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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Lithographie-Druckplatten,
insbesondere ein Verfahren zur Behandlung einer entwickelten Lithographie-Druckplatte
mit einem phosphonosubstituierten Siloxan. Außerdem betrifft die Erfindung
Lithographie-Druckplatten,
die nach diesem Verfahren hergestellt wurden.
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Das
Fachgebiet des lithographischen Drucks basiert auf der Nichtmischbarkeit
von Öl
und Wasser, wobei das ölige
Material oder die Druckfarbe bevorzugt von dem Bildbereich und das
Wasser oder Feuchtmittel bevorzugt von dem Nichtbildbereich angenommen
wird. Wird eine angemessen hergestellte Oberfläche mit Wasser befeuchtet und
dann eine Druckfarbe aufgetragen, nimmt der Hintergrund oder der
Nichtbildbereich das Wasser an und weist die Druckfarbe ab, während der
Bildbereich die Druckfarbe annimmt und das Wasser abweist. Die Druckfarbe
auf dem Bildbereich wird dann auf die Oberfläche eines Materials, wie Papier,
Gewebe und ähnliches, übertragen,
auf welchem das Bild erzeugt werden soll. Im Allgemeinen wird die
Druckfarbe aber zuerst auf ein Zwischenmaterial, „Drucktuch" genannt, übertragen,
welches dann die Druckfarbe auf die Oberfläche des Materials überträgt, auf
welchem das Bild erzeugt werden soll; man spricht hier von Offset-Lithographie.
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Üblicherweise
weist ein Lithographie-Druckplattenvorläufer (mit „Druckplattenvorläufer" wird hier eine beschichtete
Druckplatte vor dem Belichten und Entwickeln bezeichnet) eine auf
einen Träger – in der
Regel auf Aluminiumbasis – aufgetragene,
strahlungsempfindliche Beschichtung auf. Reagiert eine Beschichtung
auf Strahlung so, dass der belichtete Teil so löslich wird, dass er beim Entwicklungsverfahren
entfernt wird, wird die Platte als „positiv arbeitend" bezeichnet. Umgekehrt
wird eine Platte als „negativ
arbeitend" bezeichnet, wenn
der belichtete Teil der Beschichtung durch die Strahlung gehärtet wird.
In beiden Fällen
nimmt der verbleibende Bildbereich Druckfarbe auf oder ist oleophil
und nimmt der Nichbildbereich (Hintergrund) Wasser auf oder ist
hydrophil. Die Differenzierung zwischen Bild- und Nichtbildbereichen
erfolgt beim Belichten. Zum Entfernen der löslicheren Beschichtungsteile
wird in der Regel ein wässriger
stark alkalischer Entwickler verwendet.
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Üblicherweise
wird ein Träger,
insbesondere ein Aluminiumträger
mit Aluminiumoxidschicht, mit einer hydrophilen Schutzschicht (auch
als „Interlayer" bezeichnet) versehen,
bevor die strahlungsempfindliche Schicht aufgebracht wird. Diese
hydrophile Schicht verbessert die Wasserannahme der (nichtdruckenden) Hintergrundbereiche
einer Lithographie-Druckplatte bzw. verbessert die Abstoßung der
Druckfarbe in diesen Bereichen. Eine geeignete Schutzschicht führt auch
dazu, dass während
des Entwickelns die löslichen
Teile der strahlungsempfindlichen Schicht leicht und rückstandsfrei
vom Träger
entfernt werden, so dass saubere Hintergrundbereiche beim Drucken
erhalten werden. Ohne ein solches rückstandsfreies Entfernen würde es beim
Drucken zum sog. Tonen kommen, das heißt, die Hintergrundbereiche
würden
Druckfarbe annehmen. Der Interlayer hat außerdem die Aufgabe, die Aluminiumoxidschicht
vor Korrosion während
des Entwickelns mit einem stark alkalischen Entwickler (pH >11,5) zu schützen, sowie
vor dauerhafter Adsorption, z.B. von in der strahlungsempfindlichen
Schicht verwendeten Farbstoffen (sog. „staining"), zu schützen.
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In
DE 25 327 69 Al werden
Lithographie-Druckplattenvorläufer
auf der Basis von negativen Diazoharzen beschrieben, die einen Natriumsilikat-Interlayer
aufweisen. Die Haftung der Bildstellen auf diesem Interlayer ist
zwar sehr gut, es hat sich aber herausgestellt, dass sich die Lichtempfindlichkeit
dieser Platten bei Lagerung bei erhöhter Temperatur und Luftfeuchtigkeit
deutlich verschlechtert. Darüber
hinaus ist der Prozess des Aufbringens des Interlayers mit Problemen
verbunden, zum Beispiel führt
das Eintrocknen der alkalischen Natriumsilikat-Lösung an Anlagenteilen zu schwer
entfernbaren Rückständen.
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Die
Verwendung von Polyvinylphosphonsäure oder ihren Salzen sowie
Copolymeren von Vinylphosphonsäure
mit acrylischen Monomeren als Interlayer bei Lithographie-Druckplattenvorläufern wird
z.B. in
DE 1 134 093
C ,
US 4,153,461 und
EP 0 537 633 B1 vorgeschlagen.
Mit einer solchen Schicht wird jedoch die Aluminiumoxidschicht nicht
optimal geschützt,
so dass es zu einer Verschlammung des Entwicklers kommt; außerdem neigen
solche Druckplatten nach einem erneuten Start der Druckmaschine
zum Tonen.
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Für ein sauberes
Druckbild ist erforderlich, dass die Bildbereiche (das heißt die bildweise
verbliebene Beschichtung) die Druckfarbe gut annehmen, während die
Nicht-Bildbereiche (das heißt
der bildweise freigelegte Träger,
wie z.B. Aluminiumträger)
die Druckfarbe nicht annehmen sollen. Um den bildweise freigelegten Träger, wie
z.B. Aluminiumträger,
vor Fingerabdrücken,
Aluminiumoxid-Bildung und Korrosion und gegen mechanische Einwirkungen,
wie Kratzer, beim Einspannen der Druckplatte in die Druckmaschine
zu schützen, das
heißt
die Hydrophilie der Nicht-Bildbereiche aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls
zu verbessern, wird die entwickelte Druckplatte in der Regel einer „Gummierung" unterzogen (auch „Fertigstellung" oder „Finishing"). Die Gummierung
vor der Lagerung der Platte oder vor langen Stillständen der
Druckmaschine gewährleistet,
dass die Nicht-Bildbereiche hydrophil bleiben und somit ein Tonen
verhindert wird. Beim Drucken muss dann die Gummierung durch das
verwendete Feuchtwasser schnell abwaschbar sein, damit die Bildbereiche sofort
Farbe annehmen können.
Gummierungslösungen
sind seit langem bekannt und basieren häufig auf Gummi arabicum (z.B.
DE 29 26 645 Al ).
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US 4,880,555 beschreibt
einen „Finisher" für Lithographie-Druckplatten,
der durch enzymatische Hydrolyse hergestelltes Maltodextrin, ein
Polyol, Kohlenwasserstoffe, ein Gemisch aus langkettigem Alkohol
und aminiertem Alkoholsulfat, substituiertes Phenoxypoly(oxyethylen)ethanol
und ein Ethanolamin enthält.
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In
US 4,033,919 wird eine wässrige Gummierungslösung beschrieben,
die ein Polymer enthält,
welches vom Acrylamid abgeleitete Einheiten und 1 bis 25 Gew.% Einheiten
mit Carboxylgruppe enthält.
Die Lösung
umfasst außerdem
ein saures Material wie Phosphorsäure, Zitronensäure und
Weinsäure.
Eine wässrige Gummierungslösung, die
ein Polymer oder Copolymer auf Polyacrylamid-Basis enthält, wird
auch in
US 4,143,021 und
DE 25 045 94 Al beschrieben.
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In
EP 0 985 546 Al wird
vorgeschlagen, eine Verbindung der folgenden Formel
(wobei a und b unabhängig jeweils
eine ganze Zahl von 1 bis 50 ist und R ein Alkylrest mit 8 bis 22
Kohlenstoffatomen ist) in einer Gummierungslösung für Lithographie-Druckplatten
oder im Feuchtmittel zu verwenden.
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EP 1 260 866 A2 beschreibt,
dass es möglich
ist, den zum Entwickeln verwendeten Entwickler von einer Lithographie-Druckplatte
abzuspülen
und dabei gleichzeitig eine Gummierung durchzuführen. Dazu wird die Druckplatte
mit Spülwasser
in Kontakt gebracht, welches (a) mindestens ein filmbildendes wasserlösliches Polymer
und (b) mindestens ein Phosphonsäurederivat
enthält.
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US 6,010,818 A beschreibt
ein Verfahren zur Herstellung von Offset-Druckplatten nach dem Silbersalz-Diffusions-Transferprozess,
umfassend 2 Verfahrensschritte mit lithographischem Finisher.
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In
US 5,736,256 A wird
der Zusatz von monomeren Organophosphonsäure-Komplexbildnern zu Entwicklern,
Finishern, Feuchtmitteln, Druckfarben und Korrekturlösungen für Lithographie-Druckplatten
beschrieben.
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EP 1 440 796 A2 offenbart
ein Verfahren zur Herstellung von Druckplatten bei dem Bildbereiche
auf einem Träger
durch bildweises Aufbringen eines oleophilen Polymers mittels Tintenstrahlverfahren
aufgebracht werden.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung
einer Lithographie-Druckplatte und zur Nachbehandlung einer (entwickelten)
Lithographie-Druckplatte
bereitzustellen, mit denen die Haftung der Bildbereiche auf dem
Träger
verbessert wird, wodurch eine höhere
Empfindlichkeit erreicht wird und ein geringerer Punktzuwachs beim
Drucken, ohne dass das sensible Druckfarbe-Wasser-Gleichgewicht beeinträchtigt wird
und Probleme, wie Tonen, beim erneuten Start der Druckmaschine auftreten.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch ein Verfahren, bei dem nach dem bildweisen Bestrahlen und
Entwickeln eine Lösung
aufgebracht wird, die ein phosphonosubstituiertes Siloxan der allgemeinen
Formel (I) umfasst
wobei
R
1 ausgewählt wird
aus einem Wasserstoffatom, einer Hydroxygruppe, einem linearen oder
verzweigten C
1-C
20 Alkyl-,
linearen oder verzweigten C
2-C
20 Alkenyl-,
linearen oder verzweigten C
1-C
20 Alkoxy-,
linearen oder verzweigten C
2-C
20 Alkinyl-,
Aryl-, Arylalkyl-, Alkylaryl-, Arylalkenyl-, Alkenylaryl-, Arylalkinyl-,
Alkinylaryl-, Acyloxyrest, und einer Gruppe -CHR
6-PO
3 2–,
R
2 und
R
3 unabhängig
voneinander ausgewählt
werden aus einem Wasserstoffatom, einem linearen oder verzweigten
C
1-C
20 Alkyl-, linearen
oder verzweigten C
2-C
20 Alkenyl-,
linearen oder verzweigten C
2-C
20 Alkinyl-, Aryl-,
Arylalkyl-, Alkylaryl-, Arylalkenyl-, Alkenylaryl-, Arylalkinyl-,
und Alkinylarylrest,
R
4 ausgewählt wird
aus einem Wasserstoffatom
; einem linearen
oder verzweigten C
1-C
20 Alkyl-,
linearen oder verzweigten C
2-C
20 Alkenyl-,
linearen oder verzweigten C
2-C
20 Alkinyl-,
Aryl-, Arylalkyl-, Alkylaryl-, Arylalkenyl-, Alkenylaryl-, Arylalkinyl-,
Alkinylarylrest und der Gruppe -CHR
6-PO
3 2–,
R
5 ausgewählt wird
aus einem Wasserstoffatom, einem linearen oder verzweigten C
1-C
20 Alkyl-, linearen
oder verzweigten C
2-C
20 Alkenyl-,
linearen oder verzweigten C
2-C
20 Alkinyl-,
Aryl-, Arylalkyl-, Alkylaryl-, Arylalkenyl-, Alkenylaryl-, Arylalkinyl-,
Alkinylarylrest und der Gruppe -CHR
6-PO
3 2–,
Z für -(CR
6R
7)
x-
oder Arylen steht,
R
6 und R
7 unabhängig
voneinander ausgewählt
werden aus einem Wasserstoffatom, einem linearen oder verzweigten
C
1-C
6 Alkyl-, linearen
oder verzweigten C
2-C
6 Alkenyl-,
linearen oder verzweigten C
2-C
6 Alkinyl-,
Aryl-, Arylalkyl-, Alkylaryl-, Arylalkenyl-, Alkenylaryl-, Arylalkinyl-
und Alkinylarylrest,
n ein Mittelwert ist und einen Wert von
1 bis 200 hat und
x eine ganze Zahl von 1 bis 100 ist,
M
für das/die
zum Ladungsausgleich nötige(n)
Gegenion(en), ausgewählt
aus ein-, zweiwertigen oder mehrwertigen Kationen, steht und
m
die Anzahl der zum Ladungsausgleich benötigten Kationen ist.
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Die
Aufgabe wird auch gelöst
durch ein alternatives Verfahren, bei dem die oleophilen Bildbereiche bildweise
auf einen lithographischen Träger
aufgebracht werden und anschließend
die vorstehend beschriebene Lösung
aufgebracht wird.
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Unter
einem „Druckplattenvorläufer" wird im Rahmen dieser
Erfindung eine Platte in unbebildertem Zustand (das heißt nicht
bildweise belichtet und entwickelt) verstanden, aus der durch bildweise
Bestrahlung und gegebenenfalls Entwickeln eine Druckplatte hergestellt
wird. Unter „Druckplatte" wird im Rahmen dieser
Erfindung eine aus einem Druckplattenvorläufer hergestellte bereits bebilderte
Platte verstanden (auch als „Druckform" bezeichnet).
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1 bis 6 stellen
graphisch den Punktzuwachs bei verschiedenen Tonwerten vor und nach dem Drucken
dar, wie er in Vergleichsbeispiel 1, Beispiel 1, Vergleichsbeispiel
4, Beispiel 4, Beispiel 7 und Vergleichsbeispiel 5 ermittelt wurde.
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Für die erfindungsgemäße Nachbehandlung
einer Lithographie-Druckplatte wird ein phosphonosubstituiertes
Siloxan der allgemeinen Formel (I) verwendet
wobei
R
1 ausgewählt wird
aus einem Wasserstoffatom, einer Hydroxygruppe, einem linearen oder
verzweigten C
1-C
20 Alkyl-,
linearen oder verzweigten C
2-C
20 Alkenyl-,
linearen oder verzweigten C
1-C
20 Alkoxy-,
linearen oder verzweigten C
2-C
20 Alkinyl-,
Aryl-, Arylalkyl-, Alkylaryl-, Arylalkenyl-, Alkenylaryl-, Arylalkinyl-,
Alkinylaryl-, Acyloxyrest, und einer Gruppe -CHR
6-PO
3 2–,
R
2 und
R
3 unabhängig
voneinander ausgewählt
werden aus einem Wasserstoffatom, einem linearen oder verzweigten
C
1-C
20 Alkyl-, linearen
oder verzweigten C
2-C
20 Alkenyl-,
linearen oder verzweigten C
2-C
20 Alkinyl-, Aryl-,
Arylalkyl-, Alkylaryl-, Arylalkenyl-, Alkenylaryl-, Arylalkinyl-,
und Alkinylarylrest,
R
4 ausgewählt wird
aus einem Wasserstoffatom, einem linearen oder verzweigten C
1-C
20 Alkyl-, linearen
oder verzweigten C
2-C
20 Alkenyl-,
linearen oder verzweigten C
2-C
20 Alkinyl-,
Aryl-, Arylalkyl-, Alkylaryl-, Arylalkenyl-, Alkenylaryl-, Arylalkinyl-,
Alkinylarylrest und der Gruppe -CHR
6-PO
3 2–,
R
5 ausgewählt wird
aus einem Wasserstoffatom, einem linearen oder verzweigten C
1-C
20 Alkyl-, linearen
oder verzweigten C
2-C
20 Alkenyl-,
linearen oder verzweigten C
2-C
20 Alkinyl-,
Aryl-, Arylalkyl-, Alkylaryl-, Arylalkenyl-, Alkenylaryl-, Arylalkinyl-,
Alkinylarylrest und der Gruppe -CHR
6-PO
3 2–,
Z für -(CR
6R
7)
x-
oder Arylen steht,
R
6 und R
7 unabhängig
voneinander ausgewählt
werden aus einem Wasserstoffatom, einem linearen oder verzweigten
C
1-C
6 Alkyl-, linearen
oder verzweigten C
2-C
6 Alkenyl-,
linearen oder verzweigten C
2-C
6 Alkinyl-,
Aryl-, Arylalkyl-, Alkylaryl-, Arylalkenyl-, Alkenylaryl-, Arylalkinyl-
und Alkinylarylrest,
n ein Mittelwert ist und einen Wert von
1 bis 200 hat (vorzugsweise 1 bis 100) und
x eine ganze Zahl
von 1 bis 100 ist (vorzugsweise 1 bis 50, besonders bevorzugt 1
bis 10),
M für
das/die zum Ladungsausgleich nötige(n)
Gegenion(en), ausgewählt
aus ein-, zweiwertigen oder mehrwertigen Kationen, steht und
m
die Anzahl der zum Ladungsausgleich benötigten Kationen ist.
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Vorzugsweise
weist das phosphonosubstituierte Siloxan die allgemeine Formel (II)
auf, wobei n ein Mittelwert
ist und einen Wert von 1 bis 100 hat.
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Abhängig vom
pH-Wert kann das Siloxan der Formel (I) oder (II) am N-Atom auch
protoniert sein. Wann immer in dieser Anmeldung auf Formel (I) oder
(II) Bezug genommen wird, sollen daher die protonierten Spezies
mitumfasst sein.
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Als
Gegenion M kommen Protonen ebenso wie Alkali- bzw. Erdalkalimetallionen,
Ammoniumsalze oder Phosphoniumionen infrage. Im Falle der Protonen
liegt die Verbindung dann als freie Säure vor. Die freien Säuren können im
sauren Medium (pH-Bereich zwischen 1–3) auch als Säureadditionssalze
vorliegen, z.B. als Hydrochloride, Sulfate usw. Am isoelektrischen
Punkt können
betainartige Strukturen vorliegen.
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Wenn
das Gegenion M ein Übergangsmetallkation
ist, kann es auch zur Komplexbildung kommen, das heißt, es liegt
keine echte Salzstruktur vor. Solche Komplexe sind von der vorliegenden
Erfindung auch umfasst.
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Eine
Variante zur Herstellung der erfindungsgemäßen phosphonosubstituierten
Siloxane beruht auf der Umsetzung eines geeigneten AminoSiloxans
mit Formaldehyd und phosphoriger Säure, wobei die phosphorige
Säure zum
Beispiel durch kontrollierte Hydrolyse geeigneter halogenierter
Phosphorverbindungen in situ hergestellt werden kann, z.B. aus PCl3.
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Eine
derartige Umsetzung beruht auf folgendem Reaktionsschema:
R'-NH2 + H3PO3 +
HCHO → R'-NH-CH2-PO3 2– oder
wobei
R' einen oder mehrere
Siloxanreste trägt.
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Der
lithographische Träger
ist ein dimensionsbeständiges
platten- bzw. folienförmiges
Material. Als ein solches dimensionsbeständiges Platten- bzw. Folienmaterial
wird vorzugsweise eines verwendet, das bereits bisher als Träger für Drucksachen
verwendet worden ist. Zu Beispielen für einen solchen Träger gehören Papier,
Papier, das mit Kunststoffen (wie Polyethylen, Polypropylen oder
Polystyrol) beschichtet ist, eine Metallplatte oder -folie, wie
z.B. Aluminium (einschließlich
Aluminiumlegierungen), Zink- und
Kupferplatten, Kunststofffilme aus beispielsweise Cellulosediacetat,
Cellulosetriacetat, Cellulosepropionat, Celluloseacetat, Celluloseacetatbutyrat,
Cellulosenitrat, Polyethylenterephthalat, Polyethylen, Polystyrol,
Polypropylen, Polycarbonat und Polyvinylacetat, und ein Laminat
aus Papier oder einem Kunststofffilm und einem der obengenannten Metalle
oder ein Papier/Kunststofffilm, der durch Aufdampfen metallisiert
worden ist. Unter diesen Trägern
ist eine Aluminiumplatte oder -folie besonders bevorzugt, da sie
bemerkenswert dimensionsbeständig
und billig ist. Außerdem
kann eine Verbundfolie verwendet werden, bei der eine Aluminiumfolie
auf eine Kunststofffolie, wie z.B. einen Polyethylenterephthalatfilm
oder Papier, auflaminiert ist oder eine Kunststofffolie, auf die
Aluminium aufgedampft wurde.
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Ein
Metallträger,
insbesondere ein Aluminiumträger,
wird vorzugsweise mindestens einer Behandlung, ausgewählt aus
Aufrauung (z.B. durch Bürsten
im trockenen Zustand, oder Bürsten
mit Schleifmittel-Suspensionen oder auf elektrochemischem Wege,
z.B. mit Salzsäure
oder HNO3) und Anodisierung (z.B. in Schwefelsäure oder
Phosphorsäure),
unterworfen.
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Der
Träger
kann auch einer Hydrophilisierung durch Aufbringung eines Interlayers
aus Polyvinylphosphonsäure
oder einem Silikat auf eine oder beide Seiten des Trägers unterworfen
werden, jedoch ist das bei der vorliegenden Erfindung nicht nötig.
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Die
Details der o.g. Trägervorbehandlung
sind dem Fachmann hinlänglich
bekannt.
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Ein
besonders bevorzugter Träger
ist eine Aluminiumfolie, die vorzugsweise eine Dicke von 0,1 bis
0,7 mm aufweist, bevorzugter 0,15 bis 0,5 mm. Es ist bevorzugt,
dass die Folie aufgeraut wird (vorzugsweise elektrochemisch) und
dann eine mittlere Rauheit von 0,2 bis 1 μm, besonders bevorzugt 0,3 bis
0,8 μm aufweist.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
wurde die aufgeraute Aluminiumfolie außerdem anodisiert. Das Schichtgewicht
des dabei erzeugten Aluminiumoxids beträgt vorzugsweise 1,5 bis 5 g/m2, besonders bevorzugt 2 bis 4 g/m2.
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Die
erfindungsgemäße Nachbehandlung
von Lithographie-Druckplatten eignet sich für alle Typen von Lithographie-Druckplatten,
das heißt
sowohl solcher, die aus positiv arbeitenden als auch solcher, die
aus negativ arbeitenden Vorläufern
hergestellt wurden, wobei die Druckplattenvorläufer sowohl UV/VIS-empfindlich (das
heißt
empfindlich für
Strahlung, ausgewählt
aus dem Wellenlängenbereich
von 320 bis 750 nm) als auch IR-empfindlich (das heißt empfindlich
für Strahlung,
ausgewählt
aus dem Wellenlängenbereich
von über
750 nm bis 1600 nm, vorzugsweise über 750 nm bis 1350 nm) oder
wärmeempfindlich
sein können.
Bei den Vorläufern
kann es sich sowohl um einschichtige als auch solche mit mehrschichtigem
Aufbau handeln.
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Bei
der strahlungsempfindlichen Beschichtung kann es sich beispielsweise
um eine negativ arbeitende UV-empfindliche Beschichtung auf der
Basis von Negativ-Diazoharzen handeln, wie sie u.a. in
EP 0 752 430 B1 beschrieben
wird, eine negativ arbeitende Photopolymerschicht, die für Strahlung
um 405 nm empfindlich ist (siehe z.B.
DE 103 07 451.1 ), ein negativ arbeitendes
Photopolymersystem, das für
Strahlung aus dem sichtbaren Spektrumsbereich empfindlich ist (z.B.
EP 0 684 522 B1 )
oder eine negativ arbeitende IR-empfindlichen
Schicht, basierend auf radikalischer Polymerisation (z.B.
DE 199 06 823 C2 ).
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Des
Weiteren kann es sich bei der strahlungsempfindlichen Beschichtung
um eine positiv arbeitende UV-empfindliche Schicht, basierend auf
Chinondiaziden und Novolaken, wie sie in
US 4,594,306 beschrieben ist, handeln,
oder eine positiv arbeitende IR-empfindliche Schicht auf der Basis
eines Gemisches von Novolaken und IR-Farbstoffen (siehe auch
EP 0 887 182 B1 und
EP 1 101 607 Al ).
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Außerdem kann
es sich bei den für
die Herstellung der Druckplatten verwendeten Druckplattenvorläufer um
ein negativ arbeitendes einschichtiges IR-empfindliches Element
handeln, bei dem die strahlungsempfindliche Schicht durch IR-Bestrahlung
im wässrig-alkalischen Entwickler
unlöslich
oder undurchdringbar wird und vorzugsweise
- (i)
mindestens eine Verbindung, die bei Einwirkung von IR-Strahlung
eine Säure
bildet (im Folgenden auch als „latente
Brönstedsäure bezeichnet),
und
- (ii) eine durch Säure
vernetzbare Komponente (im Folgenden auch als „Vernetzungsmittel" bezeichnet) oder
ein Gemisch davon und
gegebenenfalls
- (iii) ein Bindemittelharz oder ein Gemisch davon,
enthält. Solche
Systeme sind z.B. in EP
0 625 728 B1 und EP
0 938 413 B1 beschrieben.
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Als
Druckplattenvorläufer
können
auch positiv arbeitende zweischichtige Elemente verwendet werden,
bei denen sich auf der hydrophilen Oberfläche des Trägers eine erste Schicht, die
in wässrig-alkalischem Entwickler
löslich
ist und ihre Löslichkeit
durch IR-Bestrahlung
nicht ändert
und darauf eine in wässrig-alkalischem
Entwickler unlösliche
Deckschicht, die durch IR-Bestrahlung im Entwickler löslich oder
von dem Entwickler durchdringbar wird, befindet.
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Für die Deckschicht
können
bekannte Prinzipien verwendet werden:
- (a) Es
wird ein in stark alkalischem wässrigen
Entwickler (pH>11)
unlösliches
Polymer verwendet, das durch IR-Bestrahlung im Entwickler löslich oder
von diesem durchdringbar wird; solche Systeme sind z.B. in US 6,352,812 beschrieben.
- (b) Es wird ein in stark alkalischem wässrigen Entwickler (pH>11) lösliches
Polymer verwendet, dessen Löslichkeit
durch einen gleichzeitig vorhandenen Löslichkeitsinhibitor so stark
reduziert wird, dass die Schicht unter Entwicklungsbedingungen nicht
lösbar
oder durchdringbar ist; durch IR-Bestrahlung wird die Wechselwirkung
zwischen Polymer und Inhibitor so geschwächt, dass die Schicht in den
bestrahlten (erwärmten)
Bereichen im Entwickler löslich
oder durchdringbar wird. Solche Systeme sind z.B. in US 6,352,811 und US 6,358,669 beschrieben. Es ist nicht
erforderlich, dass Polymer und Löslichkeitsinhibitor zwei
getrennte Verbindungen sind, sondern es können auch Polymere eingesetzt
werden, die gleichzeitig eine Löslichkeitsinhibitor-Funktion
aufweisen, wie z.B. die in US 2002/0,150,833 A1, US 6,320,018 B und US 6,537,735 B beschriebenen
funktionalisierten Harze, wie z.B. funktionalisierte Novolake.
- (c) Es wird ein in wässrig-alkalischem
Entwickler mit pH<11
unlösliches
(bei pH>11 aber lösliches)
Polymer verwendet, das durch IR-Bestrahlung in einem solchen Entwickler
mit pH<11 löslich wird,
und die Entwicklung des bestrahlten Elements wird mit einem alkalischen
Entwickler mit pH<11
vorgenommen. Ein derartiges System ist zum Beispiel in WO 02/14071
beschrieben.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine Lithographie-Druckplatte hergestellt
durch ein Verfahren, umfassend:
- (a) Bereitstellen
eines lithographischen Trägers,
- (b) Aufbringen mindestens einer strahlungsempfindlichen Zusammensetzung
auf den Träger
und Trocknen,
- (c) bildweises Bestrahlen des in Schritt (b) erhaltenen Lithographie-Druckplattenvorläufers,
- (d) Entfernen der Nichtbildbereiche von dem bildweise bestrahlten
Vorläufer
mit einem Entwickler,
- (e) Behandlung der entwickelten Druckplatte mit einer Lösung eines
wie vorstehend beschriebenen phosphonosubstituierten Siloxans.
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Die
strahlungsempfindliche Zusammensetzung kann dabei mit üblichen
Methoden, wie z.B. Schleuderbeschichtung, Tauchbeschichtung, Sprühbeschichtung
und Beschichtung mittels Rakel auf die Oberfläche des Trägers, aufgebracht werden. Es
ist möglich,
die strahlungsempfindliche Zusammensetzung auf beide Seiten des
Trägers
aufzubringen; bevorzugt ist jedoch die Aufbringung auf nur eine
Seite.
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Bei
dem Träger
handelt es sich vorzugsweise um einen, der keinen Interlayer aufweist,
insbesondere um eine aufgeraute und anodisierte Aluminiumfolie ohne
Interlayer.
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In
Abhängigkeit
von dem in der Zusammensetzung verwendeten Sensibilisator wird der
Druckplattenvorläufer
bildweise mit UV-Strahlung, VIS-Strahlung oder IR-Strahlung bestrahlt.
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Je
nachdem, ob es sich um eine positiv arbeitende strahlungsempfindliche
Schicht oder eine negativ arbeitende strahlungsempfindliche Schicht
handelt, werden anschließend
die bestrahlten Bereiche bzw. die nicht bestrahlten Bereiche mit
Entwickler (vorzugsweise einem wässrigen
alkalischen Entwickler) entfernt und so druckende Bildbereiche und
nicht druckende Hintergrundbereiche erhalten.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
ist es auch möglich,
die druckenden oleophilen Bereiche bildweise auf den Träger aufzubringen
(z.B. durch Inkjet-Verfahren, Thermotransferverfahren und Tonertransferverfahren),
wodurch keine bildweise Bestrahlung und Entwickler mehr nötig sind.
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Für die erfindungsgemäße Nachbehandlung
einer bebilderten Lithographie-Druckplatte wird eine Lösung des
phosphonosubstituierten Siloxans, vorzugsweise mit einer Konzentration
von 0,01 bis 15 Gew.%, bezogen auf Lösungsmittel, besonders bevorzugt
0,1 bis 5 Gew.%, insbesondere bevorzugt 0,3 bis 3 Gew.% hergestellt.
Diese Lösung
wird dann mit üblichen
Beschichtungsverfahren, wie z.B. Tauchbeschichten, Walzenbeschichten,
Sprühbeschichten,
Streichbeschichten und Schlitzdüsenbeschichten
aufgebracht. Das verwendete Lösungsmittel
hat dabei eine Temperatur von vorzugsweise 20 bis 90°C. Als Lösungsmittel
kommen dipolare aprotische (wie DMF, DMSO, NMP und THF) infrage
sowie protische Lösungsmitteln
(wie C1-C4-Alkanole), Wasser
und Gemische der vorstehenden.
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Neben
dem phosphonosubstituierten Siloxan kann die Lösung übliche Additive, wie Verdickungsmittel, oberflächenaktive
Mittel, Bakterizide, Fungizide etc., enthalten.
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Einen Überschuss
an aufgebrachter Lösung
kann man, falls gewünscht,
nach einer angemessenen Verweilzeit mit einer Rakel oder Quetschwalzen
entfernen oder durch Spülen
mit Wasser (vorzugsweise mit einer Temperatur von 20 bis 80°C).
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Die
mit der Lösung
behandelte Druckplatte wird anschließend getrocknet, beispielsweise
an Luft oder mit einem Heißlufttrockner
oder Infrarottrockner. Vorzugsweise wird bei einer Temperatur von
20 bis 120°C, besonders
bevorzugt 20 bis 80°C
getrocknet.
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Im
Anschluss an die Nachbehandlung mit dem phosphonosubstituierten
Siloxan kann – falls
gewünscht – eine übliche Gummierung,
z.B. eine wässrige
Lösung,
enthaltend Gummi arabicum, mit üblichen Verfahren
(z.B. Walzenauftrag) aufgebracht werden.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
kann aber auch die zur Nachbehandlung verwendete Lösung des
phosphonosubstituierten Siloxans zusätzlich Gummi arabicum oder
ein anderes Gummierungsmittel enthalten, wodurch Nachbehandlung
und Gummierung in einem Schritt ausgeführt werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun durch die folgenden Beispiele näher erläutert, ohne
dadurch eingeschränkt
zu werden.
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Beispiele
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Referenzbeispiel (Herstellung
des phosphonosubstituierten Siloxans II)
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In
einem Glasreaktor geeigneter Größe, ausgestattet
mit Rührer
und Temperaturregler, gibt man unter Rückfluss bei Raumtemperatur
460 g H3PO3 (70-%ig)
und 660 g HCL (31-%ig) zusammen und rührt diese etwa 10 min. Anschließend werden über einen
Zeitraum von 3 h 1200 g einer 40-%igen wässrigen Lösung von polykondensierten
3-AminopropyltrihydroxySiloxan
zugetropft. Die Temperatur wird dabei unterhalb von 70°C gehalten.
Anschließend
erhitzt man in einem Druckreaktor auf 100 bis 109°C und gibt
langsam 166 g Paraformaldehyd zu. Im Anschluss lässt man die Umsetzung 2 h bei
dieser Temperatur ablaufen. Danach wird bei atmosphärischem
Druck bis zu einem Gewichtsverlust von 1300 g abdestilliert.
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Die
beschriebene Verbindung liegt nach der Synthese in wässriger
Lösung
als freie Säure
und in polymerisiertem Zustand vor.
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Die
hier beschriebene Synthesevariante kann bei Vornahme entsprechender
Anpassung in gleicher Weise für
sämtliche
erfindungsgemäß verwendeten
Siloxane durchgeführt
werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Variante für
die Synthese beruht darauf, anstelle von Salzsäure andere starke anorganische
Säuren,
wie z.B. Schwefelsäure,
zu verwenden.
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Herstellung von Träger 1
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(Träger mit Polyvinylphosphonsäure-Interlayer)
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Eine
elektrochemisch aufgeraute (mit HCl, durchschnittliche Rauheit 0,6 μm) und anodisierte
Aluminiumfolie (Oxidschichtgewicht 3,2 g/m2)
wurde einer Nachbehandlung mit einer wässrigen Lösung von 1,5 g/l Polyvinylphosphonsäure (PVPA)
10 s bei 50°C
unterzogen, wodurch ein Interlayer mit 15 mg/m2 PVPA
auf dem Aluminiumträger
erhalten wurde.
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Herstellung von Träger 2
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(Träger ohne Interlayer)
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Eine
elektrochemisch aufgeraute (mit HCl, durchschnittliche Rauheit 0,6 μm) und anodisierte
Aluminiumfolie (Oxidschichtgewicht 3,2 g/m2)
wurde hergestellt; es wurde kein Interlayer aufgebracht.
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Beispiele 1 bis 3 und
Vergleichsbeispiele 1 bis 3
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(Lithographie-Druckplattenvorläufer mit
UV-empfindlicher Photopolymerschicht)
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Eine
wie in Tabelle 1 beschriebene UV-empfindliche filtrierte Beschichtungslösung wurde
auf den in Tabelle 2 angegebenen Träger aufgebracht und 4 Minuten
bei 90°C
getrocknet. Das Trockenschichtgewicht der Photopolymerschicht betrug
etwa 1,5 g/m2.
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Die
erhaltenen Proben wurden durch Beschichten mit einer wässrigen
Lösung
von Poly(vinylalkohol) (Hydrolysegrad 88 %) mit einer Deckschicht
versehen; die Deckschicht wies nach dem Trocknen bei 90°C für 4 Minuten
ein Trockenschichtgewicht von etwa 3 g/m2 auf.
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Der
Druckplattenvorläufer
wurde mit einer Belichtungseinheit (Andromeda® A750M
von Lithotech, ausgestattet mit einer Laserdiode, die bei 405 nm
mit einer Leistung von 30 mW emittiert, cw-Betrieb) belichtet. Ein
UGRA-Digital-Graukeil V2.4 mit definierten Tonwerten (alle Daten
wurden linearisiert, um etwa den gewünschten Tonwert zu erhalten)
wurde auf dem vorstehend beschriebenen Plattenvorläufer aufbelichtet.
Zusätzlich
wurde mit einem UGRA Graukeil 85 durch Flutbelichtung die Plattenempfindlichkeit
bestimmt. Nach der Belichtung wurde die Platte sofort in einem Ofen
2 Minuten auf 90°C
erhitzt.
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Anschließend wurde
die belichtete und thermisch behandelte Platte 30 Sekunden mit einer
Entwicklerlösung
behandelt, welche einen pH-Wert von etwa 12 aufwies und KOH als
alkalische Komponente und Poly(oxyethylen)-2-naphthyl-ether enthielt.
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Anschließend wurde
die Entwicklerlösung
nochmals 30 s mit einem Tampon auf der Oberfläche verrieben und dann die
gesamte Platte mit Wasser abgespült.
Nach dieser Behandlung verblieben die belichteten Teile auf der
Platte.
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Die
entwickelten Platten wurden dann gemäß der vorliegenden Erfindung
mit einer Siloxanlösung
behandelt; das verwendete Siloxan wurde gemäß dem Referenzbeispiel hergestellt.
Für diese
Nachbehandlung wurde die gesamte Platte, d.h. Bild- und Nicht-Bild-Bereiche, mit einem
Tampon, der mit der entsprechenden Lösung versehen war, vorsichtig
abgerieben und anschließend
bei Raumtemperatur getrocknet. Anschließend wurde eine wässrige Gummierungslösung (0,5
% H3PO4, 6 % Gummi
arabicum) nach Standardverfahren aufgebracht.
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Die
Einzelheiten zu verwendetem Träger,
Lösungsmittel
für die
Siloxanlösung
und Gummierung sowie die erhaltenen Ergebnisse bezüglich Empfindlichkeit,
relativem Punktzuwachs und Tonen sind Tabelle 2 zu entnehmen.
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Bei
Beispiel 3 wurde die entwickelte Platte mit einer Gummierungslösung behandelt,
die gleichzeitig das Siloxan enthielt, das heißt, die Nachbehandlung und
Gummierung wurden in einem Schritt ausgeführt. Die Einzelheiten sind
ebenfalls Tabelle 2 zu entnehmen.
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Der
relative Punktzuwachs und die Empfindlichkeit wurden wie folgt bestimmt:
Die
Platten wurden in eine Bogenoffset-Druckmaschine eingebaut und mit
einer abrasiven Druckfarbe (Offset S7184 von Sun Chemical; enthält 10 %
CaCO3) zum Drucken verwendet.
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Unter „Punktzuwachs" wird die Änderung
der Tonwerte einer linearisierten Platte beim Drucken verstanden.
Linearisierung bedeutet, dass bei einer digitalen Platte so belichtet
wird, dass ein vorgegebener Solltonwert (STW) annähernd erreicht
wird. Die zugänglichen
Messwerte sind die Tonwerte (TW). Diese werden in unterschiedlichen
Größen (Index
i in Gleichung 1) auf die linearisierte Platte belichtet, wobei
sich je nach Auswahl dieser Größen nach
dem Entwickeln ein differenziertes Bild bezüglich der Tonwerte ergibt.
Somit ergibt sich eine Datenreihe der Tonwerte vor dem Druck (TWV).
Die linearisierte, entwickelte, und in dieser Erfindung nachbehandelte
Druckplatte wird in der Druckmaschine für 10000 Überrollungen verwendet, gereinigt und
anschließend
wieder einer Tonwertkontrolle unterzogen, woraus sich die Tonwerte
nach dem Druck (TWN) ergeben. Der Punktzuwachs wird dann nach Gleichung
1 berechnet.
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Der
Punktzuwachs kann sowohl ein positives als auch ein negatives Vorzeichen
haben. Interessant für
drucktechnische Anwendungen ist lediglich der Absolutbetrag, welcher
im Idealfall gegen Null konvergieren sollte.
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Mit
anderen Worten: je geringer der Punktzuwachs desto besser die Platte.
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Als
Referenz dient die Platte von Vergleichsbeispiel 1, d.h. eine Platte
mit beträchtlichem Punktzuwachs
im Druck bei verschiedenen Tonwerten. Der relative Punktzuwachs
wird gemäß der folgenden
Gleichung (2) berechnet:
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In 1 und 2 ist
der Punktzuwachs bei verschiedenen Tonwerten vor dem Drucken und
nach 10000 Überrollungen
(d.h. 10000 Kopien) für
Vergleichsbeispiel 1 und Beispiel 1 graphisch dargestellt. Der relative
Punktzuwachs bei 1 (Vergleichsbeispiel 1) wurde
als 100% angenommen; der relative Punktzuwachs bei 2 (Beispiel
1) errechnete sich zu 28%, was eine deutliche Verbesserung gegenüber Vergleichsbeispiel
1 anzeigt.
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- 1) „Nachbehandlung" bedeutet, dass die
entwickelte Platte mit einer wässrigen
Lösung
der genannten Verbindung nachbehandelt wurde. Das Siloxan wurde
gemäß Referenzbeispiel
hergestellt und wies folgende Struktur auf:
- 2) Das angegebene Lösungsmittel wurde für die zur
Nachbehandlung verwendete Lösung
eingesetzt.
- 3) „Finishing" bedeutet, dass es sich um den letzten
Behandlungsschritt der Druckplatte handelt; es wurde dazu entweder
eine Gummierungslösung
850 S® von
Kodak Polychrome Graphics oder ein Gemisch aus 1 Volumenteil dieser
Gummierungslösung
und 1 Volumenteil einer 2-Gew.%-igen
Lösung
des Siloxans in dem unter „Lösungsmittel" angegebenen Lösungsmittel
verwendet.
- 4) mit einer frischen, nach der Bestrahlung
entwickelten Platte erhaltenen Stufen eines UGRA® Graukeils
- 5) Der relative Punktzuwachs wurde gemäß vorstehender
Gleichung (2) berechnet.
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Beispiele 4 bis 6 und
Vergleichsbeispiel 4
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(Lithographie-Druckplattenvorläufer mit
UV-empfindlicher Photopolymerschicht)
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Eine
wie in Tabelle 3 beschriebene UV-empfindliche filtrierte Beschichtungslösung wurde
auf den in Tabelle 4 angegebenen Träger aufgebracht und 4 Minuten
bei 90°C
getrocknet. Das Trockenschichtgewicht der Photopolymerschicht betrug
etwa 1,5 g/m2.
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Die
erhaltenen Proben wurden durch Beschichten mit einer wässrigen
Lösung
von Poly(vinylalkohol) (Hydrolysegrad 88 %) mit einer Deckschicht
versehen; die Deckschicht wies nach dem Trocknen bei 90°C für 4 Minuten
ein Trockenschichtgewicht von etwa 3 g/m2 auf.
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Der
Druckplattenvorläufer
wurde mit einer Creo Trendsetter-Belichtungseinheit, die bei 830
nm emittiert (120 mJ/cm2), belichtet. Ein
UGRA-Digital-Graukeil mit definierten Tonwerten (alle Daten wurden
linearisiert, um annähernd
den gewünschten
Tonwert zu erhalten) wurde auf den vorstehend beschriebenen Plattenvorläufer aufbelichtet.
Nach der Belichtung wurde die Platte sofort in einem Ofen 1 Minute
auf 120°C
erhitzt.
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Anschließend wurde
die belichtete und thermisch behandelte Platte 30 Sekunden mit Entwickler
980® von
Kodak Polychrome Graphics behandelt. Danach wurde die Entwicklerlösung nochmals
30 s mit einem Tampon auf der Oberfläche verrieben und dann die
gesamte Platte mit Wasser abgespült.
Nach dieser Behandlung verblieben die belichteten Bereiche auf der
Platte.
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Die
entwickelten Platten wurden dann gemäß der vorliegenden Erfindung
mit einer Siloxanlösung
behandelt; dazu wurde die gesamte Platte, d.h. Bild- und Nicht-Bild-Bereiche,
mit einem Tampon, der mit der entsprechenden Siloxanlösung versehen
war, vorsichtig abgerieben und anschließend bei Raumtemperatur getrocknet.
Anschließend
wurde eine wässrige
Gummierungslösung
(0,5 % H3PO4, 6
% Gummi arabicum) nach Standardverfahren aufgebracht.
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Die
Einzelheiten zu verwendetem Träger,
Siloxan, Lösungsmittel
für die
Siloxanlösung
und Gummierung sowie die erhaltenen Ergebnisse bezüglich relativem
Punktzuwachs sind Tabelle 4 zu entnehmen.
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Bei
Beispiel 6 wurde die entwickelte Platte mit einer Gummierungslösung behandelt,
die gleichzeitig die Siloxanlösung
enthielt, das heißt,
die Nachbehandlung und Gummierung wurden in einem Schritt ausgeführt. Die
Einzelheiten sind ebenfalls Tabelle 4 zu entnehmen.
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Der
relative Punktzuwachs wurde, wie bei den Beispielen 1 bis 3 beschrieben,
bestimmt: Tabelle
4
- 1) „Nachbehandlung" bedeutet, dass die
entwickelte Platte mit einer wässrigen
Lösung
der genannten Verbindung nachbehandelt wurde. Das Siloxan wurde
gemäß Referenzbeispiel
hergestellt und wies folgende Struktur auf:
- 2) Das angegebene Lösungsmittel wurde für die zur
Nachbehandlung verwendete Lösung
eingesetzt.
- 3) „Finishing" bedeutet, dass es sich um den letzten
Behandlungsschritt der Druckplatte handelt; es wurde dazu entweder
eine Gummierungslösung
850 S® von
Kodak Polychrome Graphics oder ein Gemisch aus 1 Volumenteil dieser
Gummierungslösung
und 1 Volumenteil einer 2-Gew.%-igen
Lösung
des Siloxans in dem unter „Lösungsmittel" angegebenen Lösungsmittel.
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In
den 3 und 4 sind die Ergebnisse bezüglich des
Punktzuwachses bei verschiedenen Tonwerten graphisch für Vergleichsbeispiel
4 und Beispiel 4 jeweils vor dem Drucken und nach 10.000 Überrollungen
(d.h. 10.000 Kopien) dargestellt. Der relative Punktzuwachs bei 3 (Vergleichsbeispiel
4) wurde als 100 % angenommen; der relative Punktzuwachs bei 4 (Beispiel
4) errechnete sich zu nur 3 %.
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Die
Platten von Beispielen 4 bis 6 wurden außerdem einem Lagerbeständigkeitstest
unterworfen; dazu wurden die Druckplattenvorläufer 90 Minuten bei 88°C in einem
Ofen aufbewahrt. Die gealterten Plattenvorläufer wurden dann bebildert
und bezüglich
Empfindlichkeit und Verhalten auf der Druckmaschine mit frischen Plattenvorläufern verglichen;
es waren keine signifikanten Unterschiede feststellbar.
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Beispiel 7 und Vergleichsbeispiel
5
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Wie
in Vergleichsbeispiel 1 und Beispiel 3 beschrieben, wurden zwei
Druckplattenvorläufer
hergestellt. Die Druckplattenvorläufer wurden mit einem Heidelberg
Prosetter mit einer bei 405 nm emittierenden Diode belichtet (P
= 30 mW). Dabei wurde mit einer Auflösung von 2540 dpi im 20 μ FM Raster
(Heidelberg Diamond) das Testbild aufbelichtet. Die Platte wurde
dann analog, wie in den Beispielen 1 bis 4 beschrieben, entwickelt und
zum Schluss einem Finishing unterzogen. Die Platte von Beispiel
7, welche mit dem Träger
2 hergestellt wurde, zeigte nach 10.000 Drucken eine wesentlich
geringere Verschiebung der Tonwerte (siehe 5) als die
Platte von Vergleichsbeispiel 5, welche mit Träger 1 hergestellt wurde (siehe 6).
Die Ergebnisse sind in Tabelle 5 zusammengefasst.
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- 1) "Finishing" bedeutet, dass es sich um den letzten
Behandlungsschritt der Druckplatte handelt; es wurde dazu eine Gummierungslösung 850
S® von
Kodak Polychrome Graphics bzw. ein Gemisch aus 1 Volumenteil der Gummierungslösung und
1 Volumenteil einer 4-Gew.%-igen Lösung des Siloxans der Formel
(II) gemischt;
- 2) Der relative Punktzuwachs wurde gemäß vorstehender
Gleichung (2) berechnet.
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Das
Beispiel zeigt, dass selbst kleine Strukturelemente, wie sie bei
der 20 μ FM-Rasterung
auftreten, auf Träger
2 sich im Druck wesentlich besser verhalten als solche auf Träger 1. Das
Tonen der Platte, welche mit Träger
2 hergestellt wurde, kann vermieden werden, wenn diese entsprechend
mit dem in dieser Erfindung genannten Siloxan nachbehandelt wird.