DE102004061306A1 - Waschmittel-Einspüleinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Einspüleinrichtung (1, 1') ist insbesondere für eine Waschmaschine (W) vorgesehen und hat mindestens eine oben offene, bespülbare Kammer (2). DOLLAR A Damit die Flüssigkeit beim Einspülen nicht so leicht in den Außenbereich der Einspüleinrichtung gelangt, zum Beispiel durch Leckage- und/oder Kondensationswasser und um die Konstruktion der Einspüleinrichtung, insbesondere im Dichtungsbereich, zu vereinfachen und den Montageaufwand zu reduzieren, ist mindestens ein die obere Öffnung der bespülbaren Kammer (2) mindestens teilweise umlaufender Ringkanal (3, 3') vorhanden und eine bereits in den Ringkanal (3, 3') eingedrungene Flüssigkeit aus diesem Kanal ableitbar.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Einspüleinrichtung, insbesondere zum Einspülen von Waschmittel in eine Waschmaschine, mit mindestens einer oben offenen, bespülbaren Kammer, eine Einspülvorrichtung mit zusätzlicher Abdeckblende und eine Waschmaschine mit einer erfindungsgemäßen Einspüleinrichtung.
- Aus
DE 67 50 750 U ist ein Waschmitteleinspülgefäß bekannt, bei dem zur Dichtung zwischen einer Behälterwandung und einer Abdeckschürze ein umlaufendes Dichtelement vonnöten ist, das ein Entweichen von Wasser in die Umgebung der Einrichtung verhindert. - Beispielsweise aus
DE 31 36 768 A1 ist eine Einrichtung zum breitgefächerten Zuführen von Wasser in einen oben offenen Behälter bekannt, bei der eine Abdichtung zwischen einer Einspüleinrichtung und dem zugehörigen Abdeckrahmen ohne spezielle Dichtelemente auskommt. Die Einrichtung ausDE 31 36 768 A1 ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Rohröffnung als Bestandteil einer halbrunden Wand von einem schlitzförmigen Hohlraum umkleidet ist, und eine Schürze einstückig mit einem einen Hohlraum nach oben abschließenden Abdeckrahmen verbunden ist, der im Bereich außerhalb des Hohlraums einen innen an der in diesem Bereich nach außen zurücktretenden Wand anliegenden und im Abstand zur Schürze geführten Passrahmen und im Hohlraum eine im Zuge des Passrahmens verlaufende Zentrierschale aufweist, und dass der Hohlraum die Schürze nach unten überragt. - Die bekannten Vorrichtungen haben den Nachteil, dass sie eine vergleichsweise aufwändige Dichtung benötigen, sei es durch ein spezielles Dichtelement oder durch eine komplizierte Ausgestaltungen der Wasserzufuhr oder des Dichtungsbereichs.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine erhöhte Sicherheit gegen in den Außenbereich der Einspüleinrichtung gelangende Flüssigkeit, zum Beispiel Leckage- und/oder Kondensationswasser, zu gewährleisten. Eine weitere Aufgabe ist es, eine Konstruktion der Einspüleinrichtung, insbesondere im Dichtungsbereich, zu vereinfachen. Auch ist es eine Aufgabe, eine Möglichkeit zur Reduzierung eines Montageaufwands be reitzustellen. Eine weitere Aufgabe liegt in der möglichen Optimierung des Bauraums zwischen Einspüleinrichtung und einer Abdeckblende.
- Diese Aufgaben werden dadurch gelöst, dass eine Einspüleinrichtung mit mindestens einer oben offenen, bespülbaren Kammer so ausgeprägt ist, dass ein die obere Öffnung der bespülbaren Kammer mindestens teilweise umlaufender Ringkanal vorhanden ist, und eine im Ringkanal befindliche Flüssigkeit ableitbar ist. Dadurch kann aus der bespülbaren Kammer in Richtung des Ringkanals austretende Flüssigkeit aufgefangen und wieder in die bespülbare Kammer zurückgeführt werden. Dies ist z. B. der Fall bei Leckageflüssigkeit, die am Rand der bespülbaren Kammer seitlich, beispielsweise durch einen Dichtungsbereich hindurch, austritt.
- Die Einspüleinrichtung ist besonders geeignet, in mit Hilfe von Flüssigkeiten) reinigenden Geräten eingesetzt zu werden, also z. B. in einer Waschmaschine oder einer Spülmaschine. In diesem Fall ist die Flüssigkeit typischerweise Wasser, das bei Bedarf mit – gelösten und/oder noch ungelösten – Reinigungsmitteln angereichert ist.
- Der Dichtungsbereich kann sich beispielsweise zwischen der Einspüleinrichtung und einer aufsetzbaren Abdeckblende befinden, bezieht sich aber auch auf dichtende Bereiche zwischen mehreren Teilen der Einspüleinrichtung, falls diese mehrstückig ausgeführt ist.
- Der Ringkanal kann – je nach Bedarf – sowohl mindestens teilweise umlaufend als auch ganz umlaufend sein. Bei mehr als einer bespülbaren Kammer kann es z. B. vorteilhaft sein, wenn der Ringkanal sämtliche bespülbare Kammern – mindestens teilweise – umläuft. Der Ringkanal kann zur schnelleren Flüssigkeitsableitung auch abgeschrägt sein.
- Durch den Ringkanal ergibt sich eine erhöhte Sicherheit gegen in den Außenbereich der Einspüleinrichtung gelangende Flüssigkeit, da diese im Ringkanal aufgefangen und abgeleitet wird. Dabei kann es sich sowohl um Leckageflüssigkeit als auch, z. B., um unter einer Blende kondensierendes Kondensationswasser handeln. Durch die Auffangfunktion des Ringkanals kann die Konstruktion der Einspüleinrichtung, insbesondere im Dichtungsbereich, vereinfacht werden, da nun keine aufwändige Dichtung, z. B. durch Einsatz spezieller Dichtungselemente, mehr benötigt wird und / oder eine einfachere Konstruktion des Dichtungsbereichs erreichbar ist. Dadurch ergibt sich auch eine Reduzierung des Monta geaufwands. Wegen der potentiell einfachen Gestaltung des Dichtungsbereichs kann die Einspüleinrichtung vergleichsweise kompakt, insbesondere niedrig, ausgelegt werden. Dadurch ergibt sich auch eine Optimierung des Bauraums zwischen Einspüleinrichtung und einer Abdeckblende.
- Es ist vorteilhaft, wenn für den Fall, dass auf die Einspüleinrichtung eine Abdeckblende aufsetzbar ist, so dass bei Aufsatz ein Dichtungsbereich zwischen Einspüleinrichtung und Abdeckblende erzeugbar ist, wobei der Dichtungsbereich die mindestens eine bespülbare Kammer mindestens teilweise umlaufend umgibt, sich der Ringkanal mindestens teilweise auf der der bespülbaren Kammer abgewandten Seite des Dichtungsbereichs befindet. Dadurch kann dieser Dichtbereich einfacher ausgelegt sein. Insbesondere ist es günstig, wenn der gesamte Dichtbereich durch den Ringkanal gegen Leckage abgesichert ist. Der Dichtbereich kann beispielsweise durch eine Steckverbindung zustande kommen und/oder durch andere Maßnahmen wie Aufstecken, Verrastung, Verklebung oder Verschweißung.
- Es ist günstig, wenn der Ringkanal mindestens eine zur Ableitung ausgelegte Ableitöffnung, insbesondere eine Bohröffnung, zu der mindestens einen bespülbaren Kammer aufweist. Dabei ist es besonders günstig, wenn die Ableitöffnung in ein Auffangportal integriert ist.
- Es kann zur Montage günstig sein, wenn die Einspüleinrichtung mehrteilig aufgebaut ist, insbesondere aus einem Unterteil und mindestens einem darin einsetzbaren Oberteil. Die verschiedenen Teile bilden, z. B., an ihren Auflagebereichen wieder Dichtbereiche, die durch den Ringkanal gegen Leckage abgesichert werden können. Die Verbindung zwischen den einzelnen Teilen der Einspüleinrichtung kommt meist durch eine Steckverbindung zustande, und kann aber auch beliebig anders zusammengehalten werden, z. B. durch Aufstecken, Verrastung, Verklebung oder Verschweißung.
- Bei mehrteiligem Aufbau der Einspüleinrichtung ist es vorteilhaft, wenn der Ringkanal in das Unterfeil der Einspüleinrichtung, in das die anderen Teile eingelassen werden, integriert ist. Denn dann kann, z. B. bei äußerer seitlicher Position des Ringkanals, eine Leckage der (inneren) Dichtungsbereiche der einzelnen Schalenteile durch den außen anliegenden Ringkanal abgefangen werden. Er ist günstig, wenn das durch einen Ablauf von Flüssigkeit aus dem Ringkanal in das Unterteil geschieht, z. B. durch eine Bohröffnung zwischen Ringkanal und Unterteil.
- Bei mehrteiligem Aufbau der Einspüleinrichtung ist es weiterhin vorteilhaft, wenn mindestens ein Wasseranschluss in das Oberteil der Einspüleinrichtung integriert ist.
- Die Aufgaben werden auch durch eine Einspülvorrichtung gelöst, die eine erfindungsgemäße Einspüleinrichtung und mindestens eine auf die oben offene Seite der Einspüleinrichtung aufgesetzte Abdeckblende umfasst.
- Ebenfalls erfindungsgemäß ist eine Waschmaschine, insbesondere eine Waschmaschine mit von der Oberseite her zugänglicher Einspüleinrichtung, mit einer erfindungsgemäßen Einspüleinrichtung.
- In den folgenden Ausführungsbeispielen wird die Einspüleinrichtung anhand der Zeichnungen schematisch näher dargestellt und beschrieben. In der Zeichnung zeigen
-
1 eine perspektivische Ansicht einer von oben beschickbaren Trommelwaschmaschine („Toplader") mit geöffnetem Deckel, -
2 in Schrägansicht eine Ausführungsform einer Einspüleinrichtung und -
3 als Schnittdarstellung in Seitenansicht eine weitere Ausführungsform einer Einspüleinrichtung zusammen mit Abdeckblende. -
1 zeigt schematisch in Schrägansicht eine Toplader-Waschmaschine W mit einer Einspüleinrichtung1 , die durch eine Abdeckblende4 abgedeckt ist. Für einen Benutzer ist die Einspüleinrichtung1 bzw. deren bespülbare Kammern, von oben zur Einfüllung, z. B. von Waschmitteln, zugänglich. Typischerweise ist in den Kammern solange eine Substanz, z. B. ein Waschmittel in Form von Pulver oder Granulat oder auch als viskose Flüssigkeit, lagerbar, bis die Kammer mit Wasser ausgespült und die Wasser-Waschmittel-Mischung typischerweise in die Waschtrommel gespült wird. Durch die Abdeckblende4 wird unter anderem die Verunreinigung der nichtzugänglichen Teile der Waschmaschine W reduziert, gleichzeitig wird durch die Dichtung zur Einspüleinrichtung1 eine Leckage von in die bespülbare Kammer eingespültem Wasser in das Innere der Waschmaschine W oder auch aus ihr heraus reduziert bzw. unterbunden. -
2 zeigt in Schrägansicht von oben eine Einspüleinrichtung1 bei abgenommener Abdeckblende. - Die Einspüleinrichtung
1 weist eine nach oben offene erste bespülbare Kammer2a und eine nach oben offene zweite bespülbare Kammer2b auf, welche geteilt ist. Die Kammern2a ,2b sind so ausgearbeitet, dass sie als Einsatz in eine Unterschale der Einspüleinrichtung1 ausgeprägt sind. Die Einspüleinrichtung1 wird teilweise von einem Ringkanal3 umlaufen. Die Einspüleinrichtung1 umfasst hier zwei Halterungen13a ,13b für Warm- bzw. Kaltwasser-Zuführschläuche zur Bespülung der Kammern2a ,2b sowie eine Halterung14 für einen zur Waschtrommel führenden Ablaufschlauch. In einer Halterungsfläche9 integriert ist ein Anschluss10 für einen von einer der Wasserzufuhreinrichtungen abgezweigten Kanal, der z. B. Reinwasser zur Trommel befördern kann, beispielsweise speziell zur Bespülung der durchsichtigen Trommeltür. - In diesem Ausführungsbeispiel wird der Ringkanal
3 von der Halterungsfläche9 unterbrochen. An einem Ende des Ringkanals3 ist eine – hier nicht sichtbare – Ableitöffnung für Leckagewasser vorhanden. Im Bereich der Ableitöffnung befindet sich ein Auffangportal7 . Auf der Halterungsfläche9 befindliches Wasser kann durch eine Durchlassöffnung6 in den Ringkanal3 geleitet werden. - Zwischen dem Ringkanal
3 und den bespülbaren Kammern2a ,2b befindet sich ein aufragender Rand8 , der zusammen mit einer – hier nicht dargestellten – Abdeckplatte einen Dichtungsbereich bzw. eine Dichtung bildet. Die Dichtung muss nicht hermetisch sein, da eventuell von einer der Kammern2a ,2b in Richtung des Ringkanals3 durch die Dichtung bzw. den Dichtungsbereich5 dringende Leckage vom Ringkanal3 aufgefangen und über die Ableitöffnung in die hier erste bespülbare Kammer2a geleitet wird. - Im Betrieb ist die Einspüleinrichtung
1 bis auf einen Teil der Kammern2a ,2b durch die – in dieser Figur nicht dargestellte – Abdeckblende4 abgedeckt. Ein Bediener kann z. B. Waschmittel von oben in die Kammern2a ,2b füllen. In Laufe des Waschgangs wird eine oder werden beide Kammern2a ,2b über einen Wasserzulauf mit Wasser bespült, so dass das Waschmittel sich mit dem Wasser vermischt und dann über einen – hier nicht dargestellten – Waschmittelablauf in die Waschtrommel geführt wird. Zum gründlichen Ausspülen der Kammern2a ,2b wird das Wasser möglichst durch die gesamte Kammer, also auch durch ihren oberen Bereich geführt. Ein kräftige Wasserströmung durch die Kammern2a ,2b wird unter Einsatz von üblichen Mitteln wie die Steuerung des Wasserdrucks, die Führung des Wasserstrahls und/oder die Form der Abdeckblende, z. B. mit einer in die Kammern2a ,2b ragenden, überhängenden Schürze, gewährleistet. Hingegen dringt das Wasser bzw. das Wasser-/Waschmittel-Gemisch oft unter der Abdeckblende4 bis zum Dichtungsbereich5 vor. Dort soll zuverlässig verhindert werden, dass das Wasser in signifikanten Mengen in den Außenbereich der Einspüleinrichtung1 und damit in das Innere der Waschmaschine W gelangt. Dies wird in diesem Ausführungsbeispiel so verhindert, dass noch durch den Dichtungsbereich gelangendes Wasser im Ringkanal3 aufgefangen und wieder abgeleitet wird. Zudem hat die hier dargestellte Einspüleinrichtung1 den Vorteil, dass eventuell auftretendes Kondensationswasser sich in der Abdeckblende4 fangen und in den Ringkanal3 tropfen kann. - In anderen Ausführungsbeispielen kann der Ringkanal selbstverständlich auch durchgehend umlaufend ausgeführt sein, oder dem Verlauf des Dichtungsbereichs nur teilweise folgen, z. B. indem der Ringkanal nur teilweise auf der der bespülbaren Kammer abgewandten Seite des Dichtungsbereichs verläuft.
-
3 zeigt schematisch als Schnittdarstellung in Seitenansicht entlang der in1 gezeigten Sichtachse III-III eine Einspülvorrichtung (E), zusammengesetzt aus einer weiteren Einspüleinrichtung1' und einer Abdeckblende4 . - In diesem Ausführungsbeispiel ist die Einspüleinrichtung
1' mehrteilig ausgeführt, nämlich mit einem Unterteil11 und einem Oberteil12 . Selbstverständlich kann die Einspüleinrichtung1' auch weitere Teile umfassen. Die Unterschale11 weist nun einen an der der bespülbaren Kammer2c abgewandten Seite befindlichen, umlaufenden Ringkanal3' auf. Das Oberteil12 ist in das Unterteil11 eingesetzt. Unterteil11 und Oberteil12 können beliebig miteinander befestigt sein, z. B. durch Verrastung mittels Rasthaken, Verklebung, Verschweißung und so weiter. - Auf der oben offenen Seite der Einspüleinrichtung
1' ist eine Abdeckblende4 aufgesetzt. Die Abdeckblende weist u. a. an der der bespülbaren Kammer2c zugewandten Seite nach innen gekrümmte, überhängende Schürzen auf, die einen Wasseraustritt durch die obere Öffnung der Kammer2c verhindern. Die Verbindung zwischen Einspüleinrichtung1' und Abdeckblende kann beispielsweise durch Verrastung nach dem in3 derDE 31 36 768 A1 dargestellten Prinzip geschehen. Eine Verrastung hat den Vorteil, dass die Abdeckblende4 zur Reinigung abnehmbar gestaltet sein kann. - Nach Aufsatz der Abdeckblende
4 ergibt sich ein Dichtungsbereich5 , der gegenüber einer aus der Kammer2c an den Wänden nach oben gespülten Flüssigkeit zumindest teilweise abgedichtet ist. Sollte dennoch Flüssigkeit durch die Zwischenräume zwischen Abdeckblende4 und Einspüleinrichtung1 gelangen, so wird diese im Ringkanal3' aufgefangen. - Der Ringkanal
3' ist – hier nicht dargestellt – zum Flüssigkeitsdurchlass mit dem Unterteil11 verbunden, ein Wassereinlass ist in das Oberteil12 integriert. - In anderen Aufführungsformen können sich auch Zwischenräume zwischen den einzelnen Teilen der Einspüleinrichtung ergeben, durch die Leckageflüssigkeit nach außen und dann in den Ringkanal gelangt.
- Die Form des Dichtungsbereichs
5 und der Abdeckblende4 ist ebenfalls auf die konstruktiven Gegebenheiten anpassbar, wie beispielsweise in3 derDE 31 36 768 A1 dargestellt.
Claims (9)
- Einspüleinrichtung (
1 ,1' ), insbesondere zum Einspülen von Waschmittel in eine Waschmaschine (W), mit mindestens einer oben offenen, bespülbaren Kammer (2 ), dadurch gekennzeichnet, dass – mindestens ein die obere Öffnung der bespülbaren Kammer (2 ) mindestens teilweise umlaufender Ringkanal (3 ,3' ) vorhanden ist, und – eine im Ringkanal (3 ,3' ) befindliche Flüssigkeit ableitbar ist. - Einspüleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – auf die oben offene Seite der Einspüleinrichtung (
1 ,1' ) eine Abdeckblende (4 ) aufsetzbar ist, – so dass bei Aufsatz der Abdeckblende (4 ) ein Dichtungsbereich (5 ) zwischen Einspüleinrichtung (1 ,1' ) und Abdeckblende (4 ) erzeugbar ist, wobei – der Dichtungsbereich (5 ) die mindestens eine bespülbare Kammer (2 ) mindestens teilweise umlaufend umgibt, und – der Ringkanal (3 ,3' ) sich mindestens teilweise auf der der bespülbaren Kammer (2 ) abgewandten Seite des Dichtungsbereichs (5 ) befindet. - Einspüleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkanal (
1 ,1' ) mindestens eine Ableitöffnung zu der bespülbaren Kammer (2 ,2a ,2c ) aufweist. - Einspüleinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ableitöffnung in ein Auffangportal (
7 ) integriert ist. - Einspüleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einspüleinrichtung (
1' ) mehrteilig aufgebaut ist, insbesondere aus einem Unterteil (11 ) und mindestens einem darin einsetzbaren Oberteil (12 ). - Einspüleinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkanal (
3' ) in das Unterteil (11 ) der Einspüleinrichtung (1' ) integriert ist. - Einspüleinrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Wasseranschluss in das Oberteil (
12 ) der Einspüleinrichtung (1' ) integriert ist. - Einspülvorrichtung (E), dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine Einspüleinrichtung (
1 ,1' ) nach einem der Ansprüche 2 bis 7 und eine auf die Einspüleinrichtung (1 ,1' ) aufgesetzte Abdeckblende (4 ) umfasst. - Waschmaschine (W), insbesondere Waschmaschine, bei der die Wäsche von vorn in den Behandlungsraum eingeführt wird, mit mindestens einer Einspüleinrichtung (
1 ,1' ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7.
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