Schleif-
oder Druckschuhe für
Flachbandschleifmaschinen werden in der Regel aus mehreren Lagen
hergestellt. Eine zentrale Lage bildet dabei ein Schafswollfilz,
welches mit einer weiteren Lage beklebt ist, die eine Graphitbeschichtung
oder eine Beschichtung mit anderen Trockengleitmitteln aufweist. Hierdurch
entstehen mehrschichtige Schleifschuhe, in welchem die zentrale
Schafswollfilzpolsterung eine Klebeschicht aufweist, auf welcher
eine Gewebeschicht liegt, auf welcher wiederum eine Klebeschicht und
dann die Trockenschmierschicht aufgebracht ist. Zur anderen Seite
der Schafswollfilzpolsterschicht tragen die Schleifschuhvorrichtungen
gegebenenfalls weitere Polster, weitere Klebeschichten oder Montagemittel
zur Befestigung des Schleifschuhs auf einem Schleif- oder Druckschuhträger.
In
der
DE 196 01 379
A1 wird eine Vorrichtung zum Andrücken eines umlaufenden Schleifbandes
an die Oberfläche
eines Werkstückes
offenbart. Der darin zentrale Druckschuh weist als Ausgleichsmaterial
eine Filzschicht auf.
In
der
DE 41 14 819 A1 wird
ein Druckschuh für
eine Flachbandschleifmaschine offenbart. Der in der zuletzt genannten
Patentschrift offenbarte Druckschuh besteht aus einer Kombination
von Filz und einem pneumatischen Luftpolster, wobei zwischen dem
pneumatischen Luftpolster und dem Filz Versteifungs- plättchen angeordnet
sind. Die komplexe Lagenanordung aus pneumatischem Luftpolster,
Versteifungsstäbchen
und Andruckfilz ist notwendig, damit sich der Druckschuh unter der
Belastung im Einsatz nicht verzerrt oder verformt. Gleichzeitig
wird das pneumatische Luftpolster dafür gebraucht, den Andruck des
Druckschuhs zu steuern. Wie in gattungsgemäßen Schleifschuhen ist auch
in diesem Schleifschuh der zentrale Bestandteil des Druckschuhs
ein Wollfilz.
In
der deutschen Offenlegungsschrift
DE 1 944 194 A1 wird ein Schleifmaschinengleitband
offenbart. Zentraler Erfindungsgedanke in der Offenlegungsschrift ist
die Verwendung von Magnesiumsilikat als Trockengleitmittel. Auch
in dieser Druckschrift wird offenbart, dass der Schleifschuh eine
Ausgleichsschicht in Form eines Filzes oder eines Polsters aufweist,
auf das ein Gewebeband geklebt oder gezogen ist, welches seinerseits
eine Klebedispersion oder klebende Paste mit Trockenschmierstoffen aufweist.
Aus
der
DE 100 65 531
A1 ist eine Schleifvorrichtung bekannt, die zur Übertragung
einer gewünschten
Andruckkraft einen mit einem Fluid befüllbaren, flexiblen Hohlkörper verwendet,
welcher ein Elastomer aufweist. Hierbei wird als Elastomer ein offenporiger
Schaumstoff verwendet, der die Möglichkeit
bietet den Hohlkörper
mit einem Fluid zu befüllen,
welches in die offenen Poren des Elastomers eindringen kann. Nachteilig
bei dieser Ausführung
ist, dass aufgrund der hohen Elastizität des befüllten Hohlkörpers Unebenheiten der zu schleifenden Oberfläche nicht
beseitigt werden können,
da sich der elastische Hohlkörper
immer an die Unebenheiten anschmiegen wird und somit keine Planfläche erzielbar
ist.
Aus
der
DE 35 21 840 A1 ist
ein Schleifschuh zum Andrücken
eines umlaufenden Schleifbandes einer Bandschleifmaschine bekannt,
wobei die maschinenüblichen
Schleifschuhträger
einen Druckstreifen aus einem temperaturbeständigen Werkstoff, vorzugsweise
Metall, aufweisen, um die innere Druckschiene als Ersatz für einen
Filzbelag einzusetzen. Um die erforderliche Gleitwirkung zu erzielen wird
hierbei ein Gleitbelag über
den Schleifschuh aufgezogen. Der hierbei vorgesehene Gleitbelag
dient jedoch nicht zur Polsterung, sodass ein zusätzliches Polster
erforderlich ist.
Die
Verwendung von viellagigen Druckschuhen hat den Nachteil, dass diese
zu ungleichmäßigem Andruck
führen
oder dass die Flexibilität
der zentralen Polsterschicht durch die aufgebauten Schichten verringert
wird. Die Reduktion der Flexibilität hat zur Folge, dass die Schleifschuhe
nicht auf einer Rolle aufgewickelt werden können, da das Aufrollen eine
Delaminierung der einzelnen Schichten zur Folge haben würde. Auch
wenn der Schleifschuh nicht delaminiert, sondern die Schichten nur
innerhalb ihrer Schichtenlage einer Scherbelasung ausgesetzt sind,
kann es passieren, dass der Schleifschuh im späteren Einsatz an den geschwächten Stellen reißt, delaminiert
oder unter Belastung verformt.
Der
Einsatz von mehrlagigen Druckschuhen ist deshalb nötig, weil
die zentralen Wollfilz-Polsterschichten üblicherweise keine genügende Scherstabilität aufweisen,
um direkt eine Trockengleitmittel aufweisende Klebeschicht zu tragen.
Die Verwendung eines so hergestellten Druckschuhs hätte zur Folge,
dass die Trockengleitmittel tragende Oberfläche zu schnell durch das vorbeigleitende
Schleifband zerstört
und so die Standzeit des Gleitschuhs erheblich verringert würde.
Aufgabe
der Erfindung ist es daher, einen Schleifschuh zur Verfügung zu
stellen, welcher weniger Schichten als gattungsgemäße Schleifschuhe des
Standes der Technik aufweist.
Die
Erfindung wird bei einem Schleifschuh der eingangs genannten Art
dadurch gelöst,
dass der Schleifschuh ein Synthetik-Spinnvlies und/oder Schaumstoff als
Polsterlage aufweist und der Gleitbelag direkt auf dem Synthetik-Spinnvlies
oder dem Schaumstoff aufgebracht ist, wobei das Spinnvlies oder
der Schaumstoff mit einer nicht abgebundenen Trockengleitschichtmasse
bestrichen ist und durch einen Pressvorgang zumindest teilweise
in das Spinnvlies oder den Schaumstoff gelangt, bevor eine Abbindung
erfolgt. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
Derzeitig
erhältliche
Schleif- oder Druckschuhe weisen zentrale Wollfilzpolster, Moosgummipolster
oder pneumatische Druckpolster als Ausgleichslage zur Aufnahme von
Schlägen
beim Schleifen auf. Die Verwendung dieser Materialien macht es erforderlich,
dass ein stabiles Gewebeband auf diese Polster aufgelegt wird, welches
selbst mit einer Trockengleitmittelschicht versehen werden kann.
Die Oberfläche
des Gewebebandes ist stark genug, die Scherkräfte eines im Betrieb befindlichen
Schleif- oder Druckschuhs aufzunehmen.
Vorteilhaft
an der vorliegenden Erfindung ist es, dass ein Ausgleichsmaterial
verwendet wird, welches einerseits Schleifschläge und hohe Scherkräfte aufnehmen
kann und welches als Polsterung zur Erzeugung eines gleichmäßigen Andrucks
verwendet werden kann.
Synthetik-Spinnvliese
und Schaumstoffe haben gegenüber
natürlichen
Wollfilzen den Vorteil, dass die Fasern beziehungsweise an ihren
Kreuzungs punkten miteinander verklebt beziehungsweise verschweißt werden
können.
Vliese aus Wolle der gattungsgemäßen Art
erhalten ihren Zusammenhalt durch eine Verfilzung, dass bedeutet
durch eine Haftung der schuppenbewehrten Haare von Wolltieren. Die
Scherkräfte,
welche von einem verfilzten Wollfilz aufgenommen werden können, liegen
unter den Scherkräften,
die ein Spinnvlies aus Synthetikstoffen oder ein Schaumstoff aufnehmen
kann, weil die Fasern des Synthetik-Spinnvlieses an den Kreuzungspunkten
miteinander verbunden sind und die Poren des Schaumstoffs klein
genug sind. Dadurch, dass die verwendeten Spinnvliese oder Schaumstoffe
eine höhere
Scherkraftstabilität
aufweisen, ist es möglich, auf
einen Belag mit einem Gewebeband zu verzichten. So kann die Trockengleitmittelpaste
direkt auf die Oberfläche
des Vlieses oder des Schaumstoffes aufgebracht werden. Das Trockengleitmittel
ist dabei vorzugsweise Graphit oder Magnesiumsilikat in einem Klebemittel.
Die Trockengleitmittelteilchen liegen entweder als Granulat, als
Plättchen
oder als Pulver in unterschiedlicher Körnung vor. Beim Auftragen der
Trockengleitmittelschicht wird diese auf das zentrale Spinnvlies
oder den zentralen Schaumstoff aufgestrichen und durch einen Rakel
glatt gestrichen. Die so erhaltene Schicht ist flexibel und kann
gegebenenfalls Poren aufweisen. Dadurch, dass die Schicht Poren
aufweisen kann, ist es möglich,
die gesamte Schleif- beziehungsweise Druckschuhanordnung auf einer
Rolle aufzurollen. Die Oberflächenvergrößerung auf
einer Seite des Schleif- oder Druckschuhbandes, welche durch das
Aufrollen auftritt, kann durch Aufweitung der Poren zwischen den
einzelnen Trockengleitmittelteilchen ausgeglichen werden.
Ein
weiterer Vorteil, der sich durch die Verwendung von Synthetik-Spinnvlies
oder eines Schaumstoffes ergibt, ist, dass weniger Lagen im erfindungsgemäßen Schleif-
beziehungsweise Druckschuh vorhanden sind. Hierdurch wird eine gleichmäßigere Druckverteilung
durch den Schleif- oder Druckschuh erreicht.
Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass durch den erfindungsgemäßen Schleifbeziehungsweise Druckschuh
eine vereinfachte Endlosherstellung des Schleifbeziehungsweise Druckschuhs
erreicht wird.
Zur
Herstellung des erfindungsgemäßen Schleif-
oder Druckschuhs genügt
es, das Synthetik-Spinnvlies oder den Schaumstoff von einer Rolle in
eine Maschine zu führen,
welche das Spinnvlies oder den Schaumstoff mit einer noch nicht
abgebundenen Trockengleitschichtmasse bestreicht. Mit Hilfe eines Rakels
und einer Presse wird die Trockengleitmittelschicht auf und in das
Spinnvlies oder auf und in den Schaumstoff gedrückt und wird durch eine Trockenkammer
geleitet, wo die noch nicht abgebundene Trockengleitmittelschicht
abbinden kann.
Durch
die Verwendung von weniger unterschiedlichen Materiallagen wird
die Herstellung des Schleif- oder Druckschuhs wesentlich günstiger
als es in derzeit verfügbaren
Schleif- beziehungsweise Druckschuhen des Standes der Technik möglich ist.
Vorzugsweise
weist der Gleitbelag ein Klebemittel wie Haut- oder Knochenleim
auf. Besonders bevorzugt weist der Gleitbelag eine Klebedispersion und
ganz besonders bevorzugt eine Latexdispersion oder ein Phenolharz
auf. Die Verwendung von Latexdispersionen bei Synthetik-Spinnvliesen
oder Schaumstoffen hat den Vorteil, dass die Latexdispersionen sich
gut mit den Materialien der Synthetik-Spinnvliese und auch der Schaumstoffe
verbindet und sich dadurch eine innige Verbindung der Trockengleitmittelschicht
mit der Synthetik-Spinnvliesoberfläche oder
der Schaumstoffoberfläche
ausbildet.
Die
Trockengleitmittelbeläge
des fertigen Schleif- beziehungsweise Druckschuhs sind vorzugsweise
abgebundene Pasten aus einem trockenem Gleit- und Klebemittel, wobei das trockene
Gleitmittel in Form von Granulatplättchen oder Pulver in dem Klebemittel
dispergiert ist. Die Materialien des Trockengleitmittels sind entweder
Graphit oder Magnesiumsilikat. Als Magnesiumsilikat kommt entweder künstliches
Magnesiumsilikat oder natürliches
Talkum zum Einsatz.
Je
nach Spinnvliestyp oder Schaumstoffqualität und verwendeten Materialien
ist es gegebenenfalls notwendig, auf der Oberfläche des Vlieses oder des Schaumstoffes
eine Grundierungsschicht vor Bekleben mit der Trockengleitmittelschicht
aufzubringen. Diese Grundierungsschicht sorgt für eine bessere Haftung des
Trockengleitmittelklebers auf und in der Oberfläche des Synthetik-Spinnvlieses oder
des Schaumstoffes.
Auch
wenn eine Grundierungsschicht verwendet wird, bedeutet dieses nicht,
das hierdurch eine zusätzliche
Schicht zwischen dem Synthetik-Spinnvlies oder dem Schaumstoff und
der Trockengleitmittelbeschichtung eingebracht wird, denn die Grundierungsschicht
verbindet sich beim Aufbringen der Trockengleitmittelschicht mit
dem Kleber des Trockengleitmittels.
Bevorzugte
Materialien der Synthetik-Spinnvliese sind Latex-, Polypropylen- oder Polyester-Spinnvliese.
Auch Mischspinnvliese kommen in Betracht, welche eine Mischung aus
Latex, Polypropylen, damit vergleichbaren Polyolefinen oder Polyestern
aufweisen. Des Weiteren kommen Verbundvliese in Betracht, welche
nicht nur Latex, Polypropylen oder Polyester aufweisen, sondern
gegebenenfalls auch weitere Thermoplaste.
Besonders
bevorzugt ist dabei ein Spinnvlies, wie es als Wildlederimitat in
den Handel kommt und als Brandsohle beziehungsweise als Auskleidungsmaterial
für Möbel oder
Autos verwendet wird. Ein weiterer üblicher Einsatz der Synthetik-Spinnvliese
sind Unterpolsterung von Korkplatten oder von Teppichen. Besonders
bevorzugt wird dabei ein Vlies, wie es mit dem Handelsnamen "Paraskin" von der Firma Lohmann,
Dierdorf, Deutschland hergestellt wird.
Diese
als Wildlederimitat verwendeten Spinnvliese mit besonders hoher
Wandstärke
von wenigen Millimetern bis zu 1 cm und mehr, können im Vergleich zu Wollvliesen
besonders hohe Scherkräfte aufnehmen,
sind chemisch resistent, hitzebeständig und nehmen Klebestoffe
an. Des Weiteren ist die Oberfläche
dieser Spinnvliese trotz ihrer elastischen Eigenschaften vergleichsweise
stabil, sodass auch durch Reibung keine Oberflächenteilstücke aus dem Gewebe herausgerissen
werden können.
Der durch die Verwendung von "Paraskin" hergestellte Schleif- beziehungsweise
Druckschuh ist besonders robust und eignet sich dazu, auf Rollen
aufgerollt zu werden und ist in der Herstellung günstig.
Als
Schaumstoffe kommen Polyurethan oder Polyurethan-Ester-Schaumstoffe
in Betracht. Polyurethan oder Polyurethan-Ester-Schaumstoffe können in
ihrer Stauchhärte
und Shorehärte
so eingestellt werden, dass sie den mechanischen Belastungen in Schleifmaschinen
optimal Stand halten und dabei Schläge aufnehmen und diese dämpfen. Ebenso kann
die Porengröße so eingestelt
werden, dass die Paste aus Gleit- und Bindemittel optimal auf der Schaumstoffoberfläche haftet.
Bevorzugt
ist ein Polyurethan-Ester-Schaumstoff mit einer Shorehärte im Bereich
von 20 bis 28, besonders bevorzugt von etwa 24. Die Stauchhärte sollte
mehr als 135 kPa betragen, um genügend Andruckkraft zu erzeugen.
Besonders
bevorzugt zur Herstellung der erfindungsgemäßen Schleifschuhe ist ein Schaumstoff aus
Polyurethan-Ester wie er unter dem Handelsnamen „Inducon S 150" von der Firma Mayser
GmbH & Co. KG
in Lindenberg, Deutschland vertrieben wird.