DE102004048210A1 - Durchführung einer Bestrahlungssitzung im Rahmen einer Strahlentherapie und zugehörige Strahlentherapieanlage - Google Patents
Durchführung einer Bestrahlungssitzung im Rahmen einer Strahlentherapie und zugehörige Strahlentherapieanlage Download PDFInfo
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Abstract
Es werden ein rationelles Verfahren zur Durchführung einer Bestrahlungssitzung im Rahmen einer Strahlentherapie sowie eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Strahlentherapieanlage angegeben. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass eine einer Bestrahlungsphase (25) vorausgehende Immobilisierung (21) eines Patienten (13) und eine auf die Bestrahlungsphase (25) folgende Remobilisierung (27) des Patienten (13) außerhalb eines Bestrahlungsraumes (8) vorgenommen wird und dass der Patient (13) mittels einer Transporteinheit (31) in immobilisiertem Zustand zwischen dem Bestrahlungsraum (8) und einer Immobilisierungsstation (2) bzw. einer Remobilisierungsstation transportiert wird.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Durchführung einer Bestrahlungssitzung im Rahmen einer Strahlentherapie. Die Erfindung bezieht sich des Weiteren auf eine zur Durchführung des Verfahrens vorgesehene Strahlentherapieanlage.
- Als Strahlentherapie wird allgemein ein insbesondere zur Behandlung von Tumorerkrankungen herangezogenes medizinisches Therapieverfahren bezeichnet, im Zuge dessen hochenergetische elektromagnetische Strahlung (Röntgenstrahlung, Gammastrahlung) oder Partikelstrahlung (Elektronen, Protonen, Carbon-Ionen, etc.) auf einen zu behandelnden Körperbereich eines Patienten appliziert wird.
- Die herkömmlicherweise zur Strahlentherapie eingesetzte Photonen- oder Partikelstrahlung wird häufig mittels einer Beschleunigeranlage erzeugt. Derartige Anlagen sind mit erheblichen Investitions- und Betriebskosten verbunden. Insbesondere vor dem Hintergrund des auch im medizinischen Umfeld stetig zunehmenden Kostendrucks ist deshalb gerade für eine Strahlentherapieanlage ein hoher Patientendurchsatz unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit von großer Bedeutung.
- In der bisherigen Strahlentherapie wird ein zu bestrahlender Patient üblicherweise in einem Bestrahlungsraum immobilisiert, d.h. in einer für die Bestrahlung vorgesehenen Körperhaltung fixiert. Gegebenenfalls wird vor Beginn der eigentlichen Bestrahlung die Patientenposition, und insbesondere die Position des zu bestrahlenden Körperbereichs des Patienten mittels bildgebender medizinischer Methoden verifiziert. Hierzu werden insbesondere röntgentomographische Aufnahmemethoden, insbesondere Computertomographie eingesetzt. Nach Beendigung der Bestrahlungsphase wird der Patient remobilisiert, bevor er den Bestrahlungsraum verlassen kann.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein besonders rationelles Verfahren zur Durchführung einer Strahlentherapie anzugeben. Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, eine zur Durchführung des Verfahrens besonders geeignete Strahlentherapieanlage anzugeben.
- Bezüglich des Verfahrens wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1. Bezüglich der zugehörigen Strahlentherapieanlage wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 5.
- Erfindungsgemäß ist eine räumliche Trennung der eigentlichen Bestrahlung und der vorausgehenden Immobilisierung bzw. der nachfolgenden Remobilisierung vorgesehen. Hierzu umfasst die Strahlentherapieanlage mindestens einen Bestrahlungsraum sowie mindestens eine räumlich von diesem getrennte Immobilisierungsstation und/oder Remobilisierungsstation. Immobilisierungsstation und Remobilisierungsstation sind bevorzugt identisch, können aber optional ebenfalls als räumlich voneinander getrennte Einheiten vorgesehen sein. Die Immobilisierungsstation dient zur Immobilisierung des Patienten außerhalb des Bestrahlungsraums. Der Patient wird anschließend mittels einer Transporteinheit in immobilisiertem Zustand in den Bestrahlungsraum befördert. Nach Beendigung der Bestrahlungsphase wird der Patient mittels der Transporteinheit in weiterhin immobilisiserten Zustand der Remobilisierungsstation zugeführt und dort remobilisiert.
- Die räumliche Trennung von Bestrahlung einerseits und Immobilisierung bzw. Remobilisierung andererseits ermöglicht gegenüber der herkömmlichen Durchführung einer Strahlentherapie eine wesentlich verbesserte Ausnutzung des eigentlichen "Strahlenbunkers", d.h. des Bestrahlungsraums sowie der sonstigen Infrastruktur zur Strahlungserzeugung und Strahlungs leitung. Dies ermöglicht eine entscheidende Kostenreduzierung.
- Optional ist der Immobilisierungsphase und der Bestrahlungsphase eine Lokalisierungsphase zwischengeschaltet, im Zuge welcher die Position des zu bestrahlenden Körperbereichs innerhalb des Patientenkörpers und/oder bezüglich einer Immobilisierungsmaske mittels bildgebender Methoden, insbesondere tomographischer Röntgenmethoden, verifiziert wird. Die Lokalisierungsphase findet bevorzugt wiederum räumlich getrennt sowohl von der Immobilisierungsstation als auch von dem eigentlichen Bestrahlungsraum statt. Die Strahlentherapieanlage umfasst hierzu zweckmäßigerweise mindestens eine Lokalisierungsstation, die mit einer entsprechenden Bildgebungseinrichtung bestückt ist. Eine Lokalisierung kann aber alternativ oder zusätzlich auch innerhalb des Bestrahlungsraums vorgenommen werden.
- Die zur Beförderung des immobilisierten Patienten zwischen der Immobilisierungsstation bzw. Remobilisierungsstation, der Lokalisierungsstation und dem Bestrahlungsraum vorgesehene Transporteinheit umfasst bevorzugt eine mobile Patientenlagerung. Alternativ oder nebeneinander sind hierbei Patientenlagerungen zur Fixierung des Patienten in liegender oder sitzender Haltung vorgesehen. Für eine Immobilisierung in liegender Stellung ist die Patientenlagerung bevorzugt nach Art der Tischplatte eines Patiententischs ausgebildet. Für eine Immobilisierung in sitzender Stellung ist die Patientenlagerung dagegen bevorzugt nach Art einer Sitzschale eines Patientenstuhls ausgebildet.
- Zweckmäßigerweise umfasst die Transporteinheit weiterhin ein Beförderungsmodul, das zur Aufnahme und zur Beförderung der Patientenlagerung ausgebildet ist. Das Beförderungsmodul ist vorzugsweise als mobile und von der Patientenlagerung trennbare Vorrichtung, insbesondere nach Art eines Rollwagens, ausgebildet. Alternativ kann aber auch ein immobiles, insbe sondere als Förderbandsystem oder dergleichen ausgebildetes Beförderungsmodul eingesetzt werden.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist weiterhin eine Hebeeinheit vorgesehen, die innerhalb des Bestrahlungsraums den Patienten in immobilisiertem Zustand übernimmt und in einer Bestrahlungsposition im Strahlengang eines Therapiestrahls positioniert. Die Hebeeinheit ist insbesondere automatisch gesteuert und/oder fernsteuerbar. Bevorzugt wird als Hebeeinheit ein Roboter herangezogen.
- Die Strahlentherapieanlage umfasst zweckmäßigerweise mehrere Immobilisierungsstationen bzw. Remobilisierungsstationen. Optional sind weiterhin mehrere Bestrahlungsräume und/oder mehrere Lokalisierungsstationen vorgesehen, in denen mehrere Patienten gleichzeitig behandelt werden. Um hierbei einen möglichst reibungslosen und rationellen Betriebsablauf sicherzustellen, ist bevorzugt ein Zeitmanagementsystem, insbesondere ein rechnergestützter Terminplaner vorgesehen, der für jeden Patienten bedarfsorientiert und zeitoptimiert eine Immobilisierungsstation bzw. Remobilisierungsstation, sowie gegebenenfalls eine Lokalisierungsstation und/oder einen Bestrahlungsraum aus der zur Verfügung stehenden Infrastruktur auswählt.
- Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
-
1 in schematischer, ausschnitthafter Darstellung von oben eine Strahlentherapieanlage mit einer Anzahl von Immobilisierungs-/Remobilisierungsstationen, einer Anzahl von Lokalisierungsstationen sowie einer Anzahl von Bestrahlungsräumen, und -
2 in einer piktogrammhaften Ablaufskizze ein innerhalb der Strahlentherapieanlage gemäß1 ablaufendes Verfahren zur Durchführung einer Bestrahlungssitzung. - Einander entsprechende Teile und Größen sind in allen Figuren stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
-
1 zeigt den schematisch vereinfachten und ausschnitthaft dargestellten Plan einer Strahlentherapieanlage1 , nachfolgend abkürzend als Anlage1 bezeichnet. Die Anlage1 umfasst mehrere Immobilisierungsstationen2 , die gleichzeitig als Remobilisierungsstationen dienen. Die Identität von Immobilisierungsstation2 und Remobilisierungsstation hat insbesondere den Vorteil, dass die Immobilisierungsstationen2 gleichzeitig nach Art einer Umkleidekabine zur Ablage von Kleidungsstücken und sonstigen persönlichen Gegenständen des zu behandelnden Patienten genützt werden können. Die Immobilisierungsstationen2 bilden eine aneinander angrenzende Reihe von Räumen, die zwischen einem Warteareal3 und einem Beförderungsflur4 angeordnet sind. Jede Immobilisierungsstation2 ist hierbei mit einem sich zum Warteareal3 öffnenden Eingang5 sowie mit einem sich zu dem Beförderungsflur4 öffnenden Ausgang6 versehen. - An der den Immobilisierungsstationen
2 gegenüberliegenden Seite des Beförderungsflurs4 sind zwei Lokalisierungsstationen7 sowie zwei Bestrahlungsräume8 vorgesehen. Jede Lokalisierungsstation7 ist mit einer Bildgebungseinrichtung9 , insbesondere einem Röntgenprojektionsgerät für zweidimensionale Röntgenaufnahmen, einem Computertomographen oder einem Kegelstrahl(cone beam)-Tomographen ausgestattet. - Jedem Bestrahlungsraum
8 ist über einen Strahlleiter10 ein Therapiestrahl S zugeleitet. Jeder Strahlleiter10 ist hierzu an ein (nicht näher dargestelltes) Strahlerzeugungssystem angeschlossen. Dieses ist insbesondere als Linearbeschleuniger, Zyklotron oder Synchrotron ausgebildet. Bei der Anlage1 handelt es sich insbesondere um eine Anlage für eine Partikel-Strahlentherapie. Der Therapiestrahl S enthält hierbei auf hohe Geschwindigkeit beschleunigte Teilchen, insbesondere Elektronen, Protonen, Carbon-Ionen etc. Alternativ oder zusätzlich ist die Strahlentherapieanlage1 für eine Photonen-Strahlentherapie vorgesehen. In dieser Ausführung besteht der Therapiestrahl S aus hochenergetischer elektromagnetischer Strahlung, insbesondere Röntgen- oder Gammastrahlung. - Jeder Bestrahlungsraum
8 enthält zudem eine Hebeeinheit11 , mittels welcher eine mobile Patientenlagerung12 (2 ) mit einem darauf gelagerten Patienten13 (2 ) in einer gewünschten Bestrahlungsposition im Strahlengang des Therapiestrahls S positioniert werden kann. Jeder Bestrahlungsraum8 ist außerdem von einer Abschirmung14 zur Absorption von Streustrahlung umgeben. - Der Ablauf einer in der Anlage
1 an dem zu untersuchenden Patienten13 vorgenommenen Bestrahlungssitzung ist in2 schematisch dargestellt. Das dargestellte Ablaufschema umfasst aufeinanderfolgend eine Anmeldungsphase20 , eine Immobilisierungsphase21 , eine Transportphase22 , eine Lokalisierungsphase23 , eine weitere Transportphase24 , eine Bestrahlungsphase25 , eine weitere Transportphase26 sowie eine abschließende Remobilisierungsphase27 . - Im Zuge der Anmeldungsphase
20 betritt der Patient13 das Warteareal3 , meldet sich an einem bevorzugt dort angeordneten Empfang an und wartet auf einen entsprechenden Aufruf. Gegebenenfalls wird der Patient13 während der Anmeldungsphase20 erforderlichen Voruntersuchungen unterzogen. - Der Anlage
1 ist ein (nicht näher dargestelltes) Zeitmanagementsystem zugeordnet, in welchem die Anwesenheit des Patienten13 auf die Anmeldung hin registriert wird. Durch dieses Zeitmanagementsystem wird dem Patienten13 zeitoptimiert eine freie Immobilisierungsstation2 zugewiesen. Das Zeitmanagementsystem wählt weiterhin einen Bestrahlungsraum8 und – falls erforderlich – eine Lokalisierungsstation7 zur Behandlung des Patienten13 aus. - Im Zuge der Immobilisierungsphase
21 betritt der Patient13 (wie in1 durch die Weglinie28 beispielhaft dargestellt) die ihm zugewiesene Immobilisierungsstation2 durch den zugehörigen Eingang5 . In der Immobilisierungsstation2 wird der Patient13 auf der mobilen Patientenlagerung12 immobilisiert, d.h. in einer für die Bestrahlung vorgesehenen Körperhaltung fixiert. Gemäß2 wird der Patient beispielhaft in liegender Stellung immobilisiert. Die hierfür ausgebildete Patientenlagerung12 ist nach Art der Tischplatte eines Patiententischs ausgebildet. Zur Immobilisierung des Patienten13 wird eine in üblicher Art und Weise angefertigte Maske29 herangezogen. - Nach erfolgter Immobilisierung des Patienten
13 wird die Patientenlagerung12 mit dem darauf im immobilisierten Zustand gelagerten Patienten13 auf ein nach Art eines Rollwagens ausgebildetes Beförderungsmodul30 verbracht. Das Beförderungsmodul30 und die darauf angeordnete Patientenlagerung12 bilden hierdurch eine Transporteinheit31 , mittels welcher der immobilisierte Patient13 im Zuge der Transportphase22 auf einem beispielhaft in1 eingetragenen Transportweg32 von der Immobilisierungsstation2 in die zugewiesene Lokalisierungsstation7 befördert wird. - In der Lokalisierungsstation
7 wird die Patientenlagerung12 mit dem darauf immobilisierten Patienten13 auf eine Tischhalterung33 der in der Lokalisierungsstation7 installierten Bildgebungseinrichtung9 verbracht. Der Patient13 wird hierauf im Bildbereich einer Röntgenstrahler-Detektor-Einheit34 der Bildgebungseinrichtung9 positioniert. Anschließend wird mittels gängiger tomographischer Röntgenaufnahmeverfahren ein dreidimensionaler Bilddatensatz der zu behandelnden Körperregion des Patienten13 aufgenommen, anhand von welchem der zu bestrahlende Körperbereich lokalisiert wird. - Die Patientenlagerung
12 wird anschließend wiederum auf dem Beförderungsmodul30 aufgebracht. Es folgt die weitere Transportphase24 , im Zuge welcher der immobilisierte Patient13 auf einem beispielhaft in1 eingetragenen Transportweg35 von der Lokalisierungsstation7 in den zugewiesenen Bestrahlungsraum8 befördert wird. - Dort wird die Patientenlagerung
12 mit dem immobilisierten Patienten13 durch die als Roboter ausgeführte Hebeeinheit11 von dem Beförderungsmodul30 abgehoben und in die gewünschte Bestrahlungsposition verbracht. Bei der Positionierung werden die Ergebnisse der Lokalisierungsphase23 automatisch berücksichtigt. Wird im Zuge der Lokalisierungsphase23 beispielsweise eine Verschiebung eines zu bestrahlenden Tumors festgestellt, so wird die Bestrahlungposition gegenüber einer ursprünglichen Therapieplanung entsprechend korrigiert. Im Zuge der Bestrahlungsphase25 erfolgt nun die eigentliche Bestrahlung. - Nach Beendigung der Bestrahlungsphase
25 wird die Patientenlagerung12 mit dem weiterhin immobilisierten Patienten13 durch die Hebeeinheit11 wiederum auf dem Beförderungsmodul30 abgesetzt, worauf im Zuge der dritten Transportphase26 der Patient13 auf einem in1 eingetragenen Transportweg36 wieder in die Immobilisierungsstation2 zurückgefahren wird. Dort wird der Patient13 im Zuge der Remobilisierungsphase27 aus dem immobilisierten Zustand befreit. Der Patient13 verlässt hierauf die Immobilisierungsstation2 durch den Eingang5 , wie in1 durch eine Weglinie37 angedeutet. - Die beschriebene Bestrahlungssitzung ist hierdurch beendet. Die zur Immobilisierung des Patienten
13 verwendete Maske29 wird zweckmäßigerweise für eine folgende Bestrahlungssitzung aufbewahrt. Die Patientenlagerung12 wird zur Immobilisierung des nächstfolgenden Patienten weiterverwendet. - Es sind diverse Varianten und Ausgestaltungen des beispielhaft beschriebenen Verfahrens vorgesehen. Insbesondere ist vorgesehen, den Patienten
13 bedarfsweise in sitzender Körperhaltung zu immobilisieren. Eine hierfür geeignete Patientenlagerung ist nach Art der Sitzschale eines Patientenstuhls ausgebildet. Optional sind den Immobilisierungsstationen2 weiterhin Justierungsmittel, insbesondere Messonden in Lasertechnologie, zur Feinjustierung und gegebenenfalls Korrektur der Position des immobilisierten Patienten13 bezüglich der Patientenlagerung12 zugeordnet. - Ein Vorteil der vorstehend beschriebenen Erfindung besteht insbesondere darin, dass der kostenintensive Strahlenbunker sehr effektiv genutzt wird. Insbesondere wird auf diese Weise ein sehr hoher Patientendurchsatz erzielt, wodurch wiederum die Behandlungskosten pro Patient reduziert werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die zur Lokalisierung vorhandene Bildgebungsinfrastruktur mehrfach, d.h. für mehrere Bestrahlungsräume
8 , verwendet werden kann. Insbesondere können auf diese Weise verschiedenartige Bildgebungseinrichtungen rationell und flexibel genutzt werden. Die Bildgebung kann je nach Bedarf in einer beliebigen Qualität erfolgen. Zur Rationalität des beschriebenen Verfahrens trägt insbesondere bei, dass die Immobilisierung mehrerer Patienten parallel und simultan erfolgt, so dass die Strahlzeit ohne nennenswerten Zeitverlust ausgenutzt wird. Dabei ist gleichzeitig möglich, individuell auf die Patienten einzugehen, ohne die kostenintensive Infrastruktur des Strahlenbunkers zu blockieren.
Claims (11)
- Verfahren zur Durchführung einer Bestrahlungssitzung im Rahmen einer Strahlentherapie, bei welchem eine einer Bestrahlungsphase (
25 ) vorausgehende Immobilisierung (21 ) eines Patienten (13 ) und eine auf die Bestrahlungsphase (25 ) folgende Remobilisierung (27 ) des Patienten (13 ) außerhalb eines Bestrahlungsraumes (8 ) vorgenommen wird, und bei welchem der Patient (13 ) mittels einer Transporteinheit (31 ) in immobilisiertem Zustand zwischen dem Bestrahlungsraum (8 ) und einer Immobilisierungsstation (2 ) bzw. einer Remobilisierungsstation transportiert wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Bestrahlungsphase (
25 ) vorausgehende Lokalisierungsphase (23 ), in welcher an dem immobilisierten Patienten (13 ) ein zu bestrahlendes Körpervolumen ermittelt wird, außerhalb des Bestrahlungsraumes (8 ) in einer Lokalisierungsstation (7 ) vorgenommen wird. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Patient (
13 ) im Bestrahlungsraum (8 ) mittels einer Hebeeinheit (11 ) in eine Bestrahlungsposition verbracht wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mittels eines Zeitmanagementsystems für einen Patienten (
13 ) eine Immobilisierungsstation (2 ) und/oder eine Remobilisierungsstation und/oder eine Lokalisierungsstation (7 ) und/oder ein Bestrahlungsraum (8 ) aus mehreren zu Verfügung stehenden Immobilisierungsstationen (2 ) bzw. Remobilisierungsstationen bzw. Lokalisierungsstationen (7 ) bzw. Bestrahlungsräumen (8 ) zeitoptimiert ausgewählt wird. - Strahlentherapieanlage (
1 ) mit mindestens einem Bestrahlungsraum (8 ) sowie mit mindestens einer räumlich davon getrennten Immobilisierungsstation (2 ) und/oder Remobilisierungsstation sowie mit mindestens einer Transporteinheit (31 ), die dazu ausgebildet ist, einen Patienten (13 ) in immobilisierten Zustand zwischen der Immobilisierungsstation (2 ) bzw. Remobilisierungsstation und dem Bestrahlungsraum (8 ) zu transportieren. - Strahlentherapieanlage (
1 ) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinheit (31 ) eine mobile Patientenlagerung (12 ) umfasst, auf welcher der Patient (13 ) immobilisierbar ist. - Strahlentherapieanlage (
1 ) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinheit (31 ) ein Beförderungsmodul (30 ) umfasst, das zur Aufnahme und Beförderung der Patientenlagerung (12 ) ausgebildet ist. - Strahlentherapieanlage (
1 ) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Beförderungsmodul (30 ) als Rollwagen ausgebildet ist. - Strahlentherapieanlage (
1 ) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, gekennzeichnet durch eine dem oder jedem Bestrahlungsraum (8 ) zugeordnete Hebeeinheit (11 ) zur Positionierung des immobilierten Patienten (13 ) in einer Bestrahlungsposition. - Strahlentherapieanlage (
1 ) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebeeinheit (11 ) ein Roboter ist. - Strahlentherapieanlage (
1 ) nach einem der Ansprüche 5 bis 10, gekennzeichnet durch mindestens eine räumlich von der oder jeden Immobilisierungsstation (2 ) und/oder Remobilisierungsstation und dem oder jedem Bestrahlungsraum (8 ) getrennten Lokalisierungsstation (7 ) zur Lokalisierung eines zu bestrahlenden Körperbereichs des Patienten (13 ).
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