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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Clipsystem zur Befestigung
eines Anbauteils an einem Trägerteil,
insbesondere im Kraftfahrzeugbereich.
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Obwohl
auf beliebige Anbau- und Trägerteile anwendbar,
werden die vorliegende Erfindung sowie die ihr zugrundeliegende
Problematik in Bezug auf ein an einem Karosserieteil eines Kraftfahrzeuges anzubringendes
Verkleidungsteil näher
erläutert.
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Zur
Befestigung von zwei beispielsweise flächigen Teilen ist es bekannt,
eine Mehrzahl von Verbindungsclips zu verwenden, die über die
Flächen der
beiden Teile verteilt angeordnet sind.
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Aus
der
DE 201 01 328
U1 ist ein Clip zur Befestigung eines Fahrzeugverkleidungsteils
an einem Karosserieteil bekannt, bei dem der Fußbereich, mit welchem der Clip
an dem Verkleidungsteil befestigt ist, als unabhängiges einzelnes Bauteil ausgebildet ist.
In dem als unabhängiges
Bauteil ausgebildeten Fußbereich
ist der restliche den Kopf des Clips tragende Clipteil mit wiederum
seinem Fuß bezogen
auf eine Einstecköffnung
in dem Karosserieteil zur Ausführung
einer Toleranzausgleichsbewegung beweglich gelagert.
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An
diesem Ansatz gemäß dem Stand
der Technik hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt,
dass der Clip aus zwei Einzelteilen besteht, sodass der Logistikaufwand
als auch der Herstellungsaufwand erhöht und mit zusätzlichen Kosten
verbunden ist.
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Die
Druckschrift
EP 0 855
523 B1 offenbart ein Clipsystem zur Befestigung eines Anbauteils
an einem Trägerteil,
bestehend aus einer Verbindungsklammer aus federndem Material, die
im unmontierten Zustand zwei von einem Mittelsteg aus aufeinander
zugebogene Federschenkel aufweist, einem Anbauteil und einem Trägerteil
mit einer Öffnung,
wobei die Verbindungsklammer an einem Fortsatz des Anbauteils festklemmbar
und in eine vorzugsweise schlitzförmige Öffnung des Trägerteils
einsteckbar ist und sich dabei derart federnd verformt, dass sie
an den Kanten dieser Öffnung
mit dem Trägerteil
in eine kraftschlüssige
Verbindung gelangt. Die freien Enden der Federschenkel sind dabei
derart spreizend nach außen
gebogen, dass sie gegen die einander zugewandten Flächen zweier
am Anbauteil im Abstand zueinander angeformter, parallel verlaufender
Halterippen spannbar sind. An den Schmalseiten der spreizend auseinander
gebogenen, freien Enden der Federschenkel sind Haltekrallen ausgebildet,
die federnd an Innenflächen
von Halterippen des Anbauteils für
ein Verklemmen der Verbindungsklammer an dem Anbauteil anliegen.
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An
diesem Ansatz gemäß dem Stand
der Technik hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt,
dass die verwendete Verbindungsklammer mit einer kompliziert herzustellenden
Form ausgebildet ist. Zudem garantiert die Ausgestaltung der Verbindungsklammer
keinen wirklichen sicheren Sitz auf dem Fortsatz des Anbauteils,
da sie dort nur durch die einwärts
gerichtete Feder-Andruckkraft der Schenkelpaare gehalten wird.
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Die
DE 32 45 056 A1 beschreibt
eine elastische Klemme aus Federstahl, welche mehrere, mindestens
aber drei Schenkelpaare unterschiedlicher Länge aufweist, die von einer
Mittellinie ausgehend so aufeinander zurückgebogen sind, dass sie in
Seitenansicht im Wesentlichen die Form eines Rhombus bilden. Die
freien Enden der Schenkelpaare kommen im unmontierten Zustand der
Klemme an dem spitzen Winkel des von ihnen gebildeten Rhombus aneinander
zur Anlage und sind danach nochmals winklig abgebogen, wodurch das
Aufschieben der Klemme auf einen Fortsatz eines Anbauteils erleichtert
wird. Indem dabei die freien Enden der Schenkelpaare auseinandergespreizt
werden, kommen diese Klemmen an den Seitenflächen des Fortsatzes zur Anlage.
Um die Halterung der Klemme auf dem Fortsatz zu sichern, sind die
beiden äußeren, deutlich
kürzeren
Schenkelpaare vorgesehen, die in ihrem Anlagebereich an dem Fortsatz
zusätzlich
nach innen gebogene Krallen aufweisen.
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An
diesem Ansatz gemäß dem Stand
der Technik hat sich jedoch wiederum die Tatsache als nachteilig
herausgestellt, dass die Ausgestaltung der Klemme keinen wirklichen
sicheren Sitz auf dem Fortsatz des Anbauteils garantiert, da sie
dort nur durch die einwärts
gerichtete Feder-Andruckkraft der Schenkelpaare gehalten wird. Aus
diesem Grund mussten auch die seitlichen -kürzeren Schenkelpaare zusätzlich mit
Haltenasen vorgesehen werden. Die mittleren Schenkelpaare gelangen
mit dem Trägerteil lediglich
in eine kraftschlüssige
Verbindung, die nur geringen Belastungen standhalten kann. Die an
dem Anbauteil vorzusehenden Fortsätze, etwaige Verstärkungs-
und Abstandsrippen erschweren die Herstellung und erfordern besondere
Werkzeuge.
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In
den 1 und 2 ist ein Verbindungsclip bzw.
ein Clipsystem gemäß dem Stand
der Technik in jeweils perspektivischer Darstellung illustriert.
Wie in den 1 und 2 ersichtlich ist, weist
der der Anmelderin bekannte Verbindungsclip 1 einen in
Funktionsrichtung 14 des Clips 1 abgewinkelten
Fußbereich 2 bestehend
aus zwei Fußbereichabschnitten 20 und 21 auf,
welche in zugeordnete Aufnahmeführungen 80, 81 einer
an einem Anbauteil vorgesehenen Führungs einrichtung 8 eingesteckt
sind.
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Der
in den 1 und 2 dargestellte obere Doppelpfeil
deutet eine Toleranzausgleichsrichtung an, welche durch einerseits
eine Verschiebung der Fußbereichabschnitte 20 und 21 in
den Aufnahmeführungen 80 und 81 und
andererseits durch eine Verschiebung des Kopfbereiches 3 des
Verbindungsclips 1 in einer nicht dargestellten zugeordneten Öffnung eines
Trägerteils
definiert ist.
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Zusätzlich zu
den oben genannten Nachteilen weisen alle genanten Clipsysteme den
gemeinsamen Nachteil auf, dass mit den Ausgestaltungen der bekannten
Verbindungsclips ein Toleranzausgleich in zwei voneinander unabhängigen Richtungen
nicht möglich
ist, da alle bekannten Systeme lediglich einen Toleranzausgleich
in einer einzigen Richtung gewährleisten.
Ist bei einem Verbau von beispielsweise Fahrzeugverkleidungsteilen
derzeit ein Toleranzausgleich über
Clipverbindungen in zwei voneinander unabhängigen Richtungen erforderlich,
müssen nachteilig
sehr teure Clip-Spezialkonstruktionen zum Einsatz gebracht werden.
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Somit
liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, die oben
genannten Nachteile zu beseitigen und insbesondere ein Clipsystem
zur Befestigung eines Anbauteils an einem Trägerteil zu schaffen, bei welchem
auf einfache und kostengünstige
Weise ein Toleranzausgleich in zwei voneinander unabhängigen Richtungen
möglich
ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das
Clipsystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die
der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Idee besteht darin,
dass das Clipsystem zur Befestigung eines Anbauteils an einem Trägerteil, insbesondere
im Kraftfahrzeugbereich, einen Verbindungsclip aus einem federnden
Material, welcher einen Fußbereich,
einen Kopfbereich und mindestens zwei sich von dem Kopfbereich zu
dem Fußbereich hin
erstreckende, in einer Funktionsrichtung federnd verformbare Federschenkel
umfasst; ein Anbauteil, an welchem mindestens eine Führungseinrichtung für eine Kopplung
mit dem Fußbereich
des Verbindungsclips vorgesehen ist; und ein Trägerteil mit einer länglichen Öffnung,
in welche der Kopfbereich und die zwei Federschenkel durch federnde
Verformung derselben für
eine kraftschlüssige
Verbindung mit den Kanten der Öffnung
derart einsteckbar sind, dass zum Bilden einer ersten Toleranzausgleichsrichtung
die Funktionsrichtung des Verbindungsclips quer zur Längsrichtung
der Öffnung
des Trägerteils ausgerichtet
ist; wobei der Fußbereich
des Verbindungsclips Anformungen aufweist, welche in Richtung quer
zur Funktionsrichtung des Verbindungsclips und quer zur Einsteckrichtung
des Verbindungsclips in die Öffnung
des Trägerteils
von dem Fußbereich
derart vorstehen, dass zum Bilden einer zweiten Toleranzausgleichsrichtung
die Anformungen in der mindestens einen Führungseinrichtung des Anbauteils
in Funktionsrichtung des Verbindungsclips verschiebbar aufnehmbar
sind, aufweist.
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Somit
weist die vorliegende Erfindung gegenüber den bekannten Ansätzen gemäß dem Stand der
Technik den Vorteil auf, dass durch das erfindungsgemäße Clipsystem
zusätzlich
zu einem Toleranzausgleich quer zur Funktionsrichtung des Verbindungsclips
auch ein Toleranzausgleich in Funktionsrichtung des Verbindungsclips
gewährleistet
wird. dadurch wird bei beispielsweise einer Montage von Verkleidungsteilen
eines Kraftfahrzeuges an einem zugeordneten Karosserieteil vorteilhaft
ein Toleranzausgleich in zwei voneinander unabhängigen Richtungen gewährleistet
und die Montagezuverlässigkeit erheblich
erhöht.
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Zudem
ist der Verbindungsclip lediglich aus einem einzigen Bauteil mit
einer relativ einfachen Ausgestaltung ausgebildet. Dadurch können die
Logistik- und Herstellungskosten reduziert werden.
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In
den Unteransprüchen
finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen des
im Patentanspruch 1 angegebenen Clipsystems.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung bilden der Fußbereich, der Kopfbereich und
die beiden Federschenkel einen Verbindungsclip in Form einer Omega-Klammer
mit den an dem Fußbereich
zusätzlich
angeformten Anformungen. Jeder der beiden Federschenkel ist vorzugsweise
jeweils in einen sich quer zur Einsteckrichtung des Verbindungsclips
erstreckenden Fußbereichsabschnitt
umgebogen, wobei an jedem Fußbereichsabschnitt
jeweils zwei Anformungen seitlich vorgesehen sind. Diese beiden Anformungen
jedes Fußbereichsabschnitts
sind vorteilhaft in Richtung quer zur Funktionsrichtung und quer
zur Einsteckrichtung des Verbindungsclips diametral zueinander angeformt.
Somit entstehen durch die Ausgestaltung der Anformungen von dem
Verbindungsclip seitlich wegstehende Abschnitte, die in zugeordnete
Aufnahmeführungen
eingesteckt werden können,
welche in Richtung längs
zur Funktionsrichtung des Clips verlaufen. Durch die Anordnung von
je zwei Anformungen pro Fußbereichsabschnitt
erfolgt eine sichere und lagestabile Führung und Aufnahme der Verbindungsclips
in der zugeordneten Führungsrichtung.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
sind die beiden Federschenkel des Verbindungsclips zum Bilden eines
keilförmigen
bzw. doppelkeilförmigen
Profils ausgehend von dem Kopfbereich in Richtung des Fußbereichs
zunächst
auseinanderlaufend und in etwa etwas oberhalb der Mitte der Federschenkel
wieder zusammenlaufend ausgebildet. Dadurch kann durch Aufbringen
einer bestimmten Druck- bzw. Zugkraft der Verbindungsclip durch
das eine keilförmige
Profil in die zugeordnete Öffnung
eingedrückt
und durch eine bestimmte Zugkraft durch das andere keilförmige Profil
aus der Öffnung
wieder herausgezogen werden. Bei Kräften, die vorbestimmte Zugkräfte nicht überschreiten,
ist der Verbindungsclip in der zugeordneten Öffnung kraftschlüssig eingesteckt.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Weiterbildung ist der Verbindungsclip aus Federstahl
oder einem ähnlich
geeigneten Material hergestellt. Die Federschenkel des Verbindungsclips
sind mit einer derartigen Breite und derart miteinander gekoppelt ausgebildet,
dass sie relativ zueinander federelastisch verformbar sind.
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Vorzugsweise
ist die Führungseinrichtung des
Anbauteils als zwei Aufnahmeführungen
ausgebildet, welche an dem Anbauteil einander gegenüberliegend
vorgesehen, beispielsweise angespritzt, sind. Die beiden Aufnahmeführungen
der Führungseinrichtung
nehmen die Anformungen des Fußbereichs
des Ver bindungsclips reibschlüssig
derart auf, dass bei Überschreiten
einer vorbestimmten Reibkraft eine Verschiebung des Verbindungsclips
in den Aufnahmeöffnungen
erfolgt. Andernfalls ist der Verbindungsclip lagestabil in der Führungseinrichtung reibschlüssig gelagert
und somit mit dem Anbauteil verbunden.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die Öffnung
des Trägerteils
als rechteckige, längliche
Einstecköffnung
ausgebildet, die beispielsweise in Einsteckrichtung und/oder in Herausziehrichtung
trichterförmig
ausgebildet ist. Dadurch wird der Kopfbereich des Verbindungsclips bei
einem Einstecken und/oder bei einem Herausziehen des Verbindungsclips
durch die trichterförmige Ausbildung
der Aufnahmeöffnug
positionsgeführt.
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Vorteilhaft
weist das Anbauteil mehrere Führungseinrichtungen
zur Aufnahme von mehreren, jeweils zugeordneten Verbindungsclips
auf, wobei jeder Verbindungsclip in eine zugeordnete Öffnung in dem
Trägerteil
derart einsteckbar ist, dass über
eine Verschiebung der Verbindungsclips in den Führungseinrichtungen des Anbauteils
einerseits und der Verbindungsclips in den Öffnungen des Trägerteils
andererseits eine Selbstjustierung bei der Befestigung des Anbauteils
an dem Trägerteil
erfolgt. Dadurch wird auf einfache und kostengünstige Weise gewährleistet,
dass bei einem Eindrücken
der einzelnen Verbindungsclips in zugeordnete Einstecköffnungen
das Anbauteil relativ zum Trägerteil
auch bei einem Vorhandensein von Toleranzen der einzelnen Befestigungsstellen
untereinander passend ausgerichtet und ein Zusammenwirken der jeweils
zugeordneten Befestigungsmittel gewährleistet wird.
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Das
Anbauteil ist vorzugsweise als Verkleidungsteil eines Kraftfahrzeuges
und das Trägerteil vorzugsweise
als Karosserieteil eines Kraftfahrzeuges ausgebildet.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Figuren der Zeichnung näher erläutert. Von den Figuren zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Verbindungsclips gemäß dem Stand
der Technik;
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2 eine
perspektivische Ansicht des in 1 dargestellten
Verbindungsclips, welcher in eine zugeordnete Führungseinrichtung eingesetzt
ist;
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3 eine
perspektivische Ansicht eines Verbindungsclips gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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4 eine
perspektivische Ansicht des Verbindungsclips aus 3,
welcher in eine zugeordnete Führungseinrichtung
eingesetzt ist;
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5 eine
Draufschicht auf ein Trägerteil
mit zugeordneter Einstecköffnung
gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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6 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie A-A in 5; und
-
7 eine
perspektivische Ansicht eines Clipsystems gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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In
den Figuren der Zeichnung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche
oder funktionsgleiche Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges angegeben
ist.
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3 illustriert
eine perspektivische Ansicht eines Verbindungsclips 1 gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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Wie
in 3 ersichtlich ist, besteht der Verbindungsclip 1 aus
einem Fußbereich 2,
einem Kopfbereich 3 und zwei sich zwischen dem Fußbereich 2 und
dem Kopfbereich 3 erstreckende Federschenkel 4, 5,
die zueinander gegenüberliegend
angeordnet sind.
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Der
Verbindungsclip 1 des erfindungsgemäßen Clipsystems ist beispielsweise
aus einem ursprünglich
rechteckigen Stück
Federstahl gefertigt, wobei unter Belassung eines schmalen Kopfbereichs 3 die
beiden Federschenkel 4, 5 derart aufeinander zurückgebogen
sind, dass die beiden Federschenkel 4, 5 von dem
Kopfbereich 3 ausgehen zunächst zum Bilden eines ersten
keilförmigen
Profils auseinanderlaufend und an einem vorbestimmten Abschnitt
zum Bilden eines zweiten zum ersten keilförmigen Profil entgegengesetzt
ausgerichteten keilförmigen
Profils aufeinander zulaufend ausgebildet sind.
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Der
Verbindungsclip ist vorzugsweise um eine Mittelachse symmetrisch
ausgebildet, wobei die beiden Federschenkel 4, 5 in
Funktionsrichtung federnd verformbar sind.
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Der
Fußbereich 2 umfasst
zwei Fußbereichsabschnitte 20, 21,
welche jeweils in etwa rechtwinklig zur Clipachse von den beiden
Federschenkeln 4, 5 in Richtung nach außen abgewinkelt
sind. Jeder Fußbereichsabschnitt 20, 21 weist
wiederum jeweils zwei Anformungen 22, 23 bzw. 24, 25 auf, welche
in der Ebeno dor Fußbereichsabschnitte 20, 21 in
Richtung der Verbindungsclipseiten flügelartig von dem Verbindungsclip 1 seitlich
vorstehen, wie in 3 illustriert ist.
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Die
freien Enden der Federschenkel 4, 5 bilden jeweils
die Fußbereichsabschnitte 20, 21 des Fußbereichs 2,
welche beispielsweise unter einem spitzen Winkel in Richtung der
Funktionsrichtung des Verbindungsclips nach außen abgewinkelt sind. Die Funktionsrichtung
des Verbindungsclips ist in 3 durch
den schematisch dargestellten Doppelpfeil 14 illustriert.
Somit ist der Verbindungsclip vorzugsweise im Wesentlichen in Form
eines Omega-Clips ausgestaltet.
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4 illustriert
eine perspektivische Ansicht des Verbindungsclips 1 aus 3,
welcher in einer zugeordneten Führungseinrichtung 8 eines
Anbauteils 7 gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung eingesetzt ist.
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In 4 ist
ein Abschnitt des Anbauteils 7 gestrichelt angedeutet,
wobei die Führungseinrichtung 8 an
der Unterseite des Anbauteils 7 angebracht ist. Beispielsweise
wird die Führungseinrichtung 8 an der
Unterseite des Anbauteils 7, welches beispielsweise als
Abschnitt eines Verkleidungsteils eines Kraftfahrzeuges ausgebildet
ist, auf hinlänglich
bekannte Weise angespritzt.
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Die
Führungseinrichtung 8 besteht
vorzugsweise aus zwei parallel zueinander und gegenüberliegend
ausgebildeten Aufnahmeführungen 80, 81,
in welche die Anformungen 22, 23 bzw. 24, 25 des
Fußbereichs 2 des
Verbindungsclips 1 einsetzbar sind. Vorzugsweise sind die
Aufnahmeführungen 80, 81 zumindest an
einer Seite für
ein Einschieben der zugeordneten Anformungen 22, 23 bzw. 24, 25 offen ausgebildet.
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Der
Abstand der beiden Aufnahmeführungen 80, 81 ist
vorzugsweise derart gewählt,
dass die Anformungen 22, 23 bzw. 24, 25 reibschlüssig in
die Aufnahmeführungen 80, 81 eingeschoben
werden können.
Eine Verschiebung des Verbindungsclips 1 in den Aufnahmeführungen 80, 81 ist
vorzugsweise ab einer vorbestimmten Kraftaufbringung gewährleistet,
wobei andernfalls ein stabiler, reibschlüssiger Sitz der Fußbereichsabschnitte 20, 21 in
den Aufnahmeführungen 80, 81 über die
Anformungen 22, 23 bzw. 24, 25 gewährleistet
wird. Die für
eine Verschiebung des Verbindungsclips 1 in den Aufnahmeführungen 80, 81 notwendige
Kraft ist vorzugsweise durch eine später näher zu beschreibende Einsteck- bzw.
Eindrückkraft
festgelegt.
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Der
Verbindungsclip 1 ist somit beim Auftreten einer vorbestimmten
Kraft in Richtung der Funktionsrichtung 14 zum Bilden einer
Toleranzausgleichsrichtung 14 verschiebbar. Andernfalls
ist der Verbindungsclip 1 über die Fußbereichsabschnitte 20, 21 des
Fußbereichs 2 an
dem Anbauteil 7 über
die Führungseinrichtung 8 im
Allgemeinen lagestabil angebracht.
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5 illustriert
eine Draufsicht auf einen Ausschnitt eines Trägerteils 9 gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, welches beispielsweise als zugeordnetes
Karosserieteil eines Kraftfahrzeugs ausgebildet ist.
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Wie
in 5 ersichtlich ist, weist das Trägerteil 9 zumindest
eine vorzugsweise rechteckige Öffnung 10 auf,
welche geradlinig verlaufende Öffnungskanten
oder schräg
verlaufende Öffnungskanten
aufweisen kann, wie in 5 in Verbindung mit 6 dargestellt
ist. 6 illustriert dabei eine Querschnittsansicht entlang
der Linie A-A in 5.
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Wie
in 6 dargestellt ist, können die Innenkanten der Öffnung 10 zum
Bilden einer doppel-trichterförmigen Öffnung 10 zunächst schräg zusammenlaufend
und anschließend
schräg
auseinanderlaufend ausgebildet sein. Durch die schräg zusammenlaufenden
Innenrandabschnitte 100 und 101 erfolgt eine Führung des
Verbindungsclips beim Einstecken desselben in die Öffnung 10 entlang
der Innenrandabschnitte 100 und 101. Analog dienen
die Innenrandabschnitte 102 und 103 einer Führung des Verbindungsclips 1 bei
einem Heraus ziehen desselben aus der Öffnung 10 entlang
der Innenrandabschnitte 102 und 103.
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Die
Breite der Öffnung 10 ist
vorzugsweise derart ausgestaltet, dass der größte Außendurchmesser der Federschenkel 4, 5 größer ist
als die Breite der Öffnung 7.
Da die Federschenkel 4, 5 jedoch elastisch aufeinander
zu verformbar sind, kann der Kopfbereich 3 in die Öffnung 10 eingesetzt
werden und durch Drücken
kann der Verbindungsclip 1 in die Öffnung 10 derart einge-clipst
werden, dass der Kopfbereich 3 und die beiden Federschenkel 4, 5 eine
kraftschlüssige
Verbindung mit den Kanten der Öffnung 10 bilden.
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Die Öffnung 10 weist
vorzugsweise ferner eine Länge
auf, die größer ist
als die Breite des Verbindungsclips 1. Somit wird eine
weitere Toleranzausgleichsrichtung 15 in Richtung der Längsrichtung der Öffnung 10 gewährleistet,
welche unabhängig von
der oben erläuterten
Toleranzausgleichsrichtung 14 ist und quer zu dieser verläuft.
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7 illustriert
schematisch eine perspektivische Ansicht eines Clipsystems bzw.
des in die Führungseinrichtung 8 eingesetzten
und in die Öffnung 10 eingesteckten
Verbindungsclips 1 gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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Wie
in 7 ersichtlich ist, ist der Verbindungsclip 1 aus
Federstahl derart dimensioniert, dass er durch Federspannung an
seinem Platz und in Eingriff mit den Kanten der Öffnung 10 nach dem
Einstecken in die Öffnung 10 kraftschlüssig gehalten wird.
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Für eine Befestigung
der Verkleidung 7 an dem Karosserieteil 9 sind
vorzugsweise mehrere erfindungsgemäße Clipsysteme vorgesehen.
Dabei wird gemäß der vorliegenden
Weiterbildung zunächst jeder
Verbindungsclip 1 mit seinen Anformungen 22, 23 bzw. 24, 25 in
die zugeordneten Aufnahmeführungen 80, 81 des
Anbauteils eingesetzt und in einer vorbestimmten Lage ungefähr ausgerichtet.
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Anschließend wird
das Verkleidungsteil 7 derart relativ zu dem zugeordneten
Karosserieteil 9 ausgerichtet, dass jeder Öffnung 10 des
Karosserieteils 9 ein Verbindungsclip 1 zugeordnet
ist. Die einzelnen Clipsysteme sind derart zuein ander ausgerichtet,
dass der Kopfbereich 3 des Verbindungsclips 1 im
Bereich der jeweils zugeordneten Öffnung 10 liegt.
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Anschließend wird
auf das Verkleidungsteil 7 eine geeignete Druckkraft, beispielsweise
manuell durch eine Bedienperson, ausgeübt, sodass die einzelnen Verbindungsclips 1 in
die jeweils zugeordneten Öffnungen 10 vollständig eingeschoben
werden, bis die jeweiligen Federschenkel 4, 5 jedes
Verbindungsclips 1 die Kanten der zugeordneten Öffnung 10 für eine kraftschlüssige Verbindung
hinterrasten.
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In
dieser Stellung liegt die obere Fläche der Berandung der Öffnung 10 vorzugsweise
an der Unterseite der Aufnahmeführungen 80, 81 der
Führungseinrichtung 8 des
Anbauteils 7 an.
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Somit
schafft die vorliegende Erfindung ein Clipsystem zur Befestigung
eines Anbauteils an einem Trägerteil,
mit welchem eine Selbstjustierung der beiden Teile relativ zueinander
in zwei unabhängig
voneinander ausgebildeten Richtungen und somit ein Toleranzausgleich
in zwei unabhängig
voneinander ausgerichteten Richtungen gewährleistet wird.
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Zum
einen wird ein Toleranzausgleich in der Funktionsrichtung 14 dadurch
bewirkt, dass bei einer bestimmten Krafteinwirkung, z.B. durch Anlegen
einer Druckkraft an das Anbauteil 7, der Verbindungsclip 1 mit
seinen Anformungen 22, 23, 24, 25 in
den zugeordneten Aufnahmeführungen 80, 81 in
Richtung der Funktionsrichtung 14 des Verbindungsclips 1 verschiebbar
ist.
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Des
Weiteren wird eine zusätzliche
Toleranzausgleichsrichtung 15 in Längsrichtung der Öffnung 10 des
Trägerteils 9 geschaffen,
wobei die Toleranzausgleichsrichtung 15 senkrecht zur Toleranzausgleichsrichtung 14 ausgerichtet
ist.
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Dadurch
wird auf einfache und kostengünstige
Weise ein Clipsystem geschaffen, welches beispielsweise bei einer
Montage eines Verkleidungsteils eines Kraftfahrzeugs an einem zugeordneten Karosserieteil
einen erforderlichen Toleranzausgleich in zwei voneinander unabhängigen Richtungen
sicherstellt.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
vorstehend beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern
auf vielfältige
Weise modifizierbar.
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- 1
- Verbindungsclip
- 2
- Fußbereich
- 20
- Fußbereichsabschnitt
- 21
- Fußbereichsabschnitt
- 22
- Anformung
- 23
- Anformung
- 24
- Anformung
- 25
- Anformung
- 3
- Kopfbereich
- 4
- Federschenkel
- 5
- Federschenkel
- 7
- Anbauteil
- 8
- Führungseinrichtung
- 80
- Aufnahmeführung
- 81
- Aufnahmeführung
- 9
- Trägerteil
- 10
- Öffnung
- 100
- Innenrandabschnitt
der Öffnung
- 101
- Innenrandabschnitt
der Öffnung
- 102
- Innenrandabschnitt
der Öffnung
- 103
- Innenrandabschnitt
der Öffnung
- 14
- Funktionsrichtung
des Verbindungsclips/
-
- zweite
Toleranzausgleichsrichtung
- 15
- Längsrichtung
der Öffnung/
-
- erste
Toleranzausgleichsrichtung
- 16
- Einsteckrichtung