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Die
Erfindung betrifft ein Torantriebssystem mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des beigefügten Anspruchs
1. Ein solches Torantriebssystem ist aus der
WO 99/60530A2 bekannt.
Außerdem
betrifft die Erfindung ein Einlernverfahren eines Codes auf Fernbedienungssender
des Torantriebssystems.
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Aus
der
DE 295 16 263
U1 ist ein System zum Fernüberwachen oder Fernsteuern
von Objekten bekannt. Dieses System soll auch zur Steuerung von
Garagentoren einsetzbar sein. Das System hat einen Sender, der einen
Code aussendet. Ein Empfänger
hat einen Lernmodus, mit dem der entsprechende Code eingelernt werden
kann. Der Sender hat einen fest vorgegebenen Code, der nicht veränderbar
ist. Die Übertragung
von Informationen zwecks Fernüberwachen
oder Fernsteuern erfolgt über
Funk oder optisch oder akustisch. Damit erfolgt die Kommunikation
zwischen Sender und Empfänger im
Normalbetrieb entweder mittels Funk oder optisch oder akustisch.
Eine Programmierung des Senders findet nicht statt. Der Sender ist
im Herstellungswerk fest vorprogrammiert. Allein der Empfänger lässt sich durch
Betätigung
eines versteckten Schalters auf den Code des Senders programmieren.
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Aus
der
DE 36 12 510 A1 ist
eine Armbanduhr bekannt, die als akustischer Sender für Türschlösser oder
Geldautomaten ausgebildet ist. Das codierte Signal wird über Lautsprecher
an einen Empfänger
gesandt. Dabei erfolgt die Übertragung des
codierten Signals im Normalbetrieb zwischen der Armbanduhr und dem
Empfänger
auf akustischem Wege. Dies kann auch durch ein Berühren des
Senders und des Empfängers
erfolgen.
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Die
US 6 710 700 B1 beschreibt
einen elektronischen Schlüssel
für eine
Kraftfahrzeug mit einem Fingersensor. Das mit dem elektronischen Schlüssel zu
bedienende Fahrzeug hat einen Empfänger, der Informationen über den
durch den Fingersensor erfassten Fingerabdruck per Funk von dem Schlüssel empfängt. Erst
beim physikalischen Anbringen des elektronischen Schlüssels an
einer entsprechenden Einheit des Fahrzeuges lässt sich dann der Motor starten.
Bei dem physikalischen Anbringen kann entweder ein elektrischer
Kontakt vorgesehen werden, oder der elektronische Schlüssel und
das Fahrzeug können
akustisch über
Lautsprecher und Mikrofone kommunizieren.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere Torantriebssysteme mit einem Torantrieb,
der ein Tor, zum Beispiel ein Garagentor, antreibt und über mobile Handsender
fernbedienbar ist. Ein solches Beispiel für ein signalbetätigbares
Torantriebssystem ist aus der
DE 36 25 555 C2 bekannt. Es ist bei diesen
Torantriebssystemen üblich,
dass ein meist als Handsender bezeichneter Sender bei Drücken eines
daran angebrachten Knopfes ein Funksignal zum Betätigen des
Torantriebes aussendet. Ein dem Torantrieb zugeordneter Empfänger empfängt dieses Funksignal
und kann anhand des Codes erkennen, ob es von einem berechtigten
Sender abgesandt worden ist. Empfängt der Empfänger ein
passendes Signal, leitet er die Öffnung
des Tores über
den Torantrieb ein.
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Bei
dem aus der
DE 36 25
555 C2 bekannten signalbetätigbaren Schließsystem
sind als Komponenten mehrere Sender und ein Empfänger vorgesehen. Jeder Sender
hat einen Code fest vorgegeben eingespeichert. Der Empfänger kann
in einem eigens hierfür
vorgesehenen Programmiermodus den Code eines zur Betätigung des
Torantriebes vorgesehenen Senders lernen. Kommt ein weiterer Sender
hinzu, wird auch dessen Code eingelernt. Das Einlernen erfolgt durch
Einspeichern des über
Funk empfangenen und decodierten Codes. Nachteilig bei diesem System
ist die Vielzahl von Codes, auf die hin der Empfänger reagiert. Geht einer der
berechtigten Sender verloren oder ist nicht auszuschließen, dass dessen
Code dupliziert worden ist, muss man den entsprechenden Code wieder
löschen.
Um dies bei dem bekannten System realisieren zu können, wird im
Programmiermodus jedem Sender ein fester Speicherplatz durch die Bedienperson
zugewiesen. Dies macht die Programmierung entsprechend unhandlich.
Die Bedienperson müsste
außerdem
die Programmierung dokumentieren, um später zu wissen, welcher Sender
auf welchem Speicherplatz gespeichert worden ist.
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Die
DE 33 32 761 C2 beschreibt
hingegen ein signalbetätigbares
Schließsystem
in Form eines fernbedienten Garagentorantriebes, bei welchem nicht
der Empfänger,
sondern der Fernbedienungssender den Code einlernen kann. Der Code
wird von dem Empfänger
nach dem Zufallsprinzip erzeugt und anschließend auf den Sender übertragen.
Zur Übertragung
hat der Empfänger
eine LED und der Sender eine Fotozelle. Die Übertragung des Codes erfolgt optisch über von
der Leuchtdiode auf die optische Empfangseinrichtung abgesandte
Lichtimpulse. Diese Art der Programmierung ist sehr sicher, und
es wird ein sehr sicheres signalbetätigbares Schließsystem
mit dennoch veränderbaren
und einlernbaren Codes geschaffen. Nachteilig ist jedoch, dass die
Codeübertragung
nur einseitig erfolgen kann. Der Code kann immer nur vom Empfänger auf
einen Sender übertragen
werden. Eine Übertragung
von Sender auf einen zweiten Sender ist nicht möglich. Hierzu müsste der
Sender aufwendiger aufgebaut werden, nämlich insbesondere mit einer
zusätzlichen
optischen Sendeeinrichtung zum Senden des Codes ausgestattet werden.
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Aus
der
EP 0 651 119 A1 sowie
der
DE 1 96 25 588
A1 ist hingegen ein signalbetätigbares Schließsystem
für ein
Tor mit mobilen Sendern und einem Empfänger als Komponenten bekannt,
bei denen der Code auch von einem Sender auf einem zweiten Sender übertragbar
ist. Die Sender haben hierzu neben ihre Sendeeinrichtung zum Senden
von Befehlssignalen über
Funk auch eine Empfangseinrichtung zum Empfangen solcher Signale.
In einem auf verschiedene Wege einleitbaren Programmiermodus kann
so durch Funkübertragung
ein gültiger Code
von einem Sender auf einen anderen übertragen und dort gespeichert
werden. Für
nähere
Einzelheiten wird ausdrücklich
auf die
EP 0 651 119
A1 sowie die
DE
196 25 588 A1 verwiesen.
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Auch
aus der
EP 0 533 623
B1 ist es bekannt, einen Code unmittelbar zwischen zwei
Sendern zu übertragen.
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Auch
die eingangs erwähnte
WO 99/60530 A2 nutzt
ein vergleichbares Prinzip, wobei hier noch zwischen verschiedenen
Codes mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen unterschieden wird.
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Nachteilig
bei dem zuvor erläuterten
signalbetätigbaren
Schließsystemen,
bei denen ein Code zum Einprogrammieren auf eine andere Komponenten
mittels Funk übertragen
wird, ist die grundsätzliche
Möglichkeit
eines Missbrauchs. Für
solche Funkfernbedienungssystem stehen nur relativ wenige Funkfrequenzen
zur Verfügung.
Viele unterschiedlichen Systeme benutzen daher die gleiche Funkfrequenz
und unterscheiden sich nur durch die entsprechenden Codierungen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass zum Einlernen einer weiteren Komponente
abgesandte Codes auch von anderen, nicht berechtigten Komponenten
mit eingelernt werden. Man versucht dies zwar dadurch zu verhindern,
dass die Komponenten nur dann einen Code einlernen, wenn dieser
Code mit einer gewissen Feldstärke
gesendet wird, so dass man die Komponenten einander erheblich nähern muss.
Setzt eine unberechtigte Person jedoch eine Komponente ohne diese
Schwelle ein, kann diese die Codes auch von weiter entfernten anderen
Komponenten einlernen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, ein Torantriebssystem mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des hier beigefügten
Anspruches 1 zu schaffen, das bei einfachem Aufbau bequem bedienbar
ist, wobei das System beim Programmieren des Codes sicherer als
bekannte Torantriebssysteme ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Torantriebssystem mit den Merkmalen des Anspruches
1 gelöst.
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Ein
vorteilhaftes Einlernverfahren zum Einlernen des Codes bei einem
solchen Torantriebssystem ist Gegenstand des Nebenanspruches.
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Vorteilhafte
Ausgestaltung der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß ist demnach
ein sinalbetätigbares
Torantriebssystem für
ein Tor mit System-Komponenten geschaffen, die mittels eines Codes
geschützt
miteinander kommunizieren können. Der
Code ist dabei, wie im Stand der Technik, von einem Fernbedienungssender
zu einem anderen Fernbedienungssender des Torantriebssystems übertragbar,
um den anderen Fernbedienungssender zum Einbinden in dieses Torantriebssystem
zu programmieren. Erfindungsgemäß wird zunächst vorgesehen,
dass der Code jedoch nicht über
Funk, sondern akustisch, über
mechanische Schwingungen von dem einen Fernbedienungssender des
Torantriebssystems auf einen anderen übertragen wird.
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Dies
hat zum einen den Vorteil, dass das erfindungsgemäße Schließsystem
nicht mit den anderen derzeit auf dem Markt befindlichen Torantriebssystemen
kompatibel ist. Die bisher auf dem Markt befindlichen Torantriebssystemkomponenten
sind nicht in der Lage, einen akustisch übertragenen Code zu empfangen
und zu decodieren. Weiter ist die Reichweite von mechanischen Schwingungen
oder Schallwellen weitaus einfacher kontrollierbar als die Reichweite
von Funksignalen. Außerdem
ist man bei der Übertragung
des Codes auf akustischem Wege anders als bei Übertragung durch Funk nicht
an reglementierte Frequenzen gebunden. Man kann so ganz bestimmte
passende Frequenzen für
jedes System auswählen
und die Möglichkeit
von Manipulationen dadurch wesentlich verringern.
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Um
die Manipulationsmöglichkeiten
weiter auszuschließen,
wird erfindungsgemäß weiter
vorgeschlagen, an den jeweiligen Fernbedienungssendern zur Übertragung
des Codes jeweils eine Schnittstelle vorzusehen, wobei zur Übertragung
des Codes die Schnittstellen aneinander gekoppelt werden müssen. Solche
Schnittstellen können
verschiedene Bereiche der Komponenten sein, die zur mechanischen Schwingung
angeregt werden können.
Die Schnittstellen sind dann so aneinander ankoppelbar, dass die
mechanische Schwingung der einen Schnittstelle eine mechanische
Schwingung der anderen Schnittstelle anregt. Auf diese Weise kann
man das Schließsystem
so auslegen, das eine Übertragung
des Codes ohne Koppelung der Schnittstellen ausgeschlossen ist.
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Schließlich ist
erfindungsgemäß vorgesehen,
dass für
die akustische Übertragung
mechanische Resonanzfrequenzen genutzt werden. Hierzu stimmt man
eine akustische Sendeinrichtung und eine akustische Empfangseinrichtung
in ihren mechanischen Schwingungsresonanzen oder allgemeiner ausgedrückt die
miteinander zu koppelnden Schnittstellen in ihren Resonanzfrequenzen
aufeinander ab. Die mechanischen Resonanzfrequenzen müssen nicht
vollständig übereinstimmen.
Die Abstimmung muss nur so erfolgen, dass die Resonanzfrequenz der
Schnittstelle des einen Fernbedienungssenders durch die Resonanzfrequenz
des anderen Fernbedienungssenders angeregt wird. Im Bereich der
mechanischen Resonanzfrequenz genügen auch kleine Anregungen,
um größere Amplituden
zu erzeugen. Man kann daher hier leicht Schwellen setzen, die nur
bei Resonanzanregung überschritten werden.
Hierdurch werden nur diejenigen mechanischen Schwingungen zur Codeübertragung
wirksam, welche mit oder nahe der Resonanzfrequenz schwingen.
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Da
die Codes in der Regel in nichtflüchtigen Speichern elektronisch
gespeichert sind, ist es vorteilhaft, wenn wenigstens ein erster
Fernbedienungssender eine akustische Sendeeinrichtung aufweist, die
zum Umwandeln des elektronisch gespeicherten Codes in – zum Beispiel
eine Folge von – mechanische(n)
Schwingungen fähig
ist. Wenigstens ein zweiter Fernbedienungssender weist dann vorteilhaft eine
akustische Empfangseinrichtung auf, die mechanische Schwingungen
von der akustischen Sendeeinrichtung empfangen kann und in einen
elektronisch speicherbaren Code umwandeln kann. Es ist möglich, ein
einseitiges System vorzusehen, bei dem eine Gruppe von Fernbedienungssendern
nur akustisch senden und die andere Gruppe von Fernbedienungssendern
nur akustisch empfangen kann. Gerade bei akustischen Sende-Empfangssystemen
ist es jedoch auch sehr einfach möglich, Mehrwegesysteme aufzubauen,
bei denen die Komponenten oder eine Gruppe der Fernbedienungssender
sowohl zum akustischen Senden als auch zum akustischen Empfangen
von Codes fähig
ist. Bei einem solchen System weist wenigstens ein Fernbedienungssender eine
akustische Sende-Empfangseinrichtung
auf, die sowohl einen elektronisch speicherbaren Code in mechanische
Schwingungen als auch umgekehrt umwandeln kann.
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Zum
Aufbau der genannten Sendeeinrichtungen, Empfangseinrichtungen und/oder
Sende-Empfangseinrichtungen weisen die entsprechenden Fernbedienungssender
vorzugsweise eine Wandlereinrichtung zum Umwandeln von Wechselspannung
in mechanische Schwingungen und/oder umgekehrt auf sowie eine Generatoreinrichtung,
die aus einem Code eine Wechselspannung(sfolge) erzeugt bzw. einen
Decodierer, der von der Wandlereinrichtung aus mechanischen Schwingungen
erzeugte Wechselspannungen in einen elektronisch speicherbaren Code
umwandelt.
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Die
Generatoreinrichtung und der Decodierer lassen sich z. B. auch durch
analoge oder digitale Hardwareschaltungen realisieren. Technisch
einfacher und kostengünstiger
ist jedoch eine Realisierung über
entsprechend programmierte Mikroprozessoren. Insbesondere bei dem
Zweiwegesystem, bei dem eine Wandlereinrichtung sowohl zum Erzeugen mechanischer
Schwingungen aus Wechselspannungen als auch zum Umwandeln mechanischer Schwingungen
in Wechselspannungen verwendbar ist, ist es vorteilhaft, einen Prozessor
mit auf Digitalausgänge
umprogrammierbaren Komparatoreingängen zu verwenden. Im Sendemodus
werden die an die Wandlereinrichtung angeschlossenen Ausgänge als
Digitalausgänge
genutzt. Im Empfangsmodus dienen diese Anschlüsse als Komparatoreingänge.
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Als
Wandlereinrichtung wird bevorzugt ein Piezoelement verwendet, mit
dem auf einfachste Weise Wechselspannungen in mechanische Schwingungen
und umgekehrt umwandelbar sind. Vorzugsweise werden hierzu Piezoscheiben
eingesetzt, die kommerziell zum Aufbau von kleinen Summern oder dergleichen
erhältlich
sind.
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Man
kann so vorteilhafterweise die akustische Sendeeinrichtung oder
die Sende-Empfangseinrichtung
auch gleichzeitig als Summer oder Lautsprecher verwenden, um einer
Bedienperson akustische Rückmeldungen
zu geben, ohne die Konstruktion der entsprechenden Fernbedienungssender
zu verkomplizieren.
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Eine
manipulationssichere Übertragung
wird ermöglicht,
wenn eine Schallübertragung über mittelbare
oder unmittelbare Kontaktierung und über Körperschall erfolgt, da dann
die Schwellen höher
gesetzt werden können
und die Reichweite auf unmittelbare Kontakte begrenzt ist.
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Grundsätzlich sind
ganz verschiedene Frequenzen für
die akustische Übertragung
möglich. Eine Übertragung
in den hörbaren
Bereichen könnte jedoch
als störend
empfunden werden. Es ist daher bevorzugt, dass die Übertragung
mittels Ultraschall erfolgt.
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Ist
der Code dann in einem – auf
verschiedene Arten wie zum Beispiel besondere Tastenbedienungen
einleitbaren – Programmiermodus übertragen
worden, erfolgt im Normalbetrieb die Kommunikation zwischen den
Komponenten vorzugsweise über
Funk oder dergleichen hochfrequenter elektromagnetischer Wellen.
Damit ist zum Beispiel die übliche
Fernsteuerung von Garagentoren aus einem Fahrzeug heraus in einfacher
Weise möglich.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Schließsystem handelt
es sich um ein Torantriebssystem, bei welchem ein Torantrieb mittels
eines Fernbedienungs-Senders
und einem dem Torantrieb zugeordneten Empfänger bedient wird.
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Als
Code wird vorzugsweise ein digitaler Code aus einer Folge von 0/1-Zuständen verwendet. Die
akustische Übertragung
eines solchen Codes erfolgt bevorzugt durch Übertragung einer Folge von Impulspaketen.
Beispielsweise wird eine Folge von mechanischen Schwingungen, bevorzugt
bei Resonanzfrequenz, unterbrochen durch Pausen übertragen.
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Die
Information, ob ein 0-Zustand oder ein 1-Zustand übertragen
wird, kann durch unterschiedliche Länge der Impulse erfolgen. Aus
hiernach noch deutlich werdenden Gründen ist jedoch bevorzugt, dass
diese Information über
unterschiedliche Pausen zwischen einzelnen Impulsen übermittelt
wird.
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Die
mechanische Resonanzfrequenzen der Schnittstellen und/oder der Sende-Empfangseinrichtungen
sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Beispielsweise können sich
die Resonanzfrequenzen mit der Temperatur ändern. Auch lassen sich die Resonanzfrequenzen
durch die Art der Aneinanderkopplung verändern. Zum Beispiel könnte unterschiedlich
festes Gegeneinanderdrücken
von durch Piezoscheiben anregbaren Schwingungsbereichen zu unterschiedlichen
Resonanzfrequenzen führen.
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Um
dennoch unter unterschiedlichen Bedingungen die aneinandergekoppelten
Komponenten zu mechanischen Resonanzen anzuregen, wird daher in
einer besonders bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen,
dass das System nicht mit einer festen Frequenz angeregt wird, sondern
dass die Anregung mit sich über
einen Bereich ändernden
Frequenzen erfolgt. In der praktischen Ausführung ist hierzu bevorzugt
eine Generatoreinrichtung vorgesehen, die zum Erzeugen eines Impulspaketes
eine Wechselspannung mit sich ständig
erhöhender
oder erniedrigender Frequenz erzeugt. Die Frequenz wird dabei über einen
Bereich verändert,
in dem sich die möglichen
Werte der Resonanzfrequenzen befinden. Wird dann die an diese Wechselspannung
angeschlossene Wandlereinrichtung, wie beispielsweise die vorerwähnte Piezoscheibe,
mit den sich verändernden
Frequenzen versorgt, so beginnt das System bei Erreichen der Resonanzfrequenz
besonders stark zu schwingen und hört wieder auf, sobald diese Frequenz
weiter verändert
wird. Hierdurch lässt
sich auch bei geänderten
Resonanzfrequenzen stets ein Impulspaket erzeugen. Da bei dieser
Erzeugungsart die Lage und Länge
des Impulspaketes von veränderlichen
Faktoren abhängig
ist, erfolgt die vorerwähnte
Information eines 0- oder 1-Zustandes
bevorzugt über
die Pausen zwischen den Impulspaketen, wobei die Pausen für 0 und
1 so unterschiedlich gewählt
werden, dass sie auch bei durch sich verändernde Resonanzfrequenzen
leicht verschobenen Impulspaketen erkannt werden.
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Erfindungsgemäß lässt sich
der Code akustisch von einem Fernbedienungssender als Komponente
des Torantriebssystems auf einen anderen Fernbedienungssender als
weitere Komponente des Torantriebssystems übertragen. Die hierzu verwendbaren
Fernbedienungssender haben bevorzugt eine Kommunikationssendeeinrichtung,
also zum Beispiel den üblichen
Hochfrequenzfunksender, zum Senden eines mittels eines Codes geschützten Befehlssignals,
einen Speicher zum Speichern des erforderlichen Codes und zusätzlich noch
eine Schallsendeeinrichtung, eine Schallempfangseinrichtung oder eine
Schall-Sende-Empfangseinrichtung, die den Fernbedienungssender zum
akustischen Übertragen oder
Empfangen des Codes an einen weiteren Fernbedienungssender des Torantriebssystems
befähigen.
Vorzugsweise weist der Fernbedienungssender oder alle Fernbedienungssender
des Torantriebsschließsystems
eine Schall-Sende-Empfangseinrichtung
auf, die sowohl einen Code akustisch übertragen als auch empfangen
kann. Hierzu ist bevorzugt das oben bereits erwähnte Piezoelement, beispielsweise
die Piezoscheibe, vorgesehen. Auch ist bevorzugt die oben erläuterte Schaltung
zum Umwandeln des Codes in mechanische Schwingungen und umgekehrt
vorgesehen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Darin
zeigt:
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1 in
einer schematischen Schnittdarstellung zwei aneinander gekoppelte
Schwingungsbereiche zweier mobiler Fernbedienungssender als Komponenten
eines signalbetätigbaren
Schließsystems, nämlich eines
Torantriebssystems;
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2 in
schematischer Blockschaltbilddarstellung einen schaltungstechnischen
Aufbau jedes Schwingungsbereiches; und
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3 in
schematischer Darstellung einen Vergleich einer Sendespannung, einer
Empfangsspannung und einer Spannung an einem Komparatorausgang der
Schaltung von 2.
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Im
folgenden wird ein Ausführungsbeispiel eines
signalbetätigbaren
Schließsystems
näher erläutert, dessen
einzelne Komponenten und Aufbau zum Beispiel wie in der
1 der
DE 36 25 555 C2 gezeigt
ausgebildet sind. Es handelt sich demnach um einen Torantrieb mit
mehreren mobilen Fernbedienungssendern
1,
2, die
zur Fernbedienung eines Torantriebes ein mittels eines Codes geschütztes Befehlssignals über Funk übertragen
können.
Komponenten des signalbetätigbaren
Schließsystems
sind somit die mehreren Fernbedienungssendern
1,
2 sowie
ein dem Torantrieb zugeordneter Empfänger.
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Bei
den hier beschriebenen Fernbedienungssendern
1,
2 wird
von einem üblichen
Aufbau ausgegangen, wie er beispielsweise aus den Dokumenten
DE 33 32 761 C2 (
1)
der
DE 196 25 588 A1 der
EP 0 651 119 A1 oder
der
WO 99/60530 bekannt
ist. Demnach hat jeder Fernbedienungssender
1,
2 einen
nichtflüchtigen
Speicher, einen Mikroprozessor, einen HF-Sender sowie wenigstens
eine Bedientaste. Zusätzlich
hat jeder Fernbedienungssender
1,
2, wie in
1 anhand
des Beispieles zweier Fernbedienungssender
1,
2 erläutert, wenigstens eine
Schnittstelle
3 zur akustischen Übertragung eines Codes.
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Damit
besteht bei den lernbaren Fernbedienungssendern 1, 2 alternativ
(oder gegebenenfalls auch zusätzlich)
zur bekannten Möglichkeit
einer Codeübergabe
auf dem Funkweg oder über
optische Übertragung
auch die Möglichkeit,
den Code akustisch zu übertragen.
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Die
Schnittstelle 3 jedes Fernbedienungssenders 1, 2 ist
jeweils identisch wie im folgenden beschrieben aufgebaut. Im Inneren
eines Gehäuses 4 des
Fernbedienungssenders 1, 2 ist ein Trägerblech 5 mittels
einer Verklebung 6 aufgebracht. Auf das Trägerblech 5 ist
eine Piezoscheibe 7 aufgeklebt. Dabei handelt es sich um
eine Piezoscheibe 7, wie sie für Piezosummer verwendbar sind.
Auf der dem Gehäuse 4 abgewandten
Seite der Piezoscheibe 7 ist eine Metallschicht 8 vorhanden.
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Das
Gehäuse 4 ist
außenseitig
mit einem Vorsprung versehen, hier in Form einer vorstehenden Wölbung 9,
deren größter Vorsprung
etwa in der Mitte der Piezoscheibe 7 liegt.
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Das
Gehäuse 4 ist
an der Schnittstelle 3 aus einem derart elastischen Material – zum Beispiel Kunststoff
oder Metall –,
dass es durch die Piezoscheibe 7 zu mechanischen Schwingungen
im Ultraschallfrequenzbereich anregbar ist. Jede Schnittstelle 3 wird
so ausgelegt, dass sie insgesamt eine mechanische Schwingungsresonanzfrequenz
im nahen Ultraschallbereich (zum Beispiel ca. 20 KHz oder mehr)
aufweist.
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In
dem dargestellten Beispiel soll ein erster Fernbedienungssender 1 einen
in seinen nichtflüchtigen
Speicher gespeicherten Code auf einen zweiten Fernbedienungssender 2 übertragen.
Da die Fernbedienungssender 1, 2 identisch aufgebaut
sind, wäre selbstverständlich auch
eine Übertragung
von dem zweiten Fernbedienungssender 2 auf den ersten Fernbedienungssender 1 möglich. Die
Art der Übertragung
wird durch gesonderte Bedienfolgen der an jedem Fernbedienungssender 1, 2 vorhandenen
Bedientasten angegeben. Die Piezoscheiben 7 sind sowohl
zum Senden als auch zum Empfangen einsetzbar. Sie werden durch eine
zwischen dem Trägerblech
und der Metallschicht 8 angelegten Wechselspannung Usend zum Schwingen angeregt und erzeugen
dann, wenn sie mechanisch zur Schwingung angeregt werden, zwischen
dem Trägerblech 5 und
der Metallschicht 8 eine Wechselspannung Uempf.
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Eine
Sende-Empfangseinrichtung 10 mit der Piezoscheibe 7 und
einer Schaltung zur Erzeugung der Spannung Usend bzw.
zum Verarbeiten der empfangenen Spannung Uempf ist
in der 2 dargestellt.
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Hierzu
ist als Mikroprozessor 12 jedes Fernbedienungssenders 1, 2 ein
Prozessor mit auf Digitalausgänge
umprogrammierbaren Komparatoreingängen 13, 14 eingesetzt.
Ein solcher Prozessor ist beispielsweise unter der Bezeichnung PIC12F629
auf dem Markt erhältlich.
Im Sendemodus arbeiten die beiden Pins oder Anschlüsse 13, 14 als
gegenphasig angesteuerte Ausgänge.
Dabei begrenzt ein in Reihe mit einem der Anschlüsse 14 geschalteter
Widerstand R4 beim Umladen der Piezoscheibenkapazität auftretende
Stromspitzen. Im Empfangsmodus wirken die Pins oder Anschlüsse 13, 14 als
Komparatoreingänge,
die durch einen durch drei Widerstände R1, R2, R3 gebildeten Spannungsteiler
und eine Spannung UB eine Vorspannung erhalten.
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Wie
aus 1 ersichtlich, werden die Gehäuse 4 des codegebenden
Fernbedienungssenders 1 und des lernenden Fernbedienungssenders 2 so über- oder
nebeneinander gelegt und leicht zusammengedrückt, dass sich beide auf einer
kleinen Fläche – dem obern
erwähnten
Vorsprung – näherungsweise
in der Mitte der Piezoscheiben 7 berühren.
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Beim
Lernvorgang entsteht infolge der Körperschallübertragung von der Piezoscheibe 7 des
codegebenden Fernbedienungssenders 1 zur Piezoscheibe 7 des
lernenden Fernbedienungssenders 2 in der empfangsseitigen
Piezoscheibe 7 eine Wechselspannung Uempf.
Wenn die Amplitude dieser Wechselspannung Uempf den
Gleichspannungsabfall über den
zwischen die beiden Anschlüsse 13, 14 geschalteten
Widerstand R2 überschreitet,
liefert der Ausgang 15 des in dem Mikroprozessor 12 verwirklichten Komparators 16 Ausgangsimpulse.
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Bei
der Wahl des Datenübertragungsformates
sollten die Eigenschaften der jeweils gewählten akustischen Übertragungsstrecke
berücksichtigt
werden. Eine Übertragung
mit hoher Empfangsamplitude ist nur in bestimmten, relativ schmalen
Resonanzfrequenzbereichen möglich.
Die Übertragung
erfolgt in dem Beispiel mittels Impulspaketen. Die Dauer und die
Umhüllungskurve
eines empfangsseitigen Impulspaketes können sich von der Dauer und
der Hüllkurve
eines gesendeten Impulspaketes unterscheiden. Grund hierfür können beispielsweise
mechanisches Nachschwingen der Piezoscheiben 7 und ähnliche
Effekte sein. Diese Effekte können
durch die genaue Lage der Sender zueinander und die Andruckkraft
und durch weitere Faktoren beeinflusst werden.
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Damit
der Lernvorgang nicht zu „geräuschvoll" wird, wird eine
Resonanzfrequenz im nahen Ultraschallbereich (ca. 20 KHz) gewählt. Für menschlichte
Ohren sind in diesem Fall nur die Einschaltvorgänge und die Ausschaltvorgänge der
Impulspakete als leises knarrendes Geräusch hörbar.
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Im
folgenden wird anhand der Darstellung von 3 ein mögliches Übertragungsverfahren
erläutert.
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Als
Code wird, wie dies im Stand der Technik, beispielsweise der
WO 99/60530 , der
EP 651 119 A1 oder
der
DE 196 25 588
A1 gut bekannt ist, ein digitaler Code, d. h. eine Reihe
von Bits mit 0 oder 1 eingesetzt. Zur Codeübertragung wird demnach eine
entsprechende Folge von Informationen akustisch übertragen.
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2 zeigt
am Beispiel der entsprechenden Spannungen Usend und
Uempf sowie der Spannung am Komparatorausgang 15 eine Übertragung
einer Codesequenz mit einer „0" und einer anschließenden „1". Für die Sende-Wechselspannung
Usend werden Impulspakete konstanter Länge verwendet.
Deren Frequenz ist jedoch nicht gleichbleibend, sondern verändert sich
innerhalb jedes Impulspaketes, das heißt die Frequenz wird innerhalb
jedes Impulspaketes über
einen bestimmten Bereich durchgestimmt. In dem Beispiel beginnt
jedes Impulspaket mit einer kleinen Frequenz, die ständig größer wird.
Solche Impulspakete können
leicht mit einem guten RC-Oszillator, welcher als Prozessortaktgenerator
im Mikroprozessor 12 vorhanden ist (nicht explizit dargestellt) erzeugt
werden. Auf diese Weise können
auch mit solchen RC-Oszillatoren irgendwo innerhalb jedes Impulspakets
die Resonanzfrequenz der aneinander gekoppelten Schnittstellen 3 getroffen
werden. Der eigentliche Informationsinhalt „0" oder „1" liegt im Abstand t der Impulspakete
untereinander.
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Das
Empfangssignal Uempf erreicht jeweils bei
der Resonanzfrequenz Amplitudenmaxima, in deren Umgebung die oben
erläuterte
Komparatorschwelle überschritten
wird. Dementsprechend liefert der Komparatorausgang 15 an
diesen Stellen ebenfalls Impulspakete, wie in 3 unten
gezeigt. Diese Impulspakete am Komparatorausgang sind kürzer als
die Impulspakete auf der Sendeseite. Jedoch bleibt der Abstand t
zwischen den Impulspaketen untereinander und damit der Informationsinhalt
erhalten.
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Aus
Gründen
der Übertragungssicherheit
erfolgt eine Übertragung
eines Codes mittels Schall langsamer als die Übertragung eines Codes über Funk.
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Als
Nebeneffekt lassen sich die Piezoscheiben 7 bei Ansteuerung
mit Frequenzen im Hörbereich
auch als akustischer Signalgeber nutzen. Damit können beispielsweise Tastenklick-Geräusche oder Signale
zur Information der Bedienperson – beispielsweise Lernquittierung
u. s. w. – ohne
baulichen Mehraufwand erzeugt werden.
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- 1
- erster
Fernbedienungssender (codegebender Sender)
- 2
- zweiter
Fernbedienungssender (lernender Sender)
- 3
- Schnittstelle
- 4
- Gehäuse
- 5
- Trägerblech
- 6
- Verklebung
- 7
- Piezoscheibe
- 8
- Metallschicht
- 9
- Wölbung
- 10
- Sende-Empfangseinrichtung
- 12
- Mikroprozessor
- 13
- Anschluss
(Komparatoreingang/Digitalausgang)
- 14
- Anschluss
(Komparatoreingang/Digitalausgang)
- 15
- Komparatorausgang
- 16
- Komparator