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DE102005022970B3 - Schlossanordnung für eine Fahrzeugtür - Google Patents

Schlossanordnung für eine Fahrzeugtür Download PDF

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DE102005022970B3
DE102005022970B3 DE102005022970A DE102005022970A DE102005022970B3 DE 102005022970 B3 DE102005022970 B3 DE 102005022970B3 DE 102005022970 A DE102005022970 A DE 102005022970A DE 102005022970 A DE102005022970 A DE 102005022970A DE 102005022970 B3 DE102005022970 B3 DE 102005022970B3
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Reinhard Pantke
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schlossanordnung (8) für eine Fahrzeugtür (1), aufweisend ein Türschloss (9), einen Türaußengriff (16) mit einer Griffschale (17) und einem an deren Rückseite (19) bewegbar gehaltenen Betätigungsgriff (18), ein mit dem Betätigungsgriff (18) und dem Türschloss (9) verbundenes Gestänge (27) oder dergleichen zum Entriegeln des Türschlosses (9), einen Schließzylinder (15) zum Sperren und Freigeben des Türschlosses (9) und ein als Einbruchschutz dienendes bewegbares Abschirmelement (39). DOLLAR A Um bei einem vorgegebenen Türschloss (9) den Einbruchschutz verbessern zu können, ist vorgesehen, dass zwischen dem Türschloss (9) und dem Schließzylinder (15) eine Welle (13) angeordnet ist, die in ein drehbares Aufnahmeelement (10) an dem Türschloss (9) eingreift, dass das Gestänge (27) benachbart zur Welle (13) verlaufend angeordnet ist und dass an dem Gestänge (27) das Abschirmelement (39) so angeordnet ist, dass es das Aufnahmeelement (10) zumindest teilweise abdeckt und bei einer Betätigung des Betätigungsgriffes (18) in Richtung zur Griffschale (17) verlagerbar ist.

Description

  • Bei der Erfindung wird ausgegangen von einer Schlossanordnung für eine Fahrzeugtür, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Eine gattungsbildende Schlossanordnung für eine Fahrzeugtür kann der DE 100 65 358 C2 entnommen werden. Die Schlossanordnung besitzt ein Türschloss, welches üblicherweise mit einem entsprechenden Riegelelement ausgestattet ist, welches mit einem fahrzeugfesten Element, wie beispielsweise einem Schließbolzen oder dergleichen, zusammenwirkt. Um die Fahrzeugtür öffnen zu können, besitzt die Schlossanordnung ferner einen Türaußengriff, der einen Betätigungsgriff aufweist, der üblicherweise in einer Griffschale angeordnet ist und an der Rückseite der Griffschale bewegbar, beispielsweise schwenkbar, gehalten ist. Zwischen dem bewegbaren Betätigungsgriff und dem Türschloss ist ein Gestänge angeordnet, damit das Türschloss entriegelt werden kann, um letztlich die Fahrzeugtür öffnen zu können. Außerdem besitzt die Schlossanordnung einen Schließzylinder, der zu einem mechanischen Sperren und Freigeben des Türschlosses dient, wenn in den Schließzylinder ein entsprechender Schlüssel eingesteckt und gedreht wird. Damit das Türschloss nicht ohne weiteres von außen mit einem Werkzeug freigegeben werden kann, ist der Schlossanordnung noch ein Einbruchschutz zugeordnet, welcher als bewegbares Abschirmelement an einem Entriegelungshebel angeordnet und zusammen mit diesem bewegbar ist. Bei der bekannten Schlossanordnung verhindert das Abschirmelement ein Manipulieren des Entriegelungshebels dadurch, dass das Abschirmelement bogenförmig ausgeführt ist, so dass ein daran angesetztes Werkzeug abrutscht und keinen sicheren Halt findet.
  • Die DE 199 55 693 C2 beschreibt eine Schlossanordnung für eine Fahrzeugtür, bei der zwischen einem Türschloss und einer Betätigungseinrichtung eine Welle als Verbindungseinrichtung angeordnet ist. Eine als Abschirmung dienende Abdeckung umschließt zumindest teilweise die Welle, um ein ungewolltes Manipulieren daran zu verhindern. Die feststehende, schalenartige Abdeckung erstreckt sich zwischen dem Türschloss und der Betätigungseinrichtung und benötigt daher ferner einen Toleranzausgleich.
  • Aus der EP 1 580 358 A1 ist eine Welle für eine Schlossanordnung einer Fahrzeugtür bekannt. Um ein Manipulieren an der Welle zu verhindern, ist auf diese ein rohrförmiger Schutzkörper aufgebracht, der gegenüber der Welle frei drehbar ist. Außerdem ist der Schutzkörper entsprechend steif ausgeführt, damit die Welle nicht brechen kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schlossanordnung der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem der Einbruchschutz für ein vorgegebenes Türschloss optimiert werden kann.
  • Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Schlossanordnung für eine Fahrzeugtür, welche Schlossanordnung die in Anspruch 1 genannten Merkmale umfasst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die mit der Erfindung hauptsächlich erzielten Vorteile sind darin zu sehen, dass mit dem erfindungsgemäßen Abschirmelement ein unerwünschtes Manipulieren des auch als so genannte Nuss bezeichneten Aufnahmeelements zumindest erschwert wird. Bei dem erfindungsgemäßen Einbruchschutz wird demnach das Freigeben des Türschlosses durch Betätigen des Aufnahmeelements (Nuss) von außen mit einem Werkzeug zumindest erschwert, da das Werkzeug nicht bis zu dem Aufnahmeelement herangeführt werden kann. Durch das Abschirmelement wird also der Zugang zu dem Aufnahmeelement erschwert. Insbesondere bei einer derartigen Schlossanordnung, bei der der Betätigungsgriff an der Rückseite der Griffschale gehalten ist, wird in der Griffschale selbst oder beispielsweise im Türaußenblech der Fahrzeugtür ein Durchbruch eingebracht, der von einem Lagerarm des Betätigungsgriffs durchgriffen wird. Wird der Betätigungsgriff zum Entriegeln des Türschlosses gezogen, besteht in vielen Fällen Zugang zu diesem Durchbruch, durch den somit ein Werkzeug in die Türinnenseite eingeführt werden kann, mit welchem dann gegebenenfalls das Türschloss manipuliert werden kann. Diesen Nachteil vermeidet das erfindungsgemäße Abschirmelement.
  • Nach einer in Anspruch 2 genannten Ausführungsform ist vorteilhaft, dass durch die Zweiteiligkeit des Gestänges auch an bestehenden Schlossanordnungen ein Verbindungsstück mit einem Abschirmelement nachgerüstet werden könnte. Außerdem können so bei Neufahrzeugen mit der Schlossanordnung länderspezifische Anordnungen erfüllt werden, wenn dort ein derartiger Einbruchschutz gefordert wird.
  • Gemäß einem in Anspruch 4 angegebenen Ausführungsbeispiel ist vorteilhaft, dass das Abschirmelement nahe an dem Türschloss platziert werden kann. Der Zugang zu dem Aufnahmeelement wird damit weiter erschwert.
  • Entsprechend einer in Anspruch 6 angeführten Weiterbildung ist das Abschirmelement als Platte ausgeführt und im wesentlichen vertikal ausgerichtet. Dabei wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass das Aufnahmeelement an dem Schloss großflächig abgeschirmt werden kann.
  • Ein besonders einfach herzustellendes Verbindungsstück mit dem Abschirmelement kann mit den Merkmalen des Anspruchs 8 hergestellt werden. Insbesondere wird als Material für das Verbindungsstück und das Abschirmelement ein Kunststoff gewählt, so dass die Baueinheit aus Verbindungsstück und Abschirmelement beispielsweise im Kunststoffspritzguss einfach und kostengünstig hergestellt werden kann.
  • In Anspruch 9 ist eine Ausführungsvariante angegeben, bei der ein besonders einfaches Verbinden von Entriegelungshebel und dem Verbindungsstück erreicht wird.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine in eine Fahrzeugtür eingesetzte Schlossanordnung mit einem Gestänge zwischen Betätigungsgriff und Türschloss und
  • 24 unterschiedliche Ansichten eines Verbindungsstücks des Gestänges nach 1.
  • In 1 ist ausschnittweise eine Fahrzeugtür 1 im Bereich des Türfalzes 2 aufgeschnitten gezeigt. Die Fahrzeugtür 1 ist üblicherweise zusammengesetzt aus einem Türinnenteil 3, welches auch als Rahmen bezeichnet werden kann, und einem Türaußenblech 4, das randseitig bei Bezugszeichen 5 mit dem Türinnenteil 3, beispielsweise durch Bördeln oder ähnliche Fügeverfahren, verbunden ist. Türinnenteil 3 und Türaußenblech 4 definieren so einen Türkörper 6, der einen auch als Schacht bezeichneten inneren Aufnahmeraum 7 umgibt.
  • Die Fahrzeugtür 1 ist mit einer Schlossanordnung 8 ausgestattet, die ein Öffnen und Schließen der Fahrzeugtür 1 und darüber hinaus ein Verriegeln und Entriegeln der geschlossenen Fahrzeugtür ermöglicht, so dass die Fahrzeugtür 1 nicht ohne autorisierte Hilfsmittel, wie beispielsweise einen Schlüssel, geöffnet werden kann. Die Schlossanordnung 8 weist hierfür ein Türschloss 9 auf, welches in 1 lediglich schematisch dargestellt ist. Üblicherweise besitzt ein derartiges Türschloss 9 einen hier nicht dargestellten bewegbaren Riegel, der mit einem an dem Kraftfahrzeug angebrachten Schließelement, wie beispielsweise Schließbügel oder Schließbolzen, zusammenwirkt, um die Fahrzeugtür 1 in ihrer Schließstellung gegebenenfalls verriegelt zu halten. Für das Sperren und Freigeben des Türschlosses, also des Riegels, weist das Türschloss 9 ein als Antriebselement dienendes Aufnahmeelement 10 auf, welches auch als Nuss bezeichnet werden kann, die drehbar in dem Türschloss 9 gehalten ist. Das Aufnahmeelement 10 besitzt einen Aufnahmeabschnitt 11, der als Formstück ausgebildet ist und in den ein passendes Ende 12 einer Welle 13 eingesetzt ist, die mit ihrem anderen Ende 14 mit einem Schließzylinder 15 verbunden ist, der ein Antriebselement bildet. Somit kann von der Außenseite AS her das Türschloss 9 über den Schließzylinder 15 gesperrt oder freigegeben werden. Ferner weist die Schlossanordnung 8 einen in dem Außenblech 4 angeordneten Türaußengriff 16 auf, der eine in die Außenhaut 4 eingesetzte oder aufgesetzte Griffschale 17 und einen Betätigungsgriff 18 besitzt, welcher an einer Rückseite 19 der Griffschale 17 in zumindest einer Bewegungsachse 20 bzw. 21 bewegbar, insbesondere schwenkbar bzw. klappbar gehalten ist. Hierfür gehen von dem einen Bügel 22 aufweisenden Betätigungsgriff 18 ein oder zwei Lagerarme 23 bzw. 24 aus, die zwischen an der Rückseite 19 entspringenden Lagerböcken 25 und 26 zu liegen kommen. Die Lagerachsen 20 bzw. 21 durchgreifen sowohl die zugeordneten Lagerböcke 25 und 26 als auch den jeweils zugeordneten Lagerarm 23 bzw. 24.
  • Weiterhin umfasst die Schlossanordnung 8 ein Gestänge 27 oder dergleichen, beispielsweise ein Zugmittel oder andere mechanische Übertragungsmittel, welches Gestänge 27 mit seinem einen Ende 28 am Betätigungsgriff 18 und mit seinem anderen Ende 29 an einem um eine Achse 30 beweglichen Entriegelungshebel 31 verbunden ist. Das Gestänge 27 verläuft etwa parallel und mit geringem Abstand zur Welle 13, also benachbart dazu. Der Entriegelungshebel 31 dient bei freigegebenem Türschloss zum Entriegeln des Türschlosses, so dass die Fahrzeugtür 1 geöffnet werden kann. Das Gestänge 27 ist zweiteilig mit einer Koppelstange 32 und einem bogenförmigen Verbindungsstück 33 ausgeführt. Die Koppelstange 32 ist im wesentlichen gerade ausgeführt und mit ihrem Ende 28 insbesondere schwenkbeweglich mit einem Fortsatz 34 des Lagerarms 23 verbunden. Das bogenförmige Verbindungsstück 33 besitzt als Fortsetzung der Koppelstange 32 einen geraden Gestängeabschnitt 35 und einen davon unter einem Winkel ausgehenden Verbindungsabschnitt 36, der das Ende 29 des Gestänge 27 aufweist. Der Verbindungsabschnitt 36 ist mit dem Entriegelungshebel 31 verbunden.
  • Durch die bewegbare Halterung des Betätigungsgriffs 18 an der Rückseite 19 der Griffschale sind in der Griffschale 17 entsprechend der Anzahl der Lagerarme 23 bzw. 24 Durchbrüche 37 bzw. 38 eingebracht, durch die die Lagerarme 23 und 24 hindurchgreifen. Somit besteht grundsätzlich bei gezogenem Betätigungsgriff 18 die Möglichkeit, über den bzw. die Durchbrüche 37 bzw. 38 zur Manipulation des Aufnahmeelements 10 ein Werkzeug oder einen entsprechend langgestreckten Gegenstand in den Türkörper 6, die insbesondere flexibel ausgebildete Welle 13 aus dem Aufnahmeabschnitt 11 herauszuziehen und das Aufnahmeelement 10 zum Freigeben des Türschlosses 9 zu betätigen. Um diesen eben beschriebenen Zugang zu dem Aufnahmeelement 10 zumindest zu erschweren, ist an dem Gestänge 27 und/oder gegebenenfalls an dem Entriegelungshebel 31 ein Abschirmelement 39 angeordnet, welches das Aufnahmeelement 10 gegenüber dem Durchbruch 37 bzw. 38 abschirmt. Das Abschirmelement 39 erstreckt sich somit von dem Ende 29 des Gestänges 27 in Richtung Türaußenblech 4 bzw. Griffschale 17 und verläuft dabei etwa gleichgerichtet wie der Gestängeabschnitt 35, so dass – in Draufsicht gesehen – das Verbindungsstück 33 mit dem Abschirmelement 39 – etwa U-förmig ausgebildet ist. Beim Betätigen des Betätigungsgriffes 18 wird der Entriegelungshebel 31 um seine Achse 30 in Richtung Türaußenblech 4 verschwenkt. Dabei wird das Abschirmelement 39 in Richtung Durchbruch 37 mitgenommen, wodurch das Aufnahmeelement 10 weiter abgeschirmt bleibt und zusätzlich der abgeschirmte Bereich hinter dem Durchbruch 37 vergrößert wird, da der Abstand zwischen Abschirmelement 39 und Durchbruch 37 abnimmt.
  • Wie aus 1 noch hervorgeht, liegt das Abschirmelement 39 nahe zu dem Entriegelungshebel 31, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sich das Aufnahmeelement 10 befindet.
  • Anhand der 2 bis 4 wird das Verbindungsstück 33 näher erläutert. Gleiche bzw. gleichwirkende Teile wie in 1 sind in den 2 bis 4 mit denselben Bezugszeichen versehen; insofern wird auf deren Beschreibung verwiesen. 2 zeigt das Verbindungsstück 33 in der in 1 gezeigten Einbaulage. Um das Verbindungsstück 33 mit der Koppelstange 32 verbinden zu können, ist auf dem Gestängeabschnitt 35 eine verschiebbare Hülse 40 angeordnet, die mit einem Ausleger 41 versehen ist, der mit einer nach unten gerichteten Nase 42 eine Rasteinrichtung bildet, damit das in dem rohrförmigen Gestängeabschnitt 35 aufgenommene Ende 43 der Koppelstange 32 sicher und vorzugsweise formschlüssig gehalten werden kann. In 4 ist die Hülse 40 in ihrer Aufnahmestellung gezeigt, in der die Koppelstange 32 in den Gestängeabschnitt 35 eingesetzt werden kann. Ein Verschieben der Hülse in Pfeilrichtung 44 ermöglicht ein rastendes Verriegeln in der Verriegelungsstellung der Hülse 40, die in den 2 und 3 dargestellt ist, in welcher Verriegelungsstellung die Koppelstange 32 fest in dem Gestängeabschnitt 35 gehalten ist. Dabei greift die Nase 42 durch einen Durchbruch 45 in dem Gestängeabschnitt 35 hindurch und verriegelt somit die Hülse 40 auf dem Gestängeabschnitt 35.
  • An dem Verbindungsabschnitt 36 des Verbindungsstücks 33 ist noch ein Achsenabschnitt 46 ausgebildet, der zur Koppelung mit dem Entriegelungshebel 31 dient. Somit bildet dieser Achsenabschnitt 46 eine Verbindungsachse mit dem Entriegelungshebel 31, so dass das Verbindungsstück 33 und der Hebel 31 zwar fest, jedoch relativ schwenkbar zueinander aneinander gehalten sind. Der Achsenabschnitt 46 ist benachbart zum Ende 29 angeordnet, an dem im übrigen das Abschirmelement 39 entspringt. Begrenzt wird der Achsenabschnitt 46 somit einerseits von dem Abschirmelement 39 und andererseits von einem einstückig mit dem Verbindungsabschnitt 36 ausgebildeten Ring bzw. Kragen 47. Wie bereits vorstehend erwähnt, erstreckt sich das Abschirmelement 39 in dieselbe Richtung wie der Gestängeabschnitt 35 und es ist im wesentlichen als Platte ausgeführt, die vertikal, also die Zeichnungsebene in 1 durchsetzend, ausgerichtet ist, und – wie 1 und 2 zeigt – gekröpft sein kann. Die Platte 48 kann beispielsweise viereckig oder – wie insbesondere in 4 zu sehen – kreuzförmig ausgeführt sein und sich entsprechend mit einem oberen und unteren Arm 49 und 50 in der vertikalen Richtung erstrecken. Ein horizontaler Arm 51 verläuft in derselben Richtung wie der Gestängeabschnitt 35 und der entgegengesetzt dazu ausgerichtete Arm 52 ist mit dem Ende 29 verbunden.

Claims (10)

  1. Schlossanordnung (8) für eine Fahrzeugtür (1) aufweisend ein Türschloss (9), einen Türaußengriff (16) mit einer Griffschale (17) und einem an deren Rückseite (19) bewegbar gehaltenen Betätigungsgriff (18), ein mit dem Betätigungsgriff (18) und dem Türschloss (9) verbundenes Gestänge (27) oder dergleichen zum Entriegeln des Türschlosses (9), ein Schließzylinder (15) zum Sperren und Freigeben des Türschlosses (9) und ein als Einbruchschutz dienendes bewegbares Abschirmelement (39), dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Türschloss (9) und dem Schließzylinder (15) eine Welle (13) angeordnet ist, die in ein drehbares Aufnahmeelement (10) an dem Türschloss (9) eingreift, dass das Gestänge (27) benachbart zur Welle (13) verlaufend angeordnet ist und dass an dem Gestänge (27) das Abschirmelement (39) so angeordnet ist, dass es das Aufnahmeelement (10) zumindest teilweise abdeckt und bei einer Betätigung des Betätigungsgriffes (18) in Richtung zur Griffschale (17) verlagerbar ist.
  2. Schlossanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestänge (27) zweiteilig mit einer Koppelstange (32) und einem Verbindungsstück (33) ausgeführt ist, welches das Abschirmelement (39) aufweist.
  3. Schlossanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Türschloss (9) einen Entriegelungshebel (31) aufweist, der mit dem Gestänge (27) verbunden ist.
  4. Schlossanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (39) nahe an dem Entriegelungshebel (31) liegt.
  5. Schlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (33) mit dem Entriegelungshebel (31) verbunden ist.
  6. Schlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (39) als Platte (48) ausgeführt ist und im wesentlichen vertikal ausgerichtet verläuft.
  7. Schlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (33) bogenförmig mit einem Gestängeabschnitt (35) und einem Verbindungsabschnitt (36) ausgeführt ist.
  8. Schlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (33) mit dem Abschirmelement (39) einstückig realisiert ist.
  9. Schlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (36) einen Achsenabschnitt (46) aufweist, der als Verbindungsachse mit dem Entriegelungshebel (31) dient.
  10. Schlossanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (39) endseitig (Ende 29) von dem Verbindungsabschnitt (36) ausgeht und sich in dieselbe Richtung wie der Gestängeabschnitt (35) erstreckt.
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