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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft LED-Leuchten gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1 und eine Anordnung aus Leuchtenkörper und LED-Betriebsgerät nach Anspruch
10.
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Es
sind LED-Module wie DRAGONtape®, DRAGONpuck® und
DRAGO-Neye® bekannt,
die beispielsweise als Shop- und Möbelleuchten, als Leseleuchten
und Spots für
Entertainmentaufgaben bzw. als Leuchtenkopf für Ministrahler bzw. als Orientierungsbeleuchtung
zum Einsatz gelangen. Bei derartigen LED-Modulen liegt im Vergleich
zu Brennern eine geringere Beleuchtungsstärke und eine schlechtere Lichtqualität vor. Ferner
ist bereits durch die verwendete High-Flux-LED Golden Dragon® eine
Mindestbauhöhe
vorgegeben, die bei der Leuchtenausgestaltung zu beachten ist.
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Bei
Brennern verhindert die herkömmliche axiale
Anordnung von Lampe, Reflektor und Fassung eine geringe Höhe der Leuchten.
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Darstellung
der Erfindung
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, die Nachteile des
Standes der Technik zu beseitigen und eine LED-Leuchte vorzusehen,
deren Abmessungen gering sind, und mit der eine hohe Beleuchtungsstärke und
Lichtqualität
realisierbar ist. Ferner soll das thermische Verhalten verbessert
sein. Darüber
hinaus soll eine Anordnung aus Leuchtenkörper und LED-Betriebsgerät an diese
Anforderungen angepasst und das LED-Betriebsgerät in einfacher Weise mit dem
Leuchtenkörper
verbindbar sein und ebenfalls ein vorteilhaftes thermisches Verhalten aufweisen.
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Diese
Aufgabe wird durch die Leuchte nach Anspruch 1 und die Anordnung
nach Anspruch 10 gelöst.
Erfindungsgemäße Weiterbildungen
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß wird eine
Leuchte mit Leuchtenkörper
und zumindest einem am Leuchtenkörper
angebrachten LED-Modul vorgesehen, wobei die Bauhöhe von Leuchtenkörper und
LED-Modul ≤ 8 mm
beträgt
und wobei zumindest ein Abschnitt vom Leuchtenkörper den Kühlkörper für das LED-Modul bildet. Aufgrund der Halte- und
Kühlkörperfunktion des
Leuchtenkörpers
ist eine Leuchte mit geringer Dicke umsetzbar, wodurch größere Gestaltungsfreiheiten
für die
Leuchte vorliegen und eine Absenkung des Temperaturniveaus der Leuchte
erreicht wird. So ist die Leuchte beispielsweise als Tischleuchte,
für die
Unterschrankbeleuchtung, als Möbelaufbauleuchte
oder Deckenleuchte ausbildbar, wobei die herkömmlichen großen Abmessungen
aufgrund des axialen Aufbaus von Lampe, Reflektor und Fassung vermieden
werden. Die LED-Module als punktförmige Lichtquellen gestatten
eine gezielte Ausleuchtung beispielsweise von Schreibtischen.
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Vorzugsweise
ist das LED-Modul entsprechend der chip-on-board Technologie hergestellt
und weist dieses eine Vielzahl von Leuchtdioden mit einer Gesamtleistung
von ≥ 3 Watt,
vorzugsweise ≥ 5
Watt auf. Die chip-on-board Technologie gestattet eine Dicke der
LED-Module von wenigen Millimetern, den Einsatz von weißen und
RGB-LED-Modulen und eine bisher mit Leuchten dieser Bauhöhe nicht
realisierbare Lichtleistung sowohl hinsichtlich Beleuchtungsstärke als
auch Lichtqualität.
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Direkt über dem
LED-Modul ist vorzugsweise eine Optik zur Lichtlenkung und zum Schutz
des LED-Moduls vorgesehen, so dass bei geringer Bauhöhe eine
gewünschte
Lichtverteilung realisierbar ist.
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Die
Bauhöhe
von Leuchtenkörper
und LED-Modul ist durch das Einlassen des LED-Moduls in den Leuchtenkörper weiter
verringerbar.
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Eine
Entblendeinrichtung, beispielsweise in Form eines Entblendrings,
in der Umgebung des LED-Moduls ist zur Entblendung vorteilhaft.
Dabei hat die Entblendeinrichtung vorzugsweise ein teiltransparentes
Bauteil, beispielsweise aus Polycarbonat, wodurch auch das optische
Erscheinungsbild der Leuchte vorteilhaft gestaltet wird. Eine optisch ansprechende
Leuchte wird ebenfalls durch eine geeignete Materialwahl für den Leuchtenkörper erreicht,
beispielsweise durch die Wahl von Aluminium- oder Kupferblech oder
durch die Ausbildung als Stranggussprofil. Die Verwendung von eloxiertem Aluminium
ist aufgrund der erzielten Oberflächenhärte bei gleichzeitig angenehmem,
optischen Erscheinungsbild besonders günstig. Die Eloxierung wird ebenfalls
aufgrund der besseren Wärmeabführung verwendet.
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Die
Dicke des Leuchtenkörpers
ist durch die Verwendung von Folienleitungen zur Stromversorgung
gering gestaltbar, da auf das Einbringen von Kanälen für Kabel in den Leuchtenkörper verzichtet werden
kann. Der Vorteil bei der Verwendung von Kabeln in einem Kanal im
Leuchtenkörper
zur Stromversorgung des LED-Moduls besteht in der Möglichkeit
der Übertragung
höherer
Leistungen und in der Nutzung des Kanals ebenfalls zum Einlassen
des LED-Moduls, damit eine geringe Gesamtbauhöhe erreicht wird.
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Durch
die Erfindung wird ferner eine Anordnung aus Leuchtenkörper und
LED-Betriebsgerät vorgesehen,
bei der das LED-Betriebsgerät
in eine Aufnahme bzw. Ausnehmung des Leuchtenkörpers form- oder/und kraftschlüssig einsetzbar
ist, so dass das LED-Betriebsgerät
einen Außenflächenabschnitt der
Anordnung bildet. Im Gegensatz zum Stand der Technik, bei dem die
Betriebsgeräte
auch aufgrund der großen
Bauhöhe
meist verdeckt vorgesehen wurden, ist es nun möglich, das LED-Betriebsgerät zumindest
teilweise für
die äußere Gestaltung
der Leuchte einzusetzen. Die integrale Ausbildung von Leuchtenkörper und
LED-Betriebsgerät
gestattet die Ausbildung kompakter Leuchten, die über ein
Netzkabel mit Spannung versorgt werden.
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Besonders
bevorzugt wird, wenn zumindest eine Seitenfläche des Leuchtenkörpers mit
dem LED-Betriebsgerät
bündig
verläuft
und die Höhe
von LED-Betriebsgerät am Leuchtenkörper ≤ 10 mm beträgt. Auf
diese Weise sind Leuchten umsetzbar, an denen das LED-Betriebsgerät als separates
Bauteil nicht wahrnehmbar ist. Zum Erreichen dieser geringen Bauhöhen wird
die Verwendung eines piezoelektrischen Transformators bevorzugt,
da auf diese Weise zusätzlich
zur geringen Bauhöhe
ein hoher Wirkungsgrad ohne elekt romagnetisches Rauschen bei für LED-Module
angemessener Leistung von bis zu 16 Watt umsetzbar ist.
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Entsprechend
einer Ausführung
der Erfindung verlaufen zwei entgegengesetzte Seitenflächen des
Leuchtenkörpers
mit Seitenflächen
des LED-Betriebsgerätes im Wesentlichen
bündig,
wodurch auch bei der Betrachtung aus mehreren Richtungen das LED-Betriebsgerät als getrennte
Einheit nicht mehr wahrnehmbar ist. Besonders bevorzugt wird eine bündige Anordnung
von drei Seitenflächen
von Leuchtenkörper
und LED-Betriebsgerät
so dass ein großer
Teil der Außenfläche des
LED-Betriebsgerätes
dem Betrachter als Bestandteil des Leuchtenkörpers erscheint.
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Das
LED-Betriebsgerät
ist als mechanisches und elektrisches Verbindungsstück zwischen
zwei Leuchtkörperabschnitten
eines Leuchtenbandes ausbildbar. Auf diese Weise kann jedem Leuchtkörperabschnitt
sein eigenes LED-Betriebsgerät
zugeordnet werden, wodurch trotz der Vielzahl an verwendeten LED-Modulen
eine geringe Leistung je LED-Betriebsgerät und somit eine geringe Bauhöhe verbunden
mit einer geringen Wärmeabgabe
realisierbar ist. Von besonderem Vorteil ist es, wenn der Leuchtenkörper zur
Kühlung
des LED-Betriebsgerätes
eingesetzt wird, so dass kein separater Kühlkörper für das LED-Betriebsgerät notwendig
ist.
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Entsprechend
einer Ausführung
der vorliegenden Erfindung weist das LED-Betriebsgerät eine schwalbenschwanzförmige Ausnehmung
zum Aufschieben des LED-Betriebsgerätes auf den Leuchtenkörper auf,
wodurch ein massiver und somit robuster Leuchtenkörper verwendbar
ist.
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Erfindungsgemäß wird bevorzugt,
wenn die vorstehend beschriebene Leuchte mit einem vorstehend beschriebenen
LED-Betriebsgerät
versehen ist. Durch eine derartige Gestaltung kann eine geschützte Kontaktierung
von LED-Betriebsgerät,
beispielsweise über
Kontaktierungen an der Innenseite der Ausnehmung, und Leuchtenkörper, beispielsweise Anschlussfläche am Ende
von Flachleitungen, sichergestellt werden kann. Alternativ dazu
erfolgt die elektrische Kontaktierung zwischen LED-Betriebsgerät und Leuchtenkörper durch
elektrische Anschlüsse in
Längsrichtung
des Leuchtenkörpers,
so dass mit einer Axialverschiebung von LED-Betriebsgerät und Leuchtenkör per eine
elektrische und mechanische Verbindung in einfacher Weise realisierbar
ist.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Nachstehend
wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Beleuchtungseinheit
einer Leuchte entsprechend einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
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2 eine
erfindungsgemäße Beleuchtungseinheit
einer Leuchte entsprechend einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
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die 3A, 3B, 3C und 3D eine
erste beispielhafte Anordnung von Beleuchtungseinheiten bei einer
Leuchte entsprechend dem ersten oder zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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die 4, 5, 6 und 7 eine zweite,
dritte, vierte und fünfte
Anordnung für
die Beleuchtungseinheiten bei einer Leuchte entsprechend dem ersten
oder zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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die 8A und 8B einen
Abschnitt einer Leuchte entsprechend einem dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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9 einen
Abschnitt einer Leuchte entsprechend einem vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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10 eine
Kabelanordnung, die bei einer erfindungsgemäßen Leuchte verwendbar ist,
und
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die 11A und 11B einen
Abschnitt einer Leuchte entsprechend einem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Bevorzugte
Ausführung
der Erfindung
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Die 1 zeigt
einen Ausschnitt einer Leuchte 1 mit einem Leuchtenkörper 2,
an dem eine Beleuchtungseinheit 5 angebracht ist, entsprechend dem
ersten Ausführungsbeispiel.
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Der
Leuchtenkörper 2 ist
in 1 aus eloxiertem Aluminium. Alternativ dazu kann
der Leuchtenkörper
beispielsweise auch als gebogenes oder gerades Stranggussprofil
oder als Blechbiegeteil aus Aluminium oder Kupfer ausgeführt sein.
Dabei ist die Materiallegierung und die Oberflächebehandlung im Hinblick auf
die bestmögliche
Wärmeleitung
und Wärmeabführung in
Bezug auf die Beleuchtungseinheit 5 optimiert.
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Die
Beleuchtungseinheit 5 weist ein LED-Modul 3 auf,
das über
ein Wärmeleitmaterial, wie
z.B. einen Zweikomponentenkleber, oder eine Wärmeleitpaste im Zusammenwirken
mit einer Feder auf die Oberfläche
des Leuchtenkörpers 2 aufgebracht
ist. Dadurch hat der Leuchtenkörper 2 sowohl eine
tragende Funktion als auch die Funktion als Kühlkörper für das LED-Modul 3.
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Als
LED-Module gelangen Module mit Leistungen von ≥ 3W, vorzugsweise ≥ 5W zum Einsatz. Derartige
LED-Module werden ohne Gehäuse
nach der Chip-on-board-Technologie gefertigt. Die Firma Lamina Ceramics,
Westampton, New Jersey USA fertigt beispielsweise derartige LED-Module
nach der LTCC-M-Technologie (low temperature co-fired ceramic on
metal technology) als Lamina Super-Bright LED Arrays unter den Typenbezeichnungen
BL 2000, BL 3000 und BL 4000 in einer solchen Weise, dass auf ein
Metall mit den n-p-Übergängen mehrerer
LEDs, Keramikschichten und eine Primäroptik aufgebracht werden.
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Derartige
LED-Module haben eine geringe Höhe
von wenigen Millimetern sowie eine hohe Lichtleistung und ermöglichen über ihre
Rückseite
aus Metall eine effiziente Ableitung der durch den Betrieb der Vielzahl
von LEDs auf dem LED-Modul erzeugten Wärme. Durch die Verwendung der
LED-Technik wird das Temperaturniveau der Leuchte im Vergleich zu
herkömmlichen Brennern
reduziert, was die Verwendung von stärker temperatursensiblen Materialien
in der Umgebung des LED-Moduls 3 gestattet.
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Darüber hinaus
sind derartige LED-Module 3 nicht nur für weißes Licht, sondern auch als RGB-LEDs
und für
die Farben Rot, Grün,
Blau und Gelb lieferbar.
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Aufgrund
der thermischen Kopplung zwischen LED-Modul 3 und dem Leuchtenkörper 2 über das
Wärmeleitmaterial
hat der Leuchtenkörper 2 die Funktion
des Kühlkörpers für das LED-Modul 3.
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Auf
die zum Leuchtenkörper 2 entgegengesetzte
Seite des LED-Moduls 3 ist eine Optik 4 aufgebracht,
durch die der gewünschte
Strahlungswinkel der Beleuchtungseinheit umsetzbar ist. Die Optik
bewirkt im vorliegenden Ausführungsbeispiel
die Umwandlung von einem Strahlungswinkel des LED-Moduls von 120° in einen
Strahlungswinkel der Beleuchtungseinheit von 90°. Neben der Lichtlenkung dient die
flache Optik 4 auch zum Schutz des LED-Moduls 3.
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Das
LED-Modul 3 ist durch einen auf den Leuchtenkörper 2 aufgebrachten
Entblendungsring 6 seitlich entblendet. Der Entblendungsring 6 ist
im ersten Ausführungsbeispiel
teiltransparent ausgebildet, wozu Polycarbonat vorteilhaft verwendbar
ist. Alternativ wird eine metallische oder andere lichtundurchlässige Entblendeinrichtung
eingesetzt.
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Die
Leuchte 1 beim ersten Ausführungsbeispiel wird durch auf
den Leuchtenkörper 2 aufgebrachte
Folien- bzw. Flachleitungen oder durch chemisch oder galvanisch
direkt auf den Leuchtenkörper 2 aufgebrachte
Leiterbahnen mit Spannung versorgt.
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Aufgrund
der geringen Bauhöhe
des LED-Moduls 3 mit aufgebrachter Optik 4 und
aufgrund der Wärmeabführung über den
Leuchtenkörper 2 lassen
sich mit der vorliegenden Erfindung Leuchten mit Bauhöhen des
Leuchtenkörpers,
des LED-Moduls und der Optik von h ≤ 8 mm, wie es in 1 dargestellt
ist, realisieren, wobei die Leuchte eine punktförmige Lichtquelle aufweist,
mit der Leistungen von ≥ 3W
umsetzbar sind, wodurch sich neue Einsatzgebiete für erfindungsgemäße LED-Leuchten ergeben.
Die Verwendung von Folienleitungen unterstützt die Umsetzung der geringen
Bauhöhe.
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So
ist eine erfindungsgemäße Leuchte
für eine
Vielzahl an Beleuchtungsanwendungen geeignet, beispielsweise als
Tischleuchte, Pendelleuchte, Wandleuchte, Deckenleuchte, Bodeneinbauleuchte, Möbelaufbauleuchte
und Unterschrankleuchte.
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Die 2 zeigt
einen Ausschnitt einer Leuchte 10 mit einem Leuchtenkörper 12,
an dem eine Beleuchtungseinheit 15 angebracht ist, entsprechend
dem zweiten Ausführungsbeispiel.
Die Beleuchtungseinheit 15 weist wie beim ersten Ausführungsbeispiel
ein LED-Modul 3, eine Optik 4 und einen Entblendring 16 auf.
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Die
Leuchte 10 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von der Leuchte 1 des ersten Ausführungsbeispiels in der Spannungsversorgung.
Während
beim ersten Ausführungsbeispiel
Folienleitungen zum Einsatz gelangt sind, wie es beispielsweise
in 8A gezeigt ist, ist beim zweiten Ausführungsbeispiel
in den Leuchtenkörper 12 ein
Kanal 14 für
isolierte Kabel, mit denen die Spannungsversorgung des LED-Moduls 3 erfolgt, eingebracht.
Auch das LED-Modul 3 mit der auf diesem angeordneten Optik 4 befindet
sich im Kanal 14, wodurch die Bauhöhe der Beleuchtungseinheit
15 im Vergleich zum ersten Ausführungsbeispiel
weiter verringerbar ist. Die Tiefe des Kanals 14 ist in
einer solchen Weise gestaltbar, dass bereits durch den Kanal 14 eine
Entblendung des LED-Moduls 3 vorgenommen wird. In 2 ist
zusätzlich
ein Entblendring 16 dargestellt, der in Abhängigkeit
von der Tiefe des Kanals 14 und den Anforderungen an die
Entblendung weggelassen werden kann.
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Auch
beim zweiten Ausführungsbeispiel
lassen sich Leuchten mit Bauhöhen
des Leuchtenkörpers,
des LED-Moduls und der Optik von h ≤ 8 mm umsetzen, wie es in 2 gezeigt
ist.
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Der
Kanal 14 beim zweiten Ausführungsbeispiel ist durch eine
nicht dargestellte Abdeckung verschließbar, um eine optisch ansprechendere
Gestal tung der erfindungsgemäßen Leuchte
vorzunehmen und die Entblendung zu unterstützen.
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Alternativ
dazu kann ein Kabelkanal an der zur Beleuchtungseinheit entgegengesetzten
Seite des Leuchtenkörpers 12 vorgesehen
sein. Von Vorteil ist, dass beispielsweise bei Deckenleuchten eine Abdeckung
des Kanals für
eine ansprechende optische Gestaltung der Leuchte nicht zwingend
notwendig ist. Jedoch erhöht
sich dadurch die Bauhöhe
der Leuchte, da das LED-Modul
nicht in den Kanal einbringbar ist.
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Die 3A bis 3D zeigen
schematisch eine erste beispielhafte Anordnung von Beleuchtungseinheiten 5a, 5b, 5c einer
Leuchte entsprechend dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel, wobei 3A eine
Perspektivansicht, 3B eine Seitenansicht in Längsrichtung, 3C eine
Untersicht und 3D eine Seitenansicht in Querrichtung darstellen.
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Der
Leuchtenkörper 2, 12 ist
dabei als rechteckiges Flachmaterial aus eloxiertem Aluminium in Form
einer Deckenleuchte ausgebildet, wobei der Leuchtenkörper 2, 12 über zwei
stromführende
Aufhängungen 8a, 8b und
zwei Führungshülsen 9a, 9b an
der Decke befestigt ist. Am Leuchtenkörper sind in regelmäßigem Abstand
Beleuchtungseinheiten 5a, 5b, 5c entsprechend
dem ersten oder zweiten Ausführungsbeispiel
mit abwärtsgerichteter
Strahlungsrichtung befestigt. Die Beleuchtungseinheiten 5a, 5b, 5c sind
punktförmige
Lichtquellen, die eine gezielte Beleuchtung gewünschter Bereiche ermöglichen.
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Die 4 bis 7 zeigen
schematisch eine zweite, dritte, vierte und fünfte beispielhafte Anordnung
von Beleuchtungseinheiten 25 einer Leuchte entsprechend
dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel.
Die Beleuchtungseinheit 25 ist entweder die Beleuchtungseinheit 5 oder
die Beleuchtungseinheit 15 beim ersten bzw. zweiten Ausführungsbeispiel.
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Bei
der zweiten Anordnung nach 4 ist ein
in der Draufsicht quadratischer Leuchtenkörper 26 vorgesehen,
in dessen Zentrum die Beleuchtungseinheit 25 angeordnet
ist, während
bei der dritten Anordnung nach 5 der Leuch tenkörper 27 in der
Draufsicht kreisförmig
ausgestaltet ist, wobei sich der Mittelpunkt der Beleuchtungseinheit 25 im
Mittelpunkt des Kreises befindet.
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Die
vierte Anordnung nach 6 stellt eine Weiterbildung
der Anordnung nach 5 in der Weise dar, dass drei
kreisförmige
Leuchtenkörper 27 aus 5 zu
einem Leuchtenkörper 28 in
der Weise zusammengefasst sind, dass sich diese in einem Mittelabschnitt 28a des
Leuchtenkörpers 28 vereinigen. Dabei
entstehen drei Arme 28b, 28c, 28d, die
unabhängig
voneinander aus der Ebene des Mittelabschnitts 28a herausbewegt
sein können,
so dass die punktförmigen
Lichtquellen zueinander hin oder voneinander weg strahlen können.
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Die
fünfte
Anordnung nach 7 zeigt einen kreisförmigen Leuchtenkörper 29 nahe
dessen Umfang fünf
Beleuchtungseinheiten 25 vorgesehen sind. Aufgrund der
kreisförmigen
Anordnung der punktförmigen
Lichtquellen lassen sich größere Flächen, beispielsweise
Tische mit hoher Lichtleistung gezielt ausleuchten.
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Bei
der ersten bis fünften
Anordnung für
die Beleuchtungsanordnung entsprechend den 3A bis 3D sowie
entsprechend den 4, 5, 6 und 7 ist
das LED-Betriebsgerät
nicht am Leuchtenkörper
vorgesehen, sondern an der Wand oder an der Decke angebracht, an
der der Leuchtenkörper über die
Aufhängung
befestigt ist.
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Beim
dritten, vierten und fünften
Ausführungsbeispiel,
die nachfolgend beschrieben werden, ist statt eines externen LED-Betriebsgerätes zur strom- und spannungsgeregelten
Speisung der LED-Module das LED-Betriebsgerät in Form eines flachen Transformators
in den Leuchtenkörper
integriert.
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Die 8A und 8B zeigen
eine Leuchte entsprechend einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung. Genauer gesagt stellt das dritte Ausführungsbeispiel eine Weiterbildung
der Leuchte entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel dar.
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Wie
es in 8A dargestellt ist, ist beim
dritten Ausführungsbeispiel
an einer Stirnseite des Leuchtenkörpers 2 vom ersten
Ausführungsbeispiel eine
durch zwei Seitenführungen 22a, 22b begrenzte Ausnehmung 20 vorgesehen.
Zwischen den zwei Seitenführungen 22a, 22b befindet
sich ein Steckelement 24 in einer solchen Weise, dass Anschlüsse des
Steckelements mit einer Flachleitung 23 elektrisch verbunden
sind. Die Flachleitung 23 steht mit einer in 8A nicht
dargestellten Beleuchtungseinheit entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel
in elektrischer Verbindung.
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In 8B ist
das mit einem Anschlusskabel 34 versehene LED-Betriebsgerät 30 vom
dritten Ausführungsbeispiel
gezeigt. Dieses hat eine im Wesentlichen quaderförmige Gestalt mit zwei entgegensetzt zueinander
liegenden Seitenflächen 30a, 30b und zwei
entgegengesetzt zueinander liegenden, bezüglich den Seitenflächen 30a, 30b um
90° versetzten Seitenflächen 30c, 30d.
In die Seitenflächen 30c, 30d sind
Verbindungselemente 32a, 32b in einer solchen
Weise eingelassen, dass das Verbindungselement 32a des
LED-Betriebsgerätes 30 mit
der Seitenführung 22a des
Leuchtenkörpers 2 und
das Verbindungselement 32b des LED-Betriebsgerätes 30 mit
der Seitenführung 22b des
Leuchtenkörpers 2 ein Einführen und
Halten des LED-Betriebsgerätes 30 im Leuchtenkörper 2 ermöglicht.
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In
der dargestellten Ausführung
sind die Seitenführungen 22a, 22b des
Leuchtenkörpers 2 als Nuten
einer Nut-Feder-Verbindung ausgebildet, während die Verbindungselemente 32a, 32b des LED-Betriebsgerätes 30 als
Federn der Nut-Feder-Verbindung ausgebildet sind. Die vorliegende
Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt, sondern es können beliebige
zusammenwirkende Seitenführungen
und Verbindungselemente 22a, 32a, 22b, 32b zur
Anwendung gelangen.
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An
der Stirnseite des LED-Betriebsgerätes 30, die zum Anschlusskabel 34 entgegengesetzt liegt,
sind in 8A nicht dargestellte Anschlüsse vorgesehen,
die mit dem Steckelement 24 in Eingriff bringbar sind,
so dass das LED-Betriebsgerät mit der Flachleitung 23 elektrisch
verbunden ist und mit dem Leuchtenkörper 2 mechanisch
gekoppelt ist.
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Die
Verbindungselemente 32a, 32b des LED-Betriebsgerätes 30 sind
in die Seitenflächen 30c, 30d des
LED-Betriebsgerätes 30 so
tief eingelassen, dass die Seitenfläche 30c des am Leuchtenkörper 2 angebrachten
LED- Betriebsgerätes 30 mit der
Seitenfläche 2c des
Leuchtenkörpers 2 bündig verläuft und
dass die Seitenfläche 30d des
am Leuchtenkörper 2 angebrachten
LED-Betriebsgerätes 30 mit
der Seitenfläche 2d des
Leuchtenkörpers 2 bündig verläuft, wenn
das LED-Betriebsgerät 30 in den
Leuchtenkörper 2 eingeführt ist.
Zu diesem Zweck ist die Länge
T1 der Verbindungselemente 32a, 32b in Axialrichtung
gleich der Tiefe T1 der Ausnehmung 20 im Leuchtenkörper 2.
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Ferner
ist die Höhe
h1 des Leuchtenkörper 2 gleich
der Höhe
h1 des LED-Betriebsgerätes 30,
so dass die Seitenflächen 30a und 30b des
LED-Betriebsgerätes 30 den
gleichen Abstand wie die Seitenflächen 2a, 2b des
Leuchtenkörpers 2 haben.
Das Steckelement 24 hat die gleiche Höhe h1. Somit verlaufen die
Seitenflächen 2a und 30a sowie
die Seitenflächen 2b und 30b bei
in den Leuchtenkörper 2 eingeführtem LED-Betriebsgerät 30 und
die jeweilige Außenfläche des
Steckelements 24 zueinander bündig. Die Höhe h1 des LED-Betriebsgerätes 30 ist ≤ 10 mm.
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Zum
Erzielen der geringen Bauhöhe
des LED-Betriebsgerätes 30 gelangt
ein flacher, piezoelektrischer Transformator zum Einsatz, wie dieser beispielsweise
im Ladegerät
PT3 von Friwo, Ostbevern verwendet wird oder von EPCOS, Deutschlandsberg
hergestellt wird. Mit derartigen Transformatoren lassen sich Ausgangsleistungen
von beispielsweise 3 W erzielen. Es sind jedoch auch höhere Ausgangsleistungen
realisierbar, beispielsweise bis ungefähr 16 W.
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Die
Verbindungselemente 32a, 32b und Seitenführungen 22a, 22b dienen
der Führung
beim Einschieben des LED-Betriebsgerätes 30 in den Leuchtenkörper 2,
sind mit einer Einrastung versehen, damit sich das LED-Betriebsgerät 30 nicht
ungehindert aus dem Leuchtenkörper 2 herausbewegt
und dienen ferner zur Wärmeübertragung
zwischen LED-Betriebsgerät 30 und
Leuchtenkörper 2.
Auf diese Weise dient der Leuchtenkörper 2 nicht nur als Kühlkörper für die Beleuchtungseinheiten 5,
sondern ebenfalls als Kühlkörper für das LED-Betriebsgerät 30.
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Beim
dritten Ausführungsbeispiel
ist das LED-Betriebsgerät 30 als
Endstück
ausgebildet.
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9 stellt
mit dem vierten Ausführungsbeispiel
eine Abwandlung des dritten Ausführungsbeispiels
dar. Im vierten Ausführungsbeispiel
ist zusätzlich
zum LED-Betriebsgerät 30 ein
LED-Betriebsgerät 40 in
Form eines Zwischenstücks
vorgesehen.
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Das
LED-Betriebsgerät 40 hat
eine Längsabmessung
L, die der doppelten Abmessung T1 der Ausnehmung 20 entspricht,
und weist zwei zueinander entgegengesetzt liegende Seitenflächen 40a, 40b und
zwischen diesen zueinander entgegengesetzt liegende Verbindungselemente 42a, 42b auf. An
den Stirnseiten 41a, 42b des LED-Betriebsgerätes 40 sind
Steckelemente ausgebildet, wobei die Steckelemente an der Stirnseite 41a so
ausgebildet sind, dass diese mit dem Steckelement 24 des Leuchtenkörpers 2 aus 8A in
Eingriff bringbar sind.
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Beim
vierten Ausführungsbeispiel
entsprechend 9 ist im Leuchtenkörper 2 des
ersten Ausführungsbeispiels
zusätzlich
zur Ausnehmung 20 am entgegengesetzten Endabschnitt eine
Ausnehmung 60 mit einer Tiefe T2 vorgesehen, die gleich
der Tiefe T1 der Ausnehmung 20 ist. Die Ausnehmung 60 wird begrenzt
durch zwei Seitenführungen 62a, 62b und ein
Steckelement 64, das mit der Stirnseite 41b des LED-Betriebsgerätes 40 elektrisch
und mechanisch in Eingriff bringbar ist. Das Steckelement 64 ist
mit Flachleitungen (nicht gezeigt) verbunden, wobei über die
Flachleitungen die Netzspannung bzw. eine transformierte Spannung
dem LED-Betriebsgerät 40 zuleitbar
ist.
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Wenn
das LED-Betriebsgerät 40 sowohl
in die Ausnehmung 20 des dritten Ausführungsbeispiels als auch in
die Ausnehmung 60 eingebracht ist, verlaufen die Flächen 40a, 40b des
LED-Betriebsgerätes 40 mit
den Flächen 2a, 2b und 2'a, 2'b der Leuchtenkörper 2, 2' bündig. Somit
ist aufgrund des LED-Betriebsgerätes 40 die
Erweiterung einer Vielzahl von Leuchtenkörpern zu einem Leuchtenband
möglich,
wobei jeder Leuchtenkörper
entweder über
eines der LED-Betriebsgeräte 40 im
Leuchtenband oder über
das LED-Betriebsgerät 30,
das die Funktion des Endstücks
hat, mit Spannung versorgt wird.
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Um
bei einem Leuchtenband einen einseitigen Abschluss mit der Ausnehmung 60 zu
vermeiden, kann in diese Ausnehmung 60 ein Abschlussstück ohne
elektrische Funktion eingebracht sein, durch das eine bündig abschließende Stirnseite
sowie bündig
verlaufende Flächen 2'a, 2'b ermöglicht werden.
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10 zeigt
eine alternative Ausgestaltung beim dritten und vierten Ausführungsbeispiel
unter Verwendung der Struktur des zweiten Ausführungsbeispiels, die in 2 gezeigt
ist. Genauer gesagt sind statt der Flachleitung 23 des
ersten Ausführungsbeispiels
bei dieser Weiterbildung isolierte Kabel 73a, 73b im
Kanal 14 des Leuchtenkörpers 12 vorgesehen,
die mit den Steckelementen 24 und 64 sowie der
in 2 gezeigten Beleuchtungseinheit 15 verbunden
sind. Der Kanal 14 ist mit einer Blende 74 abgedeckt,
damit die Kabel 73a, 73b im Kanal 14 verbleiben
und damit ein optisch ansprechender Abschluss an dieser Seite des
Leuchtenkörpers 12 vorliegt.
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Die 11A und 11B zeigten
ein fünftes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung mit einem LED-Betriebsgerät 50.
Das LED-Betriebsgerät 50 weist
in gleicher Weise wie die LED-Betriebsgeräte 30 und 40 des
zweiten und dritten Ausführungsbeispiels
einen piezoelektrischen Transformator auf. Im Unterschied zum dritten
und vierten Ausführungsbeispiel,
bei denen das LED-Betriebsgerät
in eine Ausnehmung im Leuchtenkörper
eingesetzt wurde, wird das LED-Betriebsgerät 50 beim fünften Ausführungsbeispiel
auf den Leuchtenkörper 120 aufgeschoben, so
dass das LED-Betriebsgerät 50 den
Leuchtenkörper 120 an
einem Endabschnitt umgreift.
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Das
LED-Betriebsgerät 50 ist
im wesentlichen als Quader ausgestaltet, in den eine schwalbenschwanzförmige Ausnehmung 54 eingebracht
ist, die mit der schwalbenschwanzförmigen Ausgestaltung 126 des
Leuchtenkörpers 120 durch
Aufschieben in Eingriff bringbar ist. Dabei hintergreifen in 11A nicht dargestellte Vorsprünge in der schwalbenschwanzförmigen Ausnehmung 54 in
Querrichtung des Leuchtenkörpers 120 ausgebildete
Vertiefungen 128a, 128b, so dass das LED-Betriebsgerät 50 auf
den Leuchtenkörper 120 gesichert
ist.
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An
der zur schwalbenschwanzförmigen
Ausnehmung 54 weisenden Seite des LED-Betriebsgerätes sind
Kontakte 52a, 52b ausgebildet, die mit Anschlussflächen 124a, 124b,
einer Flachleitung 122 in Kontakt bringbar sind, damit
das LED-Betriebsgerät 50 die über die
Flachleitung 122 angeschlossenen Beleuchtungseinheiten
mit Spannung versorgen kann.
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Auch
beim LED-Betriebsgerät 50 des
fünften Ausführungsbeispiels
erfolgt die Verbindung zum Leuchtenkörper 120 in einer
solchen Weise, dass der Leuchtenkörper 120 als Kühlkörper für das LED-Betriebsgerät dient.
-
Alternativ
zu Flachleitungen 122 können beim
fünften
Ausführungsbeispiel
die Anschlussflächen 124a, 124b mit
isolierten Kabeln 73a, 73b in einem Kanal im Leuchtenkörper verbunden
sein.
-
Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Verbindungssysteme
zwischen Leuchtenkörper
und LED-Betriebsgerät
beschränkt sondern
es kann ein beliebiges Halte-, Steck- und Kupplungssystem zur elektrischen
und mechanischen Anbindung des LED-Betriebsgerätes an den Leuchtenkörper zum
Einsatz gelangen.
-
Durch
das LED-Betriebsgerät
des dritten, vierten und fünften
Ausführungsbeispiels
wird ein ausgelagertes Vorschaltgerät vermieden und gleichzeitig
die bisherige Bauhöhe
der Vorschaltgeräte
von 15–30
mm auf ≤ 10
mm im am Leuchtenkörper
angebrachten Zustand verringert, wobei eine gute Kühlung des
LED-Betriebsgerätes
sichergestellt ist. Dabei bildet das LED-Betriebsgerät zumindest teilweise eine
Außenfläche der
Leuchte.
-
Offenbart
ist eine LED-Leuchte, bei der ein LED-Modul (3) auf den
Leuchtenkörper
(2) aufgebracht ist, so dass die Höhe von Leuchtenkörper und LED-Modul ≤ 8 mm beträgt und der
Leuchtenkörper (2)
zumindest teilweise den Kühlkörper für das LED-Modul
(3) bildet. Dabei gelangen LED-Module mit Leistungen von ≥ 3 Watt zum
Einsatz. Zur Spannungsversorgung sind LED-Betriebsgeräte verwendbar,
die einen Außenflächenabschnitt
einer Anordnung aus Leuchtenkörper
und LED-Betriebsgerät
bilden, wobei die Gesamthöhe
von Leuchtenkörper
und LED-Betriebsgerät ≤ 10 mm beträgt, und wobei
das LED-Betriebsgerät
bevorzugt über
den Leuchtenkörper
gekühlt
wird.
-
- 1
- Leuchte
- 2
- Leuchtenkörper
- 2a,
b, c, d
- Seitenfläche
- 3
- LED-Modul
- 4
- Optik
- 5
- Beleuchtungseinheit
- 5a,
b, c
- Beleuchtungseinheit
- 6
- Entblendring
- 8a,
b
- Aufhängung
- 9a,
b
- Führungshülse
- 10
- Leuchte
- 12
- Leuchtenkörper
- 12a,
b, c, d
- Seitenfläche
- 14
- Kanal
- 15
- Beleuchtungseinheit
- 16
- Entblendring
- 20
- Ausnehmung
- 22a,
22b
- Seitenführung
- 23
- Flachleitung
- 24
- Steckelement
- 25
- Beleuchtungseinheit
- 26
- Leuchtenkörper
- 27
- Leuchtenkörper
- 28
- Leuchtenkörper
- 29
- Leuchtenkörper
- 30
- LED-Betriebsgerät, Endstück
- 30a,
b, c, d
- Seitenfläche
- 32a,
b
- Verbindungselement
(von Nut-Feder-Verbindung)
- 34
- Anschlusskabel
- 40
- LED-Betriebsgerät, Zwischenstück
- 40a,
b
- Seitenfläche
- 41a,
b
- Stirnseiten
- 42a,
b
- Verbindungselement
- 50
- LED-Treiber
- 50a,
b
- Seitenfläche
- 52a,
b
- Kontakte
- 54
- Schwalbenschwanzförmige Ausnehmung
- 60
- Ausnehmung
- 62a,
b
- Verbindungselement
- 64
- Steckelement
- 73a,
b
- Isolierte
Kabel
- 74
- Blende
- 120
- Leuchtenkörper
- 122
- Flachleitung
- 124a,
b
- Anschlussflächen
- 126
- schwalbenschwanzförmige Ausgestaltung
- 128a,
b
- Vertiefungen