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DE102004037996A1 - Vorrichtung zum Aufschneiden von Lebensmitteln - Google Patents

Vorrichtung zum Aufschneiden von Lebensmitteln Download PDF

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DE102004037996A1
DE102004037996A1 DE200410037996 DE102004037996A DE102004037996A1 DE 102004037996 A1 DE102004037996 A1 DE 102004037996A1 DE 200410037996 DE200410037996 DE 200410037996 DE 102004037996 A DE102004037996 A DE 102004037996A DE 102004037996 A1 DE102004037996 A1 DE 102004037996A1
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knife
cutting device
cutting
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DE200410037996
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Ralf-Peter Müller
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GEA CFS Buehl GmbH
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CFS Kempten GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schneidevorrichtung für Produkte insbesondere zum Aufschneiden von Lebensmittelriegeln mit einer Schneidebene, in der sich die Schneide eines rotatorisch angetriebenen Messers bewegt. Eine Rotationsachse senkrecht zur Schneidebene, um die über einen Rotor das Messer rotiert, ist in dieser Schneidebene verschiebbar, wodurch eine Verbesserung des Schneidergebnisses durch Anpassung der Messerposition an das auf einer Produktauflage befindliche, aufzuschneidende Produkt erreicht wird. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Aufschneiden von Lebensmitteln mit einer Schneidevorrichtung mit einem in der Schneidebene verschiebbaren Messer und eine Schneidevorrichtung mit einer Produktauflage mit Seitenanschlag und einem rotierend angetriebenen Messer.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schneidevorrichtung für Produkte insbesondere zum Aufschneiden von Lebensmittelriegeln mit einer Schneidebene, in der sich die Schneide eines rotatorisch angetriebenen Messers bewegt. Eine Rotationsachse senkrecht zur Schneidebene, um die über einen Rotor das Messer rotiert, ist in dieser Schneidebene verschiebbar, wodurch eine Verbesserung des Schneidergebnisses durch Anpassung der Messerposition an das auf einer Produktauflage befindliche, aufzuschneidende Produkt erreicht wird. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Aufschneiden von Lebensmitteln mit einer Schneidevorrichtung mit einer in der Schneidebene verschiebbaren Rotationsachse, um die über einen Rotor das Messer rotiert und eine Schneidevorrichtung mit einer Produktauflage mit Seitenanschlag und einem rotierend angetriebenen Messer.
  • Schneidevorrichtungen dieser Art, die auch als Slicer bekannt sind, dienen zum Aufschneiden von Lebensmittelriegeln, beispielsweise Wurst, Schinken, Speck, Käse, Fleisch und dergleichen und sind aus dem Stand der Technik bekannt.
  • Solche Schneidemaschinen arbeiten mit einer sehr hohen Schneidfolge. Damit die nach Größe, Form und Konsistenz verschiedenen Lebensmittel im Langzeitbetrieb exakt aufgeschnitten werden können, müssen Messer und aufzuschneidendes Produkt stets in eine Relativposition zueinander gebracht werden, die optimale Schnittbedingungen hinsichtlich des Einschnittwinkels und der Schnitttiefe bietet.
  • Eine bekannte Möglichkeit, dies zu gewährleisten, ist, eine bewegliche Produktauflage in ihrer Position einem Messer mit ortsfester Rotationsachse anzupassen. Dabei müssen auch entsprechende Vorrichtungen zur Zuführung des Schneidguts und zum Abtransport der geschnittenen Scheiben entsprechend verstellbar ausgeführt sein. Als Nachteil hat sich der zeitaufwändige Umbau solcher Vorrichtungen bei einem Produktwechsel herausgestellt.
  • Es ist weiterhin bekannt, die Position des Messers über einen Verstellmechanismus zu verändern, während Produktauflage und Transportvorrichtungen ortsfest ausgeführt sind. Eine Vorrichtung dieser Art ist aus der EP 1 020 260 A2 und DE 10148 595 A1 bekannt. Diese Vorrichtungen haben den Nachteil, dass sie entweder nur reine Linear- oder ausschließlich Schwenk-, d.h. Drehbewegungen ausführen können, dass des weiteren ihre aufwendige Mechanik nahe an den Lebensmitteln arbeitet, was aus hygienischer Sicht unvorteilhaft ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine vorbeschriebene Schneidvorrichtung mit einer in der Schneidebene verstellbaren Rotationsachse, um die über einen Rotor das Messer rotiert, zur Verfügung zu stellen, die die Nachteile des Stands der Technik nicht aufweist.
  • Gelöst wird die Aufgabe mit einer Schneidvorrichtung gemäß dem Patentanspruch 1. Vorteilhafte Ausführung sind in den Unteransprüchen 2–11 beschrieben.
  • Es war für den Fachmann überaus erstaunlich und nicht zu erwarten, dass die erfindungsgemäße Schneidvorrichtung mit einer Verstellvorrichtung, die zwei im Wesentlichen nebeneinander angeordnete Linearverschiebemittel zwischen dem Messer und/oder Messerhalter und dem Maschinengehäuse aufweist, eine nahezu beliebige zweidimensionale Bewegbarkeit des Messers und/oder des Messerhalters in der Schneidebene ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung zwei Linearverschiebemittel auf, die drehbar mit dem Messer und/oder Messerhalter verbunden sind.
  • Die beiden Linearverschiebemittel führen lineare Bewegungen, Verschiebungen, relativ zum Maschinengehäuse aus. Dabei ist jede Richtung der Bewegung denkbar, vorzugsweise jedoch erfolgen die Verschiebungen im wesentlichen horizontal. Die Linearverschiebemittel können Pneumatikzylinder oder Elektromotoren mit einem Getriebe sein, das eine rotative in eine lineare Bewegung umwandelt. Vorzugsweise sind die Elektromotoren Servomotoren.
  • Die Linearverschiebemittel sind nebeneinander, vorzugsweise in der Schneidebene oder einer Ebene parallel zur Schneidebene des Messers im Maschinengehäuse angeordnet. Besonders bevorzugt sind die Linearverschiebemittel parallel zueinander angeordnet.
  • Bevorzugt weist eines der zwei Linearverschiebemittel ein weiteres Drehmittel auf.
  • Eine gleichzeitige und gleichgerichtete Betätigung mit gleicher Geschwindigkeit beider Linearverschiebemittel bewegen den Messerhalter und/oder das Messer linear, vorzugsweise horizontal, in der Schneidebene.
  • Die Betätigung nur eines der Linearverschiebemittel versetzt den Messerhalter und/oder das Messer in eine Rotationsbewegung um eine Achse parallel zur Rotationsachse des Messers. Der Fachmann erkennt, dass die genannte Rotationsachse in diesem Fall die drehbar ausgeführte Verbindung zwischen dem stillstehenden Linearverschiebemittel und dem Messerhalter und/oder dem Messer ist. Diese bleibt jedoch nicht ortsfest, wenn beide vorbeschriebenen Bewegungen kombiniert werden. Weiterhin erkennt der Fachmann, dass mit der vorbeschriebene Linearbewegung und der Rotation nahezu beliebige Bewegungsfreiheiten des Messerhalters und/oder des Messers in der Schneidebene zur Verfügung stehen.
  • Die Kombination der rotatorischen und der translatorischen Bewegung des Messerhalters und/oder des Messers in der Schneidebene erlaubt eine vorteilhafte Anpassung der Schneidvorrichtung an die aufzuschneidenden Produkte, insbesondere die Anpassung des Eintauchwinkels und der Schnitttiefe des Messers.
  • Weiterhin bevorzugt sind beide drehbaren Verbindungen an der Seite des Messers und/oder des Messerhalters angeordnet, die dem Maschinengehäuse am nächsten liegt, so dass alle Komponenten des Verstellmechanismus zwischen Maschinengehäuse und Messer und/oder Messerhalter angeordnet sind. Dadurch entsteht eine aus hygienischer Sicht vorteilhafte räumliche Trennung des Verstellmechanismus von dem Lebensmittel und die Vorrichtung ist einfacher zu reinigen.
  • Als Messer kommen für die Schneidvorrichtung nach dieser Erfindung alle dem Fachmann bekannten Messer in Betracht, bevorzugt werden Sichelmesser, Kreismesser oder Schneckenmesser eingesetzt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Betätigung der Linearverschiebemittel der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung von Hand vorgesehen.
  • Weiterhin bevorzugt werden die Linearverschiebemittel mit einem Antrieb betätigt. Die Ausgestaltungsform erlaubt insbesondere eine automatische Ausrichtung der Position des Messerhalters und/oder des Messers vor oder während des Aufschnitts des jeweiligen Lebensmittelriegels. Die Ausrichtungsdaten können vorgegebene Daten oder Daten sein, die sich aufgrund einer Vermessung des Produktes, insbesondere dessen Durchmessers ergeben. Die Vermessung des Produktes kann vor dem Aufschneiden und während des Aufschneidens erfolgen und die Position entsprechend angepasst werden.
  • Die Ausrichtungsdaten werden bevorzugt nach dem Schnitt durch beispielsweise optisches Vermessen der Lage und der Geometrie des Schnittguts regelungstechnisch angepasst.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren zum Aufschneiden von Lebensmitteln mit einer Schneidevorrichtung mit einer in der Schneidebene verschiebbaren Rotationsachse des Messers.
  • Bekannte Verfahren nutzen die Verstellmöglichkeit von Schneidevorrichtungen um das Messer optimal zu dem aufzuschneidenden Lebensmittel zu positionieren. Dies geschieht zum Beispiel bei dem Wechsel des Produktes, wenn ein nachfolgendes, aufzuschneidendes Produkt andere Eigenschaften hat als das vorhergehende. Das Verfahren reicht aus zum Aufschneiden von Lebensmittelriegeln mit über ihrer Länge gleichbleibenden Eigenschaften. Es wird jedoch Lebensmitteln mit variierenden Abmaßen, wie insbesondere Naturprodukten, Rohschinken und Käselaiben nicht gerecht.
  • Eine zusätzliche Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, das diesen Nachteil des Standes der Technik nicht aufweist.
  • Gelöst wird die Aufgabe mit einem Verfahren nach Anspruch 12, eine bevorzugte Ausführungsform ist in dem Unteranspruch 13 formuliert.
  • Es gelingt mit dem erfindungsgemäßen Verfahren in erstaunlicher Weise, die Schneidergebnisse, insbesondere von Produkten mit variierenden Abmaßen, zu verbessern, indem die Position des Messers relativ zum aufzuschneidenden Produkt optimal eingestellt wird.
  • Zunächst sind die Eigenschaften des aufzuschneidenden Produkts zu ermitteln, insbesondere seine Abmaße, wie beispielsweise Höhe und Breite. Dazu werden entsprechend geeignete Messmittel, vorzugsweise ein optisches Mittel, besonders bevorzugt eine Kamera eingesetzt. Die Ermittlung der Eigenschaften erfolgt vor dem Schnitt an einer Stelle des noch ungeschnittenen Produktes, oder während des Schnitts, oder nach dem Schnitt an einer aufgeschnittenen Scheibe. Das Produkt kann aber auch vor dem Schneiden vermessen, die Daten gespeichert und während des Aufschneidens zur Positionierung des Messers herangezogen werden.
  • Vorteilhafterweise wird zur Umsetzung des Messergebnisses ein Mittel der elektronischen Datenverarbeitung genutzt, das aus den ermittelten Abmaßen des Produkts die optimale Messerposition errechnet, entsprechende Steuersignale erzeugt und diese an die Schneidvorrichtung weitergibt.
  • Die Schneidvorrichtung ist entsprechend so gestaltet, dass die Steuersignale dann die Verstellung der Messerposition bewirken.
  • Als Mittel zum Vermessen des Lebensmittelprodukts sind alle bekannten und geeigneten Messmethoden denkbar, vorzugsweise wird jedoch ein optisches Messgerät eingesetzt. Vorteilhaft werden die Messergebnisse als elektronische Daten zur weiteren Verarbeitung bereitgestellt.
  • Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine Schneidvorrichtung mit einer Produktauflage mit Seitenanschlag und einem rotierend angetriebenen Messer. Der Seitenanschlag der Produktauflage hat die Aufgabe den Lebensmittelriegel abzustützen und den horizontal wirkenden Anteil der Kräfte, die beim Schneiden durch das rotierende Messer auf das Produkt eingeprägt werden, aufzunehmen. Dieser Seitenanschlag ist bei bekannten Aufschneidemaschinen auf der vom Bediener entfernten Seite der Produktauflage angebracht und somit dem Maschinengehäuse zugewandt. Entsprechend ist die Rotationsrichtung des Messers ausgerichtet.
  • Beim Eindringen des Schneidmessers in das aufzuschneidende Produkt werden kleine Produktpartikel sowie aus dem Produkt austretende Flüssigkeiten aus dem Schnitt herausgeschleudert, und zwar im Wesentlichen in die Richtung des Seitenanschlags, wodurch der Bediener unbeeinträchtigt bleibt. Die beschriebenen Schneidabfälle sammeln sich unterhalb des Schneidkopfes mit der Gefahr, auf den Boden zu gelangen und/oder an der Maschinengehäusewand dahinter an.
  • Der beschriebene Bereich zwischen Maschinengehäuse und Messer, sowie unterhalb des Messers ist schlecht zugänglich und die Reinigung dieses Bereiches ist umständlich und zeitaufwändig.
  • Da mit den beschriebenen Aufschneidemaschinen verderbliches Schnittgut verarbeitet wird, ist eine regelmäßige Reinigung aus hygienischen Gründen notwendig. Aus Sicherheitsgründen kann die Maschine während der Reinigungsarbeiten nicht arbeiten. Es kommt es zu unwirtschaftlichen Stillstandzeiten.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schneidvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist.
  • Erfindungsgemäß wird dies durch eine Schneidvorrichtung gemäß Patentanspruch 14 erreicht. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den Ansprüchen 15 und 16 beansprucht.
  • Die Produktauflage einer erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung besteht aus einer Auflagefläche und einem Seitenanschlag, der so angeordnet ist, dass sich das aufzuschneidende Lebensmittelprodukt zwischen dem Seitenanschlag und dem Maschinengehäuse befindet.
  • Die Drehrichtung des rotierenden Messers ist entsprechend so ausgerichtet, dass das Einschneiden in das Produkt zum Seitenanschlag hin erfolgt.
  • Überraschenderweise ist diese erfindungsgemäße Vorrichtung geeignet, den Reinigungsaufwand an der Schneidvorrichtung erheblich zu verringern. Verschmutzungen des Maschinengehäuses und des Bodenbereichs zwischen Messer und Maschinengehäuse treten praktisch nicht auf.
  • Das beim Schneiden in das Lebensmittelprodukt herausgeschleuderte Material wird nicht in Richtung Maschinengehäuse geschleudert, sondern in entgegengesetzter Richtung.
  • Die Reinigung des Bereichs vor der Schneidvorrichtung ist erheblich leichter und die Entsorgung der Schneidreste während des laufenden Betriebs der Maschine möglich.
  • Bevorzugt wird der Bereich vor der Maschine durch einen Schmutzfänger vor Verschmutzung geschützt, so dass sich dort ein Bediener aufhalten kann. Besonders bevorzugt ist die Verwendung von austauschbaren, teilweise behälterförmigen Trennwänden, die bei Erreichen eines bestimmten Verschmutzungsgrades oder beispielsweise bei einem Produktwechsel ausgetauscht werden können. In einer ganz besonders bevorzugten Ausführung ist die Trennwand durchsichtig vorgesehen, insbesondere aus Kunststoff.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Zeichnungen beschrieben. Diese erläuternden Beispiele schränken den allgemeinen Charakter der Erfindung nicht ein.
  • 1 zeigt eine Ausführung der Erfindung mit parallel angeordneten Linearverschiebemitteln, sowie eine erfindungsgemäße Produktauflage mit Seitenanschlag.
  • 2 zeigt die Ausführungsform wie 1 mit veränderter Position des Messerhalters.
  • 3 zeigt eine alternative Ausführung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der die Linearverschiebemittel nicht parallel angeordnet sind.
  • 4 zeigt die Vorrichtung nach 3 mit anderer Relativposition zwischen Messerhalter und Produktauflage.
  • 5 zeigt eine Vorrichtung zum Aufschneiden von Lebensmitteln mit einer Produktauflage und einem erfindungsgemäßen Seitenanschlag.
  • Die Schneidvorrichtung in der Ausführungsform nach 1 umfasst ein Maschinengehäuse 1 und einen Messerhalter 2, daran angeordnet ein Messer 9, hier schematisch als Kreismesser mit einem Rotor 8 dargestellt. Darunter ist eine Produktauflage 10 dargestellt, auf der das aufzuschneidende Lebensmittel (nicht dargestellt) liegt.
  • Zwei Linearverschiebemittel 3 und 4 sind im Maschinengehäuse 1 angeordnet. Die Verbindung 6 verbindet das Linearverschiebemittels 4 mit dem Messerhalter 2 und ist drehbar ausgeführt. Das Linearverschiebemittel 3 ist über ein weiteres Drehmittel 7 und die drehbare Verbindung 5 ebenfalls am Messerhalter 2 befestigt. Das zusätzliche Drehmittel 7 ist hier als Gelenk dargestellt.
  • Der Fachmann versteht, dass das zusätzliche Drehmittel 7 ein notwendiges Element der vorliegenden Kinematik ist, dass jedoch Art und Position an einem der Linearverschiebemittel 3 und 4 des Drehmittels 7 beliebig sind.
  • Die Doppelpfeile A und B kennzeichnen die Bewegungsrichtungen der Linearverschiebemittel 3 und 4. Gleich schnelle Bewegungen in dieselbe Richtung beider Linearverschiebemittel 3 und 4 verschieben den Messerhalter 2 horizontal. Ungleiche Bewegungen der zwei Linearverschiebemittel 3 und 4, beispielsweise unterschiedliche Geschwindigkeiten, unterschiedliche Richtungen oder Stillstand eines der Linearverschiebemittel, versetzten den Messerhalter 2 in eine Rotationsbewegung, die durch den Doppelpfeil C dargestellt ist.
  • Durch die Kombination beider Bewegungen, der Rotation und der Linearverschiebung des Messerhalters 2 ist das Messer 9 in der Schneidebene beliebig positionierbar.
  • 2 zeigt die Ausführungsform der Schneidevorrichtung aus 1, jedoch mit vertikal und horizontal ausgelenktem Messer 9. Der Messerhalter 2 hat gegenüber der Darstellung in 1 eine Rotationsbewegung um die drehbare Verbindung 6 ausgeführt, sowie eine Translationsbewegung weg vom Maschinengehäuse.
  • Das erste Linearverschiebemittel 3 ist geringfügig, das zweite Linearverschiebemittel 4 ist stärker verschoben.
  • In 3 ist eine alternative Ausführungsform der Schneidevorrichtung dargestellt, die zwei nicht parallel angeordnete Linearverschiebemittel 3 und 4 aufweist. Das zusätzliche Drehmittel 7 ist am Linearverschiebemittel 3 angeordnet und befindet sich in diesem Beispiel innerhalb des Maschinengehäuses 1.
  • In dieser Ausführungsform sind die Bewegungen der Linearverschiebemittel 3 und 4, dargestellt durch die Doppelpfeile A und B ebenfalls nicht parallel. Eine Bewegung B des Linearverschiebemittels 3 enthält sowohl eine vertikalen als auch einen horizontalen Anteil.
  • Die reine Translationsbewegung des Messerhalters 2 wird in diesem Falle dadurch erreicht, dass die Bewegung A des Linearverschiebemittels 4 gleich schnell und gleich gerichtet ist wie der horizontale Anteil der Bewegung B des Linearverschiebemittels 3.
  • In anderen Fällen wird auch bei diesem Ausführungsbeispiel der Messerhalter 2 in eine Rotationsbewegung versetzt, die durch den Doppelpfeil C dargestellt ist. Drehpunkt ist die drehbare Verbindung 6.
  • 4 zeigt das Ausführungsbeispiel nach 3 in einer translatorisch und rotatorisch veränderten Position. Das erste Linearverschiebemittel 3 hat eine geringere Verschiebung vom Maschinengehäuse 1 weg ausgeführt, als das Linearverschiebemittel 4.
  • Der Messerhalter 2 ist durch die lineare Bewegung weiter vom Maschinengehäuse 1 entfernt und durch die Rotation so um den Drehpunkt geschwenkt, dass das Messer 9 nach oben ausgelenkt ist.
  • 5 zeigt eine erfindungsgemäße Schneidvorrichtung mit einem Maschinengehäuse 1 und einem Rotorträger 2 mit einem rotierenden Kreismesser 9 an einem Rotor 8, sowie einer Produktauflage 10, an der ein Seitenanschlag 11 so angeordnet ist, dass das aufzuschneidende Produkt P zwischen dem Seitenanschlag 11 und dem Maschinengehäuse 1 liegt. In dieser Anordnung dreht sich das Messer 9 beim Einschneiden in das Produkt P gegen den Seitenanschlag 11, was durch den Rotationspfeil D dargestellt ist.
  • Es ist ein Verschmutzungsbereich 12 dargestellt, der im Wesentlichen bei Vorrichtungen nach dem Stand der Technik verschmutzt wird. Der Bereich ist schlecht zugänglich und die Reinigung ist umständlich. Insbesondere die Verschmutzung von beweglichen Maschinenteilen ist aus hygienischen Gründen nachteilig.
  • Erfindungsgemäß werden aus dem Schnitt austretende Produktpartikel und Flüssigkeiten im Wesentlichen in die Richtung geschleudert, die durch den Pfeil E angedeutet wird. Der verschmutzte Bereich 13 entsprechend der vorliegenden Erfindung ist deutlich leichter zugänglich und zu reinigen.
  • Die Verwendung eines Schmutzfängers 14 schützt den Bereich vor der Vorrichtung vor Verschmutzung, so dass sich hier auch ein Bediener aufhalten kann. Bei der Verwendung von austauschbaren Schmutzfängern, vorzugsweise Trennwänden und/oder Behältern, ist für die Reinigung des Schmutzfängers keine Stillstandzeit der Schneidvorrichtung nötig.
  • 1
    Maschinengehäuse
    2
    Messerhalterung
    3
    erstes Linearverschiebemittel
    4
    zweites Linearverschiebemittel
    5
    drehbare Verbindung
    6
    drehbare Verbindung
    7
    Drehmittel
    8
    Rotor
    9
    Messer
    10
    Produktauflage
    11
    Seitenanschlag
    12
    Verschmutzungsbereich
    13
    Verschmutzungsbereich
    14
    Schmutzfänger

Claims (16)

  1. Schneidvorrichtung für Produkte, insbesondere zum Schneiden von Lebensmitteln, bestehend aus einem Maschinengehäuse (1) und einem in einer Messerhalterung (2) angeordneten und rotierend angetriebenen Messer (9), dessen Rotationsachse in der Schneidebene bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Messerhalterung (2) und/oder das Messer (9) mit dem Maschinengehäuse (1) durch ein erstes und ein zweites Linearverschiebemittel (3, 4) verbunden ist, die im Wesentlichen nebeneinander angeordnet sind.
  2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung (5) des ersten Linearverschiebemittels (3) und die Verbindung (6) des zweiten Linearverschiebemittels (4) mit der Messerhalterung (2) und/oder dem Messer (9) drehbar ausgeführt sind und dass entweder das erste Linearverschiebemittel (3) oder das zweite Linearverschiebemittel (4) ein zusätzliches Drehmittel (7) aufweist.
  3. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Linearverschiebemittel (3, 4) in der Schneidebene oder in einer Ebene parallel zur Schneidebene des Messers (9) liegen.
  4. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Linearverschiebemittel (3, 4) im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind.
  5. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messerhalterung (2) und/oder das Messer (9) in der Schneidebene translatorisch und rotatorisch bewegbar ist, abhängig von den Bewegungen (A, B) der Linearverschiebemittel (3, 4).
  6. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Position des Messers (9) den Eigenschaften des aufzuschneidenden Produkts entsprechend veränderbar ist.
  7. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Linearverschiebemittel (3,4) an nur einer Seite der Messerhalterung (2) und/oder des Messers (9) angeordnet sind.
  8. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Messer (9) ein planetarisch umlaufendes Kreismesser ist.
  9. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Messer (9) ein Sichelmesser ist.
  10. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Messer (9) ein Schneckenmesser ist.
  11. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Linearverschiebemittel (3,4) sowohl von Hand als auch durch einen Antrieb erfolgt.
  12. Verfahren zum Aufschneiden von Lebensmitteln mit einer Schneidvorrichtung, bestehend aus einem Maschinengehäuse (1) und einem in einer Messerhalterung (2) angeordneten und rotierend angetriebenen Messer (9), dessen Rotationsachse in der Schneidebene bewegbar ist, bei dem das aufzuschneidende Produkt mit geeigneten Mitteln vermessen und das Messer (9) entsprechend eingestellt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Messung, während des Schneidbetriebs, vor, während oder nach dem jeweiligen Schnitt erfolgt und die Messdaten verarbeitet werden und zur Steuerung der Einstellung eingesetzt werden.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessung des aufzuschneidenden Produkts durch ein optisches Messmittel erfolgt.
  14. Schneidvorrichtung für Produkte, insbesondere zum Schneiden von Lebensmitteln, bestehend aus einem Maschinengehäuse (1) und einem in einer Messerhalterung (2) angeordneten und rotierend angetriebenen Messer (9) und einer Produktauflage (10) mit Seitenanschlag (11), dadurch gekennzeichnet, dass Seitenanschlag (11) und Maschinengehäuse (1) auf unterschiedlichen Seiten des aufzuschneidenden Produkts angeordnet sind.
  15. Schneidvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehrichtung (D) des Messers (9) zum Seitenanschlag (11) hin gerichtet ist.
  16. Schneidvorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schmutzfänger, insbesondere eine auswechselbare und/oder teilweise behälterförmige Trennwand den Bereich vor der Schneidvorrichtung vor Verschmutzung durch Lebensmittelpartikel, die beim Schneiden entstehen, schützt.
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