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DE102004048065A1 - Teilbarer Teleskoparm für Reinigungsgeräte - Google Patents

Teilbarer Teleskoparm für Reinigungsgeräte Download PDF

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DE102004048065A1
DE102004048065A1 DE200410048065 DE102004048065A DE102004048065A1 DE 102004048065 A1 DE102004048065 A1 DE 102004048065A1 DE 200410048065 DE200410048065 DE 200410048065 DE 102004048065 A DE102004048065 A DE 102004048065A DE 102004048065 A1 DE102004048065 A1 DE 102004048065A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen teleskopierbaren Reinigungsgerätestiel mit zwei einander verschieblich gelagerten Stielteilen (2, 3), wobei das eine erste Teil (2) einen Griffbereich (2a) aufweist und an dem anderen zweiten Stielteil (3) ein Funktionselement (4) angeordnet ist, wobei das zweite Stielteil (3) des Reinigungsgerätestiels in einen Kurzstielteil (3a) und in einen Endstielteil (3b) teilbar ist, wobei an dem Kurzstielteil (3a) das Funktionselement (4) angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen teleskopierbaren Reinigungsgerätestiel mit zwei zueinander verschieblich gelagerten Stielteilen, wobei das eine erste Teil einen Griffbereich aufweist, und an dem anderen zweiten Stielteil ein Funktionselement angeordnet ist.
  • Teleskoparme für Reinigungsgeräte sind bekannt, bei denen der Reinigungsgerätestiel aus zwei ineinander verschieblich gelagerten Stielteilen besteht. Nachteilig bei diesen Reinigungsgeräten ist, dass die beiden Stielteile relativ lang und damit für Spezialfälle oft ungeeignet sind. Ein derartiger Spezialfall liegt z.B. dann vor, wenn die das Reinigungsgerät bedienende Person den langen Stiel nicht benötigt und lediglich per Hand das am Reinigungsgerät befestigte Funktionselement, z.B. in Form einer Wischplatte mit daran befestigtem Wischtuch, alleine für die Reinigung von unzugänglichen Stellen oder Ecken verwenden möchte.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen teleskopierbaren Reinigungsgerätestiel derart weiter zu bilden, dass das an ihm befestigte Funktionselement handlicher zu benutzen ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Reinigungsgerätestiel mit den Merkmalen des Anspruch 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich durch die Merkmale der Unteransprüche.
  • Durch die Teilbarkeit des einen Stielteils erhält der Benutzer des Reinigungsgerätes einen verhältnismäßig kurzen Stiel, an dem das Funktionselement vorteilhafterweise über ein Gelenk angeordnet ist. Der abteilbare Kurzstielteil kann dabei in seiner Länge so kurz gewählt werden, dass er lediglich einen Griff bildet, damit das nunmehr kurze und handliche Reinigungsgerät noch gut gehalten werden kann.
  • Die Teilbarkeit des einen Stielteils erfolgt dabei über eine lösbare Verbindung, welche z.B. eine Rast- oder Klemmverbindung sein kann. Dabei kann vorteilhaft ein Bedienungselement vorgesehen werden, mit dessen Unterstützung das Trennen des Stielteils unterstützt bzw. durchgeführt werden kann. Die trennbare Verbindungsstelle ist dabei vorteilhaft derart auszugestalten, dass diese den Kurzstielteil und den Endstielteil sicher und stabil aneinander hält, so dass eine gute Kraftübertragung bei nicht getrenntem Stiel erfolgt. Sofern der Teleskopstiel derart ausgebildet ist, dass ein Stielteil in das andere einschiebbar ist, ist die Verbindungsstelle vorteilhaft derart ausgestaltet, dass sie in das jeweils andere Stielteil einfahrbar bzw. über das andere Teil überschiebbar ist. Hierdurch wird erreicht, dass sich der Teleskopstiel möglichst weit ineinander schieben läßt. Darüber hinaus stabilisiert der jeweils nicht trennbare Stielteil die Verbindungsstelle des trennbaren Stielteils.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform weist der Teleskopstiel mehrere fensterartige Öffnungen auf, durch die sowohl das Be tätigungselement für den Teleskopmechanismus als auch das Betätigungselement für das Trennen bzw. Teilen des Stielteils mit dem Funktionselement hindurch betätigbar bzw. bedienbar sind. Die fensterartigen Öffnungen können dabei in äquidistanten Abständen zueinander angeordnet sein, wobei sie vorteilhaft von ihrer äußeren Kontur her der Kontur zumindest des Betätigungselementes für den Teleskopmechanismus entsprechen.
  • Die beiden teleskopierbaren Stielteile können von ihrer Querschnittsform prinzipiell beliebig gestaltet sein. Zur bessern Handhabung sind sie jedoch vorteilhaft rund oder rechteckig im Querschnitt auszugestalten.
  • Es ist möglich, Befestigungsmittel zur Befestigung von zusätzlichen funktionalen Vorrichtungen, wie z.B. Reinigungsmittelbehältnissen und/oder Betätigungselementen an dem Reinigungsgerätestiel vorzusehen. Hierdurch kann die Funktionalität des Reinigungsgerätestiels optional erweitert werden.
  • Nachfolgend werden verschiedene Ausführungsformen der Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1: Perspektivische Ansicht eines Reinigungsgerätes mit erfindungsgemäßem teleskopierbaren Reinigungsgerätestiel;
  • 2: Reinigungsgerät gem. 1 mit geteiltem Stiel;
  • 3: Explosionszeichnung des Kurzstielteils gem. 2;
  • 4: perspektivische Schnittzeichnung durch das Funktionselement und dem angrenzenden Teil des Reinigungsgerätestiels;
  • 5-7: teilweise geschnittene Darstellungen des Betätigungsmechanismus für die Teleskopfunktion;
  • 8: Ansicht der Wischplatte schräg von unten;
  • 9: Wischplatte mit darauf befestigter Abziehlippe;
  • 10: Darstellung der Einzelteile gem. 9;
  • 11: Perspektivische Ansicht des Reinigungsgerätes gem. 9 von unten.
  • Die 1 zeigt ein Reinigungsgerät mit dem erfindungsgemäßen Gerätestiel 1, welcher zwei ineinander verschieblich und in bestimmten Positionen zueinander arretierbaren Stielteilen 2 und 3 aufweist. Der äußere erste Stielteil 2 weist dabei einen Griffbereich 2a sowie mehrere fensterartige Öffnungen 2b auf, durch die hindurch das innere zweite Stielteil 3 sichtbar und dessen Betätigungselemente 5 und 6 betätigbar sind. Das Betätigungselement 5 ist dabei dem Teleskopmechanismus zugeordnet. Das Bedienungselement 6 dient zur Trennung bzw. Teilung des inneren zweiten Stielteils 3. Über ein kardanisches Gelenk 7, 8 ist die Wisch- bzw. Bodenplatte 4 an dem freien Ende des inneren zweiten Stielteils 3 angeordnet. Durch Betätigen des Betätigungselementes 5 wird dieses in das innere zweite Stielteil 3 hineingedrückt und kann mit dem inneren Stielteil 3 unterhalb der fensterartigen Öffnungen 2b verschoben werden. Die genaue Funktionsweise ist mittels der 5 bis 7 dargelegt.
  • Die 2 zeigt das Reinigungsgerät mit geteiltem Stiel 3. Der Stiel 3 setzt sich aus dem Kurzstielteil 3a und dem Endstielteil 3b zusammen, welches idR im ersten Stielteil 2 verbleibt. Es ist jedoch auch möglich, dass das innere zweite Stielteil zunächst vollständig aus dem äußeren ersten Stielteil 2 herausgezogen wird und erst anschließend geteilt wird. In 2 ist das innere Stielteil 3 nur teilweise mit seinem Endstielteil 3b aus dem zweiten Stielteil 2 herausgeschoben, wobei das Betätigungselement 6 beim Teilen des zweiten Stielteils 3 außerhalb des ersten Stielteils 2 befindlich ist. Für den Teilungs- bzw. Trennungsmechanismus des inneren zweiten Stielteiles 3 ist es ebenso möglich, das zugehörige Bedienungselement 6 am Endstiel 3b anzuordnen. Der Trennungsmecha nismus weist am freien Ende zwei Rastarme 9 auf, welche zwischen sich einen Freiraum 9a bilden. Diese beiden Rastarme 9 umgreifen beim zusammengefügten Stiel einen Dorn im jeweils anderen Stielteil, wobei die Rastnasen der Rastarme 9 den Dorn hintergreifen. Durch Ausüben einer erhöhten Kraft werden die Rastarme nach außen gebogen und die Rastnasen können am Dorn vorbeigleiten, so dass die Stielteile (Kurzstielteil und Endstielteil) auseinander ziehbar sind. Es ist jedoch möglich, ein Betätigungselement 6 vorzusehen, mittels dem der Dorn verstellt werden kann. Der Dorn ist hierbei am Betätigungselement angeordnet, insbesondere angeformt, und hat über seine Länge unterschiedliche Durchmesser. Durch Herunterdrücken des Betätigungselementes 6 wird der Dorn relativ zu den Rastarmen 9 verschoben, so dass aufgrund des dann mit den beiden Rastarmen 9 zusammenwirkenden Bereichs mit kleinerem Durchmesser die Rastarme freigegeben werden und die Stielteile voneinander lösbar sind. Die 3 zeigt eine Explosionsdarstellung des Kurzstielteils 3a, des Gelenks 7 und der Wischplatte 4. Das Gelenk ist durch einen Gelenkkörper 7 gebildet, der an seiner einen Seite einen zwischen zwei Seiten angeordneten Steg 7a aufweist, welcher mit den Rastarmen 11 des Kurzstielteils 3a zusammenwirkt. An seiner anderen Seite weist das Gelenkteil 7 eine zylindrische Aussparung 7b auf, in der eine Welle 8, die zwischen zwei Tragarmen 8a an der Wischplatte 4 gehalten ist, drehbar gelagert ist.
  • Die 4 zeigt eine geschnittene perspektivische Ansicht der Wischplatte mit angeordnetem Stiel. Das innere zweite Stielteil 3, bestehend aus dem Kurzstielteil 3a und dem Endstielteil 3b liegen vollständig bzw. teilweise in dem äußeren zweiten Stielteil 2 ein. Zur Montage sind sie durch die stirnseitige Öffnung 2c in das äußere Stielteil 2 eingeschoben. An der Oberseite des äußeren Stielteils 2 sind in äquidistanten Abständen fensterartige Öffnungen 2b angeordnet, durch die die Betätigungselemente 5 und 6 hindurch betätigbar sind.
  • Die 5 bis 7 zeigen den Arretierungsmechanismus, welcher im wesentlichen durch das federbelastete Betätigungselement 5 und die fensterartigen Öffnungen 2b gebildet ist. Das Betätigungselement ist im Endbereich des Endstielteils 3b angeordnet, damit das innere Stielteil 3 möglichst weit aus dem äußeren Stielteil 2 herausschiebbar ist, wobei dennoch eine Verrastung bzw. Arretierung der beiden Stielteile 2 und 3 zueinander möglich ist, so dass ein ungewolltes Herausfallen des inneren Stielteils 3 aus dem äußeren Stielteil 2 sicher vermieden wird. Die 5 zeigt die Position des Betätigungselements 5, in der durch die Feder F das Betätigungselement nach oben gedrückt ist und mit seinen Stirnseiten in den Bereich der fensterartigen Öffnung 2b gelangt. Dadurch, dass das Betätigungselement 5 nur quer zur Längserstreckung des Stiels am inneren Stielteil 3b verschieblich gelagert ist, ergibt sich ein Formschluß zur Verhinderung der Relativbewegung in Längserstreckungsrichtung des Reinigungsgerätestiels. Die 6 zeigt die Stellung, bei der das Betätigungselement 5 manuell in den hierfür im Endstielteil 3b vorgesehenen Hohlraum eingedrückt ist, wobei das Betätigungselement 5 in dieser Position in Pfeilrichtung unter die äußere Wandung des äußeren Stielteils 2 verschoben werden kann. Das Betätigungselement weist gem. 7 einen Arm mit Rastnase 15 sowie zwei Vorsprünge 14 auf, mittels denen es unverlierbar in die Aussparung 13 des Endstielteils 3b einsetzbar ist. Die Rastnase 15 hintergreift im zusammengesetzten Zustand die Hinterschneidung 16. Am Endstielteil 3b ist eine federnde Zunge F angeformt, die das Betätigungselement 5 nach oben in Richtung der fensterartigen Öffnung 2b druckbeaufschlagt.
  • Die 8 zeigt eine Ansicht von schräg unten auf die Boden- bzw. Wischplatte 4 des Reinigungsgerätes. Die Platte 4 weist an ihrer Unterseite längliche Aussparungen 4b auf, die zur optionalen Aufnahme von Klebestreifen dienen, welche insbesondere an ihrer der Platte abgewandten Seite über Kletthaken verfügen können, so dass Wischtücher schnell und komfortabel an der Platte 4 befestigbar sind. Darüber hinaus kann die Platte Durchbrüche 4c aufweisen, welche zur Befestigung von weiteren Funktionselementen an der Platte dienen. Die 9 zeigt hierfür ein Beispiel. Von oben ist auf die Platte ein Abzieh-Lippenteil aufgesetzt, wobei die Befestigungsarme 19 des Lippenteils durch die Durchbrüche 4c eingesteckt werden und in diesen verrasten. Das Lippenteil besteht aus zwei Bereichen 17 und 18, welche durch ein Gelenk 20, welches z.B. ein Filmscharnier sein kann, getrennt sind. Durch das Gelenk 20 kann die Lippe 21 in verschiedene Positionen zu Platte 4 gebracht werden. Die 10 und 11 zeigen detaillierte Ansichten der einzelnen Teile. An der Unterseite des Bereichs 17 sind Haken 17c angeordnet, welche über die schmale Vorderkante 4k der Platte 4 verrastbar sind, so dass die Lippe 21 in einer Position zur Platte 4 gehalten ist, in der sie zusammen mit der Platte bzw. dem daran befestigten Wischtuch über die zu reinigende Oberfläche gleitet und bei einer Bewegung in Pfeilrichtung das vom Wischtuch auf die Oberfläche aufbrachte Wasser oder Reinigungsmittel unmittelbar nach dem Aufbringen wieder abzieht.
  • Es ist selbstverständlich ebenso im Sinne der Erfindung, wenn andere Funktionselemente an dem erfindungsgemäßen teleskopierbaren Stiel angeordnet werden. Ebenso ist die Form der teleskopierbaren Stielteile frei wählbar. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die in den Figuren dargestellte Lösung besonders vorteilhaft ist.

Claims (18)

  1. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel mit zwei zueinander verschieblich gelagerten Stielteilen (2, 3), wobei das eine erste Teil (2) einen Griffbereich (2a) aufweist, und an dem anderen zweiten Stielteil (3) ein Funktionselement (4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Stielteil (3) des Reinigungsgerätestiels in ein Kurzstielteil (3a) und in ein Endstielteil (3b) teilbar ist, wobei an dem Kurzstielteil (3a) das Funktionselement (4) angeordnet ist.
  2. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das dem Funktionselement (4) zugeordnete insbesondere kurze Teil (3a) des zweiten Stielteils (3) einen Griffbereich aufweist.
  3. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Stielteil (3) im ersten Stielteil (2) längsverschieblich einliegt und in verschiedenen Positionen arretierbar ist.
  4. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kurzstielteil (3a) zumindest abschnittsweise in das erste Stielteil (2) einschiebbar ist.
  5. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kurzstielteil (3a) mit dem Endstielteil (3b) mittels einer lösbaren Verbindung (9), insbesondere einer Rast-, Schraub-, Magnet- oder Klemmverbindung verbindbar ist.
  6. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das am Kurzstielteil (3a) oder am Endstielteil (3b) ein Betätigungselement (6) angeordnet ist, mittels dem das Lösen der Verbindung erfolgt und/oder unterstützbar ist.
  7. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Stielteil (2) mindestens eine fensterartige Öffnung (2b) hat, durch die das Betätigungselement (6) hindurch betätigbar ist.
  8. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass am Endstielteil (3b) ein Betätigungselement (5) angeordnet ist, welches mit fensterartigen Öffnungen (2b) des ersten Stielteils (2) zusammenwirkt damit die beiden Stielteile (2, 3) in verschiedenen Positionen relativ zueinander arretierbar sind, wobei das Betätigungselement (5) durch die fensterartigen Öffnungen (2b) hindurch betätigbar ist und im arretierten Zustand mit seine beiden Stirnseiten (5a) zusammen mit den korrespondierenden Begrenzungswandungen der fensterartigen Öffnungen (2b) die beiden Stielteile (2, 3) relativ zueinander in Position hält, wobei die fensterartigen Öffnungen (2b) in äquidistanten Abständen zueinander an einer Seite des ersten Stielteils (2) angeordnet sind.
  9. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittenabstand der Betätigungselemente (5, 6) einem Vielfachen des Mittenabstandes zweier benachbarter fensterartiger Öffnungen (2b) des zweiten Stielteils (2) entspricht.
  10. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Kurzstielteil (3a) und dem Funktionselement (4) ein Gelenk (7, 8), insbesondere ein Dreh- oder Kardangelenk angeordnet ist.
  11. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei noch bestehender Verbindung zwischen dem ersten Stielteil (2) und dem Endstielteil (3b) das zweite Stielteil (2) teilbar ist.
  12. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am oder in der Nähe des Griffbereichs (2a) des ersten Stielteils (2) mindestens ein Befestigungsmittel, insbesondere in Form von fensterartigen Öffnungen für das Anbringen von Betätigungselementen oder Funktionseinheiten angeordnet ist.
  13. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionselement (4) eine Bodenplatte oder Wischplatte mit daran befestigbarem Wischtuch ist.
  14. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte bzw. Wischplatte (4) an ihrer Unterseite (4') Aussparungen (4b) zur Aufnahme von Verbindungselementen, insbesondere Klebebändern und/oder Klettverschlußbändern bzw. -mitteln hat.
  15. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Boden- bzw. Wischplatte (4) eine zusätzliche Wischlippe (21) hat.
  16. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Wischlippe (21) mittels eines Gelenks (20) verschwenkbar an der Bodenplatte (4) angeordnet ist.
  17. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Wischlippe (21) lösbar an der Bodenplatte (4) befestigbar ist.
  18. Teleskopierbarer Reinigungsgerätestiel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (4) an ihrer Unterseite (4') Befestigungsmittel, z.B. in Form von Durchbrüchen zur lösbaren Befestigung eines Reinigungselementes, insbesondere eines Schwammes, hat.
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