Acrylsäure ist
ein bedeutendes Monomeres, das als solches oder in Form seiner Alkylester
zur Erzeugung von z. B. als Klebstoffen oder Wasser superabsorbierenden
Polymerisaten Verwendung findet (vgl. z. B. WO 02/055469 und WO
03/078378).
Die
großtechnische
Herstellung von Acrylsäure
erfolgt weltweit nahezu ausschließlich nach dem Verfahren der
(in der Regel zweistufigen) heterogen katalysierten Partialoxidation
von Propylen (vgl. z. B. EP-A 990 636, US-A 5,198,578, EP-A 10 15
410, EP-A 14 84
303, EP-A 14 84 308, EP-A 14 84 309 und US-A 2004/0242826). Als
Ausgangspropylen wird dabei Propylen von vergleichsweise hoher Reinheit
verwendet (vgl. DE-A 101 31 297). Die Erzeugung von solchermaßen reinem
Roh-Propylen ist relativ aufwendig und kostspielig. Sie geht normalerweise
von rohen paraffinischen Kohlenwasserstoffen aus und beinhaltet
in der Regel verschiedene Reinigungsstufen, um das gebildete Propylen
hochrein zu isolieren (vgl. DE-A 35 21 458). Diese Reinigungsstufen
umfassen in der Regel Trennungen von von Propylen verschiedenen
Olefinen sowie von von Propylen verschiedenen anderen Nebenprodukten,
einschließlich
der im rohen paraffinischen Kohlenwasserstoff bereits enthaltenen
Nebenkomponenten.
Von
Bedeutung ist dabei insbesondere die Trennung des Propylen von seinem
Begleiter Propan. Infolge der physikalischen Ähnlichkeit beider Verbindungen
ist vor allem diese Abtrennung investitions- und energieintensiv.
Da die überwiegende
Menge des so gewonnenen Roh-Propylen in großen Mengen für nachfolgende
Polymerisationen (z. B. zur Herstellung von Polypropylen) verwendet
wird, (wo die beschriebene hohe Reinheit unabdingbar ist) und dabei
eine hohe Wertschöpfung
erfährt,
sind vorgenannte Abtrennungen trotz des damit einhergehenden Aufwandes
im Verbund mit Raffineriecrackern und Steamcrackern üblich und
bilden großtechnisch
den Stand der Technik. Der von diesen Roh-Propylenen in die Partialoxidation
zu Acrylsäure
fließende
Anteil ist gegenüber
dem Bedarf für
Polypropylen von eher untergeordneter Bedeutung und läuft als
Nebenbedarfsstrom zu noch akzeptablen Rohstoffpreisen mit.
Charakteristisch
für die
Herstellung von Acrylsäure
durch gasphasenkatalytische Partialoxidation von solchermaßen vergleichsweise
reinem Propylen ist, dass die Acrylsäure trotz der verfügbaren Reinheit
des Rohstoffs dabei nicht als solche, sondern insbesondere infolge
von parallel erfolgenden Nebenreaktionen, als Bestandteil eines
Pro duktgasgemischs erhalten wird, aus welchem sie nachfolgend abgetrennt
werden muss.
Dieses
Produktgasgemisch enthält
in der Regel auch nicht vollständig
umgesetzte Reaktanden, gegebenenfalls nicht vollständig umgesetzte
Zwischenprodukte sowie aus Gründen
der verbesserten Wärmeabfuhr sowie
zur Gewährleistung
eines nicht explosiven Verhaltens mitverwendetes inertes Verdünnungsgas.
Als
ein inertes Verdünnungsgas
soll in dieser Schrift ein Reaktionsgasbestandteil verstanden werden, der
sich unter den Bedingungen der relevanten Reaktion als inert verhält und – jeder
inerte Reaktionsgasbestandteil für
sich betrachtet – zu
mehr als 95 mol-%, vorzugsweise zu mehr als 97, oder 98 oder 99
mol-% chemisch unverändert
erhalten bleibt.
Im
wesentlichen allen diesbezüglich
bekannten Trennverfahren ist gemein, dass, gegebenenfalls nach direktem
und/oder indirektem Abkühlen
des vorgenannten Produktgasgemischs, im Produktgasgemisch enthaltene
Acrylsäure
in einem Grundabtrennschritt in die kondensierte (insbesondere flüssige) Phase überführt wird.
Dies
kann z. B. durch Absorption in ein geeignetes Lösungsmittel (z. B. Wasser,
hochsiedende organische Lösungsmittel,
wässrige
Lösungen)
und/oder durch partielle oder im wesentlichen vollständige Kondensation
(z. B. fraktionierende Kondensation) erfolgen (vgl. dazu die eingangs
erwähnten
Schriften, sowie die Schriften EP-A 13 88 533, EP-A 13 88 532, DE-A
102 35 847, EP-A 79 28 67, WO 98/01415, EP-A 10 15 411, EP-A 10
15 410, WO 99/50219, WO 00/53560, WO 02/09839, DE-A 102 35 847,
WO 03/041833, DE-A 102 23 058, DE-A 102 43 625, DE-A 103 36 386,
EP-A 85 41 29, US-A 4,317,926, DE-A 198 37 520, DE-A 196 06 877,
DE-A 190 50 1325, DE-A
102 47 240, DE-A 197 40 253, EP-A 69 57 36, EP-A 98 22 87, EP-A
10 41 062, EP-A
11 71 46, DE-A 43 08 087, DE-A 43 35 172, DE-A 44 36 243, DE-A 19
924 532, DE-A 103
32 758 sowie DE-A 19 924 533. Eine Acrylsäureabtrennung kann auch wie
in der EP-A 98 22 87, der EP-A 98 22 89, der DE-A 103 36 386, der
DE-A 101 15 277, der DE-A 196 06 877, der DE-A 197 40 252, der DE-A
196 27 847, der EP-A 92 04 08, der EP-A 10 68 174, der EP-A 10 66
239, der EP-A 10 66 240, der WO 00/53560, der WO 00/53561, der DE-A
100 53 086 und der EP-A 98 22 88 vorgenommen werden. Günstige Abtrennweisen
sind auch die in den Schriften WO 2004/063138, WO 2004/035514, DE-A
102 43 625 und DE-A 102 35 847 beschriebenen Verfahren.
Die
weitere Abtrennung der Acrylsäure
aus den im Rahmen der beschriebenen Grundabtrennung anfallenden,
das Zielprodukt Acrylsäure
enthaltenden flüssigen
(kondensierten) Phasen, wird in den Verfahren des bekannten Standes
der Technik je nach den neben Acrylsäure enthaltenen sonstigen,
insbesondere von den für
die Partialoxidation im einzelnen verwendeten Katalysatoren und
sonstigen gewählten
Partialoxida tionsbedingungen abhängigen,
Nebenprodukten durch unterschiedlichste Kombinationen von extraktiven,
desorptiven, rektifikativen, azeotrop-destillativen und/oder kristallisativen
Verfahren bis zum gewünschten
Reinheitsgrad der Acrylsäure
vorgenommen. Besonders hohe Reinheitsansprüche werden an die Acrylsäure dann gestellt,
wenn sie zur Herstellung von Wasser superabsorbierenden Polymerisaten
(Polyacrylsäuren,
bzw. Alkalimetallsalze derselben) verwendet werden soll, da solche
Polymerisate insbesondere im Hygienebereich Anwendung finden, wo
medizinische Standards gelten. Ziel der überwiegenden Anzahl von Acrylsäureherstellungsverfahren
ist daher ein möglichst
wirtschaftlicher Weg zu solchermaßen superabsorbertauglicher
Reinacrylsäure.
Charakteristisch
für den
beschriebenen konventionellen Acrylsäureherstellweg ist, dass er
eine Nebenproduktbildung von Methacrolein allenfalls in analytisch
nicht nachweisbaren bzw. in analytisch nicht augenfälligen Mengen
beinhaltet, was primär
auf den hohen Reinheitsgrad des verwendeten Roh-Propylen zurückzuführen ist.
So wird in keiner der nachfolgenden Schriften des Standes der Technik
Methacrolein als mögliche
Nebenkomponente von Acrylsäure
auch nur erwähnt,
obgleich die Mehrzahl dieser Schriften detaillierteste Nebenkomponentenanalysen
umfasst: WO 98/01414, WO 01/92197, EP-A 648 732, EP-A 1305097, EP-A 14
84 308, EP-A 14 84 309, US-A 2004/0242826, DE-A 103 36 386, WO 02/055496,
WO 03/078378, WO 01/77056, WO 03/041833, DE-A 196 06 877, EP-A 792
867, EP-A 920 408, EP-A 10 15 411, EP-A 10 15 410, DE-A 198 38 845,
WO 03/041833, WO 02/090310, DE-A 101 22 787, WO 03/041832, EP-A
10 68 174, EP-A 10 66 239, EP-A 11 63 201, EP-A 11 59 249, EP-A
11 89 861, EP-A 12 52 129, WO 01/77056, DE-A 102 35 847, DE-A 102
43 625 und WO 2004/035514. Die gleiche Aussage trifft auf die in
den vorgenannten Schriften als jeweiliger Stand der Technik referierten
Schriften zu.
Auf
der anderen Seite wäre
Methacrolein, so es dann als Nebenkomponentbegleiter im Rahmen einer Herstellung
von Acrylsäure
gebildet würde,
ein besonders unangenehmer und im Stand der Technik nicht unerwähnt gebliebener
Acrylsäurebegleiter.
Dies vor allem deshalb, weil die Neigung von Methacrolein zur radikalischen
Polymerisation insbesondere infolge des positiven induktiven Effektes
der sie unter anderem von Acrylsäure
unterscheidenden Methylgruppe im Vergleich zur selben Neigung der
Acrylsäure
signifikant gemindert bzw. von selbiger verschieden ist.
D.
h., bei der Verwendung von Methacrolein auch nur in Spuren enthaltender
Acrylsäure
zur Herstellung von Wasser superabsorbierenden radikalisch polymerisierten
Polymerisaten, muss davon ausgegangen werden, dass das Methacrolein
unter den jeweils gewählten
Polymerisationsbedingungen nicht ausreichend einpolymerisiert wird
und als vinylisch ungesättigte
Verbindung im gebildeten Polymerisat verbleibt, was bei Anwendungen
im Hygienebereich problematisch ist. Auch kann ein Beisein von Methacrolein
die Polymerisatqualität
(z. B. Molekulargewichtsverteilung, Vernetzungsgrad etc. negativ
beeinflussen).
Auf
der Suche nach einer wirtschaftlicheren, für eine heterogen katalysierte
Partialoxidation zu Acrylsäure
verwendbaren, Propylenquelle, wurde auch schon vorgeschlagen, von
Roh-Propan auszugehen und dieses in einer der Propylenpartialoxidation
vorgeschalteten Reaktionsstufe durch homogene und/oder heterogen
katalysierte Oxydehydrierung und/oder heterogen katalysierte Dehydrierung
partiell in Propylen umzusetzen und letzteres ohne es von nicht
umgesetztem Propan aufwendig abzutrennen für die relevante Partialoxidation
einzusetzen (vgl. z. B. WO 03/076370, WO 01/96271, EP-A 117 146,
WO 03/011804, US-A 3,161,670, DE-A 33 13 573, WO 01/96270 und den
in diesen Schriften referierten Stand der Technik). Gemäß der DE-A
102 46 119 und der DE-A 102 45 585 soll dabei so vorgegangen werden,
dass durch geeignete Trennschritte dafür gesorgt wird, dass das resultierende
Reaktionsgasausgangsgemisch für
die Propylenpartialoxidation möglichst
keine C4-Kohlenwasserstoffe als unerwünschte,
die Katalysatorperformance beeinträchtigende, Verunreinigungen
enthält.
Nachteilig an einer solchen Verfahrensweise ist, dass die vorgenannten
Trennoperationen aufwendig, und für ein lediglich als Acrylsäurerohstoff
anvisiertes Roh-Propylen wirtschaftlich gegebenenfalls prohibitiv
sind, bzw. bei wirtschaftlicher Anwendung nur eine limitierte Trennwirkung erzielen.
Gleichzeitig
sind Roh-Propane, die in nennenswertem Umfang gesättigte oder
ungesättigte
C4-Kohlenwasserstoffe enthalten, am Markt
besonders preisgünstig
verfügbar,
fallen sie entweder auf dem Weg zur Herstellung von Reinst-Roh-Propan
als schlecht verwertbare Nebenströme an, oder wurde im Rahmen
ihrer Erzeugung auf eine aufwendige C3-/C4-Kohlenwasserstofftrennung völlig verzichtet.
Ein
solchermaßen
günstiger
Rohstoffpreis vermag nun im Einzelfall eine bei einer nachfolgenden
heterogen katalysierten partialoxidativen Acrylsäureherstellung einhergehende
Minderung der Katalysatorperformance bzw. einen frühzeitig
erforderlichen Katalysatorwechsel wirtschaftlich überzukompensieren.
Verbleibender
Nachteil einer ansonsten wie beschrieben gegebenenfalls attraktiven
Verfahrensweise zur Herstellung von Acrylsäure ist, dass mit ihr je nach
für die
heterogen katalysierte Partialoxidation von mit entsprechenden C4-Kohlenwasserstoffgehalten behaftetem Propylen
zur Acrylsäureherstellung
verwendeten Katalysatoren eine Methacroleinnebenkomponentenbildung
infolge einer zur Propylenhauptpartialoxidation parallel erfolgenden
Partialoxidation der C4-Kohlenwasserstoffe (z. B. iso-Buten
und iso-Butan) mit den beschriebenen Nachteilen einhergeht (vgl.
DE-A 102 19 686, DE-A 33 13 573 und EP-A 297 445). Die selben Nachteile
können
je nach verwendetem Katalysator und Reaktionsbedingungen erwachsen,
wenn Acrylsäure durch
partielle Direktoxidation von C4-Kohlenwasserstoffe
als Verunreinigungen aufweisendem Propan erzeugt wird, wie es z.
B. in der EP-A 608
838, der DE-A 198 35 247 und auch in den Schriften DE-A 102 45 585 und
der DE-A 102 46 119 ausgeführt
ist. Ein anderer möglicher
mit C4-Kohlenwasserstoffen möglicher
mit C4-Kohlenwasserstoffen oder deren oxidativen
Abkömmlingen
gegebenenfalls belasteter C3-Voläufer für eine heterogen
katalysierte partialoxidative Herstellung von Acrylsäure ist
Acrolein (vgl. EP-A 700 893 und EP-A 700 714).
Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand daher darin, ein möglichst
effizientes Verfahren zur Abtrennung von Methacrolein aus Acrylsäure als
Hauptbestandteil sowie Zielprodukt, und Methacrolein als Nebenkomponente
enthaltender flüssiger
Phase zur Verfügung
zu stellen.
Demgemäß wurde
ein Verfahren zur Abtrennung von Methacrolein aus Acrylsäure als
Hauptbestandteil sowie Zielprodukt, und Methacrolein als Nebenkomponente
enthaltender flüssiger
Phase P gefunden, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die Abtrennung
kristallisativ erfolgt, wobei sich die Acrylsäure im gebildeten Kristallisat
und das Methacrolein in der verbleibenden Mutterlauge anreichert.
Eine
wie vorstehend beschriebene Verfahrensweise ist nur dann effizient,
wenn bei der Ausbildung eines Acrylsäurekristalls im wesentlichen
kein Einbau des Methacrolein in den Kristall erfolgt. Dies ist in
der Regel dann der Fall, wenn der mit der Kristallisation einhergehende
Abreicherungskoeffizient AMAC ≥ 15 beträgt. Unter
dem Abreicherungskoeffizienten A wird dabei generell das Mengenverhältnis von
in der Mutterlauge verbliebener Verunreinigung zu im Kristallisat
verbliebener Verunreinigung verstanden (jeweils ausgedrückt als Gew.-%
bezogen auf die Gesamtmenge an Mutterlauge bzw. die Gesamtmenge
an Kristallisat; z. B. durch Zentrifugieren oder durch Zentrifugieren
und/oder Waschen können
Mutterlauge und Kristallisat im wesentlichen vollständig voneinander
getrennt und durch nachfolgende Analyse A bestimmt werden; eine
Mutterlaugenabtrennung zu zu mehr als 90 Gew.-%, vorzugsweise zu
zu mehr als 95, oder 97 oder 98, oder 99 Gew.-% ihrer Gesamtmenge
ist dazu in der Regel ausreichend).
Im
Fall von Essigsäure
(AES) und Propionsäure (APS)
als Acrylsäureverunreinigungen
liegt der Abreicherungskoeffizient üblicherweise bei Werten ≤ 10. D. h.,
sie werden in die Acrylsäurekristalle
mit eingebaut und sind aus diesen Kristallen z. B. durch geeignetes
Waschen derselben nur schwer zu extrahieren. D. h., eine kristallisative
Abtrennung dieser beiden Verunreinigungen von Acrylsäure erfordert
in der Regel die Anwendung wenig effizienter und investitionsintensiver
mehrstufiger Kristallisationsverfahren, wie sie z. B. in der EP-A
616 998 in Form einer mehrstufigen Kombination von dynamischer und
statischer Kristallisation empfohlen wird und die neben der Mehrstufigkeit
wenigstens eines dynamischen und wenigstens eines statischen Kristallisators
bedarf. Allenfalls unter besonderen Rahmenbedingungen der Kristallisation
(vgl. insbesondere WO 03/078378 und WO 01/77056) bilden sich Acrylsäurekristallformen
aus, aus denen durch nachfolgendes Waschen mit reiner Acrylsäureschmelze
Essigsäure
und Propionsäure
vergleichsweise gut entfernt werden können.
Je
größer AMAC ist, desto attraktiver ist eine kristallisative
Abtrennung des Methacrolein von Acrylsäure.
In überraschender
Weise wurde als Ergebnis eingehender Untersuchungen gefunden, dass
bei der kristallisativen Abtrennung von Methacrolein aus Acrylsäure als
Hauptbestandteil sowie Zielprodukt und Methacrolein als Nebenkomponente
enthaltender flüssiger
Phase selbst bei alleiniger zentrifugaler Mutterlauge/Kristallisat-Abtrennung
in der Regel Abreicherungskoeffizienten AMAC von
bis zu 30 (in Worten: dreißig)
und mehr einhergehen (dem entsprechen bei einer Waschkolonnenabtrennung
Werte für
AMAC von wenigstens > 100, in günstigen Fällen von > 1000). Dieser Befund war aufgrund der
chemischen Verwandtschaft beider Verbindungen (beide sind ausgeprägte Wasserstoffbrückenbildner)
nicht zu erwarten. Da ihr Siedeverhalten bei Normaldruck (Sdp. Acrylsäure = 141°C, Sdp. Methacrolein
= 69°C)
voneinander ausgeprägt
verschieden ist, wird eine z. B. rektifikative Abtrennung von Methacrolein
nahegelegt. Der vorstehende physikalische Sachverhalt belegt auch,
dass bei den im Stand der Technik in der Regel durchgeführten kristallisativen
Reinigungen von Acrylsäure,
die mittels anderer thermischer Trennverfahren bereits vorgereinigt
wurde (vgl. z. B. EP-A 616 998), Acrylsäuren weitergereinigt werden,
die völlig
frei von Methacrolein sind. Frei von Methacrolein meint dabei in
dieser Schrift, dass Methacrolein gaschromatographisch nicht mehr
nachweisbar ist.
Die
erfindungsgemäße Verfahrensweise
eröffnet
mit den vorgenannten experimentellen Befunden die Möglichkeit,
auf dem Weg zur Herstellung von superabsorbertauglicher Reinacrylsäure die
einer solchen Verwendung im Weg stehenden Methacroleinverunreinigungen
in einem einzigen Trennschritt, in einer einzigen Kristallisationsstufe
in befriedigender Weise abzutrennen.
Der
Wortlaut „Acrylsäure als
Hauptbestandteil sowie Zielprodukt und Methacrolein als Nebenkomponente
enthaltende flüssige
Phase P (bzw. Gasgemisch oder Produktgasgemisch)" soll in dieser Schrift lediglich bedeuten,
dass die flüssige
Phase P (bzw. das Gasgemisch oder Produktgasgemisch) Acrylsäure und
Methacrolein in einem molaren Mengen-Verhältnis V von Acrylsäure zu Methacrolein
von wenigstens 3 zu 2 aufweist. Selbstverständlich kann V beim erfindungsgemäßen Verfahren
aber auch wenigstens 2:1, oder wenigstens 3:1, oder wenigstens 4:1,
oder wenigstens 5:1, oder wenigstens 6:1, oder wenigstens 7:1, oder
wenigstens 8:1, oder wenigstens 9:1, oder wenigstens 10:1 betragen.
Das erfindungsgemäße Verfahren
ist aber auch dann zweckmäßig, wenn
V wenigstens 15:1, oder wenigstens 20:1, oder wenigstens 25:1, oder
wenigstens 30:1, oder wenigstens 35:1, oder wenigstens 40:1, oder
wenigstens 45:1, oder wenigstens 50:1, oder wenigstens 60:1, oder
wenigstens 70:1, oder wenigstens 80:1, oder wenigstens 90:1, oder
wenigstens 100:1 beträgt.
In
vielen anwendungstechnisch relevanten Fällen wird V wenigstens 200:1,
oder wenigstens 300:1, oder wenigstens 400:1, oder wenigstens 500:1,
oder wenigstens 600:1, oder wenigstens 700:1, oder wenigstens 800:1,
oder wenigstens 900:1, oder wenigstens 1000:1 betragen.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist aber selbst dann noch bedeutsam, wenn V wenigstens 2000:1, oder
wenigstens 3000:1, oder wenigstens 4000:1, oder wenigstens 5000:1,
oder wenigstens 6000:1, oder wenigstens 7000:1, oder wenigstens
8000:1, oder wenigstens 9000:1, oder wenigstens 10000:1 beträgt. Selbstredend
kann V beim erfindungsgemäßen Verfahren
aber auch wenigstens 20000:1, oder wenigstens 30000:1, oder wenigstens
40000:1, oder wenigstens 50000:1, oder wenigstens 60000:1, oder
wenigstens 70000:1, oder wenigstens 80000:1, oder wenigstens 90000:1,
oder wenigstens 100000:1 betragen.
D.
h., das erfindungsgemäße Verfahren
ist insbesondere im Rahmen einer großtechnischen Herstellung von
Acrylsäure
noch dann von Bedeutung, wenn die flüssige Phase P (bzw. das Gasgemisch
oder Produktgasgemisch), bezogen auf deren Gehalt an Acrylsäure, nur
10 Gew.-ppm an Methacrolein enthält.
D.
h., V kann beim erfindungsgemäßen Verfahren
z. B. 3:2 bis 100000:1, oder 2:1 bis 70000:1, oder 3:1 bis 50000:1,
oder 4:1 bis 30000:1, oder 5:1 bis 10000:1, oder 6:1 bis 8000:1,
oder 7:1 bis 6000:1, oder 8:1 bis 5000:1, oder 9:1 bis 2000:1, oder
10:1 bis 1000:1, oder 20:1 bis 800:1, oder 30:1 bis 600:1, oder
40:1 bis 400:1, oder 50:1 bis 300:1, oder 60:1 bis 200:1, oder 70:1
bis 100:1 betragen.
Die
vorgenannten Ausführungen
sind insbesondere dann zutreffend, wenn die flüssige Phase P wenigstens 10
Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 20 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 30 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 40 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 50 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 60 (bzw. wenigstens 65 Gew.-%) Gew.-% Acrylsäure, oder
wenigstens 70 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 80 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 90 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 93 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 94 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 95 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 96 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 97 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 98 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 99 Gew.-% Acrylsäure,
oder wenigstens 99,5 Gew.-% Acrylsäure, oder wenigstens 99,7 Gew.-%
Acrylsäure,
oder wenigstens 99,9 Gew.-% Acrylsäure, oder wenigstens 99,95
Gew.-% Acrylsäure,
oder noch mehr Acrylsäure enthält.
Bezogen
auf die in den vorgenannten flüssigen
Phasen P enthaltenen Acrylsäuremengen,
kann deren Methacroleingehalt in für das erfindungsgemäße Verfahren
typischer Weise 0,01 bis 15 Gew.-%, oder 0,02 Gew.-% bis 10 Gew.-%,
oder 0,03 Gew.-% bis 7 Gew.-%, oder 0,04 Gew.-% bis 5 Gew.-%, oder
0,05 Gew.-% bis 3 Gew.-%, oder 0,07 Gew.-% bis 2 Gew.-%, oder 0,09
Gew.-% bis 1,5 Gew.-%, oder 0,1 bzw. 0,15 bis 1 oder bis 0,5 Gew.-%
betragen.
Ob
sich beim Abkühlen
von solchermaßen
zusammengesetzten flüssigen
Phasen P Acrylsäurekristalle
abscheiden oder nicht, hängt
im Einzelfall von der Gesamtzusammensetzung der flüssigen Phase
P ab. Gemäß der Lehre
der WO 03/078378 kann dies selbst noch bei flüssigen Phasen P der Fall sein,
die 0,5 bis 90 Gew.-%, oder 7 bis 50 Gew.-%, oder 10 bis 25 Gew.-%,
oder auch 10 bis 85 Gew.-%, bzw. 15 bis 80 Gew.-%, oder 25 bis 75
Gew.-% Wasser enthalten.
Aus
der EP-A 002 612 ist bekannt, dass das Eutektikum von Wasser-Acrylsäure z. B.
durch Zusatz von Salzen zu wässrigen
Acrylsäurelösungen aufgebrochen
und so auch bei niederen Acrylsäuregehalten
eine Kristallisation der Acrylsäure
bewirkt werden kann (diese Hilfsmaßnahme kann auch beim erfindungsgemäßen Verfahren
angewendet werden).
Die
WO 99/06348 empfiehlt in ähnlicher
Weise den Zusatz von polaren organischen Substanzen vorab einer
kristallisativen Acrylssäureabtrennung
aus wässrigen
Phasen P (diese Hilfsmaßnahme
kann auch beim erfindungsgemäßen Verfahren
angewendet werden).
Die
DE-A 198 38 845 lehrt, dass Acrylsäure aus flüssigen Phasen P, die Acrylsäure und
ein unter Normalbedingungen höher
als Acrylsäure
siedendes organisches Lösungsmittel
aufweisen, beim Abkühlen
in der Regel dann abgeschieden wird, wenn die flüssige Phase P > 60 bis < 99,9 Gew.-% Acrylsäure, 0,1
bis 40 Gew.-% hochsiedendes organisches Lösungsmittel und > 0 bis 35 Gew.-% bei
der gasphasenkatalytischen Acrylsäureherstellung anfallende Nebenkomponenten
enthält.
Die flüssigen
Phasen P der DE-A 198 38 845, die einen integralen Bestandteil dieser
Schrift bildet, kommen auch für
das erfindungsgemäße Verfahren
in Betracht, sofern sie die erfindungsgemäß erforderliche Methacroleinverunreinigung
aufweisen.
Gemäß dem vorstehenden
ist davon auszugehen, dass wenigstens beim Abkühlen von 65 Gew.-% Acrylsäure enthaltenden,
erfindungsgemäß zu behandelnden
flüssigen
Phasen P regelmäßig Acrylsäure auskristallisiert.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist daher vor allem auf mit Methacrolein verunreinigte flüssige Phasen
P vorteilhaft anwendbar, wenn diese 65 bis 99,5 Gew.-%, oder 70
bis 99,5 Gew.-%, oder 80 bis 99,5 Gew.-%, oder 85 bis 99 Gew.-%,
oder 90 bis 98 Gew.-%, oder 93 bis 97 Gew.-% Acrylsäure enthalten.
Dies vor allem dann, wenn die Methacroleingehalte, bezogen auf enthaltene
Acrylsäure
gleichzeitig 0,01 bis 15 Gew.-%, oder 0,02 bis 10 Gew.-%, oder 0,03
bis 7 Gew.-%, oder 0,04 bis 5 Gew.-%, oder 0,05 bis 3 Gew.-%, oder
0,07 bis 2 Gew.-%, oder 0,09 bis 1,5 Gew.-%, oder 0,1 bzw. 0,15
bis 1 oder bis 0,5 Gew.-% betragen.
Im übrigen können erfindungsgemäß zu behandelnde
flüssige
Phasen P in an sich bekannter Weise aus Acrylsäure als Hauptbestandteil und
Methacrolein als Nebenkomponente enthaltenden Produktgasgemischen
von heterogen katalysierten Partialoxidationen von z.B. in beschriebener
Weise verunreinigten C3-Vorläufern der
Acrylsäure
(Propan, Propylen und/oder Acrolein; als C3-Vorläufer kommen
auch Propionsäure,
Propanol und/oder Propionaldehyd in Betracht; in diesem Fall ist
die Partialoxidation eine heterogen katalysierte Oxidehydrierung)
gewonnen werden (auf diese zurückgehen),
wie dies im Stand der Technik bereits beschrieben ist. Dabei wird
die sonstige Zusammensetzung dieser Produktgasgemische im wesentlichen
derjenigen entsprechen, wie es aus den bekannten gasphasenoxidativen
Acrylsäureherstellungen
bekannt ist. Ferner kann das erfindungsgemäße Kristallisationsverfahren
auf gleiche Weise ausgeübt
und auf gleiche Weise in das Gesamtverfahren zur Abtrennung von
(Rein) Acrylsäure
aus dem Produktgemisch integriert sein, wie es insbesondere die
folgenden Schriften des Standes der Technik lehren, die allesamt
integraler Bestandteil dieser Schrift sind (typische Methacroleingehalte
von solchen Produktgasgemischen liegen, bezogen auf die darin enthaltene
Menge an Acrylsäure,
z. B. bei 0,01 bis 15, oder bis 10, oder bis 5 Gew.-%, häufig bei
0,02 bis 4 Gew.-%, vielfach bei 0,03 bis 3 Gew.-%, oft bei 0,04
bis 2 Gew.-%, aber auch bei 0,05 bis 1 Gew.-%, oder bei 0,07 bis
0,75 Gew.-%, bzw. bei 0,1 bis 0,5 Gew.-%, oder bei 0,2 bis 0,4 Gew.-%):
die WO 02/055469, die WO 03/078378, die WO 01/77056, die WO 03/041833,
die DE-A 196 06
877, die DE-A 103 36 386, die WO 98/01414, die WO 01/77056, die
EP-A 14 84 308,
die EP-A 14 84 309, die US-A 2004/0242826, die DE-A 102 43 625,
die DE-A 196 06 877, die EP-A 792 867, die EP-A 10 15 410, die EP-A
920 408, die EP-A
11 89 861, die EP-A 10 15 411, die EP-A 10 68 174, die WO 2004/035514,
die EP-A 10 66 293,
die EP-A 11 63 201, die EP-A 1159 249, die WO 02/090310, die DE-A 101 22 787, die
WO 03/041832, die DE-A 102 35 847, die EP-A 12 52 129, die EP-A 616 998, die EP-A
13 88 533, die EP-A 11 25 912 und die EP-A 11 16 709.
Von
ganz besonderer Bedeutung ist das erfindungsgemäße Verfahren dann, wenn man
die erfindungsgemäß zu behandelnde,
Acrylsäure
als Hauptbestandteil sowie Zielprodukt und Methacrolein als Nebenkomponente
enthaltende flüssige
Phase P aus dem Produktgasgemisch einer heterogen katalysierten
partiellen Gasphasenoxidation wenigstens eines C3-Vorläufers der
Acrylsäure
unter Anwendung wenigstens eines unscharfen Trennverfahrens erzeugt.
Dies insbesondere dann, wenn man bei der nachfolgenden kristallisativen
Abtrennung des verbliebenen Methacrolein verbliebene Mutterlauge
wenigstens teilweise in wenigstens eines der unscharfen Trennverfahren
rückführt.
Die
Grundstruktur einer solchen kombinierten Anwendung von unscharfen
Trennverfahren und dem scharfen Trennverfahren der Kristallisation,
lehren z. B. die DE-A
196 06 877, die EP-A 792 867 sowie die EP-A 14 84 308, die EP-A
14 84 309, die EP-A 11 16 709 und insbesondere die EP-A 10 15 410.
Ein
unscharfes Trennverfahren ist dabei als ein Trennverfahren definiert,
bei dem die Zusammensetzung der sich bei Anwendung des Trennverfahrens
bildenden, Zielprodukt angereichert enthaltenden, Phase von der
Zusammensetzung des zu trennenden Gemischs in ausgeprägter Weise
abhängig
ist, während
die erfindungsgemäße kristallisative
Behandlung insofern ein scharfes Trennverfahren ist, da die Zusammensetzung
der sich bildenden Acrylsäurekristalle
weitgehend unabhängig
(im Idealfall besteht völlige
Unabhängigkeit)
von der Zusammensetzung der flüssigen
Phase P ist.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist im Fall einer solchen Kombination eines scharfen und eines unscharfen
Trennverfahrens insofern von erhöhter
Bedeutung, als sich beim kontinuierlichen Betrieb einer solchen
Verfahrensweise das Methacrolein in der erfindungsgemäß zu behandelnden
flüssige
Phase P durch die Mutterlaugerückführung aufpegelt,
da die Mutterlauge das Methacrolein angereichert enthält. D. h.,
auch vergleichsweise geringe Methacroleingehalte im Produktgasgemisch
der Gasphasenoxidation können
sich so zu einem ernsten Problem auswachsen. Erhöhte Methacroleingehalte in
flüssigen
Phasen P können
auch z. B. dann enthalten sein, wenn beim erfindungsgemäßen Verfahren
anfallende Mutterlaugen zum Zweck der Ausbeutesteigerung weiterkristallisiert
werden, oder wenn in den unscharfen Trennverfahren anfallende, Methacrolein
enthaltende Nebenstoffströme
zur Ausbeutesteigerung erfindungsgemäß behandelt werden.
Dies
bedeutet, dass im Fall von Abreicherungskoeffizienten AMAC < 15 eine solche
Verfahrensweise äußerst ineffizient
wäre. Die
großtechnisch
erforderliche Effizienz erlangt sie nur dadurch, dass erfindungsgemäß überraschend
ein AMAC von > 15 gefunden wurde.
Im
Regelfall wird das dabei wenigstens eine zur Erzeugung der erfindungsgemäß zu behandelnden flüssigen P
aus dem Produktgasgemisch einer heterogen katalysierten partiellen
Gasphasenoxidation wenigstens eines C3-Vorläufers der
Acrylsäure
angewandte unscharfe Trennverfahren eine Destillation, Rektifikation, Absorption,
Adsorption, Extraktion, Desorption, Strippung, Destraktion, (partielle)
Kondensation, fraktionierende Kondensation, ein Membrantrennverfahren
wie eine Pervaporation/Dämpferpermeation
oder eine Kombination solcher Verfahren sein.
Besonders
häufig
wird man eine Destillation, Rektifikation, Absorption, Extraktion,
partielle Kondensation, fraktionierende Kondensation, Desorption,
Strippung und/oder Destraktion anwenden. Häufig wird man zur Erzeugung
der erfindungsgemäß zu behandelnden
flüssigen
Phase P vorgenannte Verfahren mehrfach anwenden.
Im
einfachsten Fall kann die erfindungsgemäß zu behandelnde flüssige Phase
P das Absorbat und/oder partielle und/oder fraktionierend erhaltene
Kondensat einer absorptiven und/oder kondensativen Abtrennung der
Acrylsäure
aus dem Produktgasgemisch einer heterogen katalysierten partiellen
Gasphasenoxidation wenigstens eines der in dieser Schrift aufgeführten C3-Vorläufer
sein. Erfindungsgemäß bevorzugt
erfolgt dann Mutterlaugerückführung in
die Absorption und/oder Kondensation.
In
zweckmäßiger Weise
weist eine wie beschrieben anzuwendende Kombination aus unscharfer
und scharfer Trennung einen Auslass für wenigstens einen Methacrolein
angereichert enthaltenden Stoffstrom auf. Erfindungsgemäß vorteilhaft
liegt dieser auf der Seite der unscharfen Trennverfahren. In der
Regel wird man als solchen Auslass die Sumpfflüssigkeit einer Trennkolonne
verwenden, aus der die flüssige
Phase P selbst oder der im weiteren Verlauf in die flüssige Phase
P zu wandelnde Stoffstrom z.B. über
Seitenentnahme und/oder über
Kopfentnahme entnommen wird.
Ein
Methacroleinauslass kann sich aber auch oder nur auf der Seite der
erfindungsgemäßen Abtrennung,
d.h., auf der kristallisativen Seite befinden. In diesem Fall wird
der Auslass aus Methacrolein angereichert enthaltender Mutterlauge
bestehen.
Wird
die erfindungsgemäße Abtrennung
z.B. mittels einer Kombination von dynamischer und statischer Kristallisation
gemäß der EP-A
616998 ausgeführt,
wird sich der Methacrolein angereichert enthaltende Mutterlaugeauslass
im Bereich der statischen Kristallisation befinden. Letzteres insbesondere
dann, wenn bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens keine Mutterlaugerückführung in
eine unscharfe Trennung durchgeführt
wird.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist nicht zuletzt dann günstig,
wenn die erfindungsgemäß zu behandelnde
flüssige
Phase P (z. B. über
eine der vorstehend beschriebenen Verfahrensweisen) auf ein Produktgasgemisch
einer Partialoxidation wenigstens eines C3-Vorläufers der
Acrylsäure
zurückgeht,
das das Methacrolein in den bereits genannten, auf den Acrylsäuregehalt
des Produktgasgemischs bezogenen, Gehalten aufweist und im übrigen enthält:
1
bis 30 Vol.-% Acrylsäure,
≥ 0 bzw. 0,005
bis 10 Vol.-% Propylen,
≥ 0
bzw. 0,001 bis 2 Vol.-% Acrolein,
≥ 0 bzw. 0,001 bis 2 Vol.-% Methacrylsäure,
≥ 0 bzw. 0,005
bis 10 Vol.-% molekularer Sauerstoff,
≥ 0 bzw. 0,005 bis 3 Vol.-% Essigsäure,
≥ 0 bzw. 0,001
bis 2 Vol.-% Propionsäure,
≥ 0 bzw. 0,001
bis 2 Vol.-% Formaldehyd,
≥ 0
bzw. 0,001 bis 2 Vol.-% sonstige von Methacrolein verschiedene Aldehyde,
und
10 bis 98 bzw. 50 bis 98 Vol.-% (inerte) Verdünnungsgase.
Die
Verdünnungsgase
können
enthalten:
≥ 0
bzw. 0,005 bis 90 Vol.-% gesättigte
C1- bis C6-Kohlenwasserstoffe
(insbesondere Propan, Methan und/oder Ethan),
≥ 0 bzw. 0,05
bis 30 Vol.-% Wasserdampf,
≥ 0
bzw. 0,05 bis 15 Vol.-% Kohlenoxide (CO und/oder CO2),
und ≥ 0 bzw. 1
bis 90 Vol.-% molekularer Stickstoff.
Dabei
kann das Partialoxidationsproduktgasgemisch insbesondere auf eine
Partialoxidation zurückgehen,
wie sie in den Schriften DE-A 10 2004 032 129 und deren äquivalenten
Auslandsschutzrechten, DE-A 10245585, WO 03/076370, WO 01/96271,
EP-A 117146, WO
03/011804, US-A 3161670, DE-A 3313573, DE-A 10316039 und WO 01/96270
ausgehend von Propylen und/oder Propan beschrieben ist, und als
Propylenquelle gegebenenfalls eine Propandehydrierung und/oder -oxidehydrierung
(gegebenenfalls heterogen katalysiert) als vorgeschaltete Reaktionsstufe
aufweist.
Als
repräsentative
(d.h., eine beispielhaft mögliche)
solche Produktgasgemischzusammensetzung sei beispielhaft ein Produktgasgemisch
genannt, das enthält
(alle aufgeführten
Nebenkomponenten würden
bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
in zufriedenstellender Weise mitabgetrennt, falls sie Bestandteil
der flüssigen
Phase P wären:
| Vol-% |
Stickstoff | 51,54 |
Sauerstoff | 2,3 |
Propan | 29,20 |
Propen | 0,110 |
Methan | 0 |
Ethan | 0,077 |
n-Butan | 0,101 |
iso-Butan | 0,236 |
n-Butene | 0 |
iso-Buten | 0,001 |
1,3-Butandien | 0,009 |
Wasserstoff | 0,05 |
Kohlenmonoxid | 0,596 |
Kohlendioxid | 1,72 |
Wasser | 8,21 |
Acrolein | 0,09 |
Acrylsäure | 5,28 |
Essigsäure | 0,240 |
Propionsäure | 0,002 |
Ameisensäure | 0,019 |
Formaldehyd | 0,198 |
Benzaldehyd | 0,005 |
Maleinsäureanhydrid | 0,047 |
Methacrolein | 0,020 |
Methacrylsäure | 0,011
und |
Ethen | 0,032. |
Erfindungsgemäß vorteilhaft
wird man die erfindungsgemäß zu behandelnde
flüssige
Phase P aus den vorgenannten Produktgasgemischen der C3-Acrylsäurevorläuferpartialoxidation
dadurch erzeugen, dass man Acrylsäure aus dem Produktgasgemisch
auskondensiert. Das dabei anfallende Kondensat bildet erfindungsgemäß vorteilhaft
unmittelbar die flüssige
Phase P. Mit Vorteil erfolgt das Auskondensieren der Acrylsäure aus
dem (zuvor gegebenenfalls abgekühlten)
Produktgasgemisch als fraktionierende Kondensation (der gegebenenfalls
zusätzlich
eine Absorption mit Wasser und/oder wässrige Lösung überlagert wird, um Acrylsäureverluste
zu mindern), wie es z.B. in den Schriften EP-A 1015410, WO 2004/035514,
DE-A 10243625, EP-A 1015411, DE-A
10235847, EP-A 1159249, EP-A 1163201, EP-A 1066239 und EP-A 920408
ausführlich
beschrieben ist.
Dabei
wird das Produktgasgemisch zweckmäßig, gegebenenfalls nach zuvor
erfolgter direkter und/oder indirekter (z.B. mit einer Quenchflüssigkeit
gemäß der EP-A 1066239, oder gemäß der EP-A 1163201)
Kühlung
in einer trennwirksame Einbauten aufweisenden Trennkolonne in sich
selbst aufsteigend unter Seitenabzug einer rohen Acrylsäure (die
vorzugsweise die erfindungsgemäß zu behandelnde
flüssige Phase
P bildet; gegebenenfalls wird die rohe Acrylsäure zur Erzeugung der flüssigen Phase
P noch rektifikativ und/oder destillativ behandelt) fraktionierend
kondensiert.
Solchermaßen kondensativ
(und gegebenenfalls zusätzlich
rektifikativ) erzeugte flüssige
Phase P kann nun erfindungsgemäß kristallisativ
behandelt werden. Dabei gebildete, Methacrolein angereichert enthaltende
Mutterlauge wird man gemäß dem Vorbild
z.B. der EP-A 920408 bzw. WO 2004/035514 wenigstens teilweise, vorzugsweise
vollständig,
in die Kondensation der Acrylsäure
aus dem Produktgasgemisch rückführen. Den
Methacroleinauslaß wird
man dabei unterhalb des Seitenabzugs der rohen Acrylsäure ansiedeln.
Solchermaßen durch
Partial- oder Totalkondensation und/oder überlagerte Absorption mit Wasser oder
wässriger
Lösung
sowie gegebenenfalls rektifikative Nachbehandlung erzeugte, erfindungsgemäß zu behandelnde
flüssige
Phase P, kann neben den bereits aufgezeigten (erfindungsgemäß wesentlichen),
auf enthaltene Acrylsäure
bezogenen Gehalten an Methacrolein, enthalten:
65, oder 75,
oder 85 bis 99,5 Gew.-% Acrylsäure,
≥ 0, in der
Regel 0,1 bis 40 Gew.-% Wasser,
≥ 0, in der Regel 0,001 bis 5
Gew.-% Acrolein,
≥ 0,
in der Regel 0,001 bis 10 Gew.-% Methacrylsäure,
≥ 0, in der Regel 0,01 bis 5 Gew.-%
Essigsäure,
≥ 0, in der
Regel 0,01 bis 5 Gew.-% Propionsäure,
≥ 0, in der
Regel 0,001 bis 5 Gew.-% Formaldehyd,
≥ 0, in der Regel 0,001 bis 5
Gew.-% weitere von Methacrolein verschiedene Aldehyde (je Aldehyd),
und
≥ 0,
in der Regel 0,01 bis 5 Gew.-% Maleinsäure.
Mit
Vorteil werden die vorgenannten Gehalte der flüssigen Phase P betragen:
93
bis 98 Gew.-% Acrylsäure,
1
bis 5 Gew.-% Wasser,
0,001 bis 3 Gew.-% Acrolein,
0,001
bis 3 Gew.-% Methacrylsäure,
0,1
bis 3 Gew.-% Essigsäure,
0,01
bis 3 Gew.-% Propionsäure,
0,001
bis 3 Gew.-% Formaldehyd,
0,001 bis 3 Gew.-% weitere Aldehyde
(je Aldehyd) und
0,01 bis 3 Gew.-% Maleinsäure.
Auch
kann sie den Angaben der WO 02/055469 bzw. WO 03/078378 folgend
bis zu 3 Gew.-% Protoanemonin enthalten.
Die
erfindungsgemäße kristallisative
Behandlung der flüssigen
Phase P, insbesondere einer in vorgenannter Weise kondensativ und/oder
absorptiv und/oder rektifikativ gewonnenen flüssigen Phase P, unterliegt grundsätzlich keiner
Beschränkung,
einschließlich
den Verfahren zur Abtrennung der Mutterlauge vom Kristallisat (alle
im genannten Stand der Technik ausgeführten Verfahren sind anwendbar).
D.h.,
sie kann einstufig, oder mehrstufig, kontinuierlich oder diskontinuierlich
durchgeführt
werden. Insbesondere kann sie auch als fraktionierte Kristallisation
durchgeführt
werden. Üblicherweise
werden bei einer fraktionierten Kristallisation alle Stufen, die
ein Acrylsäurekristallisat
erzeugen, das (insbesondere an Methacrolein) reiner als die zu geführte flüssige Phase
P ist, Reinigungsstufen genannt und alle anderen Stufen Abtriebsstufen.
Zweckmäßig werden
nun mehrstufige Verfahren nach dem Gegenstromprinzip betrieben,
bei dem nach der Kristallisation in jeder Stufe das Kristallisat
von der Mutterlauge abgetrennt und dieses Kristallisat der jeweiligen
Stufe mit dem nächsthöheren Reinheitsgrad
zugeführt
wird, während
der Kristallisationsrückstand der
jeweiligen Stufe mit dem nächstniedrigen
Reinheitsgrad zugeführt
wird.
In
der Regel liegt die Temperatur der flüssigen Phase P während des
erfindungsgemäßen Verfahrens zwischen –25°C und +14°C, insbesondere
zwischen 12°C
und –5°C.
Beispielsweise
kann das erfindungsgemäße Verfahren
als Schichtkristallisation ausgeführt sein (vgl. DE-OS 2606364,
EP-A 616998, EP-A 648520 und EP-A 776875). Dabei wird das Kristallisat
in Form zusammenhängender,
fest anhaftender Schichten ausgefroren. Die Trennung des abgeschiedenen
Kristallisats von der verbliebenen Restschmelze (die Mutterlauge)
erfolgt durch einfaches Abfließen
der Restschmelze. Prinzipiell unterscheidet man zwischen „statischen" und „dynamischen" Schichtkristallisationsverfahren.
Kennzeichnend für
die dynamische Schichtkristallisation von flüssigen Phasen P ist eine erzwungene
Konvektion der flüssigen
Phase P. Diese kann durch Umpumpen der flüssigen Phase durch volldurchströmte Rohre,
durch Aufgabe der flüssigen
Phase P als Rieselfilm (z.B. gemäß EP-A 616998)
oder durch Einleiten von Inertgas in eine flüssige Phase P oder durch Pulsieren
erfolgen.
Bei
den statischen Verfahren ruht die flüssige Phase P (z.B. in Rohrbündel- oder
Plattenwärmetauschern)
und scheidet sich schichtförmig
durch langsame Temperatursenkung auf der Sekundärseite ab. Danach wird die
Restschmelze (Mutterlauge) abgelassen, durch langsame Temperaturerhöhung stärker verunreinigte
Fraktionen aus der Kristallschicht abgeschwitzt und nachfolgend
das Reinprodukt abgeschmolzen (vgl. WO 01/77056).
Erfindungsgemäß bevorzugt
wird das erfindungsgemäße Verfahren
im Fall aller in dieser Schrift beschriebenen flüssigen Phasen P jedoch gemäß der Lehre
der WO 01/77056, der WO 02/055469 und WO 03/078378 als Suspensionskristallisation
ausgeführt.
Dabei
wird in der Regel durch Kühlung
der flüssigen
Phase P eine Acrylsäurekristalle
suspendiert enthaltende Kristallsuspension erzeugt, wobei die Acrylsäurekristalle
einer geringeren und die verbleibende Restschmelze (Mutterlauge)
einen höheren
Methacro leingehalt (relativ bezogen auf die jeweilige Gesamtmenge) aufweist,
als die zu reinigende flüssige
Phase P. Dabei können
die Acrylsäurekristalle
unmittelbar in Suspension befindlich wachsen und/oder sich als Schicht
auf einer gekühlten
Wand abscheiden von der sie anschließend abgekratzt und in der
Restschmelze (Mutterlauge) resuspendiert werden.
Alle
in der WO 01/77056, WO 02/055469, sowie WO 03/078378 aufgeführten Suspensionskristaller und
Suspensionskristallisationsverfahren kommen erfindungsgemäß in Betracht.
In der Regel weist die dabei erzeugte Acrylsäurekristallisatsuspension einen
Feststoffgehalt von 20 bis 40 Gew.-% auf.
Weiterhin
kommen alle in den vorgenannten WO-Veröffentlichungen genannten Verfahren
zur Trennung von gebildetem Suspensionskristallisat und verbliebener
Mutterlauge in Betracht (z.B. mechanische Trennverfahren wie Zentrifugieren).
Erfindungsgemäß bevorzugt
erfolgt die Trennung in einer Waschkolonne. Bevorzugt handelt es
sich dabei um eine Waschkolonne mit erzwungenem Transport der abgeschiedenen Acrylsäurekristalle.
Der Kristallvolumenanteil im Kristallbett erreicht dabei in der
Regel Werte > 0,5.
Im Regelfall wird die Waschkolonne bei Werten von 0,6 bis 0,75 betrieben.
Als Waschflüssigkeit
wird mit Vorteil die Schmelze von in der Waschkolonne vorab gereinigten
(abgetrennten) Acrylsäurekristallen
verwendet. Die Wäsche
erfolgt normalerweise im Gegenstrom. Damit umfasst das erfindungsgemäße Verfahren
insbesondere Verfahren, welche folgende Verfahrensschritte umfassen:
- a) Auskristallisieren von Acrylsäure aus
einer flüssigen
Phase P
- b) Trennen des Acrylsäurekristallisats
von der verbliebenen Mutterlauge (Restschmelze, flüssigen Restphase),
- c) wenigstens teilweises Aufschmelzen des abgetrennten Acrylsäurekristallisats
und
- d) wenigstens teilweises Rückführen des
aufgeschmolzenen Acrylsäurekristallisats
zum Schritt b) und/oder zum Schritt a).
Bevorzugt
erfolgt dabei der Schritt b) durch Gegenstromwäsche mit in den Schritt b)
rückgeführtem aufgeschmolzenem
zuvor abgetrenntem Acrylsäurekristallisat.
Erfindungsgemäß vorteilhaft
enthält
die flüssige
Phase P bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens Wasser, da eine
Ausbildung von Acrylsäurekristallisat
im Beisein von Wasser gemäß der Lehre
der WO 01/77056 und WO 03/078378 eine für die nachfolgende Trennung
des Kristallisats von verbliebener Mutterlauge besonders günstige Kristallform
bedingt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kristallisation als
Suspenskristallisation ausgeführt
wird, und noch mehr, wenn die nachfolgende Mutterlaugeabtrennung
in einer Waschkolonne ausgeführt
wird, und noch mehr, wenn dabei als Waschflüssigkeit die Schmelze von in
der Waschkolonne bereits gereinigtem Acrylsäurekristallisat verwendet wird.
D.h.,
das erfindungsgemäße Verfahren
umfasst insbesondere Verfahren, bei denen man die zu reinigende
flüssige
Phase P unter Einwirkung von Kälte
in eine aus Acrylsäurekristallisat
und flüssiger
Restphase (Restschmelze) bestehende Kristallisatsuspension überführt, wobei
der Gewichtsanteil des Acrylsäurekristallisats
an Methacrolein kleiner und der Gewichtsanteil der flüssigen Restphase
(der Mutterlauge) an Methacrolein größer als der Methacroleingewichtsanteil
der flüssigen
Phase P ist, von der Kristallisatsuspension gegebenenfalls einen
Teil der verbliebenen Mutterlauge mechanisch abtrennt und das Acrylsäurekristallisat
in einer Waschkolonne von verbliebener Mutterlauge mit der Maßgabe befreit,
dass
- a) die flüssige Phase P bezogen auf die
darin enthaltene Acrylsäure
0,20 bis 30, häufig
bis 20, oft bis 10 Gew.-% an Wasser enthält, und
- b) als Waschflüssigkeit
die Schmelze von in der Waschkolonne gereinigtem Acrylsäurekristallisat
verwendet wird.
Insbesondere
umfasst das erfindungsgemäße Verfahren
vorstehende Verfahren, wobei die flüssige Phase P ≥ 80 Gew.-%
Acrylsäure,
oder ≥ 90
Gew.-% Acrylsäure,
oder ≥ 95
Gew.-% Acrylsäure
aufweist. Das molare Verhältnis
V in der zu reinigenden flüssigen
Phase P kann dabei jeweils alle in dieser Schrift genannten Werten
aufweisen.
Weiterhin
ist es erfindungsgemäß vorteilhaft,
wenn der Wassergehalt der flüssigen
Phase P bei vorstehend beschriebenen Verfahrensweisen (bzw. ganz
generell bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens), bezogen auf
in der flüssigen
Phase P enthaltene Acrylsäure,
0,2 bzw. 0,4 bis 8, bzw. bis 10, bzw. bis 20, bzw. bis 30 Gew.-%,
bzw. 0,6 bis 5 Gew.-%, bzw. 0,60 bis 3 Gew.-% beträgt.
Selbstredend
ist das erfindungsgemäße Verfahren
auch auf alle Roh-Acrylsäuren
der WO 98/01414 anwendbar, soweit diese zusätzlich Methacrolein als Nebenkomponente
enthalten.
Alles
Vorgenannte gilt vor allem dann, wenn die Waschkolonne eine Waschkolonne
mit erzwungenem Transport der Acrylsäurekristalle ist, und dies
vor allem dann, wenn es eine hydraulische oder eine mechanische
Waschkolonne gemäß der WO
01/77056 ist und sie wie dort ausgeführt betrieben wird.
Alles
Vorgenannte gilt vor allem dann, wenn die Waschkolonne gemäß den Lehren
der WO 03/041832 sowie der WO 03/041833 ausgeführt ist und betrieben wird.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
gestattet so, mit der Sequenz Partialoxidation wenigstens eines C3-Vorläufers,
fraktionierende Acrylsäurekondensation
aus dem Produktgasgemisch der Partialoxidation, Suspensionskristallisation
des entnommenen Acrylsäurekondensats
und Abtrennung des Suspensionskristallisats von verbliebener Mutterlauge
in einer Waschkolonne unter Anwendung einer Reinkristallisatschmelze
als Waschflüssigkeit,
auf effizienteste Art und Weise und unter Anwendung lediglich einer
Kristallisationsstufe die Herstellung von superabsorbertauglicher
Acrylsäure
(solche Acrylsäure
kann selbstredend auch für
alle anderen in der WO 02/055469 und WO 03/078378 angesprochenen
Verwendungen eingesetzt werden und dies auch dann, wenn von einer
billigen, die Nebenproduktbildung von Methacrolein bedingenden C3-Vorläufer-Rohstoffquelle
für die
Partialoxidation ausgegangen wird).
Selbstverständlich werden
alle in dieser Schrift aufgeführten
Verfahrensschritte polymerisationsinhibiert durchgeführt. Dabei
kann wie im aufgeführten
Stand der Technik beschrieben vorgegangen werden. Eine herausragende
Position unter der Gesamtmenge der verfügbaren Acrylsäure-Prozeßstabilisatoren
nehmen Dibenzo-1,4-thiazin (PTZ), 4-Hydroxy-2,2,6,6-tetramethylpiperidin-1-oxyl
(4-OH-TEMPO) und p-Methoxyphenol
(MEHQ) ein, die entweder jeweils für sich, oder paarweise oder
als Dreiergemisch Bestandteil der erfindungsgemäß zu behandelnden flüssigen Phase
P sein können. Üblicherweise
beträgt
die Gesamtmenge von an in der flüssigen
Phase P enthaltenen Polymerisationsinhibitoren, bezogen auf die
Gesamtmenge an darin enthaltener Acrylsäure und Methacrolein 0,001
bis 2 Gew.-%.
Aufgrund
unerwünschter
Bildung von Acrylsäure-Oligomeren
(Michael-Addukte) in der flüssigen
Phase P bei deren sich selbst überlassen,
wird das erfindungsgemäße Verfahren
möglichst
umgehend nach Erzeugung der flüssigen
Phase P angewendet.
In
erfindungsgemäß vorteilhafter
Weise werden bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens auch sonstige
in der flüssigen
Phase P enthaltene C4- (z.B. Buten-1, Butadien,
n-Butan etc.) Partialoxidationsfolgeprodukte wie z.B. Methacrylsäure, Buttersäuren, Butyraldehyde
etc. mitabgetrennt.