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Die
Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung
eines Zubehörteils
oder sonstigen Gegenstands an einer Patientenliege.
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Die
Patientenliege dient der Lagerung eines Patienten in einer klinischen
Arbeitsumgebung. Die Patientenliege kann sowohl fahrbar als auch
ortsfest und im Hinblick auf unterschiedlichste Anforderungen ausgebildet
sein, z.B. an die unterschiedlichen Anforderungen zur Gewinnung
diagnostischer Bilder angepasst sein. Die Patientenliege ist üblicherweise derart
konzipiert, dass sie möglichst
vielseitig einsetzbar ist, d.h. dass sie für möglichst unterschiedliche Anforderungen
und im Hinblick auf die individuellen Belange des Patienten angepasst
werden kann.
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Zur
Erhöhung
der Vielseitigkeit weist die Patientenliege üblicherweise zumindest eine
Befestigungsvorrichtung auf, über
die unterschiedliche Zubehörteile
befestigt werden können.
Ein derartiges Zubehörteil
ist beispielsweise eine Tischverlängerung oder auch eine Kopfschale.
Daneben können auch
ein Tropf, eine Steuervorrichtung oder auch eine Monitoreinrichtung
befestigt werden.
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Insbesondere
bei einer Kopfschale für
die Durchführung
einer Computertomographie in einer Computertomographie-Anlage ist
es für
die Gewinnung von scharfen Aufnahmen entscheidend, dass sich der
Kopf während
der Aufnahme nicht bewegt. Daher ist ein feste Fixierung der Kopfschale
unerlässlich.
Um eine möglichst
einfache Handhabung zu ermöglichen,
sollten Zubehörteile
möglichst
einfach an der Patientenliege zu befestigen sein.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfach
zu handhabende und sichere Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines
Zubehörteils
an einer Patientenliege anzugeben.
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Die
Aufgabe wird gemäß der Erfindung
gelöst
durch die Befestigungsvorrichtung mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch
1. Danach ist auf Seiten der Patientenliege ein Einsteckkanal vorgesehen. Dieser
erstreckt sich in Richtung einer Steckrichtung, die insbesondere
horizontal oder parallel zur Liegefläche der Patientenliege verläuft. Dieser
Einsteckkanal weist im Bereich seines stirnseitigen Vorderendes eine
untere Abstützfläche auf,
oberhalb der er nach oben offen ist und eine Einführöffnung ausbildet.
In Steckrichtung beabstandet von dieser Abstützfläche ist ein quer zur Steckrichtung
verlaufendes Widerlager mit einer zweiten Abstützfläche vorgesehen. Zum Befestigen
des Zubehörteils
wird dieses mit einer Einstecklasche in den Einsteckkanal eingesteckt. Von
wesentlicher Bedeutung ist hierbei die nach oben offene Ausbildung
des Einsteckkanals mit der Einführöffnung.
Die Einführöffnung erstreckt
sich in Steckrichtung gesehen über
die untere Abstützfläche hinaus,
so dass zum Befestigen des Zubehörteils
dieses mit der Einstecklasche voraus von schräg oben entlang einer Einführrichtung
durch die Einführöffnung hindurch
in den Einsteckkanal einsteckbar und durch eine einfache Schwenkbewegung
nach unten in die horizontale Ausrichtung im Einsteckkanal verspannt
und eingeklemmt wird. Durch das Einschwenken wird hierbei die Einstecklasche
zwischen der unteren Abstützfläche und
der zweiten Abstützfläche festgeklemmt.
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Ein
wesentlicher Vorteil bei dieser Ausgestaltung ist darin zu sehen,
dass die Befestigung allein aufgrund der Schwenkbewegung vorgenommen wird,
dass also keine zusätzlichen
Befestigungsmechanismen, wie beispielsweise separate Spannelemente,
vor- oder zurückspringende
Federelemente od.dgl. notwendig sind. Dies erlaubt eine besonders einfache
Handhabung mit nur einer Hand sowohl beim Befestigen als auch beim
Ab montieren des Zubehörteils.
Gleichzeitig ist durch das wechselseitige Abstützen und Klemmen zwischen den
beiden Abstützflächen eine
sichere Befestigung erzielt.
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Gemäß einer
zweckdienlichen Weiterbildung weist die Einstecklasche endseitig
einen Widerhaken auf, mit dem sie das Abstützelement hintergreift. Es wird
also hier zusätzlich
ein Formschluss zwischen der Einstecklasche und dem Einsteckkanal
ausgebildet.
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Um
ein automatisches Verkeilen und damit eine vollständig spielfreie
Befestigung des Zubehörteils
zu erreichen, ist gemäß einer
zweckdienlichen Weiterbildung vorgesehen, dass die Einstecklasche beabstandet
vom Widerhaken ein angeformtes Spannelement aufweist. Der lichte
Abstand zum Widerhaken entspricht dabei dem Abstand zwischen dem
Widerlager und dem stirnseitigen Vorderende. Durch das Einschwenken
werden hierbei daher sowohl an einem Vorderende als auch an einen
Rückende
der Einstecklasche ein Formschluss mit dem Widerlager einerseits
und mit dem Vorderende des Einführkanals
andererseits ausgebildet, so dass die Einstecklasche insgesamt spielfrei
eingekeilt ist.
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Zum
Verkeilen der Einstecklasche im Einsteckkanal ist hierbei zweckdienlicherweise
vorgesehen, dass zumindest eines der Elemente Widerhaken, Spannelement,
stirnseitiges Vorderende oder Widerlager eine schräg zur Steckrichtung
verlaufende Spannfläche
aufweist. Beim Einschwenkvorgang wird daher mit zunehmendem Einschwenkwinkel
die Verspannung erhöht.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung weist der Einsteckkanal im Anschluss an
die untere Abstützfläche eine
Einführschräge auf,
die in etwa entlang der Einführrichtung
orientiert ist. Beim Einstecken der Einstecklasche wird diese daher
entlang der Einführschräge geführt.
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Vorzugsweise
verlaufen beide Abstützflächen horizontal
und in etwa parallel zur Steckrichtung. Hierbei bildet die zweite
Abstützfläche insbesondere
eine obere Abstützfläche und
die Einstecklasche ist zwischen der oberen und der unteren Abstützfläche eingespannt.
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In
einer bevorzugten Ausbildung ist das Widerlager als Querstrebe ausgebildet
und der Einsteckkanal ist im Anschluss an die Querstrebe nach oben
offen. In diese Öffnung
greift im montierten Zustand der stegartig ausgebildete Widerhaken
ein.
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Gemäß einer
bevorzugten Alternative hierzu sind die beiden Abstützflächen unter
einem Winkel zueinander angeordnet und die Einstecklasche weist einen
entsprechend diesem Winkel abgekröpften Anschlagschenkel auf.
Dieser Anschlagschenkel ist beispielsweise unter einem rechten Winkel
zur Steckrichtung orientiert. Durch diese Maßnahme lässt sich die Bautiefe, also
die Länge
des Einsteckkanals in Steckrichtung sehr kurz halten.
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Gemäß einer
zweckdienlichen Weiterbildung ist weiterhin vorgesehen, dass der
Abstand zwischen den beiden Abstützflächen, gemessen
senkrecht zur Steckrichtung, weniger als die Dicke der Einstecklasche
beträgt
und diese quasi zum Dickenausgleich abgekröpft ist. Bei der horizontalen
Anordnung beider Stützflächen wird
durch diese Maßnahme
erzielt, dass die Wandstärke
der Kanalwandung nach oben im Bereich des Widerlagers ausreichend
stark bemessen sein kann. Insbesondere ist hierbei vorgesehen, dass
die zweite Abstützfläche unterhalb
der oberen Abstützfläche angeordnet
ist.
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Zweckdienlicherweise
ist die Befestigungsvorrichtung ausschließlich gebildet durch den Einsteckkanal
mit seiner speziellen Formgebung sowie der Einstecklasche mit deren
an den Einsteckkanal angepassten speziellen Formgebung. Es sind
daher keine Arretier- oder Spannmittel notwendig, die angezogen
oder gelöst
werden müssten.
Auch sind keine beweglichen oder federnd gelagerte Schnapp- oder
Arretierelemente erforderlich. Dadurch, dass die Befestigungsvorrichtung
nur durch den Einsteckkanal und die Einstecklasche gebildet ist
und zur Befestigung lediglich eine Einschwenkbewegung erforderlich
ist, lässt
sich das Zubehörteil
einfach und problemlos mit einer Hand sowohl befestigen als auch wieder
entfernen.
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Die
Aufgabe wird gemäß der Erfindung
weiterhin gelöst
durch eine Befestigungsvorrichtung gemäß Patentanspruch 12. Danach
ist vorgesehen, dass die Einstecklasche im Einsteckkanal dadurch verkeilt
wird, dass sich die Dicke des Einsteckkanals und korrespondierend
hierzu die Dicke der Einstecklasche in Steckrichtung verjüngt, so
dass beim Einstecken die Einstecklasche im Einsteckkanal verspannt
wird.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen jeweils in schematischen und teilweise stark vereinfachten
Darstellungen:
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1 ein
als Kopfschale ausgebildetes Zubehörteil und ein ausschnittsweise
dargestelltes Teilstück
einer Patientenliege vor der Befestigung der Kopfschale,
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2 eine
Darstellung zur Illustration der Befestigung der in 1 gezeigten
Kopfschale an der Patientenliege durch einen Einschwenkvorgang,
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3 eine
Querschnittsdarstellung im Befestigungsbereich zwischen der Kopfschale
und der Patientenliege zur Erläuterung
der Befestigungsvorrichtung des ersten in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsbeispiels,
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4 eine
Querschnittsdarstellung zur Erläuterung
einer zweiten Alternative der Befestigungsvorrichtung,
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5 eine
Querschnittsdarstellung zur Erläuterung
einer dritten Alternative der Befestigungsvorrichtung und
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6 eine
Querschnittsdarstellung zur Erläuterung
einer vierten Alternative der Befestigungsvorrichtung.
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In
den Figuren sind gleich wirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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Gemäß den 1 und 2 wird
bei einer Patientenliege 2 an deren stirnseitigem Ende
ein als Kopfschale 4 ausgebildetes Zubehörteil befestigt. Die
Kopfschale 4 weist hierzu eine Einstecklasche 6 und
die Patientenliege 2 einen Einsteckkanal 8 auf.
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Zum
Befestigen wird die Kopfschale 4 schräg entlang einer Einführrichtung 10 in
den Einsteckkanal 8 eingesteckt und anschließend in
Schwenkrichtung 12 eingeschwenkt. Durch das Einschwenken
wird die Einstecklasche 6 im Einsteckkanal 8 eingespannt oder
verkeilt, so dass diese im Einsteckkanal 8 spielfrei und
sicher gehalten ist. Die gestrichelte Darstellung der Kopfschale 4 zeigt
hierbei die Stellung der Kopfschale 4 vor dem Einschwenken.
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Insgesamt
wird die Kopfschale 4 im Ausführungsbeispiel horizontal an
die Patientenliege 2 angesteckt. Diese Horizontale definiert
zugleich eine Steckrichtung 14. Die Steckrichtung 14 ist
allgemein die Bewegungsrichtung, entlang der die Kopfschale 4 vom
in 1 dargestellten unbefestigten Zustand in den Endmontagezustand überführt wird.
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Wie
insbesondere aus der Darstellung in 3 zu entnehmen
ist, weist die Einstecklasche 6 an ihrem vorderen Ende
einen quer verlaufenden Widerhaken 16 auf, der als wulstartiger
Steg ausgebildet ist. Der Widerhaken 16 ist hierbei an
der Oberseite der Einstecklasche 6 angeordnet. Gleichzeitig weist
die Einstecklasche 6 an ihrem gegenüberliegenden Ende ein ebenfalls
quer zur Steckrichtung verlaufendes Spannelement 18 auf,
welches als wulstartiger Steg an der Unterseite der Einstecklasche 6 angeformt
ist. Das Spannelement 18 weist hierbei eine rechtwinklig
zur Unterseite der Einstecklasche 6 orientierte erste Spannfläche auf.
Gleichermaßen
ist am Wi derhaken 16 eine schräg zur Oberfläche der
Einstecklasche 6 orientierte zweite Spannfläche ausgebildet.
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Der
Einsteckkanal 8 ist im Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 in
etwa wannen- oder muldenförmig
ausgebildet. Neben zwei seitlichen Begrenzungswänden weist der Einsteckkanal 8 eine vordere,
untere Abstützfläche 20,
eine sich daran anschließende
Einführschräge 22,
einen sich hieran wiederum anschließenden Boden 24 als
tiefsten Punkt des Einsteckkanals 8 sowie eine Rückwand 26 auf.
Die Oberseite des Kanals ist im Wesentlichen gebildet durch ein
als Querstrebe ausgebildetes Widerlager. Beidseitig der Querstrebe 28 ist
der Einsteckkanal 8 nach oben hin offen. Und zwar weist
er zum stirnseitigen Vorderende 30 eine obere Einführöffnung 32 und
im Anschluss an die Querstrebe 28 eine weitere Öffnung 34 auf.
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Die
Querstrebe 28 bildet mit ihrer Unterseite eine obere zweite
Abstützfläche 36 aus.
Ihre rückseitige
Seitenfläche
ist korrespondierend zu der zweiten Spannfläche des Widerhakens 16 ebenfalls
schräg ausgebildet
und dient als Gegenspannfläche
für den Widerhaken 16.
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Der
Befestigungsmechanismus ergibt sich unmittelbar aus einem Vergleich
der Position der Einstecklasche 6 in einer Zwischenmontagestellung
(ohne Schraffur), mit der Position in der Montageendstellung (mit
Schraffur). Zunächst
wird die Einstecklasche 6 entlang der Einführrichtung 10 in
den Einsteckkanal 8 eingeschoben. Die Einführschräge 22 ist
hierbei unter einem zur Einführrichtung 10 korrespondierenden
Winkel angeordnet. Gleichzeitig wird die Einstecklasche 6 ein
Stück in
Steckrichtung 14 nach vorne bewegt und durch das Einschwenken gleitet
die zweite Spannfläche
des Widerhakens 16 an der Gegenspannfläche der Querstrebe 28 beim Einschwenken
entlang. Dadurch wird eine in Steckrichtung 14 wirkende
Spannkraft zwischen dem Widerhaken 16 und dem Spannelement 18 erzeugt,
die sich an der Querstrebe 28 bzw. der stirnseitigen Vorderwand
des Einsteckkanals 8 abstützen. Zum anderen wird die
Oberseite der Einstecklasche 6 gegen die obere Stützfläche 36 und
damit gegen die Querstrebe 28 von unten gepresst. Zugleich
kommt die Einstecklasche 6 mit ihrer Unterseite zum Aufliegen auf
die untere Abstützfläche 20.
Insgesamt ist dadurch die Einstecklasche 6 sowohl in Steckrichtung 14 als
auch in der Richtung senkrecht hierzu im Einsteckkanal 8 eingeklemmt
und formschlüssig
gehalten.
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Der
Abstand senkrecht zur Einsteckrichtung 14 zwischen den
beiden Abstützflächen 20, 36 entspricht
hierbei der Dicke der Einstecklasche 6 bzw. ist etwas geringfügiger, um
eine Klemmwirkung zwischen den beiden Abstützflächen 20, 36 zu
erzielen.
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Vorzugsweise
ist weiterhin vorgesehen, dass im Bereich des Widerhakens 16 zusätzlich eine
Verrastung mit der Querstrebe 28 vorgesehen ist. Hierzu sind
vorzugsweise an der zweiten Spannfläche und an der Gegenspannfläche der
Querstrebe 28 ein Schnappelement und eine Schnappaufnahme
ausgebildet. Das Schnappelement ist beispielsweise durch einen halbkreisförmig angeformten
Wulst und die Schnappaufnahme als eine korrespondierend hierzu ausgebildete
halbkreisförmige
Ausnehmung ausgebildet.
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Bei
der alternativen Ausführungsvariante
gemäß 4 ist
die Einstecklasche 6 abgekröpft ausgebildet und weist insgesamt
drei Teilstücke 38, 40, 42 auf,
nämlich
ein vorderes Teilstück 38,
ein mittleres Teilstück 40 sowie
ein hinteres Teilstück 42.
Weiterhin ist im Vergleich zu dem Ausführungsbeispiel nach 3 die
weitere Öffnung 34 entfallen.
Der Einsteckkanal 8 ist daher im Anschluss an die Einführöffnung 32 nach
oben geschlossen ausgebildet. In diesem Ausführungsbeispiel sind die beiden
Abstützflächen 20, 36 jeweils
auf gleicher Höhe
angeordnet und erstrecken sich in horizontaler Richtung. Die abgekröpfte Ausführung der
Einstecklasche 6 dient nunmehr quasi als Dickenausgleich,
um zu ermöglichen,
dass die Einstecklasche 6 zwischen den beiden Abstützflächen 20, 36 eingeklemmt
wird, dass also das hintere Teilstück 42 unter das Widerlager 28 geführt ist.
Im Anschluss an das Widerlager 28 ist eine nutartige Vertiefung
vorgesehen, in die der Widerhaken 16 eingreift und das
Widerlager 28 hintergreift. Die abgekröpfte Ausbildung erlaubt zudem, dass
die Oberseite des vorderen Teilstücks 38 mit der Oberseite
der Patientenliege 2 fluchtet, also in einer Ebene liegt
(nicht dargestellt).
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Der
Befestigungsmechanismus ist ähnlich
zu dem der Alternative nach 3 ausgebildet
und wird anhand des Vergleichs der beiden Positionen der Einstecklasche 6 in
der Vormontagestellung und der Endmontagestellung (ohne bzw. mit
Schraffur) deutlich.
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Bei
der dritten Ausführungsvariante
gemäß der 5 sind
nunmehr die beiden Abstützflächen 20, 36 unter
einem rechten Winkel zueinander angeordnet. Korrespondierend hierzu
ist die Einstecklasche 6 ebenfalls rechtwinklig abgekröpft und
weist zwei rechtwinklig zueinander angeordnete Teilstücke 38, 42 auf.
Die Einstecklasche 6 ist daher abgekröpft und stützt sich mit ihrem hinteren
Teilstück 42,
welches einen Anschlagschenkel bildet, an der zweiten Abstützfläche 36 ab.
Bei dieser Ausführungsvariante erstreckt
sich der Einsteckkanal 8 senkrecht zur Einsteckrichtung 14 in
die Tiefe. Insgesamt weist der Einsteckkanal 8 im Querschnitt
gesehen annähernd eine
Z-Geometrie auf. Das nach unten orientierte Teilstück des Einsteckkanals 8 weist
also seitliche Begrenzungswände
auf, die schräg
entgegen der Einsteckrichtung 14 angeordnet sind.
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Am
endseitigen Teilstück 42 ist
zusätzlich noch
der Widerhaken 16 angeformt, der das Widerlager 28 hintergreift.
Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Ausführungsbeispielen
wird durch den Widerhaken 16 ein senkrecht zur Steckrichtung 14 wirkender
Formschluss ausgebildet. Der in Steckrichtung 14 wirkende
Formschluss wird durch das rechtwinklige Abkröpfen der Einstecklasche 6 erzielt.
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Bei
den hier beschriebenen alternativen Ausführungsformen für die Befestigung
mittels des Einschwenkens der Einstecklasche 6 in den Einsteckkanal 8 ist
von besonderer Bedeutung, dass sich die Einführöffnung 22 in Steckrichtung 14 bis über die untere
Abstützfläche 20 hinaus
erstreckt, so dass sich die Einstecklasche 6 entlang der
Einführrichtung 10 am
Ende der unteren Abstützfläche 20 in
den Einsteckkanal 8 führen
lässt.
Weiterhin ist allen drei Ausführungsvarianten
gemeinsam, dass sich der Einsteckkanal 8 im Anschluss an
die untere Abstützfläche 20 nach
unten erweitert, so dass die Einstecklasche 6 unter und
gegen das Widerlager 28 geschoben werden kann.
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Im
Unterschied hierzu ist bei der Ausführungsvariante gemäß der 6 ein
Einschieben der Einstecklasche 50 in Steckrichtung 14 ausreichend. Hierbei
ist der Einsteckkanal 52 derart ausgebildet, dass er sich
in Einsteckrichtung 14 keilförmig verjüngt. Korrespondierend hierzu
verjüngt
sich auch die Einstecklasche 50. Durch Ineinandereinstecken
wird durch diese Maßnahme
eine Klemmbefestigung erzielt. Zusätzlich kann ein Arretierstift
oder sonstiger Haltemechanismus vorgesehen sein, um ein Herausrutschen
der Einstecklasche 50 aus dem Einsteckkanal 52 zu
verhindern.
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Sowohl
die Ausführungsvarianten
gemäß den 3 bis 5,
die auf dem Einschwenkmechanismus beruhen, als auch die Ausführungsvariante gemäß der 6 haben
gemeinsam, dass eine spielfreie Befestigung der Kopfschale 4 von
der Patientenliege 2 durch ein Einklemmen oder Einkeilen
der Einstecklasche 6, 50 im Einsteckkanal 8, 52 erfolgt.