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DE10031468A1 - Fernbedienung, fernbedienbare Einrichtung und Fernbedienungsanordnung - Google Patents

Fernbedienung, fernbedienbare Einrichtung und Fernbedienungsanordnung

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DE10031468A1
DE10031468A1 DE10031468A DE10031468A DE10031468A1 DE 10031468 A1 DE10031468 A1 DE 10031468A1 DE 10031468 A DE10031468 A DE 10031468A DE 10031468 A DE10031468 A DE 10031468A DE 10031468 A1 DE10031468 A1 DE 10031468A1
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Abstract

Fernbedienung (1), insbesondere zur drahtlosen Fernbedienung einer Schließeinrichtung (2) eines Kraftfahrzeugs, mit einem ersten Sender (S1) zur Abgabe eines optischen Signals (IR), einem zweiten Sender (S2) zur Abgabe eines Funksignals (RF), wobei die beiden Sender (S1, S2) durch mindestens ein Betätigungselement (T1, T2) zur Signalabgabe aktiviert werden können, während der erste Sender (S1) und/oder der zweite Sender (S2) eingangsseitig mit einem Taktgeber (4, 5) verbunden ist, um das optische Signal (IR) und/oder das Funksignal (RF) zur Energieeinsparung getaktet in bestimmten Zeitabständen abzugeben, sowie zugehörige fernbedienbare Einrichtung und komplette Fernbedienungsanordnung.

Description

Die Erfindung betrifft eine Fernbedienung gemäß dem Oberbeg­ riff des Anspruchs 1, eine fernbedienbare Einrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 8 sowie eine daraus bestehende Fernbedienungsanordnung gemäß Anspruch 13, insbesondere zur drahtlosen Fernbedienung einer Schließeinrichtung eines Kraftfahrzeugs.
Aus DE 43 00 600 A1 ist eine Fernbedienungsanordnung zur drahtlosen Fernbedienung einer Schließeinrichtung eines Kraftfahrzeugs bekannt, wobei die Schließeinrichtung des Kraftfahrzeugs zwei verschiedene Schließfunktionen ausführen kann, nämlich eine normale Zentralverriegelung aller Türen und ein sog. Komfortverriegeln, bei dem zusätzlich alle Fens­ ter und ein eventuell vorhandenes Schiebedach geschlossen werden. Aus Sicherheitsgründen darf das Komfortverriegeln ge­ mäß der EU-Richtlinie 74/60/EG nur ausgeführt werden, wenn eine Sichtverbindung zwischen der Fernbedienung und dem Kraftfahrzeug besteht, damit der Benutzer aufgrund der beste­ henden Sichtverbindung kontrollieren kann, dass beim Schlie­ ßen der Fenster bzw. des Schiebedachs keine Personen verletzt werden. Die bekannte Fernbedienungsanordnung weist deshalb zwei Kommunikationsstrecken zwischen der Fernbedienung und dem Kraftfahrzeug auf, wobei die eine Kommunikationsstrecke auf einer Funkübertragung beruht, während die andere Kommuni­ kationsstrecke zur Sicherstellung eines Sichtkontaktes zwi­ schen Fernbedienung und Kraftfahrzeug auf einer Infrarotüber­ tragung basiert. Die Komfortverriegelung wird hierbei nur ausgelöst, wenn sowohl ein Funksignal als auch ein Infrarot­ signal von der Fernbedienung empfangen wird, was eine Akti­ vierung der Komfortverriegelung ohne einen Sichtkontakt zwi­ schen Fernbedienung und Kraftfahrzeug ausschließt. Die Akti­ vierung der normalen Zentralverriegelung erfolgt dagegen auch dann, wenn nur ein Funksignal von der Fernbedienung empfangen wird.
Nachteilig an dieser bekannten Fernbedienungsanordnung ist die Tatsache, dass der Infrarotsender relativ viel Strom (z. B. 20 mA) benötigt, so dass bei einer fernbedienten Akti­ vierung der Komfortverriegelung die Batterie der Fernbedie­ nung relativ stark belastet wird.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die aus dem Stand der Technik bekannte Fernbedienung, die fernbedienbare Einrichtung bzw. die gesamte Fernbedienungsanordnung dahinge­ hend weiter zu verbessern, dass der Stromverbrauch der Fern­ bedienung bei einer Aktivierung der Komfortverriegelung ver­ ringert wird, wobei die Komfortverriegelung jedoch ebenfalls nur möglich sein darf, wenn eine Sichtverbindung zwischen der Fernbedienung und der fernbedienten Einrichtung besteht.
Die Aufgabe wird hinsichtlich der Fernbedienung durch die Merkmale des Anspruchs 1, hinsichtlich der fernbedienbaren Einrichtung durch die Merkmale des Anspruchs 8 und hinsicht­ lich der Fernbedienungsanordngung durch die Merkmale des An­ spruchs 13 gelöst.
Die Erfindung umfaßt die allgemeine technische Lehre, die Signalübertragung von der Fernbedienung zu der fernbedienba­ ren Einrichtung getaktet durchzuführen, um den Stromverbrauch bei der Aktivierung der fernbedienbaren Einrichtung zu ver­ ringern. Die Fernbedienung weist deshalb zwei Sender auf, die eingangsseitig mit einem Taktgeber verbunden sind, um das op­ tische Signal bzw. das Funksignal zur Energieeinsparung ge­ taktet in bestimmten Zeitabständen abzugeben. Vorzugsweise folgt die Übertragung des optischen Signals bzw. des Funksig­ nals hierbei periodisch mit konstanten Zeitabschnitten, je­ doch ist auch eine aperiodische Übertragung der Signale bei­ spielsweise mit zufällig gewählten Zeitabständen möglich.
In der bevorzugten Ausführungsform ist der das optische Sig­ nal abgebende erste Sender mit einem ersten Taktgeber und der das Funksignal abgebende zweite Sender mit einem zweiten Taktgeber verbunden, um das optische Signal einerseits und das Funksignal andererseits in unterschiedlichen Zeitabstän­ den abzugeben, wobei die Zeitabstände zwischen aufeinander folgenden optischen Signalen größer sind als die Zeitabstände zwischen aufeinander folgenden Funksignalen. Dies beruht auf der Erkenntnis, dass der Stromverbrauch beim Senden des opti­ schen Signals wesentlich größer ist als der Stromverbrauch beim Senden des Funksignals, so dass das optische Signal zur Senkung des Stromverbrauchs in größeren Zeitabständen gesen­ det werden sollte. Im Gegensatz dazu wird das Funksignal in relativ kurzen Zeitabständen gesendet, um ein schnelles An­ sprechen der Fernbedienung auf ein Ausschalten durch den Be­ nutzer zu erreichen. Der Zeitabstand zwischen aufeinander folgenden optischen Signalen ist vorzugsweise größer als 300 ms und beträgt in der bevorzugten Ausführungsform 600 ms. Der Zeitabstand zwischen aufeinander folgenden Funksignalen ist dagegen vorzugsweise kleiner als 100 ms und beträgt in der bevorzugten Ausführungsform lediglich 30 ms.
In der bevorzugten Ausführungsform weist die Fernbedienung zwei voneinander unabhängige Betätigungselemente beispiels­ weise in Form von Tastschaltern auf, die bei der eingangs er­ wähnten Sicherungseinrichtung für ein Kraftfahrzeug bei­ spielsweise die getrennte Aktivierung der Komfortverriegelung bzw. der Zentralverriegelung ermöglichen. Der in der Fernbe­ dienung angeordnete Sender für das Funksignal ist hierbei vorzugsweise über ein Oder-Glied mit beiden Betätigungsele­ menten verbunden, so dass das Funksignal abgegeben wird, wenn mindestens eines der beiden Betätigungselemente von dem Be­ nutzer aktiviert wird. Der Sender für das optische Signal ist dagegen vorzugsweise ausschließlich mit dem zugehörigen Betä­ tigungselement verbunden und wird deshalb nur aktiviert, wenn dieses Betätigungselement vom Benutzer aktiviert wird.
Es ist jedoch auch möglich, die Komfortverriegelung einer­ seits und die normale Zentralverriegelung andererseits mit einem einzigen Betätigungselement unabhängig voneinander zu aktivieren. Hierzu ist in einer Variante der Erfindung ein Betätigungselement vorgesehen, daß bei einer kurzzeitigen Be­ tätigung von beispielsweise weniger als 1 s nur die normale Zentralverriegelung bzw. nur den Funksender aktiviert, wohin­ gegen die Komforverriegelung bzw. der optische Sender erst bei einer länger andauernden Betätigung des Betätigungsele­ ments aktiviert wird.
Weiterhin ist im Rahmen der Erfindung eine entsprechend ange­ paßte fernbedienbare Einrichtung vorgesehen, die zur Erfas­ sung des optischen Signals einen ersten Empfänger und zur Er­ fassung des Funksignals einen zweiten Empfänger aufweist. Weiterhin weist die fernbedienbare Einrichtung ein mechani­ sches Stellglied zur Aktivierung einer entsprechenden Funkti­ on auf, wobei das Stellglied von dem ersten Empfänger und/o­ der dem zweiten Empfänger aktiviert wird. Mindestens einem der beiden Empfänger ist hierbei ein Halteglied nachgeschal­ tet, wobei die Haltezeit des Halteglieds größer ist als der Zeitabstand zwischen aufeinander folgenden Signalen, damit das Stellglied bei der vorstehend beschriebenen getakteten Ü­ bertragung des optischen Signals bzw. des Funksignals in den Zeitabständen zwischen aufeinander folgenden Signalen nicht deaktiviert wird. Das Halteglied überbrückt also mit anderen Worten den Zeitabstand zwischen aufeinander folgenden Signa­ len.
Vorzugsweise ist hierbei jedem Empfänger ein Halteglied nach­ geschaltet, wobei die Haltezeit des dem Empfänger für das op­ tische Signal zugeordneten Halteglieds größer ist als die Haltezeit des dem Empfänger für das Funksignal zugeordneten Halteglieds, da die optischen Signale zur Verringerung des Stromverbrauchs vorzugsweise in größeren Zeitabständen über­ tragen werden.
Vorzugsweise weist die erfindungsgemäße fernbedienbare Ein­ richtung zur Aktivierung einer ersten Schließfunktion (z. B. einer Komfortverriegelung) eine erste Steuereinheit und zur Aktivierung einer zweiten Schließfunktion (z. B. einer norma­ len Zentralverriegelung) eine zweite Steuereinheit auf, wobei die beiden Steuereinheiten über eine Logikschaltung mit den beiden Haltegliedern verbunden ist. Vorzugsweise weist die Logikschaltung eine Und-Glied auf, das eingangsseitig mit den beiden Haltegliedern und ausgangsseitig mit der ersten Steu­ ereinheit verbunden ist, um die erste Schließfunktion (z. B. die Komfortverriegelung) nur bei einer Sichtverbindung zwi­ schen der Fernbedienung und der fernbedienbaren Einrichtung zu aktivieren. In einer Variante der Erfindung weist die Lo­ gikschaltung zwischen den Haltegliedern und den Steuereinhei­ ten ein Oder-Glied auf, das eingangsseitig mit den beiden Haltegliedern und ausgangsseitig mit der zweiten Steuerein­ heit verbunden ist, so dass die zweite Schließfunktion (z. B. die normale Zentralverriegelung) aktiviert wird, wenn das Funksignal und/oder das optische Signal empfangen wird.
Darüber hinaus umfaßt die Erfindung auch eine komplette Fern­ bedienungsanordnung, die aus der vorstehend beschriebenen Fernbedienung einerseits und der ebenfalls vorstehend be­ schriebenen fernbedienbaren Einrichtung andererseits besteht.
Andere Varianten der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Be­ schreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
Fig. 1a die erfindungsgemäße Fernbedienung als Block­ schaltbild,
Fig. 1b die erfindungsgemäße fernbedienbare Einrichtung als Blockschaltbild,
Fig. 1c eine Variante der erfindungsgemäßen fernbedien­ baren Einrichtung sowie Fig. 2a, 2b Logiktabellen, welche die Zuordnung des opti­ schen Signals und des Funksignals zu der Akti­ vierung der Zentralverriegelung und der Komfort­ verriegelung wiedergeben, sowie
Fig. 3 ein Impulsdiagramm des optischen Signal und des Funksignals.
Das in Fig. 1a dargestellte Blockschaltbild zeigt eine er­ findungsgemäße Fernbedienung 1 zur Ansteuerung der in Fig. 1b als Blockschaltbild dargestellten Schließeinrichtung 2 ei­ nes Kraftfahrzeugs, die mehrere mechanische Stellglieder SG1- SG4 ansteuert. Die Stellglieder SG1 und SG2 dienen hierbei zum Verriegeln der Türen, wohingegen die Stellglieder Sg3 und Sg4 zum Schließen der Fenster bzw. des Schiebedachs dienen. Die dargestellte erfindungsgemäße Schließeinrichtung 2 ermög­ licht zum einen eine herkömmliche Zentralverriegelung, in dem die mechanischen Stellglieder SG1 und SG2 die Türen verrie­ geln. Darüber hinaus ermöglicht die Schließeinrichtung 2 auch eine sog. Komfortverriegelung, bei der sämtliche Türen ver­ riegelt und Fenster sowie das Schiebedach verschlossen wer­ den. Die Aktivierung der Zentralverriegelung erfolgt hierbei durch eine Steuereinheit ZV, die ausgangsseitig mit den bei­ den Stellgliedern SG1 und SG2 verbunden ist, wohingegen die Aktivierung der Komfortverriegelung durch eine weitere Steu­ ereinheit KS folgt, die ausgangsseitig mit sämtlichen Stell­ gliedern SG1-Sg4 verbunden ist.
Aus Sicherheitsgründen darf die Komfortverriegelung nur akti­ viert werden, wenn zwischen der Fernbedienung 1 und der Schließeinrichtung 2 eine Sichtverbindung besteht, damit der Bediener der Fernbedienung 1 überprüfen kann, ob beim Schlie­ ßen der Fenster bzw. des Schiebedachs durch die Stellglieder Sg3, Sg4 eine Verletzungsgefahr für eventuell im Gefahrenbe­ reich befindliche Personen besteht. Die Kommunikation zwi­ schen der Fernbedienung 1 und der Schließeinrichtung 2 er­ folgt deshalb über zwei Kommunikationsstrecken, indem sowohl ein Infrarotsignal IR als auch ein Funksignal (RF - radio frequency) von der Fernbedienung 1 zu der Schließeinrichtung 2 übertragen wird.
Die Übertragung des Infrarotsignals IR von der Fernbedienung 1 zu der Schließeinrichtung 2 stellt hierbei sicher, dass ei­ ne Sichtverbindung zwischen der Fernbedienung 1 und der Schließeinrichtung 2 besteht.
Zur Aktivierung der Zentralverriegelung bzw. der Komfortver­ riegelung weist die Fernbedienung 1 zwei Tastschalter T1, T2 auf, wobei der Tastschalter T1 eine Aktivierung der Komfort­ verriegelung ermöglicht, wohingegen der Tastschalter T2 zur Aktivierung der normalen Zentralverriegelung dient.
Der Tastschalter T2 ist ausgangsseitig über ein ODER-Glied 3 mit einem Impulsgenerator 4 verbunden, der eine Rechteckim­ pulsfolge mit einer Periode von TRF = 30 ms erzeugt und damit einen Sender S2 zur Abgabe eines Funksignals RF ansteuert. Das von dem Sender S2 abgegebenen Funksignal RF besteht also aus einer Impulsfolge mit einer Periodendauer von TRF = 30 ms.
Zum Empfang dieses Funksignals RF weist die Schließeinrich­ tung 2 einen Empfänger E2 auf, der ausgangsseitig mit einem Halteglied HG2 verbunden ist, wobei das Halteglied HG2 eine Haltezeit von TH2 = 40 ms aufweist, so dass am Ausgang des Haltegliedes HG2 während des Empfangs des Funksignals RF von dem Sender S2 stets ein High-Pegel anliegt. Ausgangsseitig ist das Halteglied HG2 wiederum mit der Steuereinheit ZV ver­ bunden, die beim Anliegen eines High-Pegels am Ausgang des Haltegliedes HG2 die Stellglieder SG1 und SG2 ansteuert, die daraufhin die Türen des Kraftfahrzeugs verriegeln. Zusammen­ fassend läßt sich also sagen, dass eine Betätigung des Tast­ schalters T2 unabhängig von dem Bestehen einer Sichtverbin­ dung zwischen der Fernbedienung 1 und der Schließeinrichtung 2 zu einer Aktivierung der Zentralverriegelung führt.
Der Tastschalter T1 ist ausgangsseitig zum einen über das ODER-Glied 3 mit dem Impulsgeber 4 für das Funksignal RF und zum anderen mit dem Steuereingang eines weiteren Impulsgebers 5 verbunden, der bei einer Aktivierung des Tastschalters T1 eine Rechteck-Impulsfolge mit einer Periodendauer von TIR = 600 ms erzeugt und damit einen Infrarotsender S1 ansteuert. Bei einer Betätigung des Tastschalters T1 gibt die Fernbedie­ nung 1 also sowohl ein Infrarotsignal IR mit einer Perioden­ dauer von TIR = 600 ms als auch ein Funksignal RF mit einer Periodendauer von TRF = 30 ms aus. Das Infrarotsignal IR und das Funksignal RF werden in der Schließeinrichtung 2 von den beiden Empfängern E1 und E2 empfangen, wobei der Empfänger E1 ausgangsseitig mit einem Halteglied HG1 verbunden ist, das eine Haltezeit von TH1 = 800 ms aufweist, so dass am Ausgang des Haltegliedes HG1 ein High-Pegel erscheint, solange das Infrarotsignal IR von dem Sender S1 der Fernbedienung 1 ge­ sendet wird. Ausgangsseitig ist das Halteglied HG1 über ein UND-Glied 6 mit einer Steuereinheit KS verbunden, die aus­ gangsseitig sämtliche Stellglieder SG1-Sg4 ansteuert. Wichtig ist hierbei, dass die Steuereinheit KS nur dann zur Aktivie­ rung der Stellglieder SG1-Sg4 und damit zur Komfortverriege­ lung angesteuert wird, wenn sowohl am Ausgang des Halteglie­ des HG1 als auch am Ausgang des Haltegliedes HG2 ein High- Pegel anliegt, d. h. wenn die Schließeinrichtung 2 sowohl das Infrarotsignal IR als auch das Funksignal RF von der Fernbe­ dienung 1 empfängt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Komfortverriegelung nur dann ausgelöst wird, wenn zwischen der Fernbedienung 1 und der Schließeinrichtung 2 eine Sicht­ verbindung besteht, damit der Benutzer der Fernbedienung ü­ berprüfen kann, ob eine Verletzungsgefahr besteht.
Die relativ lange Periodendauer des Infrarotsignals IR von TIR = 600 ms führt vorteilhaft zu einem relativ geringen Stromverbrauch bei einer Aktivierung der Komfortverriegelung. Trotzdem kann der Bediener der Fernbedienung 1 die Komfort­ verriegelung schnell abbrechen, da das Funksignal RF nur eine relativ geringe Periodendauer von TRF = 30 ms aufweist. Die erfindungsgemäße Fernbedienungsanordnung vereinigt also die Vorteile eines geringen Stromverbrauchs aufgrund einer rela­ tiv großen Periodendauer des Infrarotsignals IR und eines schnellen Ansprechverhaltens aufgrund der relativ kurzen Pe­ riodendauer des Funksignals RF.
Fig. 2a zeigt das Verhalten der Schließeinrichtung 2 in Ab­ hängigkeit von dem Empfang des Infrarotsignals IR und des Funksignals RF, wobei in der Spalte ZV die Aktivierung der Zentralverriegelung und in der Spalte KS die Aktivierung der Komfortverriegelung eingetragen ist.
Fig. 1c zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel der er­ findungsgemäßen Schließeinrichtung, das weitgehend mit dem in Fig. 1b dargestellten Ausführungsbeispiel übereinstimmt, so dass im folgenden dieselben Bezugszeichen verwendet werden und diesbezüglich auf die Beschreibung zu Fig. 1b verwiesen wird, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
Der Unterschied dieses Ausführungsbeispiels gegenüber dem in Fig. 1b dargestellten Ausführungsbeispiels besteht darin, dass zwischen den Haltegliedern HG2, HG2 einerseits und den beiden Steuereinheiten KS, ZV andererseits zusätzlich ein ODER-Glied 7 angeordnet ist, das ausgangsseitig mit der Steu­ ereinheit ZV und eingangsseitig zum einen mit dem Halteglied HG1 und zum anderen mit dem Halteglied HG2 verbunden ist. Dies führt zu dem in Fig. 2b in Form einer Logiktabelle dar­ gestellten Verhaltens der Schließeinrichtung 2, in dem die Zentralverriegelung auch dann aktiviert wird, wenn nur das Infrarotsignal IR, nicht aber das Funksignal RF empfangen wird.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Aus­ führungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von dem erfindungsge­ mäßen Prinzip Gebrauch machen und deshalb in den Schutzbe­ reich fallen.

Claims (13)

1. Fernbedienung (1), insbesondere zur drahtlosen Fernbedie­ nung einer Schliesseinrichtung (2) eines Kraftfahrzeugs, mit
einem ersten Sender (S1) zur Abgabe eines optischen Signals (IR),
einem zweiten Sender (S2) zur Abgabe eines Funksignals (RF),
wobei die beiden Sender (S1, S2) durch mindestens ein Betäti­ gungselement (T1, T2) zur Signalabgabe aktiviert werden kön­ nen,
dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Sender (S1) und/oder der zweite Sender (S2) eingangsseitig mit einem Taktgeber (4, 5) verbunden ist, um das optische Signal (IR) und/oder das Funksignal (RF) zur E­ nergieeinsparung getaktet in bestimmten Zeitabständen ab­ zugeben,
2. Fernbedienung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Sender (S1) mit einem ersten Taktgeber (5) und der zweite Sender (S2) mit einem zweiten Taktgeber (4) ver­ bunden ist, um das optische Signal (IR) einerseits und das Funksignal (RF) andererseits in unterschiedlichen Zeitabstän­ den abzugeben, wobei die Zeitabstände zwischen aufeinander­ folgenden optischen Signalen größer sind als die Zeitabstände zwischen aufeinanderfolgenden Funksignalen.
3. Fernbedienung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zeitabstand zwischen aufeinanderfolgenden optischen Signalen größer als 300 ms ist.
4. Fernbedienung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zeitabstand zwischen aufeinanderfolgenden Funksigna­ len kleiner als 100 ms ist.
5. Fernbedienung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Aktivierung des ersten Senders (S1) ein erstes Betä­ tigungselement (T1) und zur Aktivierung des zweiten Senders (S2) ein zweites Betätigungselement (T2) vorgesehen ist.
6. Fernbedienung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Betätigungselemente (T1, T2) über ein ODER- Glied (3) mit dem zweiten Sender (S2) verbunden sind, um den zweiten Sender (S2) zu aktivieren, wenn mindestens eines der beiden Betätigungselemente (T1, T2) betätigt wird.
7. Fernbedienung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (T1) bei einer kurzzeitigen Betä­ tigung nur den zweiten Sender (S2) und bei einer länger an­ dauernden Betätigung den ersten Sender (S1) betätigt.
8. Fernbedienare Einrichtung (2), insbesondere drahtlos fern­ bedienbare Schließeinrichtung eines Kraftfahrzeugs, mit
einem ersten Empfänger (E1) zur Erfassung eines optischen Signals (IR),
einem zweiten Empfänger (E2) zur Erfassung eines Funksignals (RF),
mindestens einem mechanischen Stellglied (SG1-SG2) zur Akti­ vierung einer Schließfunktion, wobei das Stellglied (SG1-Sg4) von dem ersten Empfänger (E1) und/oder dem zweiten Empfänger (E2) aktiviert wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens einem der beiden Empfänger (E1, E2) ein Halte­ glied (HG1, HG2) nachgeschaltet ist, wobei die Haltezeit des Halteglieds (HG1, HG2) größer ist als der Zeitabstand zwi­ schen aufeinander folgenden en Signalen, damit das Stellglied (SG1-Sg4) bei einer getakteten Übertragung des optischen Signals (IR) bzw. des Funksignals (RF) in den Zeitabständen zwischen aufeinander folgenden Signalen nicht deaktiviert wird.
9. Fernbedienbare Einrichtung (2) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß dem ersten Empfänger (E1) ein erstes Halteglied (HG1) mit einer ersten Haltezeit und dem zweiten Empfänger (E2) ein zweites Halteglied (HG2) mit einer zweiten Haltezeit nachge­ schaltet ist, wobei die erste Haltezeit größer ist als der Zeitabstand zwischen aufeinander folgenden optischen Signa­ len, während die zweite Haltezeit größer ist als der Zeitab­ stand zwischen aufeinander folgenden Funksignalen.
10. Fernbedienbare Einrichtung (2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Aktivierung einer ersten Schließfunktion eine erste Steuereinheit (KS) und zur Aktivierung einer zweiten Schließ­ funktion eine zweite Steuereinheit (ZV) vorgesehen ist, wobei die beiden Steuereinheiten über eine Logikschaltung mit den beiden Haltegliedern verbunden ist.
11. Fernbedienbare Einrichtung (2) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Logikschaltung ein UND-Glied (6) aufweist, das ein­ gangsseitig mit den beiden Haltegliedern (HG1, HG2) und aus­ gangsseitig mit der ersten Steuereinheit (KS) verbunden ist, um die erste Schließfunktion nur bei eine Sichtverbindung zu aktivieren.
12. Fernbedienbare Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Logikschaltung ein ODER-Glied (7) aufweist, das ein­ gangsseitig mit den beiden Haltegliedern (HG1, HG2) und aus­ gangsseitig mit der zweiten Steuereinheit (ZV) verbunden ist.
13. Fernbedienungsanordnung, bestehend aus einer Fernbedie­ nung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und einer fernbe­ dienbaren Einrichtung (2) nach einem der Ansprüche 8 bis 12.
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