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Die
Erfindung betrifft ein Verbindungselement für eine Verbindung von zwei
Profilstangen. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Baugruppe,
bei der zwei Profilstangen über
das vorgenannte Verbindungselement verbunden sind. Des Weiteren
betrifft die Erfindung ein modulares Bausystem sowie ein Kraftfahrzeug
mit einem modularen Bausystem.
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Aus
der Druckschrift DE-OS 1 484 277 ist eine Profilstange bekannt,
die ein quadratisches innenliegendes Hohlprofil mit konstanter Wandstärke aufweist,
von dem sich an den Ecken pfeilförmige Fortsätze erstrecken,
deren rechtwinklige Pfeilspitzen ein außenliegendes Quadratprofil
bilden. Das außenliegende
Quadratprofil weist vier in Längsrichtung
orientierte Schlitze auf, die seitlich durch die Pfeilspitzen begrenzt
sind. Die aus
DE 1 484 277 bekannte
Profilstange dient als Eckverbindung für Platten oder Träger, wobei
ein Befestigungsmittel der Platte oder des Trägers mit einem Gleitschuh verschraubt
wird, der in einem der Schlitze angeordnet ist.
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Weitere
Einsatzmöglichkeiten
der zuvor beschriebenen Profilstangen als Eckverbindungen für Gestelle,
Regale oder Bauwerke sind beispielsweise aus
DE 80 10 337 U1 bekannt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verbindungselement vorzuschlagen,
welches hinsichtlich
- – der Verbindungseigenschaften,
- – der
Montagemöglichkeiten
und/oder
- – des
Designs
verbessert ist.
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Weiterhin
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Baugruppe
unter Einsatz eines Verbindungselements, ein modulares Bausystem
mit einer verbesserten Baugruppe sowie ein Kraftfahrzeug mit einem
modularen Bausystem vorzuschlagen.
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LÖSUNG
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Patentanspruchs
1. Eine erfindungsgemäße Baugruppe
ergibt sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs 13. Ein modulares
Bausystem zur Lösung
der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ergibt sich aus den
Merkmalen des Patentanspruchs 17. Ein die Aufgabe der Erfindung
lösendes
Kraftfahrzeug ergibt sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs
24. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Die
erfindungsgemäße Lösung stellt
ein Verbindungselement bereit, mittels dessen auf einfache Weise
zwei Bauelemente unter Vorgabe eines definierten Winkels fest miteinander
verbunden werden können.
Bei den erfindungsgemäßen Bauelementen kann
es sich um beliebige Bauelemente handeln, die im Folgenden als Profilstange
bezeichnet werden, wobei eine derartige Profilstange eine beliebige
Geometrie aufweisen kann, insbesondere einen konstanten oder veränderlichen
Querschnitt sowie eine kurvenförmige,
gekrümmte
oder geradlinige Längsachse.
Entscheidend ist, dass eine erste Profilstange einen in Längsrichtung
orientierten ersten Aufnahmeschlitz aufweist und eine zweite Profilstange
mindestens zwei in Längsrichtung
orientierte parallele zweite Aufnahmeschlitze aufweist. Hierbei
können
die genannten Aufnahmeschlitze über
die gesamte Länge der
Profilstangen verlaufen oder nur über einen Teilbereich derselben.
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Das
erfindungsgemäße Verbindungselement besitzt
eine in erster Näherung
als U-förmig
zu bezeichnende Grundgeometrie, die mit einem Grundschenkel und
zwei parallelen Seiten schenkeln gebildet ist. Etwaige Fortsätze oder
Vertiefungen oder zugeordnete Bauelemente sowie Krümmungen
von Grundschenkel und/oder Seitenschenkel sind in eine derartige
grundsätzlich
U-förmige
Grundgeometrie eingeschlossen.
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Der
Querschnitt des Grundschenkels ist korrespondierend zu dem ersten
Aufnahmeschlitz ausgebildet. Hierbei kann die Außenkontur des Grundschenkels
ungefähr
der Kontur des Aufnahmeschlitzes entsprechen, ggf. unter Ausbildung
eines Spiels, oder in Teilbereichen von dieser Kontur abweichen. Damit
kann erfindungsgemäß der Grundschenkel
in dem Aufnahmeschlitz angeordnet werden, wodurch eine Vorpositionierung
des Verbindungselements gegenüber
der ersten Profilstange erfolgt. Möglich ist auch, dass der Schlitz
eine Führung
des Grundschenkels darstellt, so dass die Position des Verbindungselements
gegenüber
der ersten Profilstange veränderlich
ist. Andererseits ist es möglich,
dass der Schlitz die Orientierung des Verbindungselements gegenüber der
ersten Profilstange vorgibt, so dass das Verbindungselement lediglich über einen
Freiheitsgrad in Richtung der Längsachse
der Profilstange bzw. in Richtung des Schlitzes verfügt.
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Der
Querschnitt der Seitenschenkel ist jeweils korrespondierend zu einem
zweiten Aufnahmeschlitz ausgebildet, so dass die beiden Seitenschenkel
in der zweiten Profilstange aufgenommen werden können. Hierbei ist es möglich, dass
die zweite Profilstange auf die Seitenschenkel "aufgesteckt" wird. Auch ohne etwaige Befestigungselemente
oder eine reibschlüssige
Verbindung zwischen dem Verbindungselement und der ersten und zweiten
Profilstange sind die über
das Verbindungselement verbundenen Profilstangen bereits mit einem
Moment belastbar, infolgedessen sich Grund- und Seitenschenkel an
die begrenzenden Wandungen der Aufnahmeschlitze anpressen, wodurch
in Abhängigkeit
des ausgeübten
Moments die Verbindung zwischen Verbindungselement und Profilstangen
gestärkt
wird. Zusätzlich
ist eine formschlüssige
oder reibschlüssige
Verbindung zwischen Verbindungselement und mindestens einer Profilstange
möglich.
Zusätzliche Befestigungselemente
können
ebenfalls vorgesehen sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind der Querschnitt des Grundschenkels und
die Querschnitte der Seitenschenkel in Teilbereichen identisch.
Vorzugsweise sind damit auch die Aufnahmeschlitze der ersten und
zweiten Profilstangen zumindest bereichsweise identisch. Hierdurch
ist ein multifunktionaler Einsatz des Verbindungselements ermöglicht,
da je nach Einsatzzweck derselbe Aufnahmeschlitz einer Profilstange
zur Aufnahme eines Grundschenkels oder zur Aufnahme eines Seitenschenkels
dienen kann.
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Dadurch,
dass das Verbindungselement nicht lediglich L-förmig ausgebildet ist, sondern
U-förmig, ist
eine vergrößerte Aufnahme
von Beanspruchungen der Verbindung möglich. Insbesondere ein Torsionsmoment
um die Längsachse
der zweiten Profilstange kann durch das "Paar" der
Seitenschenkel aufgenommen werden, welches ein dem Torsionsmoment
entgegenwirkendes Kräftepaar
zur Verfügung
stellt. Gleichzeitig stellt das U-förmige Verbindungselement großflächige Anlageflächen zwischen Verbindungselement
und Profilstangen bereit, so dass sich wirkende Kräfte und
Momente auf große Kontaktflächen verteilen,
wodurch die Materialbeanspruchung insbesondere der Profilstangen
sinkt. Damit können
die Profilstangen verringert dimensioniert werden, kann ein Material
ausgewählt
werden, welches eine geringere Festigkeit aufweist und kann dieselbe
Profilstange für
höhere
Beanspruchungen eingesetzt werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Querschnitte des Grundschenkels und/oder
der Seitenschenkel ungefähr
T-förmig
ausgebildet. Derartige T-förmige
Querschnitte stellen zunächst
ein hohes Flächenträgheitsmoment
für Grundschenkel
und Seitenschenkel bereit, so dass die Grundschenkel erhöhten mechanischen
Beanspruchungen, insbesondere Biegemomenten, ausgesetzt werden können. Besitzen
die Aufnahmeschlitze ebenfalls einen ungefähr T-förmigen Querschnitt, so können Grund-
und Seitenschenkel gleitend in diesen angeordnet werden, wobei durch
die T-förmige
Gestaltung ein Austreten des Grund- oder Seitenschenkels quer zu
der Längsachse
der Profilstange aus dieser vermieden ist. Durch die Außenflächen der
T-förmigen
Kontur, die an geeigneten Gegenflächen des Aufnahmeschlitzes
der Profilstange zur Anlage kommen, kann weiterhin bereits eine
Orientierung des Verbindungselements zu der dem Aufnahmeschlitz
zugeordneten Profilstange erfolgen. Hierbei können unterschiedliche Bereiche
der T-förmigen
Kontur unterschiedlichen Funktionen dienen. Beispielsweise können die
Seitenflächen
des vertikalen Schenkels des T einer lateralen Führung des Verbindungselements
in der Profilstange und/oder einer Sicherung gegenüber einer
Verdrehung um diese laterale Richtung dienen. Die Bereiche des horizontalen
Schenkels des T dienen insbesondere einer Aufnahme von lateral zu
der Profilstange orientierten Kräften
auf das Verbindungselement sowie der Aufnahme von Biege- und Torsionsmomenten.
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Entsprechend
einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungselements weisen
die Seitenschenkel in dem dem Grundschenkel zugewandten Endbereich
eine verringerte Breite oder eine Nut auf. Insbesondere besitzen
die Seitenschenkel im Übergangsbereich
zu dem Grundschenkel keinen T-förmigen
Querschnitt, sondern vielmehr lediglich den vertikalen Schenkel
des T. Die Verringerung der Breite der Seitenschenkel in dem dem Grundschenkel
zugewandten Endbereich oder die in diesem Bereich angeordnete Nut
ermöglicht
ein "Eingreifen" der Begrenzungen
des Aufnahmeschlitzes der ersten Profilstange, wodurch auf einfache
Weise eine Verschieblichkeit in Längsrichtung sowie eine Aufnahme
von Haltekräften
ermöglicht
werden kann.
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Neben
der Möglichkeit
einer spielbehafteten, formschlüssigen,
reibschlüssigen
oder stoffschlüssigen
Anbindung zwischen Verbindungselement und mindestens einer Profilstange
wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
dass das Verbindungselement mindestens ein Befestigungsmittel zur
Lagefixierung des Verbindungselements gegenüber der ersten Profilstange
und/oder der zweiten Profilstange aufweist. Hierdurch kann eine
besonders zuverlässige
Anbindung des Verbindungselements erfolgen, wobei vorzugsweise ein
lösbares
Befestigungsmittel wie eine Schraube eingesetzt wird.
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Entsprechend
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann eine derartige Schraube
in ein Gewinde eingeschraubt werden, welches sich in dem Grundschenkel
oder dem Seitenschenkel quer zu diesem erstreckt. Mit einer Verschraubung
tritt die Schraube aus dem Grund- oder Seitenschenkel heraus, so
dass die Schraube nach Maßgabe
der Verschraubung in Wirkverbindung mit begrenzenden Flächen des
Aufnahmeschlitzes einer Profilstange treten kann. Eine derartige
Wirkverbindung kann in einer Anpresskraft bestehen, so dass eine
reibschlüssige
Verbindung quer zur Schraube geschaffen wird sowie eine formschlüssige Verbindung
in Längsrichtung
der Schraube. Alternativ kann die Schraube eine plastische Verformung
eines Teilbereichs der Kontaktfläche
mit der Profilstange hervorrufen, so dass auch quer zur Längsrichtung
der Schraube eine formschlüssige
Verbindung geschaffen wird. Vorzugsweise findet eine Madenschraube Einsatz.
Eine besonders zuverlässige
Verbindung, die auch eine gute Aufnahme von Momenten ermöglicht,
wird geschaffen, wenn im Bereich des Grundschenkels und im Bereich
der Seitenschenkel jeweils zwei Schrauben angeordnet sind.
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Gemäß einem
besonderen Vorschlag der Erfindung ist ein Befestigungsmittel mit
einer Schraube gebildet, die in ein Gewinde eingeschraubt ist, wobei das
Gewinde derart orientiert und positioniert ist, dass sich die Schraube
mit dem Einschrauben in das Verbindungselement auf der dem U abgewandten Seite
aus dem Grundschenkel heraus erstreckt. Hierdurch kann mit zunehmender
Verschraubung und zunehmendem Austritt der Schraube aus dem Grundschenkel
eine Verbindung zwischen dem Verbindungselement und einer ersten
Profilstange hergestellt werden. Vorteilhaft ist bei dieser Ausgestaltung, dass
die Schraube von einer Außenseite
eines Seitenschenkels zugänglich
ist. Dies bedeutet, dass zur Betätigung
der Schraube nicht ein Werkzeug zwischen die Seitenschenkel eingeführt werden
muss, wobei eine Betätigung
des Werkzeuges durch die Seitenschenkel behindert werden könnte. Ein
weiterer Vorteil dieser Ausgestaltung ist, dass die Schraube unter
Umständen
auch dann zugänglich
ist, wenn eine zweite Profilstange auf die Seitenschenkel aufgesteckt
ist, sofern die zweite Profilstange geeignete Nuten oder Ausnehmungen
aufweist, durch die ein Werkzeug hindurch treten kann und mit der
Schraube in Wechselwirkung treten kann. Erfindungsgemäß ist es
damit ermöglicht,
dass die Reihenfolge einer Montage des Verbindungselementes mit
der ersten Profilstange im Bereich des Grundschenkels sowie der zweiten
Profilstange im Bereich des Seitenschenkels unter Umständen beliebig
und austauschbar ist. Andererseits kann für eine montierte Baugruppe
mit einer ersten Profilstange, einer zweiten Profilstange und einem
Verbindungselement eine aus dem Grundschenkel heraustretende Schraube
leicht gelöst
werden, ohne dass Befestigungselemente zwischen Seitenschenkel und
zweiter Profilstange gelöst
werden müssen.
Mit gelöster
Schraube ist aber ermöglicht,
dass das Verbindungselement, ggf. mit der zweiten Profilstange,
gegenüber
der ersten Profilstange verschoben wird oder aus dieser heraus geführt wird.
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Vorzugsweise
ist die Längsachse
des Gewindes gegenüber
dem zugeordneten Seitenschenkel um einen Winkel α nach außen abgewinkelt (bzw. um einen
Winkel 90°-α gegenüber dem
Grundschenkel abgewinkelt). Dies hat zur Folge, dass eine in das Gewinde
eingeschraubte Schraube nicht senkrecht auf die erste Profilstange
trifft, sondern ebenfalls unter einem Winkel. Hierdurch kann unter
Umständen eine
gewisse Kerbwirkung erzeugt werden, so dass ein Kantenbereich der
Stirnfläche
der Schraube in eine Gegenfläche
der ersten Profilstange eintritt, so dass zusätzlich zu einem Reibschluss
zwischen Schrauben und erster Profilstange eine Art Formschluss
infolge einer elastischen oder plastischen Verformung der ersten
Profilstange auftritt. Ein weiterer Vorteil der Neigung des Gewindes
um den Winkel 90°-α gegenüber der
Senkrechten zum Seitenschenkel ist, dass sich unter Umständen die
Gewindelänge in
dem Seitenschenkel verlängert,
ohne dass die Seitenschenkel einen vergrößerten Querschnitt aufweisen
müssen,
so dass sich ein besonders kompaktes Verbindungselement ergibt.
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Die
Verbindung der ersten Profilstange und dem Verbindungselement kann
dadurch verbessert werden, dass in jedem Übergangsbereich zwischen den
Seitenschenkeln und dem Grundschenkel des Verbindungselementes eine
Schraube angeordnet ist, wobei die beiden Schrauben jeweils auf
gegenüberliegenden
Außenseiten
der Seitenschenkel für
ein Werkzeug zugänglich
sind und sich in eingeschraubtem Zustand aus dem Grundschenkel heraus
erstrecken. Hierbei können
die Schrauben jeweils in entgegengesetzter Richtung um den Winkel α gegenüber den
Seitenschenkeln geneigt sein, so dass in beide Richtungen der Längsachse
einer zugeordneten ersten Profilstange eine vergleichbare Sicherungswirkung
auftritt.
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Zusätzlich zu
dem oder den vorgenannten Gewinden kann im Bereich mindestens eines
Seitenschenkels ein weiteres Gewinde vorgesehen sein, dessen Längsachse
gegenüber
dem Seitenschenkel ebenfalls um einen Winkel α nach außen geneigt ist. Dieses Gewinde
dient dem Einschrauben einer Schraube, welche das Verbindungselement
mit der zweiten Profilstange verbindet. Die Gewinde zur Verbindung
des Verbindungselementes mit der ersten Profilstange sowie mit der
zweiten Profilstange sind damit im Bereich eines Seitenschenkels
parallel zueinander orientiert.
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Eine
vergrößerte Gewindelänge und/oder eine
Verstärkung
der Seitenschenkel kann dadurch erzielt werden, dass das Gewinde
im Bereich einer Verdickung des Seitenschenkels angeordnet ist.
Für den
Fall, dass eine Verdickung des Seitenschenkels im Bereich des Gewindes
vorgesehen ist, ist es von Vorteil, wenn die zweite Profilstange
Nuten oder Ausnehmungen aufweist, in die die Verdickung eintreten kann.
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Eine
erfindungsgemäße Baugruppe
kann geschaffen werden, wenn zwei Profilstangen über eines der vorgenannten
Verbindungselemente verbunden werden, so dass die Profilstangen
L-förmig oder T-förmig angeordnet
sind, unter rechten Winkeln oder abweichenden Winkeln.
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Gemäß einer
besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist ermöglicht, dass das Verbindungselement
vollständig
innerhalb der äußeren Kontur
der Profilstangen angeordnet ist. Dies führt einerseits zu einer guten
optischen Gestaltung der Baugruppe. Andererseits kann die zweite
Profilstange so weit über
die Seitenschenkel des Verbindungselements geschoben werden, dass
die Stirnseite der zweiten Profilstange an einer Seitenfläche der
ersten Profilstange anliegt. Damit können zwischen Stirnseite und
Seitenfläche
zusätzlich
zu dem Verbindungs element Kräfte
und in gewissem Maße
Momente übertragen
werden. Da das Verbindungselement zu großen Teilen in den Profilstangen "verborgen" ist, kann für das Verbindungselement
ein beliebiges Material, eine beliebige Oberfläche und eine beliebige Farbe gewählt werden,
ohne dass die äußere Gestaltung der
Baugruppe beeinträchtigt
wird.
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Zur
Bildung einer L-förmigen
Baugruppe ist vorzugsweise eine Seitenfläche der zweiten Profilstange
bündig
zur Stirnfläche
der ersten Profilstange angeordnet. In diesem Fall steht das Verbindungselement
nicht über
eine Ecke der Baugruppe hinaus, so dass sich eine schlichte Gestaltung
der L-förmigen Baugruppe
ergibt mit einer glatten Außen-
und Innenkontur, so dass keine störenden Kanten o. ä. vorhanden
sind.
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Vorzugsweise
weist bei einer Baugruppe eine Profilstange sowohl mindestens einen
Aufnahmeschlitz auf, der der Anbindung des Verbindungselementes
dienen kann, also auch einen Adapterschlitz, der der Befestigung
weiterer Elemente dient. Hierbei kann die Profilstange ein- oder
mehrstückig ausgebildet
sein, wobei im einstückigen
Fall eine ansonsten als Aufnahmeschlitz ausgebildete Längsausnehmung
als Adapterschlitz erweitert sein kann.
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Eine
weitere Lösung
der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist durch ein modulates Bausystem
mit einer der vorgenannten Baugruppen geschaffen. Besonders vielfältige Einsatzmöglichkeiten
ergeben sich, wenn in einen Aufnahmeschlitz einer Profilstange ein
Haken oder ein Halter eingesetzt ist. Durch den Aufnahmeschlitz
kann auf einfache Weise eine Verschieblichkeit des Hakens oder Halters
in Längsrichtung
der Profilstange gewährleistet werden.
Andererseits kann der Haken oder Halter durch die Begrenzungen des
Aufnahmeschlitzes gehalten werden und/oder die Orientierung des
Hakens oder Halters kann vorgegeben werden. Hierbei kann der Haken
oder Halter über
ein geeignetes Befestigungsmittel oder formschlüssig, reibschlüssig oder stoffschlüssig gegenüber der
Profilstange festgesetzt sein.
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Alternativ
oder zusätzlich
ist an einer Seitenfläche
eine Adapterplatte befestigbar. Eine derartige Adapterplatte dient
einer Befestigung weiterer Module des Bausystems, wobei die Adapterplatte
besondere Aufnahmen, Ausnehmungen, o. ä. für ein Modul oder vielfältige Module
in mehreren Positionen aufweisen kann. Erfindungsgemäß erfolgt
die Befestigung der Adapterplatte über eine Schraube, die sich in
den Aufnahmeschlitz der zugeordneten Seitenfläche erstreckt und die mit mindestens
einem Gleitschuh verschraubbar ist, der in den Aufnahmeschlitz eingesetzt ist.
Durch die Verwendung eines Gleitschuhs kann sich die Einbringung
eines Gewindes oder anderer Befestigungselemente in die Profilstange
erübrigen.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann entsprechend eine Abdeckplatte über einen Gleitschuh mit der
Profilstange verschraubt werden. Eine Abdeckplatte kann einer Verbesserung
der Optik und/oder einem Verschließen des Aufnahmeschlitzes dienen.
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Gemäß einer
Weiterbildung des modularen Bausystems können mehrere Profilstangen
eine U-förmige Baugruppe
bilden. Von der offenen Seite des U ist eine Platte in die Aufnahmeschlitze
in die U-förmige
Baugruppe eingesetzt. Die Aufnahmeschlitze sind somit für eine weitere
Funktion genutzt, nämlich
für ein
Führen
der Platte während
eines Einschiebens sowie für
ein Halten der Platte, so dass diese mit einer Belastung, beispielsweise
als Regalboden, genutzt werden kann. Die Platte wird von Begrenzungen
der Schlitze der U-förmigen
Baugruppe getragen.
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Vorteilhaft
kann es sein, wenn die Platte auf der offenen Seite der U-förmigen Baugruppe
eine Erhöhung
aufweist. Eine derartige Erhöhung,
die beispielsweise als Sicke eines Blechs ausgebildet sein kann,
stellt eine Sicherung dar, die, insbesondere bei Einsatz des modularen
Bausystems als ein Regal, ein Herausrutschen von auf der Platte
angeordneten Gegenständen
vermeiden kann. Weiterhin kann durch eine derartige Erhöhung das
Flächenträgheitsmoment
der Platte erhöht
werden.
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Vorzugsweise
ist die Platte nach dem Einschieben in die U-förmige Baugruppe gegen eine
Bewegung aus dieser heraus durch ein geeignetes Sicherungselement
gesichert. Insbesondere handelt es sich bei dem Sicherungselement
um die zuvor genannte Adapterplatte, eine Abdeckplatte oder eine Verschlussplatte,
die beispielsweise stirnseitig und im Endbereich der Seitenschenkel
der U-förmigen Baugruppe
einen oder mehrere Aufnahmeschlitze verschließt.
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Gemäß einem
besonderen Vorschlag der Erfindung findet das Verbindungselement,
die Baugruppe sowie das modulare Bausystem Einsatz in einem Kraftfahrzeug,
beispielsweise in einem Transportfahrzeug oder einem Monteurfahrzeug,
bei dem durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
das Bausystem, insbesondere ein Regalsystem, auf einfache Weise
an die Baugegebenheiten in dem Innenraum des Kraftfahrzeugs angepasst
werden kann, wobei gleichzeitig ein robustes System gegeben ist.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Schutzansprüchen und
der gesamten Beschreibung. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere
den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer
Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen.
Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen
der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche abweichend
von den gewählten
Rückbeziehungen
ist ebenfalls möglich
und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die
in separaten Zeichnungsfiguren dargestellt sind oder bei deren Beschreibung
genannt werden. Diese Merkmale können
auch mit Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche kombiniert werden.
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KURZBESCHREIBUNG
DER FIGUREN
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter
bevorzugter Ausführungsbeispiele
weiter erläutert
und beschrieben.
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1 zeigt
eine räumliche
Explosionsdarstellung einer ersten Profilstange, einer zweiten Profilstange
und eines Verbindungselements vor deren Montage miteinander.
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2 zeigt
die Bauelemente gemäß 1 in
räumlicher
Darstellung, wobei das Verbindungselement in die erste Profilstange
eingesetzt ist.
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3 zeigt
die Bauelemente gemäß 1 und 2 in
räumlicher
Darstellung für
eine fertig montierte Eckverbindung.
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4 zeigt
eine räumliche
Darstellung einer Profilstange mit in einem Aufnahmeschlitz angeordnetem
Haken.
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5 zeigt
eine räumliche
Darstellung einer Profilstange mit einem in einem Aufnahmeschlitz
angeordneten Haken sowie mit einer Haltevorrichtung vor deren Verbindung
mit einem Gleitschuh.
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6 zeigt
die Bauelemente gemäß 5 in
montiertem Zustand.
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7 zeigt
eine räumliche
Darstellung einer Profilstange und einer Adapterplatte vor deren
Befestigung an der Profilstange.
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8 zeigt
eine räumliche
Darstellung einer Profilstange, an der die Adapterplatte gemäß 7 montiert
ist.
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9 zeigt
eine räumliche
Darstellung einer Profilstange mit an dieser befestigter Adapterplatte sowie
eine Abdeckplatte vor deren Befestigung an der Profilstange.
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10 zeigt
die Profilstange gemäß 9 mit
Adapterplatte und an der Profilstange befestigter Abdeckplatte.
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11 zeigt
eine räumliche
Darstellung eines modularen Bausystems, bei dem in Profilstangen eine
Platte zur Bildung eines Regalbodens eingeschoben wird.
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12 zeigt
die Platte gemäß 11 in
in die Profilstangen eingeschobenem Zustand.
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13 zeigt
das modulare Bausystem gemäß 12,
wobei auf der Platte ein Kasten gelagert ist.
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14 zeigt
ein mit dem erfindungsgemäßen modularen
Bausystem gebildetes Regal für
ein Kraftfahrzeug in perspektivischer Vorderansicht.
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15 zeigt
das Regalsystem gemäß 14 in
einer perspektivischen Rückansicht.
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16 zeigt
eine alternative Ausgestaltung einer Profilstange, die im Zusammenhang
mit der Erfindung einsetzbar ist.
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17 zeigt
eine alternative Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Verbindungselementes
in räumlicher
Darstellung.
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18 zeigt
das Verbindungselement gemäß 17 in
Vorderansicht.
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19 zeigt
das Verbindungselement gemäß 17 in
Seitenansicht.
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20 zeigt
das Verbindungselement gemäß 17 in
Unteransicht.
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21 zeigt
das Verbindungselement gemäß 17 in
einem Schnitt XXI-XXI.
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FIGURENBESCHREIBUNG
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1 zeigt
eine erste Profilstange 1 und eine zweite Profilstange 2,
die über
ein Verbindungselement 3 verbunden werden sollen.
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Die
Profilstangen 1, 2 sind identisch ausgebildet
und weisen ein inneres Hohlprofil 4 auf, welches eine zentrische
Durchgangsbohrung aufweist und eine rechteckige oder quadratische
Außenkontur besitzt.
Von den Ecken des Hohlprofils 4 erstrecken sich vier Stege 5 nach
außen.
Die Stege 5 tragen in ihren außenliegenden Endbereichen derart
jeweils einen L-förmigen
Winkel 6 mit Schenkeln 7, 8, so dass
jeweils ein Steg 5 mit zwei Schenkeln 7, 8 pfeilartig
ausgebildet ist. Die Schenkel 7, 8 sind jeweils parallel
zur Außenkontur
des Hohlprofils 4 angeordnet, so dass diese auf einer quadratischen
oder rechteckigen Kontur liegen. Die Seitenflächen 9 der Profilstangen 1, 2 besitzen
in Längsrichtung
durchgehende Aufnahmeschlitze 10, die im Querschnitt "pilzförmig" mit nach außen gerichtetem "Stiel" ausgebildet sind,
wobei die pilzartige Kontur der Aufnahmeschlitze 10 durch
eine Stirnfläche
des Schenkels 7, eine innenliegende Seitenfläche des
Schenkels 7, eine Seitenfläche eines Stegs 5,
eine Seitenfläche des
Hohlprofils 5, eine Seitenfläche eines anderen Stegs 5,
eine innenliegende Seitenfläche
des Schenkels 8 und eine Stirnfläche des Schenkels 8 begrenzt ist.
Die Aufnahmeschlitze 10 besitzen damit einen erweiterten
Bereich 11, der mit dem "Pilzkopf" korreliert und durch innenliegende
Flächen
der Schenkel 7, 8, Seitenflächen von Stegen 5 und
einer Seitenfläche des
Hohlprofils 4 begrenzt ist. Des Weiteren besitzen die Aufnahmeschlitze 10 einen
verjüngten
Bereich 12, der dem erweiterten Bereich 11 nach
außen
vorgelagert ist und im Wesentlichen durch Stirnflächen der
Schenkel 7, 8 begrenzt ist.
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Das
Verbindungselement 3 ist in erster Näherung U-förmig ausgestaltet mit einem
Grundschenkel 13, von dessen Endbereichen sich parallele
Seitenschenkel 14, 15 erstrecken. Die Länge des
Grundschenkels 13 entspricht im Wesentlichen ungefähr dem Abstand
von zwei gegenüberliegenden
Aufnahmeschlitzen 10. Der Grundschenkel 13 besitzt
einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt. Der Querschnitt
des Grundschenkels 13 ist korrespondierend zu dem Querschnitt
des erweiterten Bereichs 11 des Aufnahmeschlitzes 10 ausgebildet,
so dass dieser gleitend in dem Aufnahmeschlitz 10 geführt ist, durch
die Schenkel 7, 8 daran gehindert ist, quer zur Längsachse
der Profilstangen 1, 2 aus diesen auszutreten
und seitlich durch den Übergangsbereich
zwischen Schenkeln 7, 8 und Stegen 5 geführt ist.
Innenliegend von den Seitenschenkeln 14, 15 besitzt
der Grundschenkel 2 in Längsrichtung nebeneinander liegende
Gewindebohrungen 16, in die parallel zur Orientierung der
Seitenschenkel 14, 15 Schrauben 17, hier
Madenschrauben, einschraubbar sind. Mit zunehmender Verschraubung
der Schrauben 17 mit dem Grundschenkel 13 treten
die Schrauben 17 auf der den Seitenschenkeln 14, 15 abgewandten
Seite aus dem Grundschenkel 13 heraus und kommen im Bereich
ihrer Stirnflächen
zur Anlage an eine Seitenfläche 52 des
Hohlprofils 4, wodurch in Richtung der Längsachse
der Schrauben 17 der Grundschenkel 13 in dem erweiterten
Bereich 11 des Aufnahmeschlitzes 10 verspannt
werden kann.
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Die
Seitenschenkel 14, 15 besitzen einen T-förmigen Querschnitt
mit einem vertikalen Schenkel 18 und einem horizontalen
Schenkel 19. Während der
vertikale Schenkel 18 von dem Grundschenkel 13 ausgehend
durchgängig
ausgebildet ist, besitzt der horizontale Schenkel 19 im Übergangsbereich
zu dem Grundschenkel 13 beidseitig Nuten 20. Für die dargestellten
Ausführungsformen
sind die Nuten 20 mit einer Tiefe dergestalt ausgebildet,
dass im Bereich der Nut 20 der horizontale Schenkel 19 die
Breite des vertikalen Schenkels 18 besitzt. Die Breite
des vertikalen Schenkels 18 korreliert mit der Breite des verjüngten Bereichs 12 des
Aufnahmeschlitzes 10, insbesondere unter Ausbildung eines
Spiels oder einer Übergangspassung.
Die Breite des horizontalen Schenkels 19 korreliert mit
der Breite des erweiterten Bereichs 11 des Aufnahmeschlitzes 10,
insbesondere unter Ausbildung eines Spiels oder einer Übergangspassung,
so dass die Seitenschenkel 14, 15 in den Aufnahmeschlitzen 10 geführt sind.
Die Länge des
vertikalen Schenkels 18 korreliert mit der Dicke der Schenkel 7, 8,
während
die Dicke des horizontalen Schenkels 19 mit der Tiefe des
erweiterten Bereichs 11 des Aufnahmeschlitzes 10 korreliert.
Die Seitenschenkel 14, 15 weisen in Längsrichtung
derselben nebeneinander liegende Gewinde 21 mit Schrauben 22 auf,
die parallel zu dem Grundschenkel 13 orientiert sind und
mit zunehmender Verschraubung in Richtung des Inneren des U-förmigen Verbindungselements 3 bewegt
werden.
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2 zeigt
das Verbindungselement 3 mit dem in einen Aufnahmeschlitz 10 der
ersten Profilstange 1 eingesetzten Grundschenkel 13,
wobei das Verbindungselement 3 mit dem außenliegenden
Seitenschenkel 14 bündig
mit einer Stirnfläche
der ersten Profilstange 1 abschließt.
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Durch
Anziehen der Schrauben 17 ist das Verbindungselement 3 fest
mit der ersten Profilstange 1 verbunden.
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3 zeigt
eine fest miteinander verbundene Baugruppe, die mit der ersten Profilstange 1,
der zweiten Profilstange 2 und dem Verbindungselement 3 gebildet
ist, wobei die zweite Profilstange 2 aus der in 2 skizzierten
Position, in der diese parallel zu den Seitenschenkeln 14, 15 orientiert
ist, im Bereich der Stirnseite auf das Verbindungselement 3 aufgeschoben
ist, so dass die Seitenschenkel 14, 15 in zwei
einander gegenüberliegende
Aufnahmeschlitze 10 der zweiten Profilstange eintreten,
bis die Stirnseite der zweiten Profilstange zur Anlage an die dem Grundschenkel 13 zugeordnete
Seitenfläche
der ersten Profilstange 1 kommt. Durch Anziehen der Schrauben 22 können die
Seitenschenkel 14, 15 in dem erweiterten Bereich 11 der
Aufnahmeschlitze 10 der zweiten Profilstange 2 verspannt
werden. Bei geeigneter Dimensionierung der Länge der Schrauben 17, 22 stehen
diese in verspanntem Zustand nicht aus der außenliegenden Fläche der
Schenkel 18 und damit aus den Profilstangen 1, 2 heraus.
Für die
dargestellten Ausführungsbeispiele
sind die Schrauben 17, 22 mit einem Innensechskant
ausgebildet. Für den
Fall, dass die vertikalen Schenkel 18 mit geringerer Fläche ausgebildet
sind als die Tiefe des verjüngten
Bereichs 12 können
die Schrauben 22, 17 durch den verjüngten Bereich 12 der
Aufnahmeschlitze 10 zugänglich
sein. Für
den Fall, dass sich die Seitenschenkel 14, 15 nicht
vertikal zu dem Grundschenkel 13 erstrecken, beispielsweise
unter einem Winkel von 60°,
45° oder
30°, und
die zugeordnete Stirnfläche
der zweiten Profilstange 2 ebenfalls abgeschrägt ist,
ist abweichend zu den dargestellten Ausführungsformen auch eine Verbindung
der Profilstangen 1, 2 unter einem anderen Winkel
als 90°,
insbesondere 60°,
45° oder
30°, möglich. Hierbei
ist es möglich, dass
die Seitenschenkel 14, 15 mit unterschiedlichen Längen ausgebildet
sind. Alternativ ist es auch möglich,
dass die Profilstange 2 gekrümmt ist, und zwar auch im Verbindungsbereich
mit dem Verbindungselement 3, wenn die Seitenschenkel 14, 15 konzentrisch
zueinander sowie zu der Profilstange 2 gekrümmt sind.
In diesem Fall werden die Seitenschenkel 14, 15 nicht
geradlinig in die Profilstange 2 eingeführt, sondern auf einer kreisförmigen Bahn.
-
Für das in 4 dargestellte
Ausführungsbeispiel
ist in den Aufnahmeschlitz 10 ein Haken 23 eingesetzt.
Der Haken 23 ist mit einem blech- oder streifenartigen
Grundmaterial ausgebildet und besitzt einen hakenförmigen oder
gebogenen Bereich 24, dessen Endbereich benachbart zu dem
Aufnahmeschlitz 10 an einer Außenfläche des Schenkels 8 anliegt.
Von diesem Endbereich erstreckt sich nach innen in den Aufnahmeschlitz 10 ein
Schenkel 25, von dessen Endbereich sich ein weiterer Schenkel 26 parallel
zu dem Schenkel 7 erstreckt, dessen Endbereich wiederum
formschlüssig
zwischen Schenkel 7 und Steg 5 aufgenommen ist.
Die Dimensionen von Bereich 24, Schenkel 25 und
Schenkel 26 können derart
gewählt
sein, dass der Schenkel auch für
verschlossene Stirnseiten der Profilstangen 1, 2 in
den Aufnahmeschlitz durch geeignete Verkippung eingesetzt werden
kann und infolge eines Eigengewichts in der skizzierten Stellung
gehalten wird. Alternativ ist es möglich, dass der Haken 23 lediglich
im Bereich der Stirnseiten oder im Bereich geeigneter Öffnungen,
im Bereich welcher die Abmessungen des Aufnahmeschlitzes 10 vergrößert sind,
in die Profilstange einsetzbar ist.
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5 und 6 zeigen
einen Haken 27, der eine Platte 28 aufweist, mit
der fest verbunden ein pilzartiges Halteelement ist, welches sich
in der montierten Stellung von der Profilstange 1, 2 weg
erstreckt. Parallel zu dem Halteelement erstreckt sich durch die
Platte 28 eine Schraube durch eine geeignete Bohrung der
Platte 28, die mit einem Gleitschuh 30 verschraubt
ist, der in dem Aufnahmeschlitz 10 angeordnet ist. Hierbei
ist es möglich,
dass der Gleitschuh stirnseitig in den Aufnahmeschlitz 10 eingesetzt
wird. Alternativ ist es entsprechend 5 möglich, dass
der Gleitschuh eine Höhe
aufweist, die geringer ist als die Breite des verjüngten Bereichs 12 des
Aufnahmeschlitzes 10, so dass der Gleitschuh 30 bei
geeigneter Orientierung von außen
in den Aufnahmeschlitz 10 einsetzbar ist. Bei Drehung des Gleitschuhs 30 um
90° um die
durch die Schraube 31 vorgegebene Achse kann der Gleitschuh 30 in
dem Aufnahmeschlitz 10 arretiert werden, so dass mittels der
Schraube 31 der Haken 27 mit der Profilstange 1, 2 verspannt
werden kann. Vorzugsweise besitzt die Platte 28 auf Höhe der Schraube 31 Fortsätze 32,
die zur Führung
und zur Aufnahme eines Moments in den verjüngten Bereich 12 des
Aufnahmeschlitzes 10 eingreifen.
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Eine
Haltevorrichtung 33 ist entsprechend Haken 27 an
der Profilstange 1, 2 über eine Schraube 31a und
einen Gleitschuh 30a befestigt, wobei sich bei der Haltevorrichtung 33 von
der Platte 28a nach außen
vorstehende Greifelemente 34 erstrecken, die zur Aufnahme
und Halterung von Gegenständen
dienen.
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7 und 8 zeigen
eine Befestigung einer Adapterplatte 35 an einer Profilstange 1, 2.
Die Befestigung der Adapterplatte 35 erfolgt entsprechend
der Befestigung der Haltevorrichtung 33 bzw. des Hakens 27,
wobei die Adapterplatte 35 infolge der vergrößerten Längserstreckung
u. U. über
mehrere Gleitschuhe 30b und Schrauben 31b mit
den Profilstangen 1, 2 verbunden ist. Die Adapterplatte 35 ist
als Kastenprofil ausgebildet mit einem Adapterschlitz 36 auf
der der Profilstange 1, 2 abgewandten Seite. Der
Adapterschlitz 36 besitzt Teilbereiche 37, 38 mit
konstanter Breite sowie vergrößerte Teilbereiche 39, 40,
in die kreisförmige
Verbindungskörper einsetzbar
sind und die einen größeren Durchmesser aufweisen
als die Breite der Teilbereiche 37, 38. Die Schrauben 31b sind
vorzugsweise im Bereich der vergrößerten Teilbereiche 39, 40 mit
den Gleitschuhen 30b verschraubt.
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9 und 10 zeigen
eine Abdeckplatte 41, die entsprechend der Adapterplatte 35 gemäß 7 und 8 mit
einer Profilstange 1, 2 verschraubt ist. Adapterplatte 35 und
Abdeckplatte 41 weisen vorzugsweise eine Breite auf, die
der Breite der Profilstange 1, 2 oder der Breite
der Profilstange 1, 2 mit einer Adapterplatte 35 oder
mit zwei Adapterplatten 35 entspricht. Die Abdeckplatte 41 verschließt den Aufnahmeschlitz 10 und
ist vorzugsweise abgerundet.
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11 und 12 zeigen
ein Gerüst,
welches mit einer Vielzahl von rechteckig zueinander im Raum angeordneten
Profilstangen 1, 2 ausgebildet ist, wobei jeweils
eine Verbindung zwischen benachbarten Profilstangen über ein
Verbindungselement 3 erfolgt. Hierbei ist im Bereich eines
Knotenpunktes 42 ersichtlich, dass bei einer Längskoordinate
einer Profilstange im Bereich mehrerer Seitenflächen über mehrere Verbindungselemente 3 mehrere
Profilstangen 2 angebunden werden können.
-
In
ein derartiges Gerüst
wird eine Platte 43 eingeschoben, vgl. 11 und 12.
Aus Gründen der
Vereinfachung ist eine weitere Profilstange auf der linken Seite
der Platte 43 nicht dargestellt. Diese nicht dargestellte
weitere Profilstange sowie Profilstangen 44, 45 bilden
ein U-förmiges
Profil. In die in Richtung des Inneren des U-förmigen Profils weisenden Aufnahmeschlitze 10 kann
von der offenen Seite des U die Platte 43 eingeschoben
werden, wobei die Bewegung durch die nicht dargestellte Profilstange und
Profilstange 54 geführt
ist, bis die Platte 43 zur Anlage an die Profilstange 44 kommt.
Bei Belastung der Platte 43 nach unten stützt sich
die Platte 43 an den Begrenzungen der Aufnahmeschlitze
ab, insbesondere an den Stirnflächen
der Schenkel 7, 8. Damit ein Einschieben der Platte 43 möglich ist,
kann es erforderlich sein, dass in vertikal orientierte Profilstangen 1, 2 geeignete
Nuten 46 eingebracht sind, die eine Verlängerung
der Aufnahmeschlitze 10 in diesen Profilstangen darstellen.
In dem im Bereich der offenen Seite des U liegenden Endbereich besitzt
die Platte 43 eine Erhöhung 47,
die beispielsweise für den
Fall einer blechförmigen
Platte 43 als Umbördelung
oder als Falz ausgebildet ist. Die Erhöhung 47 erstreckt
sich nicht über
die gesamte Stirnseite der Platte 43, sondern nur über einen
Teilbereich, damit ein vollständiges
Einführen
der Platte 43 in die Aufnahmeschlitze 10 und die
Nuten 46 möglich
ist.
-
13 zeigt
einen Kasten 48, dessen Größe ungefähr der Gittergröße des gitterartigen
Gerüsts entspricht
und der sich auf der Platte 43 abstützt. In der Horizontalen ist
der Kasten durch die U-förmig angeordneten
Profilstangen, die die Platte 43 aufnehmen, gegen ein Verrutschen
gesichert, während in
die verbleibende vierte Raumrichtung eine Verschiebung des Kastens
durch die Erhöhung 47 vermieden
ist.
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14 und 15 zeigen
ein Gerüst
oder Regal 49 aus Profilstangen 1, 2,
die mit Verbindungselementen 3 verbunden sind, wobei zwischen
Profilstangen Platten 43 als "Regalböden" angeordnet sind. Wie aus 14 ersichtlich,
können
Teilbereiche des Regals mit unterschiedlichen Tiefen ausgebildet sein.
Ebenfalls der Einsatz von vertikalen Platten 43b ist möglich, die
entsprechend den horizontalen Platten 43 in den Aufnahmeschlitzen
aufgenommen sind. Des Weiteren sind in 14 Sicherungselemente 50 zu
erkennen, die entsprechend den Haken 27 und Haltevorrichtung 33 mit
einer Profilstange 1, 2 verschraubt werden können und
die Nuten 46 verschließen,
so dass die Platte 43 nicht wieder aus den mit Profilstangen
gebildeten U-förmigen Aufnahmeschlitzen 10 austreten
kann.
-
Ein
Regal 49 kann besonders vorteilhaft im Innenraum eines
Kraftfahrzeugs eingesetzt werden, wobei rückwärtig Bleche 51 vorgesehen
sind, die der Innenkontur des Kraftfahrzeugs angepasst sind und sich
ebenfalls in Aufnahmeschlitzen 10 der Profilstangen 1, 2 abstützen.
-
Die
Profilstangen 1, 2, das Verbindungselement 3,
die Haken 27, die Haltevorrichtung 33, die Adapterplatte 35,
die Abdeckplatte 41 und/oder die Platten 43, 43b sind
vorzugsweise aus einem Kunststoff oder einem Metall, insbesondere
Stahl oder Aluminium oder eine geeignete Legierung, hergestellt.
-
16 zeigt
eine erste und/oder zweite Profilstange 1a, 1b,
welche entsprechend der in 7 und 8 dargestellten
Profilstange 1, 2 mit Adapterplatte 35 einsetzbar
ist. Allerdings ist in dem in 16 dargestellten
Fall die Adapterplatte 35 als integraler Bestandteil der
Profilstange 1, 2 ausgebildet. Hierzu ist mindestens
ein Aufnahmeschlitz 10a der Profilstange 1a, 1b gegenüber den
aus den zuvor dargestellten Ausführungsbeispielen
bekannten Aufnahmeschlitzen 10 derart erweitert, dass dieser
die Form des Adapterschlitzes 36a besitzt mit Teilbereichen 37a, 38a mit
konstanter Breite sowie vergrößerten Teilbereichen 39a, 40a,
in die kreisförmige
Verbindungskörper
einsetzbar sind und die einen größeren Durchmesser
aufweisen als die Breite der Teilbereiche 37a, 38a.
Eine Verschraubung mittels Schrauben 31b und Gleitschuhen 30b erübrigt sich
somit. Weiterhin kann eine Rückseite
der Adapterplatte 35 gemäß 7 und 8 entfallen.
-
In
den 17 bis 21 ist
eine alternative Ausgestaltung eines Verbindungselementes 3a dargestellt.
Bei ansonsten der zuvor beschriebenen Ausführungsform entsprechender Ausgestaltung
befinden sich die Gewinde 16a im Bereich des Grundschenkels 13a nicht
zwischen den Seitenschenkeln 14a, 15a mit ihrer
Längsachse
senkrecht zu dem Grundschenkel 13a. Vielmehr sind die Gewinde 16a gegenüber den
Seitenschenkeln um einen Winkel α geneigt
und erstrecken sich von einer Außenseite des Seitenschenkels
als Durchgangsgewinde bis zu der außen liegenden Stirnfläche des
Grundschenkels 13a. In die Gewinde 16a sind Schrauben,
hier Madenschrauben 60, 61, von voneinander abgewandten
Außenseiten
der Seitenschenkel 14a, 15a eingeschraubt.
-
Auch
die Gewinde 21a sind für
das in 21 dargestellte Ausführungsbeispiel
gegenüber
den Seitenschenkeln 14a, 15a um den Winkel α geneigt.
Die Gewinde 21a sind im Übergangsbereich der dem Grundschenkel 13a abgewandten
Stirnseiten der Seitenschenkel 14a, 15a zu der
Außenseite
der Seitenschenkel 14a, 15a in diese eingebracht.
In die Gewinde 21a sind ebenfalls von außen Madenschrauben 62, 63 eingeschraubt,
die mit zunehmender Verschraubung auf der Innenseite des U aus den
Seitenschenkeln 14a, 15a heraustreten, so dass
diese mit einer zweiten Profilstange 2 in Wirkverbindung
treten können.
Im Bereich der Gewinde 16a, 21a sind die Seitenschenkel 14a, 15a mit
Verdickungen 64, 65, 66, 67 ausgebildet,
die geeignet geformt sind, um verschiebliche Aufnahme in dem Aufnahmeschlitz 10 bzw.
Adapterschlitz 36, 36a zu finden.
-
Der
Adapterschlitz
36,
36a ist insbesondere vorteilhaft
in Verbindung mit Haltevorrichtungen einsetzbar, wie diese beispielsweise
in der nicht vorveröffentlichten
Patentanmeldung
DE 10 2005
015 348.8 des Anmelders beschrieben sind.
-
- 1
- erste
Profilstange
- 2
- zweite
Profilstange
- 3
- Verbindungselement
- 4
- Hohlprofil
- 5
- Steg
- 6
- Winkel
- 7
- Schenkel
- 8
- Schenkel
- 9
- Seitenfläche
- 10
- Aufnahmeschlitz
- 11
- erweiterter
Bereich
- 12
- verjüngter Bereich
- 13
- Grundschenkel
- 14
- Seitenschenkel
- 15
- Seitenschenkel
- 16
- Gewinde
- 17
- Schraube
- 18
- vertikaler
Schenkel
- 19
- horizontaler
Schenkel
- 20
- Nut
- 21
- Gewinde
- 22
- Schraube
- 23
- Haken
- 24
- Bereich
- 25
- Schenkel
- 26
- Schenkel
- 27
- Haken
- 28
- Platte
- 29
- Halteelement
- 30
- Gleitschuh
- 31
- Schraube
- 32
- Fortsatz
- 33
- Haltevorrichtung
- 34
- Greifarm
- 35
- Adapterplatte
- 36
- Adapterschlitz
- 37
- Teilbereich
- 38
- Teilbereich
- 39
- vergrößerter Teilbereich
- 40
- vergrößerter Teilbereich
- 41
- Abdeckplatte
- 42
- Knotenpunkt
- 43
- Platte
- 44
- Profilstange
- 45
- Profilstange
- 46
- Nut
- 47
- Erhöhung
- 48
- Kasten
- 49
- Regal
- 50
- Sicherungselement
- 51
- Blech
- 52
- Seitenfläche Hohlprofil
- 60
- Madenschraube
- 61
- Madenschraube
- 62
- Madenschraube
- 63
- Madenschraube
- 64
- Verdickung
- 65
- Verdickung
- 66
- Verdickung
- 67
- Verdickung