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DE102005025895A1 - Isomaltulose als geschmacksverkürzendes Agens - Google Patents

Isomaltulose als geschmacksverkürzendes Agens Download PDF

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DE102005025895A1
DE102005025895A1 DE102005025895A DE102005025895A DE102005025895A1 DE 102005025895 A1 DE102005025895 A1 DE 102005025895A1 DE 102005025895 A DE102005025895 A DE 102005025895A DE 102005025895 A DE102005025895 A DE 102005025895A DE 102005025895 A1 DE102005025895 A1 DE 102005025895A1
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DE
Germany
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sweetener
isomaltulose
sucralose
taste
mixture
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DE102005025895A
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Inventor
Margit Arenz
Stephan Dr. Hausmanns
Jörg Dr. Kowalczyk
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Suedzucker AG
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Suedzucker AG
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Isomaltulose als geschmacksverkürzendes Agens sowie Süßungsmittelgemische, bei denen Isomaltulose die Geschmacksdauer verkürzt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Süßungsmittelgemische, umfassend Isomaltulose und mindestens einen Intensivsüßstoff, wobei die Geschmacksdauer des mindestens einen Intensivsüßstoffes durch Isomaltulose verkürzt wird, sowie die Verwendung von Isomaltulose als geschmacksverkürzendes Agens.
  • Intensivsüßstoffe sind häufige Zutaten in Getränken und in Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimitteln. Jedoch haben Intensivsüßstoffe oft einen ungewollt lang anhaltenden Nachgeschmack.
  • Ein in den USA 1989 und in der Europäischen Union 2004 zugelassener Intensivsüßstoff, der zum Süßen von Getränken und Nahrungs-, Genuss- und Arzneimitteln häufig verwendet wird, ist Sucralose.
  • Sucralose, dem Fachmann auch unter dem Namen Splenda bekannt, ist der Trivialname für 1,6-Dichlor-1,6-didesoxy-β-D-fructofuranosyl-4-chlor-4-desoxy-α-D-galactopyranosid. Sucralose, beschrieben im britischen Patent Nr. 1543167, wird im Körper nicht verstoffwechselt, ist kalorienfrei und kann in zahnschonenden Produkten eingesetzt werden. Sucralose ist ein hochintensives Süßungsmittel. In wässriger Lösung ist Sucralose etwa 600 mal süßer als Zucker und besitzt ein reines Geschmacksprofil. Sucralose zeigt einen ausgeprägt lang anhaltenden Nachgeschmack. Dieser ist in vielen Produkten, wie beispielsweise Cola, Limonaden und Süßwaren vom Konsumenten unerwünscht.
  • Die natürlich, zum Beispiel in Honig, vorkommende reduzierende Disaccharid-Ketose Isomaltulose (6-O-α-D-Glucopyranosyl-fructose), die dem Fachmann auch als Palatinose bekannt ist, wird hauptsächlich als Ausgangsstoff zur Herstellung von Isomalt, eines nahezu äquimolaren Gemisches der Diastereomere 6-O-α-D-Glucopyranosyl-D-sorbit (1,6-GPS) und 1-O-α-D-Glucopyranosyl-D-mannit (1,1-GPM) eingesetzt. Als süßendes Agens wird Isomaltulose aufgrund seiner geringen Süßkraft und des daraus resultierenden Geschmacks hauptsächlich in Kombination mit Zuckeraustauschstoffen und/oder Süßstoffen in Lebensmitteln eingesetzt. Aufgrund des erst im Dünndarmbereich erfolgenden verzögerten Abbaus der Isomaltulose wird diese auch in speziellen Lebensmitteln für Sportler eingesetzt, um den oxidativen Metabolismus aufrechtzuerhalten.
  • Isomaltulose kristallisiert in Form eines Monohydrats. Die Löslichkeit von Isomaltulose in Wasser beträgt 0,49 g wasserfreie Isomaltulose pro g Wasser. Isomaltulose weist vorteilhafte akariogene Eigenschaften auf, da sie von der menschlichen Mundflora kaum abgebaut wird. Isomaltulose wird lediglich von den Glucosidasen der menschlichen Dünndarmwand verzögert gespalten, wobei die resultierenden Abbauprodukte Glucose und Fructose resorbiert werden. Dies resultiert, verglichen zu schnell verdaulichen Kohlenhydraten, in einem langsamen Anstieg der Blutglucose. Isomaltulose benötigt im Unterschied zu schnell verdaulichen, hochglykämischen Lebensmitteln kaum Insulin zur Verstoffwechslung. Trotz der günstigen akariogenen Eigenschaften wird bisher Isomaltulose im Gegensatz zu Zuckeraustauschstoffen wie Mannit, Sorbit und Isomalt, oder Süßstoffen wie Cyclamat kaum als alleiniger Zucker oder alleiniges süßendes Agens in Lebensmitteln oder Getränken eingesetzt. Dies hängt insbesondere mit dem Geschmack von Isomaltulose, insbesondere aufgrund der erheblich geringeren Süßkraft im Vergleich zu Saccharose zusammen. Die Süßkraft von 10-%igen wässrigen Isomaltulose-Lösungen beträgt nur etwa 0,4 der Süßkraft von Zucker.
  • Teilweise wird Isomaltulose auch eingesetzt, um den unangenehmen Geschmack anderer Lebensmittel zu überdecken. Die EP 0 809 939 A1 beschreibt einen Milchsäurebakterien und Bifidobakterien enthaltenden Joghurt, der raffiniertes Fischöl mit einem hohen Anteil ungesättigter Fettsäuren sowie ein süßendes Agens, beispielsweise Isomaltulose enthält. Die Zugabe von Isomaltulose soll die Entwicklung des typischen Fisch-Geschmackes und Fisch-Geruches verhindern. Die JP 63152950 A2 beschreibt die Herstellung von Gemüse-Gelee-Erzeugnissen unter Verwendung von Gemüsearten und einem Gelierungsmittel, wobei Isomaltulose und andere Zusätze wie Zimt eingesetzt werden, um den unangenehmen Geruch von Gemüsebestandteilen zu überdecken.
  • Die DE 690 005 48 T2 beschreibt Sucralose und Isomaltulose enthaltende Süßstoffzusammensetzungen, wobei diese Zusammensetzung einen synergistischen Effekt aufweisen, dass heißt eine größere Süßkraft zeigen, als dies durch eine einfache Addition der von den Süßmittelkomponenten gezeigten Süßkraft erwartet würde. Das Süßungsmittelgemisch kann beispielsweise zur Herstellung von Getränken und Süßwaren eingesetzt werden.
  • Das US-Patent 5,902,628 beschreibt die Verkürzung des anhaltend süßen Nachgeschmacks von Sucralose durch Beimischung von Tanninsäuren.
  • Tanninsäuren können als Gerbsäuren jedoch einen bitteren Geschmack haben, der in Getränken und Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimitteln störend sein kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, Getränke, Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel zur Verfügung zu stellen, bei denen der anhaltende Nachgeschmack von Intensivsüßstoffen, insbesondere Sucralose, verkürzt wird, ohne dass Geschmacksqualitäten in vom Verbraucher als störend oder fremd empfundener Weise beeinflusst werden. Darüber hinaus soll die Süßkraft oder Süßintensität der Sucralose beziehungsweise der süßenden Agenzien in dem betreffenden Produkt nicht reduziert werden, sondern allein die Dauer des süßen Nachgeschmacks reduziert werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt weiterhin das technische Problem zugrunde, Verfahren und Produkte, insbesondere Süßungsmittelgemische, zur Verfügung zu stellen, durch die in der vorgegebenen Weise der anhaltende Nachgeschmack von Intensivsüßstoffen, insbesondere Sucralose, in Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimitteln sowie Getränken verkürzt wird.
  • Die vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische Problem durch die Verwendung von Isomaltulose als geschmacksverkürzendes Agens. Insbesondere löst die vorliegende Erfindung das ihr zugrunde liegende technische Problem durch die Verwendung von Isomaltulose zur Verkürzung des Geschmacks von mindestens einem Intensivsüßstoff, insbesondere von Sucralose.
  • Unter Geschmack wird erfindungsgemäß der chemische Sinn des Menschen zur Wahrnehmung und Unterscheidung von Nahrungs stoffen verstanden. Der Mensch kann im wesentlichen vier Geschmacksqualitäten unterscheiden: süß, sauer, bitter und salzig. Der Geschmacksreiz kommt durch die Aktivierung einer Geschmackssinneszelle durch die Anlagerung von Molekülen eines Geschmacksstoffes an Rezeptormoleküle zustande. Ein Geschmacksreiz kann sowohl in seiner Qualität, beispielsweise ob er süß, sauer, bitter, salzig oder eine Mischung davon ist, in seiner Intensität, also der Geschmacksstärke, als auch in seiner Dauer unterschiedlich ausgeprägt sein. Ein Zusammenhang zwischen Geschmacksintensität und Geschmacksdauer besteht nicht zwingend. Eine Verringerung der Geschmacksintensität, beispielsweise der Süßkraft, bedeutet nicht in jedem Fall eine gleichzeitige Verkürzung der Geschmacksdauer und umgekehrt. Eine Verkürzung der Geschmacksdauer bedeutet nicht in jedem Fall eine Änderung, insbesondere Verringerung, der Geschmacksintensität.
  • Ein Bestandteil der Geschmacksdauer ist die Dauer des Nachgeschmacks, also des nach Verzehr eines Produkts anhaltenden, beziehungsweise nachdauernden Geschmacks, beziehungsweise die Endgeschmacksphase. Teilweise kann der Nachgeschmack lange anhalten.
  • Vorzugsweise wird durch Isomaltulose als geschmacksverkürzendes Agens der andauernde, insbesondere lang andauernde, Nachgeschmack eines Intensivsüßstoffes verkürzt, ohne dass dadurch seine Geschmacksintensität, also Süßkraft, oder seine sonstigen Geschmacksqualitäten verändert, insbesondere verringert oder verstärkt, werden. Vorzugsweise verkürzt Isomaltulose den Geschmack, insbesondere Nachgeschmack, eines Intensivsüßstoffes durch einen von der Löslichkeit der süßenden Agenzien unabhängigen Effekt, das heißt Isomaltulose verändert nicht die Löslichkeit von Sucralose oder anderen Intensivsüßstoffen. Besonders bevorzugt verkürzt Isomaltulose allein den Nachgeschmack eines Intensivsüßstoffes, insbesondere von Sucralose, also die Endphase beim Schmecken, jedoch nicht die Hauptphase, also den Geschmack während des Verzehrs. Vorzugsweise wird auch das initiale Geschmacksempfinden nicht beeinflusst.
  • Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung werden unter dem Begriff "süßendes Agens" Substanzen verstanden, die Süßkraft aufweisen und zum Beispiel Lebensmitteln oder Getränken zugesetzt werden, um einen Süßegeschmack hervorzurufen. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung werden die "süßenden Agenzien" unterteilt in "Zucker" wie Isomaltulose, Saccharose, Glucose oder Fructose, die Körper und Süßkraft geben sowie "Süßungsmittel", also Stoffe, die keine Zucker sind aber trotzdem Süßkraft aufweisen, welche wiederum untergliedert werden in "Zuckeraustauschstoffe", also süßende Agenzien, die einen Körper und einen physiologischen Brennwert zusätzlich zu einer Süßkraft aufweisen (körpergebende Süßungsmittel), und "Intensivsüßstoffe", also Stoffe, die in der Regel eine sehr hohe Süßkraft, aber keinen Körper und in der Regel keinen oder nur einen geringfügigen physiologischen Brennwert aufweisen. Ein Intensivsüßstoff ist beispielsweise Sucralose.
  • Die Erfindung betrifft die Verwendung von Isomaltulose als geschmacksverkürzendes Agens. Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Verwendung von Isomaltulose, wobei die Isomaltulose den Geschmack von mindestens einem Intensivsüßstoff, insbesondere Sucralose, verkürzt.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Verwendung von Isomaltulose zum Verkürzen eines oder des anhaltenden Nachgeschmacks, insbesondere eines oder des anhaltenden süßen Nachgeschmacks, mindestens eines Intensivsüßstoffes, insbesondere Sucralose.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die erfindungsgemäße Verwendung von Isomaltulose in einem Süßungsmittelgemisch, vorzugsweise einem Süßungsmittelgemisch enthaltend Isomaltulose und mindestens einen Intensivsüßstoff, insbesondere Sucralose. Besonders bevorzugt besteht das Süßungsmittelgemisch allein aus Isomaltulose und Sucralose, ggf. können jedoch weitere Komponenten vorhanden sein, z.B. weitere süßende Agenzien. Vorzugsweise ist das Süßungsmittelgemisch jedoch frei von Glucose, Fructose und/oder Saccharose.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die erfindungsgemäße Verwendung von Isomaltulose in einem Süßungsmittelgemisch, wobei das Süßungsmittelgemisch 1 bis 99 Gew.-%, insbesondere 40 bis 99 Gew.-%, bevorzugt 70 bis 98 Gew.-%, mehr bevorzugt 80 bis 95 Gew.-%, (bezogen auf die Gesamt-Trockensubstanz des Süßungsmittelgemisches) Isomaltulose enthält.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die erfindungsgemäße Verwendung von Isomaltulose, insbesondere in den vorgenanten Mengenbereichen, in einem Süßungsmittelgemisch, wobei das Süßungsmittelgemisch 0,0005 bis 3 Gew.-%, insbesondere 0,001 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 0,01 bis 0,5 Gew.-%, mehr bevorzugt 0,02 bis 0,1 Gew.-%, (bezogen auf die Gesamt-Trockensubstanz des Süßungsmittelgemisches) Intensivsüßstoff enthält.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die erfindungsgemäße Verwendung von Isomaltulose in einem Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel oder in einem Getränk. Erfindungsgemäß ebenfalls bevorzugt ist die Verwendung des erfindungsgemäßen Süßungsmittelgemisches in einem Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel oder in einem Getränk.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die erfindungsgemäße Verwendung von Isomaltulose in einem diätetischen Nahrungsmittel. Erfindungsgemäß ebenfalls bevorzugt ist die Verwendung des erfindungsgemäßen Süßungsmittelgemisches in einem diätetischen Nahrungsmittel.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Verwendung des erfindungsgemäßen Süßungsmittelgemisches in einem Getränk, Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel, wobei das Getränk, Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel 1 bis 99 Gew.-%, insbesondere 20 bis 70 Gew.-%, bevorzugt 30 bis 60 Gew.-%, mehr bevorzugt 40 bis 55 Gew.-%, (bezogen auf die Gesamt-Trockensubstanz des Getränkes, Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittels) des Süßungsmittelgemisches enthält. In besonderer Ausführungsform ist das Getränk, Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel frei von Glucose, Fructose und/oder Saccharose. Erfindungsgemäß kann es jedoch auch Glucose, Fructose, Saccharose und/oder andere süßende Agenzien enthalten.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Süßungsmittelgemisch, beinhaltend Isomaltulose und mindestens ein Intensivsüßstoff, bevorzugt Sucralose, wobei die Geschmacksdauer von dem mindestens einen Intensivsüßstoff, bevorzugt von Sucralose, durch Isomaltulose verändert, bevorzugt verkürzt, wird. Die Erfindung betrifft auch ein Süßungsmittelgemisch, beinhaltend Isomaltulose und mindestens ein Intensiv süßstoff, bevorzugt Sucralose, wobei der anhaltende, bevorzugt süße, Nachgeschmack von dem mindestens einen Intensivsüßstoff, bevorzugt von Sucralose, durch Isomaltulose verändert, bevorzugt verkürzt, wird. Die Erfindung betrifft auch ein Süßungsmittelgemisch, beinhaltend Isomaltulose und Sucralose, wobei die Geschmacksdauer von einem Intensivsüßstoff, bevorzugt von Sucralose, durch Isomaltulose verändert, bevorzugt verkürzt, wird.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist ein erfindungsgemäßes Süßungsmittelgemisch, das 1 bis 99 Gew.-%, insbesondere 40 bis 99 Gew.-%, bevorzugt 70 bis 98 Gew.-%, mehr bevorzugt 80 bis 95 Gew.-%, (bezogen auf die Gesamt-Trockensubstanz des Süßungsmittelgemisches) Isomaltulose enthält.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist ein erfindungsgemäßes Süßungsmittelgemisch, das 0,0005 bis 3 Gew.-%, insbesondere 0,001 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 0,01 bis 0,5 Gew.-%, mehr bevorzugt 0,02 bis 0,1 Gew.-%, (bezogen auf die Gesamt-Trockensubstanz des Süßungsmittelgemisches) Intensivsüßstoff enthält.
  • Die Erfindung betrifft auch Getränke, Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel, bei denen Isomaltulose erfindungsgemäß verwendet wird. Die Erfindung betrifft auch diätetische Nahrungsmittel, bei denen Isomaltulose erfindungsgemäß verwendet wird.
  • Die Erfindung betrifft auch Getränke, Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel, bei denen der Geschmack, insbesondere der anhaltende, vorzugsweise süße, Nachgeschmack, mindestens eines Intensivsüßstoffs, bevorzugt Sucralose, durch Isomaltulose verkürzt wird.
  • Unter Getränken werden beispielsweise nicht-alkoholische Getränke, Erfrischungsgetränke, Cola-haltige Getränke, Sportlergetränke, Getränkegrundstoffe und Getränkepulver verstanden.
  • Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung werden unter dem Begriff „Nahrungsmittel" vorwiegend der menschlichen Ernährung dienende Erzeugnisse oder Stoffgemische in fester, flüssiger, gelöster oder suspendierter Form verstanden, die dazu vorwiegend bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand vom Menschen verzehrt zu werden. Nahrungsmittel können neben ihren natürlichen Bestandteilen weitere Komponenten enthalten, die natürlicher oder synthetischer Herkunft sein können. Nahrungsmittel können sowohl in fester Form als auch in flüssiger Form vorliegen. Unter einem „Genussmittel" werden vorwiegend dem beim Verzehr auftretenden Genuss des menschlichen oder tierischen Körpers dienende Stoffe oder Stoffgemische in fester, flüssiger, gelöster oder suspendierter Form verstanden.
  • In bevorzugter Ausführungsform der Erfindung handelt es sich bei den erfindungsgemäßen Nahrungsmitteln um Milcherzeugnisse oder Milchprodukte, beispielsweise Käse-, Butter-, Joghurt-, Kefir-, Quark-, Sauermilch-, Buttermilch-, Sahne-, Kondensmilch-, Trockenmilch-, Molken-, Milchmisch-, Milchhalbfett-, Molkenmisch-Milchzucker-, Milcheiweiß- und Milchfett-Produkte. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung handelt es sich bei den erfindungsgemäßen Nahrungsmitteln um Backwaren, insbesondere Brot einschließlich Kleingebäck und feine Backwaren einschließlich Dauer-Backwaren. In weiteren Ausführungsformen der Erfindung handelt es sich bei den erfindungsgemäßen Nahrungsmitteln um Brotaufstriche, Margarine-Erzeugnisse und Backfette sowie In stantprodukte und Brüherzeugnisse. In weiteren bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung handelt es sich bei den erfindungsgemäßen Nahrungsmitteln um Obstprodukte, insbesondere Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Obstkonserven, Fruchtpulpe, Fruchtmark, Fruchtsäfte, Fruchtsaft-Konzentrate, Fruchtnektar und Fruchtpulver. Die die erfindungsgemäßen Produkte enthaltenen Nahrungsmittel können erfindungsgemäß auch Gemüseerzeugnisse, insbesondere Gemüsekonserven, Gemüsesäfte und Gemüsemark sein.
  • Unter dem Begriff Genussmittel werden beispielsweise Süßwaren, insbesondere Schokoladen-Erzeugnisse, Hartkaramellen, Weichkaramellen, Fondant-Erzeugnisse, Gelee-Erzeugnisse, Lakritzen, Schaumzuckerwaren, Kokosflocken, Dragees, Komprimate, kandierte Früchte, Krokant, Nougaterzeugnisse, Eiskonfekt, Marzipan, Kaugummi, Müsliriegel, sowie Speiseeis oder alkoholische oder nicht-alkoholische Süßgetränke, verstanden.
  • Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung werden unter „diätetischen Nahrungsmitteln" Nahrungsmittel verstanden, die bestimmt sind, einem bestimmten Ernährungszweck dazu zu dienen, dass sie die Zufuhr bestimmter Nährstoffe oder anderer ernährungsphysiologisch wirkender Stoffe in einem bestimmten Mengenverhältnis oder in bestimmter Beschaffenheit bewirken. Diätetische Nahrungsmittel unterscheiden sich maßgeblich von Nahrungsmitteln vergleichbarer Art durch ihre Zusammensetzung oder durch ihre Eigenschaften. Diätetische Nahrungsmittel können in Fällen eingesetzt werden, wo bestimmte Ernährungsanforderungen aufgrund von Krankheiten, Funktionsstörungen oder allergischen Reaktionen gegen einzelne Nahrungsmittel beziehungsweise deren Inhaltsstoffe erfüllt werden müssen. Diätetische Nahrungsmittel können sowohl in fester Form als auch in flüssiger Form vorliegen.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt enthält ein erfindungemäßes Getränk, Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel 1 bis 99 Gew.-%, insbesondere 20 bis 70 Gew.-%, bevorzugt 30 bis 60 Gew.-%, mehr bevorzugt 40 bis 55 Gew.-%, (bezogen auf die Gesamt-Trockensubstanz des Getränkes, Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittels) des erfindungsgemäßen Süßungsmittelgemisches.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Verkürzen der Geschmacksdauer mindestens eines Intensivsüßstoffes, bevorzugt Sucralose, wobei dem mindestens einen Intensivsüßstoff Isomaltulose beigemischt wird.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist ein Verfahren zum Verkürzen des anhaltenden, bevorzugt süßen, Nachgeschmacks mindestens eines Intensivsüßstoffes, bevorzugt Sucralose, wobei dem mindestens einen Intensivsüßstoff Isomaltulose beigemischt wird.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Mischung von Isomaltulose und einem Intensivsüßstoff, bevorzugt Sucralose, erhältlich, insbesondere erhalten aus einem erfindungemäßen Verfahren.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Claims (18)

  1. Verwendung von Isomaltulose als geschmacksverkürzendes Agens.
  2. Verwendung von Isomaltulose nach Anspruch 1, wobei die Isomaltulose den Geschmack von mindestens einem Intensivsüßstoff verkürzt.
  3. Verwendung von Isomaltulose nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei der Intensivsüßstoff Sucralose ist.
  4. Verwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei Isomaltulose den anhaltenden Nachgeschmack des Intensivsüßstoffes verkürzt.
  5. Verwendung nach Anspruch 4, wobei der anhaltende Nachgeschmack des Intensivsüßstoffes ein süßer Nachgeschmack ist.
  6. Verwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche in einem Süßungsmittelgemisch.
  7. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, insbesondere des Süßungsmittelgemisches nach Anspruch 6, in einem Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel.
  8. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, insbesondere des Süßungsmittelgemisches nach Anspruch 6, in einem Getränk.
  9. Verwendung nach Anspruch 7 oder 8, wobei das Süßungsmittelgemisch 1 bis 99 Gew.-%, insbesondere 40 bis 99 Gew.-%, bevor zugt 70 bis 98 Gew.-%, (bezogen auf die Gesamt-Trockensubstanz des Süßungsmittelgemisches) Isomaltulose enthält.
  10. Verwendung nach Anspruch 7 oder 8, wobei das Süßungsmittelgemisch 0,0005 bis 3 Gew.-%, insbesondere 0,001 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 0,01 bis 0,5 Gew.-%, (bezogen auf die Gesamt-Trockensubstanz des Süßungsmittelgemisches) Intensivsüßstoff enthält.
  11. Verwendung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, wobei das Getränk, Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittel 1 bis 99 Gew.-%, insbesondere 20 bis 70 Gew.-%, bevorzugt 30 bis 60 Gew.-% (bezogen auf die Gesamt-Trockensubstanz des Getränkes, Nahrungs-, Genuss- oder Arzneimittels) des Süßungsmittelgemisches enthält.
  12. Süßungsmittelgemisch, umfassend Isomaltulose und Sucralose, wobei die Geschmacksdauer von Sucralose durch Isomaltulose verändert wird.
  13. Süßungsmittelgemisch nach Anspruch 12, wobei die Geschmacksdauer von Sucralose durch Isomaltulose verkürzt wird.
  14. Süßungsmittelgemisch nach einem der Ansprüche 12 oder 13, wobei der anhaltende und süße Nachgeschmack von Sucralose verkürzt wird.
  15. Verfahren zum Verkürzen der Geschmacksdauer mindestens eines Intensivsüßstoffs, wobei dem mindestens einen Intensivsüßstoff Isomaltulose beigemischt wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15 zum Verkürzen der Geschmacksdauer von Sucralose.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 oder 16 zum Verkürzen des anhaltenden Nachgeschmacks von Sucralose.
  18. Mischung von Isomaltulose und einem Intensivsüßstoff, bevorzugt Sucralose, erhältlich aus einem Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17.
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