherung 28 in einer Draufsicht im Detail gezeigt. Die Sicherung 28 ist von teilkreisförmiger Gestalt und weist nach innen, in das Zentrum des Teilkreises ragende Fortsätze 42 auf. Die Fortsätze 42 sind hierbei in regelmäßigen Abständen auf einer Teilkreisbahn angeordnet, die der Ringform der scheibenförmigen Sicherung 28 entspricht. Die Gesamtlänge der scheibenförmigen Sicherung 28 entspricht dem Teilkreisbahnabschnitt, den die ringförmige Sicherung 28 beschreibt. Darüber hinaus ist die Summe der Längen der Fortsätze 42 entlang dieser Teilkreisbahn kleiner oder gleich der halben Gesamtlänge der Sicherung 28. Die Sicherung 28 ist hier als dünne Blechscheibe und damit als einfaches Stanzteil ausgebildet. Die Dicke der Sicherung 28 beträgt zwischen 0,5 und 1,5 mm, insbesondere etwa 1mm. In einer Variation kann die Sicherung 28 natürlich auch aus Keramik oder aus Kunststoff ausgebildet und dann entsprechend dünner oder dicker ausgebildet sein.
  • In einer Variation können die Fortsätze 42 auch derart ausgelegt sein, dass sie zerbrechen. Die Kante 44 (5) ist insbesondere in diesem Fall auch mit einem Winkel, der kleiner als 90° bezüglich des freien Endes der Wischerwelle vorgesehen ist, so dass sich ein abscherender Effekt am Fortsatz 42 ergibt. Hierbei ist es dann auch möglich, dass der Innendurchmesser der Anlaufscheibe 34 dem Außendurchmesser der Wischerwelle 16 im Wesentlichen entspricht. In einer Variation kann die Anlaufscheibe 34 zumindest im Bereich des Fortsatzes 42 auch eine eine Abscherung oder Verbiegung begünstigende Struktur, beispielsweise eine Rändelstruktur, aufweisen. Um ein Verbiegen des Fortsatzes 42 zu begünstigen, kann der Winkel der Kante 44 auch mehr als 90 Grad betragen.
  • In einer weiteren Variation ist es auch möglich, das Arretierungselement 40 nicht als umlaufende Nut auszubilden, sondern lediglich entsprechende Aussparungen in der Wischerwelle 16 vorzusehen, in die die laschenartigen Forsätze 42 eingreifen können. In einer weiteren Variation können natürlich nicht nur drei Fortsätze, sondern auch nur 2 oder 4 oder mehr Fortsätze 42 vorgesehen sein. Die Fortsätze dringen etwa 0,5 bis 4 mm, vorzugsweise 0,5 bis 3 mm, insbesondere 0,5 bis 2 mm in die Wischerwelle 16 ein. In einer weiteren Variation können die Fortsätze 42 auch nur bis zu 1 mm in die Wischerwelle 16 eindringen.

Claims (10)

  1. Scheibenwischvorrichtung, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Wischerlager (14) in dem eine Wischerwelle (16) angeordnet ist, die durch mindestens eine, auf der Wischerwelle (16) angeordnete, Sicherung (28) gegen axiales Verschieben arretiert ist, so daß die Wischerwelle (16) nur durch eine axiale Krafteinwirkung (F) gegenüber dem Wischerlager (14) verschiebbar ist, wobei die Wischerwelle (16) mindestens ein Arretierungselement (40), insbesondere eine Nut, aufweist, das mit der Sicherung (28) zusammenwirkt dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherung (28), mindestens einen Fortsatz (42) aufweist, der bei einer axialen Krafteinwirkung (F) verbieget oder bricht.
  2. Scheibenwischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherung (28) als teilkreisförmiger Ring ausgebildet ist.
  3. Scheibenwischvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Fortsatz (42) zum Zentrum der Wischerwelle (16) hin erstreckt.
  4. Scheibenwischvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere, insbesondere 2, 3 oder 4, Fortsätze vorgesehen sind.
  5. Scheibenwischvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherung (28) zumindest teilweise ringförmig ausgebildet ist und sich die Fortsätze (42) in regelmäßigen Abständen entlang einer der Ringform folgenden Teilkreisbahn angeordnet sind.
  6. Scheibenwischvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherung (28) zumindest teilweise ringförmig ausgebildet ist und der oder die Fortsätze (42) entlang einer der Ringform folgenden Teilkreisbahn eine Länge (l) aufweisen, die kleiner der Länge (L) der Teilkreisbahn, insbesondere kleiner oder gleich der halben Länge (L) der Teilkreisbahn der gesamten Sicherung (28) ist.
  7. Scheibenwischvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherung (28) ringförmig und in zumindest einem, vorzugsweise im gesamten Querschnitt quaderförmig ausgebildet ist.
  8. Scheibenwischvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherung (28) am Wischerlager (14) direkt oder mittelbar, insbesondere an einer Anlaufscheibe, anliegt.
  9. Scheibenwischvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherung (28) als Stanzteil ausgebildet ist.
  10. Scheibenwischvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherung (28) aus Kunststoff, Metall oder Keramik ausgebildet ist.
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