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Bei
der Erfindung wird ausgegangen von einer Schlossanordnung für eine Fahrzeugtür, gemäß Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Eine
gattungsbildende Schlossanordnung für eine Fahrzeugtür kann der
DE 100 65 358 C2 entnommen
werden. Die Schlossanordnung besitzt ein Türschloss, welches üblicherweise
mit einem entsprechenden Riegelelement ausgestattet ist, welches
mit einem fahrzeugfesten Element, wie beispielsweise einem Schließbolzen
oder dergleichen, zusammenwirkt. Um die Fahrzeugtür öffnen zu
können,
besitzt die Schlossanordnung ferner einen Türaußengriff, der einen Betätigungsgriff
aufweist, der üblicherweise
in einer Griffschale angeordnet ist und an der Rückseite der Griffschale bewegbar,
beispielsweise schwenkbar, gehalten ist. Zwischen dem bewegbaren
Betätigungsgriff
und dem Türschloss
ist ein Gestänge
angeordnet, damit das Türschloss
entriegelt werden kann, um letztlich die Fahrzeugtür öffnen zu
können.
Außerdem
besitzt die Schlossanordnung einen Schließzylinder, der zu einem mechanischen
Sperren und Freigeben des Türschlosses dient,
wenn in den Schließzylinder
ein entsprechender Schlüssel
eingesteckt und gedreht wird. Damit das Türschloss nicht ohne weiteres
von außen
mit einem Werkzeug freigegeben werden kann, ist der Schlossanordnung
noch ein Einbruchschutz zugeordnet, welcher als bewegbares Abschirmelement
an einem Entriegelungshebel angeordnet und zusammen mit diesem bewegbar
ist. Bei der bekannten Schlossanordnung verhindert das Abschirmelement ein
Manipulieren des Entriegelungshebels dadurch, dass das Abschirmelement
bogenförmig
ausgeführt ist,
so dass ein daran angesetztes Werkzeug abrutscht und keinen sicheren
Halt findet.
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Die
DE 199 55 693 C2 beschreibt
eine Schlossanordnung für
eine Fahrzeugtür,
bei der zwischen einem Türschloss
und einer Betätigungseinrichtung
eine Welle als Verbindungseinrichtung angeordnet ist. Eine als Abschirmung
dienende Abdeckung umschließt
zumindest teilweise die Welle, um ein ungewolltes Manipulieren daran
zu verhindern. Die feststehende, schalenartige Abdeckung erstreckt sich
zwischen dem Türschloss
und der Betätigungseinrichtung
und benötigt
daher ferner einen Toleranzausgleich.
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Aus
der
EP 1 580 358 A1 ist
eine Welle für eine
Schlossanordnung einer Fahrzeugtür
bekannt. Um ein Manipulieren an der Welle zu verhindern, ist auf
diese ein rohrförmiger
Schutzkörper
aufgebracht, der gegenüber
der Welle frei drehbar ist. Außerdem ist
der Schutzkörper
entsprechend steif ausgeführt, damit
die Welle nicht brechen kann.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Schlossanordnung der eingangs genannten
Art anzugeben, bei dem der Einbruchschutz für ein vorgegebenes Türschloss
optimiert werden kann.
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Gelöst wird
diese Aufgabe mit einer Schlossanordnung für eine Fahrzeugtür, welche Schlossanordnung
die in Anspruch 1 genannten Merkmale umfasst. Weiterbildungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Die
mit der Erfindung hauptsächlich
erzielten Vorteile sind darin zu sehen, dass mit dem erfindungsgemäßen Abschirmelement
ein unerwünschtes
Manipulieren des auch als so genannte Nuss bezeichneten Aufnahmeelements
zumindest erschwert wird. Bei dem erfindungsgemäßen Einbruchschutz wird demnach
das Freigeben des Türschlosses durch
Betätigen
des Aufnahmeelements (Nuss) von außen mit einem Werkzeug zumindest
erschwert, da das Werkzeug nicht bis zu dem Aufnahmeelement herangeführt werden
kann. Durch das Abschirmelement wird also der Zugang zu dem Aufnahmeelement
erschwert. Insbesondere bei einer derartigen Schlossanordnung, bei
der der Betätigungsgriff
an der Rückseite
der Griffschale gehalten ist, wird in der Griffschale selbst oder
beispielsweise im Türaußenblech
der Fahrzeugtür
ein Durchbruch eingebracht, der von einem Lagerarm des Betätigungsgriffs
durchgriffen wird. Wird der Betätigungsgriff
zum Entriegeln des Türschlosses
gezogen, besteht in vielen Fällen Zugang
zu diesem Durchbruch, durch den somit ein Werkzeug in die Türinnenseite
eingeführt
werden kann, mit welchem dann gegebenenfalls das Türschloss
manipuliert werden kann. Diesen Nachteil vermeidet das erfindungsgemäße Abschirmelement.
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Nach
einer in Anspruch 2 genannten Ausführungsform ist vorteilhaft,
dass durch die Zweiteiligkeit des Gestänges auch an bestehenden Schlossanordnungen
ein Verbindungsstück
mit einem Abschirmelement nachgerüstet werden könnte. Außerdem können so
bei Neufahrzeugen mit der Schlossanordnung länderspezifische Anordnungen
erfüllt
werden, wenn dort ein derartiger Einbruchschutz gefordert wird.
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Gemäß einem
in Anspruch 4 angegebenen Ausführungsbeispiel
ist vorteilhaft, dass das Abschirmelement nahe an dem Türschloss
platziert werden kann. Der Zugang zu dem Aufnahmeelement wird damit
weiter erschwert.
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Entsprechend
einer in Anspruch 6 angeführten
Weiterbildung ist das Abschirmelement als Platte ausgeführt und
im wesentlichen vertikal ausgerichtet. Dabei wird in vorteilhafter Weise
erreicht, dass das Aufnahmeelement an dem Schloss großflächig abgeschirmt
werden kann.
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Ein
besonders einfach herzustellendes Verbindungsstück mit dem Abschirmelement
kann mit den Merkmalen des Anspruchs 8 hergestellt werden. Insbesondere
wird als Material für
das Verbindungsstück
und das Abschirmelement ein Kunststoff gewählt, so dass die Baueinheit
aus Verbindungsstück und
Abschirmelement beispielsweise im Kunststoffspritzguss einfach und
kostengünstig
hergestellt werden kann.
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In
Anspruch 9 ist eine Ausführungsvariante angegeben,
bei der ein besonders einfaches Verbinden von Entriegelungshebel
und dem Verbindungsstück
erreicht wird.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf
die Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
in eine Fahrzeugtür
eingesetzte Schlossanordnung mit einem Gestänge zwischen Betätigungsgriff
und Türschloss
und
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2–4 unterschiedliche
Ansichten eines Verbindungsstücks
des Gestänges
nach 1.
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In 1 ist
ausschnittweise eine Fahrzeugtür 1 im
Bereich des Türfalzes 2 aufgeschnitten
gezeigt. Die Fahrzeugtür 1 ist üblicherweise
zusammengesetzt aus einem Türinnenteil 3,
welches auch als Rahmen bezeichnet werden kann, und einem Türaußenblech 4,
das randseitig bei Bezugszeichen 5 mit dem Türinnenteil 3,
beispielsweise durch Bördeln
oder ähnliche
Fügeverfahren,
verbunden ist. Türinnenteil 3 und
Türaußenblech 4 definieren
so einen Türkörper 6,
der einen auch als Schacht bezeichneten inneren Aufnahmeraum 7 umgibt.
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Die
Fahrzeugtür 1 ist
mit einer Schlossanordnung 8 ausgestattet, die ein Öffnen und
Schließen der
Fahrzeugtür 1 und
darüber
hinaus ein Verriegeln und Entriegeln der geschlossenen Fahrzeugtür ermöglicht,
so dass die Fahrzeugtür 1 nicht
ohne autorisierte Hilfsmittel, wie beispielsweise einen Schlüssel, geöffnet werden
kann. Die Schlossanordnung 8 weist hierfür ein Türschloss 9 auf,
welches in 1 lediglich schematisch dargestellt
ist. Üblicherweise besitzt
ein derartiges Türschloss 9 einen
hier nicht dargestellten bewegbaren Riegel, der mit einem an dem
Kraftfahrzeug angebrachten Schließelement, wie beispielsweise
Schließbügel oder
Schließbolzen, zusammenwirkt,
um die Fahrzeugtür 1 in
ihrer Schließstellung
gegebenenfalls verriegelt zu halten. Für das Sperren und Freigeben
des Türschlosses, also
des Riegels, weist das Türschloss 9 ein
als Antriebselement dienendes Aufnahmeelement 10 auf, welches
auch als Nuss bezeichnet werden kann, die drehbar in dem Türschloss 9 gehalten
ist. Das Aufnahmeelement 10 besitzt einen Aufnahmeabschnitt 11,
der als Formstück
ausgebildet ist und in den ein passendes Ende 12 einer
Welle 13 eingesetzt ist, die mit ihrem anderen Ende 14 mit
einem Schließzylinder 15 verbunden
ist, der ein Antriebselement bildet. Somit kann von der Außenseite
AS her das Türschloss 9 über den
Schließzylinder 15 gesperrt
oder freigegeben werden. Ferner weist die Schlossanordnung 8 einen
in dem Außenblech 4 angeordneten
Türaußengriff 16 auf,
der eine in die Außenhaut 4 eingesetzte oder
aufgesetzte Griffschale 17 und einen Betätigungsgriff 18 besitzt,
welcher an einer Rückseite 19 der
Griffschale 17 in zumindest einer Bewegungsachse 20 bzw. 21 bewegbar,
insbesondere schwenkbar bzw. klappbar gehalten ist. Hierfür gehen
von dem einen Bügel 22 aufweisenden
Betätigungsgriff 18 ein
oder zwei Lagerarme 23 bzw. 24 aus, die zwischen
an der Rückseite 19 entspringenden
Lagerböcken 25 und 26 zu
liegen kommen. Die Lagerachsen 20 bzw. 21 durchgreifen
sowohl die zugeordneten Lagerböcke 25 und 26 als
auch den jeweils zugeordneten Lagerarm 23 bzw. 24.
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Weiterhin
umfasst die Schlossanordnung 8 ein Gestänge 27 oder dergleichen,
beispielsweise ein Zugmittel oder andere mechanische Übertragungsmittel,
welches Gestänge 27 mit
seinem einen Ende 28 am Betätigungsgriff 18 und
mit seinem anderen Ende 29 an einem um eine Achse 30 beweglichen
Entriegelungshebel 31 verbunden ist. Das Gestänge 27 verläuft etwa
parallel und mit geringem Abstand zur Welle 13, also benachbart
dazu. Der Entriegelungshebel 31 dient bei freigegebenem
Türschloss zum
Entriegeln des Türschlosses,
so dass die Fahrzeugtür 1 geöffnet werden
kann. Das Gestänge 27 ist zweiteilig
mit einer Koppelstange 32 und einem bogenförmigen Verbindungsstück 33 ausgeführt. Die Koppelstange 32 ist
im wesentlichen gerade ausgeführt
und mit ihrem Ende 28 insbesondere schwenkbeweglich mit
einem Fortsatz 34 des Lagerarms 23 verbunden.
Das bogenförmige
Verbindungsstück 33 besitzt
als Fortsetzung der Koppelstange 32 einen geraden Gestängeabschnitt 35 und
einen davon unter einem Winkel ausgehenden Verbindungsabschnitt 36,
der das Ende 29 des Gestänge 27 aufweist. Der
Verbindungsabschnitt 36 ist mit dem Entriegelungshebel 31 verbunden.
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Durch
die bewegbare Halterung des Betätigungsgriffs 18 an
der Rückseite 19 der
Griffschale sind in der Griffschale 17 entsprechend der
Anzahl der Lagerarme 23 bzw. 24 Durchbrüche 37 bzw. 38 eingebracht,
durch die die Lagerarme 23 und 24 hindurchgreifen.
Somit besteht grundsätzlich
bei gezogenem Betätigungsgriff 18 die
Möglichkeit, über den bzw.
die Durchbrüche 37 bzw. 38 zur
Manipulation des Aufnahmeelements 10 ein Werkzeug oder
einen entsprechend langgestreckten Gegenstand in den Türkörper 6,
die insbesondere flexibel ausgebildete Welle 13 aus dem
Aufnahmeabschnitt 11 herauszuziehen und das Aufnahmeelement 10 zum
Freigeben des Türschlosses 9 zu
betätigen.
Um diesen eben beschriebenen Zugang zu dem Aufnahmeelement 10 zumindest
zu erschweren, ist an dem Gestänge 27 und/oder
gegebenenfalls an dem Entriegelungshebel 31 ein Abschirmelement 39 angeordnet,
welches das Aufnahmeelement 10 gegenüber dem Durchbruch 37 bzw. 38 abschirmt.
Das Abschirmelement 39 erstreckt sich somit von dem Ende 29 des
Gestänges 27 in
Richtung Türaußenblech 4 bzw.
Griffschale 17 und verläuft
dabei etwa gleichgerichtet wie der Gestängeabschnitt 35, so
dass – in
Draufsicht gesehen – das
Verbindungsstück 33 mit
dem Abschirmelement 39 – etwa U-förmig ausgebildet ist. Beim
Betätigen
des Betätigungsgriffes 18 wird
der Entriegelungshebel 31 um seine Achse 30 in
Richtung Türaußenblech 4 verschwenkt.
Dabei wird das Abschirmelement 39 in Richtung Durchbruch 37 mitgenommen, wodurch
das Aufnahmeelement 10 weiter abgeschirmt bleibt und zusätzlich der
abgeschirmte Bereich hinter dem Durchbruch 37 vergrößert wird,
da der Abstand zwischen Abschirmelement 39 und Durchbruch 37 abnimmt.
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Wie
aus 1 noch hervorgeht, liegt das Abschirmelement 39 nahe
zu dem Entriegelungshebel 31, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft
sich das Aufnahmeelement 10 befindet.
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Anhand
der 2 bis 4 wird das Verbindungsstück 33 näher erläutert. Gleiche
bzw. gleichwirkende Teile wie in 1 sind in
den 2 bis 4 mit denselben Bezugszeichen
versehen; insofern wird auf deren Beschreibung verwiesen. 2 zeigt
das Verbindungsstück 33 in
der in 1 gezeigten Einbaulage. Um das Verbindungsstück 33 mit
der Koppelstange 32 verbinden zu können, ist auf dem Gestängeabschnitt 35 eine
verschiebbare Hülse 40 angeordnet,
die mit einem Ausleger 41 versehen ist, der mit einer nach
unten gerichteten Nase 42 eine Rasteinrichtung bildet,
damit das in dem rohrförmigen
Gestängeabschnitt 35 aufgenommene
Ende 43 der Koppelstange 32 sicher und vorzugsweise
formschlüssig
gehalten werden kann. In 4 ist die Hülse 40 in ihrer Aufnahmestellung
gezeigt, in der die Koppelstange 32 in den Gestängeabschnitt 35 eingesetzt
werden kann. Ein Verschieben der Hülse in Pfeilrichtung 44 ermöglicht ein
rastendes Verriegeln in der Verriegelungsstellung der Hülse 40,
die in den 2 und 3 dargestellt
ist, in welcher Verriegelungsstellung die Koppelstange 32 fest
in dem Gestängeabschnitt 35 gehalten
ist. Dabei greift die Nase 42 durch einen Durchbruch 45 in
dem Gestängeabschnitt 35 hindurch
und verriegelt somit die Hülse 40 auf
dem Gestängeabschnitt 35.
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An
dem Verbindungsabschnitt 36 des Verbindungsstücks 33 ist
noch ein Achsenabschnitt 46 ausgebildet, der zur Koppelung
mit dem Entriegelungshebel 31 dient. Somit bildet dieser
Achsenabschnitt 46 eine Verbindungsachse mit dem Entriegelungshebel 31,
so dass das Verbindungsstück 33 und der
Hebel 31 zwar fest, jedoch relativ schwenkbar zueinander
aneinander gehalten sind. Der Achsenabschnitt 46 ist benachbart
zum Ende 29 angeordnet, an dem im übrigen das Abschirmelement 39 entspringt.
Begrenzt wird der Achsenabschnitt 46 somit einerseits von
dem Abschirmelement 39 und andererseits von einem einstückig mit
dem Verbindungsabschnitt 36 ausgebildeten Ring bzw. Kragen 47.
Wie bereits vorstehend erwähnt,
erstreckt sich das Abschirmelement 39 in dieselbe Richtung
wie der Gestängeabschnitt 35 und
es ist im wesentlichen als Platte ausgeführt, die vertikal, also die
Zeichnungsebene in 1 durchsetzend, ausgerichtet
ist, und – wie 1 und 2 zeigt – gekröpft sein
kann. Die Platte 48 kann beispielsweise viereckig oder – wie insbesondere
in 4 zu sehen – kreuzförmig ausgeführt sein
und sich entsprechend mit einem oberen und unteren Arm 49 und 50 in
der vertikalen Richtung erstrecken. Ein horizontaler Arm 51 verläuft in derselben
Richtung wie der Gestängeabschnitt 35 und
der entgegengesetzt dazu ausgerichtete Arm 52 ist mit dem
Ende 29 verbunden.