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Technisches
Gebiet
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Die
Erfindung betrifft eine Schleifschnecke gemäss Oberbegriff des Patentanspruchs
1 und ein Profilierzahnrad sowie ein Verfahren zum Profilieren der
Schleifschnecke gemäss
Oberbegriff des Patentanspruchs 4 beziehungsweise 16 und 20.
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Stand der
Technik
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Die
Bestrebungen in der Getriebetechnik zur Erhöhung der Leistungsdichte und
Reduktion der Geräuschemission
der Getriebe führen
zunehmend zu Getriebe- bzw. Zahnrädern mit dreidimensional bzw.
topologisch modifizierten Zahnflanken. Dank derartiger Modifikationen
lassen sich ein günstiges Tragbild
und dynamisches Anregungsverhalten von im Eingriff befindlichen
Zahnradpaaren erzielen, obwohl sich ihre Zahnverformung unter der
variablen Last verändert.
Als Resultat dieser Bestrebungen werden Zahnräder berechnet, konstruiert
und gefertigt, welche komplexe Zahnflankenmodifikationen aufweisen,
z.B. in Form von Kopf- und Fussrücknahmen
oder mit Wellen, welche parallel zu den Kontaktlinien eines Radpaares
verlaufen.
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Werkstücke mit
derartigen Zahnflankenmodifikationen sind mit den bekannten Verfahren
und Werkzeugen des Wälzschleifens
mit zylindrischer Schleifschnecke nur eingeschränkt, d.h. mit erheblichen Restabweichungen
oder sehr hohem Profilieraufwand herstellbar.
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In
EP-A-0'278'512 wird eine zylindrische Schleifschnecke
mit einem über
der Schleifschneckenbreite variierendem Eingriffswinkel beschrieben. Diese
Schleifschnecke ermöglicht,
breitenballige Zahnflanken zylindrischer Zahnräder mit und ohne Verschränkung zu
erzeugen. Ein Nachteil dieser Lösung
ist die Restabweichungen, die infolge des bogenförmigen Verlaufs des Kontaktpfades
zwischen Schleifschnecke und Werkstückzahnflanke bei konjugierter
Abbildung entstehen. Ein weiterer Nachteil ist die geringe Zahl
schleifbarer Werkstücke
je Schleifschneckenprofilierung. Da nämlich der modifizierte Schleifschneckenbereich
sowohl für
das Schrupp- als auch das Schlichtschleifen verwendet wird, wirkt
sich somit der sich beim Schruppschleifen ausbildende hohe Verschleiss
auf die Endgenauigkeit negativ aus.
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Letzterer
Nachteil wird in DE-A-197'06'867.7 (1) vermieden, indem die
Schleifschnecke über ihrer
Breite in mehrere Bereiche aufgeteilt ist, die zum getrennten Schrupp- und Schlichtschleifen
verwendet werden. Die Schleifschnecke wird mit einer Profilrolle
profiliert. Infolge des fest vorgegebenen Profils der Profilrolle
entsteht jedoch beim Übergang vom
Schrupp- in den Schlichtschleifbereich ein erheblicher Verlust nutzbarer
Schleifschneckenbreite. Die Gründe
hierfür
werden anhand der 1 bis 2a später im Text detaillierter erläutert.
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DE-A-196'24'842 A1 und WO 95/24989
beschreiben das Erzeugen von Schleifschneckenprofilen mit Radius-Formrollen,
mit denen es möglich
ist, bahngesteuert nahezu beliebige Schleif schneckengangprofile
zu erzeugen. Der Nachteil dieser Lösungen besteht vor allem in
den notwendigen hohen Profilierzeiten, wodurch sie zwar für die Klein-
und Mittel-, nicht aber für
die Grossserienfertigung geeignet sind.
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Ausserdem
ist es bekannt, zylindrische konvex- und konkavballige sowie globoidförmige Geometrien
von schnecken- und zahnradradförmigen
innen- und aussenverzahnten Schleifwerkzeugen mittels eines mit
Hartstoffkörnern
belegten Profilierzahnrads zu erzeugen. Die Schleifschneckenflankengeometrie
entsteht dabei durch die konjugierte Abbildung der Verzahnungsgeometrie
des Profilierzahnrads, welches anstelle des Werkstücks mit
der Schleifschnecke in Eingriff gebracht wird und dessen Verzahnungsgeometrie
derjenigen des Werkstücks
entspricht. Eine dreidimensional modifizierte Schleifschneckengeometrie
wie in EP-A-0'278'512 kann folglich
auch mittels eines entsprechend topologisch modifizierten Profilierzahnrads
im Diagonalwälzprofilierverfahren
erzeugt werden.
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Einer
der Nachteile des Profilierens einer Schleifschnecke mit einem Profilierzahnrad
liegt darin, dass bei der Fertigung der Werkstücke die Werkstückflankengeometrie
nicht oder nur noch geringfügig
geändert
werden kann. Der Grund hierfür
ist, dass sich die Geometrie des zugehörigen Profilierzahnrads nach
dessen Fertigstellung nicht oder nur noch geringfügig verändern lässt. Dieser
Nachteil sowie die hohen Kosten eines Profilierzahnrads haben zur
Folge, dass das Profilieren einer Schleifschnecke mittels eines
Profilierzahnrads nur in der Grossserienfertigung wirtschaftlich
ist, wo die Werkstücksollgeometrie über lange
Fertigungsperioden konstant bleibt und die hohe Standzeit eines
mit Hartstoffkörnern
belegten Profilierzahnrads vollständig ausgenutzt werden kann.
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Darstellung
der Erfindung
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Es
ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, eine Schleifschnecke mit
mindestens einem beliebig dreidimensional modifizierten Breitenbereich
vorzuschlagen, welche einen erhöhten
Ausnutzungsgrad ihrer Schleifschneckenbreite aufweist, wobei die Flankengeometrie
des mittels dieser Schleifschnecke zu bearbeitenden Werkstücks in der
Fertigung flexibler geändert
und trotzdem die benötigte
Profilierzeit kurz gehalten werden kann.
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Diese
Aufgabe löst
eine Schleifschnecke mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Die
erfindungsgemässe
Schleifschnecke weist mindestens einen Breitenbereich zum Schlichten
und einen Breitenbereich zum Schruppen auf, welche axial ineinander
greifend bzw. überlappend angeordnet
sind. Dadurch wird der Übergangsbereich
zwischen Schrupp- und Schlichtschleifbereich minimiert. Der Nutzungsbereich
der Schleifschnecke ist vergrössert
und die Profilierzeit minimiert.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein Profilierverfahren und
ein Profilierwerkzeug zur Profilierung einer derartigen Schleifschnecke
vorzuschlagen.
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Diese
Aufgabe lösen
ein Profilierverfahren und ein Profilierzahnrad mit den Merkmalen
der Patentansprüche
4 beziehungsweise 16.
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Das
erfindungsgemässe
Profilierverfahren und das erfindungsgemässe Profilierwerkzeug eignen
sich insbesondere für
die Grossserienfertigung.
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Das
erfindungsgemässe
Profilierzahnrad unterscheidet sich bezüglich Zahnbreite und/oder Zähnezahl
und/oder Schrägungswinkel
und/oder Zahnflankenmodifikation von den entsprechenden Merkmalen
des zu schleifenden Werkstücks.
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Durch
die besondere Ausgestaltung des Profilierzahnrads lassen sich die
Flankengeometrie des zu schleifenden Werkstücks ohne Änderung der Flankengeometrie
des Profilierzahnrads variieren bzw. korrigieren und die Wirkrautiefe
der Schleifschneckenflanken optimal an die Erfordernisse des Schrupp-
bzw. Schlichtschleifens anpassen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist das erfindungsgemässe
Profilierzahnrad Profilierbreitenbereiche mit unterschiedlich ausgebildeten Flankenmodifikationen
auf. Dieses Profilierzahnrad wird vorzugsweise im erfindungsgemässen Verfahren
eingesetzt, bei welchem die Flankengeometrie einzelner Breitenbereiche
des Profilierzahnrads mittels entsprechenden einander zugeordneten
axialen Profilierhüben
von Schleifschnecke und Profilierzahnrad abschnittsweise auf ausgewählte Schleifbreitenbereiche
der Schleifschnecke übertragen
werden. Dadurch lassen sich Flankengeometrie und Wirkrautiefe der
Schleifschneckenbereiche individuell ihrem Einsatzzweck entsprechend
gestalten.
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Die
Erfindung kombiniert die Vorteile der Erzeugbarkeit dreidimensionaler
Zahnflankenmodifikationen mittels eines Profilierzahnrads und der
Trennung von Schrupp- und Schlichtschleifbereich über der
Schleifschneckenbreite miteinander.
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Durch
geeignete Wahl des Diagonalverhältnisses
und der Zuordnung der Breitenbereiche des Profilierzahnrads zu den
Schleifbreitenbereichen der Schleifschnecke beim Profilieren wird
es, wie oben erwähnt,
möglich,
die Modifikationen der Schleifschneckenflanken den Bedürfnissen
des Werkstücks anzupassen,
ohne die Flankengeometrie des Profilierzahnrads verändern zu
müssen.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein zweites
Verfahren vorzuschlagen, nach welchem Schleifschnecken mit einander überlappenden
Breitenbereichen und dreidimensional modifiziertem Schlichtbereich
auch in der Mittel- und Kleinserienfertigung wirtschaftlich profiliert
werden können.
Diese Aufgabe löst
ein Profilierverfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 20.
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Erfindungsgemäss wird
diese Aufgabe durch ein Profilierverfahren gelöst, bei welchem in einem ersten
Schritt die Schleifschnecke in bekannter Weise über ihrer gesamten Breite mit
einem Profilabrichtwerkzeug profiliert wird und in einem zweiten
Schritt der Schlichtbereich und der Übergangsbereich zwischen Schrupp-
und Schlichtbereich mittels NC-gesteuertem Zeilenprofilieren, insbesondere
mittels einer Formabrichtrolle, fertig profiliert wird. Da der Schlichtbereich
relativ zur Gesamtschneckenbreite schmal und der Materialabtrag
des zweiten Profilierschrittes gering ist, beträgt der hierfür benötigte Zeit- und
Kostenaufwand nur einen Bruchteil des Aufwands, der beim Zeilenprofilieren
der gesamten Schleifschneckenbreite entstehen würde.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand einiger bevorzugter Ausführungsbeispiele,
welche in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt sind, näher erläutert. Die
Zeichnungen beinhalten
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1 eine
schematische Darstellung eines Teils einer zylindrischen Schleifschnecke
im Achsschnitt gemäss
dem Stand der Technik;
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2 eine
Darstellung eines Teils der Schleifschnecke gemäss 1 im Eingriff
mit einem Zahnrad;
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2a die
Teilansicht der 2 unter Hervorhebung von Nutzbereichen
der Schleifschneckenflanken;
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3 eine
schematische Darstellung eines Teils einer erfindungsgemässen Schleifschnecke
im Achsschnitt mit in axialer Richtung ineinander greifenden Breitenbereichen;
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4 die
Schleifschnecke gemäss 3, wobei
beim Profilieren der Schleifschnecke vorhandene Shiftbereiche dargestellt
sind;
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5 eine schematische perspektivische Darstellung
eines erfindungsgemässen
Profilierzahnrads;
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6a eine
schematische perspektivische Darstellung einer Flankengeometrie
einer Zahnlücke des
Profilierzahnrads gemäss 5 in einer ersten Ausführungsform;
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6b eine
schematische perspektivische Darstellung einer Flankengeometrie
einer Zahnlücke des
Profilierzahnrads gemäss 5 in einer zweiten Ausführungsform;
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6c eine
schematische perspektivische Darstellung einer Flankengeometrie
einer Zahnlücke des
Profi lierzahnrads gemäss 5 in einer dritten Ausführungsform;
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6d eine
schematische perspektivische Darstellung einer Zahnlücke eines
Werkstücks,
welches mittels einer Schleifschnecke hergestellt wurde, die mittels
des Profilierzahnrads gemäss 6c profiliert
wurde;
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7a eine
schematische perspektivische Darstellung eines Profilierzahnrades
mit Zusatzzone;
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7b eine
Seitenansicht des in 7a dargestellten Profilierzahnrades;
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7c einen
Ausschnitt einer Stirnansicht der Zusatzzone des in 7b dargestellten
Profilierzahnrades;
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8a eine
Darstellung eines Teils der Schleifschnecke gemäss 3 im Eingriff
mit einer Formabrichtrolle in einer ersten Variante eines erfindungsgemässen Verfahrens
und
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8b eine
Darstellung eines Teils der Schleifschnecke gemäss 3 im Eingriff
mit einer Formabrichtrolle in einer zweiten Variante eines erfindungsgemässen Verfahrens.
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Wege zur Ausführung der
Erfindung
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In
den 1, 2a und 2b ist
ein Teil einer Schleifschnecke gemäss dem Stand der Technik dargestellt,
wie sie für
das kontinuierliche Wälzschleifen von
Werkstücken,
ins besondere von Verzahnungen zylindrischer Stirnräder, eingesetzt
wird. Sie kann einzeln verwendet werden, oder es können mehrere Schleifschnecken
koaxial hintereinander angeordnet sein.
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Die
Schleifschnecke 1 weist ein ein- oder mehrgängiges Schleifschneckenprofil 2 mit
einer zylindrischen Grundgeometrie auf. Sie besitzt einen Gesamtbereich
mit einer Gesamtbreite 3, wobei der Gesamtbereich in einen
Schruppschleifbereich 4, einen Übergangsbereich 5 und
einen Schlichtschleifbereich 6 aufgeteilt ist.
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Es
ist auch möglich,
für das
Schruppschleifen und Schlichtschleifen getrennte Schleifschnecken
zu verwenden. In diesem Fall entspricht die Breite der Schruppschleifschnecke
dem Schruppschleifbereich 4 und die Breite der Schlichtschleifschnecke
dem Schlichtschleifbereich 6. Der Abstand zwischen der
Schrupp- und der Schlichtschleifschnecke stellt den Übergangsbereich 5 dar.
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Im
Stand der Technik wird für
das Schruppschleifen und das Schlichtschleifen das bekannte Tangentialverfahren,
d.h. ein schrittweiser Shiftversatz, oder das Diagonalverfahren
(auch Shiftschleifverfahren genannt), d.h. ein kontinuierliches
Shiften während
des Schleifhubs, eingesetzt.
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Obwohl
bei diesen Verfahren der gesamte Schruppschleifbereich 4 verwendet
wird, ist die nutzbare Schruppshiftbreite 7 um einiges
kleiner. Auch beim Schlichtschleifen wird zwar der gesamte Schlichtschleifbereich 6 bzw.
die gesamte Breite der Schlichtschleifschnecke verwendet. Aber auch
hier ist die nutzbare Schlichtshiftbreite 8 auf einen kleineren
Bereich begrenzt.
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Sind
die Schleifschneckenflanken des Schlichtbereichs dreidimensional
modifiziert, so ist zusätzlich
der oben erwähnte Übergangsbereich 5 erforderlich, über dessen
Breite die Änderung
des Schrupp-Schleifschneckenprofils in das Schlicht-Schleifschneckenprofil
erfolgt und welcher ebenfalls nicht zum Schrupp- oder Schlichtschleifen verwendet
wird.
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Die
Ursache für
die oben erwähnten
Begrenzungen der nutzbaren Schruppshiftbreite 7 bzw. Schlichtshiftbreite 8 ist
im folgenden anhand der 2 und am Beispiel des Schruppschleifbereichs 4 erläutert.
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Der
Eingriff des Schleifschneckenprofils 2 der Schleifschnecke 1 mit
einer Werkstückverzahnung
oder einer Profilierzahnradverzahnung 13 erfolgt ähnlich wie
zwischen einer Zahnstange und einem Zahnrad, nämlich entlang von Eingriffslinien 9, 9a und 10, 10a.
Die auf diesen Eingriffslinien 9, 9a und 10, 10a liegenden
Eingriffspunkte ändern
in deren axialer Ausdehnung, d.h. entlang der Schleifschneckenbreite,
ihre Lage bezüglich
der Profilhöhe der
Verzahnung. Bezogen auf den Gang der Schleifschnecke 1 ist
der Verlauf der Eingriffslinien 9, 9a, 10, 10a in
der stirnseitigen Projektion spiralförmig und in Projektion auf
die Achsschnittebene konisch-schraubenförmig. Dieser Verlauf verursacht
an den Stirnseiten des Schleifbereichs auf den Schleifschneckengangflanken
Zonen, in denen kein Eingriff erfolgt. Diese Zonen werden im folgenden
als Verlustbereiche 12, 12a bezeichnet. In 2 ist
ein erster Verlustbereich 12 dargestellt, welcher durch
den Verlauf der Eingriffslinie 9 für die Erzeugung der Rechtsflanke
des Werkstücks
an der linken Stirnfläche
des Schruppschleifbereichs 4 der Schleifschnecke 1 entsteht.
Gleichermassen ergibt sich spiegelbildlich zur Schleifbereichsmitte
YM ein zweiter Verlustbereich 12a, welcher durch den Verlauf
der Ein griffslinie 10a für die Erzeugung der Linksflanke
an der rechten Stirnfläche
des Schruppschleifbereichs 4 entsteht. Diese Verlustbereiche 12, 12a finden
sich analog hierzu ebenfalls an den Stirnflächen des Schlichtschleifbereichs 6 wieder.
Zusätzlich
ist an den Stirnflächen
der Schleifschnecke 1 ein dritter Verlustbereich 11 für den Schleifschnecken-Gangauslauf
vorhanden.
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In
Analogie zu 2 zeigt 2a Nutzbereiche 26, 27 auf
der Rechts- und Linksflanke des Schleifschneckengangs des Schruppschleifbereichs 4,
wobei ein erster Nutzbereich 26 durch die Eingrifflinien 9 und 9a eingegrenzt
ist und ein zweiter Nutzbereich 27 durch die Eingriffslinien 10, 10a.
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Wird
der Schleifbereich 4 im kontinuierlichen Diagonalwälzschleifverfahren
verwendet, so wandern die Eingriffslinien 9 und 10 während der
axialen Verschiebung der Schleifschnecke um die Schruppshiftbreite 7 bei
gleichzeitiger Ausführung des
Schleif- bzw. Profilierhubs durch einen Diagonalschleifbereich 24 nach 9a bzw. 10a.
Dieser Diagonalschleifbereich 24 ist in 2a schraffiert
dargestellt. Hierdurch werden in bekannter Weise die Schleifschneckengangmodifikationen
entlang der Eingriffslinien auf die Werkstückzahnflanken übertragen,
wobei die Eingriffslinien 9, 10 der ersten und
die Eingriffslinien 9a, 10a der zweiten Hubendlage
zugeordnet sind.
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Das
Verhältnis
zwischen Shifthub und Schleif- bzw. Profilierhub wird als Diagonalverhältnis bezeichnet,
wobei Dd das Diagonalverhältnis
beim Profilieren und Ds das Diagonalverhältnis beim Schleifen des Werkstücks bezeichnet.
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Die
Erfindung macht sich die oben beschriebene Erkenntnis zunutze, dass
die Schleifschneckenflanken in den stirnsei tigen Randzonen der Bereiche
nicht über
der gesamten Flankenhöhe
genutzt werden.
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In
den 3 und 4 ist ein Teil einer erfindungsgemässen ein-
oder mehrgängigen
im wesentlichen zylindrischen Schleifschnecke dargestellt, welche
zum kontinuierlichen Wälzschleifen
von Werkstücken,
insbesondere zylindrischen Zahnrädern,
geeignet ist. Auch sie weist einen Schruppschleifbereich 4 und
einen Schlichtschleifbereich 6 auf. Erfindungsgemäss greifen
jedoch der Schruppschleifbereich 4 und der Schlichtschleifbereich 6 in einem Überlagerungsbereich 14 ineinander,
d.h. sie überlappen
sich. Dadurch überlappen
sich auch die Nutzbereiche 26, 27 der Links- und
Rechtsflanke des Schruppschleifbereichs 4 und des Schlichtschleifbereichs 6 in
einem Überlagerungsbereich 14.
Dieser Überlagerungsbereich
ist in 3 mit einem gestrichelt dargestellten Rechteck
gezeichnet. In diesem Überlagerungsbereich 14 wird
das Schleifschnecken-Gangprofil über
der Profilhöhe
teilweise durch das Schrupp- und teilweise durch das Schlichtschleifprofil
bestimmt. Das Schlichtschleifprofil kann dabei entsprechend den
Sollvorgaben dreidimensional modifiziert sein. Diese axiale Anordnung
des Schruppschleifbereichs 4 und des Schlichtschleifbereichs 6 ist
nutzungsoptimiert. Durch die Überlagerung
der Nutzbereiche 26, 27 wird der zum Schleifen
nicht genutzte Anteil der Schleifschneckengangflanken auf das Notwendigste
beschränkt.
Der oben beschriebene Übergangsbereich 5 ist
auf ein Minimum reduziert. Dabei ist der Übergangsbereich 5 rampenförmig.
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Anhand
der 3 wird deutlich, dass das Schleifschneckengangprofil
im Überlagerungsbereich 14 der
Schrupp- und Schlichtschleifbereiche 4, 6 über der
Profilhöhe
in Axialrichtung variiert. Auf das Herstellungsverfahren und das bei
der Herstellung verwendete Werkzeug wird später im Text eingegangen.
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Bei
Verwendung eines geeigneten, insbesondere des erfindungsgemässen Profilierverfahrens ist
es möglich,
in den Nutzbereichen 26, 27 zwischen den Eingriffslinien 9 und 9a bzw. 10 und 10a des Schruppschleifbereichs 4 und
des Schlichtschleifbereichs 6 eine nahezu beliebige dreidimensionale Flankenmodifikation
auf dem Schleifschneckengang abzubilden. Bei der Breitenauslegung
des Schlichtschleifbereichs 6 ist vorzugsweise ein Diagonalverhältnis Ds
zwischen Shifthub und Schleifhub von Ds = 0 bis Ds = 1,5 zugrunde
gelegt. Dadurch ist für
den Schlichtschleifbereich 6 nur ein relativ geringer Anteil der
gesamten Schleifschneckenbreite 3 erforderlich, was insbesondere
bei der Herstellung der Schleifschnecke mittels bahngesteuerten
Zeilen-Profilierens zu kurzen Profilierzeiten führt.
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Die
Herstellung der erfindungsgemässen Schleifschnecke
ist mittels eines Profilierrollensatzes, bestehend aus einer Profil-Abrichtrolle
und einer Radius-Formrolle, möglich.
Wie aus DE 197'06'867 bekannt ist,
lässt sich
mittels kontinuierlichen Diagonal-Shiftschleifens ein über der
Schleifschneckenbreite modifiziertes Gangprofil auf die Werkstückverzahnung
so übertragen,
dass das Werkstück-Zahnprofil sich über der
Zahnbreite ändert.
Diese Art der Herstellung eignet sich insbesondere für Kleinserienfertigung.
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Insbesondere
bei Grossserienfertigung wird die Schleifschnecke jedoch vorzugsweise
mittels eines zahnrad- oder schraubenförmigen Profilierwerkzeugs,
insbesondere eines Profilierzahnrads 25 gemäss 5, profiliert. Es wird im folgenden deshalb auf
ein derartiges Profilierzahnrad 25 eingegangen.
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Dieses
zahnradförmige
Profilierwerkzeug 25 wird in bekannter Weise an Stelle
des Werkstück-Zahnrades
auf der kontinuierlichen Wälzschleifmaschine
eingesetzt.
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Das
zum Profilieren der erfindungsgemässen Schleifschnecke 1 eingesetzte
Profilierzahnrad 25 unterscheidet sich in mindestens einem
der nachfolgend aufgezählten
Merkmale vom entsprechenden Merkmal des mittels der Schleifschnecke
zu bearbeitenden Werkstücks:
Zahnbreite B, Anzahl Zähne,
Schrägungswinkel,
Zahnflankenmodifikation.
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Vorzugsweise
weist es mindestens zwei Profilierbreitenbereiche mit unterschiedlich
ausgebildeten Flankenmodifikationen auf. Dabei ist mindestens ein
erster Profilierbereich 29 zum Profilieren des Schruppschleifbereichs 4 und
mindestens ein zweiter Profilierbereich 28 zum Profilieren
des Schlichtschleifbereichs 6 der Schleifschnecke 1 ausgebildet. Vorzugsweise
dienen die ersten Profilierbereiche 29 zur Erzeugung aller
nicht zum Schlichten verwendeten Breitenbereiche der Schleifschnecke.
Mindestens einer der Profilierbereiche, vorzugsweise der erste Profilierbereich 29 ist
auch zum Profilieren des Übergangsbereichs 5 geeignet.
Die Verbindung zwischen den Profilierbereichen 28, 29 erfolgt über mindestens
eine Modifikationsrampe. Die ersten Profilierbereiche 29 sind
je nach Ausführungsform
nicht modifiziert, zwei- oder dreidimensional modifiziert.
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Die
mindestens zwei unterschiedlichen Profilierbreitenbereiche 28, 29 sind
in einer bevorzugten Ausführungsform
mit Hartstoffkörnern
belegt, welche unterschiedlicher Art sind und/oder eine unterschiedliche
Dichte und/oder Grösse
aufweisen. Dadurch lassen sich optimale Schneideigenschaften der Schleifschnecke 1 erzeugen.
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Im
folgenden werden verschiedene Ausführungsformen des erfindungsgemässen Profilierzahnrads 25 beschrieben.
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In
einer ersten Ausführungsform
weist das erfindungsgemässe
Profilierzahnrad 25 eine Zahnbreite B auf, welche gegenüber der
Zahnbreite des mittels der Schleifschnecke 1 zu bearbeitenden Werkstücks deutlich
grösser
ist. Dabei sind die Zahnflankenmodifikationen des Profilierzahnrads 25 gemäss den 6a und 6b gegenüber denen
der Werkstückverzahnung
axial stetig fortgeführt.
Diese Zahnflankenmodifikationen sind in den Figuren in Form von
Gitternetzlinien dargestellt.
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Bei
der Ausführungsform
gemäss 6a weist
die Flankengeometrie bzw. die Flankenmodifikation Wellen 31 auf,
welche parallel zu den Kontaktlinien 30 des Profilierzahnrads 25 verlaufen.
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Bei
dem in 6b dargestellten Beispiel weist
das Flankenprofil des Profilierzahnrads 25 beidflankig
eine Kopfrücknahme 32 und
eine Fussrücknahme 33 auf,
deren Höhe
sich in Zahnbreitenrichtung parallel zum Verlauf der Kontaktlinien 30 ändert.
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In 6c ist
ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
eines Profilierzahnrads 25 dargestellt. Bei diesem Profilierzahnrad 25 ist
nur der mittlere Breitenbereich 28 dreidimensional modifiziert. Nur
dieser Breitenbereich 28 wird zur Erzeugung des Schlichtschleifbereiches 6 eingesetzt.
Die beiden stirnseitigen Breitenbereiche 29 des Profilierzahnrads 25 sind
nur zweidimensional modifiziert.
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6d zeigt
eine Zahnlücke
eines Werkstücks,
d.h. eines Stirnrads, welches mittels einer Schleifschnecke hergestellt
wurde, die mittels des Profilierzahnrads gemäss 6c profiliert
wurde. Wie erkennbar ist, weisen Werkstück und Profilierzahnrad unterschiedliche
Zahnflankenmodifikationen auf.
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Die
oben beschriebenen Profilierzahnräder 25 werden vorzugsweise
in einem erfindungsgemässen
Verfahren zum Profilieren der Schleifschnecke eingesetzt. In diesem
Verfahren werden die Schleifschnecken-Breitenbereiche nach 4,
d.h. der Schruppschleif- und der Schlichtschleifbereich 4, 6, durch
eine spezielle Folge von Profilierhüben im kontinuierlichen Diagonalwälzverfahren
erzeugt.
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Den
einzelnen Profilierhüben
entspricht jeweils ein Profiliershifthubbereich 15, 16, 17, 18, 19. Die
Richtung der jeweiligen Shifthubbewegung ist in den 3 und 4 mit
einem Pfeil und mit der Bezugsziffer Y bezeichnet. Die Richtung
der jeweiligen Axial-Hubbewegung des Profilierzahnrads 25 ist
in den 6a bis 6c mit
einem Pfeil und mit Z bezeichnet.
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Diesen
Profiliershifthubbereichen 15, 16, 17, 18, 19 sind
jeweils ein oder mehrere Breitenbereiche des Profilierzahnrads 25 zugeordnet.
Dabei bezeichnet die Bezugsziffer 15 den Einfahr-Profiliershifthubbereich, 16 den
Schrupp-Profiliershifthubbereich, 17 den Übergangs-Profiliershifthubbereich, 18 den Schlicht-Profiliershifthubbereich
und 19 den Ausfahr- Profiliershifthubbereich.
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So
kann z.B. eine Flankengeometrie des Profilierzahnrads 25 gemäss 6a mit
zu seinen Kontaktlinien 30 parallel verlaufenden Wellen 31 auf den
Shifthubbereichen 15, 16 und 17 in je
einem oder einem einzigen, die drei Bereiche zusammenfassenden Profilierhub über die
gesamte Profilierzahnradbreite B abgebildet werden, wobei das Diagonalverhältnis Dd
und damit die jeweils abgebildete Profilierzahnradbreite B von Shifthubbereich
zu Shifthubbereich unterschiedlich sein kann. Auf diese Weise kann
auch mittels eines Profilierzahnrads 25 mit dreidimensionalen
Flankenmodifikationen ein annähernd nur
zweidimensional modifizierter Schruppschleifbereich 4 auf
der Schleifschnecke 1 erzeugt werden, weil die dreidimensionale
Modifikation des Profilierzahnrads 25 durch das gegenüber dem
Shifthubbereich 18 für
das Schlichtschleifen stark verminderte Diagonalverhältnis Dd
in seiner Wirkung nahezu egalisiert wird.
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Mit
Profilierzahnrädern 25 gemäss den 6a, 6b und 6c ist
es zum Beispiel möglich,
durch einen Offset einer Profilierhubmitte ZM gegenüber einer
Mitte YM des Schlichtschleifbereichs 4 eine axiale Verschiebung
der Profilierzahnradmodifikationen von Profilierzahnrad 25 und
Schleifschnecke 1 vorzunehmen. Weiterhin kann durch Veränderung
des Diagonalverhältnisses
Ds erreicht werden, dass die dreidimensionale Modifikation des Profilierzahnrads 25 in
Richtung der Schleifschneckenbreite 3 gedehnt oder gestaucht
auf den Schneckengängen abgebildet
wird. Hiermit sowie mit der obigen Verschiebung der Hubbereiche 16, 17, 18, 19 gegeneinander
eröffnet
sich die Möglichkeit,
die Flankengeometrie eines mittels der Schleifschnecke 1 zu
bearbeitenden Werkstücks
zu korrigieren, ohne die Flankengeometrie des die Schleifschnecke 1 profilierenden
Profilierzahnrads verändern
zu müssen.
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In
einer bevorzugten Variante des Verfahrens wird ein mittlerer Breitenbereich 28 der
Flankengeometrie des Profilierzahnrads 25 in den Shifthubbereichen 15 und 16 abgebildet.
Danach wird im Hinhub der Profilier-Zahnradbreitenbereich von diesem mittleren
Profilbereich 28 bis zur Z-Hubumkehrlage nahe einer der Stirnflächen des
Profilierzahnrades im Übergangs-Shifthubbereich 17 durchfahren.
Als dann wird im Rückhub
nahezu die gesamte Profilierzahnradbreite über dem Schlicht-Shifthubbereich 18 durchfahren,
und im erneuten Hinhub des Profilierzahnrads 25 wird der
Shifthubbereich 19 ausgefahren.
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Wird
ein Profilierzahnrad 25 gemäss 6c eingesetzt,
so werden die zweidimensional modifizierten Breitenbereiche 29 in
Profiliershifthubbereichen 15, 16 und 19 verwendet.
In diesem Falle erfolgt das Profilieren der gesamten Schleifschneckenbreite 3 in
nur einer X- und Z-Hubrichtung.
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Anstelle
eines Profilierzahnrads 25 gemäss 6c lässt sich
auch ein Satz zusammengesetzter Profilierzahnräder verwenden, welche gleich
ausgebildet sind.
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Ein
bekanntes Problem beim Profilieren von Schleifschnecken 1 mittels
Profilierzahnrad 25 liegt in der Verschleissanfälligkeit
des Zahnkopfes 45 und des Zahngrundes 46, die
beim Profilieren des Fuss- bzw. des Kopfzylinders der Schleifschnecke 1 erheblich
höher beansprucht
werden als die Zahnflanken. Ausserdem kann es durch die vom Profilieren
des Zahnkopfes oder des Zahngrundes ausgehenden grossen Kraftwirkungen
zu einer negativen Beeinflussung der Genauigkeit der Flanken des
Schleifschneckenganges kommen.
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Um
ein Profilierzahnrad 25 vor einem vorzeitigen Verschleissen
von Zahnkopf und Zahngrund zu schützen bzw. die negative Genauigkeitsbeeinflussung
zu vermeiden, wird das Profilierzahnrad 25 erfindungsgemäss mit einer
Zusatzzone 44 versehen, die ausschliesslich der Profilierung
des Fuss- und des
Kopfzylinders der Schleifschnecke 1 dient. Ein Profilierzahnrad 25 mit
Zusatzzone 44 ist in 7a und 7b schematisch
in perspektivischer bzw. in Seitenansicht dargestellt. Es wird einstückig oder vorzugsweise
als Satz zweier zusammengesetzter Profilierzahnräder ausgeführt. 7c zeigt
ausschnittweise eine Stirnansicht der Zusatzzone 44.
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In
der Zusatzzone 44 ist das Verzahnungsprofil des Profilierzahnrades 25 erfindungsgemäss so ausgebildet,
dass der Zahnkopf 45 und der Zahngrund 46 einen
grösseren
Durchmesser aufweisen als das übrige
Profilierzahnrad und dass die Flanken des Profilierzahnrades beim
Profiliereinsatz der Zusatzzone 44 die Flanken des Schleifschneckenganges
nur vorschneiden. Durch eine spezielle Hartstoffkörnerbeschichtung
im aktiven Kopf- und Fussbereich 45, 46 der Zusatzzone 44 kann
zusätzlich
für eine
erhöhte
Verschleissfestigkeit gesorgt werden.
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Beim
Profilieren der Schleifschnecke 1 werden in einem ersten
vorausgehenden Schritt mit der Zusatzzone 44 des Profilierzahnrades 25 der
Kopf- und der Fusszylinder der Schleifschnecke profiliert und die
Flanken des Schleifschneckenganges vorprofiliert. Das Fertigprofilieren
der Schleifschneckengangflanken erfolgt mit den Flanken des Diamantrades 25.
Hierdurch wird erreicht, dass Zahnkopf und – grund 45, 46 des übrigen Profilierzahnrades
beim Fertigprofilieren des Schleifschneckengangprofils nicht belastet
werden und die Belastung beim Profilieren der Schleifschneckengangflanken
minimiert wird.
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Anhand
von 8a und 8b wird
ein zweites Verfahren zum Profilieren einer erfindungsgemässen Schleifschnecke 1 mit
einander überlappendem
Schrupp- und Schlichtbereich beschrieben, das aus zwei aufeinander
folgenden Schritten besteht. In einem ersten Schritt wird in bekannter
Weise mittels eines hier nicht dargestellten Profilabrichtwerkzeugs
ein über
die gesamte Schleifschneckenbreite 3 konstantes topologisch
unmodifiziertes Schleifschneckenprofil 2 mit der Sollprofilform
des Schruppbereiches erzeugt. In einem zweiten Schritt werden mittels
einer um eine Achse 42 rotierenden Formabrichtrolle, zum
Beispiel einer Radiusformrolle 40, der Schlichtbereich 36 sowie
die Übergangsbereiche 34 der
ersten Flanke und danach der Schlichtbereich 37 und die Übergangsbereiche 35 der
zweiten Flanke mittels an sich bekanntem NC-Zeilenprofilieren zeilenweise
in das im ersten Schritt erzeugte Schleifschneckenprofil hineinprofiliert.
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In
einer ersten erfindungsgemässen
Verfahrensvariante, dem Axialverfahren gemäss 8a, erfolgt
die Profilierhubbewegung der Formabrichtrolle 40 in Y-Richtung
parallel zur Rotationsachse der Schleifschnecke. Hubanfang und Hubende
der nach jedem Profilierhub um einen Zeilenabstand 41 in
Zustellrichtung X versetzten Profilierhubzeilen 38 liegen auf
den die Übergangsbereiche 34 und 35 nach
aussen begrenzenden Schleifschneckenflankeneingriffslinien 43.
-
In
einer zweiten erfindungsgemässen
Verfahrensvariante, dem Diagonalverfahren gemäss 8b, folgt
die Profilierhubbewegung der Formabrichtrolle 40 dem Eingriffslinienverlauf.
Hubanfang und Hubende der nach jedem Profilierhub um einen Zeilenabstand 41 senkrecht
zu den Eingriffslinien versetzten Profilierhubzeilen 39 liegen
auf der äusseren
bzw. inneren das Schleifschneckenprofil begrenzenden Mantelfläche der
Schleifschnecke 1.
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Selbstverständlich ist
auch eine hier nicht dargestellte Verfahrensvariante denkbar, bei
welcher die Profilierhubbewegung senkrecht zur Rotationsachse der
Schleifschnecke in X-Richtung erfolgt.
-
- 1
- Schleifschnecke
- 2
- Schleifschneckenprofil
- 3
- Schleifschneckengesamtbreite
- 4
- Schruppschleifbereich
- 5
- Übergangsbereich
- 6
- Schlichtschleifbereich
- 7
- Schruppshiftbreite
- 8
- Schlichtshiftbreite
- 9
- Eingriffslinie
Rechtsflanke linke Stirnseite
- 9a
- Eingriffslinie
Rechtsflanke rechte Stirnseite
- 10
- Eingriffslinie
Linksflanke linke Stirnseite
- 10a
- Eingriffslinie
Linksflanke rechte Stirnseite
- 11
- Verlustbereich
Schleifschneckengangauslauf
- 12
- Verlustbereich
Rechtsflanke linke Stirnseite
- 12a
- Verlustbereich
Linksflanke linke Stirnseite
- 13
- Werkstück- bzw.
Profilierzahnradverzahnung
- 14
- Überlagerungsbereich
- 15
- Einfahr-Profiliershifthubbereich
- 16
- Schrupp-Profiliershifthubbereich
- 17
- Übergangs-Profiliershifthubbereich
- 18
- Schlicht-Profiliershifthubbereich
- 19
- Ausfahr-Profiliershifthubbereich
- 24
- Diagonalschleifbereich
- 25
- Profilierzahnrad
- 26
- Nutzbereich
Rechtsflanke
- 27
- Nutzbereich
Linksflanke
- 28
- Mittlerer
Breitenbereich
- 29
- Stirnseitiger
Breitenbereich
- 30
- Kontaktlinie
- 31
- Welle
- 32
- Kopfrückmahme
- 33
- Fussrücknahme
- 34
- Übergangsbereich
Rechtsflanke
- 35
- Übergangsbereich
Linksflanke
- 36
- Schlichtbereich
Rechtsflanke
- 37
- Schlichtbereich
Linksflanke
- 38
- Achsparallele
Profilierhubzeile
- 39
- Diagonale
Profilierhubzeile
- 40
- Formabrichtrolle
- 41
- Zeilenabstand
- 42
- Rotationsachse
der Formabrichtrolle
- 43
- Eingriffslinie
- 44
- Zusatzzone
- 45
- Zahnkopf
der Zusatzzone
- 46
- Zahngrund
der Zusatzzone
- B
- Zahnbreite
- Y
- Shifthubbewegung
- YM
- Schleifbereichsmitte
- Z
- Profilierzahnrad-Axialhubbewegung
- ZM
- Profilierhubmitte
- X
- Radiale
Zustellrichtung