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DE102005002536B4 - Lichtzeichenanlage - Google Patents

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DE102005002536B4
DE102005002536B4 DE200510002536 DE102005002536A DE102005002536B4 DE 102005002536 B4 DE102005002536 B4 DE 102005002536B4 DE 200510002536 DE200510002536 DE 200510002536 DE 102005002536 A DE102005002536 A DE 102005002536A DE 102005002536 B4 DE102005002536 B4 DE 102005002536B4
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    • GPHYSICS
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    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F9/00Indicating arrangements for variable information in which the information is built-up on a support by selection or combination of individual elements
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Abstract

Lichtzeichenanlage für Schienenwege, insbesondere Signalgeber oder Symbolanzeiger, mit einem Leuchtmittel, insbesondere einer LED-Anordnung, wobei das Leuchtmittel eine Einrichtung zur Visualisierung von Phantomlicht aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Visualisierung derart erfolgt, dass die Anzeige verfälscht wird und als ungültig erkennbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lichtzeichenanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine solche Lichtzeichenanlage ist aus der DE 202 12 792 U1 bekannt.
  • Lichtzeichenanlagen sind zur Verkehrssteuerung auf Schienenwegen weit verbreitet. Prinzipiell dienen Lichtzeichenanlagen als Signalgeber oder Symbolanzeiger, die durch Farb- und/oder Formgebung einer Leuchtfläche, d. h. durch die Abstrahlcharakteristik, bestimmte Informationen vermitteln. Dabei handelt es sich häufig um sicherheitsrelevante Informationen, die keinesfalls optisch verfälscht oder durch Fremdlicht überblendet sein dürfen. Das unerwünschte Aufleuchten bzw. Verfälschen eines Lichtpunktes durch Einfall von Umgebungslicht, z. B. Sonneneinstrahlung oder Scheinwerfer, wird als Phantomeffekt bezeichnet. Durch den Phantomeffekt kann es in Extremfällen zu einer falschen Anzeige infolge eines unzeitigen Aufleuchtens eines Lichtpunktes oder einer Farbverschiebung kommen. Besonders störend tritt dieser Effekt bei der Verwendung von LED-Anordnungen als Leuchtmittel auf, da LEDs durch auftreffendes Licht zum Leuchten angeregt werden können und häufig rückwärtige Reflektoren eingesetzt werden müssen. Durch fälschliches Aufleuchten eines Lichtpunktes kann ein „Halt” zeigendes Signal außer Kraft gesetzt werden, was in Kombination mit einem Versagen einer Rückfallebene oder einer ungenügenden Rückfallebene schnell in einer Katastrophe enden kann. Tragischerweise wäre dieser Unfall dem Fahrzeugführer aufgrund der nachweisbaren intakten Signaltechnik als „menschliches Versagen” anlastbar, obwohl er keine Chance hatte, das Phantom zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Neben den bekannten Phantomerzeugern, die bei der Projektierung vorhersehbar sind, z. B. tief stehende Sonne für Signale in Ost-West-Orientierung der Lichtzeichenanlage, treten auch sporadisch oder unvorhergesehen Quellen für Phantome, z. B. Fahrzeug- oder Bauscheinwerfer, Reflexion an Oberflächen, z. B. an verglasten Hausfronten oder Schneedecken, auf. Damit kann auch ein Signal, das aufgrund des Standortes phantomsicher sein sollte, phantomanfällig sein. Der Phantomeffekt ist somit ein ernstzunehmendes Problem, das schwer beherrschbar und nicht immer vorhersehbar ist.
  • Generell wird versucht, den Phantomeffekt zu minimieren, beispielsweise durch Blenden, Schuten, Vermeidung von Ost-West-Orientierung oder Wiederholung von kritischen Signalen. Häufig werden Blenden verwendet, um dem einfallenden Phantomlicht möglichst viele Einfallswege bzw. Einfallswinkel zu nehmen. Dabei muss in Kauf genommen werden, dass die Abstrahlcharakteristik nur als einfacher Kreis- bzw. ellipsenförmiger Spott realisierbar ist. Üblicherweise wird dieser Spott mit Hilfe einer Streuscheibe oder Linse auf die gewünschte Lichtverteilung aufgeweitet. Durch Brechungen bzw. Beugungen einfallender Phantomlichtstrahlen an der Streuscheibe bzw. der Linse wird der Lichtpunkt jedoch wieder anfälliger für den Phantomeffekt. Ein durch Phantomlicht ungültiger oder widersprüchlicher Signalbegriff kann unter Umständen erkannt werden und gebietet – betrieblich festgelegt – den „Halt”. Die oben genannten Lösungsansätze bewirken jedoch nur eine teilweise Sicherheit und sind mit erheblichem Aufwand bei gleichzeitiger Verringerung der Helligkeit der Lichtzeichenanlage verbunden.
  • Bei einem anderen Lösungsansatz wird versucht, den Phantomeffekt auszunutzen, um mittels zuschaltbarer Leuchtmittel ( DE 202 12 792 U1 ) oder zuschaltbarer reflektierender Flächen ( DE 200 19 147 U1 ) ggf. die Sichtbarkeit des Signals durch Erhöhung der Leuchtkraft zu verbessern. Derartige Einrichtungen zur Visualisierung des Phantomlichtes genügenden Sicherheitsanforderungen von Verkehrsampeln im Straßenverkehr. Für Schienenwege ist eine Lichtzeichenanlage mit verstärkter Leuchtkraft bei Phantomlicht jedoch als nicht ausreichend sicher anzusehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lichtzeichenanlage der gattungsgemäßen Art anzugeben, bei der eine Beeinträchtigung der Sicherheit infolge des Phantomeffektes ausgeschlossen ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Der Phantomeffekt wird nicht bekämpft, sondern gezielt dazu ausgenutzt, sich selbst zu offenbaren. Dazu ist das Leuchtmittel mit einer Einrichtung zur Visualisierung von Phantomlicht ausgestattet, wobei das vorhandene Phantomvermögen eines Signals mittels der Einrichtung derart modifiziert wird, dass der Signalbegriff erheblich verfälscht wird und sicher als ungültig erkannt werden kann. Auf diese Weise können Signalgeber und Symbolanzeiger phantomsicher realisiert werden, wobei alle vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren Phantomereignisse umfasst sind, da derselbe Wirkmechanismus, der das Phantom hervorruft, zur Verstärkung desselben ausgenutzt wird und damit die Möglichkeit gegeben ist, Phantomlicht zu identifizieren und entsprechend zu reagieren.
  • Gemäß Anspruch 2 ist als Einrichtung zur Phantomoffenbarung ein das Phantomlicht farblich reflektierendes Flächenelement vorgesehen. Wird auf dem üblicherweise einheitlich schwarzen Untergrund für einen LED-Träger z. B. ein reflektierendes rotes Kreuz aufgebracht, erscheint das Signal bei Phantomlicht quasi wie mit einem roten Kreuz durchgestrichen. Ein solches Signal ist betrieblich nicht festgelegt, so dass der Fahrzeugführer sofort die Ungültigkeit des Signalbegriffes erkennt. Anstelle des Kreuzes kann auch der gesamte Hintergrund eingefärbt bzw. mit einer Reflexionsschicht ausgestattet sein. Im Falle von Phantomlicht wird das Signal dann als Halt zeigendes oder ungültiges Signal erkennbar sein.
  • Gemäß Anspruch 3 ist mindestens ein das Phantomlicht sichtbar reflektierender Reflektor vorgesehen. Ein Symbolanzeiger wird in der Regel aus einzelnen Lichtpunkten, so genannten Pixeln gesteckt und stellt meistens Ziffern, Buchstaben oder Symbole für die Geschwindigkeitsbegrenzung dar. Dieser Symbolanzeiger ist insbesondere bei der Verwendung von weißen LEDs sehr phantomempfindlich. Durch das Stecken von Zusatzpixeln, die einen gegebenenfalls eingefärbten Reflektor haben, wird die Phantomoffenbarung realisiert. Durch Anordnung dieser Zusatzpixel, beispielsweise als Kreuz, Kreis oder andersartig, wird im Falle von Phantomlicht die Anzeige klar erkennbar gestört, so dass dem Fahrzeugführer eine Möglichkeit gegeben wird, das Phantom zu erkennen und zu reagieren. Als Zusatzpixel können vorhandene LED-Reflektoren oder auch zusätzliche einzelne Reflektoren verwendet werden.
  • Eine andere Möglichkeit, den Phantomeffekt zu erkennen, ist in Anspruch 4 gekennzeichnet, wonach mindestens ein lichtempfindliches Element, beispielsweise ein Photowiderstand, in einem Messstromkreis eingebunden ist, dessen Ausgangssignal das Leuchtmittel, speziell die LED-Anordnung, in bestimmter Weise ansteuert. Bei Überschreiten eines Schwellwertes könnte beispielsweise ein Blinken der Lichtzeichenanlage hervorgerufen werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand figürlicher Darstellung näher erläutert.
  • Es zeigen: Die
  • 1 bis 3 eine erste Variante einer Phantomoffenbarung, die
  • 4 bis 6 eine zweite Variante einer Phantomoffenbarung und die
  • 7 bis 9 eine dritte Variante einer Phantomoffenbarung.
  • 1 zeigt einen Symbolanzeiger „Ziffer 8” in ausgeschaltetem Zustand ohne Phantomeffekt, während 2 den ausgeschalteten Zustand mit Phantomeffekt veranschaulicht. In dieser Situation wird gemäß 3 durch das Phantomlicht ein rotes Kreuz im Hintergrund der Anzeige zum Aufleuchten gebracht, so dass die phantombedingte Verfälschung der Anzeige sichtbar wird.
  • 4 zeigt – wie 1 – einen phantomfreien Zustand, wobei hier „Ziffer 6” eingeschaltet ist. Bei Phantomlicht kann diese „Ziffer 6” wie in 5 dargestellt, als „Ziffer 8” wahrgenommen werden. Um diesen gefährlichen Zustand kenntlich zu machen, wird wiederum ein rotes Kreuz aktiviert, wie 6 analog zu 3 zeigt.
  • Die 7 bis 9 veranschaulichen eine Variante, bei der durch Phantomlicht „Ziffer 8” 8 – fälschlich erscheint, wobei diese „Ziffer 8” gemäß 9 durch Reflexion an diversen Hintergrundpixeln, die quasi die gesamte Signalfläche ausfüllen, unkenntlich gemacht wird.

Claims (4)

  1. Lichtzeichenanlage für Schienenwege, insbesondere Signalgeber oder Symbolanzeiger, mit einem Leuchtmittel, insbesondere einer LED-Anordnung, wobei das Leuchtmittel eine Einrichtung zur Visualisierung von Phantomlicht aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Visualisierung derart erfolgt, dass die Anzeige verfälscht wird und als ungültig erkennbar ist.
  2. Lichtzeichenanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mindestens ein das Phantomlicht farblich reflektierendes Flächenelement aufweist.
  3. Lichtzeichenanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mindestens einen das Phantomlicht reflektierenden LED-Reflektor aufweist.
  4. Lichtzeichenanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mindestens ein lichtempfindliches Element, beispielsweise einen Photowiderstand, aufweist, dessen Ausgangssignal das Leuchtmittel in bestimmter Weise ansteuert.
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