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DE102004047509A1 - Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines Zubehörteils an einer Patientenliege - Google Patents

Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines Zubehörteils an einer Patientenliege Download PDF

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DE102004047509A1
DE102004047509A1 DE200410047509 DE102004047509A DE102004047509A1 DE 102004047509 A1 DE102004047509 A1 DE 102004047509A1 DE 200410047509 DE200410047509 DE 200410047509 DE 102004047509 A DE102004047509 A DE 102004047509A DE 102004047509 A1 DE102004047509 A1 DE 102004047509A1
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Abstract

Um eine sichere und einfache Befestigung eines Zubehörteils (4) an einer Patientenliege (2) zu ermöglichen, ist an der Patientenliege ein sich in eine Steckrichtung (14) erstreckender Einsteckkanal (8, 52) vorgesehen, in den eine Einstecklasche (6, 52) des Zubehörteils (4) eingesteckt wird. Der Einsteckkanal (8) weist hierbei eine obere Einführöffnung (32) sowie eine untere Abstützfläche (20) und eine zweite Abstützfläche (36) auf. Die Einstecklasche (6) wird durch schräges Einführen durch die Einführöffnung (32) und anschließendes Verschwenken zwischen die beiden Abstützflächen (20, 36) eingeklemmt. Zusätzlich ist weiterhin vorzugsweise ein Widerhaken (16) vorgesehen, mit dem die Einstecklasche (6) ein Widerlager (28) des Einsteckkanals (8) hintergreift. Mit diesem Steckbefestigungsmechanismus ist ein einfaches, einhändisches Anstecken und Lösen des Zubehörteils (4) ermöglicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung eines Zubehörteils oder sonstigen Gegenstands an einer Patientenliege.
  • Die Patientenliege dient der Lagerung eines Patienten in einer klinischen Arbeitsumgebung. Die Patientenliege kann sowohl fahrbar als auch ortsfest und im Hinblick auf unterschiedlichste Anforderungen ausgebildet sein, z.B. an die unterschiedlichen Anforderungen zur Gewinnung diagnostischer Bilder angepasst sein. Die Patientenliege ist üblicherweise derart konzipiert, dass sie möglichst vielseitig einsetzbar ist, d.h. dass sie für möglichst unterschiedliche Anforderungen und im Hinblick auf die individuellen Belange des Patienten angepasst werden kann.
  • Zur Erhöhung der Vielseitigkeit weist die Patientenliege üblicherweise zumindest eine Befestigungsvorrichtung auf, über die unterschiedliche Zubehörteile befestigt werden können. Ein derartiges Zubehörteil ist beispielsweise eine Tischverlängerung oder auch eine Kopfschale. Daneben können auch ein Tropf, eine Steuervorrichtung oder auch eine Monitoreinrichtung befestigt werden.
  • Insbesondere bei einer Kopfschale für die Durchführung einer Computertomographie in einer Computertomographie-Anlage ist es für die Gewinnung von scharfen Aufnahmen entscheidend, dass sich der Kopf während der Aufnahme nicht bewegt. Daher ist ein feste Fixierung der Kopfschale unerlässlich. Um eine möglichst einfache Handhabung zu ermöglichen, sollten Zubehörteile möglichst einfach an der Patientenliege zu befestigen sein.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfach zu handhabende und sichere Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines Zubehörteils an einer Patientenliege anzugeben.
  • Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch die Befestigungsvorrichtung mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1. Danach ist auf Seiten der Patientenliege ein Einsteckkanal vorgesehen. Dieser erstreckt sich in Richtung einer Steckrichtung, die insbesondere horizontal oder parallel zur Liegefläche der Patientenliege verläuft. Dieser Einsteckkanal weist im Bereich seines stirnseitigen Vorderendes eine untere Abstützfläche auf, oberhalb der er nach oben offen ist und eine Einführöffnung ausbildet. In Steckrichtung beabstandet von dieser Abstützfläche ist ein quer zur Steckrichtung verlaufendes Widerlager mit einer zweiten Abstützfläche vorgesehen. Zum Befestigen des Zubehörteils wird dieses mit einer Einstecklasche in den Einsteckkanal eingesteckt. Von wesentlicher Bedeutung ist hierbei die nach oben offene Ausbildung des Einsteckkanals mit der Einführöffnung. Die Einführöffnung erstreckt sich in Steckrichtung gesehen über die untere Abstützfläche hinaus, so dass zum Befestigen des Zubehörteils dieses mit der Einstecklasche voraus von schräg oben entlang einer Einführrichtung durch die Einführöffnung hindurch in den Einsteckkanal einsteckbar und durch eine einfache Schwenkbewegung nach unten in die horizontale Ausrichtung im Einsteckkanal verspannt und eingeklemmt wird. Durch das Einschwenken wird hierbei die Einstecklasche zwischen der unteren Abstützfläche und der zweiten Abstützfläche festgeklemmt.
  • Ein wesentlicher Vorteil bei dieser Ausgestaltung ist darin zu sehen, dass die Befestigung allein aufgrund der Schwenkbewegung vorgenommen wird, dass also keine zusätzlichen Befestigungsmechanismen, wie beispielsweise separate Spannelemente, vor- oder zurückspringende Federelemente od.dgl. notwendig sind. Dies erlaubt eine besonders einfache Handhabung mit nur einer Hand sowohl beim Befestigen als auch beim Ab montieren des Zubehörteils. Gleichzeitig ist durch das wechselseitige Abstützen und Klemmen zwischen den beiden Abstützflächen eine sichere Befestigung erzielt.
  • Gemäß einer zweckdienlichen Weiterbildung weist die Einstecklasche endseitig einen Widerhaken auf, mit dem sie das Abstützelement hintergreift. Es wird also hier zusätzlich ein Formschluss zwischen der Einstecklasche und dem Einsteckkanal ausgebildet.
  • Um ein automatisches Verkeilen und damit eine vollständig spielfreie Befestigung des Zubehörteils zu erreichen, ist gemäß einer zweckdienlichen Weiterbildung vorgesehen, dass die Einstecklasche beabstandet vom Widerhaken ein angeformtes Spannelement aufweist. Der lichte Abstand zum Widerhaken entspricht dabei dem Abstand zwischen dem Widerlager und dem stirnseitigen Vorderende. Durch das Einschwenken werden hierbei daher sowohl an einem Vorderende als auch an einen Rückende der Einstecklasche ein Formschluss mit dem Widerlager einerseits und mit dem Vorderende des Einführkanals andererseits ausgebildet, so dass die Einstecklasche insgesamt spielfrei eingekeilt ist.
  • Zum Verkeilen der Einstecklasche im Einsteckkanal ist hierbei zweckdienlicherweise vorgesehen, dass zumindest eines der Elemente Widerhaken, Spannelement, stirnseitiges Vorderende oder Widerlager eine schräg zur Steckrichtung verlaufende Spannfläche aufweist. Beim Einschwenkvorgang wird daher mit zunehmendem Einschwenkwinkel die Verspannung erhöht.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung weist der Einsteckkanal im Anschluss an die untere Abstützfläche eine Einführschräge auf, die in etwa entlang der Einführrichtung orientiert ist. Beim Einstecken der Einstecklasche wird diese daher entlang der Einführschräge geführt.
  • Vorzugsweise verlaufen beide Abstützflächen horizontal und in etwa parallel zur Steckrichtung. Hierbei bildet die zweite Abstützfläche insbesondere eine obere Abstützfläche und die Einstecklasche ist zwischen der oberen und der unteren Abstützfläche eingespannt.
  • In einer bevorzugten Ausbildung ist das Widerlager als Querstrebe ausgebildet und der Einsteckkanal ist im Anschluss an die Querstrebe nach oben offen. In diese Öffnung greift im montierten Zustand der stegartig ausgebildete Widerhaken ein.
  • Gemäß einer bevorzugten Alternative hierzu sind die beiden Abstützflächen unter einem Winkel zueinander angeordnet und die Einstecklasche weist einen entsprechend diesem Winkel abgekröpften Anschlagschenkel auf. Dieser Anschlagschenkel ist beispielsweise unter einem rechten Winkel zur Steckrichtung orientiert. Durch diese Maßnahme lässt sich die Bautiefe, also die Länge des Einsteckkanals in Steckrichtung sehr kurz halten.
  • Gemäß einer zweckdienlichen Weiterbildung ist weiterhin vorgesehen, dass der Abstand zwischen den beiden Abstützflächen, gemessen senkrecht zur Steckrichtung, weniger als die Dicke der Einstecklasche beträgt und diese quasi zum Dickenausgleich abgekröpft ist. Bei der horizontalen Anordnung beider Stützflächen wird durch diese Maßnahme erzielt, dass die Wandstärke der Kanalwandung nach oben im Bereich des Widerlagers ausreichend stark bemessen sein kann. Insbesondere ist hierbei vorgesehen, dass die zweite Abstützfläche unterhalb der oberen Abstützfläche angeordnet ist.
  • Zweckdienlicherweise ist die Befestigungsvorrichtung ausschließlich gebildet durch den Einsteckkanal mit seiner speziellen Formgebung sowie der Einstecklasche mit deren an den Einsteckkanal angepassten speziellen Formgebung. Es sind daher keine Arretier- oder Spannmittel notwendig, die angezogen oder gelöst werden müssten. Auch sind keine beweglichen oder federnd gelagerte Schnapp- oder Arretierelemente erforderlich. Dadurch, dass die Befestigungsvorrichtung nur durch den Einsteckkanal und die Einstecklasche gebildet ist und zur Befestigung lediglich eine Einschwenkbewegung erforderlich ist, lässt sich das Zubehörteil einfach und problemlos mit einer Hand sowohl befestigen als auch wieder entfernen.
  • Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung weiterhin gelöst durch eine Befestigungsvorrichtung gemäß Patentanspruch 12. Danach ist vorgesehen, dass die Einstecklasche im Einsteckkanal dadurch verkeilt wird, dass sich die Dicke des Einsteckkanals und korrespondierend hierzu die Dicke der Einstecklasche in Steckrichtung verjüngt, so dass beim Einstecken die Einstecklasche im Einsteckkanal verspannt wird.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen jeweils in schematischen und teilweise stark vereinfachten Darstellungen:
  • 1 ein als Kopfschale ausgebildetes Zubehörteil und ein ausschnittsweise dargestelltes Teilstück einer Patientenliege vor der Befestigung der Kopfschale,
  • 2 eine Darstellung zur Illustration der Befestigung der in 1 gezeigten Kopfschale an der Patientenliege durch einen Einschwenkvorgang,
  • 3 eine Querschnittsdarstellung im Befestigungsbereich zwischen der Kopfschale und der Patientenliege zur Erläuterung der Befestigungsvorrichtung des ersten in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiels,
  • 4 eine Querschnittsdarstellung zur Erläuterung einer zweiten Alternative der Befestigungsvorrichtung,
  • 5 eine Querschnittsdarstellung zur Erläuterung einer dritten Alternative der Befestigungsvorrichtung und
  • 6 eine Querschnittsdarstellung zur Erläuterung einer vierten Alternative der Befestigungsvorrichtung.
  • In den Figuren sind gleich wirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Gemäß den 1 und 2 wird bei einer Patientenliege 2 an deren stirnseitigem Ende ein als Kopfschale 4 ausgebildetes Zubehörteil befestigt. Die Kopfschale 4 weist hierzu eine Einstecklasche 6 und die Patientenliege 2 einen Einsteckkanal 8 auf.
  • Zum Befestigen wird die Kopfschale 4 schräg entlang einer Einführrichtung 10 in den Einsteckkanal 8 eingesteckt und anschließend in Schwenkrichtung 12 eingeschwenkt. Durch das Einschwenken wird die Einstecklasche 6 im Einsteckkanal 8 eingespannt oder verkeilt, so dass diese im Einsteckkanal 8 spielfrei und sicher gehalten ist. Die gestrichelte Darstellung der Kopfschale 4 zeigt hierbei die Stellung der Kopfschale 4 vor dem Einschwenken.
  • Insgesamt wird die Kopfschale 4 im Ausführungsbeispiel horizontal an die Patientenliege 2 angesteckt. Diese Horizontale definiert zugleich eine Steckrichtung 14. Die Steckrichtung 14 ist allgemein die Bewegungsrichtung, entlang der die Kopfschale 4 vom in 1 dargestellten unbefestigten Zustand in den Endmontagezustand überführt wird.
  • Wie insbesondere aus der Darstellung in 3 zu entnehmen ist, weist die Einstecklasche 6 an ihrem vorderen Ende einen quer verlaufenden Widerhaken 16 auf, der als wulstartiger Steg ausgebildet ist. Der Widerhaken 16 ist hierbei an der Oberseite der Einstecklasche 6 angeordnet. Gleichzeitig weist die Einstecklasche 6 an ihrem gegenüberliegenden Ende ein ebenfalls quer zur Steckrichtung verlaufendes Spannelement 18 auf, welches als wulstartiger Steg an der Unterseite der Einstecklasche 6 angeformt ist. Das Spannelement 18 weist hierbei eine rechtwinklig zur Unterseite der Einstecklasche 6 orientierte erste Spannfläche auf. Gleichermaßen ist am Wi derhaken 16 eine schräg zur Oberfläche der Einstecklasche 6 orientierte zweite Spannfläche ausgebildet.
  • Der Einsteckkanal 8 ist im Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 in etwa wannen- oder muldenförmig ausgebildet. Neben zwei seitlichen Begrenzungswänden weist der Einsteckkanal 8 eine vordere, untere Abstützfläche 20, eine sich daran anschließende Einführschräge 22, einen sich hieran wiederum anschließenden Boden 24 als tiefsten Punkt des Einsteckkanals 8 sowie eine Rückwand 26 auf. Die Oberseite des Kanals ist im Wesentlichen gebildet durch ein als Querstrebe ausgebildetes Widerlager. Beidseitig der Querstrebe 28 ist der Einsteckkanal 8 nach oben hin offen. Und zwar weist er zum stirnseitigen Vorderende 30 eine obere Einführöffnung 32 und im Anschluss an die Querstrebe 28 eine weitere Öffnung 34 auf.
  • Die Querstrebe 28 bildet mit ihrer Unterseite eine obere zweite Abstützfläche 36 aus. Ihre rückseitige Seitenfläche ist korrespondierend zu der zweiten Spannfläche des Widerhakens 16 ebenfalls schräg ausgebildet und dient als Gegenspannfläche für den Widerhaken 16.
  • Der Befestigungsmechanismus ergibt sich unmittelbar aus einem Vergleich der Position der Einstecklasche 6 in einer Zwischenmontagestellung (ohne Schraffur), mit der Position in der Montageendstellung (mit Schraffur). Zunächst wird die Einstecklasche 6 entlang der Einführrichtung 10 in den Einsteckkanal 8 eingeschoben. Die Einführschräge 22 ist hierbei unter einem zur Einführrichtung 10 korrespondierenden Winkel angeordnet. Gleichzeitig wird die Einstecklasche 6 ein Stück in Steckrichtung 14 nach vorne bewegt und durch das Einschwenken gleitet die zweite Spannfläche des Widerhakens 16 an der Gegenspannfläche der Querstrebe 28 beim Einschwenken entlang. Dadurch wird eine in Steckrichtung 14 wirkende Spannkraft zwischen dem Widerhaken 16 und dem Spannelement 18 erzeugt, die sich an der Querstrebe 28 bzw. der stirnseitigen Vorderwand des Einsteckkanals 8 abstützen. Zum anderen wird die Oberseite der Einstecklasche 6 gegen die obere Stützfläche 36 und damit gegen die Querstrebe 28 von unten gepresst. Zugleich kommt die Einstecklasche 6 mit ihrer Unterseite zum Aufliegen auf die untere Abstützfläche 20. Insgesamt ist dadurch die Einstecklasche 6 sowohl in Steckrichtung 14 als auch in der Richtung senkrecht hierzu im Einsteckkanal 8 eingeklemmt und formschlüssig gehalten.
  • Der Abstand senkrecht zur Einsteckrichtung 14 zwischen den beiden Abstützflächen 20, 36 entspricht hierbei der Dicke der Einstecklasche 6 bzw. ist etwas geringfügiger, um eine Klemmwirkung zwischen den beiden Abstützflächen 20, 36 zu erzielen.
  • Vorzugsweise ist weiterhin vorgesehen, dass im Bereich des Widerhakens 16 zusätzlich eine Verrastung mit der Querstrebe 28 vorgesehen ist. Hierzu sind vorzugsweise an der zweiten Spannfläche und an der Gegenspannfläche der Querstrebe 28 ein Schnappelement und eine Schnappaufnahme ausgebildet. Das Schnappelement ist beispielsweise durch einen halbkreisförmig angeformten Wulst und die Schnappaufnahme als eine korrespondierend hierzu ausgebildete halbkreisförmige Ausnehmung ausgebildet.
  • Bei der alternativen Ausführungsvariante gemäß 4 ist die Einstecklasche 6 abgekröpft ausgebildet und weist insgesamt drei Teilstücke 38, 40, 42 auf, nämlich ein vorderes Teilstück 38, ein mittleres Teilstück 40 sowie ein hinteres Teilstück 42. Weiterhin ist im Vergleich zu dem Ausführungsbeispiel nach 3 die weitere Öffnung 34 entfallen. Der Einsteckkanal 8 ist daher im Anschluss an die Einführöffnung 32 nach oben geschlossen ausgebildet. In diesem Ausführungsbeispiel sind die beiden Abstützflächen 20, 36 jeweils auf gleicher Höhe angeordnet und erstrecken sich in horizontaler Richtung. Die abgekröpfte Ausführung der Einstecklasche 6 dient nunmehr quasi als Dickenausgleich, um zu ermöglichen, dass die Einstecklasche 6 zwischen den beiden Abstützflächen 20, 36 eingeklemmt wird, dass also das hintere Teilstück 42 unter das Widerlager 28 geführt ist. Im Anschluss an das Widerlager 28 ist eine nutartige Vertiefung vorgesehen, in die der Widerhaken 16 eingreift und das Widerlager 28 hintergreift. Die abgekröpfte Ausbildung erlaubt zudem, dass die Oberseite des vorderen Teilstücks 38 mit der Oberseite der Patientenliege 2 fluchtet, also in einer Ebene liegt (nicht dargestellt).
  • Der Befestigungsmechanismus ist ähnlich zu dem der Alternative nach 3 ausgebildet und wird anhand des Vergleichs der beiden Positionen der Einstecklasche 6 in der Vormontagestellung und der Endmontagestellung (ohne bzw. mit Schraffur) deutlich.
  • Bei der dritten Ausführungsvariante gemäß der 5 sind nunmehr die beiden Abstützflächen 20, 36 unter einem rechten Winkel zueinander angeordnet. Korrespondierend hierzu ist die Einstecklasche 6 ebenfalls rechtwinklig abgekröpft und weist zwei rechtwinklig zueinander angeordnete Teilstücke 38, 42 auf. Die Einstecklasche 6 ist daher abgekröpft und stützt sich mit ihrem hinteren Teilstück 42, welches einen Anschlagschenkel bildet, an der zweiten Abstützfläche 36 ab. Bei dieser Ausführungsvariante erstreckt sich der Einsteckkanal 8 senkrecht zur Einsteckrichtung 14 in die Tiefe. Insgesamt weist der Einsteckkanal 8 im Querschnitt gesehen annähernd eine Z-Geometrie auf. Das nach unten orientierte Teilstück des Einsteckkanals 8 weist also seitliche Begrenzungswände auf, die schräg entgegen der Einsteckrichtung 14 angeordnet sind.
  • Am endseitigen Teilstück 42 ist zusätzlich noch der Widerhaken 16 angeformt, der das Widerlager 28 hintergreift. Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Ausführungsbeispielen wird durch den Widerhaken 16 ein senkrecht zur Steckrichtung 14 wirkender Formschluss ausgebildet. Der in Steckrichtung 14 wirkende Formschluss wird durch das rechtwinklige Abkröpfen der Einstecklasche 6 erzielt.
  • Bei den hier beschriebenen alternativen Ausführungsformen für die Befestigung mittels des Einschwenkens der Einstecklasche 6 in den Einsteckkanal 8 ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Einführöffnung 22 in Steckrichtung 14 bis über die untere Abstützfläche 20 hinaus erstreckt, so dass sich die Einstecklasche 6 entlang der Einführrichtung 10 am Ende der unteren Abstützfläche 20 in den Einsteckkanal 8 führen lässt. Weiterhin ist allen drei Ausführungsvarianten gemeinsam, dass sich der Einsteckkanal 8 im Anschluss an die untere Abstützfläche 20 nach unten erweitert, so dass die Einstecklasche 6 unter und gegen das Widerlager 28 geschoben werden kann.
  • Im Unterschied hierzu ist bei der Ausführungsvariante gemäß der 6 ein Einschieben der Einstecklasche 50 in Steckrichtung 14 ausreichend. Hierbei ist der Einsteckkanal 52 derart ausgebildet, dass er sich in Einsteckrichtung 14 keilförmig verjüngt. Korrespondierend hierzu verjüngt sich auch die Einstecklasche 50. Durch Ineinandereinstecken wird durch diese Maßnahme eine Klemmbefestigung erzielt. Zusätzlich kann ein Arretierstift oder sonstiger Haltemechanismus vorgesehen sein, um ein Herausrutschen der Einstecklasche 50 aus dem Einsteckkanal 52 zu verhindern.
  • Sowohl die Ausführungsvarianten gemäß den 3 bis 5, die auf dem Einschwenkmechanismus beruhen, als auch die Ausführungsvariante gemäß der 6 haben gemeinsam, dass eine spielfreie Befestigung der Kopfschale 4 von der Patientenliege 2 durch ein Einklemmen oder Einkeilen der Einstecklasche 6, 50 im Einsteckkanal 8, 52 erfolgt.

Claims (12)

  1. Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines Zubehörteils (4) an einer Patientenliege (2), wobei auf Seiten der Patientenliege (2) ein sich in eine Steckrichtung (14) erstreckender Einsteckkanal (8) vorgesehen ist, in den eine Einstecklasche (6) des Zubehörteils (4) einsteckbar ist, und der im Bereich seines stirnseitigen Vorderendes eine untere Abstützfläche (20) aufweist, oberhalb der er offen ist und eine Einführöffnung (32) ausbildet, und wobei in Steckrichtung (14) beabstandet von der unteren Abstützfläche (20) ein quer zur Steckrichtung (14) verlaufendes Widerlager (28) mit einer zweiten Abstützfläche (36) vorgesehen ist, derart, dass ein schräges Einführen der Einstecklasche (6) durch die Einführöffnung (32) in den Einsteckkanal (8) entlang einer Einführrichtung (10) ermöglicht ist und durch Herabschwenken der Einstecklasche (6) diese gegen die beiden Abstützflächen (20, 36) gepresst und dadurch im Einsteckkanal (8) eingeklemmt wird.
  2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Einstecklasche (6) einen Widerhaken aufweist, mit dem sie das Widerlager (28) hintergreift.
  3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 2, bei der die Einstecklasche (6) beabstandet vom Widerhaken (16) ein angeformtes Spannelement (18) aufweist, wobei der lichte Abstand zum Widerhaken (16) dem Abstand zwischen dem Widerlager (28) und dem stirnseitigen Vorderende (36) des Einsteckkanals (8) entspricht, so dass in der montierten Stellung die Einstecklasche (6) spielfrei eingekeilt ist.
  4. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, bei der zumindest eines der Elemente Widerhaken (16), Spannelement (18), stirnseitiges Vorderende (30) oder Widerlager (28) eine schräg zur Steckrichtung (14) verlaufende Spannfläche auf weist, derart, dass mit zunehmendem Einschwenken der Einstecklasche (6) diese zunehmend verspannt wird.
  5. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Einsteckkanal (8) im Anschluss an die untere Abstützfläche (20) eine Einführschräge (22) aufweist, die in etwa entlang der Einführrichtung (14) orientiert ist.
  6. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die beiden Abstützflächen (20, 36) parallel zur Steckrichtung (14) verlaufen.
  7. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, bei der das Widerlager (28) als Querstrebe ausgebildet ist, der Einsteckkanal (8) im Anschluss an die Querstrebe nach oben offen ist und in diese Öffnung (34) im montierten Zustand der Widerhaken (16) eingreift.
  8. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die beiden Abstützflächen (20, 36) unter einem Winkel zueinander angeordnet sind und die Einstecklasche (6) einen entsprechend diesem Winkel abgekröpften Anschlagschenkel (42) aufweist.
  9. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder 7, bei der die beiden Abstützflächen (20, 36) senkrecht zur Steckrichtung (14) weniger als die Dicke der Einstecklasche (6) beabstandet sind und die Einstecklasche (6) abgekröpft ist.
  10. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die zweite Abstützfläche (36) unterhalb der oberen Abstützfläche (20) angeordnet ist.
  11. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die ausschließlich gebildet ist durch den Einsteckkanal (8) mit seiner speziellen Formgebung und der Einsteck lasche (6) mit deren an den Einsteckkanal (8) angepassten speziellen Formgebung.
  12. Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines Zubehörteils (4) an einer Patientenliege (2), wobei auf Seiten der Patientenliege (2) ein sich in eine Steckrichtung (14) erstreckender Einsteckkanal (52) vorgesehen ist, dessen Dicke sich in Steckrichtung (14) zunehmend verjüngt und in den eine Einstecklasche (50) des Zubehörteils (6) einsteckbar ist, die sich in Steckrichtung (14) ebenfalls zunehmend verjüngt, so dass beim Einstecken die Einstecklasche (50) im Einsteckkanal (52) verspannt wird.
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