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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Dosierventil zur Abgabe einer
vorzugsweise kosmetischen Flüssigkeit
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, eine Vorrichtung mit einem derartigen Dosierventil gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 18, ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen
Dosierventils gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 21 und eine Verwendung eines derartigen Dosierventils
oder einer derartigen Vorrichtung.
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Unter
dem Begriff "kosmetische
Flüssigkeit" sind in einem engeren
Sinn Haarspray, Haarlack, ein Deodorant, ein Schaum, ein Gel, ein
Farbspray, ein Sonnen- oder Hautpflegemittel o. dgl. zu verstehen. Vorzugsweise
werden in einem weiteren Sinn aber auch sonstige Körperpflegeprodukte,
Reinigungsprodukte, Kosmetika o. dgl., und auch Suspensionen und
Fluide, insbesondere mit Gasphasen, umfaßt. Jedoch können als
sonstige Flüssigkeiten,
beispielsweise Luftverbesserer, und insbesondere auch technische
Flüssigkeiten
und Fluide, wie Rostlöser
o. dgl., eingesetzt werden. Nachfolgend wird jedoch aus Vereinfachungsgründen und
aufgrund des Nutzungsschwerpunkts oft nur von kosmetischer Flüssigkeit
gesprochen.
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Aus
der Praxis ist eine Vorrichtung zur dosierten Zerstäubung einer
kosmetischen Flüssigkeit bekannt,
wobei ein die Flüssigkeit
enthaltender Behälter
ein Dosierventil mit einem bewegbaren Ventilelement in einem Ventilgehäuse aufweist.
Das Ventilelement bildet zusammen mit dem Ventilgehäuse ein zulaufseitiges
Einlaßventil
und ein abgabeseitiges Auslaßventil.
Das Ventilelement ist vorzugsweise mit einem aufgesteckten Sprühkopf o.
dgl. zur Abgabe und Zerstäubung
der Flüssigkeit
versehen. Durch Niederdrücken
des Sprühkopfes
wird das Ventilelement axial bewegt, wodurch zunächst das zulaufseitige Einlaßventil
des Dosierventils geschlossen und erst anschließend das abgabeseitige Auslaßventil des
Dosierventils geöffnet
wird. Dann kann die vorzugsweise ein Treibmittel enthaltende Flüssigkeit
aus dem im Ventilgehäuse
gebildeten Dosierraum entweichen und vom angeschlossenen Sprühkopf zerstäubt und
ausgegeben werden.
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Um
die gewünschte
Dichtwirkung zwischen dem Ventilelement einerseits und dem Ventilgehäuse andererseits
zu erreichen, ist das Ventilelement aus einem verhältnismäßig harten
Kunststoff und das Ventilgehäuse
demgegenüber
aus einem weicheren oder elastischeren Material spritzgegossen.
Diese Materialpaarung hart/weich ist zur Erzielung einer guten Dichtwirkung
vorteilhaft bzw. erforderlich.
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Zum
Füllen
derartiger Behälter
mit einer kosmetischen Flüssigkeit
unter Druck wird neben dem sogenannten "Undercup"-Verfahren, bei dem das Füllen durch
Abheben bzw. vor dem Aufsetzen eines Deckels mit dem Dosierventil
auf den Behälter,
also vor dem endgültigen
Schließen
des Behälters
unter Umgehung des Dosierventils erfolgt, zunehmend die sogenannte "Druckbefüllung" eingesetzt, bei
der das Füllen
durch das Dosierventil hindurch bzw. am Dosierventil vorbei zwischen
dem Deckel und einem abgabeseitigen Dichtelement des Dosierventils
erfolgt. Beim Füllen
werden zunehmend höhere
Fülldrücke eingesetzt,
um die Füllzeit
zu reduzieren. Das bekannte Dosierventil ist für die Druckbefüllung jedoch nicht
ideal, da insbesondere bei hohen Fülldrücken eine übermäßig starke Verformung des verhältnismäßig weichen
Ventilgehäuses
erfolgen und einerseits das Füllen
selbst behindern und andererseits die Funktionstüchtigkeit des Dosierventils
beeinträchtigen
kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Dosierventil
und eine Vorrichtung zur dosierten Abgabe einer vorzugsweise kosmetischen Flüssigkeit
sowie ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Dosierventils
und eine Verwendung eines derartigen Dosierventils oder einer derartigen
Vorrichtung anzugeben, wobei das Dosierventil universeller einsetzbar
ist.
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Die
obiger Aufgabe wird durch ein Dosierventil gemäß Anspruch 1, eine Vorrichtung
gemäß Anspruch
18, ein Verfahren gemäß Anspruch
21 oder eine Verwendung gemäß Anspruch
23 oder 25 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine
grundsätzliche
Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß zusätzlich ein Dichtungselement
zur Abdichtung zwischen dem Ventilelement und dem Ventilgehäuse bei
geschlossenem Einlaßventil
vorgesehen ist, wobei das Dichtungselement aus einem weicheren oder
elastischeren Material als das Ventilelement und das Ventilgehäuse besteht. Dies
ermöglicht
eine wesentlich stabilere Ausbildung des Dosierventils, insbesondere
des Ventilgehäuses, das
dementsprechend besser höheren
Treibmittel- und Fülldrücken standhalten
kann. Daher sind das vorschlagsgemäße Dosierventil und eine mit
einem derartigen Dosierventil versehene Vorrichtung universeller
als bisher einsetzbar.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
ist das Dichtungselement unmittelbar an das Ventilelement angespritzt.
Dies kann beispielsweise direkt in der Spritzgießform für das Ventilelement erfolgen.
Bedarfsweise kann das Dichtungselement auch als vorgefertigtes Teil
in die Spritzgießform
eingesetzt und das Ventilelement an das Dichtungselement angespritzt
werden. In beiden Fällen
wird eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung ermöglicht,
wobei die Montage in der bisher üblichen
Weise ohne zusätzlichen
Montageschritt für
das Dichtungselement erfolgen kann.
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Entsprechende
Vorteile ergeben sich, wenn das Dichtungselement am Ventilelement
insbesondere durch Aufstecken angebracht wird.
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Vorzugsweise
ist das Dichtungselement im Bereich eines freien Endes am Ventilelement
angeordnet. Dies ist insbesondere einer entsprechend endseitigen
Anordnung des Einlaßventils
und einem möglichen
Aufstecken des Dichtungselements auf das Ventilelement zuträglich.
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Jedoch
kann das Dichtungselement beispielsweise auch in einem von dem Ende
des Ventilelements beabstandeten Bereich des Ventilelements angeordnet,
insbesondere angespritzt sein.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
ist das Dichtungselement an das Ventilgehäuse oder das Ventilgehäuse an das
Dichtungselement angespritzt. Auch hierdurch wird eine einfache
und damit kostengünstige
Herstellung ermöglicht,
wobei die Montage des Dosierventils wie bisher erfolgen kann.
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Alternativ
kann das Dichtungselement auch in das Ventilgehäuse eingesetzt sein. Dies ermöglicht größere Freiheitsgrade
bei der Herstellung, insbesondere des Dichtungselements.
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Vorzugsweise
sind das Dichtungselement, das Ventilelement und das Ventilgehäuse jeweils
aus Kunststoff spritzgegossen, um eine kostengünstige Massenfertigung zu ermöglichen.
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Vorzugsweise
erfolgt das Spritzgießen
mit einer derartigen Präzision
und eine derartige Wahl der Materialien, daß keine Nachbearbeitung zur
Erzielung der gewünschten
Dichtwirkung erforderlich ist.
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Insbesondere
ist das Dichtungselement selbstsichernd ausgebildet. Dies kann beispielsweise dadurch
erreicht werden, daß das
Dichtungselement in eine vorzugsweise hinterschnittene Aussparung des
Ventilelements oder des Ventilgehäuses eingreift. Besonders bevorzugt
wird dies jedoch dadurch erreicht, daß das Dichtungselement unmittelbar
an das Ventilelement oder das Ventilgehäuse angespritzt bzw. darin
eingespritzt wird oder umgekehrt, um einen nichtlösbaren Verbund
zu bilden.
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Zusätzlich oder
alternativ kann die Selbstsicherung auch dadurch erreicht werden,
daß das Dichtungselement
mindestens einen seitlichen Vorsprung, vorzugsweise einen Ringflansch
o. dgl., aufweist, der zwischen einem Widerlager einer dem Ventilelement
zugeordneten Rückstellfeder
und einem Federende eingeklemmt bzw. gehalten ist.
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Ganz
besonderes bevorzugt bildet das Ventilelement sowohl das Einlaßventil
als auch das Auslaßventil
des Dosierventils. Hierzu ist das Ventilelement vorzugsweise zumindest
im wesentlichen starr ausgebildet, insbesondere in Betätigungs-
bzw. axialer Richtung. Alternativ kann das Ventilelement auch einen
in Bewegungsrichtung federnden Federabschnitt und einen sich anschließenden Kopfabschnitt aufweisen,
wobei der Kopfabschnitt das Einlaßventil bildet und insbesondere
das vorzugsweise angespritzte Dichtungselement trägt. Hierdurch
ergibt sich jeweils ein sehr einfacher Aufbau mit wenigen Teilen, so
daß eine
kostengünstige
Herstellung und Montage ermöglicht
werden.
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Besonders
bevorzugt wird das Dosierventil zur dosierten Abgabe einer kosmetischen
Flüssigkeit verwendet,
die Partikel enthält,
wobei verteilte Vorsprünge
in einem Dosierraum des Dosierventils zur temporären Ablagerung der Partikel
verwendet werden, um einem bodenseitigen Absetzen der Partikel und
insbesondere Zusetzen des Einlaßventils
entgegenzuwirken, wobei die auf den Vorsprüngen abgesetzten Partikel von
der Flüssigkeit
bei der Abgabe mit ausgetragen werden. So wird eine bessere Verteilung
der Partikel in der ausgetragenen Flüssigkeit ermöglicht.
Dies ist für
partikelhaltige Formulierungen bzw. Suspensionen, die zunehmend
verwendet werden, zuträglich,
um möglichst
gleichmäßige Verteilungen
und damit einheitliche Eigenschaften sicherstellen zu können.
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Weitere
Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
anhand der Zeichnung. Es zeigt:
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1 eine
schematische Schnittdarstellung einer vorschlagsgemäßen Vorrichtung
mit einem vorschlagsgemäßen Dosierventil
zur dosierten Abgabe einer kosmetischen Flüssigkeit gemäß einer
ersten Ausführungsform;
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2 eine
schematische Schnittdarstellung einer vorschlagsgemäßen Vorrichtung
mit einem vorschlagsgemäßen Dosierventil
zur dosierten Abgabe einer kosmetischen Flüssigkeit gemäß einer
zweiten Ausführungsform;
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3 eine
schematische Schnittdarstellung einer vorschlagsgemäßen Vorrichtung
mit einem vorschlagsgemäßen Dosierventil
zur dosierten Abgabe einer kosmetischen Flüssigkeit gemäß einer
dritten Ausführungsform;
und
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4 eine
schematische Schnittdarstellung einer vorschlagsgemäßen Vorrichtung
mit einem vorschlagsgemäßen Dosierventil
zur dosierten Abgabe einer kosmetischen Flüssigkeit gemäß einer
vierten Ausführungsform.
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In
den Figuren werden für
gleiche oder ähnliche
Teile die selben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder
vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn
eine wiederholte Beschreibung weggelassen ist.
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1 zeigt
in einer schematischen Schnittdarstellung eine vorschlagsgemäße Vorrichtung 1 mit einem
Dosierventil 2 zur dosierten Abgabe einer vorzugsweise
kosmetischen Flüssigkeit 3 o.
dgl. Insbesondere erfolgt eine Abgabe der Flüssigkeit 3 über einen
nicht dargestellten, an das Dosierventil 2 angeschlossenen – vorzugsweise
darauf aufgesteckten – Sprühkopf zur
Zerstäubung
und Ausgabe der Flüssigkeit 3.
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Die
Flüssigkeit 3 steht
unter Druck oder ist unter Druck setzbar. Insbesondere enthält die Flüssigkeit 3 ein
Treibmittel, vorzugsweise ein flüchtiges und/oder
brennbares Treibmittel, komprimiertes Gas, Kohlendioxid o. dgl.
Besonders bevorzugt handelt es sich bei der kosmetischen Flüssigkeit 3 im
eingangs genannten Sinne um eine partikelhaltige Mischung bzw. Suspension.
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Die
Vorrichtung 1 weist ferner einen Behälter 4 für die Flüssigkeit 3 und
einen das Dosierventil 2 tragenden Deckel 5 auf.
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Das
Dosierventil 2 weist ein bewegbares Ventilelement 6 und
ein Ventilgehäuse 7 auf.
Das Ventilelement 6 ist beim Darstellungsbeispiel axial – bei der
Darstellung gemäß 1 vertikal – im Ventilgehäuse 7 bewegbar
geführt
und bildet abgabeseitig ein vorspringendes Anschlußstück 8 zum
Anschluß des
nicht dargestellten Sprühkopfs
o. dgl.
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Das
Dosierventil 4 weist ein zulaufseitiges Einlaßventil 9,
ein abgabeseitiges Auslaßventil 10 und
einen dazwischen im Ventilgehäuse 7 gebildeten Dosierraum 11 auf.
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Im
Dosierraum 11 ist eine dem Ventilelement 6 zugeordnete
Rückstellfeder 12 angeordnet,
die das Ventilelement 6 in die dargestellte, unbetätigte Stellung,
hier also nach oben, vorspannt.
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In
der unbetätigten
Stellung ist das Auslaßventil 10 geschlossen
und das Einlaßventil 9 geöffnet. In
diesem Zustand ist der Dosierraum 11 mit der Flüssigkeit 3 gefüllt (in
den Figuren ist dies aus Vereinfachungsgründen nicht darge stellt), wobei
die Flüssigkeit 3 aus
dem Behälter 4 über eine
zulaufseitige Steigleitung 13 durch das offene Einlaßventil 9 in den
Dosierraum 11 ein- bzw.
nachströmen
kann.
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Beim
Betätigen
des Ventilelements 6 – also Herunterdrücken des
Ventilelements 6 gegen die Kraft der Rückstellfeder 12 – wird zunächst das
Einlaßventil 9 geschlossen
und erst danach das Auslaßventil 10 geöffnet. In
diesem betätigten
Zustand kann dann die im Dosierraum 11 befindliche Flüssigkeit 3 über das
geöffnete
Auslaßventil 10 abgegeben
werden, insbesondere aufgrund des genannten Treibmittels selbstständig ausströmen und
beispielsweise von dem an das Anschlußstück angeschlossenen, nicht dargestellten
Sprühkopf
versprüht
bzw. zerstäubt
werden. Das Dosierventil 2 gibt dementsprechend bei jeder
Betätigung
nur eine bestimmte bzw. dosierte Menge an Flüssigkeit 3 ab.
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Beim
Rückstellen
des Dosierventils 2 in die unbetätigte Stellung wird erst das
Auslaßventil 10 geschlossen
und erst dann das Einlaßventil 9 geöffnet, um
Flüssigkeit 3 in
den Dosierraum 11 nachströmen zu lassen.
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Das
Ventilelement 6 und das Ventilgehäuse 7 sind vorzugsweise
jeweils einstückig
ausgebildet und aus Kunststoff spritzgegossen, insbesondere aus
einem relativ harten bzw. steifen Kunststoff, wie Polyamid oder
Polyoxymethylen (POM).
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Zur
Abdichtung des Einlaßventils 9 im
geschlossenen Zustand ist vorschlagsgemäß zusätzlich zwischen dem Ventilelement 6 und
dem Ventilgehäuse 7 ein
Dichtungselement 14 aus einem weicheren oder elastischeren
Material als das Ventilelement 6 und das Ventilgehäuse 7 vorgesehen.
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Bei
der ersten, in 1 gezeigten Ausführungsform
ist das Dichtungselement 14 an das Ventilelement 7 angespritzt,
vorzugsweise unmittelbar in der zur Herstellung des Ventilelements 6 verwendeten
Spritzgußform
oder in einer separaten Spritzgußform. Alternativ kann das
Dichtungselement 14 beispielsweise auch als vorgefertigtes
Teil in die Spritzgußform
eingelegt und das Ventilelement 6 angespritzt sein oder
das Dichtungselement 14 auf das vorgefertigte Ventilelement 6 aufgesteckt
sein.
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Das
Dichtungselement 14 umgibt das Ventilelement 6 vorzugsweise
ringförmig
und weist beim Darstellungsbeispiel einen kegelstumpfförmigen oder
abgerundeten Einführbereich 15 auf,
um ein Einführen
in einen korrespondierenden Dichtungsabschnitt des Ventilgehäuses 7 zur
vorzugsweise radialen Abdichtung gegen das Dichtungselement 14 bei geschlossenem
Einlaßventil 9 zu
erleichtern.
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Das
Dichtungselement 14 weist bei der ersten Ausführungsform
einen seitlichen Vorsprung, insbesondere einen Ringflansch 16 o.
dgl., zur Festlegung am Ventilelement 6 auf, wobei der
Vorsprung bzw. Ringflansch 16 zwischen einem Widerlager
für die
Rückstellfeder 12 am
Ventilelement 6 und dem zugeordneten Ende der Rückstellfeder 12 angeordnet
und dadurch festgelegt ist. Dies ermöglicht eine sehr sichere Festlegung
des Dichtungselements 14 am Ventilelement 6, insbesondere
auch wenn das Dichtungselement 14 an das Ventilelement 6 angespritzt
ist, da bei unterschiedlichen Materialien ein Lösen des Dichtungselements 14 vom
Ventilelement 6 nicht immer ganz ausgeschlossen werden
kann.
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Selbstverständlich kann
das Dichtungselement 14 alternativ auch in entsprechender
Weise am Ventilgehäuse 7 angeordnet
und festgelegt sein.
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Das
Dichtungselement 14 ist vorzugsweise auch spritzgegossen,
insbesondere aus einem geeigneten Elastomer, vorzugsweise aus einem
thermoplastischen Elastomer (TPE), einem thermoplastischen Polyurethan
(TPU) oder unter hohem Druck hergestelltem Polyethylen niedriger
Dichte (LDPE).
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Durch
das Spritzgießen
wird eine kostengünstige
Massenfertigung ermöglicht,
insbesondere wobei eine Nachbearbeitung der Dichtungsflächen – einerseits
am Dichtungselement 14 und andererseits am Ventilelement 6 oder
Ventilgehäuse 7 – nicht
erforderlich ist.
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Das
Anspritzen des Dichtungselements 14 an das Ventilelement 6 oder
das Ventilgehäuse 7 hat den
Vorteil, daß das
Dichtungselement 14 kein separates Teil bildet und daher
keinen separaten Montageschritt erfordert und darüber hinaus
den weiteren Vorteil, daß eine
sehr gute Abdichtung zwischen dem Dichtungselement 14 und
dem damit verbundenen Ventilelement 6 oder Ventilgehäuse 7 ohne
zusätzliche
Maßnahmen
erreichbar ist.
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Bei
der ersten Ausführungsform
ist das Dichtungselement 14 an einem freien Ende des Ventilelements 6 derart
angeordnet, daß im
unbetätigten
Zustand ein axialer Zulaufkanal 17 im Ventilgehäuse 7 zum
Dosierraum 11 nicht blockiert wird. Im betätigten Zustand – also bei
niedergedrücktem
Ventilelement 6 – ist
das Ventilelement 14 zumindest teilweise mit einem vorderen
Ende des Ventilelements 6 in den Zuführkanal 17 zur radialen
Abdichtung an einem Dichtungsabschnitt des Ventilgehäuses 7 eingeführt. Jedoch
sind grundsätzlich
auch andere Ventilkonstruktionen möglich, beispielsweise eine
tellerartige Ausbildung und/oder eine axiale Abdichtung.
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Das
Auslaßventil 10 weist
beim Darstellungsbeispiel ein separates Dichtungselement 18 auf,
das insbesondere ringförmig
ausgebildet ist und vom Ventilgehäuse 7 gegen einen
Ringabschnitt des Deckels 5 dichtend gehalten ist. Das
separate Dichtungselement 18 dichtet radial zu einem Schaftabschnitt
des Ventilelements 6 bzw. Anschlußstücks 8 ab. Im dargestellten,
unbetätigten
Zustand ist das Auslaßventil 10 geschlossen
und kann dementsprechend keine Flüssigkeit 3 aus dem
Dosierraum 11 abgabeseitig austreten.
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Beim
Betätigen
des Ventilelements 6 wird das Ventilelement 6 bzw.
das Anschlußstück 8 derart axial
verschoben, daß ein
radialer Durchlaßkanal 19 an
dem separaten Dichtungselement 18 vorbei in das Innere
des Ventilgehäuses 7 bewegt,
also zum Dosierraum 11 hin freigegeben wird (diese Stellung
ist nicht dargestellt). So wird das Auslaßventil 10 geöffnet, und
Flüssigkeit 3 kann
aus dem Dosierraum 11 durch den Durchlaßkanal 19 in eine
axiale Aussparung 20 und durch diese aus dem Anschlußstück 8 hinaus
in den nicht dargestellten Sprühkopf
o. dgl. ausströmen.
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Nachfolgend
werden anhand 2 bis 4 weitere
Ausführungsformen
der vorschlagsgemäßen Vorrichtung 1 mit
dem Dosierventil 2 näher
erläutert,
wobei jeweils lediglich wesentliche Unterschiede gegenüber der
ersten Ausführungsform
gemäß 1 hervorgehoben
werden. Ansonsten gelten also die bisherigen Erläuterungen entsprechend oder
ergänzend.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
gemäß 2 weist
das vorzugsweise einstückige
Ventilelement 6 im Bereich seines vorderen Endes einen
in Axial- bzw. Bewegungsrichtung
B federnden Federabschnitt 21 und einen sich daran anschließenden Kopfabschnitt 22 auf.
Im Gegensatz zur ersten Ausführungsform
ist das Ventilelement 6 bei der zweiten Ausführungsform
also nicht starr ausgebildet. Auch das Ventilelement 6 gemäß der zweiten
Ausführungsform
ist wiederum vorzugsweise aus Kunststoff spritzgegossen.
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Das
Dichtungselement 14 ist vorzugsweise zumindest im wesentlichen
ausschließlich
stirnseitig am Kopfabschnitt 22 angeordnet, vorzugsweise
angespritzt.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
dichtet das Einlaßventil 9 zumindest
im wesentlichen axial, indem das Dichtungselement 14 bei
Betätigung
des Ventilelements 6 an einem geeigneten Schulterbereich
des Ventilgehäuses 7 zur
Anlage kommt, wodurch das Einlaßventil 9 schließt. Im Verlauf
der weiteren Betätigung
des Ventilelements 6 – also
bei weiterem Herunterdrücken
des Ventilelements 6 – wird der
Federabschnitt 21 axial zusammengedrückt und schließlich das
Auslaßventil 10 geöffnet. In
diesem zusammengedrückten
Zustand ist die vom Federabschnitt 21 ausgeübte, in
Schließrichtung
des Einlaßventils 9 wirkende
Federkraft dann ausreichend hoch, um das Einlaßventil 9 gegen den
im Behälter 4 herrschenden
Druck geschlossen zu halten.
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Bei
der dritten Ausführungsform
gemäß 3 ist
das Dichtungselement 14 am Ventilgehäuse 7 angebracht,
insbesondere angespritzt. Vorzugsweise greift das hier hülsenartige
Dichtungselement 14 in mindestens eine vorzugsweise hinterschnittene Aussparung 23 des
Ventilgehäuses 7 – oder bei
einer Anordnung am Ventilelement 6 – des Ventilelements 6 ein.
Beim Darstellungsbeispiel sind zwei im wesentlichen ringförmige Aussparungen 23 und
eine schulterartige Verbreiterung zur Aufnahme und Halterung des
Dichtungselements 14 gebildet.
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Bei
der vierten Ausführungsform
gemäß 4 ist
das vorzugsweise separat ausgebildete Dichtungselement 14 in
das Ventilgehäuse 7 eingesetzt
oder eingespritzt und greift vorzugsweise wiederum in eine Aussparung 23 ein.
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Bei
der dritten und vierten Ausführungsform ist
eine radiale Abdichtung zwischen dem Dichtungselement 14 und
dem bei geschlossenem Einlaßventil 9 eingeführten Endabschnitt
des Ventilelements 6 gebildet.
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Bedarfsweise
können
einzelne Aspekte, Merkmale und Eigenschaften der voranstehend erläuterten
Ausführungsformen
miteinander kombiniert bzw. gegeneinander ausgetaucht werden. Insbesondere
sind auch andere Ventilkonstruktionen möglich. Bedarfsweise kann das
angespritzte oder ggf. auch eingespritzte Dichtungselement 14 auch
für sonstige Ventile – also unabhängig von
dem vorliegenden Dosierventil 2 – für derartige oder ähnliche
Vorrichtungen 1 zur Abgabe und insbesondere Zerstäubung von
kosmetischen Flüssigkeiten 3 eingesetzt
werden.
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Generell
sind die vorschlagsgemäße Vorrichtung 1 und
das vorschlagsgemäße Dosierventil 2 für jegliche
Art von kosmetischen Flüssigkeiten 3 einsetzbar,
wie bereits oben erläutert.
Besonders geeignet ist jedoch die Verwendung eines derartigen oder ähnlichen
Dosierventils 2 zur dosierten Abgabe einer kosmetischen
Flüssigkeit 3,
die Partikel enthält,
wobei im Dosierraum 11 des Dosierventils 2 verteilte Vorsprünge zur
temporären
Ablagerung der Partikel verwendet werden, um einem bodenseitigen
Absetzen der Partikel und insbesondere Zusetzen des Einlaßventils 9 des
Dosierventils 2 entgegenzuwirken, und die Partikel von
der Flüssigkeit 3 bei
der Abgabe wieder mit ausgetragen werden. In der Gebrauchslage des
Dosierventils 2 bzw. Behälters 1 sind die Vorsprünge vorzugsweise
in vertikaler Richtung verteilt oder beabstandet angeordnet und
besonders bevorzugt durch die Windungen der Rückstellfeder 12 und/oder
sonstige Ausnehmungen, Einbuchtungen, Kanten o. dgl. vom Ventilelement 6 und/oder
Ventilgehäuse 7 im
Dosierraum 11 gebildet.
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Bei
der Abgabe der Flüssigkeit 2 – also bei Erreichen
des betätigten
Zustands des Dosierventils 2 – werden dann die auf den Vorsprüngen abgesetzten
Partikel von der ausströmenden
Flüssigkeit 3 mitgerissen
und dadurch zumindest weitgehend gleichmäßig in der Flüssigkeit 3,
insbesondere beim anschließenden
Versprühen,
verteilt.