Steckmodul für ein modular aufgebautes Leuchtmittel, Leuchtmodul für das Leuchtmittel sowie modular aufgebautes Leuchtmittel
Diese Patentanmeldung beansprucht die Priorität der deutschen Patentanmeldung 10 2009 009 520.9, deren Offenbarungsgehalt hiermit durch Rückbezug aufgenommen wird.
Die Erfindung betrifft ein Steckmodul für ein modular aufgebautes Leuchtmittel, insbesondere für eine Straßenbeleuchtung. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Leuchtmodul für das modular aufgebaute Leuchtmittel sowie ein modular aufgebaute Leuchtmittel, insbesondere für eine Straßenbeleuchtung.
Leuchtmittel, insbesondere für Straßenbeleuchtungen, Altstadtleuchten oder auch Außenlampen, besitzen eine Vielfalt von Formen und Designs. Gleichzeitig sind derartige Altstadtleuchten bzw. Straßenbeleuchtungen Teil des Stadtbildes und haben oftmals einen besonders hohen ästhetischen Wert.
Jedoch zeigen die bisherigen Altstadtleuchten, Straßen- und Außenbeleuchtungen einen recht hohen Stromverbrauch aufgrund der verwendeten konventionellen Glühlampen. Zudem sind Altstadtleuchten, Straßen- und Außenbeleuchtungen oftmals bereits auf kommunaler Ebene in unterschiedlichen Designs ausgeführt. Dies führt dazu, dass eine Wartung und ein Ersatz alter Leuchten durch entsprechend neue mit hohem Aufwand und Kosten verbunden sind, da oftmals für jede Kommunal- oder Stadtverwaltung nur geringe Stückmengen produziert werden müssen. Auch unter den heute vorhandenen Vorgaben, den Stromverbrauch von Leuchtmitteln für Altstadtleuchten, Straßen-
sowie Außenbeleuchtungen zu senken, führen die unterschiedlichen Designs der verschiedenen Leuchten im Bereich der Städte zu einem Mehraufwand an Entwicklungs- und Designkosten.
Es besteht daher das Bedürfnis nach einem Leuchtmittel, welches in verschieden ausgeformten Altstadtleuchten, Straßen- und Außenbeleuchtungen einsetzbar ist und dabei an die individuellen Bedürfnisse der Kunden leicht angepasst werden kann .
Diesem Bedürfnis wird durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche Rechnung getragen. Weiterbildungen und Ausgestaltungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß wird ein modular aufgebautes Leuchtmittel vorgeschlagen. Dieses lässt sich durch seinen modularen Aufbau sehr flexibel realisieren, insbesondere hinsichtlich der verschiedenen Komponenten Lichtmodul, Kühlkörper, Elektronik sowie elektrischer Anschluss. Durch die Benutzung standardisierter Module lässt sich die Lichtverteilung frei einstellen. Gleichzeitig können Strom sparende optoelektronische Bauelemente zur Implementierung derartiger Module eingesetzt werden. Die Module lassen sich stapeln, sodass jede benötigte Bauform bzw. Bauhöhe realisiert werden kann. Unterschiedlich ausgeformte Module bei gleichzeitiger Verwendung standari- sierter Anschlüsse und mechanischen Verbindungen reduziert die Entwicklungs- und Herstellungskosten.
Mit der Erfindung wird somit ein Baukastenprinzip realisiert, sodass durch geringe Modifikation einzelner Elemente verschiedene bereits bestehende Beleuchtungslösungen implementiert werden können. Durch die Nutzung moderner Strom sparender Module, insbesondere auf Halbleiterbasis, wird eine deut-
lieh verbesserte Energieeffizienz erreicht. Gleichzeitig bleibt das optisch ansprechende Erscheinungsbild im ausgeschalteten Zustand der Leuchte erhalten. Somit wird insbesondere ein Ersatz für Altstadtleuchten, Straßen- und Außenbeleuchtungen möglich, die durch das vorgeschlagene Baukastenprinzip an unterschiedliche Formen angepasst werden können und so ein existierendes Stadtbild nicht verändern.
In einer Ausführungsform ist ein Steckmodul für ein derartiges modular aufgebautes Leuchtmittel, insbesondere für eine Straßenbeleuchtung, vorgesehen.
Diese enthält einen Basiskörper mit einer ersten und wenigstens einer zweiten Stromführungsschiene sowie einem weiteren Führungselement. Letzteres ist ausgestaltet, wenigstens ein Leuchtmodul mechanisch zu führen und somit eine Kontaktierung des Leuchtmoduls an die Stromführungsschienen zu gewährleisten. An einem Ende des Basiskörpers ist ein Sockel vorgesehen, der in eine entsprechende Fassung der Beleuchtung, insbesondere der Straßenbeleuchtung, passt. Der Sockel ist zudem mit der ersten und der wenigstens einen zweiten Stromführungsschiene zur Zuführung eines elektrischen Stroms gekoppelt. An einem anderen Ende des Basiskörpers ist eine Wärmesenke vorgesehen.
Mit dieser Ausführungsform wird die Kühlung im oberen Bereich des Steckmoduls, dem Sockel abgewandt positioniert.
Ebenso wird ein Leuchtmodul für ein modular aufgebautes Leuchtmittel vorgeschlagen, bei dem ein Modulkörper mit einer Aussparung und einer Führungsnut zur Aufnahme des mechanischen Führungselements des Basiskörpers des Steckmoduls vorgesehen sind. Das Leuchtmodul umfasst einen ersten Stro-
mabgreifer sowie einen zweiten Stromabgreifer, die ausgestaltet sind, jeweils mit einer der ersten und der zweiten Stromführungsschiene des Basiskörpers des Steckmoduls gekoppelt zu werden. Weiterhin enthält das Leuchtmodul mehrere optoelektronische Bauelemente, die auf einer der Aussparung abgewandten Seite angeordnet und mit dem ersten sowie mit dem zweiten Stromabgreifer durch Zuführung elektrisch gekoppelt sind.
Durch den Einsatz verschiedener Leuchtmodule lässt sich so ein modular aufgebautes Leuchtmittel mit einem Steckmodul und mehreren Leuchtmodulen implementieren. Hierbei ist es möglich, dass die Modulkörper des Leuchtmoduls verschiedene Formen und Designs aufweisen, sodass unterschiedlich Implementierungen nach einem Baukastenprinzip realisierbar sind.
In einer Ausgestaltung umfasst ein derartig modular aufgebautes Leuchtmittel zudem ein Blendelement, welches Licht der optoelektronischen Bauelemente des wenigstens einen Leuchtmoduls in Richtung des Sockels am Ende der Basis ablenken.
In einer weiteren Ausgestaltungsform kann das Leuchtmodul zusätzlich ein Halterungselement sowie wenigstens ein damit verbundenes Blendelement aufweisen. Dieses dient zur Umlenkung einer Abstrahlrichtung von Licht der mehreren optoelektronischen Bauelemente, die auf dem Modulkörper angeordnet sind.
Zur Stapelung können die verschiedenen Modulkörper der Leuchtmodule zusätzliche Dichtelemente vorgesehen sein. Diese können eigenständig, aber auch Teil des Leuchtmoduls auf der Ober- oder Unterseite bilden. Dadurch wird bei einem Aufstecken der Leuchtmodule auf ein entsprechendes Steckmodul ein
Zwischenraum zwischen den einzelnen Leuchtmodulen abgedichtet und so ein Eindringen von Feuchtigkeit, die eventuell zu einem Kurzschluss führen könnte, vermieden. Gleichzeitig dienen die Dichtelemente in einer Ausgestaltung zur mechanischen Kopplung der verschiedenen Leuchtmodule. Dadurch lassen sich unterschiedliche Ausrichtungen der Leuchtmodule untereinander implementieren .
In einer weiteren Ausgestaltungsform umfasst ein Leuchtmodul zusätzlich ein Abstandselement, welches oberhalb oder unterhalb des Modulkörpers angeordnet ist. Auch dieses Abstandselement kann eine Aussparung aufweisen. Insbesondere kann das Abstandselement eine zum Modulkörper ähnliche Form beinhalten. Dadurch lassen sich verschiedene Leuchtmodule übereinander stapeln, wobei die Abstandselemente einen ausreichenden Abstand der Wärme erzeugenden optoelektronischen Bauelemente der verschiedenen Leuchtmodule untereinander gewährleisten.
In einer Ausgestaltung der Erfindung sind bei dem Steckmodul die erste Stromführungsschiene und die zweite Stromführungsschiene auf der äußeren Oberfläche der Basis längsseitig und voneinander beabstandet angeordnet. Entsprechend können bei dem Leuchtmodul die Stromabgreifer auf der Innenseite der Aussparung angeordnet sein, sodass diese bei einem Aufstecken des Leuchtmoduls auf das Steckmodul die entsprechend angeordneten Stromführungsschienen kontaktieren und so den elektrischen Kontakt herstellen.
Alternativ können die unterschiedlichen Stromführungsschienen im Wesentlichen gegenüberliegend angeordnet und durch wenigstens ein Führungselement getrennt sein. Dies ermöglicht einen Aufbau der Leuchtmodule auf das Steckmodul in einer Weise,
die ein verkehrtes Einstecken verhindert und damit einen Kurzschluss durch unsachgemäßen Aufbau vermeidet.
Der Basiskörper des Steckmoduls kann insbesondere hohlzylind- risch geformt sein. Unter dem Begriff "hohlzylindrisch" wird in diesem Zusammenhang ein Basiskörper verstanden, die einen zumindest teilweise offenen Hohlraum aufweist. Der Basiskörper kann rund, oval oder in Form eines Vielecks, je nach gewünschter Ausgestaltung, gebildet sein. Der Sockel kann als Edison-Sockel, Stecksockel, Bayonettesockel oder auch als spezieller für Straßenbeleuchtung vorgesehener Sockel ausgebildet sein.
Innerhalb des Basiskörpers kann ein Steuermodul vorgesehen sein, welches zur Abgabe elektrischer Energie an wenigstens ein mit dem Steckmodul über die erste und zweite Stromführungsschiene elektrisch gekoppeltes Leuchtmodul ausgestaltet ist. Das Steuermodul ist weiterhin an den Sockel zur Aufnahme elektrischer Energie angeschlossen. Dies kann über weitere Stromführungsschienen oder andere Mittel erfolgen.
Mit dem Steuermodul lässt sich somit abhängig von äußeren Parametern wie beispielsweise Sonnenlicht die Lichtabgabe der einzelnen Leuchtmodule steuern. Somit können verschiedene Farbeindrücke, Abstrahlcharakteristiken oder auch Lichtstärken realisiert werden. Das Steuermodul ist vorzugsweise innerhalb der hohlzylindrischen Basis oder an dem anderen, dem Sockel abgewandten Ende der Basis im Wärmekontakt zur Wärmesenke angeordnet.
In einer alternativen Ausführung ist das Steuermodul als eigenständiges Modul ausgeführt, dass auf das Steckmodul gesteckt wird. Es umfasst in diesem Fall Stromabgreifer und
Stromabgeber. Die Stromabgreifer sind über Schienen auf dem Basiskörper mit dem Sockel zur Zuführung von Energie an das Steuermodul gekoppelt. Die Stromabgeber versorgen die ebenfalls auf den Basiskörper des Steckmoduls gesteckten Leuchtmodule .
Die einzelnen optoelektronischen Bauelemente des Leuchtmoduls sind bevorzugt in einer elektrischen Parallelschaltung miteinander und mit dem ersten und dem zweiten Stromabgreifer elektrisch verbunden. Die optoelektronischen Bauelemente können Licht emittierende Halbleiterkörper bzw. auch organische Leuchtdioden umfassen. Unter dem Begriff "Licht emittierender Halbleiterkörper" werden Halbleiterbauelemente verstanden, die in einem Betrieb Licht in einem bestimmten Wellenlängenbereich abstrahlen. Durch verschiedene Konversionsmechanismen oder Anordnungen von Licht emittierenden Halbleiterkörpern mit unterschiedlichen Wellenlängen lassen sich verschiedene Farbeindrücke realisieren.
Im Folgenden wird die Erfindung unter Zuhilfenahme der Zeichnungen anhand verschiedener Ausführungsformen im Detail erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine erste Ausführungsform eines Leuchtmittels, insbesondere für eine Straßenbeleuchtung nach dem vorgeschlagenen Prinzip,
Figur 2 ein Ausführungsbeispiel einer Straßenbeleuchtung mit einem Leuchtmittel nach dem vorgeschlagenen Prinzip,
Figur 3 eine Ausgestaltungsform in schematischer Darstellung einer Basis eines Steckmoduls nach dem vorgeschlagenen Prinzip,
Figur 4 eine Draufsicht über eine weitere Ausführungsform einer Basis eines Steckmoduls nach dem vorgeschlagenen Prinzip,
Figur 5 eine weitere Ausführungsform einer Basis in Draufsicht nach dem vorgeschlagenen Prinzip,
Figur 6 eine Darstellung einer Draufsicht eines Leuchtmoduls für ein modular aufgebautes Leuchtmittel nach dem vorgeschlagenen Prinzip,
Figur 7 eine Seitenansicht durch die Schnittachse I-I' nach Figur 6,
Figur 8 eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform eines Leuchtmoduls nach dem vorgeschlagenen Prinzip,
Figur 9 eine Draufsicht einer dritten Ausführungsform eines Leuchtmoduls nach dem vorgeschlagenen Prinzip,
Figur 10 eine Draufsicht sowie eine Seitenansicht einer Ausführungsform eines Blendelements nach dem vorgeschlagenen Prinzip,
Figur 11 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines modular aufgebauten Leuchtmittels nach dem vorgeschlagenen Prinzip,
Figur 12 eine Draufsicht eines Leuchtmoduls nach der Ausführungsform der Figur 11,
Figur 13 eine Draufsicht auf ein Blendelement gemäß der Ausführungsform der Figur 11.
In den folgenden Ausführungsbeispielen und Figuren können gleiche oder gleich wirkende Bestandteile mit den gleichen Bezugszeichen versehen sein. Die Figuren und die Größenverhältnisse, insbesondere auch die Größenverhältnisse einzelner Teilbereiche und Elemente untereinander, sind grundsätzlich nicht als maßstabsgerecht zu betrachten. Vielmehr dienen sie zur Verdeutlichung einzelner Aspekte der Erfindung. Zum besseren Verständnis und/oder besseren Darstellbarkeit können diese übertrieben groß bzw. dick ausgeführt sein. Die Erfindung ist auch nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele auf diese beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere auch jede Kombination von Merkmalen in den Patentansprüchen beinhaltet, selbst wenn diese Merkmale oder diese Kombination nicht explizit in den Ansprüchen bzw. in den Ausführungsbeispielen angegeben ist.
Neben der hier vorgestellten Basis in Form eines Hohlzylin- ders sind auch weitere Ausführungsformen als Grundlage einer Basis für ein erfindungsgemäßes Steckmodul denkbar. Ebenso wenig ist die äußere Form des Leuchtmoduls auf die hier dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Insbesondere kann das Leuchtmodul je nach Designwunsch und äußeren Vorgaben unterschiedlich ausgebildet sein.
Die ebenso erläuterte Kopplung zwischen den einzelnen Modulen, insbesondere zwischen dem Steck- und dem Leuchtmodul innerhalb des modular aufgebauten Leuchtmittels kann auch anders ausgeführt sein. Beispielsweise ist auch eine Kontaktie- rung über die Dichtungsringe bzw. der Leuchtmodule unterein-
ander möglich. Ebenso können Zuführungen vorgesehen sein, die von einem innerhalb des Steckmoduls angeordneten Steuermodul direkt auf entsprechende Anschlüsse der Leuchtmodule führen.
Figur 1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines modular aufgebauten Leuchtmittels nach dem vorgeschlagenen Prinzip. Dieses ist aus mehreren Leuchtmodulen sowie einem Steckmodul aufgebaut. Das Steckmodul 2 des Leuchtmittels 1 umfasst einen Sockel 11, der mit einem Basiskörper oder einer Basis 10 mechanisch verbunden ist. Auf der Oberfläche der Basis 10 sind mehrere Stromführungsschienen 101 und 102 angeordnet, von denen hier zwei schematisch dargestellt sind. An einem gegenüberliegenden Ende der Basis 10 ist ein Steuermodul 50 befestigt. Dieses Steuermodul 50 ist mit dem Sockel 11 elektrisch verbunden, sodass dieser im Betrieb des Leuchtmittels 1, d. h. in einem eingeschraubten Zustand, einen Strom an das Steuermodul 50 liefert. Dies erfolgt vorliegend entweder durch hier nicht gezeigte rückseitig angeordnete Stromführungsschienen oder Schienen, die entlang einer innenseitigen Aussparung der Basis 10 verlaufen.
Das Steuermodul 50 ist in dieser Ausführung auf die Basis gesteckt und als eigenständiges Modul ausgebildet. Das Moduls 50 enthält mehrere Schaltkreise und/oder integrierte Schaltungen, die aus der Netzversorgung, vom Sockel kommend, die für den Betrieb des/ der Leuchtmodule notwendigen Strom und Spannung erzeugt. Das Steuermodul 50 gibt diesen wiederum an die Stromführungsschienen 101 und 102 auf der äußeren Oberseite der Basis 10 ab. Weiterhin kann das Steuermodul 50 zudem auch Fotosensoren oder Zeitschaltuhren umfassen, sodass eine Steuerung der einzelnen Leuchtmodule autonom möglich ist .
Auf dem Steckmodul 2 sind zudem mehrere Leuchtmodule 20 aufgesteckt. Jedes der Leuchtmodule umfasst mehrere optoelektronische Bauelemente sowie eine Blende, welche die Bauelemente vollständig umgibt. Die Blende dient dazu, das von den optoelektronischen Bauelementen abgegebene Licht gleichmäßig zu verteilen und so einen optisch angenehmen Eindruck im Betrieb zu erzeugen. Im ausgeschalteten Zustand erzeugen die Blenden einen guten ästhetischen Gesamteindruck, der in das Straßenbild passt. Zu diesem Zweck können die auf den Leuchtmodulen 20 angeordneten Blenden je nach gewünschtem Design unterschiedliche Ausführungsformen beinhalten. Beispielsweise können einzelne Blenden auf den Leuchtmodulen 20 unterschiedlich farbig ausgeführt sein. Sie können aus Glas oder Kunststoff bestehen und matt bzw. durchsichtig sein. Ebenso sind auch verschiedene Formen der Blenden möglich.
Auf der jeweiligen Oberseite der einzelnen Blenden der Leuchtmodule 20 sind Vertiefungen angebracht, in denen Dichtelemente 25 angeordnet sind. Damit werden die verschiedenen Leuchtmodule 20 übereinander gestapelt und befestigt, sodass kein Zwischenraum zwischen den einzelnen Leuchtmodulen entsteht. Die Dichtelemente 25 sind hier als umlaufender Ring ausgeführt und verhindern ein Eindringen von Feuchtigkeit in den Zwischenraum zwischen den einzelnen Leuchtmodulen 20.
Zwischen dem unteren Ende der Basis und dem Sockel 11 und dem ersten Leuchtmodul 20 sind weitere Abstandselemente 30 angeordnet. Diese erzeugen einen ausreichenden Abstand zwischen einer hier nicht dargestellten Fassung, in die der Sockel 11 des Steckmoduls eingeschraubt wird, und dem ersten Leuchtmodul, sodass eine ausreichende Wärmeableitung gewährleistet ist. Weiterhin werden sie auch dazu verwendet, ein einheitli-
ches Design mit bereits bestehenden, ähnlich aussehenden Straßenbeleuchtungen zu gewährleisten.
Schließlich ist am anderen Ende der Basis oberhalb des Steuermoduls 40 eine Wärmesenke 30 angeordnet. Diese umfasst einen metallischen Grundkörper sowie einen darauf angeordneten Kamm 30a zur Wärmeabgabe. In einem Betrieb des Leuchtmittels erzeugen sowohl das Steuermodul 50 als auch die einzelnen Leuchtmodule 20 Abwärme, die einerseits über den Sockel 11 und andererseits über die Wärmesenke 30 und den Kamm 30a wirksam abgegeben wird.
Mit dem in der Figur 1 dargestellten modular aufgebautem Leuchtmittel nach Baukastenprinzip aus Leuchtmodulen, einschließlich verschiedenen Blenden, Abstandselementen und Steckmodul lassen sich verschiedene Designs, Farben und Formen für unterschiedliche Anwendungen und Bedürfnisse realisieren. Mit dem Baukastenprinzip ist es daher möglich, verschiedene Altstadtleuchten, Straßen- und Außenbeleuchtungen zu warten und gegebenenfalls zu ersetzen, ohne jedes Mal vollständig ein neues Leuchtmittel entwerfen und implementieren zu müssen.
Insbesondere Blendelemente, die sowohl auf den Leuchtmodulen als auch eigenständig auf Abstandsmodulen angebracht werden können, ermöglichen eine freie Gestaltung des Erscheinungsbildes des Leuchtmittels im ausgeschalteten Zustand. Die hier dargestellten Stromführungsschienen 102 und 101 liefern die erforderliche Energie vom Steuermodul 50 an die Leuchtmodule 20. Auf der nicht gezeigten Rückseite des Steckmoduls in dieser Ausführung sind weitere Stromführungsschienen angeordnet, die das Steuermodul 50 elektrisch leitend mit dem Lampenso-
ekel 11 verbinden und so das Steuermodul 50 mit dem notwendigen Betriebsstrom und Betriebsspannung versorgen.
Figur 2 zeigt eine Ausgestaltungsform einer Altstadtleuchte nach dem vorgeschlagenen Prinzip. Die Altstadtleuchte umfasst eine Leuchtstange, an deren oberem Ende eine Strom führende Fassung angebracht ist. In diese Fassung ist über den Sockel 11 das erfindungsgemäße Leuchtmittel eingeschraubt. Der Sockel 11 ist Teil eines Steckmoduls, welches auch die Basis 10 umfasst. Auf das Steckmodul sind verschiedene Leuchtmodule 20 sowie ein Blendmodul 40 angebracht. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Blendmodul 40 nach unten geneigt und umfasst eine innenseitig angeordnete Spiegelfläche. Im Betrieb wird so Licht von den Leuchtmodulen 20 von der Spiegelfläche nach unten reflektiert. Damit wird eine Straßenbeleuchtung geschaffen, die im Betrieb die notwendige Helligkeit in dem dafür vorgesehenen Bereich erzeugt und im ausgeschalteten Zustand einen optisch ansprechenden Eindruck hervorruft .
Figur 3 zeigt die Basis 10 eines Steckmoduls nach dem vorgeschlagenen Prinzip.
Diese umfasst einen Basiskörper. Auf dessen Oberseite sind zwei Stromführungsschienen 101, 102 angeordnet, mit der die auf die Basis aufsteckbaren Leuchtmodule mit elektrischem Strom versorgt werden. Zu diesem Zweck besitzen die Stromführungsschienen 101 und 102 Zuführungen an ein hier nicht gezeigtes Steuermodul. Weiterhin sind zwei Führungsnuten 15 vorgesehen, von denen eine zwischen den beiden Stromführungsschienen angeordnet ist. Die Führungsnuten 15 dienen zur mechanischen Führung der einzelnen Leuchtmodule, sodass einerseits ein guter mechanischer Halt gewährleistet und anderer-
seits ein Kurzschluss durch falsches Aufstecken der Leuchtmodule auf die Basis vermieden wird.
Die Führungsnuten 15 können darüber hinaus verschiedene Ausgestaltungen besitzen. Dies erlaubt eine Identifikation aufsteckbarer Leuchtmodule bzw. eine selektive Auswahl von verschiedenen Leuchtmodulen, von denen nur einige, abhängig von beispielsweise einer bestimmten Betriebsspannung aufgesteckt werden können.
Figur 4 zeigt die Draufsicht auf eine Basis nach einer weiteren Ausführungsform nach dem vorgeschlagenen Prinzip. Die Basis mit dem Basiskörper 12 ist wiederum als Hohlzylinder ausgeführt, in dessen innerem Bereich das Steuermodul 50 angeordnet ist. Dieses ist einerseits mit dem hier nicht gezeigten Sockel zur Zuführung elektrischer Energie verbunden. Über weitere Zuleitungsdrähte 103 und 104 liefert das Steuermodul 50 im Betrieb des Leuchtmittels die erforderliche Energie an die Stromführungsschienen 101 und 102. Diese sind, wie dargestellt, im Wesentlichen auf gegenüberliegenden Abschnitten auf der Außenseite des Basiskörpers 12 des Steckmoduls angeordnet. Um wiederum einen Kurzschluss durch falsches Aufstecken von Leuchtmodulen zu vermeiden, ist auf der äußeren O- berfläche des Basiskörpers 12 eine Führungsschiene 15 aufgebracht .
Figur 5 zeigt einer weitere Ausgestaltungsform eines Basiskörpers 12 eines Steckmoduls 10 nach dem vorgeschlagenen Prinzip. Auf einer Seite sind Führungsschienen 15 angeordnet, und auf zwei gegenüberliegenden Seiten auf der äußeren Oberfläche wiederum die Stromführungselemente 101 und 102. Der Basiskörper 12 ist als Hohlquader ausgeführt und besitzt in seinem Inneren eine Isolationsschicht 120. Auf seiner Innen-
seite sind ebenfalls Stromführungsschienen 101b und 102b aufgebracht. Diese sind mit dem hier nicht gezeigten Sockel des Steckmoduls 10 zur Zuführung elektrischer Energie an ein Steuermodul gekoppelt.
Anstatt der bislang gezeigten Steuermodule, angeordnet im Basiskörper, können Steuermodule auch Teil des entsprechenden Leuchtmoduls sein. In einem derartigen Fall sind Stromführungsschienen auf dem Basiskörper vorgesehen, die über entsprechende Kontaktierung mit einer Steuereinheit eines Leuchtmoduls gekoppelt sind. Die Steuereinheit des Leuchtmoduls wird dadurch mit der notwendigen Energie versorgt und stellt die erforderliche Betriebsspannung für die optoelektronischen Bauelemente des Leuchtmoduls bereit. Dies erlaubt einen Betrieb einzelner Leuchtmodule unabhängig voneinander. Zudem können die Steuermodule einfacher hergestellt werden, da diese jeweils nur die Bauelemente eines Leuchtmoduls versorgen müssen.
Eine Ausführungsform eines Leuchtmoduls in Draufsicht zeigt die Figur 6. Entlang der Achse I-I' ist die entsprechende Schnittdarstellung in Figur 7 gezeigt.
Das Leuchtmodul 20 umfasst vorliegend einen Modulkörper 202 in Form eines Hohlzylinders mit einer inneren Aussparung. Auf der Oberfläche dieser inneren Aussparung sind erste Stromabgreifer 210 und zweite Stromabgreifer 211 angeordnet. Die Anordnung erfolgt derart, dass die Stromabgreifer bei einem Aufstecken des Leuchtmoduls auf ein entsprechendes Steckmodul die auf dem Steckmodul vorhandenen Stromführungsschienen e- lektrisch kontaktieren und somit den leitenden Kontakt herstellen. Zur Verbesserung der Kontaktierung können die Stromabgreifer zusätzlich mit Federelementen ausgestaltet sein,
die die Stromabgreifer auf die entsprechenden Stromführungsschienen drücken und so einen innigen Kontakt herstellen.
Weiterhin umfasst die innere Aussparung zwei Führungsnuten 150. Diese passen in die entsprechenden Führungsschienen 15 des Steckmoduls, wodurch ein "falsches Aufstecken" des Leuchtmoduls 20 auf das Steckmodul vermieden wird. Gleichzeitig wird die mechanische Stabilität des Leuchtmittels verbessert .
Die Stromabgreifer 210 und 211 sind über entsprechende Zuführungen 212 und 213 mit verschiedenen optoelektronischen Bauelementen 200 gekoppelt. Diese sind auf der äußeren Oberfläche des Modulkörpers 202 angeordnet und gegenseitig in Form einer Parallelschaltung elektrisch verschaltet.
Die optoelektronischen Bauelemente 200 sind beispielsweise als organische Leuchtdioden ausgeführt. Alternativ können sie auch als Halbleiterleuchtdioden ausgebildet sein. Durch die Wahl verschiedener Materialsysteme lassen sich unterschiedliche Farbeindrücke erzeugen, da die optoelektronischen Bauelemente somit Licht unterschiedlicher Wellenlänge ausstrahlen. Die optoelektronischen Bauelemente 200 können verschiedene Materialsysteme, aber auch Konversionsmaterialien enthalten, um Licht verschiedener Wellenlängen zu erzeugen und somit Mischfarben zu realisieren. Auf diese Weise lässt sich unter anderem weißes Licht mit verschiedenen Farbtemperaturen implementieren. Durch eine Steuerung der Spannung bzw. des Stroms zur Versorgung der einzelnen optoelektronischen Bauelemente kann die Lichtstärke, aber auch die Farbtemperatur variiert werden.
In dieser Ausführungsform sind auf den optoelektronischen Bauelementen Lichtverteiler 201 angebracht, die eine optisch gleichmäßige Lichtverteilung des von den Bauelementen 200 abgestrahlten Lichts erreichen. Zusätzlich können diese Elemente auch Konversionsmaterialien zur Umwandlung und/oder Erzeugung von Mischfarben beinhalten.
Die Leuchtmodule 20 besitzen auf ihrer Oberseite leichte Vertiefungen 250 zur Aufnahme von Dichtmaterialien bzw. Dichtungsringen 251. Dadurch lassen sich die einzelnen Leuchtmodule übereinander anordnen, wobei der Dichtungsring 251 eines Leuchtmoduls in die Vertiefung 250 eines darunter angeordneten Leuchtmoduls greift und dieses abdichtet.
In Figur 8 ist eine Draufsicht eines weiteren Leuchtmoduls nach dem vorgeschlagenen Prinzip dargestellt. Bei diesem sind zwei Stromabgreifer 210 und 211 in der innenseitigen Aussparung des hohlzylindrischen Modulkörpers 202 vorgesehen. Die beiden Stromabgreifer sind im Wesentlichen gegenüberliegend angeordnet und durch eine einzelne Führungsnut 250 in der inneren Aussparung beabstandet.
Auch hier sind auf der äußeren Oberfläche des Modulkörpers 202 mehrere optoelektronische Bauelemente 200 mit darauf angeordneten Konversionsmaterialien 201 vorgesehen. Einzelne Zuleitungen führen von den Kontakten der optoelektronischen Bauelemente 200 zu den Stromabgreifern 210 bzw. 211. Die Zuleitungen sind in unterschiedlicher Höhe bzw. Tiefe des Modulkörpers 202 ausgeführt mit einer Isolationsschicht zwischen den Zuleitungen und insbesondere den Kreuzungspunkten. Die Führungsnut 150 verhindert wiederum ein falsches Aufstecken des Leuchtmoduls 20 auf ein entsprechendes Steckmodul.
Dadurch wird ein Kurzschluss bzw. eine gegenläufige Polung der optoelektronischen Bauelemente vermieden.
Neben den hier dargestellten kreisrunden Leuchtmodulen können auch andere Designs und Ausführungsformen realisiert werden. Figur 9 zeigt ein weiteres Beispiel, bei dem der Modulkörper 202 des Leuchtmoduls in Form eines Hohlquaders bzw. eines rechteckförmigen Hohlzylinders ausgeführt ist. In der inneren Aussparung sind im oberen Bereich zwei Führungsnuten 150 vorgesehen, sodass dieses Leuchtmodul beispielsweise auf das entsprechende korrespondierende Steckmodul gemäß Figur 5 aufsteckbar ist. Auf den beiden Querseiten der Innenaussparung sind Stromabgreifer 210 und 211 angeordnet. Diese sind über interne, durch den Modulkörper 202 hindurchgehende Zuleitungen 212 und 213 mit entsprechenden flächigen optoelektronischen Bauelementen 200 auf den Seitenflächen des Leuchtmoduls verbunden. In der Ausführung sind die optoelektronischen Bauelemente 200 großflächig ausgeführt. Zuleitungen führen durch den isolierenden Grundkörper 202 des Leuchtmoduls 213 und verbinden so die beiden optoelektronischen Bauelemente auf der Oberfläche des Grundkörpers 202 mit den entsprechenden Stromabgreifern auf der Innenseite der Aussparung.
Die Leuchtmodule können zudem zusätzliche Blendelemente beinhalten. Alternativ ist es auch möglich, Distanzscheiben bzw. Abstandselemente mit derartigen Blendelementen auszuführen. Hierbei können die Blendelemente im Wesentlichen der Form eines Leuchtmoduls folgen, sodass diese über das Leuchtmodul gestülpt und von diesem umfasst werden können. Zusätzlich ist es möglich, Blendelemente mit entsprechenden Vertiefungen und Dichtelementen vorzusehen, sodass die optoelektronischen Bau-
elemente sowie die Leuchtkörper des Leuchtmoduls vollständig von einem Blendelement umschlossen sind.
Derartige Blendelemente können farbig opak, farbig translu- zent oder auch teilweise verspiegelt sein. Sie können aus durchsichtigem Glas oder Kunststoff bzw. matt transluzentem Glas oder Kunststoff bestehen. Zusätzliche verschiedene Ausführungsformen und Designs sind möglich, um den teilweise recht unterschiedlichen Altstadtleuchten und Straßenbeleuchtungen verschiedener kommunaler Gebiete Rechnung zu tragen.
Auf diese Weise lassen sich verschiedene Blendelemente mit den Modulkörpern und den optoelektronischen Bauelementen kombinieren und so unterschiedlich designte und ausgestaltete Leuchtmodule realisieren. In der in Figur 10 dargestellten Ausführungsform ist die Blende im Wesentlichen kreisrund ausgeführt, wobei die innere Aussparung Führungsnuten 150 aufweist. Die Schnittansicht entlang der Achse I-I' ist in den beiden unteren Teilfiguren in Form zweier verschiedener Blendkörper 40a und 40 dargestellt.
Die Blende 40a umfasst einen transluzenten Kunststoff, während die Blende 40 im Bereich der optoelektronischen Bauelemente auf dem Modulkörper mehrere Aussparungen 401 besitzt. Der Blendenkörper 400 zeigt weiterhin auf einer ersten Seite eine Aussparung 250, die kreisrund ausgeführt und zur Aufnahme eines entsprechenden Dichtungsrings ausgestaltet ist. Beim Zusammenbau des Leuchtmoduls, einschließlich des Blendelements 40 bzw. 40a, wird beim Aufeinanderstecken verschiedener Leuchtmodule und Blendelement jeweils ein Dichtungsring in die Vertiefung 250 eingesetzt. Die dargestellten Blenden 40 und 40a ermöglichen eine freie Gestaltung des Erscheinungsbildes und schützen durch das Dichtelement zwischen zwei auf-
einander gestapelten Leuchtmodulen sowohl den Modulkörper als auch die auf dem Modulkörper angeordneten optoelektronischen Bauelemente .
Neben den dargestellten kreisrunden Blendelementen der Figur 10 sind auch andere Ausgestaltungsformen denkbar. Figur 11 zeigt diesbezüglich eine Ausführungsform eines Leuchtmittels, welche im Gegensatz zu der Ausgestaltungsform der Figur 1 nicht senkrecht in eine Fassung, sondern waagerecht in die Fassung, beispielsweise entlang der Achse I-I' eingesetzt wird. Diese Ausführungsform eignet sich zum Einsatz in Altstadtleuchten bzw. Straßenbeleuchtungen, bei denen das Leuchtmittel im Wesentlichen waagerecht zur Straße liegt.
Das Leuchtmittel der Figur 11 ist aus einem Steckmodul, einem Leuchtmodul 20 und einem Blendmodul 40 aufgebaut. Das Steckmodul umfasst den Sockel 11 zum Einschrauben in eine entsprechende Fassung, eine Basis 10 mit mehreren Stromführungsschienen 101 und 102 sowie am vom Sockel 11 abgewandten Ende ein Steuermodul 50 und eine Wärmesenke 30 mit einem Kamm 30a zur Abgabe von thermischer Energie im Betriebsfall. Das Leuchtmodul 20 ist auf das Steckmodul aufgesteckt und mechanisch an dem Blendmodul 40 befestigt.
Figur 12 zeigt eine Draufsicht entlang der Achse I-I' gemäß Figur 11 des Leuchtmoduls 20. Dieses ist kreisrund in Form eines Hohlzylinders ausgeführt und enthält in seiner inneren Aussparung neben einer Führungsnut 150 auch mehrere Stromabgreifer 210 und 211. Die Stromabgreifer 211 und 210 sind jeweils gegenüberliegend einander angeordnet. Die Führungsschiene 150 greift in eine entsprechende Führungsnut der Basis 10 des Steckmoduls und dient zur mechanischen Fixierung des Leuchtmoduls auf dem Steckmodul. Auf der äußeren Seite
des Modulkörpers 202 sind mehrere optoelektronische Bauelemente 200 angeordnet. Diese sind derart ausgeführt, dass sie Licht im Wesentlichen seitwärts abstrahlen.
Figur 13 zeigt die Draufsicht entlang der Achse I-I' der Figur 11 des Blendelements 40. Das Blendelement umfasst einen Blendenkörper 400, ebenfalls kreisrund, mit einer Aussparung und einer darin angeordneten Führungsschiene 150. Di Nut sitzt im Wesentlichen an der gleichen Position wie die Führungsschiene 150 des Leuchtmoduls 20 der Figur 12. Weiterhin ist ein Blendenschirm 410 vorgesehen, der sich halbkreisförmig über den Blendenkörper 400 spannt. Der Blendenschirm 410 ist verspiegelt und derart ausgeführt, dass er im Zusammenhang mit dem Leuchtmodul 20 Licht der Bauelemente 200 in die gewünschte Richtung, vorliegend nach unten, ablenkt. Gleichzeitig dient der Blendenschirm 410 einem Schutz des Leuchtmoduls 20 vor Regen oder ähnlichen äußeren Umwelteinflüssen.
Im Betrieb des Leuchtmittels der Figur 11 wird Licht der Bauelemente 200, welches seitwärts abgestrahlt wird, durch den Blendenschirm 410 nach unten abgelenkt. Zu diesem Zweck ist der Blendenschirm 410 parabelförmig ausgestaltet. Im ausgeschalteten Zustand dient der Blendenschirm zur Erzeugung eines optisch ansprechenden Zustands des Leuchtmittels und kann beispielsweise bereits verwendeten ähnlichen und herkömmlichen Leuchtmittels für Altstadtbeleuchtungen oder Straßenbeleuchtungen ähneln.
Durch das vorgeschlagene Baukastenprinzip aus Steckmodul und Leuchtmodul, einschließlich verschiedener Blenden, die sowohl eigenständig als auch Teil des Leuchtmoduls sein können, wird ein Leuchtmittel geschaffen, welches in einer Vielzahl von Altstadtleuchten und Straßen- bzw. Außenbeleuchtungen ein-
setzbar ist. Das Baukastenprinzip ermöglicht die Ausgestaltung verschiedener Designs, Formen und Farben, ohne das Leuchtmittel vollständig neu entwickeln zu müssen. Gerade im Bereich von Gemeinden und Städten, deren Altstadtleuchten und Straßenbeleuchtungen an das jeweilige Straßenbild angepasst sind, erlaubt das vorgeschlagene Prinzip aus Steck- und Leuchtmodulen eine einfache Wartung bereits bestehender Systeme bzw. einen Austausch durch energieeffiziente und sparsame Leuchtmittel, ohne den ästhetischen Eindruck zu stören.