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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Bestimmen eines Planungsvolumens für eine Partikeltherapieanlage
für eine
Bestrahlung eines zumindest teilweise bewegten vorbestimmten Zielvolumens
in einem Rasterscanverfahren oder in einem Spotscanverfahren oder
in einem kontinuierlichen Scanverfahren oder in einem anderen Scanverfahren.
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Die
Therapie von Tumoren mit Partikelstrahlen, insbesondere mit Protonen, α-Teilchen
und Kohlenstoffkernen, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dabei weist
das Rasterscanverfahren gegenüber
anderen Verfahren eine Reihe von Vorteilen auf. Bei diesem wird
ein dreidimensionales Raster über
das Tumorvolumen gelegt. Der Partikelstrahl wird durch Ablenkmagnete
in zwei zueinander senkrechten Richtungen (x- und y-Richtung) abgelenkt.
Durch eine aktive Variation der Partikelenergie wird die Position
des Bragg-Peaks, in dem der größte Anteil
der Dosis deponiert wird, auf unterschiedliche Gewebetiefen (z-Richtung) eingestellt.
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Computertomographen,
Kernspintomographen und andere bildgebende Vorrichtungen weisen eine
begrenzte räumliche
Auflösung
auf. Zwischen der Abbildung eines Tumors in einem Körper und
der Bestrahlung mit einem Partikelstrahl liegt eine Zeitspanne,
in der sich die Lage und die Größe des Tumors
verändern
können.
Auch während
einer fraktionierten Bestrahlung, die sich über Tage oder Wochen erstrecken
kann, können
sich die Lage und die Größe des Tumors
im Patienten verändern.
Ferner kann die Positionierung des Patienten im Fall einer protra hierten
Bestrahlung (Bestrahlungsprogramm aus einer Mehrzahl von einzelnen
Bestrahlungen, bei denen jeweils nur eine Fraktion bzw. ein Bruchteil
der Gesamtdosis appliziert wird) von Fraktion zu Fraktion unterschiedlich
sein. Damit befinden sich sowohl der Tumor als auch der Patient
insgesamt an leicht unterschiedlichen Positionen. Eine Reihe von
in der Tumortherapie relevanten Organen befindet sich in der Nähe der Lunge
und wird deshalb mit den Atembewegungen des Patienten mitbewegt.
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Aus
diesen und anderen Gründen
sind die Lage und die Größe eines
Tumors, wie auch jedes anderen Zielgebiets, in einem Körper eines
Patienten immer nur mit einer gewissen Ungenauigkeit bzw. Unsicherheit
bekannt. Eine Unterdosierung am Rand eines Tumors gefährdet den
therapeutischen Erfolg.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Planungsvolumen
für ein
Rasterscanverfahren so zu bestimmen, dass auch im Fall von Lageabweichungen
eine vollständige
Bestrahlung eines Zielgebiets erfolgt.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Anspruch 1 und eine Vorrichtung
nach Anspruch 15 gelöst.
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Bevorzugte
Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Die
vorliegende Erfindung beruht auf der Idee, zu einem beispielsweise
therapeutisch begründeten
Mindestzielvolumen in einem Körper
zunächst ein äquivalentes
Zielvolumen in einem fiktiven homogenen Körper zu bestimmen. Ein realer
Körper
ist immer inhomogen. Die Wechselwirkung des Partikelstrahls mit
dem Körper,
insbesondere der Energieverlust des Partikelstrahls in dem Körper, ist
deshalb ortsabhängig.
Extreme Beispiele für
Strukturen, in denen ein Partikelstrahl besonders schnell bzw. besonders
langsam Energie verliert, sind Knochen bzw. die Lunge oder andere
Hohlräume.
Der fiktive homogene Körper
besteht beispielsweise aus Wasser, in diesem Fall spricht man von
einem Wasseräquivalent.
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In
einem weiteren Schritt wird das äquivalente
Zielvolumen um einen Sicherheitssaum erweitert. Das erweiterte äquivalente
Zielvolumen ist das Planungszielvolumen. Die Breite bzw. Dicke des
Sicherheitssaums wird an die Genauigkeit, mit der die Lage des Mindestzielvolumens
bekannt ist, und/oder an die Genauigkeit, mit der die Zusammensetzung
des Körpers
bekannt ist, und/oder an die Genauigkeit, mit der die Patientenposition
bekannt ist, und/oder an das Ausmaß möglicher Veränderungen vor oder während der
Bestrahlung und/oder an die Genauigkeit, mit der der Ort (Koordinaten
senkrecht zur Strahlrichtung), und/oder an die Genauigkeit, mit
der die Energie des Partikelstrahls bekannt sind, und/oder an die
Genauigkeit, mit der Strahlfokus bzw. der Strahlquerschnitt bekannt
sind, und/oder an die Genauigkeit mit der die Umrechnung in das äquivalente
Zielvolumen bekannt ist bzw. erfolgt, angepasst. Mögliche Veränderungen
sind insbesondere ein Wachstum oder eine Bewegung des Mindestzielvolumens
im Körper
oder eine Bewegung des Körpers
mit dem Mindestzielvolumen. Die Breite bzw. Dicke des Sicherheitssaums
kann in jeder Raumrichtung die gleiche oder in jeder Raumrichtung
anders und beispielsweise in der Hauptbewegungsrichtung größer als
in anderen Richtungen sein.
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In
die Dimensionierung des Sicherheitssaums können Erfahrungswerte eingehen,
wie sie aus der klinischen Routine bekannt sind. Dazu zählen beispielsweise
die Genauigkeit, mit der die Position des Patienten bekannt ist,
oder typische Bewegungen des Mindestzielvolumens oder anderer in Strahlrichtung
vor dem Mindestzielvolumen liegenden Bereiche innerhalb des Patienten.
Wenn die Amplitude oder die Geschwindigkeit einer Bewegung des Mindestzielvolumens
aufgrund der Atmung oder aus einem anderen Grund bekannt ist, kann
sie in die Dimensionierung des Sicherheitssaums eingehen. Im Fall
einer Bewegung des Mindestzielvolumens können auch mehrere verschiedene
Lagen des Mindestzielvolumens der Dimensionierung des Sicherheitssaums
oder der Bildung des Planungszielvolumens zu Grunde gelegt werden.
Diese mehreren verschiedenen Lagen können beispielsweise mit 4DCT (zeitaufgelöste Computertomographie)
oder anderen zeitaufgelösten
bildgebenden Verfahren bestimmt werden. Ein alternatives Beispiel
ist die Auswertung von mehreren CT- oder anderen Aufnahmen ohne definierte
zeitliche Korrelation (z. B. an verschiedenen Tagen erfasst). Aus
diesen nicht definiert korrelierten Aufnahmen wird dann eine statistische
Aussage über
die Variabilität
des Orts und der Ausdehnung des Mindestzielvolumens innerhalb des
Patienten und über
die Variabilität
anderer in Strahlrichtung vor dem Mindestzielvolumen liegenden Bereiche
(z. B. Organe) innerhalb des Patienten gewonnen. Zu jeder bekannten
Lage oder zumindest zu den extremen Lagen des Mindestzielvolumens
wird jeweils ein äquivalentes
Zielvolumen in dem fiktiven homogenen Körper bestimmt. Das Planungszielvolumen
wird dann so bestimmt, dass es alle äquivalenten Zielvolumina umfasst.
Insbesondere kann das Planungszielvolumen als Vereinigungsmenge
aller äquivalenten
Zielvolumina bestimmt werden. Im Fall zweier äquivalenter Zielvolumina ist
der Sicherheitssaum die Differenz des Planungszielvolumens und eines der äquivalenten
Zielvolumina. Zusätzlich
kann das Planungsvolumen um einen weiteren Sicherheitssaum um die
Vereinigungsmenge der äquivalenten Zielvolumina
erweitert werden.
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Die
Ausdehnungen des Sicherheitssaumes in allen drei Raumrichtungen
können
entweder gleich oder voneinander verschieden und entweder an allen Orten
gleich oder ortsabhängig
sein. In einem einfachen Fall weist der Sicherheitssaum eine vom
Ort unabhängige
Breite bzw. Dicke auf, die in allen Raumrichtungen gleich ist oder
unterschiedliche Werte aufweist. Das Zielvolumen wird beispielsweise
durch eine Faltung des äquivalenten
Zielvolumens oder der Vereinigungsmenge der äquivalenten Zielvolumina mit
einem Faltungskern berechnet. Der Faltungskern beschreibt die Abmessungen
des Sicherheitssaumes.
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Die
Erfindung wird nachfolgend beispielhalber mit Bezug auf die beiliegenden
Figuren näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Partikeltherapieanlage;
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2 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch ein zu bestrahlendes
Mindestzielvolumen;
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3 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch ein äquivalentes
homogenes Zielvolumen;
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4 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch ein äquivalentes
homogenes Zielvolumen mit einem lateralen Sicherheitssaum;
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5 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch ein äquivalentes
homogenes Zielvolumen mit einem Sicherheitssaum;
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6 eine
schematische Darstellung von Faltungskernen;
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7 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch ein zu bestrahlendes
Mindestzielvolumen in einem ersten Zustand;
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8 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch das zu bestrahlende
Mindestzielvolumen in einem zweiten Zustand;
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9 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch ein äquivalentes
homogenes Zielvolumen;
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10 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch ein weiteres äquivalentes
homogenes Zielvolumen;
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11 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch eine Vereinigungsmenge äquivalenter homogener
Zielvolumina;
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12 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch einen Körper mit
einem zu bestrahlenden Mindestzielvolumen in einem ersten Zustand;
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13 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch den Körper mit
dem zu bestrahlenden Mindestzielvolumen in einem zweiten Zustand;
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14 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch einen zu dem Körper im
ersten Zustand äquivalenten
homogenen Körper;
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15 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch einen zu dem Körper im
zweiten Zustand äquivalenten
homogenen Körper;
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16 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch einen äquivalenten
homogenen Körper
mit einem zusammengesetzten äquivalenten Zielvolumen;
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17 eine
schematische Darstellung eines Schnitts durch ein Planungszielvolumen;
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18 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Bestimmen eines Planungszielvolumens
für eine
Partikeltherapieanlage; und
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19 ein
schematisches Flussdiagramm eines Verfahrens zum Bestimmen eines
Planungszielvolumens für
eine Partikeltherapieanlage.
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1 zeigt
einen schematischen Überblick über den
Aufbau einer Partikeltherapieanlage 10. In einer Partikeltherapieanlage 10 erfolgt
eine Bestrahlung insbesondere von tumorerkranktem Gewebe mit einem
Partikelstrahl 20. Als Partikel werden vornehmlich Ionen
wie beispielsweise Protonen, Pinnen, Helium-ionen, Kohlenstoffionen oder andere
Ionensorten eingesetzt.
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Üblicherweise
werden derartige Partikel in einer Partikelquelle 11 erzeugt.
Wenn, wie in 1 dargestellt, zwei Partikelquellen 11 vorhanden
sind, die zwei verschiedene Ionensorten erzeugen, kann zwischen
diesen beiden Ionensorten innerhalb eines kurzen Zeitintervalls
umgeschaltet werden. Dazu wird beispielsweise ein Schaltmagnet 12 verwendet, der
zwischen den Ionenquellen 11 einerseits und einem Vorbeschleuniger 13 andererseits
angeordnet ist.
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Als
Beispiele für
zwei verschiedene Ionensorten, die in einer Partikeltherapieanlage
alternativ verwendet werden, sind Helium-Ionen (3He
oder 4He) und Kohlenstoff-Ionen zu nennen.
Diese unterscheiden sich in ihrer strahlenbiologischen Wirkung und sind
für verschiedene
Tumorarten geeignet. 4He und 12C
weisen jeweils im vollständig
ionisierten Zustand das gleiche Verhältnis A/Q zwischen der Massenzahl A
und der Ladung Q auf. Sie können
deshalb ohne größere Anpassung
in der selben Beschleunigeranlage beschleunigt werden.
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Die
von der oder einer der Ionenquellen 11 erzeugten und ggf.
mit dem Schaltmagneten 12 ausgewählten Ionen werden in dem Vorbeschleuniger 13 auf
ein erstes Energieniveau beschleunigt. Der Vorbeschleuniger 13 ist
beispielsweise ein Linearbeschleuniger (LINAC für engl.: "LINear ACcelerator"). Anschließend werden die Partikel in
einen Beschleuniger 15, beispielsweise ein Synchrotron
oder Zyklotron, eingespeist. In dem Beschleuniger 15 werden sie
auf hohe Energien, wie sie zur Bestrahlung nötig sind, beschleunigt. Nachdem
die Partikel den Beschleuniger 15 verlassen, führt ein
Hochenergiestrahl-Transportsystem 17 den Partikelstrahl 20 zu einem
oder mehreren Bestrahlungsräumen 19.
In einem Bestrahlungsraum 19 werden die beschleunigten
Partikel auf einen zu bestrahlenden Körper gerichtet. Je nach Ausgestaltung
erfolgt dies von einer festen Richtung (in so genannten "fixed beam"-Räumen) aus
oder aber über
eine um eine Achse 22 bewegliche rotierbare Gantry 21 von
verschiedenen Richtungen aus.
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Der
anhand der 1 dargestellte Grundaufbau einer
Partikeltherapieanlage 10 ist typisch für viele Partikeltherapieanlagen,
kann aber auch hiervon abweichen. Die nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele
sind sowohl in Zusammenhang mit der anhand der 1 dargestellten
Partikeltherapieanlage als auch mit anderen Partikeltherapieanlagen
einsetzbar.
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Die 2 bis 17 zeigen
schematische Darstellungen von Schnitten durch zu bestrahlende Körper oder
durch Zielvolumina. Die Schnitte liegen parallel zur Richtung eines
Partikelstrahls. Über
die zu bestrahlenden Körper
bzw. die Zielvolumina sind dreidimensionale Raster von Bereichen
bzw. Zielpunkten 30 gelegt, die in den Figuren jeweils
als Quadrate dargestellt sind. Von dem dreidimensionalen Raster
von Bereichen bzw. Zielpunkten 30 ist jeweils eine Schicht
dargestellt. Im Fall der 2, 7, 8, 12 und 13 sind
die dargestellten Quadrate keine Zielpunkte, sondern stellen lediglich das
Raster dar, in dem der reale Körper
durch ein abbildendes Verfahren erfasst wird. Im Fall der äquivalenten
homogenen Strukturen, die in den 3 bis 5, 9 bis 11 und 14 bis 17 dargestellt
sind, ist jedes Quadrat ein Zielpunkt.
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Einfache
diagonale Schraffuren mit zwei verschiedenen Strichabständen unterscheiden
in den 2, 7, 8, 12 und 13 Bereiche bzw.
Zielpunkte mit zwei verschiedenen Dichten bzw. physikalischen Eigenschaften.
Der Energieverlust eines Partikels in einem Bereich mit enger Schraffur
ist doppelt so groß wie
der Energieverlust in einem Bereich mit weiter Schraffur. Selbstverständlich sind auch
andere und wesentlich feinere Unterteilungen des Energieverlusts
möglich.
Der Energieverlust in einem Bereich kann beispielsweise mit Hilfe
der Hounsfield-Look-Up-Tabelle
(HLUT) aus den lokalen Dichten von CT-Aufnahmen bestimmt werden.
Die dargestellten Körper
bzw. Zielvolumina sind jeweils durch einen von links kommenden horizontalen
Partikelstrahl zu bestrahlen.
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Die 2 zeigt
ein zu bestrahlendes Mindestzielvolumen 25 in seiner Soll-Lage
bzw. -Position, wie sie aufgrund einer der Bestrahlung vorausgehenden
Abbildung erwartet wird. Dieses weist in dem dargestellten Schnitt
die Form eines Quadrats auf. Das Mindestzielvolumen 25 ist
hinsichtlich einer Wechselwirkung mit dem zur Bestrahlung vorgesehenen
Partikelstrahl inhomogen. In Bereichen 42 verlieren die
Partikel des Strahls auf einer Strecke doppelt so viel Energie wie
in Bereichen 41 auf einer Strecke gleicher Länge. Der
Energieverlust wird wesentlich durch die Dichte der durchdrungenen
Materie bestimmt. Näherungsweise
können
deshalb die Bereiche 41 als Bereiche niedriger Dichte und
die Bereiche 42 als Bereiche hoher Dichte bezeichnet werden.
Beispiele für
Bereiche niedriger Dichte sind Muskeln, Organe und andere weiche, überwiegend aus
Wasser bestehende Gewebe, Beispiele für Bereiche hoher Dichte und
hohen Energieverlusts sind Knochen.
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Die 3 zeigt
ein fiktives äquivalentes
homogenes Zielvolumen 26, das zu dem oben anhand der 2 dargestellten
Mindestzielvolumen 25 hinsichtlich seiner Wechselwirkung
mit dem zur Bestrahlung vorgesehenen Partikelstrahl äquivalent
ist. Zur Erläuterung
der Äquivalenz
wird ein Partikelstrahl betrachtet, der von links horizontal in
das Zielvolumen eintritt und dabei eine Zeile der in 2 bzw. 3 dargestellten
Quadrate durchquert. In einer bestimmten Zeile der 3 muss
der Partikelstrahl, um genau bis zum rechten Rand des äquivalenten
Zielvolumens 26 zu gelangen, die gleiche anfängliche
Partikelenergie aufweisen wie in der entsprechenden Zeile der 2,
um genau bis zum rechten Rand des Mindestzielvolumens 25 zu
gelangen. Das äquivalente
homogene Zielvolumen 26 besteht beispielsweise aus Wasser
(Wasseräquivalent)
oder homogen aus einem anderen Material. Dieses Material ist beispielsweise
so gewählt,
dass die Wechselwirkungen des Partikelstrahls mit dem Material denen
mit dem realen zu bestrahlenden Körper ähnlich sind. Isoenergieschichten,
d. h. Schichten, in denen Partikel einer bestimmten anfänglichen
Partikelenergie gestoppt werden, sind in dem in 3 dargestellten äquivalenten
homogenen Zielvolumen 26 eben.
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Die 4 zeigt
das bereits in 3 dargestellte äquivalente
homogene Zielvolumen 26 mit einem lateralen Sicherheitssaum 51.
Der laterale Sicherheitssaum 51 entsteht durch eine laterale
Erweiterung jeder Isoenergieschicht des äquivalenten homogenen Zielvolumens 26.
Mit diesem lateralen Sicherheitssaum 51 wird sichergestellt,
dass auch im Fall einer Abweichung der tatsächlichen Position bzw. Lage
des Mindestzielvolumens im Koordinatensystem der Anlage zum Bestrahlen
von der erwarteten Lage in einer Richtung quer zum Strahl (genauer: parallel
zu einer Isoenergieschicht) das Mindestzielvolumen 25 vollständig bestrahlt
wird.
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Die 5 zeigt
das bereits in den 3 und 4 dargestellte äquivalente
homogene Zielvolumen 26 mit einem Sicherheitssaum, der
den oben anhand der 4 dargestellten lateralen Sicherheitssaum
und einen longitudinalen Sicherheitssaum 52 umfasst. Der
longitudinale Sicherheitssaum entsteht durch eine Verlängerung
jeder parallel zur Strahlrichtung liegenden Reihe von Zielpunkten.
Der laterale Sicherheitssaum bewirkt, dass auch im Fall einer Abweichung
der tatsächlichen
Position bzw. Lage des Mindestzielvolumens im Koordinatensystem
der Anlage zum Bestrahlen von der erwarteten Lage in einer Richtung
parallel zum Strahl das Mindestzielvolumen mit ausreichender Wahrscheinlichkeit
vollständig
bestrahlt wird. Der longitudinale Sicherheitssaum bewirkt, dass
auch im Fall einer Abweichung der Dichte im Eingangskanal bzw. in
in Strahlrichtung vor dem Mindestzielvolumen liegenden Bereichen
von der dort erwarteten Dichte das Mindestzielvolumen mit ausreichender
Wahrscheinlichkeit vollständig
bestrahlt wird. Es gibt Zielpunkte 51, die nur im lateralen Sicherheitssaum
liegen, Zielpunkte 52, die nur im longitudinalen Sicherheitssaum
liegen, und Zielpunkte 53, die sowohl im lateralen als
auch im longitudinalen Sicherheitssaum liegen.
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In 5 sind
ferner Zielpunkte 58 in einem erweiterten Sicherheitssaum
dargestellt. Dieser berücksichtigt
eine Abweichung der tatsächlichen
Position bzw. Lage des Mindestzielvolumens im Koordinatensystem
der Anlage zum Bestrahlen von der erwarteten Lage gleichzeitig sowohl
in Richtung parallel zu den Isoenergieschichten als auch in Richtung parallel
zum Partikelstrahl.
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6 zeigt
eine Reihe von Faltungskernen 31, 32, 33, 34 für eine Bestimmung
des Sicherheitssaums durch Faltung des äquivalenten Zielvolumens mit
einem Faltungskern. Die mittleren, gekreuzt schraffierten Flächen stellen
jeweils die Bezugspunkte dar. Ein erster Faltungskern 31 erzeugt
ein lediglich einen lateralen Sicherheitssaum, wie er oben anhand
der 4 dargestellt ist. Ein zweiter Faltungskern 32 erzeugt
lediglich einen longitudinalen Sicherheitssaum. Bei Anwendung auf
das oben anhand der 3 dargestellte äquivalente
Zielvolumen 26 entsteht ein Sicherheitssaum, der über die
oben anhand der 5 dargestellten Zielpunkte 52 und 53 hinaus noch
Zielpunkte am linken Rand des äquivalenten Zielvolumens 26,
die in 5 nicht dargestellt sind. Ein dritter Faltungskern 33 erzeugt
einen lateralen und longitudinalen Sicherheitssaum. Bei Anwendung auf
das oben anhand der 3 dargestellte äquivalente
Zielvolumen 26 entsteht ein Sicherheitssaum, der über die
oben anhand der 5 dargestellten Zielpunkte 51, 52 und 53 hinaus
noch Zielpunkte am linken Rand des äquivalenten Zielvolumens 26,
die in 5 nicht dargestellt sind. Ein vierter Faltungskern 34 erzeugt
einen erweiterten Sicherheitssaum. Bei Anwendung auf das oben anhand
der 3 dargestellte äquivalente Zielvolumen 26 entsteht
ein Sicherheitssaum, der über
die oben anhand der 5 dargestellten Zielpunkte 51, 52, 53 und 58 hinaus noch
Zielpunkte am linken Rand des äquivalenten Zielvolumens 26,
die in 5 nicht dargestellt sind.
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Die 7 und 8 zeigen
ein zu bestrahlendes Mindestzielvolumen 25 mit einer Inhomogenität (Bereiche 41 niedrigen
Energieverlusts und Bereiche 42 hohen Energieverlusts)
in zwei verschiedenen Bewegungszuständen. Diese beiden Bewegungszustände können beispielsweise
mit 4DCT (zeitaufgelöste
Computertomographie) oder einem anderen zeitaufgelösten bildgebenden
Verfahren erfasst werden, beispielsweise mittels Kernspin resonanz-Tomographie
(NMR), Positronen-Emissions-Tomographie (PET) etc. Alternativ werden
mögliche
Bewegungszustände
aus mehreren zeitlich nicht definiert korrelierten CT-, NMR-, PET- oder anderen Abbildungen
des Körpers
ermittelt, die eine statistische Aussage über die Variabilität des Körpers ermöglichen.
Im Fall einer statistischen Positionsänderung (beispielsweise von
Tag zu Tag) oder einer oszillierenden Bewegung, wie sie beispielsweise durch
die Atmung hervorgerufen wird, sind die in den 7 und 8 dargestellten
Bewegungszustände beispielsweise
die extremen Zustände,
zwischen denen die Bewegung stattfindet. Im Fall einer Bewegung
mit größerer Amplitude
(mehr als ein oder zwei Rasterpunkte) können darüber hinaus weitere Bewegungszustände berücksichtigt
werden.
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Die 9 und 10 zeigen
schematische Darstellungen eines Schnitts durch äquivalente homogene Zielvolumina 26, 27.
Diese sind zu dem Mindestzielvolumen 25 in den in den 7 bzw. 8 dargestellten
Bewegungszuständen
in dem oben in Zusammenhang mit 3 erklärten Sinn äquivalent.
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Die 11 zeigt
die Vereinigungsmenge 28 der in den 9 und 10 dargestellten äquivalenten
homogenen Zielvolumina 26, 27. Sie stellt ein
geeignetes Planungszielvolumen zu dem in den 7 und 8 dargestellten
bewegten Mindestzielvolumen 25 dar. Die Differenz des Planungszielvolumens und
des in 9 dargestellten äquivalenten homogenen Zielvolumens 26 stellt
einen Sicherheitssaum zu dem in 10 dargestellten äquivalenten
homogene Zielvolumen 27 dar, und die Differenz des Planungszielvolumens
und des in 10 dargestellten äquivalenten
homogenen Zielvolumens 27 stellt einen Sicherheitssaum
zu dem in 9 dargestellten äquivalenten
homogene Zielvolumen 26 dar. Die Vereinigungsmenge 28 kann
zusätzlich
durch einen Sicherheitssaum erweitert werden, wie er oben anhand der 4 und 5 dargestellt
wurde.
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Bei
den oben anhand der 2 bis 11 dargestellten
Beispielen ist nur das Mindestzielvolumen dargestellt, das Inhomogenitäten und
eine innere Bewegung aufweist. Im Gegensatz dazu ist in den 12 und 13 jeweils
ein Körper 23 mit
Inhomogenitäten
(Bereiche 41, 42 einfachen bzw. doppelten Energieverlusts)
und einem Mindestzielvolumen 45 dargestellt, das jedoch
nur einen Teil des Körpers 23 ausfüllt. Ferner
weist der Körper 23 eine
Inhomogenität
im Eingangskanal bzw. in den in Strahlrichtung vor dem Mindestzielvolumen 45 liegenden
Beeichen auf. Diese Inhomogenität
ist beispielhaft als Hohlraum 40 dargestellt, in dem ein
Partikelstrahl (fast) keinen Energieverlust erfährt. Auch das Mindestzielvolumen 45 selbst
kann Inhomogenitäten
aufweisen, die jedoch der Einfachheit halber in den 12 und 13 nicht
dargestellt sind.
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Die 12 und 13 zeigen
den Körper 23 wiederum
in zwei verschiedenen Bewegungszuständen. In diesen beiden Bewegungszuständen sind
beispielhaft sowohl die Orte der Inhomogenitäten 41, 42 als
auch der Ort und die räumliche
Gestalt des Mindestzielvolumens verschieden. Möglich ist beispielsweise ebenso,
dass nur die Orte oder nur die räumlichen
Gestalten der Inhomogenitäten 41, 42 oder
das Ausmaß der
Inhomogenität
(beispielsweise Dichteunterschiede) oder nur der Ort oder die räumliche
Gestalt des Mindestzielvolumens 45 variieren.
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Die 14 und 15 zeigen
schematische Darstellungen eines Schnitts durch äquivalente homogene Körper 24.
Diese sind zu dem Körper 23 in dem
in 12 dargestellten Bewegungszustand bzw. zu dem
Körper 23 in
dem in 13 dargestellten Bewegungszustand
in dem oben in Zusammenhang mit 3 erklärten Sinn äquivalent.
Die äquivalenten
homogenen Körper 24 enthalten äquivalente Zielvolumina 46,
die zu dem in den 12 und 13 dargestellten
Mindestzielvolumen 45 in dem ent sprechenden Bewegungszustand äquivalent
sind. Es ist erkennbar, dass die Gestalt des äquivalenten Zielvolumens 46 in
beiden Bewegungszuständen von
der Gestalt des in den 12 und 13 dargestellten
Mindestzielvolumens 45 abweicht. Dies ist durch die in
Strahlrichtung vor dem Mindestzielvolumen 45 liegenden
Inhomogenitäten 40, 42 bedingt.
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Die 16 zeigt
die Vereinigungsmenge des in den 14 und 15 dargestellten äquivalenten homogenen
Körpers
mit der Vereinigungsmenge 47 der in denselben Figuren dargestellten äquivalenten Zielvolumina 46.
Die Vereinigungsmenge stellt ein geeignetes Planungszielvolumen
zu dem in den 12 und 13 dargestellten
Mindestzielvolumen in dem bewegten Körper dar. Die Differenz der Vereinigungsmenge 47 und
des in 14 dargestellten äquivalenten
homogenen Zielvolumens 46 stellt einen Sicherheitssaum
zu dem in 15 dargestellten äquivalenten
homogene Zielvolumen 46 dar, und die Differenz der Vereinigungsmenge 47 und
des in 15 dargestellten äquivalenten
homogenen Zielvolumens 46 stellt einen Sicherheitssaum
zu dem in 14 dargestellten äquivalenten
homogene Zielvolumen 46 dar.
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Die 17 zeigt
herausgehoben nur noch das aus der Vereinigungsmenge 47 gebildete
Planungszielvolumen 29. Umliegende Bereiche des Körpers sind
entweder nicht oder nur gestrichelt dargestellt. Die Vereinigungsmenge
kann zusätzlich
durch einen Sicherheitssaum 55, 58 erweitert werden,
wie er oben anhand der 4 und 5 dargestellt
wurde. Zielpunkte 55 liegen im lateralen Sicherheitssaum
und/oder im longitudinalen Sicherheitssaum, Zielpunkte 58 bilden
den erweiterten Sicherheitssaum, wie er oben anhand der 5 dargestellt
wurde. Das so erhaltene Planungszielvolumen wird beispielsweise
in Form eines Datensatzes an eine Einrichtung übertragen, die aus dem Planungszielvolumen
einen Datensatz erstellt, in dem die Orte (Koordinaten senkrecht
zur Strahlrichtung), Teilchenenergien, Strahlquerschnitte und Teilchenzahlen
für alle Zielpunkte
enthalten sind. Aus diesem Datensatz werden in der gleichen oder
einer weiteren Einrichtung Steuerparameter bestimmt. Die Steuerparameter
werden an eine Steuerungseinrichtung der oben anhand der 1 dargestellten
Anlage 11 zum Bestrahlen übertragen.
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Das
Mindestzielvolumen und das Planungszielvolumen wurden oben anhand
der 2 bis 17 immer in einem dreidimensionalen
Raster bzw. dessen zweidimensionalen Schnitt dargestellt. Dieses
Raster kann abweichend von der Darstellung in den 2 bis 17 in
den drei Raumrichtungen verschiedene Perioden aufweisen, also nicht-kubisch sein,
und/oder in verschiedenen Raumrichtungen bzw. insgesamt unterschiedliche
Anzahlen von Gitterpunkten aufweisen und/oder in parallelen Ebenen unterschiedliche
Anzahlen an Rasterpunkten aufweisen. Ferner ist ein hexagonales
oder auch ein beliebiges anderes Raster möglich.
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Die
oben beschriebene Bestimmung eines Planungszielvolumens ist für jede Bestrahlung
einsetzbar, bei der ein Partikelstrahl in einem kontinuierlichen
oder nicht-kontinuierlichen Prozess nacheinander auf eine Vielzahl
von Zielpunkten gerichtet wird. Beispielsweise sind die beschriebenen
Maßnahmen
für ein
Spotscanverfahren verwendbar, bei dem der Partikelstrahl an jedem
Zielpunkt für
eine vorbestimmte Zeit verweilt und/oder eine vorbestimmte Anzahl
an Partikel deponiert und ausgeschaltet wird, während Ablenkmagnete etc. auf
einen nächsten
Zielpunkt eingestellt werden. Ferner sind die beschriebenen Maßnahmen
verwendbar für
ein Rasterscanverfahren, bei dem der Partikelstrahl an jedem Zielpunkt
während
einer vorbestimmten Zeitdauer verweilt und/oder eine vorbestimmte Anzahl
an Partikel deponiert aber zwischen den Zielpunkten nicht oder nicht
immer ausgeschaltet wird.
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Ferner
ist die oben beschriebene Bestimmung eines Planungszielvolumens
auch geeignet für ein
kontinuierliches Scanverfahren. Bei einem kontinuierlichen Scanverfahren
bilden die Zielpunkte zusammenhängende
Linien, bilden also kontinuierliche (oder quasikontinuierliche)
Mengen, wobei ihre Anzahl abzählbar
unendlich ist. Der Partikelstrahl wird bei einem kontinuierlichen
Scanverfahren zumindest innerhalb einer Linie bzw. Zeile in einer
Isoenergieschicht kontinuierlich abgelenkt und überstreicht die Zielpunkte
ohne an einzelnen Orten zu verweilen.
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18 zeigt
eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Bestimmen eines
Steuerparameters einer Anlage zum Bestrahlen eines vorbestimmten
Zielvolumens in einem Körper
mit einem Partikelstrahl. Die Vorrichtung umfasst eine Einrichtung 84 zum
Bestimmen eines äquivalenten
Zielvolumens und eine Einrichtung 86 zum Erweitern des äquivalenten
Zielvolumens. Die Einrichtung 84 weist einen Eingang 82 zum
Empfangen eines Datensatzes auf, der ein Mindestzielvolumen definiert.
Der Eingang 82 ist mit einer Einrichtung 80 zum
Bilden eines solchen Datensatzes verbunden.
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Die
Einrichtung 80 ist beispielsweise mit einem Computer-Tomographen 71 oder
einem Kernspin-Tomographen zur Erzeugung tomographischer Abbildungen
oder mit einem Röntgengerät für eine (zweidimensionale)
Fluoroskopie des zu bestrahlenden Körpers verbunden. Die Einrichtung 80 erstellt automatisch
oder im Dialog mit einer medizinischen Fachkraft aus einer oder
mehreren tomographischen Abbildungen einen oder mehrere Datensätze, der bzw.
die das Mindestzielvolumen bzw. das klinische Zielvolumen in einem
oder mehreren Bewegungszuständen
definieren. Der oder die Datensätze
werden von der Einrichtung 80 zum Eingang 82 der
Einrichtung 84 übertragen.
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Die
Einrichtung 84 bildet aus dem ihr übergebenen Mindestzielvolumen
in dem oder den Bewegungszuständen
ein bzw. mehrere äquivalentes
Zielvolumina, beispielsweise wie es oben anhand der 14 und 15 beschrieben
wurde. Die äquivalenten
Zielvolumina werden an die Einrichtung 86 zu Erweitern übergeben.
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Die
Einrichtung 86 zum Erweitern bildet ggf. eine Vereinigungsmenge
der äquivalenten
Zielvolumina, beispielsweise wie es oben anhand der 11 und 16 dargestellt
wurde. Alternativ oder zusätzlich
erweitert sie Einrichtung 86 das äquivalente Zielvolumen oder
die Vereinigungsmenge wie es beispielsweise oben anhand der 4, 5 und 17 dargestellt
wurde. Das so gebildete Planungszielvolumen wird an eine Steuereinrichtung 88 zum
Steuern einer Anlage zum Bestrahlen übergeben, wie sie beispielsweise
oben mit Bezug auf die 1 beschrieben wurde.
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Die
Steuereinrichtung 88 steuert die Anlage so, dass diese
einen Partikelstrahl nacheinander auf alle innerhalb des Planungszielvolumens
liegenden Zielpunkte richtet, um dort eine therapeutisch wirksame
Dosis zu erzeugen.
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Die
in 18 dargestellten Verbindungen zwischen dem Tomographen 71 und
den Einrichtungen 80, 84, 86 und der
Steuereinrichtung 88 sind jeweils Verbindungen in Form
von elektrischen Leitungen oder Glasfaserkabeln, können aber
auch Datenverbindungen über
das Internet oder ein anderes Netzwerk oder drahtlose Datenverbindungen
umfassen. Abweichend von der obigen Darstellung anhand der 18 können ferner
die Einrichtungen 80, 84, 86 in einer
einzigen Einrichtung bzw. in einem einzigen System integriert sein,
beispielsweise in einem Bestrahlungsplanungssystem.
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Die
Einrichtungen 84 und 86 können ausgebildet sein, um ein
Verfahren zu steuern oder durchzuführen, wie es nachfolgend mit
Bezug auf die 19 dargestellt wird.
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In
einem ersten Schritt 91 wird, beispielsweise in oder mit
der oben anhand der 18 dargestellten Einrichtung 80,
ein Mindestzielvolumen vorgegeben, beispielsweise das Volumen eines
Tumors oder ein anderes klinisches Zielvolumen. In einem zweiten
Schritt 92 wird aus dem Mindestzielvolumen ein äquivalentes
Zielvolumen bestimmt, beispielsweise in der Einrichtung 84 und
beispielsweise so, wie es oben anhand der 3, 9, 10, 14 und 15 dargestellt
wurde. In einem dritten Schritt 93 wird das äquivalente
Zielvolumen erweitert, beispielsweise in der Einrichtung 86 und
beispielsweise so, wie es oben anhand der 4, 5, 11, 16 und 17 dargestellt
wurde.
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Das
erweiterte Zielvolumen wird in einem vierten Schritt 94 als
Planungszielvolumen an eine Einrichtung übergeben, die daraus in einem
fünften Schritt 95 Steuerparameter
zur Steuerung einer Anlage zum Bestrahlen bestimmt. Der fünfte Schritt 95 kann
aus mehreren Teilschritten bestehen, die in einer einzigen oder
mehreren miteinander gekoppelten Einrichtungen ausgeführt werden.
Beispielsweise kann zunächst
aus dem Planungszielvolumen ein Datensatz erstellt werden, in dem
die Orte (Koordinaten senkrecht zur Strahlrichtung), Teilchenenergien, Strahlquerschnitte
und Teilchenzahlen für
alle Zielpunkte enthalten sind. Aus diesem Datensatz werden dann
die Steuerparameter bestimmt, die einen weiteren Datensatz bilden.
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Die
Steuerparameter werden an eine Steuerungseinrichtung übergeben,
wie sie beispielsweise oben anhand der 18 darge stellt
wurde. Diese steuert in einem sechsten Schritt 96 eine
Anlage zum Bestrahlen des Planungszielvolumens, wie sie beispielsweise
oben anhand der 1 dargestellt wurde.
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Wenn
das Zielvolumen mehrmals aus verschiedenen Richtungen zu bestrahlen
ist, werden zumindest die oben beschriebenen Schritte 92 bis 96 für jede Richtung
wiederholt. Wenn das Zielvolumen mit zeitlichen Abständen wiederholt
aus der gleichen Richtung zu bestrahlen ist (mehrere Bestrahlungen bzw.
Fraktionen in einem Bestrahlungsprogramm), können die oben beschriebenen
Schritte 91 bis 95 nur einmal ausgeführt werden.
Bei dieser einen Ausführung
der Schritte werden das Planungszielvolumen und die Steuerparameter
für alle
Bestrahlungen bzw. Fraktionen in dem Bestrahlungsprogramm bestimmt.
Nur der sechste Schritt 96 wird bei jeder Bestrahlung bzw.
Fraktion wiederholt. Alternativ werden die Schritte 91 bis 96 vor
bzw. bei jeder Bestrahlung bzw. Fraktion neu ausgeführt, um
das Planungszielvolumen und die Steuerparameter im Fall einer Veränderung
des klinischen Zielvolumens anzupassen.
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Die
oben dargestellten Schritte können
in mehreren getrennten Verfahren und zu verschiedenen Zeitpunkten
ausgeführt
werden. Beispielsweise werden der erste Schritt 91, der
zweite Schritt 92 und der dritte Schritt 93 in
einem ersten Verfahren unmittelbar vor der Bestrahlung oder auch
bereits einige Tage oder Wochen früher ausgeführt werden. Der vierte Schritt 94,
der fünfte
Schritt 95 und der sechste Schritt 96 können in
einem oder mehreren Verfahren unmittelbar nacheinander oder mit
zeitlichen Abständen
ausgeführt
werden.
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Die
beschriebenen Ausführungsbeispiele sind
nicht nur für
eine Anwendung im Rahmen einer Partikeltherapie geeignet. Sie sind
darüber
hinaus allgemein in Anlagen zur Bestrahlung von Materie anwendbar,
insbesondere, wenn die applizierte Strahlendo sis räumlich variieren
soll, und insbesondere, wenn die Materie eine inhomogene Dichte
aufweist und sich relativ zum Bezugssystem der Anlage bewegt oder
relativ zum Bezugssystem der Anlage bewegt wird.
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- 10
- Partikeltherapieanlage
- 11
- Partikelquelle
- 12
- Schaltmagnet
- 13
- Vorbeschleuniger
- 15
- Beschleuniger
- 17
- Hochenergiestrahl-Transportsystem
- 19
- Bestrahlungsraum
- 20
- Partikelstrahl
- 21
- Gantry
- 22
- Achse
der Gantry 21
- 23
- Körper
- 24
- äquivalenter
Körper
- 25
- Zielvolumen
- 26
- äquivalentes
Zielvolumen
- 27
- weiteres äquivalentes
Zielvolumen
- 28
- erweitertes äquivalentes
Zielvolumen bzw. Vereinigungsmenge
- 29
- Planungszielvolumen
- 29
- Planungszielvolumen
- 30
- Zielpunkt
- 31
- Faltungskern
für lateralen
Sicherheitssaum
- 32
- Faltungskern
für longitudinalen
Sicherheitssaum
- 33
- Faltungskern
für longitudinalen
und lateralen Sicherheitssaum
- 34
- Faltungskern
für erweiterten
Sicherheitssaum
- 40
- Hohlraum
- 41
- Bereich
mit einfachem Energieverlust
- 42
- Bereich
mit doppeltem Energieverlust
- 45
- Mindestzielvolumen
- 46
- äquivalentes
Zielvolumen
- 47
- Vereinigungsmenge
der äquivalenten
Zielvolumina 46
- 51
- Zielpunkt
im lateralen Sicherheitssaum
- 52
- Zielpunkt
im longitudinalen Sicherheitssaum
- 53
- Zielpunkt
sowohl im lateralen als auch im longitudinalen Sicherheitssaum
- 55
- Zielpunkt
im lateralen oder longitudinalen Sicherheitssaum
- 58
- Zielpunkt
im erweiterten Sicherheitssaum
- 71
- Tomograph
- 80
- Einrichtung
zum Bilden eines Datensatzes
- 82
- Eingang
zum Empfangen des Datensatzes
- 84
- Einrichtung
zum Bestimmen eines äquivalenten
Zielvolumens
- 86
- Einrichtung
zum Erweitern des äquivalenten Zielvolumens
- 88
- Steuerungseinrichtung
- 91
- erster
Schritt
- 92
- zweiter
Schritt
- 93
- dritter
Schritt
- 94
- vierter
Schritt
- 95
- fünfter Schritt
- 96
- sechster
Schritt