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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Phenothiazin-S-oxiden
und -S,S-dioxiden als Matrixmaterialien für organische Leuchtdioden,
insbesondere als Matrixmaterialien in der Licht-emittierenden Schicht
der organischen Leuchtdioden, organische Leuchtdioden umfassend
eine Licht-emittierende Schicht, welche mindestens ein Phenothiazin-S-oxid
oder -S,S-dioxid als Matrixmaterial sowie mindestens eine weitere darin
verteilte Substanz als Emitter enthalten, Licht-emittierende Schichten,
welche mindestens ein Phenothiazin-S-oxid oder -S,S-dioxid als Matrixmaterial
sowie mindestens eine weitere darin verteilte Substanz als Emitter
enthalten, Lichtemittierende Schichten, welche aus einer oder mehreren
Phenothiazin-S-oxiden oder – S,S-dioxiden
als Matrixmaterial sowie mindestens einer weiteren darin verteilten
Substanz als Emitter bestehen, organische Leuchtdioden, welche entsprechende
Lichtemittierende Schichten enthalten, sowie Vorrichtungen, welche
entsprechende organische Leuchtdioden enthalten.
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In
organischen Leuchtdioden (OLED) wird die Eigenschaft von Materialien
ausgenutzt, Licht zu emittieren, wenn sie durch elektrischen Strom
angeregt werden. OLEDs sind insbesondere interessant als Alternative
zu Kathodenstrahlröhren
und Flüssigkristalldisplays
zur Herstellung von Flachbildschirmen. Aufgrund der sehr kompakten
Bauweise und des intrinsisch niedrigen Stromverbrauchs eignen sich
Vorrichtungen enthaltend OLEDs insbesondere für mobile Anwendungen, zum Beispiel
für Anwendungen
in Handys, Laptops, usw.
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Es
wurden zahlreiche Materialien vorgeschlagen, die bei Anregung durch
elektrischen Strom Licht emittieren. Diese Materialien können dabei
per se als Lichtemitter fungieren oder sie bestehen aus einem Matrixmaterial,
welches den eigentlichen Lichtemitter in verteilter Form enthält.
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Phenoxazin-
und Phenothiazin-Derivate werden gemäß dem Stand der Technik im
Allgemeinen als Ladungstransportmaterialien eingesetzt.
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So
betrifft EP-A 0 517 542 aromatische Aminoverbindungen, die sich
durch eine gute Hitzestabilität auszeichnen
und unter anderem eine Phenothiazin-Einheit aufweisen können. Diese
aromatischen Aminoverbindungen werden als Lochtransportmaterialien
in OLEDs eingesetzt.
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EP-A
0 562 883 betrifft ebenfalls Lochtransportmaterialien, die in OLEDs
eingesetzt werden und die eine hohe Hitzestabilität aufweisen.
Als Lochtransportmaterialien werden tris-Phenothiazinyl-triphenylamin-Derivate
oder tris-Phenoxazinyl-triphenylamin-Derivate eingesetzt.
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DE-A
101 43 249 betrifft ein Verfahren zur Herstellung von konjugierten
Oligo- und Polyphenothiazinen und deren Verwendung als Lochleiter
in organischen Leuchtdioden und Feldeffekttransistoren. Die Oligo-
und Polyphenothiazine werden mittels Kreuzkupplung von funktionalisierten
Phenothiazin-Derivaten hergestellt.
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In
EP-A 0 535 672 ist ein elektrofotografischer Fotorezeptor offenbart,
der in seiner fotosensitiven Schicht ein organisches leitendes Material
enthält.
Als organisches leitendes Material sind unter anderem Verbindungen
geeignet, die Phenothiazin-Struktureinheiten
aufweisen.
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US 5,942,615 sowie JP-A
11-158165 betreffen Phenothiazin und Phenoxazin-Derivate, ein Ladungstransportmaterial,
das diese Derivate enthält,
sowie einen elektrofotografischen Fotorezeptor, der das offenbarte
Ladungstransportmaterial enthält.
Bei den Phenothiazin- oder Phenoxazin-Derivaten handelt es sich
um Derivate der folgenden Formel:
worin
Ar
1 und Ar
2 Arylgruppen
sind, R
1 und R
2H,
Niederalkyl oder Aryl, R
3 Niederalkyl, ein
alicyclischer Kohlenwasserstoffrest mit 5 bis 7 Kohlenstoffatomen,
Aryl oder Aralkyl bedeuten, X S oder O und m und n 0 oder 1 bedeuten.
Bezüglich
einer Lumineszenz, insbesondere einer Elektrolumineszenz, der vorstehend
genannten Verbindungen enthalten sowohl
US 5,942,615 als auch JP-A 11-158165
keine Information.
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Desweiteren
sind aus dem Stand der Technik einige sehr spezielle Phenothiazin-
und Phenoxazin-Derivate bekannt, die als lumineszierende Materialien
in der Lichtemittierenden Schicht eines OLEDs eingesetzt werden.
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So
betrifft JP-A 2003-007466 ein OLED, das eine lange Lebensdauer und
hohe Leuchtdichte aufweist, das als lumineszierendes Material ein
Polymer enthält,
das Wiederholungseinheiten auf Basis von Phenothiazin- oder Phenoxazin-Derivaten
aufweist.
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In
JP-07-109449 wird u.a. das Phenthazin-S,S-dioxid-derivat
als Material in OLEDs beschrieben.
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JP-A
2000-328052 betrifft lumineszierendes Material, das Licht im gelben
bis roten Bereich des elektromagnetischen Spektrums emittiert und
aus einer monocyclischen oder kondensierten polycyclischen Verbindung
aufgebaut ist, die zwei spezielle Substituenten aufweist. Bei diesen
speziellen Substituenten handelt es sich um Substituenten der folgenden
Formel:
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Darin
bedeuten
B S oder O,
R1 H, Alkyl
oder Aryl und
R2, R3 unabhängig voneinander
ausgewählt
aus H, CN, Halogen, Alkylcarbonyl und Alkoxycarbonyl, bevorzugt sind
R2 und R3 CN.
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Als
kondensierte polycyclische Verbindungen werden Phenothiazin- und
Phenoxazin-Derivate
genannt.
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KR
2003-0029394 betrifft rote Leuchtstoffe, die zur organischen Elektrolumineszenz
geeignet sind. Diese Leuchtstoffe weisen eine Phenocyanidin-Gruppe
auf, die gute Lochtransporteigenschaften besitzt, und einen Anthracenylrest,
der ein gutes Elektronentransportvermögen besitzt. Je nach Substitutionsmuster
der Leuchtstoffe können diese
nicht nur Lumineszenz im gelben und roten, sondern auch im grünen Bereich
des elektromagnetischen Spektrums zeigen. Diese speziellen Leuchtstoffe
weisen eine der folgenden Formeln auf
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Die
Reste R1 und R2 können H,
Aryl, Heteroaryl, Halogen oder gesättigte bzw. ungesättigte Kohlenwasserstoffe
sein. Als Besonderheit dieser Verbindungen wird hervorgehoben, dass
diese nicht nur Lichtemissionseigenschaften, sondern auch Lochtransport-Eigenschaften
und Elektronentransport-Eigenschaften aufgrund ihres besonderen
Substitutionsmusters aufweisen.
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JP-A
2004-075750 betrifft Phenoxazin-Derivate der Formel
worin R
1 eine
aromatische oder aliphatische Verbindungsgruppe ist und R
2 eine Alkyl-, Alkenyl-, Alkylether-, Alkoxy-,
Amino-, Aryl- oder Aryloxygruppe ist. Die Phenoxazin-Derivate werden in
der Licht emittierenden Schicht eines OLED als fluoreszierende Substanzen
eingesetzt.
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Aufgabe
der vorliegenden Anmeldung ist es, Matrixmaterialien für den Einsatz
in OLEDs, insbesondere in den Licht-emittierenden Schichten der
OLEDs, bereitzustellen, die leicht zugänglich sind und in Kombination
mit dem(den) eigentlichen Emitter(n) gute Leuchtdichten und Quantenausbeuten
in OLEDs bewirken.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch die Verwendung von Verbindungen der Formel I
worin bedeuten:
X eine
Gruppe SO oder SO
2,
R
1 Wasserstoff,
Alkyl, cyclisches Alkyl, heterocyclisches Alkyl, Aryl, Heteroaryl, eine
Gruppierung der Formel II
eine Gruppierung der Formel
III
oder
eine Gruppierung
der Formel IV
X
1,
X
2, X
3 unabhängig voneinander
und unabhängig
von X eine Gruppe SO oder SO
2,
R
2, R
3, R
4,
R
5, R
7, R
8, R
11, R
12 unabhängig
voneinander Alkyl, Aryl oder Heteroaryl,
m, n, q, r, t, u,
x, y unabhängig
voneinander 0, 1, 2 oder 3,
R
6, R
9, R
10 unabhängig voneinander
Alkyl, Aryl, Alkoxy oder Aryloxy,
s, v, w unabhängig voneinander
0, 1 oder 2,
B eine Alkylenbrücke -CH
2-C
kH
2k-, worin ein
oder mehrere nicht benachbarte CH
2-Gruppen
der Einheit -C
kH
2k- durch Sauerstoff
oder NR ersetzt sein können,
R
Wasserstoff oder Alkyl,
k 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8,
j
0 oder 1
und
z 1 oder 2.
als Matrixmaterialien in
organischen Leuchtdioden.
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Die
erfindungsgemäß eingesetzten
Matrixmaterialien der Formel I sind leicht zugänglich und weisen, in Kombination
mit dem(den) eigentlichen Emitter(n), gute Leuchtdichten und Quantenausbeuten
bei Einsatz in OLEDs auf.
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Die
Alkylreste sowie die Alkylreste der Alkoxygruppen gemäß der vorliegenden
Anmeldung können sowohl
geradkettig als auch verzweigt und/oder optional substituiert sein
mit Substituenten ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Aryl, Alkoxy und Halogen. Bevorzugt
sind die Alkylreste unsubstituiert. Geeignete Arylsubstituenten
sind nachstehend genannt.
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Die
cyclischen Alkylreste sowie die cyclischen Alkylreste der Alkoxygruppen
gemäß der vorliegenden Anmeldung
können
optional substituiert sein mit Substituenten ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Aryl, Alkoxy und Halogen. Bevorzugt sind
die cyclischen Alkylreste unsubstituiert. Geeignete Arylsubstituenten sind
nachstehend genannt.
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Geeignete
Halogensubstituenten sind Fluor, Chlor, Brom und Jod, bevorzugt
Fluor, Chlor und Brom, besonders bevorzugt Fluor und Chlor.
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Beispiele
für geeignete
Alkylgruppen sind Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Pentyl, Hexyl, Heptyl
und Octyl. Dabei sind sowohl die n-Isomere dieser Reste als auch
verzweigte Isomere wie Isopropyl, Isobutyl, Isopentyl, sec-Butyl,
tert-Butyl, Neopentyl, 3,3-Dimethylbutyl, 2-Ethylhexyl usw. mit
umfasst. Bevorzugte Alkylgruppen sind Methyl und Ethyl.
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Beispiele
für geeignete
cyclische Alkylreste sind Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl,
Cyclohexyl, Cycloheptyl, Cyclooctyl, Cyclononyl und Cyclodecyl.
Gegebenenfalls kann es sich auch um polycyclische Ringsysteme handeln,
wie Decalinyl, Norbornanyl, Bornanyl oder Adamantyl. Die cyclischen
Alkylreste können
unsubstituiert oder gegebenenfalls mit einem oder mehreren weiteren
Resten substituiert sein, wie vorstehend bei den Alkylresten beispielhaft
aufgeführt
wurde.
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Geeignete
Alkoxygruppen leiten sich entsprechend von den Alkylresten dar,
wie sie vorstehend definiert wurden. Beispielsweise sind hier zu
nennen OCH3, OC2H5, OC3H7,
OC4H9 und OC8H17. Dabei sind
unter C3H7, C4H9 und OC8H17 sowohl die n-Isomere
als auch verzweigte Isomere wie iso-Propyl, iso-Butyl, sec-Butyl, tert-Butyl
und 2-Ethylhexyl umfasst. Besonders bevorzugt sind Methoxy, Ethoxy,
n-Octoxy und 2-Ethylhexoxy.
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Als
Aryl werden in der vorliegenden Erfindung Reste bezeichnet, die
von monocyclischen oder bicyclischen Aromaten abgeleitet sind, die
keine Ringheteroatome enthalten. Sofern es sich nicht um monocyclische
Systeme handelt, ist bei der Bezeichnung Aryl für den zweiten Ring auch die
gesättigte
Form (Perhydroform) oder die teilweise ungesättigte Form (beispielsweise
die Dihydroform oder Tetrahydroform), sofern die jeweiligen Formen
bekannt und stabil sind, möglich.
Das heißt,
die Bezeichnung Aryl umfasst in der vorliegenden Erfindung beispielsweise
auch bicyclische Reste, in denen sowohl beide Reste aromatisch sind
als auch bicyclische Reste, in denen nur ein Ring aromatisch ist.
Beispiele für
Aryl sind: Phenyl, Naphthyl, Indanyl, 1,2-Dihydronaphthenyl, 1,4-Dihydronaphthenyl,
Indenyl oder 1,2,3,4-Tetrahydronaphthyl. Besonders bevorzugt ist
Aryl Phenyl oder Naphthyl, ganz besonders bevorzugt Phenyl.
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Die
Arylreste können
unsubstituiert oder mit einem oder mehreren weiteren Resten substituiert
sein. Geeignete weitere Reste sind ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Alkyl, Aryl, Alkoxy und Halogen. Bevorzugte Alkyl-, Aryl-, Alkoxy-
und Halogenreste sind vorstehend bereits genannt. Bevorzugt sind
die Arylreste unsubstituiert oder mit einer oder mehreren Alkoxygruppen
substituiert. Besonders bevorzugt bedeutet Aryl unsubstituiertes
Phenyl, 4-Alkylphenyl, 4-Alkoxyphenyl, 2,4,6-Trialkylphenyl oder
2,4,6-Trialkoxyphenyl, wobei als 4-Alkylphenyl, 4-Alkoxyphenyl,
2,4,6-Trialkylphenyl und 2,4,6-Trialkoxyphenyl insbesondere 4-Methylphenyl,
4-Methoxyphenyl, 2,4,6-Trimethyl-phenyl und 2,4,6-Trimethoxyphenyl
in Betracht kommen.
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Geeignete
Aryloxygruppen leiten sich entsprechend von den Arylresten ab, wie
sie vorstehend definiert wurden. Besonders bevorzugt ist Phenoxy.
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Unter
Heteroaryl sind Reste zu verstehen, die sich vom vorstehend genannten
Aryl dadurch unterscheiden, dass im Aryl-Grundgerüst mindestens
ein Kohlenstoffatom durch ein Heteroatom ersetzt ist. Bevorzugte
Heteroatome sind N, O und S. Insbesondere bevorzugt ist das Grundgerüst ausgewählt aus
Systemen wie Pyridin und fünfgliedrigen
Heteroaromaten wie Thiophen, Pyrrol oder Furan. Das Grundgerüst kann
an einer, mehreren oder allen substituierbaren Positionen substituiert
sein, wobei geeignete Substituenten dieselben sind, die bereits
unter der Definition von Aryl genannt wurden. Vorzugsweise sind
die Heteroarylreste jedoch unsubstituiert. Insbesondere sind hier
zu nennen Pyridin-2-yl, Pyridin-3-yl, Pyridin-4-yl, Thiophen-2-yl, Thiophen-3-yl,
Pyrrol-2-yl, Pyrrol-3-yl, Furan-2-yl und Furan-3-yl.
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Unter
heterocyclischem Alkyl sind Reste zu verstehen, die sich vom vorstehend
genannten cyclischen Alkyl dadurch unterscheiden, dass im cyclischen
Alkyl-Grundgerüst
mindestens ein Kohlenstoffatom durch ein Heteroatom ersetzt ist.
Bevorzugte Heteroatome sind N, O und S. Das Grundgerüst kann
an einer, mehreren oder allen substituierbaren Positionen substituiert
sein, wobei geeignete Substituenten dieselben sind, die bereits
unter der Definition von Aryl genannt wurden. Insbesondere sind
hier die stickstoffhaltigen Reste Pyrrolidin-2-yl, Pyrrolidin-3-yl,
Piperidin-2-yl, Piperidin-3-yl, Piperidin-4-yl zu nennen.
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Unter
der Einheit -CkH2k-
der Alkylenbrücke
B sind insbesondere die linearen Alkylenketten -CH2-, -(CH2)2-, -(CH2)3-, -(CH2)4-, -(CH2)5-, -(CH2)6-, -(CH2)7- und -(CH2)8- zu verstehen.
Diese können
jedoch auch verzweigt sein, so dass beispielsweise auch Ketten -CH(CH3)-, -C(CH3)2-, -CH2-CH(CH3)-, -CH(CH3)-CH(CH3)-,
-C(CH3)2-C(CH3)2-, -CH(CH3)-CH2-CH(CH3)-, -CH(CH3)-(CH2)2-CH(CH3)-, -CH(CH3)-(CH2)3-CH(CH3)-, -CH(CH3)-(CH2)4-CH(CH3)-, -C(CH3)2-CH2-C(CH3)2- oder -C(CH3)2-(CH2)2-C(CH3)2-
in Frage kommen. Desweiteren können
in der Einheit -CkH2k-
der Alkylenbrücke
B ein oder mehrere nicht benachbarte CH2-Gruppen
durch Sauerstoff oder NR ersetzt sein. Beispiele hierfür sind insbesondere
-O-C2H4-O-, -O-(C2H4-O-)2, -NR-C2H4-NR- oder -NR-(C2H4-NR-)2,
wobei R insbesondere für Wasserstoff,
Methyl, Ethyl, Propyl, iso-Propyl, Butyl, sec-Butyl oder tert-Butyl
steht.
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Sofern
R1 die Bedeutung einer Gruppierung der Formel
II mit z gleich 2 annimmt, können
die beiden (R4)q und
(R5)r nach Art und
Zahl jeweils voneinander verschieden sein. Desweiteren können auch
die beiden X1 voneinander verschieden sein.
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Vorzugsweise
sind die gegebenenfalls substituierten Phenothiazin-Gerüste der
Formeln I und II gleich, d.h. (R2)m und (R5)r, (R3)n und
(R4)q sowie X und
X1 (für
z = 1) bzw. (R2)m und
die beiden (R5)r,
(R3)n und die beiden
(R4)q sowie X und
die beiden X1 (für z = 2) haben jeweils die
gleiche Bedeutung.
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Sofern
R1 die Bedeutung einer Gruppierung der Formel
III annimmt, sind die gegebenenfalls substituierten Phenothiazin-Gerüste der
Formeln I und III vorzugsweise gleich, d.h. (R2)m und (R8)u, (R3)n und
(R7)t sowie X und
X2 haben jeweils die gleiche Bedeutung.
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Sofern
R1 die Bedeutung einer Gruppierung der Formel
IV annimmt, sind die gegebenenfalls substituierten Phenothiazin-Gerüste der
Formeln I und IV vorzugsweise gleich, d.h. (R2)m und (R11)x, (R3)n und
(R12)y sowie X und
X3 haben jeweils die gleiche Bedeutung.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung von Verbindungen
der Formel I, worin die Variablen die folgenden Bedeutungen aufweisen:
X
eine Gruppe SO oder SO
2,
R
1 Wasserstoff,
Methyl, Ethyl, Cyclohexyl, Pyrrolidin-2-yl, Pyrrolidin-3-yl, Piperidin-2-yl, Piperidin-3-yl,
Piperidin-4-yl, Phenyl, 4-Alkylphenyl, 4-Alkoxy-phenyl, 2,4,6-Trialkylphenyl, 2,4,6-Trialkoxyphenyl,
Furan-2-yl, Furan-3-yl, Pyrrol-2-yl, Pyrrol-3-yl, Thiophen-2-yl, Thiophen-3-yl, Pyridin-2-yl,
Pyridin-3-yl, Pyridin-4-yl, Pyrimidin-2-yl, Pyrimidin-4-yl, Pyrimidin-5-yl,
sym-Triazinyl, Phenyl, 4-Alkoxyphenyl,
eine Gruppierung der
Formel II
eine Gruppierung der Formel
III
oder
eine Gruppierung
der Formel IV
X
1,
X
2, X
3 unabhängig voneinander
und unabhängig
von X eine Gruppe SO oder SO2,
R
2,
R
3, R
4, R
5, R
7, R
8,
R
11, R
12 unabhängig voneinander
Aryl,
m, n, q, r, t, u, x, y unabhängig voneinander 0 oder 1,
R
6, R
9, R
10 unabhängig voneinander
Alkyl oder Alkoxy,
s, v, w unabhängig voneinander 0 oder 1,
B
eine Alkylenbrücke
-CH
2-C
kH
2k-,
k 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
j
0 oder 1
und
z 1 oder 2.
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Bevorzugt
ist Aryl in den Resten R2, R3,
R4, R5, R7, R8, R11 und
R12 unabhängig voneinander Phenyl, Naphth-1-yl
oder Naphth-2-yl.
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Sofern
R1 die Bedeutung einer Gruppierung der Formel
II mit z gleich 2 annimmt, können
die beiden (R4)q und
(R5)r nach Art und
Zahl jeweils voneinander verschieden sein. Desweiteren können auch
die beiden X1 voneinander verschieden sein.
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Vorzugsweise
sind die gegebenenfalls substituierten Phenothiazin-Gerüste der
Formeln I und II gleich, d.h. (R2)m und (R5)r, (R3)n und
(R4)q sowie X und
X1 (für
z = 1) bzw. (R2)m und
die beiden (R5)r,
(R3)n und die beiden
(R4)q sowie X und
die beiden X1 (für z = 2) haben jeweils die
gleiche Bedeutung.
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Sofern
R1 die Bedeutung einer Gruppierung der Formel
III annimmt, sind die gegebenenfalls substituierten Phenothiazin-Gerüste der
Formeln I und III vorzugsweise gleich, d.h. (R2)m und (R8)u, (R3)n und
(R7)t sowie X und
X2 haben jeweils die gleiche Bedeutung.
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Sofern
R1 die Bedeutung einer Gruppierung der Formel
IV annimmt, sind die gegebenenfalls substituierten Phenothiazin-Gerüste der
Formeln I und IV vorzugsweise gleich, d.h. (R2)m und (R11)x, (R3)n und (R12)y sowie X und
X3 haben jeweils die gleiche Bedeutung.
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Beispiele
für Verbindungen
der Formel I, in welchen R
1 die Bedeutung
Wasserstoff, Alkyl, cyclisches Alkyl, heterocyclisches Alkyl, Aryl
oder Heteroaryl zukommt, sind nachfolgend aufgeführt:
wobei
R
1' eine
der nachfolgenden Gruppen
bedeutet.
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Beispiele
für Verbindungen
der Formel I, in welchen R
1 die Bedeutung
einer Gruppierung der Formel II zukommt, sind nachfolgend aufgeführt: für z = 1:
für z = 2:
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Beispiele
für Verbindungen
der Formel I, in welchen R
1 die Bedeutung
einer Gruppierung der Formel III zukommt, sind nachfolgend aufgeführt:
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Beispiele
für Verbindungen
der Formel I, in welchen R
1 die Bedeutung
einer Gruppierung der Formel IV zukommt, sind nachfolgend aufgeführt:
wobei
k in den Formeln I/IV a und I/IV c jeweils die Werte 0 oder 1 bis
8 annehmen kann und für
die Formeln I/IV b und I/IV d der Wert von j in der Brückeneinheit
-(B)
j-CH
2- jeweils gleich 0 ist.
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Die
aufgeführten
erfindungsgemäß verwendeten
Phenothiazin-S-oxid- oder Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivate der Formel
I können
nach dem Fachmann bekannten Verfahren hergestellt werden.
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Die
Herstellung der Verbindungen der Formel I erfolgt vorzugsweise durch
entsprechende Substitution des kommerziell erhältlichen Phenothiazin-Grundgerüsts (d.h.
m und n sind beide gleich 0). Die Reste R2 und/oder
R3 werden dabei durch elektrophile aromatische
Substitution eingeführt.
Geeignete Reaktionsbedingungen sind dem Fachmann bekannt. Der Rest
R1 wird – sofern es sich nicht um Wasserstoff
handelt – durch elektrophile
Substitution am Stickstoff eingeführt, z.B. durch Umsetzung mit
einem geeigneten Alkyl- oder Arylhalogenid. Die Oxidation des Schwefels
im Phenothiazin-Gerüst
zur SO- oder SO2-Gruppe erfolgt üblicherweise
im letzten Syntheseschritt.
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Alternativ
kann die Herstellung der Verbindungen der Formel I aber auch ausgehend
von bereits funktionalisierten, zur Herstellung der Phenothiazin-S-oxid-
oder Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivate geeigneten, Bausteinen erfolgen.
Beispielsweise können
die erfindungsgemäß verwendeten
Phenothiazin-Derivate ausgehend von mit den Resten R2 und/oder
R3 funktionalisierten Diphenylamin-Derivaten
durch Erhitzen mit Schwefel hergestellt werden. Die Herstellung
der funktionalisierten Diphenylamin-Derivate ist dem Fachmann bekannt.
Auch hier erfolgt dann die Oxidation des Schwefels im Phenothiazin-Gerüst zur SO-
oder SO2-Gruppe üblicherweise im letzten Syntheseschritt.
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Geeignete
Verfahren zur Oxidation der Phenothiazine zu den erfindugsgemäß verwendeten
Phenothiazin-S-oxiden und Phenothiazin-S,S-dioxiden sind dem Fachmann
bekannt und zum Beispiel in M. Tosa et al. Heterocyclic Communications,
Vol. 7, No. 3, 2001, S. 277 bis 282 angegeben.
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Die
Oxidation zu Phenothiazin-S-oxid-Derivaten erfolgt zum Beispiel
mittels H2O2 in
Ethanol, Ethanol-Aceton-Mischungen oder Oxalsäure, mittels Ammoniumpersulfat,
Salpetersäure,
salpetriger Säure,
anorganischen Stickstoffoxiden gegebenenfalls zusammen mit (Luft-)Sauerstoff,
NO+BF4 –/O2, CrO3 in Pyridin, Ozon,
Tetramethyloxiran, Perfluoroalkyloxaziridinen oder mittels elektrochemischen
Methoden. Des Weiteren kann die Oxidation der entsprechend funktionalisierten
Phenothiazine der Formel I zu den entsprechenden Phenoxazin-S-oxid-Derivaten
der Formel I mittels m-Chlorperbenzoesäure in CH2Cl2 bei Temperaturen von 0 bis 5 °C oder mittels
einer Mischung aus rauchender Salpetersäure und Eisessig in CCl4 erfolgen (siehe etwa M. Tosa et al. Heterocyclic
Communications, Vol. 7, No. 3, 2001, S. 277 bis 282).
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Die
Oxidation zu Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivaten erfolgt zum Beispiel
mittels Persäuren,
wie Peressigsäure,
die beispielsweise aus H2O2 und
AcOH zugänglich
ist, oder m-Chlorperbenzoesäure,
Natriumperborat, NaOCl oder Schwermetallsystemen wie KMnO4/H2O, Et3PhN+MnO4 – in
organischen Medien, OsO4/N-Methylmorpholin-N-oxid.
So kann die Oxidation der entsprechend funktionalisierten Phenothiazine
der Formel I zu den entsprechenden Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivaten
der Formel I mittels einer wässrigen
Lösung
von KMnO4 und C16H35N(CH3)3 +Cl– in CHCl3 bei
Raumtemperatur oder mittels m-Chlorperbenzoesäure in CH2Cl2 bei Raumtemperatur erfolgen (siehe etwa)
M. Tosa et al. Heterocyclic Communications, Vol. 7, No. 3, 2001,
S. 277–282).
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Zur
Herstellung der Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivate werden das Phenothiazin-Derivat
und das Oxidationsmittel, bevorzugt m-Chlorperbenzoesäure, in
einem molaren Verhältnis
von im Allgemeinen 1 : 1,8 bis 1 : 4, bevorzugt 1 : 1,9 bis 1 :
3,5, besonders bevorzugt 1 : 1,9 bis 1 : 3 eingesetzt.
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Zur
Herstellung von Phenothiazin-S-oxid-Derivaten werden das Phenothiazin-Derivat
und das Oxidationsmittel in einem molaren Verhältnis von im Allgemeinen 1
: 0,8 bis 1 : 1,5, bevorzugt 1 : 1 bis 1 : 1,3 eingesetzt. Oxidationsmittel,
mit denen keine Weiteroxidation zu den entsprechenden S,S-Dioxid-Derivaten
erfolgt, z.B. H2O2,
können
in einem größeren Überschuss
als dem vorstehend angegebenen in Bezug auf das Phenothiazin-Derivat
eingesetzt werden.
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Die
Oxidation erfolgt im Allgemeinen in einem Lösungsmittel, bevorzugt in einem
Lösungsmittel
ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus halogenierten Kohlenwasserstoffen und
dipolar aprotischen Lösungsmitteln.
Beispiele für
erstere bzw. letztere sind Methylenchlorid bzw. Acetonitril und
Sulfolan.
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Abhängig vom
Oxidationsmittel erfolgt die Oxidation zu den Phenothiazin-S-oxid-Derivaten üblicherweise
bei Normaldruck in einem Temperaturbereich von –10 °C bis +50 °C und die Oxidation zu den Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivaten üblicherweise
bei Normaldruck in einem Temperaturbereich von 0 bis + 100 °C. Die Reaktionsdauer
der Oxidation beträgt
im Allgemeinen 0,25 bis 24 Stunden.
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Die
geeigneten Bedingungen für
die Oxidation der jeweiligen Phenothiazin-Derivate zu den entsprechenden
Phenothiazin-S-oxid- bzw. Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivaten lassen
sich aber in jedem Fall vom Fachmann ohne Probleme in Vorversuchen
ermitteln. Beispielsweise kann der Fortschritt der Oxidation mit analytischen
Methoden, etwa IR-spektroskopisch, verfolgt werden.
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In
einer bevorzugten Variante werden die Phenothiazin-S-oxid-Derivate
der Formel I durch Oxidation der entsprechenden Phenothiazin-Derivate
der Formel I mit m-Chlorperbenzoesäure als Oxidationsmitel in CH2Cl2 bei 0 bis 20 °C hergestellt.
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Die
Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivate der Formel I werden bevorzugt durch
Oxidation der entsprechenden Phenothiazin-Derivate der Formel I
mit m-Chlorperbenzoesäure
als Oxidationsmittel in CH2Cl2 bei
0 bis 40 °C
hergestellt.
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Die
Isolierung und Aufarbeitung der erhaltenen Phenothiazin-S-oxide
und Phenothiazin-S,S-dioxide erfolgt nach dem Fachmann bekannten
Verfahren.
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Im
Folgenden wird die Herstellung der erfindungsgemäß verwendeten Verbindungen
der Formel I exemplarisch dargestellt. Hierdurch sowie mit Kenntnis
des Standes der Technik ist der Fachmann in der Lage, die weiteren
erfindungsgemäß verwendeten
Verbindungen herzustellen.
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Die
Herstellung der Verbindungen der Formel I, in welcher R
1 Wasserstoff,
Alkyl, cyclisches Alkyl, heterocyclisches Alkyl, Aryl oder Heteroaryl
bedeutet, erfolgt vorteilhaft ausgehend von einem Grundgerüst der Formel
1
durch
- aa)
N-Alkylierung oder N-Arylierung des Grundgerüsts der Formel 1,
- ab) Halogenierung,
- ac) Kupplungsreaktion mit den den gewünschten Resten R2 und
R3 entsprechenden Vorläuferverbindungen,
- ad) Oxidation des S zu SO bzw. SO2,
wobei
Schritt aa) nur durchgeführt
wird, wenn R1 verschieden von Wasserstoff
ist (in den folgenden Ausführungen
zur Herstellung der Verbindungen der Formel I soll unter N-Alkylierung
bzw. N-Arylierung sowie N-alkyliert bzw. N-aryliert im Hinblick
auf die Definition des Restes R1 nicht nur
die N-Substitution mit Alkylresten sondern auch die N-Substitution
mit cyclischen Alkylresten und heterocyclischen Alkylresten bzw. nicht
nur die N-Substitution mit Arylresten sondern auch die N-Substitution
mit Heteroarylresten verstanden werden; in diesem Sinne sind unter
den entsprechenden Alkyl- bzw. Aryl-Reagenzien zur N-Alkylierung bzw.
N-Arylierung auch Cycloalkyl- und Heterocycloalkyl- bzw. Heteroaryl-Reagenzien
zu verstehen).
-
Geeignete
Reaktionsbedingungen zur Durchführung
der Schritte aa), ab), ac) und ad) sind dem Fachmann bekannt. Im
Folgenden sind bevorzugte Varianten der Schritte aa), ab), ac) und
ad) genannt.
-
Schritt aa)
-
Die
N-Alkylierung bzw. N-Arylierung erfolgt bevorzugt durch Umsetzung
des Grundgerüsts
der Formel 1 mit einem Alkylhalogenid bzw. Arylhalogenid der Formel
R1-Hal, wobei R1 bereits
vorstehend definiert wurde und Hal Cl, Br oder I, bevorzugt I, bedeutet.
Hierbei wird in Anwesenheit von Basen gearbeitet, wobei diese dem
Fachmann bekannt sind. Vorzugsweise handelt es sich dabei um Alkali-
oder Erdalkalihydroxide, wie NaOH, KOH, Ca(OH)2,
Alkalihydride, wie NaH, KH, Alkaliamide, wie NaNH2,
Alkali- oder Erdalkalimetallcarbonate,
wie K2CO3, oder
Alkalimetallalkoxide, wie NaOMe, NaOEt. Des Weiteren sind Gemische
der vorstehend genannten Basen geeignet. Besonders bevorzugt sind
NaOH, KOH oder NaH.
-
Die
N-Alkylierung (etwa in M. Tosa et al., Heterocycl. Communications,
Vol. 7, No. 3, 2001, S. 277–282 beschrieben)
bzw. N-Arylierung (etwa in H. Gilman und D. A. Shirley, J. Am. Chem.
Soc. 66 (1944) 888; D. Li et al., Dyes and Pigments 49 (2001) 181–186 beschrieben)
wird bevorzugt in einem Lösungsmittel
durchgeführt.
Geeignete Lösungsmittel
sind z.B. polare aprotische Lösungsmittel,
wie Dimethylsulfoxid, Dimethylformamid oder Alkohole. Es ist ebenfalls
möglich,
einen Überschuss
des eingesetzten Alkyl- oder Arylhalogenids als Lösungsmittel
einzusetzen, wobei der Einsatz eines Überschusses an Alkyl- oder
Aryliodiden bevorzugt ist. Die Umsetzung kann des Weiteren in einem
unpolaren aprotischen Lösungsmittel,
z.B. Toluol, durchgeführt
werden, wenn ein Phasentransferkatalysator, z.B. tetra-n-Butylammoniumhydrogensulfat,
anwesend ist (wie z. B. in I. Gozlan et al., J. Heterocycl. Chem.
21 (1984) 613–614
offenbart).
-
Die
N-Arylierung kann aber auch durch Kupfer-katalysierte Kupplung der
Verbindung der Formel 1 mit einem Arylhalogenid, bevorzugt einem
Aryliodid erfolgen (Ullmann-Reaktion).
Ein geeignetes Verfahren zur N-Arylierung von Phenothiazin in Anwesenheit
von Kupferbronze ist zum Beispiel in H. Gilman et al., J. Am. Chem.
Soc. 66 (1944) 888–893
offenbart.
-
Das
molare Verhältnis
der Verbindung der Formel 1 zum Alkylhalogenid bzw. Arylhalogenid
der Formel R1-Hal beträgt im Allgemeinen 1 : 1 bis
1 : 2, bevorzugt 1 : 1 bis 1 : 1,5.
-
Die
N-Alkylierung bzw. N-Arylierung wird üblicherweise bei Normaldruck
und in einem Temperaturbereich von 0 bis 220 °C bzw. bis zum Siedepunkt des
verwendeten Lösungsmittels
durchgeführt.
Die Reaktionsdauer beläuft
sich in der Regel auf 0,5 bis 48 Stunden.
-
Die
geeigneten Bedingungen für
die N-Alkylierung bzw. N-Arylierung der Verbindung der Formel 1
lassen sich in jedem Fall vom Fachmann ohne Probleme in Vorversuchen
ermitteln. Beispielsweise lässt
sich der Fortschritt der N-Alkylierung bzw. N-Arylierung mit analytischen
Methoden, etwa IR-spetroskopisch, verfolgen.
-
Das
erhaltene Rohprodukt wird gemäß dem Fachmann
bekannten Verfahren aufgearbeitet.
-
Schritt ab)
-
Die
Halogenierung kann gemäß dem Fachmann
bekannten Verfahren durchgeführt
werden. Bevorzugt erfolgt eine Bromierung oder Iodierung in 3- und
7-Position des gegebenenfalls N-alkylierten oder N-arylierten Gnundgerüsts der
Formel 1.
-
Eine
Bromierung des gegebenenfalls in Schritt aa) N-alkylierten oder
N-arylierten Grundgerüsts
der Formel 1 in der 3- und 7-Position des Grundgerüsts kann
z. B. gemäß M. Jovanovich
et al. J. Org. Chem. 1984, 49, 1905–1908 durch Umsetzung mit Brom
in Essigsäure
erfolgen. Des Weiteren kann eine Bromierung entsprechend dem in
C. Bodea et al. Acad. Rep. Rom. 13 (1962) 81–87 offenbarten Verfahren erfolgen.
-
Eine
Iodierung des gegebenenfalls in Schritt aa) N-alkylierten oder N-arylierten
Grundgerüsts
der Formel 1 in der 3- und 7-Position des Grundgerüsts kann
zum Beispiel gemäß dem in
M. Sailer et al. J. Org. Chem. 2003, 68, 7509–7512 offenbarten Verfahren
erfolgen. Dabei erfolgt zunächst
eine Lithiierung des entsprechenden, gegebenenfalls N-alkylierten
oder N-arylierten 3,7-Dibromo-substituierten Grundgerüsts der
Formel 1 und eine anschließende
Iodierung des lithiierten Produktes.
-
Die
Lithierung mit einer Lithium-Base, wie etwa n-Butyllithium oder
Lithiumdiisopropylamid, wird im Allgemeinen bei Temperaturen von –78 bis
+25 °C,
bevorzugt –78
bis 0 °C,
besonders bevorzugt –78 °C gemäß dem Fachmann
bekannten Verfahren durchgeführt.
Anschließend
wird die Reaktionsmischung auf Raumtemperatur erwärmt und
gemäß dem Fachmann
bekannten Verfahren aufgearbeitet.
-
Schritt ac)
-
Die
den erfindungsgemäß verwendeten
Phenothiazin-S-oxid- und -S,S-dioxid-Derivaten der Formel I zugrunde
liegenden (nichtoxidierten) Phenothiazin-Derivate werden bevorzugt
durch Kupplungsreaktion mit Vorläuferverbindungen,
welche den gewünschten
Resten R2 und R3 entsprechenden,
hergestellt. Geeignete Kupplungsreaktionen sind zum Beispiel die
Suzuki-Kupplung oder die Yamamoto-Kupplung, wobei die Suzuki-Kupplung
bevorzugt ist.
-
Durch
Suzuki-Kupplung können
Verbindungen hergestellt werden, welche mit den gewünschten
Resten R2 und R3 an
den Positionen 3 und 7 des (gegebenenfalls N-alkylierten oder N-arylierten)
Phenothiazin-Grundgerüsts
der Formel 1 substituiert sind, indem die entsprechenden 3,7-halogenierten,
insbesondere 3,7-bromierten, Phenothiazine unter Pd(0)-Katalyse
und in Gegenwart einer Base mit Boronsäuren oder Boronsäureestern,
welche den gewünschten
Resten R2 und R3 entsprechen,
umgesetzt werden.
-
Anstelle
der den gewünschten
Resten R2 und R3 entsprechenden
Boronsäuren
oder Boronsäureester können auch
andere borhaltige Verbindungen, die die gewünschten Reste R2 und
R3 tragen, in der Umsetzung mit den halogenierten
Phenothiazin-Derivaten eingesetzt werden. Solche borhaltigen Verbindungen
entsprechen beispielsweise der allgemeinen Formeln R2-B(O-[C(R')2]n-O) und R3-B(O-[C(R')2]n-O), worin R2 und
R3 die vorstehend genannten Bedeutungen
aufweisen und R' gleiche
oder verschieden Reste Wasserstoff oder C1-C20-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl,
sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, n-Decyl, n-Dodecyl
oder n-Octadecyl; bevorzugt C1-C12-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl,
iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl,
neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl
oder n-Decyl, besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec-Butyl und tert.-Butyl, ganz besonders bevorzugt
Methyl bedeuten und n eine ganze Zahl von 2 bis 10, vorzugsweise
2 bis 5 ist.
-
Die
den gewünschten
Resten R2 und R3 entsprechenden
Boronsäuren,
Boronsäureester
und borhaltigen Verbindungen können
nach im Stand der Technik bekannten Verfahren hergestellt werden
oder sind kommerziell erhältlich.
Beispielsweise ist die Herstellung der Boronsäuren und Boronsäureester
durch Umsetzung von Grignard- oder Lithium-Reagenzien mit Boranen,
Diboranen oder Boraten möglich.
-
Als
Pd(0)-Katalysatoren sind alle üblichen
Pd(0)-Katalysatoren geeignet. Beispielsweise können Tris(dibenzylidenaceton)-dipalladium(0)
oder Tetrakis(triphenylphosphin)-palladium(0)
eingesetzt werden. Des Weiteren kann ein Pd(II)-Salz im Gemisch
mit einem Liganden eingesetzt werden, zum Beispiel Pd(ac)2 oder PdCl2 und
PPh3, wobei Pd(0) in situ gebildet wird.
Zur Durchführung
der Kupplung kann ein Überschuss
an PPh3 zugegeben werden. Die Katalysatoren
werden im allgemeinen in einer Menge von 0,001 bis 15 mol-%, bevorzugt
0,01 bis 10 mol-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 5 mol %, bezogen
auf das eingesetzte halogenierte Phenothiazin-Derivat, eingesetzt.
-
Bei
der Suzuki-Kupplung können
alle hierfür üblicherweise
verwendeten Basen eingesetzt werden. Bevorzugt sind Alkalicarbonate,
wie Natrium- oder Kaliumcarbonat. Die Base wird im Allgemeinen im
2- bis 200-fachen, bevorzugt 2- bis 100-fachen, besonders bevorzugt
2- bis 80-fachen molaren Überschuss,
bezogen auf das eingesetzte halogenierte Phenothiazin-Derivat, verwendet.
-
Die
den gewünschten
Resten R2 und R3 entsprechende
Komponente (Boronsäure,
der entsprechende Boronsäureester
oder die anderen geeigneten borhaltigen Verbindungen) wird in einem
Verhältnis
von 100 bis 400 mol %, bevorzugt 100 bis 300 mol %, besonders bevorzugt
100 bis 150 mol % zum halogenierten Phenothiazin-Derivat eingesetzt.
-
Die
Umsetzung erfolgt üblicherweise
unter Normaldruck bei einer Temperatur von 40 bis 140 °C, bevorzugt
60 bis 120 °C,
besonders bevorzugt 70 bis 100 °C.
-
Die
Umsetzung findet im Allgemeinen unter Ausschluss von Sauerstoff
statt. Üblicherweise
erfolgt die Umsetzung in einem Lösungsmittel,
wie etwa Benzol, Toluol, Tetrahydrofuran, 1,4-Dioxan, Dimethoxyethan, Dimethylformamid,
Ethanol oder Petrolether. Es ist ebenfalls möglich, eine Mischung von Tetrahydrofuran,
Dimethoxyethan oder Ethanol und Wasser als Lösungsmittel einzusetzen.
-
In
einer besonders vorteilhaften Variante des Verfahrens wird ein halogeniertes
Phenothiazin-Derivat in Lösung
unter Schutzgas vorgelegt und mit der Base, die bevorzugt gelöst (z. B.
in einem Dimethoxyethan/Wasser-Gemisch), vorliegt, und den den gewünschten
Resten R2 und R3 entsprechenden
Boronsäuren versetzt.
Im Anschluss daran wird unter Schutzgas der Pd(0)-Katalysator zugegeben.
Es wird über
einen Zeitraum von im Allgemeinen 2 bis 120 Stunden, bevorzugt 4
bis 72 Stunden, besonders bevorzugt 6 bis 48 Stunden bei den vorstehend
genannten Temperaturen und Drucken gerührt. Im Anschluss daran wird
das Reaktionsgemisch nach den dem Fachmann bekannten Verfahren aufgearbeitet.
-
Desweiteren
können
Verbindungen hergestellt werden, welche mit den gewünschten
Resten R2 und R3 an
den Positionen 3 und 7 des (gegebenenfalls N-alkylierten oder N-arylierten)
Phenothiazin-Grundgerüsts der
Formel 1 substituiert sind, indem die entsprechenden 3,7-halogenierten,
insbesondere 3,7-bromierten, Phenothiazine unter Ni(0)-Katalyse
mit Halogen-Verbindungen, insbesondere Brom-Verbindungen, welche den
gewünschten
Resten R2 und R3 entsprechen,
umgesetzt werden (Yamamoto-Kupplung).
-
Vorzugsweise
wird bei der Yamamoto-Kupplung unter Sauerstoffausschluss eine Lösung, bevorzugt eine
DMF-Lösung,
des Katalysators hergestellt aus einer Ni(0)-Verbindung, bevorzugt
Ni(COD)2, und Bipyridyl in äquimolaren
Mengen eingesetzt. Zu dieser Lösung
werden unter Sauerstoff-Ausschluss das halogenierte, bevorzugt bromierte,
Phenothiazin-Derivat und die den gewünschten Resten R2 und
R3 entsprechenden Halogen-Verbindungen,
insbesondere Brom-Verbindungen, in einem Lösungsmittel, bevorzugt Toluol,
zugegeben.
-
Die
Reaktionsbedingungen bei der Herstellung der Phenothiazin-Derivate
mittels Yamamoto-Kupplung, wie Temperatur, Druck, Lösungsmittel
und Verhältnis
des halogenierten, bevorzugt bromierten, Phenothiazin-Derivats zu
den den Resten R2 und R3 entsprechenden
Komponenten, entsprechen denen der Suzuki-Kupplung.
-
Als
Ni(0)-Verbindungen zur Herstellung des Katalysators sind alle üblichen
Ni(0)-Verbindungen
geeignet. Beispielsweise können
Ni(C2H4)3, Ni(1,5-Cyclooctadien)2 („Ni(COD)2"),
Ni(1,6-Cyclodecadien)2 oder Ni(1,5,9-all-trans-Cyclododeratrien)2 eingesetzt werden. Die Katalysatoren werden
im Allgemeinen in einer Menge von 1 bis 100 mol %, bevorzugt 5 bis
80 mol-%, besonders bevorzugt 10 bis 70 mol %, bezogen auf das eingesetzte
halogenierte Phenothiazin-Derivat, eingesetzt.
-
Geeignete
Verfahrensbedingungen und Katalysatoren, insbesondere für die Suzuki-Kupplung sind zum
Beispiel in Suzuki-Miyaura-Kreuzkupplung: A. Suzuki, J. Organomet.
Chem. 576 (1999) 147–168;
B-Alkyl-Suzuki-Miyaura-Kreuzkupplung: S. R. Chemler et al., Angew.
Chem. 2001, 113, 4676–4701
und der darin genannten Literatur offenbart.
-
Schritt ad)
-
Bevorzugte
Oxidationsmittel und Verfahrensbedingungen zur Oxidation der Phenothiazine
zu den entsprechenden Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivaten sind vorstehend
genannt und zum Beispiel in M. Tosa et al., Heterocyclic Commun.
7 (2001) 277–282
offenbart.
-
Die
Herstellung der Verbindungen der Formel I, in welcher R
1 eine
Gruppierung der Formel II oder III bedeutet, erfolgt vorteilhaft
ausgehend von einem Grundgerüst
der Formel 1
durch
- ba)
Halogenierung,
- bb) jeweilige Kupplungsreaktion mit den den gewünschten
Resten R2 und R3 bzw.
R4 und R5 bzw. R7 und R8 entsprechenden
Vorläuferverbindungen,
- bc) N-Arylierung der mit den gewünschten Resten R2 und
R3 bzw. R4 und R5 bzw. R7 und R8 substituierten Phenothiazine mit den den
Gruppen entsprechenden Verbindungen,
- bd) Oxidation des S zu SO bzw. SO2.
-
Geeignete
Reaktionsbedingungen zur Durchführung
der Schritte ba), bb) und bd) sind bereits zuvor für die entsprechenden
Reaktionsschritte ab), ac) und ad) ausführlich dargelegt worden.
-
Schritt
bc) wird in vorteilhafter Weise in Analogie zu Schritt aa) durchgeführt. Die
Verknüpfung
der Einheit
mit der Einheit/den beiden
Einheiten
über die entsprechende Phenylen-
bzw. Biphenylyl-Einheit
erfolgt hierbei
durch
Kupfer-katalysierte Kupplung der Verbindungen der Formeln 1a und
1b
mit dem
entsprechenden Arylhalogenid, vorzugsweise dem Aryliodid, der Formel
2
durch Kupfer-katalysierte
Kupplung der Verbindungen der Formeln 1a und 1c
mit dem
entsprechenden Aryldihalogenid, vorzugsweise dem Aryldiiodid, der
Formel 3
-
Sollen
die symmetrischen Verbindungen
hergestellt werden, so kann
man, unter Berücksichtigung
der Stöchiometrie
der Reaktanden, in Anlehnung an die N-Arylierung von Phenothiazin
in Anwesenheit von Kupferbronze gemäß H. Gilman et al., J. Am.
Chem. Soc. 66 (1944) 888–893
verfahren.
-
Diese
Vorgehensweise führt
im Falle von verschiedenen Phenothiazin-Derivaten der Formeln 1a
und 1b, beispielsweise für
z = 1, zu Produktgemischen PT1-phen-PT1, PT1-phen-PT2,
PT2-phen-PT2, wobei
PT1 und PT2 jeweils
für eine
unterschiedliche Phenothiazin-Einheit, welche sich von den entsprechenden
Verbindungen der Formeln 1a und 1 b ableitet, bzw. phen für eine,
gegebenenfalls substituierte, Phenylen-Einheit, welche sich von
der entsprechenden Verbindung der Formeln 2 ableitet, steht. Ist
zusätzlich
die Einheit phen unsymmetrisch, so erhöht sich die Zahl der unterschiedlichen
Verbindungen im Produktgemisch, da dann außer der Verbindung PT1-phen-PT2 noch ihre
isomere Verbindung PT2-phen-PT1 vorliegt.
-
Analoges
gilt im Fall von verschiedenen Phenothiazin-Derivaten der Formeln
1a und 1c, wo die Verbindungen PT1-biphen-PT1, PT1-biphen-PT3 und PT3-biphen-PT3 erhalten werden, sowie -für den Fall
einer unsymmetrischen Einheit biphen- zusätzlich noch die zu PT1-biphen-PT3 isomere
Verbindung PT3-biphen-PT1. PT1 und PT3 steht jeweils
für eine
unterschiedliche Phenothiazin-Einheit, welche sich von den entsprechenden Verbindungen
der Formeln 1a und 1c ableitet, bzw. biphen für eine, gegebenenfalls substituierte,
Biphenylyl-Einheit, welche sich von der entsprechenden Verbindung
der Formeln 3 ableitet.
-
Durch
geeignete Versuchsführung
ist es jedoch möglich,
die Ausbeute an gewünschtem
Produkt zu erhöhen.
Beispielsweise kann das Arylhalogenid bzw. Biphenyldihalogenid,
gegebenenfalls in einem inerten Lösungsmittel gelöst, zusammen
mit dem Kupferpulver vorgelegt und das erste Phenothiazin (PT1-H), gegebenenfalls ebenfalls im gleichen
inerten Lösungsmittel
gelöst,
zugegeben werden. Hierdurch bildet sich zum überwiegenden Teil das Produkt
PT1-phen-Hal bzw. PT1-biphen-Hal,
welches dann im Folgeschritt mit dem zweiten Phenothiazin-Derivat
(PT2-H bzw. PT3-H)
zum Produkt PT1-phen-PT2 (für z = 1)
bzw. PT1-biphen-PT3 abreagiert.
Die Bildung der isomeren Produkte PT2-phen-PT1 bzw. PT3-biphen-PT1 lässt
sich im Normalfall durch eine solche Verfahrensweise jedoch nicht
beeinflussen.
-
Hinsichtlich
der Reaktionsbedingungen wird man sich bei der vorgenannten Verfahrensweise
an der Herstellung der symmetrischen Verbindungen orientieren. Unter
Berücksichtigung
des weiteren Standes der Technik erschließen sich damit dem Fachmann,
gegebenenfalls unter Durchführung
zusätzlicher
Vorversuche, die geeigneten Bedingungen ohne größeren Aufwand.
-
Alternativ
kann in Schritt bc) auch eine Base-katalysierte Umsetzung der Verbindungen
der Formeln 1a und 1b
mit dem
entsprechenden Arylfluorid der Formel 2'
eine Base-katalysierte Umsetzung
der Verbindungen der Formeln 1a und 1c
mit dem
entsprechenden Aryldifluorid der Formel 3'
erfolgen. Als Basen kommen
hierbei die unter Schritt aa) genannten Verbindungen in Frage. Insbesondere
ist als Base NaH geeignet.
-
Die
mittels Base deprotonierten Verbindungen der Formeln 1a und 1b bzw.
1a und 1c reagieren dann unter nucleophiler aromatischer Substitution
mit den Verbindungen der Formeln 2' bzw. 3'. Hinsichtlich der Herstellung der symmetrischen
und unsymmetrischen Verbindungen der Formel I, in welchen R1 Gruppierungen der Formeln II oder III bedeuten,
wird sinngemäß auf die
vorherigen Ausführungen
verwiesen.
-
Die
Herstellung der Verbindungen der Formel I, in welcher R
1 eine
Gruppierung der Formel IV bedeutet, erfolgt vorteilhaft ausgehend
von einem Grundgerüst
der Formel 1
durch
- ca)
Halogenierung,
- cb) jeweilige Kupplungsreaktion mit den den gewünschten
Resten R2 und R3 bzw.
R4 und R5 bzw. R7 und R8 entsprechenden
Vorläuferverbindungen,
- cc) N-Alkylierung der mit den gewünschten Resten R2 und
R3 bzw. R4 und R5 bzw. R7 und R8 substituierten Phenothiazine mit der der
Gruppe entsprechenden Verbindung,
- cd) Oxidation des S zu SO bzw. SO2.
-
Geeignete
Reaktionsbedingungen zur Durchführung
der Schritte ca), cb) und cd) sind bereits zuvor für die entsprechenden
Reaktionsschritte ab), ac) und ad) ausführlich dargelegt worden.
-
Schritt
cc) wird in Analogie zur N-Alkylierung, wie unter Schritt aa) beschrieben,
durchgeführt.
-
Hinsichtlich
der Herstellung der symmetrischen und unsymmetrischen Verbindungen
der Formel I, in welchen R1 eine Gruppierung
der Formel IV bedeutet, wird sinngemäß ebenfalls auf die vorherigen
Ausführungen
verwiesen.
-
Der
in den zuvor genannten Herstellverfahren zuletzt aufgeführte Oxidationsschritt,
in welchem der Schwefel des Phenothiazin-Gerüstes in die Gruppe SO bzw.
SO
2 überführt wird,
kann selbstverständlich
auch zu einem früheren
Zeitpunkt durchgeführt
werden. Dementsprechend kann in Abwandlung der genannten Herstellverfahren
beispielsweise auch von Verbindungen der Formel 1'
ausgegangen werden, in welchen
X eine Gruppe SO oder SO
2 darstellt.
-
Die
Verbindungen der Formel I sind hervorragend für den Einsatz als Matrixmaterialien
in organischen Leuchtdioden (OLEDs) geeignet. Insbesondere sind
sie bestens als Matrixmaterialien in der Licht-emittierenden Schicht
der OLEDs geeignet.
-
Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung
der Verbindungen der Formel I als Matrixmaterialien in der Licht-emittierenden
Schicht der organischen Leuchtdiode.
-
Die
Verwendung der Verbindungen der Formel I als Matrixmaterialien soll
hierbei nicht ausschließen, dass
diese Verbindungen selbst auch Licht emittieren. Die erfindungsgemäß verwendeten
Matrixmaterialien bewirken aber, dass im Normalfall bei Verbindungen,
welche als Emitter in OLEDs eingesetzt werden, eine Zunahme der
Leuchtdichte und Quantenausbeute gegenüber sonst üblichen Matrixmaterialien erreicht
wird, wenn sie in ersteren eingebettet sind.
-
Viele
dieser Emitter-Verbindungen basieren auf Metallkomplexen, wobei
insbesondere die Komplex der Metalle Ru, Rh, Ir, Pd und Pt, vor
allem die Komplexe des Ir Bedeutung erlangt haben. Die erfindungsgemäß verwendeten
Verbindungen der Formel I sind besonders als Matrixmaterialien für Emitter
auf Basis solcher Metallkomplexe geeignet. Insbesondere sind sie
für die
Verwendung als Matrixmaterialien zusammen mit Komplexen des Ru,
Rh, Ir, Pd und Pt, besonders bevorzugt für die Verwendung zusammen mit
Komplexen des Ir geeignet.
-
Geeignete
Metallkomplexe zur Verwendung zusammen mit den Verbindungen der
Formel I als Matrixmaterialien in OLEDs sind z.B. in den Schriften
WO 02/60910 A1, WO 02/68453 A1, US 2001/0015432 A1, US 2001/0019782
A1 US 2002/0055014 A1, US 2002/0024293 A1, US 2002/0048689 A1,
EP 1 191 612 A2 ,
EP 1 191 613 A2 ,
EP 1 211 257 A2, US 2002/0094453
A1, WO 02/02714 A2, WO 00/70655 A2, WO 01/41512 A1 und WO 02/15645
A1 beschrieben.
-
Geeignete
Metallkomplexe zur Verwendung zusammen mit den Verbindungen der
Formel I als Matrixmaterialien in OLEDs sind z.B. auch Carben-Komplexe,
wie sie in der älteren
internationalen Anmeldung PCT/EP/04/09269 beschrieben sind. Auf
die Offenbarung dieser Anmeldung wird hierbei explizit Bezug genommen
und diese Offenbarung soll in den Inhalt der vorliegenden Anmeldung
als mit einbezogen gelten. Insbesondere enthalten geeignete Metallkomplexe
zur Verwendung zusammen mit den Verbindungen der Formel I als Matrixmaterialien
in OLEDs Carbenliganden der nachfolgenden, in der älteren internationalen
Anmeldung PCT/EP/04/09269 offenbarten Strukturen (die Bezeichnung
der Variablen wurde aus der Anmeldung PCT/EP/04/09269 übernommen;
im Hinblick auf die genauere Definition der Variablen wird ausdrücklich auf diese
Anmeldung verwiesen):
worin
bedeuten:
* die Anbindungsstellen des Liganden an das Metallzentrum;
z,
z gleich oder verschieden, CH oder N;
R
12,
R
12' gleich
oder verschieden, ein Alkyl-, Aryl-, Heteroaryl- oder Alkenylrest,
bevorzugt ein Alkyl- oder Arylrest oder jeweils 2 Reste R
12 bzw. R
12' bilden gemeinsam
einen anellierten Ring, der gegebenenfalls mindestens ein Heteroatom,
bevorzugt N, enthalten kann, bevorzugt bilden jeweils 2 Reste R
12 bzw. R
12' gemeinsam einen
anellierten aromatischen C
6-Ring, wobei
an diesen, bevorzugt sechsgliedrigen, aromatischen Ring gegebenenfalls
ein oder mehrere weitere aromatische Ringe anelliert sein können, wobei
jede denkbare Anellierung möglich
ist, und die anellierten Reste wiederum substituiert sein können; oder
R
12 bzw. R
12' bedeutet einen Rest
mit Donor- oder Akzeptorwirkung, bevorzugt ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Halogenresten, bevorzugt F, Cl, Br, besonders
bevorzugt F; Alkoxy-, Aryloxy-, Carbonyl-, Ester-, Aminogruppen,
Amidresten, CHF
2, CH
2F,
CF
3, CN, Thiogruppen und SCN;
t und
t' gleich oder verschieden,
bevorzugt gleich, 0 bis 3, wobei, wenn t bzw. t' > 1
ist, die Reste R
12 bzw. R
12' gleich oder
verschieden sein können,
bevorzugt ist t bzw. t' 0
oder 1, der Rest R
12 bzw. R
12' befindet sich,
wenn t bzw. t' 1
ist, in ortho-, meta- oder para-Position zur Verknüpfungsstelle
mit dem dem Carbenkohlenstoffatom benachbarten Stickstoffatom;
R
4, R
5, R
6,
R
7, R
8, R
9 und R
11 Wasserstoff,
Alkyl, Aryl, Heteroaryl, Alkenyl oder ein Substituent mit Donor- oder Akzeptorwirkung,
bevorzugt ausgewählt
aus Halogenresten, bevorzugt F, Cl, Br, besonders bevorzugt F, Alkoxyresten,
Aryloxyresten, Carbonylresten, Esterresten, Amidresten, Amidresten,
CH
2F-Gruppen, CHF
2-Gruppen,
CF
3-Gruppen, CN-Gruppen, Thiogruppen und
SCN-Gruppen, bevorzugt Wasserstoff, Alkyl, Heteroaryl oder Aryl,
R
10 Alkyl, Aryl, Heteroaryl oder Alkenyl,
bevorzugt Alkyl, Heteroaryl oder Aryl, oder jeweils 2 Reste R
10 bilden gemeinsam einen anellierten Ring,
der gegebenenfalls mindestens ein Heteroatom, bevorzugt Stickstoff,
enthalten kann, bevorzugt bilden jeweils 2 Reste R
10 gemeinsam
einen anellierten aromatischen C
6-Ring,
wobei an diesen, bevorzugt sechsgliedrigen, aromatischen Ring gegebenenfalls
ein oder mehrere weitere aromatische Ringe anelliert sein können, wobei
jede denkbare Anellierung möglich
ist, und die anellierten Reste wiederum substituiert sein können; oder
R
10 bedeutet ei nen Rest mit Donor- oder
Akzeptorwirkung, bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Halogenresten, bevorzugt F, Cl, Br, besonders bevorzugt F; Alkoxy-, Aryloxy-,
Carbonyl-, Ester-, Aminogruppen, Amidresten, CHF
2,
CH
2F, CF
3, CN, Thiogruppen
und SCN
v 0 bis 4, bevorzugt 0, 1 oder 2, ganz besonders bevorzugt
0, wobei, wenn v 0 ist, die vier Kohlenstoffatome des Arylrests
in Formel c, die gegebenenfalls mit R
10 substituiert
sind, Wasserstoffatome tragen.
-
Insbesondere
enthalten geeignete Metallkomplexe zur Verwendung zusammen mit den
Verbindungen der Formel I als Matrixmaterialien in OLEDs Ir-Carbenkomplexe
der nachfolgenden, in der älteren
internationalen Anmeldung PCT/EP/04/09269 offenbarten Strukturen:
wobei
die Variablen die bereits vorstehend genannten Bedeutungen aufweisen.
-
Weitere
geeignete Metallkomplexe zur Verwendung zusammen mit den Verbindungen
der Formel I als Matrixmaterialien in OLEDs sind insbesondere auch:
worin
M für Ru(III),
Rh(III), Ir(III), Pd(II) oder Pt(II) steht, n für Ru(III), Rh(III) und Ir(III)
den Wert 3, für
Pd(II) und Pt(II) den Wert 2 annimmt und Y
2 und
Y
3 Wasserstoff, Methyl, Ethyl, n-Propyl,
iso-Propyl oder tert.-Butyl bedeuten. Bevorzugt handelt es sich
bei M um Ir(III) mit n gleich 3. Y
3 bedeutet
vorzugsweise Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl oder tert.-Butyl.
-
Weitere
geeignete Metallkomplexe zur Verwendung zusammen mit den Verbindungen
der Formel I als Matrixmaterialien in OLEDs sind insbesondere auch:
X = O,
S
worin
M für Ru(III),
Rh(III), Ir(III), Pd(II) oder Pt(II) steht, n für Ru(III), Rh(III) und Ir(III)
den Wert 3, für
Pd(II) und Pt(II) den Wert 2 annimmt und Y
3 Wasserstoff,
Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl oder tert.-Butyl bedeuten. Bevorzugt
handelt es sich bei M um Ir(III) mit n gleich 3. Y
3 bedeutet
vorzugsweise Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl oder tert.-Butyl.
-
Weitere
geeignete Metallkomplexe zur Verwendung zusammen mit den Verbindungen
der Formel I als Matrixmaterialien in OLEDs sind insbesondere auch:
worin
M für Ru(III),
Rh(III) und insbesondere Ir(III), Pd(II) oder Pt(II) steht, n für Ru(III),
Rh(III) und Ir(III) den Wert 3 und für Pd(II) und Pt(II) den Wert
2 annimmt.
-
Weitere
geeignete Metallkomplexe zur Verwendung zusammen mit den Verbindungen
der Formel I als Matrixmaterialien in OLEDs sind insbesondere auch:
worin
M für Ru(III),
Rh(III) und insbesondere Ir(III), Pd(II) oder Pt(II) steht, n für Ru(III),
Rh(III) und Ir(III) den Wert 3 und für Pd(II) und Pt(II) den Wert
2 annimmt.
-
Desweiteren
kommen auch Komplexe mit verschiedenen Carbenliganden und/oder mit
Liganden L in Frage, wobei letztere mono- oder dianionisch sind
und sowohl mono- als
auch bidentat sein können.
-
Anhand
der nachfolgenden Tabelle seien schematisch Komplexe ML'(L'')
2 mit dreiwertigen
Metallzentren und zwei verschiedenen Carbenliganden L' und L'' genannt
wobei
M beispielsweise für
Ru(III), Rh(III) oder Ir(III), insbesondere Ir(III), und L' und L'' beispielsweise für Liganden ausgewählt aus
der Gruppe der Liganden L
1 bis L
7 stehen,
Y
2 Wasserstoff, Methyl, Ethyl, n-Propyl,
iso-Propyl oder tert.-Butyl und Y
3 Methyl,
Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl oder tert.-Butyl. bezeichnet.
-
Ein
Vertreter dieser Komplexe mit verschiedenen Carbenliganden (L' = L
4 mit
Y
2 = Wasserstoff und Y
3 =
Methyl; L'' = L
2 mit
Y
2 = Wasserstoff und Y
3 =
Methyl) ist beispielsweise:
-
Selbstverständlich können in
den als Emitter in den Matrixmaterialien der Formel I verwendeten
Komplexen dreiwertiger Metallzentren (etwa im Falle von Ru(III),
Rh(III) oder Ir(III)) auch alle drei Carbenliganden verschieden
voneinander sein.
-
Beispiele
für Komplexe
dreiwertiger Metallzentren M mit Liganden L (hier monoanionischer,
bidentater Ligand) als "Zuschauerliganden" sind LML'L'',
LM(L')
2 und
L
2ML',
worin M etwa für
Ru(III), Rh(III) oder Ir(III), insbesondere Ir(III), steht, und
L' und L'' die zuvor aufgeführte Bedeutung besitzen. Für die Kombination
von L' und L'' in den Komplexen LML'L'' ergibt
sich hierbei:
-
Als
Liganden L kommen vor allem das Acetylacetonat und dessen Derivate,
das Picolinat, Schiffsche Basen, Aminosäuren sowie die in WO 02/15645
genannten bidentaten monoanionischen Liganden in Frage; insbesondere
sind das Acetylacetonat und Pico linat von Interesse. Im Falle der
Komplexe L2ML' können
die Liganden L gleich oder verschieden sein.
-
Ein
Vertreter dieser Komplexe mit verschiedenen Carbenliganden (L' = L
4 mit
Y
2 = Wasserstoff und Y
3 =
Methyl; L'' = L
2 mit
Y
2 = Wasserstoff und Y
3 =
Methyl) ist beispielsweise:
worin
z
1 und z
2 im Symbol
für die beiden Zähne des
Liganden L stehen. Y
3 bezeichnet Wasserstoff,
Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl oder tert.-Butyl, insbesondere
Methyl, Ethyl, n-Propyl oder iso-Propyl.
-
Gegenstand
der vorliegenden Erfindung sind daher organische Leuchtdioden umfassend
eine Licht-emittierende Schicht, welche mindestens eine Verbindung
der Formel I als Matrixmaterial sowie mindestens eine weitere darin
verteilte Substanz als Emitter enthält.
-
Weiterer
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist zudem eine Licht-emittierende
Schicht, welche mindestens eine Verbindung der Formel I als Matrixmaterial
sowie mindestens eine weitere darin verteilte Substanz als Emitter
enthält.
-
Insbesondere
ist ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung eine Lichtemittierende
Schicht, welche aus einer oder mehreren Verbindungen der Formel
1 als Matrixmaterial sowie mindestens einer weiteren darin verteilten
Substanz als Emitter bestehend.
-
Organische
Leuchtdioden (OLEDs) sind grundsätzlich
aus mehreren Schichten aufgebaut, z. B.:
- 1.
Anode
- 2. Löcher-transportierende
Schicht
- 3. Licht-emittierende Schicht
- 4. Elektronen-transportierende Schicht
- 5. Kathode
-
Es
sind auch von dem vorstehend genannten Aufbau verschiedene Schichtenfolgen
möglich,
die dem Fachmann bekannt sind. Beispielsweise ist es möglich, dass
das OLED nicht alle der genannten Schichten aufweist, zum Beispiel
ist ein OLED mit den Schichten (1) (Anode), (3) (Licht-emittierende
Schicht) und (5) (Kathode) ebenfalls geeignet, wobei die Funktionen
der Schichten (2) (Löcher-transprotierende
Schicht) und (4) (Elektronen-transprotierende Schicht) durch die
angrenzenden Schichten übernommen
werden. OLEDs, die die Schichten (1), (2), (3) und (5) bzw. die
Schichten (1), (3), (4) und (5) aufweisen, sind ebenfalls geeignet.
-
Die
Phenothiazin-S-oxid- und Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivate der Formel
I können
als ladungstransportierende, insbesondere Löcher-transportierende Materialien
eingesetzt werden, sie finden aber vorzugsweise als Matrixmaterialien
in der Lichtemittierenden Schicht Verwendung.
-
Die
erfindungsgemäß verwendeten
Phenothiazin-S-oxid- oder Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivate der Formel I können als
alleiniges Matrixmaterial – ohne
weitere Zusätze – in der
Licht-emittierenden Schicht vorliegen. Es ist jedoch ebenfalls möglich, dass
neben den erfindungsgemäß eingesetzten
Phenothiazin-S-oxid- oder Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivaten der Formel I weitere
Verbindungen in der Licht-emittierenden Schicht vorliegen. Beispielsweise
kann ein fluoreszierender Farbstoff anwesend sein, um die Emissionsfarbe
des vorhandenen Emittermoleküls
zu verändern.
Des Weiteren kann ein Verdünnungsmaterial
eingesetzt werden. Dieses Verdünnungsmaterial
kann ein Polymer sein, zum Beispiel Poly(N-vinylcarbazol) oder Polysilan.
Das Verdünnungsmaterial
kann jedoch ebenfalls ein kleines Molekül sein, zum Beispiel 4,4'-N,N'-Dicarbazolbiphenyl (CBP = CDP) oder
tertiäre
aromatische Amine. Wenn ein Verdünnungsmaterial
eingesetzt wird, beträgt
der Anteil der erfindungsgemäß eingesetzten Phenothiazin-S-oxid-
oder Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivate der Formel I in der Lichtemittierenden
Schicht im Allgemeinen immer noch mindestens 40 Gew.-%, bevorzugt
50 bis 100 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht von Phenothiazin-S-oxid-
oder Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivat und Verdünnungsmittel.
-
Die
einzelnen der vorstehend genannten Schichten des OLEDs können wiederum
aus 2 oder mehreren Schichten aufgebaut sein. Beispielsweise kann
die Löcher-transportierende
Schicht aus einer Schicht aufgebaut sein, in die aus der Elektrode
Löcher
injiziert werden, und einer Schicht, die die Löcher von der Loch injizierenden
Schicht weg in die Licht-emittierende Schicht transportiert. Die
Elektronen-transportierende Schicht kann ebenfalls aus mehreren
Schichten bestehen, zum Beispiel einer Schicht, worin Elektronen
durch die Elektrode injiziert werden, und einer Schicht, die aus
der Elektronen-injizierenden Schicht Elektronen erhält und in
die Licht-emittierende Schicht transportiert. Diese genannten Schichten
werden jeweils nach Faktoren wie Energieniveau, Temperaturresistenz
und Ladungsträgerbeweglichkeit,
sowie Energiedifferenz der genannten Schichten mit den organischen
Schichten oder den Metallelektroden ausgewählt. Der Fachmann ist in der
Lage, den Aufbau der OLEDs so zu wählen, dass er optimal an die
erfindungsgemäß als Emittersubstanzen
verwendeten organischen Verbindungen angepasst ist.
-
Um
besonders effiziente OLEDs zu erhalten, sollte das HOMO (höchstes besetztes
Molekülorbital)
der Loch-transportierenden Schicht mit der Arbeitsfunktion der Anode
angeglichen sein und das LUMO (niedrigstes unbesetztes Molekülorbital)
der Elektronentransportierenden Schicht sollte mit der Arbeitsfunktion
der Kathode angeglichen sein.
-
Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist ein OLED enthaltend
eine Licht-emittierende Schicht, welche mindestens eine Verbindung
der Formel I als Matrixmaterial sowie mindestens eine weitere darin
verteilte Substanz als Emitter enthält, oder welche aus einer oder
mehreren Verbindungen der Formel I als Matrixmaterial sowie mindestens
einer weiteren darin verteilten Substanz als Emitter besteht.
-
Die
Anode (1) ist eine Elektrode, die positive Ladungsträger bereitstellt.
Sie kann zum Beispiel aus Materialien aufgebaut sein, die ein Metall,
eine Mischung verschiedener Metalle, eine Metalllegierung, ein Metalloxid
oder eine Mischung verschiedener Metalloxide enthält. Alternativ
kann die Anode ein leitendes Polymer sein. Geeignete Metalle umfassen
die Metalle der Gruppen Ib, IVa, Va und VIa des Periodensystems
der Elemente sowie die Übergangsmetalle
der Gruppe VIIIa. Wenn die Anode lichtdurchlässig sein soll, werden im Allgemeinen
gemischte Metalloxide der Gruppen IIb, IIIb und IVb des Periodensystems
der Elemente (alte IUPAC-Version) eingesetzt, zum Beispiel Indium-Zinn-Oxid
(ITO). Es ist ebenfalls möglich,
dass die Anode (1) ein organisches Material, zum Beispiel Polyanilin
enthält,
wie beispielsweise in Nature, Vol. 357, Seiten 477 bis 479 (11.
Juni 1992) beschrieben ist. Zumindest entweder die Anode oder die
Kathode sollten mindestens teilweise transparent sein, um das gebildete
Licht auskoppeln zu können.
-
Geeignete
Lochtransportmaterialien für
die Schicht (2) des erfindungsgemäßen OLEDs sind zum Beispiel
in Kirk-Othmer Encyclopedia of Chemical Technologie, 4. Auflage,
Vol. 18, Seiten 837 bis 860, 1996 offenbart. Sowohl Löcher transportierende
Moleküle
als auch Polymere können
als Lochtransportmaterial eingesetzt werden. Üblicherweise eingesetzte Löcher transportierende
Moleküle
sind ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus 4,4'-Bis[N-(1-naphthyl)-N-phenyl-amino]biphenyl(α-NPD), N,N'-Diphenyl-N,N'-bis(3-methylphenyl)-[1,1'-biphenyl]-4,4'-diamin (TPD), 1,1-Bis[(di-4-tolylamino)-phenyl]cyclohexan
(TAPC), N,N'-Bis(4-methylphenyl)-N,N'-Bis(4-ethylphenyl)-[1,1'-(3,3'-dimethyl)biphenyl]-4,4'-diamin (ETPD), Tetrakis-(3-methylphenyl)-N,N,N',N'-2,5-phenylendiamin (PDA), α-Phenyl-4-N,N-diphenylaminostyrol
(TPS), p-(Diethylamino)-benzaldehyddiphenylhydrazon
(DEH), Triphenylamin (TPA), Bis[4-(N,N-diethylamino)-2-methylphenyl)(4-methyl-phenyl)methan
(MPMP), 1-Phenyl-3-[p-(diethylamino)styryl]-5-[p-(diethylamino)phenyl]pyrazolin
(PPR oder DEASP), 1,2-trans-Bis(9H-carbazol-9-yl)cyclobutan (DCZB), N,N,N',N'-Tetrakis(4-methylphenyl)-(1,1'-biphenyl)-4,4'-diamin (TTB), 4,4',4''-tris(N,N-Diphenylamino)triphenylamin
(TDTA), Porphyrinverbindungen und Phthalocyaninen wie Kupferphthalocyanine. Üblicherweise
eingesetzte Löcher
transportierende Polymere sind ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Polyvinylcarbazolen, (Phenylmethyl)polysilanen und Polyanilinen.
Es ist ebenfalls möglich,
Löcher
transportierende Polymere durch Dotieren Löcher transportierender Moleküle in Polymere
wie Polystyrol und Polycarbonat zu erhalten. Geeignete Löcher transportierende
Moleküle sind
die bereits vorstehend genannten Moleküle.
-
Geeignete
Elektronentransportmaterialien für
die Schicht (4) der erfindungsgemäßen OLEDs umfassen mit oxinoiden
Verbindungen chelatisierte Metalle wie Tris(8-chinolinolato)aluminium
(Alq3), Verbindungen auf Phenanthrolinbasis
wie 2,9-Dimethyl-4,7-diphenyl-1,10-phenanthrolin
(DDPA = BCP) oder 4,7-Diphenyl-1,10-phenanthrolin (DPA) und Azolverbindungen
wie 2-(4-Biphenylyl)-5-(4-t-butylphenyl)-1,3,4-oxadiazol (PBD) und
3-(4-Biphenylyl)-4-phenyl-5-(4-t-butylphenyl)-1,2,4-triazol (TAZ).
Dabei kann die Schicht (4) sowohl zur Erleichterung des Elektronentransports
dienen als auch als Pufferschicht oder als Sperrschicht, um ein Quenchen
des Excitons an den Grenzflächen
der Schichten des OLEDs zu vermeiden. Vorzugsweise verbessert die
Schicht (4) die Beweglichkeit der Elektronen und reduziert ein Quenchen
des Excitons.
-
Von
den vorstehend als Lochtransportmaterialien und Elektronentransportmaterialien
genannten Materialien können
einige mehrere Funktionen erfüllen.
Zum Beispiel sind einige der Elektronen leitenden Materialien gleichzeitig
Löcher
blockende Materialien, wenn sie ein tief liegendes HOMO aufweisen.
-
Die
Ladungstransportschichten können
auch elektronisch dotiert sein, um die Transporteigenschaften der
eingesetzten Materialien zu verbessern, um einerseits die Schichtdicken
großzügiger zu
gestalten (Vermeidung von Pinholes/Kurzschlüssen) und um andererseits die
Betriebsspannung des Devices zu minimieren. Beispielsweise können die
Lochtransportmaterialien mit Elektronenakzeptoren datiert werden,
zum Beispiel können
Phthalocyanine bzw. Arylamine wie TPD oder TDTA mit Tetrafluortetracyanchinodimethan
(F4-TCNQ) dotiert werden. Die Elektronentransportmaterialien können zum
Beispiel mit Alkalimetallen dotiert werden, beispielsweise Alq3 mit Lithium. Die elektronische Dotierung
ist dem Fachmann bekannt und zum Beispiel in W. Gao, A. Kahn, J.
Appl. Phys., Vol. 94, No. 1, 1 July 2003 (p-dotierte organische
Schichten); A. G. Werner, F. Li, K. Harada, M. Pfeiffer, T. Fritz,
K. Leo. Appl. Phys. Lett., Vol. 82, No. 25, 23 June 2003 und Pfeiffer
et al., Organic Electronics 2003, 4, 89–103 offenbart (ist das richtig?
Ja; Entnommen aus aktueller OLED-Anmeldung).
-
Die
Kathode (5) ist eine Elektrode, die zur Einführung von Elektronen oder negativen
Ladungsträgern dient.
Geeignete Materialien für
die Kathode sind ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Alkalimetallen der Gruppe Ia, zum Beispiel
Li, Cs, Erdalkalimetallen der Gruppe IIa, zum Beispiel Calcium,
Barium oder Magnesium, Metallen der Gruppe IIb des Periodensystems
der Elemente (alte IUPAC-Version), umfassend die Lanthaniden und
Aktiniden, zum Beispiel Samarium. Des Weiteren können auch Metalle wie Aluminium
oder Indium, sowie Kombinationen aller genannten Metalle eingesetzt
werden. Weiterhin können
Lithium enthaltende organometallische Verbindungen oder LiF zwischen
der organischen Schicht und der Kathode aufgebracht werden, um die
Betriebsspannung (Operating Voltage) zu vermindern.
-
Das
OLED gemäß der vorliegenden
Erfindung kann zusätzlich
weitere Schichten enthalten, die dem Fachmann bekannt sind. Beispielsweise
kann zwischen der Schicht (2) und der Licht emittierenden Schicht
(3) eine Schicht aufgebracht sein, die den Transport der positiven
Ladung erleichtert und/oder die Bänderlücke der Schichten aneinander
anpasst. Alternativ kann diese weitere Schicht als Schutzschicht
dienen. In analoger Weise können
zusätzliche
Schichten zwischen der Licht emittierenden Schicht (3) und der Schicht
(4) vorhanden sein, um den Transport der negativen Ladung zu erleichtern
und/oder die Bänderlücke zwischen
den Schichten aneinander anzupassen. Alternativ kann diese Schicht
als Schutzschicht dienen.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
das erfindungsgemäße OLED
zusätzlich
zu den Schichten (1) bis (5) mindestens eine der im Folgenden genannten
weiteren Schichten:
- – eine Loch-Injektionsschicht
zwischen der Anode (1) und der Löchertransportierenden
Schicht (2);
- – eine
Blockschicht für
Elektronen zwischen der Löcher-transportierenden
Schicht (2) und der Licht-emittierenden Schicht (3);
- – eine
Blockschicht für
Löcher
zwischen der Licht-emittierenden Schicht (3) und der Elektronen-transportierenden
Schicht (4);
- – eine
Elektronen-Injektionsschicht zwischen der Elektronen-transportierenden
Schicht (4) und der Kathode (5).
-
Es
ist jedoch auch möglich,
dass das OLED nicht alle der genannten Schichten (1) bis (5) aufweist, zum
Beispiel ist ein OLED mit den Schichten (1) (Anode), (3) (Lichtemittierende
Schicht) und (5) (Kathode) ebenfalls geeignet, wobei die Funktionen
der Schichten (2) (Löcher-transportiende
Schicht) und (4) (Elektronen-transportierende Schicht) durch die
angrenzenden Schichten übernommen
werden. OLEDs, die die Schichten (1), (2), (3) und (5) bzw. die
Schichten (1), (3), (4) und (5) aufweisen, sind ebenfalls geeignet.
-
Dem
Fachmann ist bekannt, wie er (zum Beispiel auf Basis von elektrochemischen
Untersuchungen) geeignete Materialien auswählen muss. Geeignete Materialien
für die
einzelnen Schichten sind dem Fachmann bekannt und z.B. in WO OO/70655
offenbart.
-
Des
Weiteren kann jede der genannten Schichten des erfindungsgemäßen OLEDs
aus zwei oder mehreren Schichten ausgebaut sein. Des Weiteren ist
es möglich,
dass einige oder alle der Schichten (1), (2), (3), (4) und (5) oberflächenbehandelt
sind, um die Effizienz des Ladungsträgertransports zu erhöhen. Die
Auswahl der Materialien für
jede der genannten Schichten ist bevorzugt dadurch bestimmt, ein
OLED mit einer hohen Effizienz und Lebensdauer zu erhalten.
-
Die
Herstellung des erfindungsgemäßen OLEDs
kann nach dem Fachmann bekannten Methoden erfolgen. Im Allgemeinen
wird das erfindungsgemäße OLED
durch aufeinander folgende Dampfabscheidung (Vapor deposition) der
einzelnen Schichten auf ein geeignetes Substrat hergestellt. Geeignete
Substrate sind zum Beispiel Glas oder Polymerfilme. Zur Dampfabscheidung
können übliche Techniken
eingesetzt werden wie thermische Verdampfung, Chemical Vapor Deposition
und andere. In einem alternativen Verfahren können die organischen Schichten
aus Lösungen
oder Dispersionen in geeigneten Lösungsmitteln beschichtet werden,
wobei dem Fachmann bekannte Beschichtungstechniken angewendet werden.
-
Im
Allgemeinen haben die verschiedenen Schichten folgende Dicken: Anode
(1) 500 bis 5000 Å,
bevorzugt 1000 bis 2000 Å;
Löcher-transportierende
Schicht (2) 50 bis 1000 Å,
bevorzugt 200 bis 800 Å, Licht-emittierende
Schicht (3) 10 bis 1000 Å,
bevor zugt 100 bis 800 Å,
Elektronen transportierende Schicht (4) 50 bis 1000 Å, bevorzugt
200 bis 800 Å,
Kathode (5) 200 bis 10.000 Å,
bevorzugt 300 bis 5000 Å.
Die Lage der Rekombinationszone von Löchern und Elektronen in dem
erfindungsgemäßen OLED
und somit das Emissionsspektrum des OLED können durch die relative Dicke
jeder Schicht beeinflusst werden. Das bedeutet, die Dicke der Elektronentransportschicht
sollte bevorzugt so gewählt
werden, dass die Elektronen/Löcher
Rekombinationszone in der Licht-emittierenden Schicht liegt. Das
Verhältnis
der Schichtdicken der einzelnen Schichten in dem OLED ist von den
eingesetzten Materialien abhängig.
Die Schichtdicken von gegebenenfalls eingesetzten zusätzlichen
Schichten sind dem Fachmann bekannt.
-
Durch
Einsatz der erfindungsgemäß verwendeten
Phenothiazin-S-oxid- oder Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivate der Formel
I als Matrixmaterialien in der Licht-emittierenden Schicht der erfindungsgemäßen OLEDs
können
OLEDs mit hoher Effizienz erhalten werden. Die Effizienz der erfindungsgemäßen OLEDs kann
des Weiteren durch Optimierung der anderen Schichten verbessert
werden. Beispielsweise können
hoch effiziente Kathoden wie Ca oder Ba, gegebenenfalls in Kombination
mit einer Zwischenschicht aus LiF, eingesetzt werden. Geformte Substrate
und neue Löcher-transportierende
Materialien, die eine Reduktion der Operationsspannung oder eine
Erhöhung
der Quanteneffizienz bewirken, sind ebenfalls in den erfindungsgemäßen OLEDs
einsetzbar. Des Weiteren können
zusätzliche
Schichten in den OLEDs vorhanden sein, um die Energielevel der verschiedenen
Schichten einzustellen und um Elektrolumineszenz zu erleichtern.
-
Die
erfindungsgemäßen OLEDs
können
in allen Vorrichtungen eingesetzt werden, worin Elektrolumineszenz
nützlich
ist. Geeignete Vorrichtungen sind bevorzugt ausgewählt aus
stationären
und mobilen Bildschirmen. Stationäre Bildschirme sind z.B. Bildschirme
von Computern, Fernsehern, Bildschirme in Druckern, Küchengeräten sowie
Reklametafeln, Beleuchtungen und Hinweistafeln. Mobile Bildschirme
sind z.B. Bildschirme in Handys, Laptops, Digitalkameras, Fahrzeugen
sowie Zielanzeigen an Bussen und Bahnen.
-
Weiterhin
können
die erfindungsgemäß eingesetzten
Phenothiazin-S-oxid- oder Phenothiazin-S,S-dioxid-Derivate der Formel
I in OLEDs mit inverser Struktur eingesetzt werden. Bevorzugt werden
die erfindungsgemäß eingesetzten
Verbindungen der Formel I in diesen inversen OLEDs wiederum als
Matrixmaterialien in der Lichtemittierenden Schicht eingesetzt.
Der Aufbau von inversen OLEDs und die üblicherweise darin eingesetzten
Materialien sind dem Fachmann bekannt.
-
Die
nachfolgenden Beispiele erläutern
die Erfindung zusätzlich.
-
Beispiele
-
Beispiel
1: 3-Phenyl-phenothiazin-5,5-dioxid
-
Eine
Suspension von 2,00 g (7,2 mmol) 3-Phenylphenothiazin (synthetisiert
gemäß J. Cymerman-Craig,
W. P. Rogers und G. P. Warwick, Aust. J. Chem. 1955, 8, 252–257) in
45 ml Methylenchlorid wurde bei Raumtemperatur unter Rühren portionsweise
mit 3,40 g (13,8 mmol) 70 %iger m-Chlorperbenzoesäure versetzt.
Nach 4stündigem
Rühren
bei Raumtemperatur wurde der Niederschlag abfiltriert, mit Methylenchlorid gewaschen
und im Vakuum getrocknet. Das Rohprodukt (0,95 g) wurde zweimal
aus Essigsäure
umkristallisiert. Nach der Trocknung des hellgrauen Feststoffs im
Hochvakuum bei 100 °C
wurden 0,492 g (22 % d. Th.) analysenreine Substanz mit einem Schmp.
von 269–272 °C erhalten,
dessen Lösung
in Tetrahydrofuran bei λ =
383 nm fluoreszierte.
-
Beispiel
2: a)
10-Methyl-3,7-diphenylphenothiazin
-
2,50
g (6,7 mmol) 3,7-Dibrom-10-methylphenothiazin (synthetisiert gemäß C. Bodea
und M. Terdic, Acad. Rep. Rom. 1962, 13,81–87), 1,85 g (14,9 mmol) 98
%ige Phenylboronsäure,
0,11 g (0,14 mmol) Palladium-bis(triphenylphosphan)-dichlorid und
1,03 g (7,4 mmol) Kaliumcarbonat wurden in 55 ml Dimethoxyethan und
28 ml Wasser unter Stickstoff unter Rückfluss zum Sieden (75 °C) fünf Stunden
lang erhitzt. Die Reaktionsmischung wurde auf Raumtemperatur abgekühlt und über Nacht
nachgerührt.
Der Niederschlag wurde abgesaugt, nacheinander mit 125 ml Ethanol
und heißem
Wasser gewaschen und bei 70 °C
im Vakuum getrocknet. Das Rohprodukt (2,30 g) wurde zwei Stunden
lang in Cyclohexan unter Rückfluss
zum Sieden erhitzt. Nach Filt ration der heißen Suspension wurde der Rückstand
getrocknet, in 40 ml Methylenchlorid gelöst und über eine mit Kieselgel gefüllte Glasfritte
filtriert. Nach Entfernen des Lösungsmittels
wurden 1,05 g (43 % n. Th.) hellgelber analysenreiner Feststoff
mit einem Schmp. von 239–241 °C erhalten,
dessen Lösung
in Chloroform bei λ =
464 nm fluoreszierte.
-
b)
10-Methyl-3,7-diphenylphenothiazin-5,5-dioxid
-
Eine
Lösung
von 1,95 g (5,3 mmol) 10-Methyl-3,7-diphenylphenothiazin in 65 ml
Methylenchlorid wurde mit 2,67 g (10,7 mmol) 70 %iger m-Chlorperbenzoesäure portionsweise
bei Raumtemperatur versetzt und zwei Stunden bei 20–25 °C gerührt. Die
Reaktionslösung
wurde nacheinander jeweils zweimal mit 10 ml 10 %iger Kalilauge,
10 ml 5 %iger Salzsäure
und 10 ml gesättigter
Natriumhydrogencarbonatlösung
ausgeschüttelt.
Die organische Phase wurde abgetrennt und säulenchromatographisch (Laufmittel:
Essigester) gereinigt. Das erhaltene Rohprodukt (1,80 g) wurden
aus Toluol umkristallisiert und anschließend im Hochvakuum sublimiert.
Es wurden 0,65 g (31 % d. Th.) hellbeigefarbener analysenreiner
Feststoff mit einem Schmp. von 242–245 °C erhalten, dessen Lösung in
Chloroform bei λ =
386 nm fluoreszierte.
-
Beispiel
3: a)
10-Methyl-3,7-bis(1-naphthyl)phenothiazin
-
9,30
g (25,1 mmol) 3,7-Dibrom-10-methylphenothiazin, 9,50 g (55,2 mmol)
1-Naphthylboronsäure, 0,407
g (0,50 mmol) Palladium-bis(triphenylphosphan)-dichlorid und 3,80
g (27,5 mmol) Kaliumcarbonat wurden in 204 ml Dimethoxyethan und
101 ml Wasser unter Stickstoff fünf
Stunden lang unter Rückfluss
zum Sieden erhitzt. Die Re aktionsmischung wurde auf Raumtemperatur
abgekühlt, über Nacht
nachgerührt
und dann filtriert. Der Rückstand
wurde mit 470 ml Ethanol und heißem Wasser gewaschen und bei
70 °C im
Vakuum getrocknet. Der Feststoff wurde in 100 ml Methylenchlorid
gelöst
und über
Kieselgel filtriert. Nach dem Entfernen des Lösungsmittels im Vakuum wurde
eine klebrige Masse erhalten, die nach Zugabe von 200 ml Methanol
unter Rühren über Nacht
kristallisierte. Die Kristalle wurden abgesaugt, mit 300 ml Methanol
gewaschen und bei 40 °C
im Vakuum getrocknet. Es wurden 10,33 g hellgelbe Mikrokristalle
mit einem Schmp. von 185–190 °C erhalten.
Das Rohprodukt wurde zweimal aus Essigester umkristallisiert. Es
wurden 5,71 g (49 % d. Th.) analysenreine fast farblose Mikrokristalle
mit einem Schmp. von 191–194 °C erhalten,
deren Lösung
in Chloroform bei λ =
468 nm fluoreszierte.
-
b)
10-Methyl-3,7-bis(1-naphthyl)phenothiazin-5-oxid
-
Zu
einer eisgekühlten
Suspension von 2,50 g (5,37 mmol) 10-Methyl-3,7-bis(1-naphthyl)phenothiazin in
60 ml Methylenchlorid wurde eine Lösung von 1,20 g (5,35 mmol)
77 %iger m-Chlorperbenzoesäure
in 20 ml Methylenchlorid innerhalb von 30 min getropft. Die Reaktionslösung wurde
2 Stunden lang bei 0–5 °C gerührt. Anschließend wurden
weitere 0,60 g (2,70 mmol) m-Chlorperbenzoesäure, gelöst in 10 ml Methylenchlorid,
zugetropft. Die Lösung
wurde 2 Stunden lang bei 0–5 °C nachgerührt und
dann auf Raumtemperatur erwärmt.
Nach dem Ausschütteln
der Reaktionslösung
mit jeweils zweimal 15 ml 10 % KOH, 15 ml 5 % HCl und 25 ml gesättigter
Natriumhydrogencarbonatlösung
wurde die organische Phase säulenchromatographisch
an Kieselgel (Laufmittel: Methylenchlorid) gereinigt. Die erste
Fraktion enthielt das Sulfon (siehe Beispiel 3c), von dem 0,38 g
(14 % d. Th.) analysenreiner farbloser Feststoff mit einem Schmp.
von 221–225 °C isoliert
wurden, dessen Lösung
in Chloroform bei λ =
385 nm fluoreszierte. Nach Abtrennen des Sulfons wurde das Laufmittel auf
Essigester umgestellt, worauf eine zweite Fraktion erhalten wurde.
Nach Entfernen des Lösungsmittels wurde
eine klebrige Paste erhalten, die nach Zusatz von Wasser kristallisierte.
Es wurden 1,53 g (59 % d. Th.) analysenreiner hellbrauner Feststoff
mit einem Zersetzungspunkt > 150 °C erhalten,
dessen Lösung
in Chloroform bei λ =
388 nm fluoreszierte.
-
c)
10-Methyl-3,7-bis(1-naphthyl)phenothiazin-5,5-dioxid
-
Zur
Herstellung als Nebenprodukt in der Synthese von 10-Methyl-3,7-bis(1-naphthyl)-phenothiazin-5-oxid
siehe unter b). Für
eine gezielte Herstellung des Sulfons empfiehlt sich die Verwendung
von mindestens zwei Moläquivalenten
m-Chlorperbenzoesäure.
Es wurden farblose Mikrokristalle mit einem Schmp. von 221–225 °C erhalten,
deren Lösung
in Chloroform bei λ =
385 nm fluoreszierte.
-
Beispiel
4: a)
10-Methyl-3,7-bis(2-naphthyl)phenothiazin
-
9,30
g (25,1 mmol) 3,7-Dibrom-10-methylphenothiazin, 9,50 g (55,2 mmol)
2-Naphthylboronsäure, 0,407
g (0,50 mmol) Palladium-bis(triphenylphosphan)-dichlorid und 3,80
g (27,5 mmol) Kaliumcarbonat wurden in 204 ml Dimethoxyethan und
101 ml Wasser unter Stickstoff fünf
Stunden lang unter Rückfluss
zum Sieden erhitzt. Die Reaktionsmischung wurde auf Raumtemperatur
abgekühlt, über Nacht
nachgerührt
und dann filtriert. Der Rückstand
wurde mit 470 ml Ethanol und heißem Wasser gewaschen und bei
70 °C im
Vakuum getrocknet. Der Feststoff wurde in 200 ml Methylenchlorid
gelöst
und über
Kieselgel filtriert. Nach dem Entfernen des Lösungsmittels im Vakuum wurden
9,6 g grünlichgelber
Feststoff erhalten (Schmp. 276–281 °C), der aus
500 ml Toluol umkristallisiert wurde. Es wurden 7,10 g (61 % d.
Th.) analysenreine gelbglänzende
Mikrokristalle mit einem Schmp. von 285–289 °C erhalten, deren Lösung in
Chloroform bei λ =
402 nm fluoreszierte.
-
b)
10-Methyl-3,7-bis(2-naphthyl)phenothiazin-5-oxid
-
Zu
einer eisgekühlten
Suspension von 2,50 g (5,37 mmol) 10-Methyl-3,7-bis(2-naphthyl)phenothiazin in
60 ml Methylenchlorid wurde eine Lösung von 1,20 g (5,35 mmol)
77 %iger m-Chlorperbenzoesäure
in 20 ml Methylenchlorid innerhalb von 30 min getropft. Die Reaktionslösung wurde
2 Stunden lang bei 0–5 °C gerührt. Anschließend wurden
weitere 0,60 g (2,70 mmol) m-Chlorperbenzoesäure, gelöst in 10 ml Methylenchlorid,
zugetropft. Die Lösung
wurde 2 Stunden lang bei 0–5 °C nachgerührt und
dann auf Raumtemperatur erwärmt.
Nach dem Ausschütteln
der Reaktionslösung
mit jeweils zweimal 15 ml 10 % KOH, 15 ml 5 % HCl und 25 ml gesättigter
Natriumhydrogencarbonatlösung
wurde die organische Phase säulenchromatographisch
an Kieselgel (Laufmittel: Methylenchlorid) gereinigt. Die erste
Fraktion enthielt 0,62 g Sulfon (siehe unter c)), das aus 36 ml
o-Dichlorbenzol umkristallisiert wurde. Es wurden 0,44 g (16 % d.
Th.) gelblicher Feststoff mit einem Schmp. von 328–332 °C erhalten.
Nach Abtrennen des Sulfons wurde das Laufmittel auf Essigester umgestellt.
Nach Entfernen des Lösungsmittels
wurden 1,30 g Feststoff erhalten, der aus 134 ml Essigsäure umkristallisiert
wurde. Es wurden 0,54 g (21 % d. Th.) analysenreiner beigefarbener
Feststoff mit einem Schmp. von 275–280 °C erhalten, dessen Lösung in
Chloroform bei λ =
402 nm fluoreszierte.
-
c)
10-Methyl-3,7-bis(2-naphthyl)phenothiazin-5,5-dioxid
-
Zur
Herstellung als Nebenprodukt in der Synthese von 10-Methyl-3,7-bis(2-naphthyl)-phenothiazin-5-oxid
siehe unter b). Für
eine gezielte Herstellung des Sulfons empfiehlt sich die Verwendung
von mindestens zwei Moläquivalenten
m-Chlorperbenzoesäure.
Es wurden gelbliche Mikrokristalle mit einem Schmp. von 328–332 °C erhalten.
-
Beispiel
5: a)
1,3-Phenylen-10,10'-bis(phenothiazin)
-
Die
Herstellung erfolgte nach K. Okada et al., J. Am. Chem. Soc. 1996,
118, 3047–3048.
-
18,5
g (91,9 mmol) Phenothiazin, 15,6 g (46,3 mmol) 98 %iges 1,3-Diiodbenzol,
19,4 g (140 mmol) Kaliumcarbonat und 1,16 g (18,3 mmol) aktiviertes
Kupferpulver wurden auf 200 °C
erhitzt und 24 h bei dieser Temperatur gerührt. Die Reaktionsmischung
wurde auf 140 °C
abgekühlt
und mit dann mit 200 ml Essigsäureethylester
versetzt. Die Suspension wurde eine Stunde lang unter Rückfluss
zum Sieden erhitzt und anschließend
heiß filtriert.
Das Filtrat wurde mit 300 ml Methanol verdünnt, wobei ein Niederschlag
ausfiel, der abgesaugt, mit Methanol gewaschen und bei 80 °C im Vakuum
getrocknet wurde. Es wurden 8,91 g rosafarbener Feststoff mit einem
Schmp. von 186–188 °C erhalten.
-
b)
1,3-Phenylen-10,10''-bis(phenothiazin)-5,5'-dioxid
-
6,28
g (13,3 mmol) 1,3-Phenylen-10,10'-bis(phenothiazin)
wurden in 220 ml Methylenchlorid gelöst. Nach 15 min Rühren bei
Raumtemperatur wurden 17,9 g (79,9 mmol) 77 %ige m-Chlorperbenzoesäure portionsweise
zugegeben. Die Reaktionslösung
wurde 24 h bei Raumtemperatur gerührt, währenddessen ein Niederschlag
ausfiel. Die Lösung
wurde filtriert, und der Rückstand
mit Methylenchlorid gewaschen und trocken gesaugt. Der Feststoff
wurde in heißem
Wasser suspendiert. Die wässrige
Suspension wurde mit 5 %iger Kalilauge auf pH 11 gestellt und anschließend heiß filtriert.
Der Rückstand
wurde mit heißem
Wasser gewaschen und bei 80 °C
im Vakuum getrocknet. Der Feststoff (5,07 g) wurde aus Dimethylformamid
umkristallisiert. Es wurden 3,72 g farblose Mikrokristalle mit einem
Schmp. von 412 °C
analysenrein erhalten, deren Lösung
in Toluol bei λ =
375 nm (S) fluoreszierte.
-
Beispiel
6: a)
1,4-Phenylen-10,10'-bis(phenothiazin)
-
Die
Herstellung erfolgte nach K. Okada et al., J. Am. Chem. Soc. 1996,
118, 3047–3048.
-
19,9
g (98,9 mmol) Phenothiazin, 16,6 g (49,8 mmol) 99 %iges 1,4-Diiodbenzol,
20,9 g (151 mmol) Kaliumcarbonat und 1,25 g (19,7 mmol) aktiviertes
Kupferpulver wurden auf 196 °C
erhitzt und 17 h bei dieser Temperatur gerührt. Nach Abkühlung der
Reaktionsmischung auf Raumtemperatur wurden 200 ml heißes Wasser
zugegeben. Die Suspension wurde eine Stunde lang gerührt und
anschließend
filtriert. Der Rückstand wurde
mit heißem
Wasser gewaschen und bei 80 °C
im Vakuum getrocknet. Das Rohprodukt (21,6 g) wurden in 200 ml Methylenchlorid
eine Stunde lang unter Rückfluss
zum Sieden erhitzt. Nach Abkühlung
der Lösung auf
Raumtemperatur wurde diese über
Kieselgel filtriert. Es wurden drei Fraktionen erhalten, von denen
die beiden ersten vereinigt (11,7 g) und aus Essigsäureethylester
umkristallisiert wurden. Die dritte Fraktion enthielt das gewünschte Wertprodukt
(5,0 g). Insgesamt wurden 13,47 g beigefarbener Feststoff mit einem Schmp.
von 254–263 °C erhalten.
-
b)
1,4-Phenylen-10,10'-bis(phenothiazin)-5,5'-dioxid
-
4,98
g (10,5 mmol) 1,4-Phenylen-10,10'-bis(phenothiazin)
wurden in 175 ml Methylenchlorid gelöst. Nach 1 h Rühren bei
Raumtemperatur wurden 10,41 g (46,5 mmol) 77 %ige m-Chlorperbenzoesäure portionsweise
zugegeben. Die Reaktionslösung
wurde 24 h bei Raumtemperatur gerührt, währenddessen ein Niederschlag
ausfiel. Die Lösung
wurde filtriert, und der Rückstand
mit Methylenchlorid gewaschen und trocken gesaugt. Der Feststoff
wurde in 200 ml heißem
Wasser suspendiert. Die wässrige
Suspension wurde mit 5 ml 10 %iger Kalilauge auf pH 11,3 gestellt,
1 h gerührt
und anschließend
heiß filtriert.
Der Rückstand
wurde mit heißem
Wasser gewaschen und bei 80 °C
im Vakuum getrocknet. Der Feststoff (5,37 g) wurde zweimal aus Sulfolan
umkristallisiert. Es wurden 2,87 g (51 %) schwach rosafarbene Mikrokristalle
mit einem Schmp. von > 360 °C analysenrein
erhalten, deren Lösung
in Methylenchlorid bei λ =
480 nm fluoreszierte.
-
Beispiel
7: 10-Methylphenothiazin-5,5-dioxid
-
Die
Herstellung erfolgte nach M. Tosa et al., Heterocyclic Commun. 7
(2001) 277–282.
-
Eine
Lösung
von 10,0 g (45,9 mmol) 98 %igem 10-Methylphenothiazin in 350 ml
Methylenchlorid wurde bei Raumtemperatur mit 22,65 g (91,9 mmol)
70 %iger m-Chlorperbenzoesäure
versetzt und 5 h bei 20–25 °C gerührt. Nach
Filtration der Lösung
wurde das Filtrat nacheinander zweimal mit jeweils 100 ml 10 %iger Kalilauge,
100 ml 5 %iger Salzsäure
und 70 ml gesättigter
Natriumhydrogencarbonat ausgeschüttelt.
Die organische Phase wurde auf 150 ml eingeengt und dann über Kieselgel
filtriert. Aus der zweiten Fraktion wurden 4,89 g (43 % d. Th.)
beigefarbene Mikrokristalle mit einem Schmp. von 226–235 °C (Lit. 225–226 °C) analysenrein
isoliert. Umkristallisation in Essigsäure lieferte farblose Kristalle,
die bei 226–233 °C schmolzen.
Eine Lösung
der Substanz in Chloroform fluoreszierte bei λ = 351, 376 (S) nm.
-
Beispiel
8: a)
10-Phenylphenothiazin
-
Die
Herstellung erfolgte nach D. Li et al., Dyes and Pigments 49 (2001)
181–186.
96,0 g (482 mmol) Phenothiazin, 298,5 g (1434 mmol) 98 %iges Iodbenzol,
80,0 g (579 mmol) Kaliumcarbonat und 2,00 g (31,5 mmol) Kupferpulver
wurden auf 190–200 °C erhitzt
und 6 h bei dieser Temperatur gerührt. Anschließend wurde das überschüssige Iodbenzol
abdestilliert. Die Reaktionsmischung wurde mit 480 ml Ethanol verdünnt und
1 h lang unter Rückfluss
zum Sieden erhitzt. Die Lösung
wurde heiß filtriert.
Nach dem Abkühlen
wurde der Niederschlag abgesaugt, mit Ethanol gewaschen und im Vakuum
getrocknet. Es wurden 77,7 g (58,5 % d. Th.) graue Mikrokristalle
mit einem Schmp. von 95–96 °C (Lit. 95–97 °C) erhalten.
-
b)
0-Phenylphenothiazin-5,5-dioxid
-
Die
Herstellung der literaturbekannten Verbindung (H. Gilman und R.
O. Ranck, J. Org. Chem. 1958, 23, 1903–1906) erfolgte in Analogie
zu der von M. Tosa et al., Heterocyclic Commun. 7 (2001) 277–282.
-
Eine
Lösung
von 5,50 g (20,0 mmol) 10-Phenylphenothiazin in 220 ml Methylenchlorid
wurde bei Raumtemperatur mit 11,84 g (48,0 mmol) 70 %iger m-Chlorperbenzoesäure versetzt
und 8 h bei 20–25 °C gerührt. Die
Lösung
wurde bis zur Trockne eingeengt. Der Rückstand wurde in heißem Wasser
suspendiert und auf 80–85 °C erwärmt. Bei
dieser Temperatur wurde der pH mit 32 ml 10 %iger Kalilauge auf
7–8 gestellt.
Die Lösung
wurde 30 min nachgerührt,
anschließend
filtriert, mit heißem
Wasser gewa schen und im Vakuum bei 80 °C getrocknet. Das Rohprodukt
(5,77 g) wurde in 30 ml Methylenchlorid gelöst und über Kieselgel filtriert. Aus
der zweiten Fraktion wurden 2,92 g (47 % d. Th.) beigefarbene Mikrokristalle
mit einem Schmp. von 212–217 °C (Lit. 212–213 °C) analysenrein
isoliert. Umkristallisation in Essigsäure lieferte farblose Kristalle, die
bei 212–217 °C schmolzen.
Eine Lösung
der Substanz in Chloroform fluoreszierte bei λ = 348, 386 (S), 452 (S) nm.
-
Beispiel
9: a)
0-(4-Methoxyphenyl)-phenothiazin
-
18,77
g (94,2 mmol) Phenothiazin, 66,5 g (284 mmol) 98 %iges 4-Iodanisol,
15,7 g (114 mmol) Kaliumcarbonat und 0,392 g (6,17 mmol) Kupferpulver
wurden auf 190–200 °C erhitzt
und 48 h bei dieser Temperatur gerührt. Anschließend wurde
das überschüssige Iodbenzol
abdestilliert. Die Reaktionsmischung wurde mit 200 ml heißem Wasser
versetzt und 1 h lang bei 90 °C
erhitzt. Die Lösung
wurde heiß filtriert.
Nach dem Abkühlen
wurde der Niederschlag abgesaugt, mit Ethanol gewaschen und im Vakuum
getrocknet. Das Rohprodukt (29,0 g) wurde aus 345 ml Essigsäure umkristallisiert.
Es wurden 22,54 g (78,4 % d. Th.) beigefarbene Mikrokristalle mit
einem Schmp. von 173–176 °C (Lit. 172–174 °C) erhalten.
-
b)
0-(4-Methoxyphenyl)phenothiazin-5,5-dioxid
-
Eine
Lösung
von 5,00 g (16,4 mmol)10-(Methoxyphenyl)-phenothiazin in 175 ml
Methylenchlorid wurde bei Raumtemperatur mit 9,76 g (39,6 mmol)
70 %iger m-Chlorperbenzoesäure
versetzt und 4 h bei 20–25 °C gerührt. Die
Lösung
wurde bis zur Trockne eingeengt. Der Rückstand wurde mit 200 ml heißem Wasser aufgenommen
und auf 80–85 °C erwärmt. Bei
dieser Temperatur wurde der pH mit 25 ml 10 %iger Kalilauge auf
7–8 gestellt.
Die Lösung
wurde 30 min nachgerührt,
anschließend
filtriert, mit heißem
Wasser gewaschen und im Vakuum bei 80 °C getrocknet. Das Rohprodukt
(5,25 g) wurde in 70 ml Methylenchlorid gelöst und über Kieselgel filtriert. Nach
Entfernen des Lösungsmittels
wurden 4,41 g (80 % d. Th.) farblose Mikrokristalle mit einem Schmp.
von 265–266 °C analysenrein
isoliert. Umkristallisation in Essigsäure lieferte farblose Kristalle, die
bei 264–270 °C schmolzen.
Eine Lösung
der Substanz in Chloroform fluoreszierte bei λ = 474 nm.
-
Beispiel
10: a)
0-Mesitylphenothiazin
-
9,92
g (49,8 mmol) Phenothiazin, 25,0 g (99,6 mmol) 98 %iges 2,4,6-Trimethyliodbenzol,
8,30 g (60,0 mmol) Kaliumcarbonat und 0,207 g (3,26 mmol) Kupferpulver
wurden auf 180 °C
erhitzt und 24 h bei dieser Temperatur gerührt. Anschließend wurde
das überschüssige 2,4,6-Trimethyliodbenzol
abdestilliert. Die Reaktionsmischung wurde mit 300 ml Wasser versetzt
und über
Nacht gerührt.
Die Suspension wurde filtriert, mit heißem Wasser neutral gewaschen
und im Vakuum bei 80 °C
getrocknet. Das Rohprodukt (16,6 g) wurde in 500 ml Ethanol 2 h
lang unter Rückfluss
zum Sieden erhitzt und dann mit 200 ml Wasser verdünnt. Der
Niederschlag wurde abgesaugt, im Vakuum bei 80 °C getrocknet (10,5 g) und in
150 ml Toluol gelöst.
Die Lösung wurde über Kieselgel
filtriert. Nach Einengen des Filtrats wurden 7,22 g hellbraune Mikrokristalle
mit einem Schmp. von 192–200 °C erhalten.
-
b)
0-Mesitylphenothiazin-5,5-dioxid
-
Eine
Lösung
von 1,50 g (4,73 mmol) 10-Mesitylphenothiazin in 55 ml Methylenchlorid
wurde bei Raumtemperatur mit 2,80 g (11,4 mmol) 70 %iger m-Chlorperbenzoesäure versetzt
und 8 h bei 20–5 °C gerührt. Die Lösung wurde
nacheinander zweimal mit jeweils 20 ml 10 %iger Kalilauge, 20 ml
5 %iger Salzsäure
und 15 ml gesättigter
Natriumhydrogencarbonatlösung
ausgeschüttelt.
Die Lösung
wurde über
Kieselgel filtriert. Nach Einengen des Filtrats wurden 1,43 g (86
% d. Th.) beigefarbene Mikrokristalle mit einem Schmp. von 242–246 °C analysenrein
isoliert. Umkristallisation in Essigsäure lieferte farblose Kristalle,
die bei 240–246 °C schmolzen.
Eine Lösung
der Substanz in Chloroform fluoreszierte bei λ = 349, 370 (S) nm.
-
Beispiel
11: a)
,3,5-Phenylen-10,10',10''-tris(phenothiazin)
-
Zu
einer Suspension von 6,00 g (150 mmol) Natriumhydrid (60 %ige Dispersion
in Parafinöl)
in 150 ml wasserfreiem Dimethylformamid wurden unter Rühren und
Stickstoff 30,19 g (150 mmol) Phenothiazin bei Raumtemperatur gegeben,
wobei die Reaktionstemperatur auf 40 °C anstieg. Nach Ende der Wasserstoffentwicklung
(ca. 20 min) wurde eine Lösung
von 6,20 g (46,0 mmol) 98 %iges 1,3,5-Trifluorbenzol in 10 ml Dimethylformamid
innerhalb von 15 min zur Reaktionslösung getropft. Anschließend wurde
die Reaktionslösung
zunächst
zwei Stunden bei 80 °C,
dann 16 Stunden bei 100 °C
erhitzt. Nach dem Abkühlen
auf Raumtemperatur wurde die Reaktionslösung in 500 ml Eiswasser gefällt. Der
Niederschlag wurde abgesaugt, mit heißem Wasser neutral gewaschen
und dann in 500 ml Methanol dispergiert. Die Suspension wurde eine
Stunde lang zum Sieden unter Rückfluss
erhitzt. Nach dem Abkühlen
auf Raumtemperatur wurde der Feststoff abgesaugt, mit Methanol gewaschen
und bei 50 °C
im Vakuum getrocknet. Es wurden 24,80 g Feststoff erhalten, die
in Essigester eine Stunde lang unter Rückfluss zum Sieden erhitzt
wurden. Nach dem Abkühlen
auf Raumtemperatur wurde der Feststoff abgesaugt, mit Essigester
gewaschen und noch einmal in Essigester eine Stunde lang unter Rückfluss
zum Sieden erhitzt. Nach dem Abkühlen
auf Raumtemperatur wurde der Feststoff abgesaugt, mit Essigester
gewaschen und bei 80 °C
im Vakuum getrocknet. Es wurden 23,34 g (76 % d. Th.) hellgrauer
Feststoff mit einem Schmelzpunkt von 264–268 °C erhalten.
-
b)
,3,5-Phenylen-10,10',10''-tris(phenothiazin-5,5-dioxid)
-
Eine
Lösung
von 6,70 g (10,0 mmol) 1,3,5-Phenylen-10,10',10''-tris(phenothiazin)
in 180 ml Methylenchlorid wurde bei Raumtemperatur portionsweise
mit 22,19 g (90,0 mmol) 70 %iger m-Chlorperbenzoesäure versetzt
und 24 h bei 20–25 °C gerührt. Die
Reaktionsmischung wurde bis zur Trockne eingeengt, dann mit 150
ml heißem
Wasser und 46 ml 10 %iger Kalilauge versetzt. Der Feststoff wurde
abgesaugt, mit heißem Wasser
neutral gewaschen und bei 80 °C
im Vakuum getrocknet. Es wurden 7,63 g beigefarbene Mikrokristalle mit
einem Schmelzpunkt von > 360 °C erhalten.
-
Beispiel 12: Herstellung
eines OLED
-
Das
als Anode verwendete ITO-Substrat wird zuerst mit kommerziellen
Reinigungsmitteln für
die LCD-Produktion (Deconex® 20NS und Neutralisationsmittel
250RGAN-ACID®)
und anschließend
in einem Aceton/Isopropanol-Gemisch im Ultraschallbad gesäubert. Zur
Beseitigung möglicher
organischer Rückstände wird
das Substrat in einem Ozonofen weitere 25 Minuten einem kontinuierlichen
Ozonfluss ausgesetzt. Diese Behandlung verbessert auch die Lochinjektion
des ITOs.
-
Danach
werden die nachfolgend genannten organischen Materialien mit einer
Rate von ca. 2 nm/min bei etwa 10
–7 mbar
auf das gereinigte Substrat aufgedampft. Als Lochleiter wird zuerst
1-TNATA (4,4',4''-tris(N-(naphth-1-yl)-N-phenyl-amino)-triphenylamin)
in einer Schichtdicke von 17,5 nm auf das Substrat aufgebracht.
Es folgt die Abscheidung einer 9,5 nm dicken Exciton-Blockerschicht
aus der Verbindung
(zur Herstellung siehe Ir-Komplex
(7) in der Anmeldung PCT/EP/04/ 09269).
-
Anschließend wird
eine Mischung aus 34 Gew.-% der Verbindung
und 66 Gew.-% der Verbindung
(siehe Beispiel 5b)) in einer
Dicke von 20 nm aufgedampft, wobei erstere Verbindung als Emitter,
letztere als Matrixmaterial fungiert. Danach wird eine BCP-Lochblocker- und Elektronenleiterschicht
in einer Dicke von 47,5 nm, eine 0,75 nm dicke Lithiumfluorid-Schicht
und abschliessend eine 110 nm dicke Al-Elektrode aufgedampft.
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Zur
Charakterisierung des OLEDs werden Elektrolumineszenz-Spektren bei
verschiedenen Strömen bzw.
Spannungen aufgenommen. Weiterhin wird die Strom-Spannungs-Kennlinie
in Kombination mit der abgestrahlten Lichtleistung gemessen. Die
Lichtleistung kann durch Kalibration mit einem Luminanzmeter in
photometrische Größen umgerechnet
werden.
-
Für das oben
beschriebene OLED ergeben sich die folgenden elektrooptischen Daten: